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ThemaMeldepflicht bei HIV / Hepatitis & Co?44 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorEkke8har8d G8., Mühldorf a. Inn / Bayern397709
Datum16.04.2007 12:3916397 x gelesen
Hallo!

Müssen sich Feuerwehrangehörige nach Bekanntwerden einer ansteckenden Erkrankung, wie
etwa HIV, Hepatitis usw. beim Wehrführer oder an anderer Stelle melden - besteht also Meldepflicht? Ich meine jetzt nicht nur Neuaufnahmen, sondern auch bei Fällen, in denen Kameraden bereits seit Jahren Mitglied in der FF sind.

Und vielleicht auch interessant: Wie würdet ihr das handhaben? Rausschmeißen oder dabei behalten? Gibt z. B. auch viele Pflegekräfte und Ärzte, die trotzdem im Beruf weiterarbeiten.

Wie soll sich die Führung verhalten? Allgemeine Bekanntgabe oder nicht...?

Bestimmt schwierige Situation.


Ekkehard Giesecke
Feuerwehr Stadt Mühldorf a. Inn
http://www.feuerwehr-muehldorf.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen397712
Datum16.04.2007 12:5013891 x gelesen
Geschrieben von Ekkehard GieseckeAllgemeine Bekanntgabe oder nicht...?


unabhängig vom komplizierten Rest: Das geht nur mit Einverständnis des Betroffenen! Nicht umsonst bekommt die Feuerwehr auch keine medizinischen Ergebnisse der G 26 mitgeteilt!!!!


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds397717
Datum16.04.2007 13:0413730 x gelesen
"Nicht umsonst bekommt die Feuerwehr auch keine medizinische...."

Das ist SO nicht GANZ richtig..
Die Dienststellenführung mit Sicherheit nicht, aber der Dienstarzt schon.
Der muss dann im Rahmen seiner Fürsorgepflicht reagieren und feststellen, inwieweit dieses die Dienstfähigkeit tangiert..

immer schön fröhlich bleiben
Klaus


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen397735
Datum16.04.2007 14:2613745 x gelesen
Tach.

Geschrieben von Klaus BethgeDie Dienststellenführung mit Sicherheit nicht, aber der Dienstarzt schon.
Der muss dann im Rahmen seiner Fürsorgepflicht reagieren und feststellen, inwieweit dieses die Dienstfähigkeit tangiert..


Ja, aber bei der FF wird nicht regelmäßig auf ansteckende Krankheiten untersucht.

Bei der BF (besonders, wenn diese im RD tätig ist) sollten HBV,HCV und HIV im Rahmen der G42 obligatorisch sein.

Danach wirds interessant, weil da ggfs. noch die Unterscheidung "Ausscheider" oder nicht maßgeblich sein kann.

Die Dienststelle wird aber im Zweifel nicht erfahren, warum die Person vielleicht dienstunfähig ist.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen397741
Datum16.04.2007 14:4213668 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningDie Dienststelle wird aber im Zweifel nicht erfahren, warum die Person vielleicht dienstunfähig ist.

Genau. Außer in den Fällen, in denen der Personalarzt auch die G´s macht.


Gruß

A.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen397754
Datum16.04.2007 15:2913661 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamGenau. Außer in den Fällen, in denen der Personalarzt auch die G´s macht.

Was genau ist der "Personalarzt".



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen397756
Datum16.04.2007 15:3813671 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWas genau ist der "Personalarzt".

Der, an dessen Meinung viele Bewerber bei der Einstellung scheitern bzw. der die Dienstfähigkeit (aus allgemeiner beamtenrechtlicher Sicht) beurteilt. In FFM musste man 2002 (vmtl. ist das auch noch so) bei der Einstellung zu zwei Ärzten: G 26 beim arbeitsmedizinischen Dienst und Tauglichkeit zur Verbeamtung beim Gesundheitsamt.


Gruß

A.

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds397767
Datum16.04.2007 16:0013685 x gelesen
Stefan, 'tschuldige, dass ich immer (fast automatisch) auf der Schiene "BF" bin..

Die BF H. hat, ich nehme an, andere Wehren auch, einen eigenen Arzt, der über die Geschicke der Kollegen wacht und auch Behandlungen durchführt.

Mir ist erst hinterher klar geworden, dass die Frage wohl mehr auf die FFw zielte.

Gruß
Klaus


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen397775
Datum16.04.2007 16:5313705 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam
Der, an dessen Meinung viele Bewerber bei der Einstellung scheitern bzw. der die Dienstfähigkeit (aus allgemeiner beamtenrechtlicher Sicht) beurteilt. In FFM musste man 2002 (vmtl. ist das auch noch so) bei der Einstellung zu zwei Ärzten: G 26 beim arbeitsmedizinischen Dienst und Tauglichkeit zur Verbeamtung beim Gesundheitsamt.


Ahso, das habe ich mir schon gedacht.

Wird dieser pauschal von der Schweigepflicht entbunden?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen397777
Datum16.04.2007 16:5413582 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethge
Mir ist erst hinterher klar geworden, dass die Frage wohl mehr auf die FFw zielte.


Schon OK.

Geschrieben von Klaus BethgeDie BF H. hat, ich nehme an, andere Wehren auch, einen eigenen Arzt, der über die Geschicke der Kollegen wacht und auch Behandlungen durchführt.


Ja, das ist mir klar. Die Frage, die sich mir stellt: Werden diese Ärzte durch die FA von der Schweigepflicht entbunden?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorKatj8a R8., Köln / NRW397778
Datum16.04.2007 16:5613600 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Stefan BrüningJa, aber bei der FF wird nicht regelmäßig auf ansteckende Krankheiten untersucht.

Auf Drogen offenbar nicht. Dafür habe ich vor Kurzem in den Medien gehört, dass ein Wehrführer das mittels Alarmierung macht. Einen Einsatz gab es nicht, dafür stand der Wehrführer dann mit Kollegen der Polize und hat dann zum Alkoholtest und Drogenscreening gebeten - und ist wohl auch merhfach fündig geworden...

Wo es genau war, weiß ich leider nicht mehr.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW397780
Datum16.04.2007 16:5913624 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Katja MidunskyDafür habe ich vor Kurzem in den Medien gehört, dass ein Wehrführer das mittels Alarmierung macht. Einen Einsatz gab es nicht, dafür stand der Wehrführer dann mit Kollegen der Polize und hat dann zum Alkoholtest und Drogenscreening gebeten - und ist wohl auch merhfach fündig geworden...

Ähm, war das nicht Marcs Aprilscherz?

Siehe hier ;-)


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorEkke8har8d G8., Mühldorf a. Inn / Bayern397797
Datum16.04.2007 17:4513584 x gelesen
Zuerst: Ja, ich meinte meine Frage bezogen auf eine Freiwillige Feuerwehr, wo, seien wir mal ehrlich - oft auch die G26.3 vom "Hausarzt" sehr - ähm sagen wir mal - locker gehandhabt wird.

Zum "Drogentest des Kommandanten": DAS GLAUBE ICH NICHT! So etwas wäre
a) äußerstes Kameradenschwein-Verhalten
b) bestimmt (weiß ich nicht sicher) rechtlich eine Grauzone (wenn nicht mehr)
und
b) würde da glaube ich die Polizei auch nicht mitmachen


Ekkehard Giesecke
Feuerwehr Stadt Mühldorf a. Inn
http://www.feuerwehr-muehldorf.de

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds397801
Datum16.04.2007 17:5613715 x gelesen
Stefan, wie kommst Du denn da drauf??

Der Dienstarzt unterliegt, wie jeder andere Mediziner der Schweigepflicht.

Er teilt im Falle eines Bewerbers der Dienststelle nur mit: aus meiner Sicht geeignet/nicht geeignet.
WARUM, das erfährt nur der Probant!

Im Falle einer schweren Krankheit, welche die Dienstfähigkeit tangiert entscheidet er, ob der Betroffene weiterhin Dienst, eingeschränkt (Tagesdienst) Dient oder gar keinen Dienst verrichtet.

Er muss auch Empfehlungen für eine etwaige Entlassung in den vorgezogenen Ruhestand aussprechen.

Die Regel dazu sagt (Ich hoffe nicht, dass das innerhalb der letzten Jahre geändert wurde, ansonsten bitte Berichtigung!), dass ein Beamter, der mehr als ein halbes Jahr lang krank ist UND DESSEN GESUNDUNG in absehbarer Zeit nicht prognostiziert werden kann in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen ist.

Einstweiilig heißt, dass ein später gesundeter Beamter wieder zurück geholt werden KANN.
Ist meines Wissens nach noch nie (jedenfalls nicht in Hannover) passiert. Aber möglich wäre es.

Hannover (BF) hat einen hauptamtlichen Dienstarzt, der eine gewaltige Vertrauensstellung einnimmt (nebenbei wirklich zuhören kann, das ist jedenfalls meine Erfahrung) .

Er behandelt auch selber, wenn die Kollegen das wollen (Auch hier wieder: schon ein paar Jahre her, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das geändert hat)..
Selbst wenn der Kollege bei einem Privatarzt in Behandlung war, so muss er sich (nicht nach einem Schnupfen, hi) bei ihm melden und ER und nur ER entscheidet, ob der Kollege wirklich wieder dienstfähig ist.

Das ist zu meiner Zeit sehr häufig vorgekommen, dass der Hausarzt gesund schrieb und der Dienstarzt nur den Kopf schüttelte und sagte: Ist nicht (oder eben sagte: Noch ein paar Wochen Innendienst).

Und noch etwas ganz wesentliches: Im Beamtenrecht sind Zweitakten verboten, jeder Beamte hat das Recht, seine Akte einzusehen und die Verwaltung hat grundsätzlich und jederzeit Zugriff.

Mit ener Ausnahme: Die G(esundheits)-Akte: Die ist unter Verschluss und auch der Oberbürgermeister kommt da NICHT dran. Keine Chance

Soweit so unklar, Stefan??

Bleibt fröhlich

Klaus


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen397815
Datum16.04.2007 18:3313545 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeStefan, wie kommst Du denn da drauf??

Weil es im Beitrag von Andreas so rüberkam, dass es in diesem Fall anders wäre.

Geschrieben von Klaus BethgeEr teilt im Falle eines Bewerbers der Dienststelle nur mit: aus meiner Sicht geeignet/nicht geeignet.
WARUM, das erfährt nur der Probant!


OK. Das finde ich auch in Ordnung. Es hätte ja die Möglichkeit bestanden, dass die Dienststelle für die Einstellung eine Entbindung von der Schweigepflicht fordert. (nicht das ich das für richtig halten würde...)

Geschrieben von Klaus Bethge
Soweit so unklar, Stefan??


Ja. Ich hoffe mal, dass dies auch überall so gehandhabt wird.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW397850
Datum16.04.2007 22:0513573 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeDie BF H. hat, ich nehme an, andere Wehren auch, einen eigenen Arzt, der über die Geschicke der Kollegen wacht und auch Behandlungen durchführt.

Bei uns kenne ich da nur die Ärzte im Gesundheitsamt. Die Besuche bei der Einstellungsuntersuchung, später zwecks Impfung und nach Dienstunfällen reichen da vollkommen. Kein Mensch, der klar bei Verstand ist, würde sich dort behandeln lassen. :-) Aber so ein Angebot wurde auch noch niemandem unterbreitet, so weit ich weiß.

Ach, bei den Rettungsassistentenprüfungen ist auch einer jener Mediziner anwesend.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen macht in Essen der TÜV.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen397895
Datum17.04.2007 09:1913515 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWeil es im Beitrag von Andreas so rüberkam, dass es in diesem Fall anders wäre.

Oh, dann hab ich mich vielleicht unklar ausgedrückt. Ein Problem kann nur entstehen, wenn der Personal/Dienstarzt im Rahmen der G 26 Dinge feststellt (oder zusätzlich erhebt), die nicht nur die G 26 tangieren, sondern die Dienstfähigkeit allgemein. "Beliebt" sind hier z. B. Leberwerte...

Natürlich ist das für die Dienststelle (und eigentlich auch für den Betroffenen) eine sinnvolle Sache, aber es hebelt so ein bisschen die Absicht aus, dass der Arbeitgeber im Rahmen der G-Untersuchungen nur "ja" oder "nein" oder "ja, aber" mitgeteilt bekommt. Denn der Personalarzt IST der Arbeitgeber, auch mit Schweigepflicht.


Gruß

A.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar398200
Datum18.04.2007 15:0613586 x gelesen
Hallo Katja

Stand hier am 1. April

Die Frage ist was macht mann wenn der Dr. sagt:

Herr MeierMüllerSchulzeSchmidt, sie haben HIV..

Vor allem ist dann die Frage was dann die Führung macht...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW398209
Datum18.04.2007 15:5613581 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Florian BeschStand hier am 1. April

Es ist nicht erforderlich, alles doppelt und dreifach zu schreiben. Habe ich auch schon beim 1. Mal verstanden :-)

Geschrieben von Florian BeschDie Frage ist was macht mann wenn der Dr. sagt:
Herr MeierMüllerSchulzeSchmidt, sie haben HIV..


Dann würde ich sagen, hat man im Rahmen seiner allgemeinen Dienstpflicht seinen Vorgesetzten davon zu unterrichten, dass man unter einer ansteckenden und noch tödlichen Krankheit leidet.

Geschrieben von Florian BeschVor allem ist dann die Frage was dann die Führung macht...

Wenn sie ein bißchen Ahnung von HIV und demAnsteckungsrisiko hat - gar nichts.

Gruß
Katja


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds398221
Datum18.04.2007 16:5113596 x gelesen
Geschrieben von Katja Midunsky
Dann würde ich sagen, hat man im Rahmen seiner allgemeinen Dienstpflicht seinen Vorgesetzten davon zu unterrichten, dass man unter einer ansteckenden und noch tödlichen Krankheit leidet.


Uner gar keinen Umständen!

HIV gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten!

Sie ist nicht ansteckend, WENN der Erkrankte es nicht zulässt!
(BItte nicht das Argument mit der Blutspende - das entfällt hier ja wohl!)

Das geht den Dienstherren nichts an!

Gruß Klaus


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW398224
Datum18.04.2007 17:1213587 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Klaus BethgeHIV gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten!

Jetzt muss ich leider mal so spitzfindig sein - sagt wer? Das Bundesseuchengesetz? Das meine ich gar nicht. Ich rede hier von der allgemeinen Dienstpflicht, den Vorgesetzten über Krankheiten etc. zu unterrichten, damit dieser selbst den ihm obliegenden Fürsorgepflichten gegenüber dem Kollegen und dem Rest der Mannschaft nachkommen kann.

Geschrieben von Klaus BethgeSie ist nicht ansteckend, WENN der Erkrankte es nicht zulässt!

Stimmt, vorausgesetzt der Kollege kann das noch "nicht-zulassen".

Was macht man denn mit einem Kollegen, der an HIV erkrankt ist und mit einer Platzwunde blutend und bewusstlos zusammenbricht (von mir aus, weil er beim Aufräumen keinen Helm aufhatte und was auf den Kopf bekommt)? Ich würde nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass man den in so einem Moment nicht einfach so ohne Handschuh anfasst - ist doch nur der Jupp, man kennt sich doch schon seit 20 Jahren...

Aber deswegen habe ich ja auch gesagt, dass m.E. keinerlei Maßnahmen seitens der Führung (außer ggf. einer Information) oder gar ein Austritt erforderlich ist. Die Ansteckungsgefahr ist bei der Feuerwehr nicht groß (etwas anderes mag vielleicht noch für den Rettungsdienst gelten) und solange es dem Kollegen gut geht, ist er einsatztauglich.

Gruß
Katja


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds398244
Datum18.04.2007 18:2413640 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyJetzt muss ich leider mal so spitzfindig sein - sagt wer? Das Bundesseuchengesetz? Das meine ich gar nicht. Ich rede hier von der allgemeinen Dienstpflicht, den Vorgesetzten über Krankheiten etc. zu unterrichten, damit dieser selbst den ihm obliegenden Fürsorgepflichten gegenüber dem Kollegen und dem Rest der Mannschaft nachkommen kann.


Hallo Katja,

so spritzfindig ist das gar nicht..

nein, ich meinte nicht das Bundesseuchengesetz, in derssen Katalog HIV nicht geführt wird.
Es gab schon arbeitsrechtliche Prozesse, weil bekannt gewordene Erkrankte teils entlassen, teils anderweitig benachteiligt wurden.

Die Gefahr, dass man sich am Blut eines Verletzten infiziert ist nicht ausgeschlossen, aber doch sehr gering..

Eine Infektion durch Blut bedarf einer erheblichen Menge an Blut (Thema Blutkonserven), nicht aber kleine Menge in eine kleine Risswunde, wie wir sie immer mal im Einsatz erleben.

Diese Gefahr verringert sich ganz schnell durch Händewaschen oder durch Sprühdesinfektion..


Ich selber habe mal eine HIV-Test machen lassen, weil ich mich an einer Kanüle eines Junkies verletzt hatte.

Die Ärztin (hier war es im Gesundheitsamt) erklärte mir, dass die Gefahr gegen Null gehen würde..

Geschrieben von Katja MidunskyStimmt, vorausgesetzt der Kollege kann das noch "nicht-zulassen".


Ich nehme an, dass sich dieser Kommentar auf die Sechs-Wochen-Frist bezieht, nach der man überhaupt erst eine Erkrankung feststellen kann?

Das ist natürlich richtig, aber vorher weiß er das ja selber nicht und kann somit auch nichts berichten.

Leider ist auch heute noch sehr viel Fehlinformation "auf dem Markt", Informationen, welche den Erkrankten unnötig stigmatisieren.

Statt ihm Halt zu geben, zu sagen, dass er trotz dieser schlimmen Krankheit nicht ausgegrenzt wird behandelt man auch heute noch solche Leute wie teilweise die Aussätzigen im Mittelalter.

ich bin leider durch meine Arbeit in der Entwicklungshilfe (plus natürlich meiner Ausbildung zum RA) zwangsweise zum Experten geworden, ich habe das ganze Elend tagtäglich erlebt.Nur, wenn man in Afrika AIDS wie folgt buchstabiert "A merican I nfluence of D iscouraging S ex", dann fällt einem nichts mehr ein.

Aber das ist ein anderes Thema..

Gruß Klaus


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW398252
Datum18.04.2007 19:1413570 x gelesen
Für Beamte besteht m. E. schon eine Mitteilungspflicht über das jeweilige Landesbeamtengesetz. In Baden - Württemberg hat die Rechtsprechung zu §73 und 74 LBG neben der Beratungs- und Unterstützungspflicht auch die Informationspflicht bejaht.

Darunter fallen nicht nur Krankheiten, sondern auch Fahrverbote, laufende Strafverfahren u. a.

Da muss dann gemeldet werden, ansonsten verstößt er gegen das LBG!

Für Freiwillige gibt es m. W. nach keine Meldepflicht! Mir ist zumindest keine Rechtsgrundlage bekannt, welche den Freiwilligen zur Meldung einer HIV Infektion verpflichtet. Das sollte dann m. E. aus Vernunftsgründen heraus erfolgen!

so long

Ringo


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398254
Datum18.04.2007 19:2313529 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeEine Infektion durch Blut bedarf einer erheblichen Menge an Blut (Thema Blutkonserven), nicht aber kleine Menge in eine kleine Risswunde, wie wir sie immer mal im Einsatz erleben.

Note 6, setzen, Nachhilfe wird dringend empfohlen....

...wenn man dann auch noch von der Überschrift ausgehend HIV und Hepatitis vermengt, einfach unglaublich....

Geschrieben von Klaus BethgeIch selber habe mal eine HIV-Test machen lassen, weil ich mich an einer Kanüle eines Junkies verletzt hatte.
Die Ärztin (hier war es im Gesundheitsamt) erklärte mir, dass die Gefahr gegen Null gehen würde..

Geschrieben von Klaus Bethgeich bin leider durch meine Arbeit in der Entwicklungshilfe (plus natürlich meiner Ausbildung zum RA) zwangsweise zum Experten geworden

Man schütze sich vor dem Gesundheitsamt und Experten dieser Art! Wenn in meinem Verantwortungsbereich ein Feuerwehrkollege solche Thesen von sich geben würde.... nein.... ausgeschlossen.... solche Leute arbeiten bei uns nicht....

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen398258
Datum18.04.2007 19:4713622 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethgenein, ich meinte nicht das Bundesseuchengesetz, in derssen Katalog HIV nicht geführt wird.

Das gibts nicht mehr. Einschlägig ist jetzt das Infektionsschutzgesetz.

Geschrieben von Klaus BethgeEine Infektion durch Blut bedarf einer erheblichen Menge an Blut (Thema Blutkonserven), nicht aber kleine Menge in eine kleine Risswunde, wie wir sie immer mal im Einsatz erleben.

Das ist nicht richtig! Bitte verbreite das nicht!

Sicherlich ist z.B. bei Nadelstickverletzungen die Wahrscheinlichkeit eine Infektion mit HIV deutlich geringer als z.B. mit Hepatitis, allerdings ist sie vorhanden und das gerade bei Schnittverletzungen.

Geschrieben von Klaus BethgeLeider ist auch heute noch sehr viel Fehlinformation "auf dem Markt",

Richtig. So wie in diesem Fall...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds398271
Datum18.04.2007 21:2313516 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferNote 6, setzen, Nachhilfe wird dringend empfohlen....


Danke für die Blumen, aber die Nachhilfe brauche ich nicht..

Geschrieben von Gerhard Pfeifferwenn man dann auch noch von der Überschrift ausgehend HIV und Hepatitis vermengt, einfach unglaublich..

WO habe ich mich auf eine Hepa bezogen? Ich habe mir eine in Afrika aufgesackt!

Geschrieben von Gerhard PfeifferMan schütze sich vor dem Gesundheitsamt und Experten dieser Art! Wenn in meinem Verantwortungsbereich ein Feuerwehrkollege solche Thesen von sich geben würde.... nein.... ausgeschlossen.... solche Leute arbeiten bei uns nicht....


Das ist Eure Entscheidung..

Vielleicht ein bisschen Fachliteratur?

Gruß Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds398272
Datum18.04.2007 21:2713519 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferFür Beamte besteht m. E. schon eine Mitteilungspflicht über das jeweilige Landesbeamtengesetz. In Baden - Württemberg hat die Rechtsprechung zu §73 und 74 LBG neben der Beratungs- und Unterstützungspflicht auch die Informationspflicht bejaht.

Darunter fallen nicht nur Krankheiten, sondern auch Fahrverbote, laufende Strafverfahren u. a.


Aber aber, hier werden Äpfel und Birnen vermengt..

Fahrverbote, Strafverfahren etc. ist richtig, HIV-Erkrankungen gehen den Arbeitgeber (Dienstherren)

nicht an!

Gruß
Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds398273
Datum18.04.2007 21:3113591 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningSicherlich ist z.B. bei Nadelstickverletzungen die Wahrscheinlichkeit eine Infektion mit HIV deutlich geringer als z.B. mit Hepatitis, allerdings ist sie vorhanden und das gerade bei Schnittverletzungen.

Hallo Stefan,

ich habe NICHT geschrieben, dass das unmöglich sei. Ich schreib sinngemäß: Mehr als unwahrscheinlich!

Und ich schrieb, dass eine Waschung und eine Sprühdesinfektion die Sache fast unmöglich macht..

Gruß
Klaus


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398280
Datum18.04.2007 21:4413558 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeDanke für die Blumen, aber die Nachhilfe brauche ich nicht..

Ist aber bitter notwendig!

Geschrieben von Klaus BethgeWO habe ich mich auf eine Hepa bezogen?

Wer lesen kann hat mehr vom Leben.

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Man schütze sich vor dem Gesundheitsamt und Experten dieser Art! Wenn in meinem Verantwortungsbereich ein Feuerwehrkollege solche Thesen von sich geben würde.... nein.... ausgeschlossen.... solche Leute arbeiten bei uns nicht....

Geschrieben von Klaus BethgeDas ist Eure Entscheidung..

Da sehe ich nicht das Problem, sondern dass Dein hanebüchener Mist als Expertenmeinung in einem Fachforum dargestellt wird. Denn Deine Darstellung ist nicht nur grundlegend falsch, sondern auch gefährlich!

Geschrieben von Klaus BethgeVielleicht ein bisschen Fachliteratur?

Das empfehle ich dringend! Es genügen auch einfach für jeden Normalbürger verständliche Infoflyer vom nächsten Gesundheitsamt, Aidshilfe oder sonstwas.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds398283
Datum18.04.2007 21:5213609 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferDa sehe ich nicht das Problem, sondern dass Dein hanebüchener Mist als Expertenmeinung in einem Fachforum dargestellt wird. Denn Deine Darstellung ist nicht nur grundlegend falsch, sondern auch gefährlich!

Geht es eigentlich auch ohne Beleidigungen??

Über dieses Thema habe ich mich lang und breit mit einer südafrikanischen Ärztin (die keine Freundin des Mbiki war) unterhalten -und sie hat mir die Mechanismen und die (vermutliche) Herkunft des AIDS sehr kompetent auseinander gesetzt.
(Dazu aber äußere ich mich hier nicht, das würde vermutlich einen Aufschrei geben!)

Ich habe da viele Dinge, zusätzlich zu meinen Kenntnissen gelernt!

Aber bitte, glaub, was DU willst aber bitte wahre die Kontenance

Klaus


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398285
Datum18.04.2007 22:0313578 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeÜber dieses Thema habe ich mich lang und breit mit einer südafrikanischen Ärztin (die keine Freundin des Mbiki war) unterhalten -und sie hat mir die Mechanismen und die (vermutliche) Herkunft des AIDS sehr kompetent auseinander gesetzt.
(Dazu aber äußere ich mich hier nicht, das würde vermutlich einen Aufschrei geben!)


Bitte erspare uns den Aufschrei.

Geschrieben von Klaus BethgeIch habe da viele Dinge, zusätzlich zu meinen Kenntnissen gelernt!

Die aber offensichtlich nicht kompatibel mit Lehrmeinungen der Medizin zu dieser Thematik sind.

Geschrieben von Klaus BethgeAber bitte, glaub, was DU willst

Nicht nur ich, sondern ich hoffe inständig, dass schlicht und einfach unrichtige Sachverhalte nicht als Expertenmeinung multipliziert werden

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info!


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW398286
Datum18.04.2007 22:0813571 x gelesen
Hallo Klaus!


Man muss froh sein, dass sich einige Kollegen nach solchen Nadelstichen glücklicherweise nicht infiziert haben.

Die empirischen Ergebnisse sind deutlich verfälscht! Ein spielendes Kind oder ein Straßenfeger, welches sich mit einer seit Wochen auf den Spielplatz herumliegenden Nadel verletzt ist sicherlich nicht so gefährdet sich eine HIV Infektion einzufangen, da die HIV Viren höchstwahrscheinlich abgestorben sind. Der Polizeibeamte oder Feuerwehrmann, welcher sich in eine frisch versteckte Nadel im Fahrzeug setzt, bei einer Personendurchsuchung in die erst vor kurzem gebrauchte Nadel greift oder direkt von einem Fixer mit einer gebrauchten Nadel angegriffen wird ist da schon stark Infektionsgefährdet. ( sind leider Fälle aus der Praxis )

Leider liegen die erfassten und ausgewerteten Fälle ( z. B. Studie des Klinikums Aachen ) zum Großteil im erstgenannten Bereich, wodurch Meinungen wie die Deinige zustandekommen. Würde man nur die Fälle der Feuerwehrleute und Polizeibeamten auswerten käme sicherlich ein ganz anderes Ergebnis heraus.

In Baden - Württemberg lassen sich Polizeibeamte nach solchen Vorfällen sofort präventivmedizinisch mit Medikamenten behandeln und eine Nullprobe sichern, wodurch eine Infektion ggf. verhindert werden kann. Die Nebenwirkungen sind zwar krass, aber was macht man nicht alles für die Gesundheit. Diese Fälle müsste man dann auch noch abziehen, da sowas die Wahrscheinlichkeit einer Infektion auch noch reduziert.

Alles in allem abgezogen dürfte sich die Wahrscheinlichkeit für derartige Berufsgruppen deutlich erhöhen und das solltest du als "Fachkraft" eigentlich wissen.

so long

Jürgen


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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg398292
Datum18.04.2007 22:4213551 x gelesen
also liebe Leut wo sind wir denn hier eigentlich. Suchen wir immer nur nach das rote Tuch wo wir uns Wild und Blind drauf stürzen können und uns dann danch toll vorkommen, oder wollen wir dieses Medium Forum nutzen um immer wieder Neues zu erfahren und dazu zu lernen. Auf jeden Fall lerne ich immer wieder viel Neues und möchte das auch weiter tun können. Und über die häufige primitive Giftschleuderei ärgere ich mich schon zunehmend. Ich schaue mir dann aber schon immer die Profile der Teilnehmer mal genauer an und wenn hilfreich lässt sich übers Internet immer noch ergänzende Informationen finden. Leider komme ich dann manchmal zu dem Schluss: vergiss es der ist nicht "gscheidr".
Jetzt habe ich auch mal über den Klaus ein wenig recherchiert, und was stellt sich heraus:
- er hat über Jahrzehnte weltweite Erfahrungen gesammelt wie kaum einer von uns.
- er hat jahrzehntelang als Journalist in der Fachpresse hochwertige Fachbeiträge veröffentlicht.
Mensch Leut, der Mann hat vermutlich mehr erlebt als wir alle zusammen, und er kann diese Erfahrungen auch noch spannend formulieren. Und wenn wir dafür 20kB freischalten ist doch wirklich egal. Seien wir doch bitte froh das wir als Forumsmitglieder daran teilhaben können.
Also ich war ein dieser 200 der es mit großem Respekt zu Ende gelesen habe. Und ich würde genauso gerne weitere Stories von ihm lesen.
Ich habe fertig!


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398293
Datum18.04.2007 22:5613602 x gelesen
Geschrieben von Willem BaaijUnd ich würde genauso gerne weitere Stories von ihm lesen.

Wenn diese nur einigermaßen mit den gängigen Lehrmeinungen zu vereinbaren sind spricht nichts gegen Unterhaltungslektüre.

In einem Fachforum sollte man aber auch verstehen, dass Fehler zwar menschlich aber oft behebbar sind, - zumindest wenn man will und sich nachträglich informiert.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg398299
Datum18.04.2007 23:1113516 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferWenn diese nur einigermaßen mit den gängigen Lehrmeinungen zu vereinbaren sind spricht nichts gegen Unterhaltungslektüre.

Wenn du denn darauf bestehst sind wir also mal ganz genau. Was sind wir denn in der heutige Zeit ohne Innovation? Richtige Innovation kann eigentlich nur schwer mit den gängigen Lehrmeinungen in Einklang sein. Und deswegen stört es mich auch nicht wenn jemand etwas spannendes sagt was von diese oft überholte Klischees abweicht. Ich werde dann aber einfach nur neugierig, statt dass ich einfach das Visier runter klappe und wild zuschlage. Aber jeder das Seine :-)


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen398301
Datum18.04.2007 23:1213497 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Willem BaaijJetzt habe ich auch mal über den Klaus ein wenig recherchiert, und was stellt sich heraus:
- er hat über Jahrzehnte weltweite Erfahrungen gesammelt wie kaum einer von uns.
- er hat jahrzehntelang als Journalist in der Fachpresse hochwertige Fachbeiträge veröffentlicht.


Das ändert aber nichts daran, daß eine Aussage wie

Geschrieben von Klaus BethgeEine Infektion durch Blut bedarf einer erheblichen Menge an Blut (Thema Blutkonserven), nicht aber kleine Menge in eine kleine Risswunde, wie wir sie immer mal im Einsatz erleben.

fragwürdig ist.

Dies läßt sich z.b hier: www.rki.de nachlesen.


MkG Sascha

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398305
Datum18.04.2007 23:1713631 x gelesen
Geschrieben von Willem BaaijIch werde dann aber einfach nur neugierig, statt dass ich einfach das Visier runter klappe und wild zuschlage. Aber jeder das Seine :-)

Es wird Dir einfach spannend geschildert, dass die Erde eine Scheibe ist und Pressesprecher auf Ahornbäumen wachsen... und alles ist gut:-)))

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg398311
Datum18.04.2007 23:3913506 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferEs wird Dir einfach spannend geschildert, dass die Erde eine Scheibe ist und Pressesprecher auf Ahornbäumen wachsen... und alles ist gut:-)))

Was du nicht alles glaubst. Ich lebe aber zum Glück in eine andere Welt.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398312
Datum18.04.2007 23:4513512 x gelesen
Geschrieben von Willem BaaijWas du nicht alles glaubst. Ich lebe aber zum Glück in eine andere Welt.

Davon gehe ich eigentlich aus und hoffe, dass das ursprüngliche, fachliche Problem auch viele andere begriffen haben damit keinem Feuerwehrkollegen ein Schaden entsteht.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds398325
Datum19.04.2007 08:5713627 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferEs wird Dir einfach spannend geschildert, dass die Erde eine Scheibe ist und Pressesprecher auf Ahornbäumen wachsen... und alles ist gut:-)))

Sag mal, Herr Kollege,

kannst Du Dich eigentlich nicht mal an normale zivile Umgangsformen gewöhnen?

Du warst es, der schrieb, dieses sei ein Fachforum.
Das Wesen solcher Foren ist es, auch kontroverse Meinungen zu diskutieren - und das geht nur, wenn man sachlich bleibt, die Ansichten und KENNTNISSE des Anderen überdenkt, sich fragt, ob er nicht doch vielleicht etwas weiß, wass einem selber fremd ist und dann ARGUMENTIERT.

Es kann nicht angehen, dass der Disputant als -ach, was weiß ich alles - hingestellt wird und mit Beleidigungen versucht wird
mundtot gemacht zu werden.

Es kann nicht sein, dass, wie in einem anderen Fall geschehen, Sätze aus dem Zusammenhang gerissen und so dargeboten werden, dass der Leser gar nicht weiß, was wirklich geschrieben wurde. Um den Schreibenden dann heftig zu beleidigen und als für dumm zu verkaufen.

Ein Beitrag, den ich zwar auch nicht so einfach unterschreiben möchte hatte mir gefallen, weil der Schreiber dort versuchte, den Zusammenhang mit bereits abgestorbenen Vren und Viren, eingefangen durch frische Verletzungen herzustellen.
Er versuchte die verschiedenen medizinischen (klinischen) Exploitationen darzustellen.

Das hatte Stil und zeigt, WIE eine Diskussion laufen SOLLTE.

Auch zu dieser Mail habe ich schwere Bedenken, aber das ist hier nicht mehr das Thema

"Und verschone uns mit Deinen Erkenntnissen" (sinngemäß zitiert) Ja, gerne doch!
Wobei DIESE Erkenntnissen aus einer Diskussion mit einer südafrikansichen Ärztin gestammt hätten, also einer Medizinerin, für die dieses Thema weitaus brennender ist, als es hier je sein wird.
Aber auch die würde hier vermutlich als inkompetent hingestellt werden.

Es war und ist nicht meine Absicht, die Gefahr dieser schlimmen Krankheit, die ich zu Hunderten erlebt habe klein zu reden, meine Absicht war, die Hysterie auf ein Normalmaß zu reduzieren.

Gerhard, wer so schimpft und die Sachebene verlässt, der zeigt nur, wie unsicher er ist und wie sehr er persönliche Angriffe braucht, um für seine Ansicht Gehör zu finden.

Das ist keine Diskussion, das ist schlicht unerträglich.

ein Gruß verbietet sich hier von selber
Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds398327
Datum19.04.2007 09:0513540 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferIn Baden - Württemberg lassen sich Polizeibeamte nach solchen Vorfällen sofort präventivmedizinisch mit Medikamenten behandeln und eine Nullprobe sichern, wodurch eine Infektion ggf. verhindert werden kann. Die Nebenwirkungen sind zwar krass, aber was macht man nicht alles für die Gesundheit. Diese Fälle müsste man dann auch noch abziehen, da sowas die Wahrscheinlichkeit einer Infektion auch noch reduziert.

Hallo Jürgen,
und genau das ist ja richtig!
Und genau das (ich schrieb es) habe ja auch ICH so gemacht, wobei mich die Ärztin im Gesundheitsamt tröstete, dass die Gefahr, mich infiziert zu haben recht gering sei (Betonung liegt auf GERING!)

Auf jeden Fall hat mir Deine Mail gefallen, denn sie zeigt, wie man an das Thema herangehen kann.

hier
freundliche Grüße
Klaus


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW398329
Datum19.04.2007 09:1513497 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethgekannst Du Dich eigentlich nicht mal an normale zivile Umgangsformen gewöhnen?

Sagt jemand, der ständig in Großbuchstaben schreit...

Aber auch wenn nicht:

Don`t feed the Troll!


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland398332
Datum19.04.2007 09:3413487 x gelesen
Moin

Geschrieben von Josef MäschleSagt jemand, der ständig in Großbuchstaben schreit...

Vielleicht weiß er das nicht, dass Grossbuchstaben im Internet SChreien bedeutet?
Er will vielleicht nur etwas deutlicher hervorheben....

naja ich will ihn nicht in Schutz nehmen...

Geschrieben von Klaus Bethge
[...)Es kann nicht sein, dass, wie in einem anderen Fall geschehen, Sätze aus dem Zusammenhang gerissen und so dargeboten werden, dass der Leser gar nicht weiß, was wirklich geschrieben wurde. Um den Schreibenden dann heftig zu beleidigen und als für dumm zu verkaufen.

Eine Infektion durch Blut bedarf einer erheblichen Menge an Blut (Thema Blutkonserven), nicht aber kleine Menge in eine kleine Risswunde, wie wir sie immer mal im Einsatz erleben.(...)


Hier steht von Dir, Klaus, eindeutig das man sich an kleinen Mengen Blut nicht infizieren kann.

Und diese Aussage ist selbst mit meinen laienhaften geringen medizinsichen Kenntnissen als falsch anzuerkennen.

Das die Ansteckung durch Kleinstmengen des Erregers in Schweiss, Tränen und Speichel nicht möglich ist, ist bekannt.

Da ich, wie beschrieben, kein Mediziner bin, hoffe ich, das Wikipedia - Aids nicht im Stich lässt und die Aussagen dort stimmen. Allerdings stehen diese im Gegensatz zu deinem obigen Satz.

Versucht doch einfach etwas Ruhe einkehren zu lassen.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen398335
Datum19.04.2007 10:0613514 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Klaus Bethgeich habe NICHT geschrieben, dass das unmöglich sei. Ich schreib sinngemäß: Mehr als unwahrscheinlich!

Sei mir nicht böse, aber Die Gefahr, dass man sich am Blut eines Verletzten infiziert ist nicht ausgeschlossen, aber doch sehr gering..

Eine Infektion durch Blut bedarf einer erheblichen Menge an Blut (Thema Blutkonserven), nicht aber kleine Menge in eine kleine Risswunde, wie wir sie immer mal im Einsatz erleben.
heißt für mich als Laien in der Beziehung, dass man sich nicht an kleinen Wunden infizieren kann.
Vielleicht solltest Du, um Missverständnisse zu vermeiden, gerade bei so derart sensiblen Themen, ein wenig mehr darauf achten, Dich unmissverständlich auszudrücken. Ich weiß, dass es derzeit den Eindruck macht, dass Gott und die Welt auf Dir rumhackt, aber sowas kommt in der Regel nicht von selbst. Da Dich keiner persönlich kennt, ist ein persönliche Aversion ausgeschlossen. Insofern muss es von was anderem kommen ;). Näheres gern per PN. Du magst ein Feuerwehrveteran sein, aber im Umgang hier kann Dir vielleicht der ein oder andere Forumsveteran (von denen sich der ein oder andere iirc schon bei Dir gemeldet hat) noch ein paar Tips geben ;)

MfG

Ingo


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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Eckhaubertreffen 2007
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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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