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Thema | LKW Führerschen mit 18 - FFW gewerblich ja oder nein? | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Alex8and8er 8B., Brakel / NRW | 398414 | |||
Datum | 19.04.2007 17:23 | 6951 x gelesen | |||
Guten Tag Euch allen! Ich habe da mal eine Frage, allerdings hat mir die Suchfunktion nicht weitergeholfen. Es geht um die Führerschein Klasse C bzw CE (LKW). Es ist möglich den Führerschein mit 18 zu machen, man darf allerdings den Schein erst mit 21 oder 23 gewerblich nutzen. Jetzt tut sich bei mir die Frage auf wie es den in den Feuwehrkreisen aussieht: Darf man schon mit 18 ein LKW in der Freiwilligen Feuerwehr fahren oder muss man halt erst warten bis man 21 oder 23 ist, da es ja auch kostenpflichtige Einsätze gibt. Oder Fragen wir halt mal anders herum : Ist in so einem Fall die Freiwillige Feuerwehr als Gewerbe anzusehen??? Ich habe schon mit einigen über dieses Thema gesprochen, aber irgendwie hat alles nicht zu einem Ergebniss gerführt. Ich frage nur wegen meiner Persönlichen Neugier! MfG AB Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten. Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. | |||||
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Autor | Jan-8Phi8lip8p S8., Tholey / Saarland | 398418 | |||
Datum | 19.04.2007 17:29 | 5429 x gelesen | |||
Hallo! Ich werde ab nächster Woche zusammen mit einigen anderen den Führerschein Klasse C machen, mit 19...Genehmigung der Gemeinde is schon da. Weiß net, wie das in andere Bundesländern aussieht, im Saarland läuft das so. Grüße JPS | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg | 398419 | |||
Datum | 19.04.2007 17:35 | 5317 x gelesen | |||
Bei uns (Mannheim) kann man Klasse C auch bereits vor dem 21. machen. Da wir persönlich mit dem Fahren unserer Sonderfahrzeuge (nur nebenbei: wir fahren bei der Fw keine LKW!) kein Geld verdienen seh' keine Ansätze für eine gewerbliche Nutzung. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 398420 | |||
Datum | 19.04.2007 17:36 | 5336 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Balke
Nein. Da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 398423 | |||
Datum | 19.04.2007 17:44 | 5418 x gelesen | |||
Hallo, Du kannst mit dem Mindestalter von 18 Jahren die Klasse C erwerben und auch Feuerwehrfahrzeuge fahren. Nur bei Benutzung im gewerblichen Güterverkehr (und das ist nicht die Feuerwehr) gilt das Mindestalter von 21 Jahren. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 M.8, Saarlouis / Saarland | 398428 | |||
Datum | 19.04.2007 18:06 | 5415 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan-Philipp Stockim Saarland läuft das so. nicht ganz, hier in SLS darf man frühestens mit 21 den LKW-Führerschein über die Feuerwehr machen, und auch bei privatem Erwerb des Führerscheins erst ab 21 Jahren ein Feuerwehrfahrzeug bewegen. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 398433 | |||
Datum | 19.04.2007 18:25 | 5389 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferNur bei Benutzung im gewerblichen Güterverkehr Ich glaub das bezieht sich nicht nur auf den Güterverkehr. Mir hat man mal gesagt das man mit dem Führerschein kein Geld verdienen darf (beruflich). Wenn du z.B. eine Kehrmaschine oder einen Autokran fährst dann hat das ja nix mit Güterverker zu tun. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 320-028-330 | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 398435 | |||
Datum | 19.04.2007 18:32 | 5448 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Maximilian Martin nicht ganz, hier in SLS darf man frühestens mit 21 den LKW-Führerschein über die Feuerwehr machen, und auch bei privatem Erwerb des Führerscheins erst ab 21 Jahren ein Feuerwehrfahrzeug bewegen. das dürfte dann eine örtliche Regelung der Feuerwehr bzw. Gemeinde sein - oder? MkG Jürgen Mayer | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 M.8, Saarlouis / Saarland | 398436 | |||
Datum | 19.04.2007 18:38 | 5299 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerdas dürfte dann eine örtliche Regelung der Feuerwehr bzw. Gemeinde sein - oder? ja, das geht von der Gemeinde aus Hier wird man auch erst mit 17 in den aktiven Dienst übernommen, obwohl das im Saarland auch schon mit 16 Jahren möglich ist. Ebenfalls eine Regelung der Stadt. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 398447 | |||
Datum | 19.04.2007 19:26 | 5388 x gelesen | |||
Hi Also das ist eigentlich ganz einfach: Dieser gerwerbliche Passus stammt aus der Arbeitszeitrichtlinie der EU genau gesagt der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Hier ist im Artikel 4 ein Schwung von Ausnahmen genannt unter anderem auch die Feuerwehr (Satz5). Im Artikel 5 findest du dann die Altersangaben zum gewerblichen Verkehr. nächstes mal nutz doch mal den kurzen Dienstweg:-) | |||||
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