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ThemaErfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein)44 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorRené8 S.8, Wadgassen / Saarland397880
Datum17.04.2007 01:1114033 x gelesen
Hallo!

Wir haben einen nicht e.V. Feuerwehrverein, in dem jedes Mitglied der FFW sog. Zwangsmitglied ist... (Diese Satzungs-Art wurde hier im Forum ja schon heftigst kommentiert)... durch konkludentes handeln (seit Jahren Beitrag-Zahlen) ist wohl auch jeder letzendlich Mitglied, ohne sich à la "Ich wusste davon nix" rausreden zu können...

Nun hab ich mal 2 Fragen:

Wer hat schonmal Erfahrung gemacht mit dem Finanzamt? (Einnahmen werden bei uns natürlich NICHT versteuert; ausserdem werden Spendenquittungen erstellt --> geht eigentlich gar nicht!)
Ausserdem wurde der Vorschlag einen e.V. zu Gründen abgelehnt: Auf so geringe Einnahmen guckt das FInanzamt eh nicht; ich hab mich bei "xy" erkundigt und der ist Steuerberater... Ausserdem hat "blablub" und "blibla" dasselbe gesagt...
(also man hat von jemandem gehört der gehört hat, dass das gar nicht so wild ist!)

und

Wer hat schonmal Erfahrungen gemacht hinsichtlich Haftungsfragen an Feuerwehrfesten; aufstellen einer Hüpfburg; Kinderschminken + Kind reagiert allergisch; Kübelspritze fällt auf Fuß; etc. ???

Danke für eure Tipps und Meinungen...!


Viele Grüße, René!

---
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !
---
Ausschließlich meine ganz persönliche Meinung !

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz397884
Datum17.04.2007 08:2212109 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von René SchmidtWer hat schonmal Erfahrung gemacht mit dem Finanzamt? (Einnahmen werden bei uns natürlich NICHT versteuert; ausserdem werden Spendenquittungen erstellt --> geht eigentlich gar nicht!)

Was sollen dann die Quittungen bringen? Das ist dann nur ein wertloses Stück Papier.

Der richtige Weg wäre:
- Verein eintragen lassen und Gemeinnützigkeit anerkennen lassen (dazu müssen die Satzung, der Zweck des Vereins und sonstige Dinge gewisse Anforderungen erfüllen, ist aber meist kein Problem)
- Dann können auch Spendenquittungen ausgestellt werden und die Spender können ihre Spenden entsprechend absetzen, bei Feuerwehrfördervereinen können im Gegensatz z.B. zu Sportvereinen sogar die Mitgliedsbeiträge als Spenden geltend gemacht werden.
- Steuerpflicht ist m.W. erst ab einem gewissen Jahresumsatz des Vereins gegeben. Wir fallen mit unserem Verein mit weniger als 40 Mitgliedern und höchstens mal ein, zwei Festen im Jahr da noch nicht drunter, ich kenn die aktuelle Grenze aber nicht genau. Lag früher mal im Bereich 70.000,-DM, wenn ich mich richtig erinnere.

Gruß,
Michael


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland397885
Datum17.04.2007 08:3212040 x gelesen
Moin,

das darfst du wörtlich zitieren....Die dummheit die da dahinter steckt müsste zur Konsequenz haben, das JEDER der dort im Vorstand dieses "Vereins" ist auf Lebenszeit aus der Feuerwehr ausgeschlossen wird.


Sollte irgendetwas passieren, haften der Vorstand mit dem Privatvermögen. Die Mitglieder sind aussen vor.

Geschrieben von René Schmidtausserdem werden Spendenquittungen erstellt
Juhuuu...noch mehr Dummheit in Person....sollte die Spendenquittung geltend gemacht werden und ein Betriebsprüfer sieht das .... schmeisst der diese raus....die sind nicht zulässig.
Da fehlen sämtliche rechtliche Voraussetzungen dazu. Gott .... soviel Dummheit lässt sich nicht in Worte fassen....sorry..

Geschrieben von René SchmidtAusserdem wurde der Vorschlag einen e.V. zu Gründen abgelehnt: Auf so geringe Einnahmen guckt das FInanzamt eh nicht; ich hab mich bei "xy" erkundigt und der ist Steuerberater... Ausserdem hat "blablub" und "blibla" dasselbe gesagt...
(also man hat von jemandem gehört der gehört hat, dass das gar nicht so wild ist!)


Das Finanzamt kuckt auf alles... ob letzlich Steuern auf die Einnahmen erhoben werden, hängt von ganz anderen Faktoren ab.
Sollte ein Steuerberater diese Aussage tatsächlich getroffen haben...vielleicht auch noch irgendwo schriftlich...habt ihr jemand der sämtliche Strafen daraus bezahlen muss...die Aussage ist schlichtweg falsch.

Ich darf mir garnicht das Gesicht eines Prüfers vorstellen der dem Vorstand sagt was auf Ihn zukommt.

Achso... das war jetzt ne Kurzfassung in der garnicht alles vorgekommen ist. Nur zur Info am Rande.


Viel Spass noch

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397886
Datum17.04.2007 08:3712022 x gelesen
(...) soviel Dummheit lässt sich nicht in Worte fassen (...)

Leider dürfte der beschriebene Fall in Deutschland nicht die Ausnahme sein. Ich wage zu behaupten, daß ein Großteil der nicht eingetragenen Feuerwehrvereinigungen in diesem Land sich noch keine Gedanken hinsichtlich einer möglichen Steuerpflicht gemacht hat. Und auch das Ausstellen von Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen), ohne die dafür notwendigen Vorraussetzungen erfüllt zu haben, dürfte verbreitet sein.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8K., Geisenheim / Hessen397887
Datum17.04.2007 08:4012000 x gelesen
Hallo,

die Sache ist rechtlich sehr heikel.
Ich habe dir einen Bericht aus "Florian Hessen" zugeleitet, damit du dass dünne Brett erkennst.
Übrigens: Steuerhinterziehung wird strafrechtlich verfolgt denn; Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Warum habt ihr vor einem e.V. eigentlich Angst?
Gruß
Thomas


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland397888
Datum17.04.2007 08:4111990 x gelesen
Moin Marc,

da hast du Recht...ich warte nur darauf das die Finanzämter da mal die Prüfungen ansetzen.

Mal sehen wie toll das dann noch alle finden wenn viele viele Steuererklärungen geändert werden und die Mitglieder nachzahlen dürfen .

Ich wünsche niemanden etwas böses...aber in solchen Fällen hoffe ich darauf das Dummheit, Ignoranz und Besserwisserei ordentlich bestraft werden.
Und eine bleibende Strafe erreicht man immer noch über den Geldbeutel der Personen.


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397889
Datum17.04.2007 08:4712043 x gelesen
da hast du Recht...ich warte nur darauf das die Finanzämter da mal die Prüfungen ansetzen.

Irgendwann einmal wird man irgendwo durch Zufall einen Anfang machen. Dies wird zur Folge haben, daß irgend ein totunglücklicher Mensch in seiner Heimatzeitung irgendwas von "Ich mache das doch nur ehrenamtlich." stammelt und es in einer Reihe von Foren einen Riesenaufschrei gibt .

Und wenn ersteinmal irgendwo der Anfang gemacht wurde, dürfte dies auch andere Finanzämter auf den Plan rufen...

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg397891
Datum17.04.2007 08:5412083 x gelesen
Hallo.
Geschrieben von René Schmidt (Einnahmen werden bei uns natürlich NICHT versteuert; ausserdem werden Spendenquittungen erstellt --> geht eigentlich gar nicht!)

Und das auch noch in einem öffentlichen Forum, schön verlinkt, damit die Suche nach dem zuständigen Ansprechpartner auch nicht zu lange dauert.

"Bloß gut, das es keine Finanzbeamten in der FF in D gibt."(die im Forum still mitlesen???)


MFG

Marc Wille


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland397892
Datum17.04.2007 09:0212058 x gelesen
Moin,

schön... wo liegt das Problem....falls es tatsächlich so läuft wie René es schildert....kriegen ganz andere den "Ar***" aufgerissen.... da wird René das kleinste Problem sein.

Wenn denen, "worst case" das Familienheim gepfändet wird...sind sie selber dran schuld. Da gibts kein Erbarmen. Und das zurecht!


Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen397898
Datum17.04.2007 09:3012090 x gelesen
Moin,

Geschrieben von René SchmidtAusserdem wurde der Vorschlag einen e.V. zu Gründen abgelehnt: Auf so geringe Einnahmen guckt das FInanzamt eh nicht; ich hab mich bei "xy" erkundigt und der ist Steuerberater... Ausserdem hat "blablub" und "blibla" dasselbe gesagt...
(also man hat von jemandem gehört der gehört hat, dass das gar nicht so wild ist!)


nochmal - wo ist das Problem einen e.V. zu Gründen? Das hat im Grunde genommen keinen einzigen Nachteil!


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland397899
Datum17.04.2007 09:3212018 x gelesen
Moin,

du stellst dem falschen die Frage.....vermutlich ist es aber dem Vorstand einfach zuviel Papierkram.

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397900
Datum17.04.2007 09:3512026 x gelesen
falls es tatsächlich so läuft wie René es schildert....kriegen ganz andere den "Ar***" aufgerissen.... da wird René das kleinste Problem sein.

Im schlimmsten Fall wird so etwas vereinsinterne Folgen für ihn haben. Aber ich gebe dir recht - die Leitung dieses Vereins dürfte andere Sorgen haben.

MkG
Marc


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397901
Datum17.04.2007 09:4112117 x gelesen
nochmal - wo ist das Problem einen e.V. zu Gründen? Das hat im Grunde genommen keinen einzigen Nachteil!

Och, da wird in Feuerwehrkreisen schon der eine oder andere Nachteil gesehen. Hier mal einige Dinge, die mir genannt wurden:

- Es könnte ja sein, daß nicht der Wehrführer als Vorsitzender gewählt wird. Dann hätten wir ja zwei Chefs. (*aaarrrggghhh*)

- Bei einem eV ist es gar nicht möglich das automatisch alle Feuerwehrmänner Miglied werden haben die vom Gericht gesagt (Geht übrigens auch anderweitig nicht)

- Dann müßten wir uns ja eine Satzung geben. So etwas brauchen wir nicht.

- Wieso einen eingetragenen Verein? Wir sind doch schon die Feuerwehr.

und der Klassiker

- Das machen wir schon immer so.


MkG
Marc


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(2) ...

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AutorChri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern397902
Datum17.04.2007 09:5111968 x gelesen
Da hab ich noch einen: Da müssten wir ja sauber zwischen Vereinsarbeit und städtischer Einrichtung (Feuerwehr) trennen, und das auf allen Ebenen.


Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397909
Datum17.04.2007 10:1012037 x gelesen
Da hab ich noch einen: Da müssten wir ja sauber zwischen Vereinsarbeit und städtischer Einrichtung (Feuerwehr) trennen, und das auf allen Ebenen.

Hmmm.... wobei dies auch in Fällen wo ein eingetragener Verein existiert eine saubere Trennung nur selten erfolgt.

Dazu mal ein Zitat (frei wiedergegeben) eines Ordnungsamtsleiters: "Feuerwehr und Feuerwehrverein kann man nicht trennen."

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorAndr8eas8 C.8, Braunschweig / Niedersachsen397920
Datum17.04.2007 10:4612121 x gelesen
Da hilft nur noch Selbstanzeige um schlimmeres zu verhindern.
Dann muss zwar für eine längere Zeit nachgezahlt werden, aber das sollte machbar sein.
Um sich schon mal zu informieren empfehle ich: http://www.steuerdelikt.de/
Aber unter Umständen ist die Gemeinnützigkeit doch gegeben:
Genaueres zur Gemeinnüzuigkeit:
http://www.ksb-pm.de/vereinshilfe/beratung/index1_1.php
http://www.ksb-pm.de/vereinshilfe/beratung/index7_1.htm

Hier die beiden Entscheidenen § der AO (Abgabenordnung), falles es mit den obigen §§ nicht klappt.

§ 370 AO Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder

pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht,

die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht, oder

unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(4) Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Steuervorteile sind auch Steuervergütungen; nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. Die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 sind auch dann erfüllt, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können.

....

§ 371 AO Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung


(1) Wer in den Fällen des § 370 unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei.


(2) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn


1. vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung


ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist oder

dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder

2. die Tat im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.


(3) Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so tritt für einen an der Tat Beteiligten Straffreiheit nur ein, soweit er die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet.


(4) Wird die in § 153 vorgesehene Anzeige rechtzeitig und ordnungsmäßig erstattet, so wird ein Dritter, der die in § 153 bezeichneten Erklärungen abzugeben unterlassen oder unrichtig oder unvollständig abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt, es sei denn, dass ihm oder seinem Vertreter vorher die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. Hat der Dritte zum eigenen Vorteil gehandelt, so gilt Absatz 3 entsprechend.


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AutorRené8 S.8, Wadgassen / Saarland397923
Datum17.04.2007 10:5411984 x gelesen
Hallo!

e.V.? Das bringt uns keine Vorteile und verursacht nur Kosten!

Klar, wir fallen wohl mit unseren Einnahmen UNTER den Freibetrag, allerdings entbindet das uns nicht von unserer Steuerpflicht!

Ich will ja keinem was böses, aber die Mehrzahl der Kameraden und die Führung schenken meinen Worten keine Beachtung/Vertrauen...

Bei mir kam das so richtig hoch, als ich meinen Fachwirt machte und das BGB von vorn bis hinten durchwälzen musste...

Aber wie siehts mit der Haftung an Feuerwehrfesten aus... oder ist Träger dieser die Gemeinde??


Viele Grüße, René!

---
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !
---
Ausschließlich meine ganz persönliche Meinung !

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AutorAndr8eas8 C.8, Braunschweig / Niedersachsen397927
Datum17.04.2007 11:0112044 x gelesen
Die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben besteht trotz allem. Da hast Du Recht.
Wenn so eine Steuererklärung abgegeben worden ist, ist alles OK, wenn die Angaben in der
Steuererklärung richtig sind.
Die Anerkennung zum e.V. ist übrigens wie die Anerkennung zu gemeinnützigen Zwecken kostenlos.
Wur die Notarskosten für die Gründung sind zu bezahlen.

Gruss

Andreas


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397928
Datum17.04.2007 11:0211968 x gelesen
Bei mir kam das so richtig hoch, als ich meinen Fachwirt machte und das BGB von vorn bis hinten durchwälzen musste...

Kann ich mir vorstellen.

Aber wie siehts mit der Haftung an Feuerwehrfesten aus... oder ist Träger dieser die Gemeinde??

Die Antwort darauf ob die Gemeinde dies sein möchte wirst du vermutlich erhalten wenn mal die ersten Regreßforderungen eintreffen sollten. ;-)

MkG
Marc


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AutorRené8 S.8, Wadgassen / Saarland397929
Datum17.04.2007 11:0312022 x gelesen
Weisst Du (oder jemand hier) was da ca. in EUR auf uns zukommt...?


Viele Grüße, René!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397931
Datum17.04.2007 11:0812014 x gelesen
Weisst Du (oder jemand hier) was da ca. in EUR auf uns zukommt...?

Für den Notar? Weniger als 20 Euro.
Hinzu kommen noch die Kosten für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und der örtlichen Presse. Diese sind unterschiedlich hoch aber auch unter 30 Euro anzusiedeln. Die Gerichtskosten (rund 60 Euro) entfallen i.d.R. auf Antrag wenn der Verein die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommt.

Geht es aber um Nachzahlungen und Strafzahlungen (z.B. wegen nicht berechtigter Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen oder einer daraus u.U. resultierenden Strafverfolgung wegen Betruges), wirst du die zuständigen Behörden (oder ein evtl. Urteil) abwarten müssen. Hoffen wir mal, daß es nicht soweit kommen muß...

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorAndr8eas8 C.8, Braunschweig / Niedersachsen397932
Datum17.04.2007 11:0812105 x gelesen
Falls es Steuerhinterziehung ist: Steuern plus Zinsen mindestens.

Gruss

Andreas


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AutorRené8 S.8, Wadgassen / Saarland397934
Datum17.04.2007 11:1512169 x gelesen
Ja, aber es werden wohl keine Steuern anfallen... (weil die Einnahmen recht gering sind)

Gibts daher auch keine Strafe?


Viele Grüße, René!

---
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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland397942
Datum17.04.2007 11:3311988 x gelesen
Moin,

Geschrieben von René SchmidtGibts daher auch keine Strafe?

Die Straffestsetzung hat in aller Regel nichts mit der Höhe der hinterzogenen Steuern zutun. Es ist allenfalls ein Gradmesser.

Ein Bußgeld könnte trotzdem festgesetzt werden. Über die Höhe liese sich spekulieren.

Wichtig ist nur, das der Vorstand diesen Betrag aus seinem Privatvermögen begleichen muss!

Gruß Peter


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AutorRené8 S.8, Wadgassen / Saarland397944
Datum17.04.2007 11:4611907 x gelesen
Hast du für o.g. auch Paragraphen (ausser dem §54BGB)??


Viele Grüße, René!

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AutorAndr8eas8 C.8, Braunschweig / Niedersachsen397945
Datum17.04.2007 11:4811982 x gelesen
Es geht primär nicht um die Höhe der Einnahmen. Der Verein muss gemeinnützig im Sinne der AO sein, damit er keine Steuern zahlen muss.
Und das kann mann erst wissen, wenn mann die Satzung gesehen hat.


Gruss

Andreas


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397947
Datum17.04.2007 11:5312057 x gelesen
Und das kann mann erst wissen, wenn mann die Satzung gesehen hat.

An dieser kann man jedoch nur erjennen ob die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit vorliegen könnten. Ob der Verein gemeinnützig ist entscheidet das Finanzamt erst auf Antrag und teilt dies dem Verein ganz nett per Bescheid mit. Aber: Rückwirkend wird das wohl nicht gehen.

MkG
Marc


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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz397950
Datum17.04.2007 11:5912043 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Marc WilleUnd das auch noch in einem öffentlichen Forum, schön verlinkt, damit die Suche nach dem zuständigen Ansprechpartner auch nicht zu lange dauert.

"Bloß gut, das es keine Finanzbeamten in der FF in D gibt."(die im Forum still mitlesen???)
In einem anderen Forum (hat nix mit FW zu tun) aber mit ähnlicher Thematik (Steuerprüfung) hat jemand folgendes geschrieben:

"Hallo Leute, ich will euch ja mit meinen nachfolgenden Hinweisen nicht schockieren, sondern nur ein wenig aufmerksam machen und sensibilisieren. Aber das Beispiel dieses Threads bestätigt genau das, was offensichtlich ist und die meisten aber noch nicht wahr haben wollen.

Bei diesem Thema warne ich schon seit Jahren, vor allzu großer Mitteilsamkeit im Internet. 98 % der Internetuser gehen viel zu leichtfertig, viel zu leichtsinnig, absolut blauäugig und naiv wie ein fünfjähriges Kind mit Ihren Daten und persönlichen Informationen um.

Grundsätzlich gilt, wer ehrlich ist und eigentlich nichts zu verbergen hat, bei dem spricht erstmal nichts dagegen, Informationen über sich im Internet zu verbreiten. Aber selbst dann ist es nicht unwahrscheinlich dass irgendwann preisgegebene Daten zu eurem Nachteil verwendet werden.

Es gibt so viele Neugierige, die aus den verschiedensten Motiven im Internet recherchieren. Schon mal drüber nachgedacht, was euer ungeliebter Nachbar über euch weiß? Was ihr für Freunde und Verwandte habt? Wann ihr in Urlaub seid? Wann eure Wohnung ungeschützt ist? Was es in der Wohnung zu holen gibt? Habt ihr schon mal Bilder vom Haus oder von der Inneneinrichtung gepostet? Wo sucht der moderne Einbrecher nach lohnenden Objekten? Seid schon mal vom Ex oder von der Ex im Internet auspioniert worden? Seid ihr schon mal Opfer eines Stalkers geworden, der erstaunlich viel über euch wusste? Es gibt noch viele viele weitere unschöne Verwendungen von Internetdaten durch private Leute.

Daher warne ich, wer unter seinem Realname wichtige persönliche Daten bekannt gibt, ist selber Schuld. Man sollte schon aufpassen, was man über sich selber so im Internet schreibt und preisgibt.

Neben den Missbräuchen von Daten durch private Leute mit den seltsamsten Interessen sind es allerdings vor allem die Recherchen von Firmen und Behörden, welche zu Schwierigkeiten führen können, wenn man im Internet zu auskunftsfreudig ist.

Nur mal ein Beispiel aus einem anderen Bereich, Krankenversicherung. Mein Bruder und ein Kumpel von mir arbeiten bei einer Versicherung. Habt ihr euch schon mal gewundert, warum ein Versicherungsantrag abgelehnt wurde oder warum das Angebot erstaunlich teuer war? Dämmerts?

Oder hier dieses Beispiel. Ein Freund von mir ist Pesonalchef einer Firma. Wenn der die Bewerbungen auf Stellenangebote aussiebt, was macht der als Erstes? Rischtisch, ihr ahnt es bereits. Google hier, google da, was der schon Geschichten erzählt hat, was da über manche Bewerber rausgekommen ist.... Habt ihr schon mal auf ne Bewerbung eine Absage erhalten? Fangt ihr jetzt etwa an mal nachzudenken?

Und meint Ihr die staatlichen Behörden schauen aus reiner Menschfreundlichkeit nicht ins Internet? Da kann man ja soviele interessante Informationen über sehr viele Leute finden, aber nein, da wird doch nicht die Polizei, das Finanzamt usw. reinschauen? Das wäre ja gemein. Leute! Aufwachen!

Ein weiteres Beispiel. Zufällig arbeite ich im Steueramt. Wenn ein Verdächtiger seine gewerbliche Tätigkeit verschleiern will oder wenn sich einer ver****t und die Steuern nicht bezahlen will, schmeiß ich Google als Allererstes an! Was man da so alles findet... Unfassbar viele Leute sind einfach zu naiv!

Wir sind auf dem Weg zum gläsernen Überwachungsstaat. Jeder muss selber wissen, was er im Internet von sich preisgibt. Nur mal so als Tipp."

Sollte sich jeder mal durch den Kopf gehen lassen...


Gruß
Thomas


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AutorRené8 S.8, Wadgassen / Saarland397951
Datum17.04.2007 11:5912051 x gelesen
Aber ich dachte ein Verein kann nur gemeinnützig sein, wenn dieser auch Rechtsfähig ist (=juristische Person)

Und Rechtsfähigkeit erlangt man mit Eintragung ins Vereinsregister...!?


Viele Grüße, René!

---
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)397952
Datum17.04.2007 12:0111994 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyOb der Verein gemeinnützig ist entscheidet das Finanzamt erst auf Antrag und teilt dies dem Verein ganz nett per Bescheid mit. Aber: Rückwirkend wird das wohl nicht gehen.Eine rückwirkende An- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist möglich und eigentlich alltäglich. Das dies bei einer erstmaligen Anerkennung anders geregelt ist, wäre mir neu.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorAndr8eas8 C.8, Braunschweig / Niedersachsen397953
Datum17.04.2007 12:0411953 x gelesen
Das ist wohl wahr. Und ausserdem muss der Verein dafür die Hosen runterlassen. Tätigkeitsbericht und wofür das Geld ausgegeben wurde und woher die Einnahmen stammen. Förderung der Kammeradschaft ist übrigens meines Wissens nach nicht Gemeinnützig, da es nur einem beschränkten Personenkreis zu Gute kommt.
Wenn die Vorraussetzungen gegeben sind, dann spricht nichts gegen die Beantragung der Gemeinnützigkeit. Ich würd da mal schon an die Zukunft denken.
Lasst Euch da mal am besten von nem Steuerberater ernsthaft, also nicht am Stammtisch, beraten, wie mann die Vergangenheit aufarbeiten und die Zukunft gestalten kann.
Was mich eher schon wundert, das das Finanzamt die Spendenquittungen angenommen hat und da dann nichts unternommen hat.

Gruss

Andreas


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397954
Datum17.04.2007 12:1511979 x gelesen
Was mich eher schon wundert, das das Finanzamt die Spendenquittungen angenommen hat und da dann nichts unternommen hat.

1. Glaubst du wirklich, daß die zu 100% geprüft werden?

2. Wie glaubst du reagiert ein Finanzbeamter auf eine Quittung mit dem Kopf "Freiwillige Feuerwehr XY"? Nicht selten kann man nämlich dem Schriftverkehr solcher Vereine nicht entnehmen, daß es sich um einen Verein und nicht die kommunale Einrichtung handelt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397955
Datum17.04.2007 12:1511993 x gelesen
Aber ich dachte ein Verein kann nur gemeinnützig sein, wenn dieser auch Rechtsfähig ist (=juristische Person)

Nein, dem ist nicht so. Auch ein nicht eingetragener Verein kann als gemeinnützig anerkannt werden.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397956
Datum17.04.2007 12:1611891 x gelesen
Eine rückwirkende An- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist möglich und eigentlich alltäglich. Das dies bei einer erstmaligen Anerkennung anders geregelt ist, wäre mir neu.

Rückwirkend über einige Jahre bzw. vermutlich eher Jahrzehnte dürfte aber sehr schwierig werden. Zudem müßte die Satzung und das Handeln des Vereins im besagten Zeitraum auch die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllen.

MkG
Marc


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland397957
Datum17.04.2007 12:1712037 x gelesen
Naja,

das FA erteilt eine vorläufige Anerkennung nach einer ersten .. oberflächlichen Ansicht der Satzung. Diese gilt max. 18 Monate. Bis dahin sollte die 1. Steuererklärung abgegeben sein, worauf das FA dann einen Bescheid erlässt und die Gemeinnützigkeit auf 3 Jahre festlegt.

Eine nachträglich Anerkennung dürfte fast nicht möglich sein. eine nachträgliche Aberkennung allerdings dürfte es häufiger geben


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorAndr8eas8 C.8, Braunschweig / Niedersachsen397958
Datum17.04.2007 12:2511988 x gelesen
Also, irgendwie muss doch ersichtlich sein, ob es der Feuerwehrverein war, oder die kommunale Institution Feuerwehr. Alles andere wäre etwas fragwürdig bzw. u.U. sogar rechtlich stark bedenklich.


Gruss

Andreas


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)397959
Datum17.04.2007 12:2911942 x gelesen
Geschrieben von Andreas ChmielewskiAlles andere wäre etwas fragwürdig bzw. u.U. sogar rechtlich stark bedenklich.Oder anders gesagt: Alltag vieler (der meisten?) Feuerwehrvereine in D.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397960
Datum17.04.2007 12:3111934 x gelesen
Also, irgendwie muss doch ersichtlich sein, ob es der Feuerwehrverein war, oder die kommunale Institution Feuerwehr. Alles andere wäre etwas fragwürdig bzw. u.U. sogar rechtlich stark bedenklich.

Sehe ich ja auch so, habe aber in der Praxis zu oft das Gegenteil gesehen. Das könnte aber auch damit zusammenhängen, daß die Beteiligten Personen Probleme damit haben die beiden Dinge zu unterscheiden.

Eine andere verwirrende (jedoch im Prinzip legale) Möglichkeit nutzen einige eingetragene Feuerwehrvereine. Sie führen den Namen "Freiwillige Feuerwehr Musterstadt e.V.".
In Thüringen und RLP düfen solche Namen lt. der jeweiligen Brandschutzgesetze jedoch nicht verwendet werden.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorRené8 S.8, Wadgassen / Saarland397963
Datum17.04.2007 12:4012045 x gelesen
So! Erstmal schonmal Danke für die Hinweise und Stellungnahmen!

Ich möchte hier keinem was böses (schon gar nicht meiner Feuerwehr!)

Dennoch habe ich mehrfach in meiner Wehr angeregt einen e.V. zu Gründen und wurde abgewiesen... In unserer letzten Mannschaftsbesprechung wurde ich nun beauftragt für Klarheit zu sorgen hinsichtlich der Steuer-, Haftungs-, Kosten-, usw. Fragen...

Als Fazit kann ich demnach diesen Postings entnehmen, dass die Gründung eines e.V.'s viele Vorteile bringt.

Wir sind mit Sicherheit nicht die einzigste Feuerwehr die das genauso, wie in meinem 1. Posting beschrieben handhabt...

Es hat auch nix damit zu tun, dass hier irgendwelche Behörden oder ähnliches mitlesen; Fakt ist dass wir meiner Meinung nach auf diesem Gebiet was tun müssen, und sich was ändern muss!

Ich hoffe ich kann in der nächsten Mannschaftsbesprechung meine Kameraden und meine Führung von einem e.V. überzeugen.

Was haltet Ihr von einem Projekt "e.V. Gründung"; wer sollte Eurer Meinung nach da mit im Boot sein!?


Viele Grüße, René!

---
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !
---
Ausschließlich meine ganz persönliche Meinung !

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW397964
Datum17.04.2007 12:4111962 x gelesen
Ich habe gerade ma meinen Namen bei Google getestet herausgekommen ist folgendes:

1. Mehrere Einträge von Stayfriends.de, wo steht auf welchen Schulen ich war. Darin sehe ich nichts negatives, bzw wenn ich mich irgendwo bewerben würde würde das in meinem Lebenslauf drinstehen.

2. Ein Eintrag von meiner Fachhochschule, weil ich Mitglied im Fachbereichsrat bin. Auch nichts negatives, eher positiv.

3. Mehrere Einträge von diesem Forum.

Der Rest hat nichts mit mir zu tun sondern mit anderen Leuten die denselbern Nachnamen haben.

Wobei du prinzipiell schon Recht hast. Wenn ich zB bei einem Gewinnspiel mitmache muss ich halt mit Spam Emails und Werbung per Post rechnen. Wobei mir das egal ist.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)397972
Datum17.04.2007 13:2811972 x gelesen
Geschrieben von René SchmidtWas haltet Ihr von einem Projekt "e.V. Gründung"; wer sollte Eurer Meinung nach da mit im Boot sein!?Vor allem die, die auch Lust dazu haben. Zwangsmitgliedschaft der Feuerwehrangehörigen ist Käse, genauso wie eine satzungsmäßige Kopplung der Person des Vorsitzenden mit der des Wehrführers. Das führt einfach zu einer zu engen Verstrickung von Organisation und Verein.
Besorgt euch eine Mustersatzung (Finanzämter bzw. Oberfinanzdirektion), da gibts auch weitere Info's, und beachtet die Ratschläge hier im Forum, da war hier im Thread ja doch einiges dabei.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen397975
Datum17.04.2007 13:5111900 x gelesen
Geschrieben von René SchmidtWas haltet Ihr von einem Projekt "e.V. Gründung"; wer sollte Eurer Meinung nach da mit im Boot sein!?

Ein andere Wehr, verzeihung, ein anderer Verein der das schon erfolgreich so gemacht hat? Wird doch bei euch sicher auch in der Nähe entsprechende Sachen geben? Ansonsten vielleicht mal über den Landesverband kontakte suchen?


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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen398012
Datum17.04.2007 17:0512002 x gelesen
Hallo Rene'

viel Erfolg dabei, wir habens schon hinter uns. (-:

Anbei 2 interssante links aus NI und B.

Berlin

und
Niedersachsen
zum schmökern.
Gruß, Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen398013
Datum17.04.2007 17:1211928 x gelesen
Achso, für Veranstaltungen gibts Haftpflichtversicherungen (falls weiter oben noch keiner darauf hingwiesen hat). Die sind garnicht so teuer und man kann ruhiger schlafen.

Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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