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ThemaRechtliches zum Thema F-Homepage21 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
 
AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg392206
Datum20.03.2007 15:1211869 x gelesen
Hallo,

wer hat die Rechte an einer Feuerwehr-Internetseite, wenn man diese selbst erstellt hat?
Die Domain ist auf die Feuerwehr bzw. den 1. Vorsitzenden registriert, die Inhalte wurden von einer Person (FA) erstellt. Er hat dafür keinen Lohn o. ä. erhalten. Diese Frage hat sich
des Öfteren innerhalb einer Feuerwehr gestellt.
Vielleicht kennt sich jemand mit der Rechtslage aus.

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg392211
Datum20.03.2007 15:4010125 x gelesen
Hallo, die Frage lässt sich so noch nicht ganz in deinem Sinne beantworten. Zunächst wurde das Deutsche Urheberechtsgesetz dahingehend erweitert, dass Softwareprodukte als klares "Geistiges Eigentum" jetzt darunter fallen und somit auch geschützt sind. Das gilt aber natürlich nur dann, wenn die Seite in ausreichendem Umfang individuell programmiert wurde. Also muss schon Mal getrennt werden zwischen Konzept und Inhalt. Z.B. kann im Bereich "Aktuelles" von vielen Leuten Inhalt in einer Datenbanklösung gefüttert werden die dann automatisch auf der Seite hochgeladen wird.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen392212
Datum20.03.2007 15:419806 x gelesen
Hai @ all,
jede HP benötigt ein Impressum in dem derjenige eingetragen wird, auf dessen Namen die HP registriert wurde. Dieser ist für deren Inhalt verantwortlich.
Wenn die Seite von einer dritten Person erstellt wurde (kostenfrei- oder pflichtig ist egal), haftet immer der Inhaber der Seite.
Hoffe geholfen zu haben ^^

MkG Andreas


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
epilepsie-dollbergen

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AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen392215
Datum20.03.2007 15:4710048 x gelesen
Ich würde es so sehen:

- die rechtliche Verfügungsgewalt über die Domain hat der Domaininhaber (lt. dem zuständigen Registrar)
- das Recht am Design ist schwierig zu betrachten, HTML-Code zählt nicht zu schützenswertem Gut, ebenso Grafiken mit geringer "Schöpfungstiefe", was das im Einzelfall bedeutet hängt wohl nicht unwesentlich vom Richter ab, der darüber entscheidet
- das Recht an Inhalten, bzw. eher die Formulierung der Inhalte steht dem Urheber zu, der den Text geschrieben hat

Zumindest auf die Domain kann rechtlich dahingehend Einfluß genommen werden, dass Bspw. die Stadt "Städtchen" die Namensrechte an der Domain "feuerwehr-staedtchen.de" einklagen könnte.

Ich hoffe, das reicht Dir als grober Überblick.


Gruß, Thomas

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio392219
Datum20.03.2007 15:559868 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas Völckerjede HP benötigt ein Impressum in dem derjenige eingetragen wird, auf dessen Namen die HP registriert wurde. Dieser ist für deren Inhalt verantwortlich.

Ich habe die Frage von Jörg so verstanden, dass es um eine urheberrechtliche Frage geht. Da ist das Impressum und die Haftung irrelevant.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio392220
Datum20.03.2007 15:559791 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thomas Bodenbenderdie rechtliche Verfügungsgewalt über die Domain hat der Domaininhaber (lt. dem zuständigen Registrar)

Nach den DeNIC-Richtlinien auch der Admin-C.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg392224
Datum20.03.2007 16:199890 x gelesen
Geschrieben von Willem Baaij

Also muss schon Mal getrennt werden zwischen Konzept und Inhalt.
Ich werde es an die betreffende Stelle weitermelden.
Danke schonmal.

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg392225
Datum20.03.2007 16:209817 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier

Ich habe die Frage von Jörg so verstanden, dass es um eine urheberrechtliche Frage geht.
Rischdisch ... :-)

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg392226
Datum20.03.2007 16:229877 x gelesen
Geschrieben von Thomas Bodenbender

- das Recht an Inhalten, bzw. eher die Formulierung der Inhalte steht dem Urheber zu, der den Text geschrieben hat
Also wäre es in dem Fall bzw. zukünftig ratsam seine Texte mit einem Namenskürzel zu kennzeichnen, sprich in meinem Fall z.B. mit (An) oder so.

Gruß
Jörg


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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg392227
Datum20.03.2007 16:229904 x gelesen
Und was mir noch weiter dazu eingefallen ist. Auch wenn das Konzept so "individuell" ist, dass es klar unter dem Urheberrecht fällt, dann noch ist es so dass z.B für Bilder die dort verwendet werden das Recht natürlich weiterhin beim Fotografen verbleibt. Also eine recht verschachtelte aber interessante Frage.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg392229
Datum20.03.2007 16:319884 x gelesen
Geschrieben von Willem Baaij

z.B für Bilder die dort verwendet werden das Recht natürlich weiterhin beim Fotografen verbleibt.
Hmm, die Rechte hat derjenige der fotografiert oder der dem der Fotoapparat gehört? *g

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg392230
Datum20.03.2007 16:379770 x gelesen
Ja, aus reine Gründe der Nachvollziehbarkeit ist das sicher hilfreich. Wobei der durchschnittliche Feuerwehrwebsite nicht mit ein Großunternehmen vergleichbar ist. Also sollte man der dabei verwendete Verwaltungsapparat angemessen "schlank" gestalten. An diesen Punkt scheint mir etwas anderes viel wichtiger. Und das ist wieder diese Trennung zwischen Konzept und Inhalt. Bei der Konzepterstellung ist vor Allem optische Kreativität gefragt. Beim Inhalt oft eher journalistische "Sauberkeit" Deswegen sollten diese beide Aufgaben auch nicht unbedingt in einer Hand liegen. Das ist für mich die wichtigere Frage als das Namenskürzel.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg392231
Datum20.03.2007 16:399910 x gelesen
Nein, eindeutig den Fotografen. Darüber gab es hier aber schon Diskussionen. Um genau zu sein: Bei ihm liegt das Urheberrecht. Wohin er Nutzungsrechte vergibt ist eine andere Frage.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorJens8 M.8, Enger / NRW392246
Datum20.03.2007 18:009816 x gelesen
Geschrieben von Thomas BodenbenderZumindest auf die Domain kann rechtlich dahingehend Einfluß genommen werden, dass Bspw. die Stadt "Städtchen" die Namensrechte an der Domain "feuerwehr-staedtchen.de" einklagen könnte.

Ist das wirklich so? Hab jetzt etwas anderes im Kopf, aber gut - das war auch nicht auf "feuerwehr"-xy.de gemünzt.


Gruß JM

Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

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AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen392248
Datum20.03.2007 18:079810 x gelesen
Also speziell auf feuerwehr-xy.de ist mir noch nicht bekannt, dass es diesbezüglich ein Urteil gäbe, allerdings muss man bedenken, dass die Feuerwehr grundsätzlich eine Einrichtung der Kommune ist. Für den Fall "kommunenname.de" gibt es mehrere Urteile, in denen der Kommune das Namensrecht an der Domain zugesprochen wurde, daher gehe ich mal davon aus, dass eine Kommune im Streitfall an feuerwehr-xy.de ebenfalls das Namensrecht zugesprochen bekäme.


Gruß, Thomas

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)392511
Datum22.03.2007 14:289889 x gelesen
Geschrieben von Thomas BodenbenderFür den Fall "kommunenname.de" gibt es mehrere Urteile, in denen der Kommune das Namensrecht an der Domain zugesprochen wurdeSind diese Urteile/Aktenzeichen irgendwo im Netz zu finden?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen392515
Datum22.03.2007 15:019912 x gelesen
schulenberg.de
budenheim.de
heidelberg.de

Es gibt allerdings auch anderslautende Urteile:
kerpen.de
info-duisburg.de

Ich habe vor einiger Zeit eine Seminararbeit zum Thema Medienrecht verfasst. Wer Interesse hat, kann sie sich hier herunterladen.


Gruß, Thomas

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AutorJens8 M.8, Enger / NRW392533
Datum22.03.2007 17:139911 x gelesen
Ja, diese Sachen habe ich gestern auch gefunden. Klar Namensrecht der Stadt und Stadtteil etc.
Aber was nun genau mit "feuerwehr-stadt.de" ? Grade dieser Fall "info-duisburg" geht ja etwas in die Richtung - finde ich.
Ein Urteil was ich gelesen habe nahm nun auch die TLD raus. Was ist aber mit den TLDs, die es
damals wohl noch nicht gab(?) - also z.B. feuerwehr-stadt.info - oder ist das das gleiche wie .de /.net?


Gruß JM

Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio392536
Datum22.03.2007 17:319893 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jens MeyerEin Urteil was ich gelesen habe nahm nun auch die TLD raus. Was ist aber mit den TLDs, die es
damals wohl noch nicht gab(?) - also z.B. feuerwehr-stadt.info - oder ist das das gleiche wie .de /.net?


Das Namensrecht der Stadt gilt weitgehend unabhängig von der TLD.
BGH vom 21.09.2006 (I ZR 201/03) zu solingen.info


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz392783
Datum24.03.2007 14:469867 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n Pannier
Das Namensrecht der Stadt gilt weitgehend unabhängig von der TLD.


Wenn also die Familie Budenheim aus Großbritannien die Adresse www.budenheim.co.uk registriert, kann meine tolle Heimatgemeinde dagegen klagen?
Wie lustig ist das denn?

Viele Grüße
Christian


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio393038
Datum25.03.2007 23:009840 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian DüsingWenn also die Familie Budenheim aus Großbritannien die Adresse www.budenheim.co.uk registriert, kann meine tolle Heimatgemeinde dagegen klagen?

Das halte ich in dem Fall für sehr unwahrscheinlich, da die Familie Budenheim ein ebenso starkes Recht hat wie die Gemeinde und man üblicherweise dann von "first come first served" ausgeht.
Anders war aber z.B. der Heidelberg Fall, wo die Heidelberger Druckmaschinen AG die Domain heidelberg.de (Heidelberg ist eine eingetragene Marke der Heidelberger Druckmaschinen AG) an die Stadt Heidelberg abtreten musste. Heute tritt die Stadt unter .de auf und die Firma unter .com.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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