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Thema | Neue DIN 14011 Teil 9 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen - wer weiß was? | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jens8 P.8, Edingen / Hessen | 392261 | |||
Datum | 20.03.2007 19:23 | 8768 x gelesen | |||
Hallo, habe Gehört das es eine Vornorm für eine Neue: Neue DIN 14011 Teil 9 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen geben soll. Darin ist der Begriff wirkamse Hilfe, im Zusammenhang mit der Hilfsfrist angeblich neu definiert. Es soll daraus hervorgehen, das nach dem Eintreffen der Feuerwehr an der E-Stelle eine Minute, für Erkundung und Ausrüsten mit eingerechnet werden soll. Wer weiß genauers darüber und wann diese Norm eingeführt werden soll? Wer weiß ob diese Norm alleine Reicht um die Hilfsfrist zu definieren? Wer weiß wie speziell in Hessen die Rechtslage, dann wäre? Fragen über Fragen, Jetzt schon mal Danke für Eure Hilfe | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 392279 | |||
Datum | 20.03.2007 20:27 | 4951 x gelesen | |||
Da die Vornorm bereits vom Juni 2005 ist, gehe ich mal davon aus, dass die Einführung noch auf sich warten lassen wird. Die Hilfsfrist setzt sich demnach aus "Meldezeit, Alarmierungszeit, Ausrückezeit, Anmarschzeit, Erkundungszeit und Entwicklungszeit" zusammen. Das HBKG besagt demgegenüber: (2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Das würde meiner Meinung nach die Alarmierungs-, Ausrücke und Anmarschzeit beinhalten. Selbst wenn die Norm eingeführt würde, würde immer noch das HBKG für die Hessischen Feuerwehren gelten. Gruß, Thomas | |||||
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Autor | Jens8 P.8, Edingen / Hessen | 392282 | |||
Datum | 20.03.2007 20:39 | 4117 x gelesen | |||
Hallo, im HBKG ist der Begriff der wirksamen Hilfe aber nicht genau definiert. In Hessen ist meines Wissens nur die Zeit ab der Alamierung bis zum Eintreffen an der E-Stelle in den 10 min. Hilffrist vorhanden. Irgendwie hängt das wohl auch an der FwOv, aber genau weiß ich das leider nicht! | |||||
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