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ThemaBetreiber von Internetforen müssen Ehrverletzungen entfernen8 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
Infos:
  • BGH Urteil
  •  
    AutorJan 8S., Wallenhorst / 393393
    Datum27.03.2007 16:487692 x gelesen
    Na, dann mal viel Spass, Admins...

    Karlsruhe (dpa) - Betreiber von Meinungsforen im Internet müssen ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen, auch wenn sie für deren Inhalt nicht verantwortlich sind. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt das selbst dann, wenn der Angegriffene den Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen kann. Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er dem BGH zufolge verpflichtet, seine Website von den Vorwürfen zu säubern.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar393394
    Datum27.03.2007 16:525794 x gelesen
    Mahlzeit

    Quizfrage

    Geschrieben von Jan Südmersenehrverletzende Beiträge

    Was ist das?
    Reicht da schon der Begriff "Der Höhepunkt deiner FW Karriere sind die jährlichen Kreiseimerspiele" ?

    Geschrieben von Jan SüdmersenAnspruch eines Betroffenen hat

    Auch hier wieder "Muss der Anspruch begründet sein?"


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)393395
    Datum27.03.2007 17:235770 x gelesen
    Muss ich meine Äußerungen Richtung Saarland-Frankreich jetzt überdenken?


    Bosco (Third Watch): "Glauben Sie mir, kaputt machen ist das, was die Feuerwehr am besten kann."

    Wenn diese Fusszeile erscheint, ist jeder Leser (auch die stillen!) verpflichtet, in dem vorangegangenen Beitrag meine Ironie, manchmal aber auch Sarkasmus oder Blödsinn, unverzüglich zu erkennen, zu verstehen und zu tolerieren ;-)

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    AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg393397
    Datum27.03.2007 17:425592 x gelesen
    Na, das wird wirklich nicht lustig. Aber es wird sicher auch schon Leute geben die sich jetzt die Hände reiben und fleißig Foren lesen.


    Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg393399
    Datum27.03.2007 17:505626 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jan SüdmersenNa, dann mal viel Spass, Admins...

    ist eigentlich keine neue Rechtssprechung. Bei Kenntnis von Gesetzesverstössen muss ein Admin einschreiten. Das war schon "immer" so. Inzwischen habe ich (leider) genug juristische Erfahrung im Betrieb von Foren.

    Ich hatte nur einmal ein juristisches Problem mit einem Forumsbeitrag hier im Feuerwehr-Forum. Da wurde eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt. Ich musste den fraglichen Beitrag dann löschen. Nachdem ich den Kläger zur Klage in der Hauptsache gezwungen hatte wurde diese Einstweilige Verfügung vom Gericht wieder "kassiert" und ich konnte den Beitrag wieder online stellen. Ich warte bis heute leider noch das der Kläger mir meine Anwaltskosten usw. bezahlt. Inzwischen ist der Typ beim Schuldnerregister "seines" Amtgerichtes wohl bekannt ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorGill8es 8R., Aachen / NRW393420
    Datum27.03.2007 21:355669 x gelesen
    Nabend.

    Geschrieben von ---Sebastian Krupp---
    Muss ich meine Äußerungen Richtung Saarland-Frankreich jetzt überdenken?

    Ja!!!

    SCNR ;-)

    MfG Gilles


    Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der edelste.
    Zweitens durch Nachahmung, das ist der leichteste. Drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.
    (Konfuzius)

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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW393425
    Datum27.03.2007 21:475532 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppMuss ich meine Äußerungen Richtung Saarland-Frankreich jetzt überdenken?

    Nö, jeder seriöse Saarländer weiß eh was von "Pälzern" zu halten ist.


    Don`t use excessive force.

    Get a bigger hammer!

    Gruß, Jo(sef) Mäschle

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen393426
    Datum27.03.2007 21:485505 x gelesen
    Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er dem BGH zufolge verpflichtet, seine Website von den Vorwürfen zu säubern.

    Na dann. Ist doch kein Problem. Wenn es nicht ganz klar und eindeutig ehrverletzend ist, wartet man einfach darauf, bis ein Anspruch eindeutig festgestellt wurde (=Urteil)

    Außerdem möchte man ja auch nicht wegen Fälschung/Venichtung u.U. beweiserheblicher Daten Ärger bekommen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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