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ThemaDienstjahre23 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW398050
Datum17.04.2007 20:399688 x gelesen
hallo leute,

ich habe gerade einen anruf von einem bekannten bekommen. er schilderte mir sein (feuerwehr)-problem und ich konnte nicht wirklich ne antwort drauf geben. vielleicht könnt ihr helfen.

er trat 1985 in die FF (A) ein. dort war er bis 1998 sehr aktiv (mehrere lehrgänge usw.)
1998 mußte er wegen beruflichen gründen aus der stadt (A) wegziehen.
es folgten 4 jahre ohne FF (berufliche gründe).
2002 trat er dann wieder bei einer FF (B) ein. dort war er wieder sehr aktiv.
jetzt 2007 mußte er wieder umziehen (beruflich) und würde auch gerne in die FF (C) gehn.
jetzt sagte der stadtbrandmeister der stadt C, dass seine zeit nur von 2002 bis dato angerechnet werden kann, also die 13 jahre wo er bei der FF "A" war, würde nicht zählen.

er hätte 18 jahre feuerwehr, aber die stadt "C" rechnet nur 5 jahre an.

kann das sein, wenn man 4 jahre nicht in einer FF tätig ist, das dann die davor geleisteten jahre einfach weg fallen?

ihm geht es nicht um den "orden" 25 jahre freiwillige feuerwehr......sondern eher um die anerkennung seiner jahrenlangen freiwillige arbeit.

ach ja, es geht hier um FF's in NRW.

wer kann mir ggf. auf die sprünge helfen (gesetze usw.)? am besten mit links.


danke euch allen und noch nen schönen sonnigen abend

sven



Mein Beruf


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398053
Datum17.04.2007 20:527811 x gelesen
Geschrieben von Sven Walbrecht

...sondern eher um die anerkennung seiner jahrenlangen freiwillige arbeit.
Anerkennung von wem und für was bzw. für wen?

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW398054
Datum17.04.2007 21:037817 x gelesen
Geschrieben von Jörg AndersAnerkennung von wem und für was bzw. für wen?


na, so hat er es nicht gerade gesagt, war eher meine schreibweise.


gruß
sven


Feuerwehr Hemer


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398056
Datum17.04.2007 21:077774 x gelesen
Geschrieben von Sven Walbrecht

na, so hat er es nicht gerade gesagt, war eher meine schreibweise.
Okay dann so; wie will er seine jahrelange freiwillige Tätigkeit denn anerkannt bekommen,
außer wie von dir mit dem erwähnten Stück Blech und der Urkunde?

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW398059
Datum17.04.2007 21:127765 x gelesen
Mir würde es reichen zu wissen wie lange ich insgesamt bei der Feuerwehr bin!

Das muss mir auch niemand bestätigen oder bescheinigen! Das Geld für die Urkunde und das "heilige Blechle" wäre bei der Kinderkrebshilfe o. ä. sicherlich besser angelegt. Irgendwie sind wir Deutschen da aber so konditioniert, dass wir alles schriftlich zum Belegen und Aufhängen brauchen.

Aus diesem Grund ist bei uns auf der Dienststelle auch das Klopapier mindestens dreilagig!

Da benötigt man nämlich sogar für den größten Scheißdreck noch zwei Durchschläge!

Ups! Habe heute wohl einen Kasper gefrühstückt.

so long

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398061
Datum17.04.2007 21:197794 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Ringhofer

Mir würde es reichen zu wissen wie lange ich insgesamt bei der Feuerwehr bin!
Du bringst mich noch dazu, mir meine verschiedenen Dienstzeiten bei den verschiedenen Feuerwehren bescheinigen zu lassen.
Zählt die Belastung beruflich und ehrenamtlich gleichzeitig dann doppelt?

Mit nicht so ernst gemeinten Grüßen
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW398062
Datum17.04.2007 21:207799 x gelesen
Geschrieben von Jörg AndersOkay dann so; wie will er seine jahrelange freiwillige Tätigkeit denn anerkannt bekommen,

..auf jeden fall nicht so, dass man ihm nur 5 jahre anerkennt. ich selber finde es auch sche..... wenn man 18 jahre lang seinen dienst verrichtet und bekommt nur 5 jahre anerkannt. nur weil man 4 jahre, aus beruflichen gründen, nicht aktiv in einer FF war. sonst hätte er nämlich 22 jahre voll gehabt, aber die 4 jahre (ohne FF) darf man ja nicht mit einrechnen.

aber wie wärs denn dann, wenn du 20 jahre aktiv in ner FF bist und mußt aus beruflichen gründen in eine andere stadt ziehn. meldest dich erst nach 2 jahren in der dortigen FF an, weil es vorher nicht ging (beruflich). du wärst doch auch stinkig, wenn du die 20 jahre nicht anerkannt bekämst, oder nicht?........so is es bei ihm auch.

grüße
sven

Feuerwehr Hemer


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern398063
Datum17.04.2007 21:227725 x gelesen
Geschrieben von Sven Walbrechtwenn du die 20 jahre nicht anerkannt bekämst, oder nicht?........so is es bei ihm auch.

Was oder wie anerkannt? Ich verstehe das Problem nicht, hilf mir, vielleicht bin ich zu doof?


Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
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AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW398068
Datum17.04.2007 21:327836 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerWas oder wie anerkannt? Ich verstehe das Problem nicht, hilf mir, vielleicht bin ich zu doof?


es geht doch nicht um die anerkennung via urkunde oder den plastik orden.
es geht schlicht darum, ob ne stadt, oder wie auch immer, einfach sagen kann, es werden nur 5 jahre von den 18 aktiven jahren anerkannt.

ihm ging es einfach nur darum, ob es richtig war, was der stadtbrandmeister im gesagt hat. das war eigentlich hier die frage (thread:RECHT)

grüße
sven
Feuerwehr Hemer


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398069
Datum17.04.2007 21:337698 x gelesen
Geschrieben von Sven Walbrecht

du wärst doch auch stinkig, wenn du die 20 jahre nicht anerkannt bekämst, oder nicht?
Eher "... oder nicht ..."
Ich habe eher etwas davon, wenn mir ein Betroffener bei oder nach einem Einsatz dankende Worte zukommen läßt, als wenn ich wie von Jürgen geschrieben Jahre später den Blechorden bekomme.
Fand es früher auch immer gut, wenn man auf der Rückfahrt von einem Einsatz lobende Worte des Fahrzeugführers vernahm, weil alles so gut klappte (trotz magerer Mannschaftsstärke).

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398070
Datum17.04.2007 21:357762 x gelesen
Geschrieben von Sven Walbrecht

es geht schlicht darum, ob ne stadt, oder wie auch immer, einfach sagen kann, es werden nur 5 jahre von den 18 aktiven jahren anerkannt.
Kann er dan nicht die Feuerwehren von A- und B-Satdt anschreiben und um Bescheinigung seiner Tätigkeit bitten? Eine Art Dienstzeugnis, ggf. mit übernommenen Ämtern/Pöstchen.

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg398071
Datum17.04.2007 21:387785 x gelesen
Geschrieben von Sven Walbrechtes geht schlicht darum, ob ne stadt, oder wie auch immer, einfach sagen kann, es werden nur 5 jahre von den 18 aktiven jahren anerkannt.



Aber für was? Was bezweckst Du mit der "Anerkennung"?
Was hast Du davon?
Ich kenne die Frage der Dienstjahre nur bei
a) Verleihung von Urkunden, Orden, Ehrenzeichen,...
b) der Verabschiedung aus dem aktiven Dienst in die Alters-/ Ehrenabteilung.


Beide Fälle belasten mich jetzt nicht so furchtbar.

Anerkennung ist m.E. mal ein Schulterklopfen, ein Dankeschön,...
Das reicht.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW398073
Datum17.04.2007 21:407753 x gelesen
Geschrieben von Jörg AndersKann er dan nicht die Feuerwehren von A- und B-Satdt anschreiben und um Bescheinigung seiner Tätigkeit bitten? Eine Art Dienstzeugnis, ggf. mit übernommenen Ämtern/Pöstchen.


das ist doch sein problem. er hat von der ersten stadt seine 13 jahre bescheinigt bekommen. dann war er ja danach 4 jahre nicht in der ff. die 2. stadt hat auch von 2002 bis 2007 seine dienstjahre bescheinigt. nur die 3. stadt erkennt nur die letzten 5 jahre an, weil er zwischen der 1. stadt und der 2. stadt 4 jahre nicht aktiv war.

er wollte nur wissen, ob es so richtig ist, was ihm der stadtbrandmeister im verklickert hat. es ging ihm nicht um irgendwelche orden o.ä.


gruß
sven

Meine berufliche Wache


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AutorSven8 W.8, Bedburg / NRW398074
Datum17.04.2007 21:457658 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWas bezweckst Du mit der "Anerkennung"?
Was hast Du davon?



...ich habe erst einmal überhaupt nichts davon und zweitens, bezwecken will ich damit auch nichts. ich habe hier eine frage gestellt für einen feuerwehr bekannten und nicht für mich selbst.

es ging hier um eine frage und nicht über sinn und zweck.........

gruß
sven


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AutorIngo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen398076
Datum17.04.2007 22:087804 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAber für was? Was bezweckst Du mit der "Anerkennung"?
Was hast Du davon?
Ich kenne die Frage der Dienstjahre nur bei...


Nun ja, für einen Angehörigen einer hessischen Feuerwehr wäre da als Grund noch der Dienstgraderlass des Landes Hessen zu nennen, (Link) hier besonders die Anlage (
Link), in der für Beförderungen unter anderem der Nachweis einer Dienstzeit gefordert wird.

Aber: Zum Thema "Dienstgrade/Beförderungen bei freiwilligen Feuerwehren - Sinn und Notwendigkeit" wurde mit Sicherheit schon an anderer Stelle zur Genüge diskutiert.

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü398083
Datum17.04.2007 22:467726 x gelesen
Geschrieben von Sven Walbrechtes geht schlicht darum, ob ne stadt, oder wie auch immer, einfach sagen kann, es werden nur 5 jahre von den 18 aktiven jahren anerkannt.
Und wenn sie es sagt?! Ist doch egal, das schmälert doch nichts an den Qualitäten des FA. Solange die Lehrgänge anerkannt werden...
Aber ich frage mich, wie es geht, die Dienstjahre nicht anzuerkennen. Sagt die Gemeinde (oder wer auch immer) einfach "Nein, du warst nicht in der FW, das hast du nur geträumt!" oder was?

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorJens8 M.8, Enger / NRW398116
Datum18.04.2007 08:557787 x gelesen
Hallo.

Mal davon ab, das es wie bereits gesagt wurde eben nur diese Urkunde/Orden gibt als "Anerkennung".

Du schreibst "sehr aktiv - Lehrgänge". Also wird er ja sicher auch einen höheren Dienstgrad haben, UBM oder sowas?
Erkennt das der Wehrführer C an?
Wenn der DG von der Tätigkeit bei FF A kommt wäre das ja interessant, DG von A ja und Zeit von A nein?

Warum man sich wegen sowas dann so anstellt etc wäre die nächste Frage....


Gruß JM

Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

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AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen398132
Datum18.04.2007 10:287737 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAber für was? Was bezweckst Du mit der "Anerkennung"?
Warum ist es so außergewöhnlich und unehrenhaft(?), wenn man nach 25 Dienstjahren eine Urkunde bekommen möchte. Sicherlich ist Alter an sich noch kein Verdienst, aber 25 Jahre lang ehrenamtlich aktiv zu sein, ist es schon!

Ich finde es jedenfalls gut, wenn es noch Kameraden gibt, die sich durch eine Ehrung geehrt fühlen. Die Frage "wofür ist das gut?" könnte man etwas überspitzt auch so umdeuten: "behaltet Euer Papier und den Orden, gebt mir lieber eine Prämie, dafür kann ich mir etwas kaufen".

Der uralte Leitspruch der Feuerwehr heißt "Gott zur Ehr', dem Nächsten zur Wehr". Da ist von Geld nicht die Rede.

Abgesehen davon ist hier tatsächlich eine einfache Frage gestellt worden. Wir sind hier doch nicht vor Gericht, wo zunächst geprüft werden muss, ob die Frage zulässig ist...

Gruß,
Christian


Meine ganz private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8H., Halle/Westf. / nrw398142
Datum18.04.2007 10:527894 x gelesen
Mal als beispiel wie es bei mir lief
1990 in die JF in Niedersachsen eingetreten. 1994 nach NRW umgezogen, dort erst ab 1996 in die JF eingetreten. 1997 dann in den aktiven Dienst übernommen. Ich hatte also 2 Jahre wo ich in keiner Feuerwehr war. Meine Dienstzeit von 1990 bis 1994 wird anerkannt und das obwohl es JF und ein anderes Bundesland war.
Also wenn der Stadtbrandinspektor bei euch die Dienstzeit anerkennen wollte, könnte er. Es ist mir auch nichts bekannt, wo steht das man ununterbrochen in einer FW sein muss, um die Dienstzeit angerechnet zu bekommen. Lehrgänge verfallen ja auch nicht wenn man 2 Jahre mal nicht in einer Feuerwehr ist.


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW398213
Datum18.04.2007 16:147783 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christian HüppeAbgesehen davon ist hier tatsächlich eine einfache Frage gestellt worden. Wir sind hier doch nicht vor Gericht, wo zunächst geprüft werden muss, ob die Frage zulässig ist...

Und selbst da ist man in der Regel ein wenig großzügig :-)

Zur Ausgangsfrage:
Dienstjahre sind Dienstjahre und da wir offiziell keine Feuerwehren 2. Klasse haben nur weil sie z.B. ein TSA haben und im Jahr nur 5 Einsätze fahren, sind die Dienstjahre von allem losgelöst, egal ob man pro Woche 5 Std. Übungsdienst macht oder sich einmal im Monat 30 min zum üben und den Rest zum Saufen trifft und das als Übungsdienst deklariert. Auch sind Unterbrechungen m.E. nicht zu berücksichtigen. Das wäre, als würde man einem Rentner, der seinen Führerschein abgegeben hat irgendwann absprechen, dass er jemals Auto gefahren ist, nur weil er es in den letzten Jahren nicht mehr getan hat.

Etwas anderes würde ich bei der Anerkennung von Ausbildungen bzw. Funktionen o.ä. gelten lassen. Wird bei uns immer wieder mal gemacht. Wenn jemand von außerhalb kommt wird während der Probezeit sich eben erstmal angeschaut, ob die Leute als z.B. Truppführer einsetzbar sind oder ob da wo sie herkommen eher die Verantwortung über die Getränke als über Trupps gehabt haben. :-)

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP398936
Datum22.04.2007 16:348777 x gelesen
Ich finde die Diskussion hier auch manchmal sehr merkwürdig. Da wird eine klare Frage gestellt und jeder zieht darüber her, was es denn für einen Sinn macht, ob die Dienstjahre nun angerechnet werden oder nicht. Es macht sehr wohl etwas aus!
Wir haben einige Kameraden aus anderen Feuerwehren übernommen. DIe Dienstzeiten sind dokumentiert und werden bei der Berechung der Dienstjahre (Beförderung, Ehrung usw.) natürlich auch mit angerechnet.wenn einer 3 mal 10 Jahre aktiv war hat er auch 30 Jahre!
Und wenn es einer nicht weiß, dann soll er doch einfach still sein und keine Grundsatzdiskussion anfangen, ob das den entscheidend ist mit den Dienstjahren oder so.
Sorry, aber das musste jatzt mal raus.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg398960
Datum22.04.2007 18:177734 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsDIe Dienstzeiten sind dokumentiert und werden bei der Berechung der Dienstjahre (Beförderung, Ehrung usw.) natürlich auch mit angerechnet.


In der Ausgangsfrage stand aber klar

Geschrieben von Sven Walbrecht ihm geht es nicht um den "orden" 25 jahre freiwillige feuerwehr......sondern eher um die anerkennung seiner jahrenlangen freiwillige arbeit.


Und in der Tat ist es so, daß die einzigen Punkte wo Jahre was bringen sind:

1. Der Verleihung von Sitzfleischtalern (weil mit Leistung außer Durchhalten haben diese Orden i.d.R. nix zu tun, sonst würden sie nicht nach Jahren, sondern nach Leistung vergeben)
2. Beförderungen (meist denen ohne zusätzliche Qualifizierung als Voraussetzung, sondern nur reines Durchhalten)
3. Beim Übergang in die Alters-/ Ehrenabteilung
4. Bei der Beerdigung

Wenn es ihm aber um 1. nicht geht und 3. und 4. nicht anstehen, dann bliebe noch 2. Danach wurde aber konkret auch nicht gefragt, sondern abstrakt nach "Anerkennung".

Was also soll man da antworten?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorWolf8gan8g M8., Kerpen / NRW413857
Datum08.07.2007 20:037734 x gelesen
Hi Sven,

hast ja tolle Antworten erhalten.

Die Dienstzeiten müssen angerechnet werden, beginnend von der Jugendfeuerwehr aufwärts, wenn man diese Bescheinigen kann.

Das einzigste, was der Stadtbrandmeister machen kann, ist dem Kameraden einen bereits absolvierten Lehrgang noch mal machen zu lassen.

Gruß aus Kerpen

Wolfgang


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