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ThemaMithörfunktion am FME für Führungskräfte62 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 E.8, Sonneberg / 394232
Datum31.03.2007 17:2618005 x gelesen
Hallo!
Unser SBI hat Aufgrund der Änderung des Telekommunikationsgesetes im letzten Jahr nun bei den Führungskräften (Grf, Zf) aller acht Stadtteilwehren die Mithörfunktion auf dem Funkmeldeempfänger wegprogrammieren lassen. Gibt es dazu möglicherweise Empfehlungen bzw. Richtlinien? Wie ist das in euerer Stadt bzw. Gemeinde geregelt?
Ich meine, das das schon allein bei Einsätzen wesentliche Nachteile mit sich bringt. Mich würde mal euere Meinung dazu interessieren.

Kameradschaftliche Grüße ...


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar394233
Datum31.03.2007 17:2816037 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Andreas EngelhardtIch meine, das das schon allein bei Einsätzen wesentliche Nachteile mit sich bringt

Welche ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü394241
Datum31.03.2007 17:4716044 x gelesen
Man wüsste auf der Anfahrt evtl. schon was einen erwartet. Aber ob einem das weiterhilft? Im Fahrzeug und an der Einsatzstelle hat man dann ja sein Funkgerät.

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorAndr8eas8 M.8, Siegbach / Hessen394242
Datum31.03.2007 17:4716034 x gelesen
Hallo,
welche Änderung hat es da gegeben??
Bei uns haben alle Gruppenführer ( Wehrführer ) die Mithörfunktion.

Gruß


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AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen394246
Datum31.03.2007 18:1015987 x gelesen
Soweit mir bekannt ist haben bei uns auch die Führungspositionen die Mithörfunktion.

Ob das jetzt große Vorteile mitbringt naja ist die Frage.


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AutorThom8as 8M., Menden / NRW394250
Datum31.03.2007 18:1915977 x gelesen
Geschrieben von Andreas Engelhardtbei den Führungskräften (Grf, Zf) ... die Mithörfunktion auf dem Funkmeldeempfänger wegprogrammieren


[ironiemodus_on]
Solange das Fußvolk noch weiß was Sache ist!?
[ironiemodus_off]

Wissen ist Macht!

Sorry hilft dir auch nicht weiter, aber wenn ich sowas lese kommt mir immer die Galle hoch.


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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AutorChri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern394262
Datum31.03.2007 19:1015960 x gelesen
Die rechtliche Lage ist doch eindeutig. Erstmal ist die Mithörfunktion nicht zulässig. Ausnahmen sind Ländersache und in den entsprechenden Funkrichtlinien nachzulesen.


Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.

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AutorDani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen394267
Datum31.03.2007 19:2416109 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschWelche ?

Einsatzquiz mit Onkel...

DU BIST....
Gruppenführer in einer kleinen Stadtteilfeuerwehr die über ein TSF verfügt. Du besitzt einen FME ohne Mithörfunktion.

DER EINSATZ...
beginnt am Freitag um 17:53 Uhr. Da du der einzige anwesende GF bist, setzt Du dich auf den Staffelführerplatz. Von der Leitstelle bekommst Du die Information, dass es sich um einen Zimmerbrand in der X-Straße handelt. Du rückst mit der Besatzung 1/5 aus. Die Kernstadt-Fw ist auch auf der Anfahrt und benötigt noch etwa 10 Min. Du erreichst die Einsatzstelle nach zwei Minuten. Dein AT geht ins Gebäude vor, der WT wird SiTr, der Maschinist bedient die TS. Du als guter Staffelführer behältst natürlich die Einsatzstelle im Blick, um Lageänderungen usw. sofort zu erkennen.


Unsere Fragen:
Wer bekommt etwas davon mit, wenn...
...die nachrückende Fw über Funk nach der genauen Anfahrt fragt?
...die Leitstelle dich über xyz informieren will?
...

;-)

Grüße
Daniel


"Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert

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AutorChri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern394274
Datum31.03.2007 19:3016041 x gelesen
Also im Großteil von Deutschland (nämlich überall da, wo digital alamiert wird oder die Mithörfunktion nicht freigeschlatet ist) geht das ohne Probleme...


Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.

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AutorDani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen394282
Datum31.03.2007 19:4515998 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian RöttingerAlso im Großteil von Deutschland (nämlich überall da, wo digital alamiert wird oder die Mithörfunktion nicht freigeschlatet ist) geht das ohne Probleme...

ja, das ist mir auch klar. Ich sehe einen Verzicht darauf auch nicht als entscheidenden Nachteil an (wie von einem der Vorposter geschrieben). Trotzdem ist die Funktion manchmal hilfreich.

Grüße aus dem Waldecker Land
Daniel


"Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert

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AutorFeli8x E8., Bergrheinfeld / Bayern394284
Datum31.03.2007 19:5116078 x gelesen
Also soweit ich das nun mitbekommen habe geht es hier um FME's. Hauptsächlich sind diese Dinger wohl für die Alamierung und nicht mehr. An der Einsatzstelle gibt es andere Geräte... Fzg-Funk oder auch tragbare 4m-Geräte.

Geschrieben von Daniel Kaune...die nachrückende Fw über Funk nach der genauen Anfahrt fragt?
Hier bringt dir ein FME gar nichts da du zwar hörst wenn jemand was von dir will, aber ich glaube kaum das dein FME auch senden kann. Ausenfunk am Fzg. anmachen oder als Staffel/Gruppenführer/Zugführer ein Hand-4m-Funkgerät mit rumtragen.

Noch eine Frage:
Packst du deinen FME immer nach dem Unziehen in die Schutzkleidung bei einem Einsatz auch noch mit ein?

Grüße
Felix Endres


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394287
Datum31.03.2007 20:0015998 x gelesen
Geschrieben von Felix EndresHier bringt dir ein FME gar nichts da du zwar hörst wenn jemand was von dir will, aber ich glaube kaum das dein FME auch senden kann. Ausenfunk am Fzg. anmachen oder als Staffel/Gruppenführer/Zugführer ein Hand-4m-Funkgerät mit rumtragen.



Diese Geräte sind glücklicherweise in den meisten Bundesländern auf ganz ganz wenige Nutzer beschränkt...
Meist auf solche, die sie an der Einsatzstelle dann gar nicht brauchen ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen394296
Datum31.03.2007 20:1616122 x gelesen
Tach auch,

mal vorweg: es geht hier nicht darum was ich mache. Ich habe nur ein Beispiel geliefert, bei dem diese Funktion sinnvoll sein kann.

Geschrieben von Felix EndresHier bringt dir ein FME gar nichts da du zwar hörst wenn jemand was von dir will, aber ich glaube kaum das dein FME auch senden kann.

Natürlich kann ein FME nicht senden. Der SF kann dann aber zu Fahrzeug-FuG gehen und antworten.

Geschrieben von Felix EndresAusenfunk am Fzg. anmachen
Sofern man das kann. Diese Funktion ist iirc z.B. in Hessen nicht erlaubt.

Geschrieben von Felix EndresStaffel/Gruppenführer/Zugführer ein Hand-4m-Funkgerät mit rumtragen.

OK, toller Vorschlag. Ich beziehe das jetzt mal auf unseren Landkreis. Im gesamten LK gibts m.W. davon genau ein Gerät bei Feuerwehrs, nämlich beim KBI. Zum Sinn bzw. Unsinn dieser Geräte gabs hier übrigens schon viele Diskussionen.

Grüße
Daniel


"Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert

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AutorFeli8x E8., Bergrheinfeld / Bayern394300
Datum31.03.2007 20:2316432 x gelesen
Geschrieben von Daniel Kaunemal vorweg: es geht hier nicht darum was ich mache. Ich habe nur ein Beispiel geliefert, bei dem diese Funktion sinnvoll sein kann.

Sry, mein Beitrag kam wohl zu angriffslustig rüber, sollte er aber nicht.

Geschrieben von Daniel KauneSofern man das kann. Diese Funktion ist iirc z.B. in Hessen nicht erlaubt.

Ok, wusste ich nicht.

Geschrieben von Daniel KauneIm gesamten LK gibts m.W. davon genau ein Gerät bei Feuerwehrs, nämlich beim KBI.

Als Wehr mit 4 Fzg. haben wir auch nur ein 4m-Handfunkgerät, aber da wir auch nur festeingebaute Pumpen haben, sollte eigentlich immer ein Maschinist in Reichweite seinen Fzgs und damit auch in Reichweite des Funkes sein.

Gruß
Felix


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394303
Datum31.03.2007 20:3216039 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel KauneGeschrieben von Felix Endres
Ausenfunk am Fzg. anmachen

Sofern man das kann. Diese Funktion ist iirc z.B. in Hessen nicht erlaubt.


... richtig ! Wäre ja auch faktisch geplante Übertragung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes in die Öffentlichkeit und daher - auch wenn technisch ggf. möglich - i.d.R. Unsinn.

Geschrieben von Daniel KauneGeschrieben von Felix Endres
Staffel/Gruppenführer/Zugführer ein Hand-4m-Funkgerät mit rumtragen.

OK, toller Vorschlag. Ich beziehe das jetzt mal auf unseren Landkreis. Im gesamten LK gibts m.W. davon genau ein Gerät bei Feuerwehrs, nämlich beim KBI. Zum Sinn bzw. Unsinn dieser Geräte gabs hier übrigens schon viele Diskussionen.


... das HFuG ist im 4m-Band in aller Regel technischer und taktischer Unsinn. Und daher in diesen schönen Bundesland nur für einen sehr begrenzten Personenkreis (weitgehend: Aufsichtsdienst) zulässig.
Und die zuständige Aufsichtsbehörde dürfte hier unzulässige FuG 13 mit einer erheblich höheren Energie verfolgen als irgendwelche Mithörschaltungen in FME ...

Gruss
Gerhard


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AutorIngo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen394308
Datum31.03.2007 20:4016024 x gelesen
Geschrieben von Andreas EngelhardtGibt es dazu möglicherweise Empfehlungen bzw. Richtlinien?

sehr spitz betrachtet gilt IMO:

§ 89 Telekommunikationsgesetz:
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

"Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, ... bestimmt sind, abgehört werden."


Betreiber von Funkmeldeempfängern in Deinem Beispiel ist die Stadt.
Da mit aktivierter Mithörschaltung aber alle Gespräche (und somit auch die zwischen Feuerwehren anderer Städten/Gemeinden untereinander und/oder der Leitstelle) abhörbar wären, würde hier gegen o.G. Paragraf verstoßen.

Die einsatztaktische Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit der Verwendung eines "durchgeschalteten" FmE sei hier mal außen vor gelassen.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen394309
Datum31.03.2007 20:4716046 x gelesen
Geschrieben von Ingo KammerDa mit aktivierter Mithörschaltung aber alle Gespräche (und somit auch die zwischen Feuerwehren anderer Städten/Gemeinden untereinander und/oder der Leitstelle) abhörbar wären, würde hier gegen o.G. Paragraf verstoßen.

Bei sowas fällt mir immer ein, ich wollte immer noch zwei Verfügungen schreiben:

- Verlassen des Fahrzeugs durch alle FM(SB) ohne Sprechfunkerlehrgang (bzw. Verschwiegenheitsbelehrung) vor Einschalten des FuG

- Regelmäßige Kontrolle der Kfz-Verbandkästen in den NEF

Aber gut, dass wir mal drüber gesprochen haben ;-)


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg394310
Datum31.03.2007 20:5116016 x gelesen
Geschrieben von Felix EndresPackst du deinen FME immer nach dem Unziehen in die Schutzkleidung bei einem Einsatz auch noch mit ein?

Na dann Prost Mahlzeit, wenn Du im Gebäude auf einen EX-Bereich stößt, vielleicht hört der jenige noch die ersten Worte, der Frage nach der Anfahrt ...


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


ICQ 494000336

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP394312
Datum31.03.2007 20:5416007 x gelesen
Ich finde es auch immer amüsant, wenn eine Wehr nach einem Einsatz ständig Probealarme macht... um einen verlorenen Melder zu finden... ;-)


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394313
Datum31.03.2007 20:5416047 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ingo KammerBetreiber von Funkmeldeempfängern in Deinem Beispiel ist die Stadt.
Da mit aktivierter Mithörschaltung aber alle Gespräche (und somit auch die zwischen Feuerwehren anderer Städten/Gemeinden untereinander und/oder der Leitstelle) abhörbar wären, würde hier gegen o.G. Paragraf verstoßen.


... diese Logik hinkt - mit der gleichen Begründung düftest Du kein FuG einschalten, denn da hörst du die gleichen, auch nicht für dich bestimmten Nachrichten der anderen Feuerwehren im Funkverkehrskreis.

... das fragliche Problem ist eher die dienstliche Notwendigkeit des Hörens des Funkverkehrs. Der ist beim zweckbestimmten Betrieb eines FuG grundsätzlich gegeben - bei der Mithörschaltung im FME besteht diese flächig nicht, die Ausnahme für Führungsfunktionen läßt sich aber ggf. mit hier schon erwähnten Problemen und ggf. auch Aufsichtsfunktion begründen.

Gruss
Gerhard


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394314
Datum31.03.2007 20:5616003 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Bräutigam- Verlassen des Fahrzeugs durch alle FM(SB) ohne Sprechfunkerlehrgang (bzw. Verschwiegenheitsbelehrung) vor Einschalten des FuG

... warum hast Du mich nicht schon früher auf diese Idee gebracht ;-)

Gruss
Gerhard


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen394315
Datum31.03.2007 20:5915982 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... warum hast Du mich nicht schon früher auf diese Idee gebracht ;-)

Mit der Frage habe ich schon 1990 meinen Sprechfunkausbilder in den Wahnsinn getrieben :-9

"Also müssen dann alle die keine Belehrung haben aussteigen?"

"nein, natürlich nicht"

"also ist es egal, ob man so eine Belehrung hat?"

"nein, natürlich nicht"

"also müssen doch alle anderen aussteigen?"

"ach leck m....."


Gruß

A.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394317
Datum31.03.2007 21:0515993 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael HilbertGeschrieben von Felix Endres
Packst du deinen FME immer nach dem Unziehen in die Schutzkleidung bei einem Einsatz auch noch mit ein?


Na dann Prost Mahlzeit, wenn Du im Gebäude auf einen EX-Bereich stößt, vielleicht hört der jenige noch die ersten Worte, der Frage nach der Anfahrt ...


... hoffentlich hast dort aber auch kein HFuG dabei - davon sind >95% auch nicht ex-geschützt.

Gruss
Gerhard


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg394318
Datum31.03.2007 21:0616041 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsIch finde es auch immer amüsant, wenn eine Wehr nach einem Einsatz ständig Probealarme macht... um einen verlorenen Melder zu finden... ;-)

Da kann ich mir ein leichtes lachen nicht verkneifen :-)

Wobei mir aber auch ein Fall bekannt ist, bei dem (sag jetzt nicht ob es Mann oder Frau war) beim beugen über die Toi. der melder in den Abfluss gefallen ist :-) ...war wenigstens nicht im Einsatz :-)

Aber Melder mit in den Einsatz genommen habe ich eigentlich nie, und wenn ist er auf dem Fahrzeug geblieben. Mithören ist bei uns schon seit Einführung der DME 1998 nicht mehr möglich und das ist auch ganz gut so.

Nebenbei, wir hatten um 94/95 mal einen Einsatz, bei dem Einbrecher ein Haus in brand setzten. Am ende des Einsatzes stellten wir fest, dass das gesamte 1 OG voll mit Benzin getränkt war, die Konzentration war aber wohl so hoch, dass es nicht zu einer Durchzündung kam, auf Grund dessen wurde im übrigen damals auch EX-Warngeräte angeschafft.

Einen ähnlichen Einsatz gab es hier vor einigen Jahren.
Da kann sicher Bernhard Deimann mehr dazu sagen :-)


Mit Grüßen
Michael

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AutorIngo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen394319
Datum31.03.2007 21:0716075 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamAber gut, dass wir mal drüber gesprochen haben ;-)


Oh sorry ich vergaß eine Formulierung in meinem Beitrag:

[Übertreibung ein:] "sehr spitz betrachtet gilt IMO:..." [Übertreibung aus!]

Natürlich gibt es wichtigeres als in den hintersten Gesetzesschubladen nach Begründungen für ein Abschalten der Mithörfunktion zu suchen, aber nach meiner eigenen Beobachtung wird die Mithörschaltung leider immer noch zu oft von einigen Nutzern ( auch und z.T. erst recht in der Öffentlichkeit außerhalb des Übungs- und Einsatzdienstes) als "Hört mal alle her, was heute wieder im Kreis los ist!" benutzt um Aufmerksamkeit zu erlangen.

Man möge jetzt über mich herfallen, aber bei Leuten die in der Freizeit nichts besseres zu tun haben als die Nachbarschaft mit "Radio Leitstelle" zu unterhalten, sollt jede nur erdenkliche Rechtsgrundlage aufgetrumpft werden um eine Mithörschaltung am FmE nicht nur technisch zu verhindern.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen394322
Datum31.03.2007 21:1015954 x gelesen
Geschrieben von Ingo KammerMan möge jetzt über mich herfallen, aber bei Leuten die in der Freizeit nichts besseres zu tun haben als die Nachbarschaft mit "Radio Leitstelle" zu unterhalten, sollt jede nur erdenkliche Rechtsgrundlage aufgetrumpft werden um eine Mithörschaltung am FmE nicht nur technisch zu verhindern.

Im Prinzip ja. Aber wenns wichtig wäre, hätten wir - wie Andorra - einen digitalen Behhördenfunk :-)


Gruß

A.

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AutorIngo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen394323
Datum31.03.2007 21:1316024 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam- Verlassen des Fahrzeugs durch alle FM(SB) ohne Sprechfunkerlehrgang (bzw. Verschwiegenheitsbelehrung) vor Einschalten des FuG

Ach ja, sinnvollerweise sollte der Leiter der FW den Feuerwehranwärter unmittelbar nach der Einkleidung, spätestens aber nach Aushändigen des ersten FmE nach förmlich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten. Vorgeschrieben ist dies zumindest in Hessen zwar erst vor der Teilnahme am Sprechfunklehrgang, aber wenn man wie oben beschrieben verfährt ist Dein Einwand schon überholt.

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AutorIngo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen394325
Datum31.03.2007 21:1615964 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer.. das fragliche Problem ist eher die dienstliche Notwendigkeit des Hörens des Funkverkehrs. Der ist beim zweckbestimmten Betrieb eines FuG grundsätzlich gegeben - bei der Mithörschaltung im FME besteht diese flächig nicht, die Ausnahme für Führungsfunktionen läßt sich aber ggf. mit hier schon erwähnten Problemen und ggf. auch Aufsichtsfunktion begründen

Ich hätt´s nicht schöner schreiben können, genau so war mein Beitrag auch eigentlich gemeint.


Es ist fast unmöglich, die Fackel der Weisheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen!
(Georg Christoph Lichtenberg)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394326
Datum31.03.2007 21:1916040 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam- Verlassen des Fahrzeugs durch alle FM(SB) ohne Sprechfunkerlehrgang (bzw. Verschwiegenheitsbelehrung) vor Einschalten des FuG

Ach was. Die werden anschließend einfach geblitzdingst und gut ist es ;-)


Geschrieben von Andreas Bräutigam- Regelmäßige Kontrolle der Kfz-Verbandkästen in den NEF

Wobei das nicht so ohne ist. Beim Bund haben meine Jungs auch immer über den Kfz-Verbandkasten auf dem KrKW gelächelt.
Nur gut, daß als der Instandsetzer der den ansonsten SanMat-mäßig abgerüsteten KrKW bei einer Überführungsfahrt an einen VU gekommen ist eben der sonst belächelte Kfz-Verbandkasten drauf war.


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen394328
Datum31.03.2007 21:2616012 x gelesen
Geschrieben von Ingo KammerEinwand schon überholt.

Macht nix, einen hab ich noch: Der Patientenangehörige vorne im RTW/KTW oder der Patient selbst :-), der Festgenommene im FuStKW, die Reinigungskräfte der Leitstelle,....

Mich störts auch, wenn FMEs als Wichtigmacher mißbraucht werden. Mehr stört mich aber, wenn Pressemitarbeiter den Digitalalarm auslesen und Geld damit verdienen.


Gruß

A.

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg394329
Datum31.03.2007 21:2815962 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... hoffentlich hast dort aber auch kein HFuG dabei - davon sind >95% auch nicht ex-geschützt.

wo Du recht hast, hast Du recht, verstehen muss man das auch nicht .....


Mit Grüßen
Michael

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Heinz Rühmann


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394330
Datum31.03.2007 21:2915977 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam"ach leck m....."

Werner Andreas, Du bist ein Querulant...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg394332
Datum31.03.2007 21:3315950 x gelesen
Geschrieben von Ingo KammerAch ja, sinnvollerweise sollte der Leiter der FW den Feuerwehranwärter unmittelbar nach der Einkleidung, spätestens aber nach Aushändigen des ersten FmE nach förmlich

Am besten wäre es, dies beim Eintritt in die JFW schon zu praktizieren!
und dann ab dem vollendeten 14 Lebensjahres noch mal wiederholen :-)


Mit Grüßen
Michael

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern394334
Datum31.03.2007 21:3515968 x gelesen
Hi,


Geschrieben von Christian RöttingerAlso im Großteil von Deutschland (nämlich überall da, wo digital alamiert wird oder die Mithörfunktion nicht freigeschlatet ist) geht das ohne Probleme...

Das schon, aber Daniel hat das recht gut aufgezeigt wo die Dinger einfach Vorteile haben, wenns Auto mal nicht direkt besetzt ist kriegt man was mit und aknnn dann an den Funk gehen. Insofern nicht lebenswichtig aber Nice to have.


Gruß
Christian





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern394336
Datum31.03.2007 21:3515976 x gelesen
Hi,


Geschrieben von Christian RöttingerAlso im Großteil von Deutschland (nämlich überall da, wo digital alamiert wird oder die Mithörfunktion nicht freigeschlatet ist) geht das ohne Probleme...

Das schon, aber Daniel hat das recht gut aufgezeigt wo die Dinger einfach Vorteile haben, wenns Auto mal nicht direkt besetzt ist kriegt man was mit und aknnn dann an den Funk gehen. Insofern nicht lebenswichtig aber Nice to have.


Gruß
Christian





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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394337
Datum31.03.2007 21:3615988 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael Hilbertwo Du recht hast, hast Du recht, verstehen muss man das auch nicht .....

... weil man es im Regelbetrieb nicht braucht:

Brandeinsatz: wo Feuer schon da, dort in aller Regel keine ex-Gefahr
TH: in aller Regel ex-Gefahr vorher bekannt

... dafür spricht auch, dass sich (zumindest bis zu mir) keine diesbezüglichen Unfälle herumgesprochen haben.

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern394339
Datum31.03.2007 21:3915979 x gelesen
Geschrieben von Felix EndresHier bringt dir ein FME gar nichts da du zwar hörst wenn jemand was von dir will, aber ich glaube kaum das dein FME auch senden kann.

Na und? Man kann ja zum Fahrzeug laufen, auch eine Führungskraft sollte dazu kräftemäßig in der Lage sein. ;-)


Geschrieben von Felix Endres oder als Staffel/Gruppenführer/Zugführer ein Hand-4m-Funkgerät mit rumtragen.

Was ja der größe Schmarrn ist den es überhaupt geben kann. Die Dinger sind und bleiben Blödsinn, außer für ganz bestimmte Sonderanwendungen. Leider wird das ja anscheinend nicht überall so gesehen.


Grüßle
Christian





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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg394346
Datum31.03.2007 21:5815990 x gelesen
Nunja, in einem vorherigen Thread habe ich ja zwei Einsatzbeispiele genannt, bei denen es durchaus hätte schief gehen können.
Für was nehmen in einigen Wehren die ersten Trupps EX-Warngeräte mit? Wenn ein Funkruf ankommt merken sie ja u.U. auch, wenn sie sich in gefährlicher Atmosphäre befinden ..... im übrigen der Rest der Mannschaft auch .....

So lange nicht wirklich was geschieht, wird wohl kaum ein (roter.-)Hahn danach krähen, danach werden sich alle Stimmen zu Wort melden, die wichtig sind und das schon Jahrelang wussten .... ist ja das übliche Vorgehen...


Mit Grüßen
Michael

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AutorThom8as 8M., Menden / NRW394368
Datum31.03.2007 23:4216027 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerInsofern nicht lebenswichtig aber Nice to have.

So ist das!

In den "vordigitalen" Zeiten konnte man auf der Fahrt zum Gerätehaus schon hören was Sache ist.
Man konnte im Kopf durchgehen wie man am besten zum Einsatzort kommt was man braucht oder woher man Wasser bekommt.
Bei manchem Einsatz konnte man sogar auf Grund der "illegalen Informationen" (war ich nicht im Dienst sobald mein Melder piepst?) eine andere Anfahrt planen um an der Einsatzstelle nicht hinter den 10 anderen roten Autos "am ende der Welt" zu stehen.



Das beste was man jedoch hören konnte war;

Kein Einsatz, Alarm in guter Absicht, nachrückende Kräfte brauchen nicht mehr ausrücken

Der Puls sinkt, Gesichtszüge entspannen sich und man freut sich auf den "Was´n Einsatz" Plausch im Gerätehaus.


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg394369
Datum01.04.2007 00:0515967 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Ingo,

Geschrieben von Ingo Kammer
Ach ja, sinnvollerweise sollte der Leiter der FW den Feuerwehranwärter unmittelbar nach der Einkleidung, spätestens aber nach Aushändigen des ersten FmE nach förmlich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten.
Nur seltsam das ich in über 30Jahren FW- Tätigkeit in 4 Feuerwehren (2x Hessen, 2x Baden- Württemberg) nie eine solche Verpflichtung unterschreiben musste. :-(

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW394376
Datum01.04.2007 01:4116009 x gelesen
Guuude alle zusammen!

Ich bin zur Zeit ganz froh das wir hier noch die Mithörfunktion haben. Zumindest bei uns kann ich dadurch auf der Anfahrt zum Gerätehaus einiges an Informationen aus dem laufendem Funkverkehr ziehen Seien es detaillierter Meldungen, Nachalarmierungen, Adresskorrekturen, Abbestellung weil Fehlalarm BMA, oder sogar Rückmeldungen von z.B. RTW die in der Nähe waren und deshalb wesentlich früher vor Ort sind.

DAS funktioniert hier aber auch nur, weil wir parallel mit der BF alarmiert werden und deshalb entsprechende Funkgespräche bereits nach kurzer Zeit geführt können und werden.
Bei meiner alten Wehr ohne BF, wäre dieser "Vorteil" des Melders = Null gewesen.

Aber wat solls. Auch bei uns wird bald die digitale Alarmierung Einzug halten und dann ist?s halt vorbei...trotzdem werd ich die Infos sicherlich missen :-(

Grüße, Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de
- - -

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen394377
Datum01.04.2007 02:1216071 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeMan konnte im Kopf durchgehen wie man am besten zum Einsatzort kommt was man braucht oder woher man Wasser bekommt.
Bei manchem Einsatz konnte man sogar auf Grund der "illegalen Informationen" (war ich nicht im Dienst sobald mein Melder piepst?) eine andere Anfahrt planen um an der Einsatzstelle nicht hinter den 10 anderen roten Autos "am ende der Welt" zu stehen.


Und wo genau ist dafür die Mithörfunktion nötig? Genau das kann ich doch auch, wenn ich das Stichwort und den Einsatzort kenne. Und genau das ist sowohl bei FME wie auch DME möglich.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg394393
Datum01.04.2007 09:4215971 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Michael Bayer

Nur seltsam das ich in über 30Jahren FW- Tätigkeit in 4 Feuerwehren (2x Hessen, 2x Baden- Württemberg) nie eine solche Verpflichtung unterschreiben musste. :-(

In unserer FF wird seit Jahren bei jeder Neu/Übernahme eines FF/JF-Angehörigen zur Einsatzabtteilung nach einer Belehrung die Verpflichtungserklärung zur Unterschrift routinemäßig vorgelegt.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz394399
Datum01.04.2007 10:4416160 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas EngelhardtUnser SBI hat Aufgrund der Änderung des Telekommunikationsgesetes im letzten Jahr nun bei den Führungskräften (Grf, Zf) aller acht Stadtteilwehren die Mithörfunktion auf dem Funkmeldeempfänger wegprogrammieren lassen. Gibt es dazu möglicherweise Empfehlungen bzw. Richtlinien? Wie ist das in euerer Stadt bzw. Gemeinde geregelt?

Da ist sie wieder, die "heilige Kuh" des BOS-Funk...
Ich weiß zwar nicht, was die Änderung des TKG überhaupt damit zu tun haben soll, aber wenn man Argumente sucht, um was durchzuführen, was man irgendwie begründen muss, so findet man auch welche.
Die Mithörfunktion war bisher auch nur durch Erlasse der einzelnen Bundesländer für Führungskräfte erlaubt. Welchen Führungskräften, war und ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das TKG hat damit im Prinzip erstmal gar nix zu tun.

Geschrieben von Andreas EngelhardtIch meine, das das schon allein bei Einsätzen wesentliche Nachteile mit sich bringt. Mich würde mal euere Meinung dazu interessieren.

Wesentliche Nachteile wohl eher nicht. Aber warum soll man nicht Funktionen nutzen, die keine Nachteile sondern eher Vorteile bringen, die manchmal recht nützlich sein können und kein Geld kosten?
Ich vergaß: Heilige Kuh BOS-Funk. Das einzige was noch strenger genommen wird als die Einhaltung von Fahrzeugnormen vor Jahren mal...

Natürlich laufen alle Digital-Alarmierer Sturm gegen die Mithörfunktion. Meist aber nicht aufgrund der Gesetzeslage sondern eher, weil es bei Digitalarmierung keine Mithörfunktion gibt. Was beim neueren System nicht funktioniert, darf ja alleine schon aus Prinzip bei einem älteren keinen Vorteil haben.

Sehr amüsant finde ich solche Aussagen wie "Funk auf Außenlautsprecher" als Alternative. Wenn was gegen das TKG verstößt, dann die Verbreitung von BOS-Funk über Lautsprecher an der kompletten E-Stelle. Ist aber schon praktisch, wenn neben den wenigen, die evtl. einen durchgeschalteten Melder hören könnten, auch sämtliche Schaulustigen und Zuschauer rundum alle Informationen aus dem Funkverkehr mitbekommen.
Ich bin zwar grundsätzlich der Meinung, dass Melder im Einsatz nix verloren haben (weniger aufgrund der Ex-Schutz-Problematik, denn nicht Ex-geschützte Funkgeräte oder sogar Armbanduhren haben da das gleiche Problem) sondern weil dadurch die Beschädigungs-, Verlust- oder Defektrate massiv steigt. Nichtsdestotrotz können aber Meldeempfänger bei Führungskräften teilweise recht nützlich sein, wie hier schon festgestellt wurde.

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW394401
Datum01.04.2007 10:5016063 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael WeyrichWesentliche Nachteile wohl eher nicht. Aber warum soll man nicht Funktionen nutzen, die keine Nachteile sondern eher Vorteile bringen, die manchmal recht nützlich sein können und kein Geld kosten?

Weil es mir zum Beispiel tierisch auf den Zeiger geht, wenn man in einer Stadt grade die Treppe zum Bahnsteig hochkommt und schon auf der Treppe einem eine wohlbekannte Stimme entgegenquäkt, weil irgendein Milchbubi meint, mit seinem FME den ganzen Bahnsteig zu beschallen. Und DAS kriegt man nicht in den Griff, weil die es einfach nicht raffen. Also raus mit der Mithörfunktion für alle. Wenn ich im Dienst bin, kriege ich auch so alle Infos. Und wenn ich in den Dienst soll, werde ich alarmiert. IMHO ganz einfach.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern394403
Datum01.04.2007 11:0315995 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeWeil es mir zum Beispiel tierisch auf den Zeiger geht, wenn man in einer Stadt grade die Treppe zum Bahnsteig hochkommt und schon auf der Treppe einem eine wohlbekannte Stimme entgegenquäkt, weil irgendein Milchbubi meint, mit seinem FME den ganzen Bahnsteig zu beschallen.

Das ist ein Erziehungsproblem, kein Problem der Technik. Und ein Problem der Vergabe an wen, wenn jeder Dackel das hat ist es natürlich Käse.


Geschrieben von Christian RiekeUnd DAS kriegt man nicht in den Griff, weil die es einfach nicht raffen.

Doch, Programmierung nur für Führungskräfte, ganz einfach.


Geschrieben von Christian RiekeWenn ich im Dienst bin, kriege ich auch so alle Infos. Und wenn ich in den Dienst soll, werde ich alarmiert. IMHO ganz einfach.

Nö, ihr verschließt euch Vorteilen die klar dargelegt wurden, Michales Beitrag trifft es ziemlich treffend.
Wenn es Landkreise gibt wo jeder Dödel mithören kann ist das kein Problem der Technik, sondern ein Problem der Führung.


Gruß
Christian





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AutorThom8as 8M., Menden / NRW394404
Datum01.04.2007 11:1115929 x gelesen
Geschrieben von Christian Riekeirgendein Milchbubi meint, mit seinem FME den ganzen Bahnsteig zu beschallen. Und DAS kriegt man nicht in den Griff, weil die es einfach nicht raffen. Also raus mit der Mithörfunktion für alle

Wenn hier das Problem liegt ist die Lösung doch einfach!
Den Melder einziehen!

Die angewendete Lösung alle FME´s stumm zu schalten ist in diesem Fall so logisch wie alle PKW auf Vmax 30Km/h abzuregeln weil ein paar Deppen rasen.


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland394414
Datum01.04.2007 11:3315995 x gelesen
Hallo,

also die Diskussion ist ja an sich nicht neu, hier im Landkreis wird aber digital alarmiert und da müssen für "Insiderinformationen" halt andere Wege her......... (und bevor jemand nachfragt: ich hab den herkömmlichen Melder ohne Tuning, der reicht mir vollkommen), aber ich frage mich:

warum muss ich mir auf der Anfahrt Gedanken über Details im möglichen Einsatz machen?
Hab ich nicht genug zu tun, mich auf die Straße zu konzentrieren?
Kenne ich denn meine Funktion schon vor dem Eintreffen auf der Wache? (ich definitiv nicht, dafür ist mein Anfahrtsweg im Normalfall nicht kurz genug oder auch nicht lang genug, je nach Sicht der Dinge).
Warum sollte ich mich schon im Vorfeld auf ein Schema festlegen, wenn an der E-stelle die Alarmstichworte nicht stimmen?

und zum Thema Melder mitführen: ich kenne einige Wehren, die mit der Ausgabe des Melders auch eine Dienstanweisung ausgeben, die meisten geben vor, den Melder nicht in den Einsatz mitzunehmen, warum denn auch, ich sehe in der Mithörfunktion während eines Einsatzes keine wichtigen Vorteile, warum hab ich denn Funk in der Kiste?


Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen394440
Datum01.04.2007 12:5516071 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Bräutigam
Macht nix, einen hab ich noch:
Ich aauuch ;-) :

Mehr stört mich aber, wenn Pressemitarbeiter den Digitalalarm auslesen und Geld damit verdienen.
Sag mal, machst Du das nicht genau so?...

(Mich wundert es aber, wie man wichtige Zusatzinformationen durch Ab(Mit)hören des BOS in der Anfangsphase erhalten kann. Das erfordert doch auch einen entspr. Informanten. Aber wenn schon Kräfte vor Ort sind, ist es doch mit der Hitze meinerseits nicht mehr so extrem.
Und dann nehme ich es der Mehrheit nicht ab, wenn die Meldung auf Relativierung der Gefahr hinausläuft, das damit die Gaspedale vieler weniger strapaziert würden - man will doch auch im Training was beweisen...

Dann habt ihr doch noch eure unersätzlichen Alarmfaxe und wem schenkt man nun in dem Informationscoctail mehr Glauben?
Nein ich glaube, man sollte sich mal ein weniger wichtig vorkommen und für Ruhe und nicht für die Erhaltung der Hektik sorgen, denn auch wenn das Haus in Vollbrand steht, wird mein Erscheinen ca. 60 s früher z.B. die WV nicht signifikant Ergebniswirksam werden)


mkg hwk

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar394442
Datum01.04.2007 12:5615986 x gelesen
Geschrieben von Daniel KauneWer bekommt etwas davon mit, wenn...
...die nachrückende Fw über Funk nach der genauen Anfahrt fragt?
...die Leitstelle dich über xyz informieren wil


Schicksalhafter Verlauf..

Keiner, denn meinen Melder lass ich so oder so im GH, da ich so vermeide das das Gerät beschädigt wird oder verloren geht ..

Ausserdem kam noch ein Kamerad mit dem Fahrrad nach, der das FuG besetzt


Grüße nach Arolsen, wo die Frauen wunderhübsch, das Bier aber entsetzlich ist ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar394445
Datum01.04.2007 13:0316053 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Thomas MiddekeIn den "vordigitalen" Zeiten konnte man auf der Fahrt zum Gerätehaus schon hören was Sache ist.

Schlecht, dann müsste ich mein Radio mit der Adrenalintreibenden Musik leiser machen

Geschrieben von Thomas Middeke...eine andere Anfahrt plane.. Informationspolitik in der Wehr ... selber schuld wenn man seine Mannen doof läst

Geschrieben von Thomas MiddekeKein Einsatz, Alarm in guter Absicht, nachrückende Kräfte brauchen nicht mehr ausrücken

Und dann erfahren das es möglicherweise nicht mehr gerechtfertig ist mit 90 in der 30er Zone vor der Grundschule wildhupend mit Warnblinkanlage und rot / blau / grün blinkendem Dachaufsetzer den Schulbus zu überholen...

Geht wohl gar nicht ...

Im Ernst, der gute DISPO drückt dann nochmal und bestellt ab ...

Achtung: Dieser Text enthält ironische Elemente, welche als solche nicht gekennzeichnet sind..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern394449
Datum01.04.2007 13:1316026 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIm Ernst, der gute DISPO drückt dann nochmal und bestellt ab ...

Tut er eben nicht, du sollst nicht von dir auf überall schließen. Pro Argumente gibts genug zu lesen.


Gruß
CS





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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW394454
Datum01.04.2007 13:3715973 x gelesen
Mahlzeit,

also de ganzen Pros sind aber meist an den Haaren herbei gezogen.
Wenn der Disponent die alarmierten Einheiten nicht abbestellen will ist das ein organisatorisches Problem was sich ganz leicht durch eine entsprechende interne Dienstanweisung regeln lässt.
Genau so die ganzen Argumente wie: ich kann mir dann schon gedanken über die Anfahrt machen, ich weis was auf mich zu kommt und und und...
Hallo, es gibt entsprechende Textmelder die mir diese Information liefern: TH VU - MANV I, Robert-Koch-Straße Ecke Große Straße.
Da steht alles, ich habe alles und gut ist.
Ich hatte jetzt jahre lang einen FME und muss gestehen, ich mochte die Mithörfunktion. Immer wenn möglich, im Einsatz, Übung oder einer Veranstaltung hatte ich das Teil auf mithören.
Nun haben wir seit nun zwei drei Jahren DMEs und ich vermisse die Funktion in keinster weise.
Die Leitstelle liefert uns alle nötigen Informationen.
An der Einsatzstelle habe ich in meinem Umfeld immer irgendwo ein Funkgerät (meistens muss ich selber eines tragen) und es gehen nicht mehr so viele unnütze Meldungen über 4m raus nur weil dann alle mithören können.
Ergo, zur Alarmierung ist das mithören ganz praktisch wenn der Disponent eine Durchsage macht, mehr aber auch nicht.
Gruß
Sven


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar394457
Datum01.04.2007 13:4715903 x gelesen
Mahlzeit...

Warum so aggresiv

hab nur erzählt wie es bei uns ist und gut ...

Love it or leave it ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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Scharnhorst

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz394459
Datum01.04.2007 13:5115964 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian SchorerDas ist ein Erziehungsproblem, kein Problem der Technik. Und ein Problem der Vergabe an wen, wenn jeder Dackel das hat ist es natürlich Käse.

100%ige Zustimmung, auch zum Rest des Beitrages...

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg394506
Datum01.04.2007 15:5615980 x gelesen
Hallo Bernhard, Hallo Forum,

Geschrieben von Bernhard Deimann
In unserer FF wird seit Jahren bei jeder Neu/Übernahme eines FF/JF-Angehörigen zur Einsatzabtteilung nach einer Belehrung die Verpflichtungserklärung zur Unterschrift routinemäßig vorgelegt.
Halte ich auch für richtig. Aber was macht man wenn die Gesetzeslage selbst bei der Führung nicht klar ist?

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen394507
Datum01.04.2007 16:0115976 x gelesen
Moin

Geschrieben von Christian RiekeWeil es mir zum Beispiel tierisch auf den Zeiger geht, wenn man in einer Stadt grade die Treppe zum Bahnsteig hochkommt und schon auf der Treppe einem eine wohlbekannte Stimme entgegenquäkt, weil irgendein Milchbubi meint, mit seinem FME den ganzen Bahnsteig zu beschallen.Ich glaube, mit diesem Kameraden hätte ich spontan ein bürgernahes Gespräch geführt... und in u.a. darüber aufgeklärt, dass er *davon* auch nicht länger wird ;o)

Geschrieben von Christian RiekeAlso raus mit der Mithörfunktion für alle.Ich kenne Feuerwehren, in denen standardmäßig jeder Melder die Mithörfunktion programmiert hat. Und dennoch sind mir da keine Ausfälle wie oben geschildert bekannt geworden, die Leute halten sich gegenseitig im Zaum, ein solcher Spinner würde zeitnah eingenordet werden, auch so geht's.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen394765
Datum02.04.2007 16:3615975 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerSag mal, machst Du das nicht genau so?...

Nein, ich bemühe mich nur, nicht wesentlich NACH diesen Leuten an der Einsatzstelle zu sein.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen394807
Datum02.04.2007 19:2616161 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Andreas Bräutigam
Nein, ich bemühe mich nur, nicht wesentlich NACH diesen Leuten an der Einsatzstelle zu sein.
Na siehste und deshalb kriegst Du auch weniger Geld ;-)


mkg hwk

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü394869
Datum03.04.2007 09:3515973 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerDas ist ein Erziehungsproblem, kein Problem der Technik.
Genau, wenns nicht der Melder ist mit dem sie alle unterhalten (habe ich noch nicht erlebt), dann ist es das Handy, indem sie Lautstark Musik abspielen... (erlebe ich andauernd). Und wenn die ganze S-Bahn sie schief anschaut, wissen sie nicht was man von ihnen will.

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW394872
Datum03.04.2007 10:1115988 x gelesen
Moin Moin!

FME`s zum mithöhren ist bei uns im LK eh nicht mehr möglich, Digital Alarm.
Allerdings hat bei uns die Wehrführung tragbare 4m Geräte.

Im Einsatz wird bei uns nahzu immer der ELW mitgenommen. Dort werden die Infos von 4 m Band abgegriffen und an die jeweilige Person via 2 m weitergeleitet. Also brauch ich nicht jeden mit einem 4 meter ausstatten.

Aber das mit dem Mithöhren hat sich 2010 eh erledigt...

Und mal ganz ehrlich: Dank DME2 hat sich das "Mithöhren" eh erldigt, bekomme doch alles was ich wissen muss, zumindest als "Fußvolk"...


MfG

AB

Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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AutorSeba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen398161
Datum18.04.2007 12:3915983 x gelesen
Zu diesem Problem einmal kurz analytisch gedacht:

Hier liegt die Notwendigkeit klarer Handlungsabläufe seitens der Wehrführung (im Allgemeinen).

-> Jeder neue aktive FA hat zu Beginn seines Dienstes über seine Rechte und (Verschwiegenheits-)Pflichten belehrt zu werden! - Bevor Sie/Er im Feuerwehrauto sitzt.

Einfache Lösung. Fertig.


MkG, Sebastian


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