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ThemaGelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen397234
Datum13.04.2007 17:307250 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppGibt es. Gibt Drehleitern, die extra deswegen nicht nur blaue, sondern auch gelbe RKL's haben. Der Multistar von Ascheberg (wenn ich mich richtig erinner) wurde mit der Begründung beschafft, dass der TM auch eine Erleichterung für den Bauhof darstellt.

Frage: Ist es denn überhaupt zulässig sowohl Gelbes als auch Blaues Rundumlicht zu führen?

Ich meine gehört zu haben das es nicht erlaubt sei. Mir hat aber bisher niemand was schriftliches dazu gegeben bzw. gezeigt.

Sollte dies einer bestätigem oder wiederlegen können wäre ein Hinweis auf was schriftliches hilfreich.


Gruß Martin

THW OV-Neuss

Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp

http://www.thw-neuss.de



Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW.

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AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen397237
Datum13.04.2007 17:355847 x gelesen
Hai,
denke schon. Die Fahrzeuge der Stadtwerke oder der öffentlichen Verkehrsbetriebe haben beides an Bord. Gelb zur Absicherung und Blau bei Notfällen (Gasleck, Wasserschäden ect.).

MkG Andreas


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
epilepsie-dollbergen

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW397238
Datum13.04.2007 17:385800 x gelesen
Die Fahrzeuge des BAG führen blau und gelb.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)397241
Datum13.04.2007 17:435789 x gelesen
Geschrieben von Martin DropmannIch meine gehört zu haben das es nicht erlaubt sei. Mir hat aber bisher niemand was schriftliches dazu gegeben bzw. gezeigt.Dieser Satz lässt die Antwort doch eigentlich schon erahnen.

Wieso sollte es unzulässig sein? Die StVO regelt klar die Voraussetzung für die Verwendung von blauen und gelben RKL, und es gibt genügend Fahrzeuge, die je nach Situation diese Voraussetzungen für jeweils eine Farbe erfüllen. Somit wäre es ja auch unsinnig, eine Anbringung von RKLs beider Farben zu untersagen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen397245
Datum13.04.2007 17:455748 x gelesen
Wo wir aber bei dem berühmten Punkt sind das nicht alles was gemacht wird auch unbedingt zulässig ist.

Das die BAG und diverse Stadtwerke mit beiden rumfahren ist bekannt.
Ich habe auch schon Aussagen gehört das eine Rundumleuchte abzudecken ist. Schriftlich bzw einen Hinweis wo es steht hab cih noch nicht bekommen.

Leider


Gruß Martin

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AutorOliv8er 8S., Münster / NRW397258
Datum13.04.2007 19:095645 x gelesen
Unser ABC-ErkKW hat ebenfalls eine gelbe Rundumleuchte (z.B. für Messfahrten) bekommen.

Grüße aus Münster,

Oliver


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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen397267
Datum13.04.2007 19:505778 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDieser Satz lässt die Antwort doch eigentlich schon erahnen.

Fällt das in die Kategorie "Was nicht verbotenist, ist erlaubt" ?


Gruß Martin

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen397275
Datum13.04.2007 20:545786 x gelesen
Ja! In diesem zusammenhang JA!
Nur weil irgendwer gehört hat das irgendwo... blabla bla.
Lest doch einfach mal nach anstatt hier irgend wen zu zitieren der u.U. genau so ahnungslos ist.
Es ist der Einsatzt von Gelb und Blau gleichzeitig nirgends in der STVO ausgeschlossen sofern für gelb UND blau die Voraussetzung gegeben ist.
Wann das ist kannst du selber nachlesen. Die StVO gibts über www.bund.de zum download.

Dirk

PS:
Ist hier immernoch jemand der Meinung, dass die Ausbildung "Sonderrrechte und StVO" bei Feuerwehrs nur annähernd ausreichend ist?


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen397277
Datum13.04.2007 21:025797 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesIst hier immernoch jemand der Meinung, dass die Ausbildung "Sonderrrechte und StVO" bei Feuerwehrs nur annähernd ausreichend ist?

Nein, denn sonst wäre ja bekannt, dass das AUSRÜSTEN von Fahrzeugen mit Rundumleuchten nicht in der StVO geregelt ist.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen397282
Datum13.04.2007 21:215698 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamNein, denn sonst wäre ja bekannt, dass das AUSRÜSTEN von Fahrzeugen mit Rundumleuchten nicht in der StVO geregelt ist.

Shit, hast recht. (Schäm!...) Geschrieben von Andreas BräutigamINTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
Hätte ich vorher verinnerlichen sollen.
Bezog sich auch auf die anderen "Blaulicht- Threads" heute, also die NUTZUNG.

Aber auch in der StVZO steht's nicht (das AUSRÜSTEN) und lässt sich auch nicht ableiten. Gibts da auch zum down load (Ist nur etwas umpfangreicher(-: )

Ansonsten, danke für die Zustimmung.


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen397293
Datum13.04.2007 22:515663 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Häfnerdes BAG führen blau und gelb

...zumindest gibt es welche , die blaue und gelbe Hauben haben - dort ist aber unter der gelben Haube eine Antenne unterbracht mit der die OBU der LKW angesprochen werden können...



Gruß LP


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen397295
Datum13.04.2007 22:575698 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppSomit wäre es ja auch unsinnig, eine Anbringung von RKLs beider Farben zu untersagen.

Bei unserem Gasversorger ist die gleichzeitige Nutzung beider Farben nicht möglich, weil man davon ausgeht, daß es zwei verschiedene rechtliche Grundlagen die zwei Farben rechtfertigt. Ist auch für die Bediener dann klarer...

Gruß LP


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