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Thema | Gelbes und Blaues Rundumlicht auf KFZ War: Katzenrettung nicht erlaubt | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 397234 | |||
Datum | 13.04.2007 17:30 | 7261 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppGibt es. Gibt Drehleitern, die extra deswegen nicht nur blaue, sondern auch gelbe RKL's haben. Der Multistar von Ascheberg (wenn ich mich richtig erinner) wurde mit der Begründung beschafft, dass der TM auch eine Erleichterung für den Bauhof darstellt. Frage: Ist es denn überhaupt zulässig sowohl Gelbes als auch Blaues Rundumlicht zu führen? Ich meine gehört zu haben das es nicht erlaubt sei. Mir hat aber bisher niemand was schriftliches dazu gegeben bzw. gezeigt. Sollte dies einer bestätigem oder wiederlegen können wäre ein Hinweis auf was schriftliches hilfreich. Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 397237 | |||
Datum | 13.04.2007 17:35 | 5857 x gelesen | |||
Hai, denke schon. Die Fahrzeuge der Stadtwerke oder der öffentlichen Verkehrsbetriebe haben beides an Bord. Gelb zur Absicherung und Blau bei Notfällen (Gasleck, Wasserschäden ect.). MkG Andreas Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. epilepsie-dollbergen | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 397238 | |||
Datum | 13.04.2007 17:38 | 5809 x gelesen | |||
Die Fahrzeuge des BAG führen blau und gelb. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 397241 | |||
Datum | 13.04.2007 17:43 | 5798 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin DropmannIch meine gehört zu haben das es nicht erlaubt sei. Mir hat aber bisher niemand was schriftliches dazu gegeben bzw. gezeigt.Dieser Satz lässt die Antwort doch eigentlich schon erahnen. Wieso sollte es unzulässig sein? Die StVO regelt klar die Voraussetzung für die Verwendung von blauen und gelben RKL, und es gibt genügend Fahrzeuge, die je nach Situation diese Voraussetzungen für jeweils eine Farbe erfüllen. Somit wäre es ja auch unsinnig, eine Anbringung von RKLs beider Farben zu untersagen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 397245 | |||
Datum | 13.04.2007 17:45 | 5756 x gelesen | |||
Wo wir aber bei dem berühmten Punkt sind das nicht alles was gemacht wird auch unbedingt zulässig ist. Das die BAG und diverse Stadtwerke mit beiden rumfahren ist bekannt. Ich habe auch schon Aussagen gehört das eine Rundumleuchte abzudecken ist. Schriftlich bzw einen Hinweis wo es steht hab cih noch nicht bekommen. Leider Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Münster / NRW | 397258 | |||
Datum | 13.04.2007 19:09 | 5654 x gelesen | |||
Unser ABC-ErkKW hat ebenfalls eine gelbe Rundumleuchte (z.B. für Messfahrten) bekommen. Grüße aus Münster, Oliver | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 397267 | |||
Datum | 13.04.2007 19:50 | 5785 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDieser Satz lässt die Antwort doch eigentlich schon erahnen. Fällt das in die Kategorie "Was nicht verbotenist, ist erlaubt" ? Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 397275 | |||
Datum | 13.04.2007 20:54 | 5793 x gelesen | |||
Ja! In diesem zusammenhang JA! Nur weil irgendwer gehört hat das irgendwo... blabla bla. Lest doch einfach mal nach anstatt hier irgend wen zu zitieren der u.U. genau so ahnungslos ist. Es ist der Einsatzt von Gelb und Blau gleichzeitig nirgends in der STVO ausgeschlossen sofern für gelb UND blau die Voraussetzung gegeben ist. Wann das ist kannst du selber nachlesen. Die StVO gibts über www.bund.de zum download. Dirk PS: Ist hier immernoch jemand der Meinung, dass die Ausbildung "Sonderrrechte und StVO" bei Feuerwehrs nur annähernd ausreichend ist? Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 397277 | |||
Datum | 13.04.2007 21:02 | 5804 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk WulfesIst hier immernoch jemand der Meinung, dass die Ausbildung "Sonderrrechte und StVO" bei Feuerwehrs nur annähernd ausreichend ist? Nein, denn sonst wäre ja bekannt, dass das AUSRÜSTEN von Fahrzeugen mit Rundumleuchten nicht in der StVO geregelt ist. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 397282 | |||
Datum | 13.04.2007 21:21 | 5706 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamNein, denn sonst wäre ja bekannt, dass das AUSRÜSTEN von Fahrzeugen mit Rundumleuchten nicht in der StVO geregelt ist. Shit, hast recht. (Schäm!...) Geschrieben von Andreas Bräutigam INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! Hätte ich vorher verinnerlichen sollen. Bezog sich auch auf die anderen "Blaulicht- Threads" heute, also die NUTZUNG. Aber auch in der StVZO steht's nicht (das AUSRÜSTEN) und lässt sich auch nicht ableiten. Gibts da auch zum down load (Ist nur etwas umpfangreicher(-: ) Ansonsten, danke für die Zustimmung. Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 397293 | |||
Datum | 13.04.2007 22:51 | 5670 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Häfnerdes BAG führen blau und gelb ...zumindest gibt es welche , die blaue und gelbe Hauben haben - dort ist aber unter der gelben Haube eine Antenne unterbracht mit der die OBU der LKW angesprochen werden können... Gruß LP | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 397295 | |||
Datum | 13.04.2007 22:57 | 5707 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppSomit wäre es ja auch unsinnig, eine Anbringung von RKLs beider Farben zu untersagen. Bei unserem Gasversorger ist die gleichzeitige Nutzung beider Farben nicht möglich, weil man davon ausgeht, daß es zwei verschiedene rechtliche Grundlagen die zwei Farben rechtfertigt. Ist auch für die Bediener dann klarer... Gruß LP | |||||
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