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ThemaKartenmaterial auf Homepages...15 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen395499
Datum05.04.2007 10:098972 x gelesen
Hoi,

Rechtliche und finanzielle Konsequenzen wegen eines 5,08 x 1,94 cm großen Ausschnittes aus einem Stadtplan hatte die Feuerwehr Langenselbold zu erleiden.

Um den Bereich ?Impressum? optisch ein wenig aufzuwerten, verwendete der Webmaster einen 5,08 x 1,94cm großen Ausschnitt aus einem kostenlosen Stadtplan, der die Lage des Feuerwehrhauses darstellte. Leider stellte diese Verwendung offensichtlich einem Vorgang dar, der dem Verlagshaus massive finanzielle Einbußen bescherte, woraus eine Schadensersatzforderung im vierstelligen Bereich resultierte. Der Verlag befindet sich mit diesem Vorgehen juristisch gesehen offensichtlich im Recht, wobei mir noch schleierhaft ist, wie ein finanzieller Verlust im vierstelligen Bereich bei der Verwendung eines 5,08 x 1,94cm großen Kartenausschnittes aus einem kostenlosen Stadtplan entsteht. Dass eine Urheberrechtsverletzung vorlag ist unbestritten.
Ich kann mir nicht helfen. Recht hin oder her: Muss das sein?

Entsprechende Erklärung der Fw Langenselbold


MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW395505
Datum05.04.2007 10:186976 x gelesen
Hi!

Das dürfte dann mal wieder die obligatorische Abzocke sein, die auf dem Gebiet schnell passiert. Ein paar EUR wg. der Urheberrechtsverletzung verbunden mit einer Unterlassungserklärung und kräftigen Anwaltskosten.

Grds. gibt es aber immer richtig dicke Streitwerte, je nach Bekanntheit der Marke bzw. des Urheberrechtes. Hatte letztens ein Mandat, da hat jemand bei ebay gefälschte Lacoste-Polohemden verkauft. Allein für den Unterlassungsanspruch hat das Gericht einen Streitwert von 100.000 EUR angesetzt. Das tut schon weh.

Ist das schon gezahlt worden? Wenn nein, dann schnell einen Anwalt, am besten Spezialisten für Urheberrecht aufsuchen, die bekommen das ganze oft auch durch eine abgewandelte Unterlassungserklärung mit weniger Anwaltskosten hin.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395507
Datum05.04.2007 10:256888 x gelesen
Also der Betrag erscheint mir doch ein wenig hoch. Vermutlich sollte die Stadt deswegen mal (fach-)juristischen Rat einholen. Der würde vermutlich in dem Zusammenhang auch noch empfehlen die Anbieterkennzeichnung zu überarbeiten.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen395508
Datum05.04.2007 10:267006 x gelesen
Vierstellig ist schon heftig und muss auch nicht sein meiner Meinung nach.

Das "Problem" ist aber kein neues.

Bei einigen Webseiten von THW Ortsverbänden kam es im letzten Jahr zu den selben bzw. ähnlichen Problemen.

Auf Grund dessen wurden die Webmaster der THW Ortsverbände gebeten die Webseiten auf solche Grafiken zu überprüfen und diese (wenn keine Genehmigung vorhanden war) entfernen.

Jetzt bin ich z.N. auf der Suche nach einer Karte vom Kreis Neuss die ich kostenfrei nutzen kann. 40? und ein bisschen Kleingeld sind mir echt zuviel für eine Übersichtskarte des Kreises mit Stadtgrenzen.


Gruß Martin

THW OV-Neuss

Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp

http://www.thw-neuss.de



Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW.

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AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein395520
Datum05.04.2007 11:236827 x gelesen
Hallo,

ich hatte ein ähnliches Problem auf der Internetseite meines Sportvereins verursacht. Ich hatte den Stadtplan gekauft und einen Ausschnitt eingescannt. Deutlich größer als die hier angegebenen Maße. Den Weg zur Sportstätte hatte ich dann mit einem Bildbearbeitungsprogramm in den Scan eingemalt, bewußt 'handschriftlich'.

a) ich hatte mir keine Gedanken über eine Urheberrechtsverletzung gemacht.
b) war ich der Meinung aufgesessen, mit der Bearbeitung hätte ich kein Original veröffentlicht, da es nun meiner Kreation entsprungen sei und ich es persönlich verändert hätte.

'Unser' Urheber-Verlag war allerdings etwas kulanter. Er sah genauso sein Urheberrecht verletzt, bot uns allerdings an, innerhalb einer kurzen Frist sein Produkt zu entfernen. Ansonsten sollten wir eine 'Lizenz' von 5.000 DM bezahlen (war 2001).

Wir kamen da zwar kostenlos raus, aber offensichtlich sollen die hohen Summen die immer wieder auftretenden Rechtsverletzungen auf privaten oder Sportverein/Feuerwehr-Seiten eindämmen.
Da nützt dann auch kein Jammern/Klagen, dass wir das ja freiwillig machen, wenn es denn eine Verletzung des Urheberrechts ist, dann ist es das. Und dann hilft wohl nur: vorher das OK holen, oder zahlen, oder drauf verzichten.

Weiter viel Erfolg und Spaß beim Gestalten Eurer Homepages!!!


Jan

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland395525
Datum05.04.2007 11:416965 x gelesen
Hallo Martin,

wäre das ne Alternative: http://maps.google.com/maps

schaut auf einer guten Feuerwehrseite so aus: http://www.feuerwehr-eppelborn.de/einsatzkarte.php


Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorStef8an 8C., Baden-Baden / Baden395527
Datum05.04.2007 11:466924 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenschaut auf einer guten Feuerwehrseite so aus: http://www.feuerwehr-eppelborn.de/einsatzkarte.php
Inwiefern ist es eigentlich erlaubt Einsatzstellen mit Ortsangabe zu markieren? Verstößt das nicht gegen den Datenschutz oder andere Gesetze?


Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann. (Churchill, Winston)


ALLES WAS ICH SCHREIBE IST AUSSCHLIESSLICH MEINE PRIVATE MEINUNG!

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland395537
Datum05.04.2007 12:136856 x gelesen
Hallo,

also da bin ich spontan überfragt, aber in Zeitungsmeldungen werden doch auch Straßennamen genannt, solange da nicht steht: es brannte bei den Müllers in der Hauptstraße 24a im 2.OG, dürfte es eigentlich keine Probleme mit dem Datenschutz geben.

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorBern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern)395567
Datum05.04.2007 13:126941 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Paul Bohlenwäre das ne Alternative: http://maps.google.com/maps

Wie schaut es mit Grafiken aus, die man über maps.google oder google-earth bekommt?

Kann man die verwenden?

Gruss,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen395569
Datum05.04.2007 13:236982 x gelesen
Kann man die verwenden?

Kannst du diesem Text entnehmen: Google Maps API Terms of Use

MkG
Marc


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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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(2) ...

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland395570
Datum05.04.2007 13:236881 x gelesen
Geschrieben von Stefan CimanderInwiefern ist es eigentlich erlaubt Einsatzstellen mit Ortsangabe zu markieren? Verstößt das nicht gegen den Datenschutz oder andere Gesetze?


Es ist schon aufgrund der Deckungsungleichheit von Satelitenfoto und Kartenmaterial nicht möglich, "Hausgenau" zu markieren. Wir setzen den Marker nur ungefähr auf die Einsatzstelle.


Viele Grüße
Frank


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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen395571
Datum05.04.2007 13:266915 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyKannst du diesem Text entnehmen: Google Maps API Terms of Use

Oder einfach hier lesen: http://earth.google.de/support/bin/answer.py?answer=21422&topic=1141


Gruß Martin

THW OV-Neuss

Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp

http://www.thw-neuss.de



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AutorBern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern)395573
Datum05.04.2007 13:296940 x gelesen
Hi,

vielen Dank an euch beiden.

Gruss,
Bernd


Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen.....

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AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg395678
Datum05.04.2007 20:486970 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin DropmannJetzt bin ich z.N. auf der Suche nach einer Karte vom Kreis Neuss die ich kostenfrei nutzen kann. 40? und ein bisschen Kleingeld sind mir echt zuviel für eine Übersichtskarte des Kreises mit Stadtgrenzen.
in diesem Zusammenhang muss ich eine Behörde loben: Als ich unsere Website erstellt habe, wollte ich auch um den Standort zu kennzeichnen einen Kartenausschnitt verwenden. Ich habe dann das Landesvermessungsamt BaWü angemailt und gefragt, ob ich die Karten von den TOP50-CDROMs dafür verwenden darf. Dem wurde mit ein paar Bedingungen (max. Größe des Kartenausschnitts, keine kostenpflichtige Website, Link zum LV BW, Copyright-Kennzeichnung) zugestimmt.

Falls es jemanden interessiert: Website (Über uns -> Standort)

Vielleicht klappt das in anderen Bundesländern auch. Fragen kostet nix ;-)

MfG


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorRené8 S.8, Wadgassen / Saarland397876
Datum17.04.2007 00:316893 x gelesen
Also ich finde die Idee mit Google.maps super...

Verwenden wir auch schon ne weile...


P.S.: Guckst Du hier: Feuerwehr Hostenbach


Viele Grüße, René!

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Ausschließlich meine ganz persönliche Meinung !

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