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| Thema | Helmkennzeichnung Bullard H2000 - wo gibts Info? | 11 Beträge | |||
| Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
| Autor | Thom8as 8E., Neckarbischofsheim (BaWü) / Baden-Württemberg | 394731 | |||
| Datum | 02.04.2007 14:29 | 6737 x gelesen | |||
| Hallo Kollegen, kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich Hinweise zum sinnvollen Anbringen von Helmkennzeichnungen wie z. B. Kommandant / Zug- bzw. Gruppenführer für den BULLARD H2000 finden kann? Bei uns in der Wehr gehen die Diskussionen hierzu etwas auseinander. Danke im Voraus Tom | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 394733 | |||
| Datum | 02.04.2007 14:31 | 5252 x gelesen | |||
| Mahlzeit welche Helme hattet Ihr vorher? Warum gibt es Diskussionen... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 394734 | |||
| Datum | 02.04.2007 14:32 | 5143 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Ernst. Kommandant "Qualifikationskennzeichnung" einer "Verwaltungsfunktion"? Schwarzer Helm? Geschrieben von Thomas Ernst Zug- bzw. Gruppenführer Funktionskennzeichnung: Ungeeignet, weil dann jeder 2 Helme haben müsste (mindestens) Qualifikationskennzeichnung: ZF: weiß, GF: rot ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 394736 | |||
| Datum | 02.04.2007 14:35 | 5267 x gelesen | |||
| http://www.bsvh.net/Service/dl/helmkennzeichnung.pdf Da sind weiter hinten auch Beispiele für verschiedene Helmtypen drin. Vielleicht ist eurer ja auch dabei. Es geht dabei allerdings um Kennzeichnung der Qualifikation. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Neckarbischofsheim (BaWü) / Baden-Württemberg | 394739 | |||
| Datum | 02.04.2007 14:42 | 5115 x gelesen | |||
| Dankeschön. Hab die entsprechende Antwort erhalten. (Es ging um die Platzierung der Kennzeichnung) Tom | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 394741 | |||
| Datum | 02.04.2007 14:44 | 5198 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWarum gibt es Diskussionen... ...weils eigentlich Käse ist, Verwaltungsfunktionen zu kennzeichnen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 394742 | |||
| Datum | 02.04.2007 14:46 | 5269 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis Ednerhttp://www.bsvh.net/Service/dl/helmkennzeichnung.pdf Nette Ideen, aber - geschützte Zeichen (Rotes Kreuz)? - Helmkennzeichnung für Geistliche, wofür? - wozu die Vielfalt und was ist mit z.B. Maschinisten, Höhenrettern, Tauchern usw., die auch alle auf solche Gedanken kommen könnten? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 394743 | |||
| Datum | 02.04.2007 14:54 | 5072 x gelesen | |||
| Mahlzeit Geschrieben von Ulrich Cimolino - wozu die Vielfalt und was ist mit z.B. Maschinisten, Höhenrettern, Tauchern usw., die auch alle auf solche Gedanken kommen könnten? Ist ja nur eine Richtline, was man umsetzt bleibt jeden jedem Überlassen bietet aber IMO einige Interessante Ansätze... Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- ...weils eigentlich Käse ist, Verwaltungsfunktionen zu kennzeichnen. Nach alter Väter Sitte war das aber immer schon.. und die örtlichen Gegebenheiten... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394745 | |||
| Datum | 02.04.2007 15:09 | 5253 x gelesen | |||
Nette Ideen, aber s. Anmerkung mit Verweis auf GA - Helmkennzeichnung für Geistliche, wofür? Ist eine Zusatzkennzeichnung, welche darauf zurückzuführen ist, daß mit dieser Kennzeichnung nicht nur die Fw gekennzeichnet werden soll. (Ich persönlich hätte darauf ja auch verzichten können...) - wozu die Vielfalt Nicht nur Kennzeichnung für Fw. und was ist mit z.B. Maschinisten, Höhenrettern, Tauchern usw., die auch alle auf solche Gedanken kommen könnten? a) notwendige Beschränkung aufgrund der Unterscheidbarkeit und Erkennbarkeit b) optimiert für Tätigkeiten welche u.U. unter Zeitdruck in Situationen wo der Helm getragen wird gebraucht werden könnten unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten der verschiedenen Bedarfsträger. In der Erstellungsphase gab es jedoch mal die Diskussion das grüne Quadrat für Personen mit FsKL. II/CE zu verwenden. Wurde aber aus verschiedensten Gründen verworfen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 394780 | |||
| Datum | 02.04.2007 17:49 | 5201 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Ulrich Cimolino geschützte Zeichen (Rotes Kreuz)? Ich sollte es eigentlich wissen, da ich beim BRK (RD Bayern) beschäftigt bin ;-) Eigentlich darf das rote Kreuz (in D) nur vom DRK u. BRK verwendet werden. Aber es gibt hier m.W. einige Ausnahmen, z.B. für die Bundeswehr. Ob dies auch für den K- Schutz gilt weiß ich nicht genau. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 394786 | |||
| Datum | 02.04.2007 18:05 | 5150 x gelesen | |||
Eigentlich darf das rote Kreuz (in D) nur vom DRK u. BRK verwendet werden. Aber es gibt hier m.W. einige Ausnahmen, z.B. für die Bundeswehr. Ob dies auch für den K- Schutz gilt weiß ich nicht genau. Einfach mal die GA und deren Zusatzprotokolle lesen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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