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ThemaLehrgangsvoraussetzungen NRW7 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorKlau8s S8., Köln / NRW390896
Datum12.03.2007 18:567172 x gelesen
Hallo zusammen,
ich suche nach Lehrgangsvoraussetzungen in NRW, nicht nur auf das IdF bezogen, sondern auch für den Truppführerlehrgang etc.
Ist dies einheitlich in NRW geregelt (oder nur fürs IdF geregelt)?
Kann jeder Kreisfeuerwehrverband für "seine" Lehrgänge eigene Voraussetzungen "basteln"? Und somit auch jede Komune?
Speziell noch eine Frage: Ist der Sprechfunkerlehrgang Voraussetzung für den Atemschutzlehrgang?

Vielen Dank für eure Hilfe...
MfG


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AutorHend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW390898
Datum12.03.2007 19:025275 x gelesen
Hallo Klaus,

Geschrieben von Klaus SchellingIst der Sprechfunkerlehrgang Voraussetzung für den Atemschutzlehrgang?


also ich benötigte bei meinem AGT-Lehrgang in Lippe KEINEN Sprechfunkerlehrgang. Aber ich glaube das ist unterschiedlich. Deswegen kann ich nur von mir sprechen.


mit Grüßen, Hendrik

---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen---
www.feuerwehr-oerlinghausen.de

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen390899
Datum12.03.2007 19:035090 x gelesen
Hallo,

Lehrgangsvoraussetzungen sind bundeseinheitlich geregelt in der FwDV 2.

... klick


Gruß
Markus

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen390901
Datum12.03.2007 19:105044 x gelesen
Tach,

also in unserem Kreis, glaube aber in ganz NDS ist es Pflicht, den Funklehrgang vor dem AGT zu machen.


Gruß,
Volker


Gruß,
Volker

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW390902
Datum12.03.2007 19:185130 x gelesen
Hallo Klaus,

also in NRW gilt dieser Runderlaß:
http://www.idf.nrw.de/download/normen/rderlass_im_20051221.pdf
mit diesen Lernzielen
http://www.idf.nrw.de/download/normen/rderlass_im_20051221_lernziele.pdf

Hab da nichts gefunden zu deinem speziellen Problem. Da in NRW eingeführt gilt in NRW die FwDV 2. Laut dieser muss der Truppmann Teil 1 absolviert sein und man soll den Sprechfunker vorher abgeschlossen haben.

Ich kann also nachvollziehen, wenn das gefordert wird. Besonders wenn genug Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW390903
Datum12.03.2007 19:235078 x gelesen
Hallo Markus,

Geschrieben von Markus GroßLehrgangsvoraussetzungen sind bundeseinheitlich geregelt in der FwDV 2.

Hast du das auch dem Innenministerium und dem IdF NRW schon erzählt?

Schau mal in den Runderlaß den ich ich verlinkt habe. Un die Voraussetzungen für den FIII. Das ist sicher nicht bundeseinheitlich, sondern NRW ist über den Forderungen der FwDV 2.

Und wenn man den aktuellen FIV-Pilotlehrgang und die Voraussetzungen ließt, da steht die gleichen Anforderungen drin.
Kann jeder sich selber ausrechnen, was passiert wenn aus Pilot Standard wird.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW390904
Datum12.03.2007 19:334995 x gelesen
Hallo!

Habe das für unseren Standort mal zusammengefasst, mit Quellenangaben:

Voraussetzungen für Lehrgänge

Die zwei Jahre FF für den AGT Lehrgang sind eine interne Regelung.
Bei dem Maschinisten reicht nach FwDV2 die "jeweils erforderliche Fahrerlaubnis" aus.

Gruß
Sven


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