News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Heute im TV: Ausgebrannte Feuerwehr – Freiw. ersticken in Richtlinien | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394023 | |||
Datum | 30.03.2007 20:40 | 5206 x gelesen | |||
Wenn die Gemeinde einen solchen WL oder schon ab Gruppenführer aufwärts zur Anhörung in den Landkreis gibt, wird seitens des Landkreises regelmäßig die Zustimmung zur Ernennung verweigert. Und auch solche Anhörungen gibt es nur in einigen BL und auch nur für einige Funktionen. Außerdem ist die Kombination von Wahl und dem bereits vorliegen einer bestimmten Ausbildungsstufe auch u.U. (Personenbedingt) problematisch. Es soll auch schon Fälle gegeben haben, wo nur diejenigen Feuerwehrangehörigen zu Lehrgängen geschickt wurden, die einem später nicht das Amt streitig machen können (=zur Wahl antreten). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 394135 | |||
Datum | 31.03.2007 13:18 | 3860 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyUnd auch solche Anhörungen gibt es nur in einigen BL und auch nur für einige Funktionen. HI, aber es gibt sie eben in einigen BL und ich erwähnte es deshalb weil in dem Ursprungsthread (und leider auch einigen anderen) von einigen wenigen immer nullsehr, sehr pauschalisierend über ....Führungskräftequlaitäten und -qualifikation, Qualität der Führungsausbildung an LFS, Feuerwehrverbände.....etc. etc. hergezogen wird und es muß "erlaubt" sein auch auf Regelungen, Tatsachen hinzuweisen, wo es eben anders, vielleicht auch besser, läuft ?!?! Und ebenso pauschal sind Unterstellungen, dass Wehrleiter oder Kommandanten sich "königsgleich" aussuchen, wen sie z.B. zu LEhrgängen senden, Führungsfunktionen übertragen etc. Mag auch vorkommen aber auch in solchem Fall ist ein Pauschalurteil unqulifiziert und unkameradschaftlich. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394137 | |||
Datum | 31.03.2007 13:24 | 3848 x gelesen | |||
aber es gibt sie eben in einigen BL und ich erwähnte es deshalb weil in dem Ursprungsthread (und leider auch einigen anderen) von einigen wenigen immer nullsehr, sehr pauschalisierend über ....Führungskräftequlaitäten und -qualifikation, Qualität der Führungsausbildung an LFS, Feuerwehrverbände.....etc. etc. hergezogen wird und es muß "erlaubt" sein auch auf Regelungen, Tatsachen hinzuweisen, wo es eben anders, vielleicht auch besser, läuft ?!?! Wobei ich mich fragen muß, ob es dann noch sinnvoll ist die Feuerwehr als Aufgabe der Städte und Gemeinden zu sehen wenn man den Herren auf der Kreisebene (Brandschutzaufsichtsdienst oder wie auch immer genannt) so tiefe, fest vorgegebene Eingriffsrechte ermöglicht. Dann kann man den gesamten Brandschutz eigentlich auch gleich auf Kreisebene ansiedeln. Und ebenso pauschal sind Unterstellungen, dass Wehrleiter oder Kommandanten sich "königsgleich" aussuchen, wen sie z.B. zu LEhrgängen senden, Führungsfunktionen übertragen etc. Ich habe es ja glücklicherweise nie paschalisiert, finde es jedoch interessant, daß man solche Aussagen im gesamten Bundesgebiet sammeln kann. Dies läßt bei mir die Vermutung keimen, daß da vielerorts was dran sein könnte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 394458 | |||
Datum | 01.04.2007 13:49 | 3769 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWobei ich mich fragen muß, ob es dann noch sinnvoll ist die Feuerwehr als Aufgabe der Städte und Gemeinden zu sehen wenn man den Herren auf der Kreisebene (Brandschutzaufsichtsdienst oder wie auch immer genannt) so tiefe, fest vorgegebene Eingriffsrechte ermöglicht. Hi, der Landkreis übt hier seine ganz normale, primär nach nach Kommunalrecht und erst sekundär nach Brandschutzrecht, angesiedelte Kommunalaufsicht war; wenn dem Landkreis nunmal nach Brandschutzrecht dieses Anhörungsrecht zugewiesen wurde und umgekehrt den Kommunen damit die Pflicht, den LK zu beteiligen, dann kann dies (im Sinne des Schutzes der Kommunen vor unrechtmäßigen Entscheidungen, nicht um sich einzumischen wie dem LK oft unterstellt wird) doch nur gut sein, um a) Schaden von der Kommune und b) Schaden von dem (unausgebildeten) Kameraden abzuwenden?!? Ich find diese Regelung o.k. und auch von unseren Kommunen wird sie angenommen. Warum du jetzt gleich den kommunalen Brandschutz zum Kreis abschieben willst entbehrt mir jeglicher Erklärung. Gerade der Brandschutz/die Feuerwehr ist das (fast älteste) bürgerschaftliche und kommunale Engagement der Bürger für nullihre Gemeinde und wenn man dies auf höhere "Ebenen" verlagert, sinkt (nicht nur meiner Meinung nach) das Engagement der Kameraden bzw. Bürger. (OT: und jetzt werden bestimmt gleich diejenigen "Propheten" hier anfangen zu "zetern" das es Zeit wird, dies zu beseitigen; kleine Feuerwehren zu zerschlagen sind, kleine Feuerwehren gegen den Willen der Kommunen und der Kameraden zusammenzulegen, um mehr Einsatzkräfte zu bekommen.....und diese ganze Litanei) Aufgaben, die die Kommune erledigen kann und soll, sollen auch dort erledigt werden-dazu gehört natürlich eine entsprechende Finanzausstattung der Kommunen seitens der Länder-; und gewisse Kontroll- und Überprüfungsrechte der Kreise bzw. des Landes haben eben ihre Berechtigung sofern rechtlich untermauert. Oder willst du uns ehrenamtliche n Führungskräften der Landkreise z.B. absprechen, dass wir die Feuerwehren "unserer" Brandschutzabschnitte überprüfen/beurteilen dürfen oder daraus dann auch gleich schlußfolgern, dann kann der Kreis auch die Wehren führen?!?! Wär nen "wenig" weit gesprungen. ;-) Und auch wenn es in manchen/allen Bundesländern Einzelbeispiele für schlechte Führungskräfte o.ä. gibt lässt dies immer noch keine Pauschalverurteilung/ -beurteilung der hier nicht kritisierten Feuerwehren/GF/ZFü/WL etc. zu ! Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif | |||||
| |||||
|