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ThemaHelmkennzeichnung Bullard H2000 - wo gibts Info?11 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorThom8as 8E., Neckarbischofsheim (BaWü) / Baden-Württemberg394731
Datum02.04.2007 14:296737 x gelesen
Hallo Kollegen,

kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich Hinweise zum sinnvollen Anbringen von Helmkennzeichnungen

wie z. B. Kommandant / Zug- bzw. Gruppenführer

für den BULLARD H2000 finden kann? Bei uns in der Wehr gehen die Diskussionen hierzu etwas auseinander.

Danke im Voraus

Tom


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar394733
Datum02.04.2007 14:315252 x gelesen
Mahlzeit

welche Helme hattet Ihr vorher?

Warum gibt es Diskussionen...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW394734
Datum02.04.2007 14:325143 x gelesen
Geschrieben von Thomas Ernst. Kommandant

"Qualifikationskennzeichnung" einer "Verwaltungsfunktion"?
Schwarzer Helm?

Geschrieben von Thomas ErnstZug- bzw. Gruppenführer
Funktionskennzeichnung: Ungeeignet, weil dann jeder 2 Helme haben müsste (mindestens)
Qualifikationskennzeichnung: ZF: weiß, GF: rot


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW394736
Datum02.04.2007 14:355267 x gelesen
http://www.bsvh.net/Service/dl/helmkennzeichnung.pdf

Da sind weiter hinten auch Beispiele für verschiedene Helmtypen drin. Vielleicht ist eurer ja auch dabei. Es geht dabei allerdings um Kennzeichnung der Qualifikation.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorThom8as 8E., Neckarbischofsheim (BaWü) / Baden-Württemberg394739
Datum02.04.2007 14:425115 x gelesen
Dankeschön.

Hab die entsprechende Antwort erhalten. (Es ging um die Platzierung der Kennzeichnung)

Tom


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)394741
Datum02.04.2007 14:445198 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWarum gibt es Diskussionen...
...weils eigentlich Käse ist, Verwaltungsfunktionen zu kennzeichnen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW394742
Datum02.04.2007 14:465269 x gelesen
Geschrieben von Dennis Edner http://www.bsvh.net/Service/dl/helmkennzeichnung.pdf

Da sind weiter hinten auch Beispiele für verschiedene Helmtypen drin. Vielleicht ist eurer ja auch dabei. Es geht dabei allerdings um Kennzeichnung der Qualifikation.


Nette Ideen, aber
- geschützte Zeichen (Rotes Kreuz)?
- Helmkennzeichnung für Geistliche, wofür?
- wozu die Vielfalt und was ist mit z.B. Maschinisten, Höhenrettern, Tauchern usw., die auch alle auf solche Gedanken kommen könnten?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar394743
Datum02.04.2007 14:545072 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Ulrich Cimolino- wozu die Vielfalt und was ist mit z.B. Maschinisten, Höhenrettern, Tauchern usw., die auch alle auf solche Gedanken kommen könnten?

Ist ja nur eine Richtline, was man umsetzt bleibt jeden jedem Überlassen
bietet aber IMO einige Interessante Ansätze...

Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- ...weils eigentlich Käse ist, Verwaltungsfunktionen zu kennzeichnen.

Nach alter Väter Sitte war das aber immer schon.. und die örtlichen Gegebenheiten...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394745
Datum02.04.2007 15:095253 x gelesen
Nette Ideen, aber
- geschützte Zeichen (Rotes Kreuz)?


s. Anmerkung mit Verweis auf GA

- Helmkennzeichnung für Geistliche, wofür?

Ist eine Zusatzkennzeichnung, welche darauf zurückzuführen ist, daß mit dieser Kennzeichnung nicht nur die Fw gekennzeichnet werden soll. (Ich persönlich hätte darauf ja auch verzichten können...)

- wozu die Vielfalt

Nicht nur Kennzeichnung für Fw.

und was ist mit z.B. Maschinisten, Höhenrettern, Tauchern usw., die auch alle auf solche Gedanken kommen könnten?

a) notwendige Beschränkung aufgrund der Unterscheidbarkeit und Erkennbarkeit
b) optimiert für Tätigkeiten welche u.U. unter Zeitdruck in Situationen wo der Helm getragen wird gebraucht werden könnten unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten der verschiedenen Bedarfsträger.

In der Erstellungsphase gab es jedoch mal die Diskussion das grüne Quadrat für Personen mit FsKL. II/CE zu verwenden. Wurde aber aus verschiedensten Gründen verworfen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.394780
Datum02.04.2007 17:495201 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ulrich Cimolino geschützte Zeichen (Rotes Kreuz)?
Ich sollte es eigentlich wissen, da ich beim BRK (RD Bayern) beschäftigt bin ;-)

Eigentlich darf das rote Kreuz (in D) nur vom DRK u. BRK verwendet werden. Aber es gibt hier m.W. einige Ausnahmen, z.B. für die Bundeswehr. Ob dies auch für den K- Schutz gilt weiß ich nicht genau.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394786
Datum02.04.2007 18:055150 x gelesen
Eigentlich darf das rote Kreuz (in D) nur vom DRK u. BRK verwendet werden. Aber es gibt hier m.W. einige Ausnahmen, z.B. für die Bundeswehr. Ob dies auch für den K- Schutz gilt weiß ich nicht genau.

Einfach mal die GA und deren Zusatzprotokolle lesen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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