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ThemaBatterie vor dem Abtransport abklemmen?2 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
 
AutorRola8nd 8S., Kraichtal / BW390944
Datum12.03.2007 22:506206 x gelesen
Hallo zusammen,

vor dem Abtransport durch das Abschleppunternehmen sollte doch eigentlich, um einen möglichen Brand vorzubeugen, der Unfallwagen spannungsfrei gemacht werden.

In wieweit ist das nicht abklemmen der Batterie, durch die Feuerwehr, als Nachlässigkeit zu bezeichnen.

Stellt ihr immer, vor dem Abtransport, die Spannungsfreiheit sicher oder wird diese Maßnahme vereinzelt bzw. garnicht durchgeführt.


Danke im voraus und viele Grüße aus Kraichtal,
Roland


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW390963
Datum13.03.2007 00:134446 x gelesen
Geschrieben von Roland SzautnerHallo zusammen,

vor dem Abtransport durch das Abschleppunternehmen sollte doch eigentlich, um einen möglichen Brand vorzubeugen, der Unfallwagen spannungsfrei gemacht werden.


Grundsätzlich sehe ich das ebenfalls als sinnvoll an.

Geschrieben von Roland SzautnerIn wieweit ist das nicht abklemmen der Batterie, durch die Feuerwehr, als Nachlässigkeit zu bezeichnen.

IMO Lageabhängig. Die Feuerwehr führt IMO beim VU primär die technische Rettung durch und stellt natürlich auch den Brandschutz sicher. Wenn nun ein Patient auf der Rückbank auf der Batterie sitzt, dann wird sich die Baterie kaum trennen lassen, bevor der Patient aus dem FZG befreit worden ist.

Wenn die Patienten draußen sind, keine Kraftstoffe austreten und das Fahrzeug natürlich nicht brennt ist die Aufgabe der FW beendet. Die Bergung der Wracks kann durch Privatunternehmer verrichtet werden und ist i. d. R. nicht mehr Aufgabe der FW.

Bei denen gehe ich dann auch von hinreichender fachlicher Befähigung (KFZ-Mechaniker oder mindestens unterwiesenen Person hinsichtlich Bedienung Bergungsfahrzeug und Ladungssicherung) aus.

Die Fw könnte in geschilderter Lage dann freundlich darauf hinweisen, das die Batterie nicht getrennt ist, das war es dann aber auch. Wenn als Standardmaßnahme zur Warnung vor der aktiven Batterie das Warnblinklicht eingeschaltet wurde, dann ist IMO auch dieser Hinweis prinzipiell überflüssig.

Und wenn dann unter diesen Konstellationen etwas schiefgeht, würde ich erstmal darauf verweisen, daß auch die Bediener von Bergungsfahrzeugen durch ihren Arbeitgeber geeignet zu unterweisen sind.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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