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ThemaPlus verkauft AED74 Beträge
RubrikFirst Responder
Infos:
  • HVBG und AED in der Betrieblichen EH
  • Empfehlung BAGEH zum AED
  • Produktdaten
  •  
    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen398566
    Datum20.04.2007 11:1030774 x gelesen
    Hallo!

    Auf www.plus.de läßt sich ein AED von HeartSine für 999,95 ? erwerben.


    MkG Sascha

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    AutorJörg8 B.8, Hamburg / Hamburg398571
    Datum20.04.2007 11:1827424 x gelesen
    Schatz.. ich fahr noch mal zu Plus. Soll ich außer Kaffee, Toastbrot und Defi noch irgendwas mitbringen?


    Sorry...da smußte jetzt sein.... :-)


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    AutorMatt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein398604
    Datum20.04.2007 13:1027476 x gelesen
    Moin,

    hat jemand Erfahrungen mit dem Hersteller oder dem Gerät?

    MkG

    Matthias


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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW398626
    Datum20.04.2007 14:5327653 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerAuf www.plus.de läßt sich ein AED von HeartSine für 999,95 ? erwerben.


    >>Lieferumfang:
    ...
    Einweisung nach dem Medizinproduktegesetz für kommerzielle Einsätze
    ...
    Wenn Sie den Defibrillator kommerziell nutzen (im Betrieb, Verein, o.ä.), erhalten Sie vor Ort eine Einweisung in die Bedienung nach dem Medizinproduktegesetz durch geschultes Fachpersonal.<<

    Auch eine Methode...


    >>MPG § 1 Zweck des Gesetzes

    Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.<<

    Mit ist allerdings nicht klar, weshalb der Privatier keine Unterweisung unterhalten soll.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorThom8as 8Z., Kruft / RP, VG Pellenz398628
    Datum20.04.2007 14:5627334 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Berendthat jemand Erfahrungen mit dem Hersteller oder dem Gerät?

    Ergänzend dazu:

    Ist das Gerät schon nach neuer Richtlinie programmiert oder noch nach alter ?

    PS: Der erste "Volks-Defi" ist da ! ;-)


    Thomas Zinken

    Dionysiusstraße 3
    56642 Kruft
    Tel: 01707363563
    ------------------------------------
    www.feuerwehr-kruft.de
    www.atemschutzunfaelle.de
    thomas.zinken@onlinehome.de
    ------------------------------------
    Meine persönliche Meinung !

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar398629
    Datum20.04.2007 14:5627158 x gelesen
    Mich würde mal interessieren

    A) wieviele davon weg gehen
    b) wieviele davon HIORGS kaufen


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen398630
    Datum20.04.2007 15:0027421 x gelesen
    Geschrieben von Josef MäschleMit ist allerdings nicht klar, weshalb der Privatier keine Unterweisung unterhalten soll.

    Weil das dem sein privatspaß ist was der damit macht? Andereseits braucht man ja schon eine einweisung wenn man Kontaktlinsen kauft (hab ich neulich gelernt)...


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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW398635
    Datum20.04.2007 15:2127192 x gelesen
    Geschrieben von Matthias OttWeil das dem sein privatspaß ist was der damit macht? Andereseits braucht man ja schon eine einweisung wenn man Kontaktlinsen kauft (hab ich neulich gelernt)...

    Wenn er sich selbst damit bearbeitet...Aber das hat ja noch nicht mal James Bond in seiner letzten Mission allein geschafft (War allerdings auch ein anderer AED;-)

    Aber im Rahmen der ersten Hilfe am Familienhund etc...


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern398651
    Datum20.04.2007 15:4227210 x gelesen
    Die Dinger hängen auch in der Münchner U-Bahn. Da kriegt auch niemand vorher eine Einweisung. Als Privatmann soll amn die ja ned brauchen. DEswegen ja AED.

    Als HiOrg würd ich das Ding ned kaufen und es werden auch die wenigsten tun. Von uns wird eine Ausbildung verlangt. Laienhelfer zählt da ned bzw. nimmer.

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar398660
    Datum20.04.2007 15:5127401 x gelesen
    Geschrieben von Sascha JoerchelAls HiOrg würd ich das Ding ned kaufen

    Warum net?

    Geschrieben von Sascha JoerchelVon uns wird eine Ausbildung verlangt.

    Die hast du so oder so (San X mit AED Schein)

    Die Einweisung gibt es dazu ...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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    AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern398665
    Datum20.04.2007 15:5927448 x gelesen
    Weil aus dem Angebot ned klar hervorgeht, wie der eingestellt ist. Alte bzw. neue Norm.

    Ebenso 3 Jahre hält der Akkupack lt. Angeb. Die Elektroden sind verschweisst. Woher bekommt man Ersatz?? Kosten??

    Wir haben uns für den Rettungsrucksack für den LifePack 500 entschieden. Da sind unter anderem die Elektrodenanschlüsse kompatibel zum RD. Kein Zeitverlust bei Übergabe. Und die Elektroden tauschen RD und FF untereinander aus, weil gutes Verhältnis.

    Ja, San inkl. AED hab ich.

    Andere FF's aber vielleicht ned. Und die Einführung die dir der gibt mit einem Gutschein über 25,-für eine HLW-Schulung in Buxtehude (nix gegen die Satdt :-)) ) wird dir sicherlich ned als Ausbildung anerkannt. San-Scheine dauern länger. Sowas verleitet dazu, das auch Wehren ohne Ausbildung das Ding aufs Fahrzeug legen. Nach dem Motto sicher ist sicher. Aber ohne Zusatzgeräte ist eine proffessionelle Hilfe wiederum nur sehr erschwert möglich. Zu einer Reanimation gehört in meinen Augen: Ambu-Beutel, Sauerstoff, AED und nach Möglichkeit Absaugung.

    Sascha


    Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen398667
    Datum20.04.2007 15:5927349 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Josef MäschleMit ist allerdings nicht klar, weshalb der Privatier keine Unterweisung unterhalten soll.
    Selbstverständlich ist eine Einweisung/Ausbildung (wobei natürlich die Tätigkeiten um den AED herum [HLW] noch wichtiger sind) sinnvoll.

    Allerdings wären, sofern eine Einweisung nach MGP zwingend zur Anwendung erforderlich ist, öffentliche AED (=PAD) nicht mehr möglich. Denn man könnte nie ausschließen, daß nur eingewiesene Personen diese auch anwenden würden.

    Noch eine Frage: Woraus ergibt im MPG eine Einweisungspflicht für Medizinprodukte? Beim Überfliegen konnte ich nichts entsprechendes finden.


    MkG Sascha

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar398672
    Datum20.04.2007 16:0627209 x gelesen
    Geschrieben von Sascha JoerchelWeil aus dem Angebot ned klar hervorgeht, wie der eingestellt ist. Alte bzw. neue Norm.

    Kostet dich im Zweifelsfall einen Anruf / eine Email....

    Geschrieben von Sascha JoerchelEbenso 3 Jahre hält der Akkupack lt. Angeb. Die Elektroden sind verschweisst. Woher bekommt man Ersatz?? Kosten??


    Daher wo man im Zweifelsfall auch Ersatz für andere Geräte herbekommt. In Geschäften.

    Geschrieben von Sascha JoerchelWir haben uns für den Rettungsrucksack für den LifePack 500 entschieden. Da sind unter anderem die Elektrodenanschlüsse kompatibel zum RD. Kein Zeitverlust bei Übergabe. Und die Elektroden tauschen RD und FF untereinander aus, weil gutes Verhältnis.

    Das nenne ich löblich... es soll halt Organisationen geben die es net so machen


    Geschrieben von Sascha JoerchelUnd die Einführung die dir der gibt mit einem Gutschein über 25,-für eine HLW-Schulung in Buxtehude

    Keine Einführung, für Vereine und Firmen gibt es eine Einweisung...

    Und mit dem Geld das ich spare kann ich mir im Zweifel eine Einweisung kaufen

    Geschrieben von Sascha JoerchelSowas verleitet dazu, das auch Wehren ohne Ausbildung das Ding aufs Fahrzeug legen.

    Nö, sehe ich net. Glaubst du allen ernstes das jemand 1000 Mark ausgibt für was womit sich keiner Auskennt? Ich denke eher das die Wehren darüber nachdenken jetzt nachzurüsten. Weil für die 500@ die Ich Spare bekomme ich den Rest dazu...
    Ausserdem gehe ich davon aus das die SAN Orgs da viel eher zuschlagen ...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen398678
    Datum20.04.2007 16:2227300 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sascha JoerchelWeil aus dem Angebot ned klar hervorgeht, wie der eingestellt ist. Alte bzw. neue Norm.

    Ebenso 3 Jahre hält der Akkupack lt. Angeb. Die Elektroden sind verschweisst. Woher bekommt man Ersatz?? Kosten??

    Beim Hersteller bzw. Importeur? Z.B. vertreibt die Björn Steiger Stiftung auch Geräte dieses Herstellers. Klick Andere Firmen sicherlich auch.

    Wir haben uns für den Rettungsrucksack für den LifePack 500 entschieden. Da sind unter anderem die Elektrodenanschlüsse kompatibel zum RD. Kein Zeitverlust bei Übergabe. Und die Elektroden tauschen RD und FF untereinander aus, weil gutes Verhältnis.
    Das ist sicherlich sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich.

    Ja, San inkl. AED hab ich.

    Andere FF's aber vielleicht ned. Und die Einführung die dir der gibt mit einem Gutschein über 25,-für eine HLW-Schulung in Buxtehude (nix gegen die Satdt :-)) ) wird dir sicherlich ned als Ausbildung anerkannt. San-Scheine dauern länger. Sowas verleitet dazu, das auch Wehren ohne Ausbildung das Ding aufs Fahrzeug legen.

    Seit wann braucht man einen SAN-Schein für die Verwendung eines AED? Frühdefibrillationskurse dauern zwischen 4 und 8 Stunden, Lebensrettenden Sofortmaßnahmen 4 Stunden. Das reicht zunächst aus. Wobei mehr Ausbildung natürlich immer sinnvoll ist.

    Zu einer Reanimation gehört in meinen Augen: Ambu-Beutel, Sauerstoff, AED und nach Möglichkeit Absaugung.
    Das wäre optimal, wenn allerdings nicht all diese Geräte vorhanden sind, fängt man trotzdem an, oder?


    MkG Sascha

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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg398683
    Datum20.04.2007 16:3227280 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Matthias Berendt
    hat jemand Erfahrungen mit dem Hersteller oder dem Gerät?


    Wir haben einen solchen AED sowohl auf unserem ELW1 und auch in unserem Betrieb. Die Erfahrungen (Bedienung, Sprachanweisungen, Technik [biphasisch], Zubehör,...) sind sehr gut. Das Gerät ist nach neuer Norm (AHA/ERC2005) programmiert - wer noch eine alte Programmierung hat kann updaten.

    Die Batterie ist mit den Elektroden kombiniert und muss alle 3 Jahre ausgetauscht werden - diese Ersatzkassetten sind problemlos im Handel zu erhalten. Der Austausch macht ohnehin Sinn da nach 3 Jahren die Elektroden nicht mehr gut auf dem Patienten haften. Wenn man bei anderen Geräten somit Batterie und Elektroden einzeln tauscht kostet das auch nicht weniger als hier die ganze Kombikassette zu tauschen.

    Beim Beginn der Analyse startet auch eine automatische Sprachaufzeichnung (alle Umgebungsgeräusche werden aufgezeichnet) welche später mittels einer speziellen Software ausgelesen werden kann.

    Es gibt sogar einen "Trainer" für dieses Gerät der alle Abläufe gefahrlos simuliert.

    Vergesst mal den "günstigen" Preis - das macht schnell den Eindruck dass dies ein Gerät von minderer oder schlechter Qualität sei - und das ist es nach meiner Meinung definitv NICHT.

    Grüße aus dem Schwabenland


    ICQ-Status:

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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW398698
    Datum20.04.2007 17:2827181 x gelesen
    Geschrieben von Markus HaberstrohBeim Beginn der Analyse startet auch eine automatische Sprachaufzeichnung (alle Umgebungsgeräusche werden aufgezeichnet) welche später mittels einer speziellen Software ausgelesen werden kann.

    kann sicher sinnvoll für die Nachbereitung sein, aber theoretisch wär die nächste Ausbaustufe noch sinnvoller: Klick...


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg398699
    Datum20.04.2007 17:2927313 x gelesen
    Geschrieben von Thomas ZinkenDer erste "Volks-Defi" ist da ! ;-)

    Hallo,

    ich bin gespannt ob diese Aktion in die Rettungsgeschichte Deutschlands eingehen wird. Sollten tatsächlich die Visionen der Urväter der Defibrillation - vor allem nach den Versuchen in Seattle - , dass wie heutzutage die Feuerlöscher, in gleichem Umfang auch AED`s verbreitet sind in Erfüllung gehen?

    Diese Thematik wurde in Deutschland auf der 5. Uelzener interdisziplinären notfallmedizinischen Tagung "Praktizierte Breitenausbildung von Ersthelfern - Laienhelfern, HLW und Frühdefibrillation" im Jahre 1988 in Bad Bevensen von allen Seiten beleuchtet. Damals gab es sogar 2 Volkshochschulen die an einem HLW-Projekt beteiligt waren!

    Die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von AED`s, mehr ausgebildete HLW-Helfer in der Fläche, wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Ich bin gespannt ob es tatsächlich zum """Volks-Defi""" und dessen Einbau in die Laien-HLW kommt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio398700
    Datum20.04.2007 17:3227251 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Gerhard PfeifferDie Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von AED`s, mehr ausgebildete HLW-Helfer in der Fläche, wurde zwischenzeitlich umgesetzt.

    Im Landkreis Uelzen.
    Mit sehr guten Ergebnissen übrigens, die Überlebenschance nach internistischen Herzstillstand liegt im LK Uelzen um ein vielfaches über dem Bundesdurchschnitt.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW398706
    Datum20.04.2007 17:5627190 x gelesen
    Geschrieben von Josef Mäschlekann sicher sinnvoll für die Nachbereitung sein, aber theoretisch wär die nächste Ausbaustufe noch sinnvoller: Klick...

    Sorry, falscher Link, der war gemeint!


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen398709
    Datum20.04.2007 18:1927195 x gelesen
    aber theoretisch wär die nächste Ausbaustufe noch sinnvoller: Klick...

    Hübsches Gerät. Ich bin aber doch eher für die alten handbetriebenen Defis aus Heimproduktion (HED).



    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H398959
    Datum22.04.2007 18:1627119 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sascha Tröger
    Noch eine Frage: Woraus ergibt im MPG eine Einweisungspflicht für Medizinprodukte? Beim Überfliegen konnte ich nichts entsprechendes finden.

    Eventuell § 37 Abs. 4 (Verordnungsermächtigung). Und dann durch Erlasse des Gesundheitsministeriums bzw. Betriebsverordnugen geregelt?

    Gruß
    Hauke



    Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
    Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

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    AutorHans8 K.8, Allershausen / Bayern399282
    Datum23.04.2007 21:4427319 x gelesen
    Hallöchen,

    habe heute das gleiche Gerät in einer 112/ 911 Aktion gesehen.

    Während der Rettmobil soll es 112 Defis Typ Sam Pad mit 112 Notfalltaschen oder Rucksäcke zu je 911 ? inklusive MwSt. geben. Das ist ja wohl mal voll der Hammer....

    habe es beim googlen gefunden auf www.boscarol.de als pdf unter angebote


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    AutorHans8 K.8, Allershausen / Bayern399400
    Datum24.04.2007 19:3127193 x gelesen
    Hat jemand von euch zufällig schon Erfahrung mit der Firma Boscarol ???
    Überlege dort was zu bestellen, weil die echt gute Angbeote haben


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    AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü399493
    Datum25.04.2007 13:3427197 x gelesen
    Wir setzen auf allen KTW´s Boscarol Absaugpumpen ein.

    Bei den bisherigen Einsätzen hatte ich null Probleme damit.
    Egal ob es darum ging ne Vakuumschiene/matratze abzusaugen oder den Patienten ;-)


    Gruss Daniel


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    AutorHans8 K.8, Allershausen / Bayern399554
    Datum25.04.2007 22:3427121 x gelesen
    Hi,

    das freut mich, also scheinen die ja echt gut zu sein.

    Hast du diese hammer angebote gesehen, die sie momentan und zur rettmobil haben.

    den gleichen defi für nur 911 euro...


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399585
    Datum26.04.2007 07:1727194 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerSeit wann braucht man einen SAN-Schein für die Verwendung eines AED? Frühdefibrillationskurse dauern zwischen 4 und 8 Stunden, Lebensrettenden Sofortmaßnahmen 4 Stunden. Das reicht zunächst aus

    Dir ist die Empfehlung des HVBG und der BAGEH bekannt ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorHans8 K.8, Allershausen / Bayern399598
    Datum26.04.2007 09:0127244 x gelesen
    Wie du schon richtig sagtest "Empfehlung".
    Wen interessiert bitte schön dieses "KAUDERWELSCH" Diese Defis sind IDEOTENSICHER also soll jeder es bedienen, der MUT dazu hat.!!!!!!!!!


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    AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW399603
    Datum26.04.2007 09:1827190 x gelesen
    Guten Morgen,


    Geschrieben von ---Hans Kramkowski, Allershausen--- Wen interessiert bitte schön dieses "KAUDERWELSCH" Diese Defis sind IDEOTENSICHER also soll jeder es bedienen, der MUT dazu hat.!!!!!!!!!

    ...aber zumindest beim gewerblichen Einsatz (auch Hiorgs zählen drunter...) tut man trotzdem gut daran, sich an diese Empfehlungen zu halten, und Ausbildung schadet auch nicht. Zumal der AED nur ein Teil der Wiederbelebung ist.

    Mir hat nach den AED-Lehrgängen, die ich selbst durchgeführt habe, noch keiner erzählt, das er den Unterricht dazu als überflüssig empfand. Im Gegenteil, wohl kaum einer würde sich ohne sich VORHER mit dem Gerät befasst zu haben, an den AED trauen.

    Viele Grüsse

    Michael


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399605
    Datum26.04.2007 09:2827225 x gelesen
    Geschrieben von Hans KramkowskiWen interessiert bitte schön dieses "KAUDERWELSCH"

    Juristen würden das evtl. als vorweggenommenes "Gutachten" einstufen.
    Der normale Mensch traut sich vielfach nicht eine HLW zu machen,
    glaubst Du ernsthaft, das die sich dann an einen AED trauen ?

    Ferner ist vielfach die MEinung beim unbedarften Laien vorhanden er braucht nur noch den AED anzuschließen und sonst nichts mehr zu machen.

    Geschrieben von Hans Kramkowskialso soll jeder es bedienen, der MUT dazu hat.!!!!!!!!!

    Für die geplante Nutzung innerhalb einer HIO/FW/Firma gilt da bedauerlicherweise aber noch das MPG,was für AED eindeutig eine Einweisung fordert...


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399607
    Datum26.04.2007 09:3727155 x gelesen
    Geschrieben von Michael Gröbe Zumal der AED nur ein Teil der Wiederbelebung ist.

    Und der Einsatz eines AED bei der Asystolie z.B. keinerlie Nutzen bringt.

    Geschrieben von Michael Gröbewohl kaum einer würde sich ohne sich VORHER mit dem Gerät befasst zu haben, an den AED trauen.

    Wobei auch viele sich schon kaum an eine HLW ohne AED trauen...


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW399611
    Datum26.04.2007 10:0727168 x gelesen
    Hallo Namensvetter,

    Geschrieben von ---Michael Roleff--- Und der Einsatz eines AED bei der Asystolie z.B. keinerlie Nutzen bringt.


    *Ironiemodus an* soviel soll der Anwender wissen? Ich finde, das geht entschieden zu weit... *Ende*

    ...auch wenn ich das derzeitige Ausbildungsgerüst/Aussagen der BAGEH und der BÄK für teilweise überdenkenswert halte, ist das eine meine Meinung und das andere eine Aussage, die einen Richter doch etwas mehr interessiert.

    Gruss an die stillen Mitleser vom AED-Kurs letzten Mittwoch...

    Michael


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399613
    Datum26.04.2007 10:2327195 x gelesen
    Hallöle ;-)

    Geschrieben von Michael Gröbeauch wenn ich das derzeitige Ausbildungsgerüst/Aussagen der BAGEH und der BÄK für teilweise überdenkenswert halte

    Das mag durchaus so sein *fg*

    Geschrieben von Michael Gröbedas andere eine Aussage, die einen Richter doch etwas mehr interessiert.

    sofern es überhaupt zu einem Rechtsvorgang kommt der vor einem Richter landet.

    HLW Ausbildung incl. AED bei geringer Zeiterweiterung der Ausbildungsdauer (Zusätzliches Ablaufschema + Übung) wäre wohl der ideale Weg.
    Für betriebliche Ersthelfer wäre dann auch alle 2 Jahre die Fobi sichergestellt.
    Aber ist das dann mit dem bemühen die EH-Ausbildung für den TN einfacher zu machen zu vereinbaren ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen399615
    Datum26.04.2007 10:4027075 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Michael RoleffDir ist die Empfehlung des HVBG und der BAGEH bekannt ?
    Und nun? Nach deinem BAGEH-Dokument reichen sogar 7 Unterrichtsstunden aus, um ohne jegliche Vorkenntnisse ein AED bedienen zu können. Das ist noch weniger als meine 4h LSM u. 4h AED. Die BÄK hat wieder andere Vorgaben.

    Wo unterscheiden sich denn die Ausbildungsinhalte bzgl. HLW in den verschiedenen Lehrgangsarten? Anders gefragt, kann der Ersthelfer mit Erste Hilfe Ausbildung (Vorgabe nach HVBG) besser HLW durchführen als ein Ersthelfer mit LSM? Warum soll er für die Anwendung eines AED besser qualifizierter sein?


    MkG Sascha

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen399619
    Datum26.04.2007 10:4427179 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerNoch eine Frage: Woraus ergibt im MPG eine Einweisungspflicht für Medizinprodukte? Beim Überfliegen konnte ich nichts entsprechendes finden.


    Die BÄK schreibt dazu:

    Voraussetzung für die Anwendung eines AED ist eine Ausbildung gem. § 14 und § 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und 4 und § 5 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), um die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung zu rechtfertigen und den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der diese Geräte unterliegen, zu entsprechen.

    Quelle: www.bundesaerztekammer.de


    MkG Sascha

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399621
    Datum26.04.2007 10:4827203 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerNach deinem BAGEH-Dokument

    Hallöle,
    nett, aber mir gehört weder die BAGEH noch der HVBG ;-))


    Geschrieben von Sascha TrögerNach deinem BAGEH-Dokument reichen sogar 7 Unterrichtsstunden aus, um ohne jegliche Vorkenntnisse ein AED bedienen zu können. Das ist noch weniger als meine 4h LSM u. 4h AED.

    beschränkt sich aber inhaltlich auf die HLW,
    LSM hingegen macht auch noch ein bißle drumherum.
    Insofern ist die Ausbildung intensiver.

    Geschrieben von Sascha TrögerDie BÄK hat wieder andere Vorgaben.

    Hat sich aber in der BAGEH in der sie auchvertreten ist offensichtlich nicht druchsetzen können.


    Geschrieben von Sascha TrögerWo unterscheiden sich denn die Ausbildungsinhalte

    Der Ausbildungsumfang LSM <=> EH dürfte bekannt sein.

    Geschrieben von Sascha TrögerAnders gefragt, kann der Ersthelfer mit Erste Hilfe Ausbildung (Vorgabe nach HVBG) besser HLW durchführen als ein Ersthelfer mit LSM? Warum soll er für die Anwendung eines AED besser qualifizierter sein?

    Das wäre einer der Punkte die sicherlich mit der BG noch zu klären sind.
    Vgl. auch die anderen Beiträge dazu ;-)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin399624
    Datum26.04.2007 10:5827197 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael RoleffFür die geplante Nutzung innerhalb einer HIO/FW/Firma gilt da bedauerlicherweise aber noch das MPG,was für AED eindeutig eine Einweisung fordert...

    eindeutig fordert das die MPBetreibV und nicht das MPG. In diesen Thread passt, dass diese Verordnung einiges nicht vorschreibt, was dir z.T. die HiOs vermitteln wollen.

    Gruß
    Sebastian


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    AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW399625
    Datum26.04.2007 11:0027134 x gelesen
    Hallo Michael,

    Du bringst es mit der Ausbildungsform auf den Punkt.

    Be meinem Ausbilderlehrgang wurde von einem Fall berichtet, wo ein Pat. wohl gegen einen AED-Anwender geklagt hatte, weil es zu Hautverbrennungen durch geknickt gelagerte Elektroden gekommen sei und bei der richterlichen Bewertung diese Empfehlungen mit eingeflossen seien.

    Der genauere Hintergrund und das Urteil hierzu kenne ich leider nicht.

    Zu dem erwähnten Angeboten im Forum äussere ich mich bewusst nicht, das ich als Medizinproduktehändler/AED-Anbieter wohl schnell ich Kreuzfeuer stehen würde.

    Michael


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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen399627
    Datum26.04.2007 11:1127157 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDer Ausbildungsumfang LSM <=> EH dürfte bekannt sein.
    da hast du 2 Worte bei meiner Frage unterschlagen:

    Wo unterscheiden sich denn die Ausbildungsinhalte bzgl. HLW in den verschiedenen Lehrgangsarten?

    Ich kann keine Unterschiede in diesem Themengebiet bei LSM und EH erkennen.


    MkG Sascha

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399628
    Datum26.04.2007 11:1327104 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakIn diesen Thread passt, dass diese Verordnung einiges nicht vorschreibt, was dir z.T. die HiOs vermitteln wollen.

    Was verstehst Du darunter ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399631
    Datum26.04.2007 11:2027073 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerIch kann keine Unterschiede in diesem Themengebiet bei LSM und EH erkennen.

    Der Ansatz der BG ist nunmal der betriebliche Ersthelfer,
    des Ausbildung entspricht dem EH-Lehrgang mit 8 Doppelstunden.

    Die BAGEH befaßt sich nunmal mit Erster Hilfe
    und LSM ist nur ein Teil davon (es fehlen u.A. Verbrenung, Vergiftung usw.)
    daher wird man dort wohl auch kaum Gegenliebe erwarten dürfen ;-)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin399632
    Datum26.04.2007 11:2727291 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael RoleffWas verstehst Du darunter ?

    ich meine damit v.a., dass die HiOs hier in den eigenen Reihen "verkaufen", dass der AED-Anwender jährlich fortgebildet werden muss, da dies so rechtlich gefordert ist. Das das sinnvoll und in vielen Fällen notwendig ist, ist unbestritten, nur ist es einfach nicht gefordert.
    Desweiteren ist es m.E. immernoch ein streitbares Thema, ob die MPBetreibV überhaupt für ehrenamtliche Organisationen wie HiO (ehrenamtlicher Teil) oder FF gilt, denn formal sind die Bedingungen des §1(2) nicht erfüllt, denn z.B. die FF verfolgen wohl weder gewerbliche noch wirtschaftliche Zwecke, desweiteren sind die FM(SB) wohl eigentlich nciht als Arbeitnehmer zu bezeichnen.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin399634
    Datum26.04.2007 11:3327168 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sascha TrögerDie BÄK schreibt dazu:

    Voraussetzung für die Anwendung eines AED ist eine Ausbildung gem. § 14 und § 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und 4 und § 5 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), um die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung zu rechtfertigen und den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der diese Geräte unterliegen, zu entsprechen.

    Quelle: www.bundesaerztekammer.de


    dies gilt aber eben nur für Laien, die den AED für gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke nutzen oder in dessen Gefahrenbereich als Arbeitnehmer tätig sind, so sagt es zumindest §1 (2) MPBetreibV.

    Gruß
    Sebastian


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399637
    Datum26.04.2007 11:4027177 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Rakich meine damit v.a., dass die HiOs hier in den eigenen Reihen "verkaufen", dass der AED-Anwender jährlich fortgebildet werden muss, da dies so rechtlich gefordert ist. Das das sinnvoll und in vielen Fällen notwendig ist, ist unbestritten, nur ist es einfach nicht gefordert.

    Bezogen auf das MPG hast Du sicherlich recht,
    aber wie sieht es rechtlich aus, wenn es eine Empfehlung der BAGEH gibt und Vorgesetzter (Betrieb, FW, HIO) hält sich nicht dran ?
    Organisationsverschulden ?

    Wie Du selbst darstellst, ist die Weiterbildung sinnvoll und bei den meisten "Usern" auch jährlich notwendig. EH-BG Teilnehmer berichten recht häufig, das Sie eine kürze Zeit zur Wiederholung wünschen, als 2 jährig. => Fortbildung/Auffrischung sinnvoll und notwendig.

    Geschrieben von Sebastian RakDesweiteren ist es m.E. immernoch ein streitbares Thema, ob die MPBetreibV überhaupt für ehrenamtliche Organisationen wie HiO (ehrenamtlicher Teil) oder FF gilt, denn formal sind die Bedingungen des §1(2) nicht erfüllt, denn z.B. die FF verfolgen wohl weder gewerbliche noch wirtschaftliche Zwecke, desweiteren sind die FM(SB) wohl eigentlich nciht als Arbeitnehmer zu bezeichnen.

    Wenn sie nicht den AN gleichzustellen sind,
    warum möchtest Du PSA zur Verfügung gestellt bekommen ?
    Warum soll man den "nicht Arbeitnehmern" Versicherungsschutz gewähren ?

    Achja, der HA-RA, der am WE mit Sanitätsdienst macht,
    dürfte den AED nur mit Einweisung einsetzten, der EA-Sanhelfer aber ohne ?! Wäre witzig ,-(


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorHans8 K.8, Allershausen / Bayern399638
    Datum26.04.2007 11:4227236 x gelesen
    ALSO SORRY aber wenn Ihr euch besser auskennen würdet würdet ihr folgendes wissen:

    zum einen : klar gibt es BÄG, BAGEH usw. die alle ihren Senf dazu abgeben wollen ABER

    nach § 34 STGB rechtfertigender Notstand und 677 § BGB geschäftsführung ohne Auftrag GEHT JEDER STRAFFREI AUS. OB VOLLER LAIE oder SANITÄTER JEDER SOLLES TUN, DER SICH TRAUT, das hat der BGH dazu gesagt !!!!!!!


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399640
    Datum26.04.2007 11:4327102 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Rakgilt aber eben nur für Laien, die den AED für gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke nutzen oder in dessen Gefahrenbereich als Arbeitnehmer tätig sind,

    Sind betriebliche Ersthelfer als AN im Unternehmen tätig ?

    => Einweisung notwendig. (MPG)

    => Auffrischungsschulung (HVBG/BAGEH)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW399641
    Datum26.04.2007 11:4527277 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    wo steht denn, dass es rechtlich gefordert ist, das der AED-Anwender jahrlich geschult worden ist?
    Es beruht "lediglich" auf den Empfehlungen der BAGEH und der BÄK, von Recht ist da keine Rede.

    Zum anderen kann ich es sowohl aus AED-Ausbilder auch als Händler nicht mehr hören,
    wenn die Ausrede kommt, dass für ehrenamtliche Organisationen das Medizinprodukterecht nicht gilt.

    Soll das Ehrenamt Schlampereien (Entschuldigung, das musste sein) entschuldigen?

    Das folgende mag jetzt rechtlich nicht komplett sein, wohl aber zum Nachdenken. Zum Beispiel: Freiwillige Feuerwehr: Eigentümer/Betreiber der Fahrzeuge/Geräte: i.d.R die Kommune,
    auch ehrenamtliche Einsätze werden z.T. in Rechnung gestellt bzw. es ist organisierte Hilfe für Dritte/Dienstleistung im übertragenen Sinne.

    Oder Ortsverein mit den gekreuzten Balken: Ist der Sanitätsdienst, auf dem Sportplatz oder auf dem Fest, für den sich die Kasse wieder füllt, reines Privatvergnügen?

    Erwarten wir da nicht auch Qualität?

    Ein Kunde hat mit von Kontrollen bei ehrenamtlichen Sänitätsdiensten wohl durch die Gewerbeaufsicht berichtet, wo jede Kanüle kontrolliert wurde.

    Michael


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399642
    Datum26.04.2007 11:4727086 x gelesen
    Geschrieben von Hans KramkowskiALSO SORRY aber wenn Ihr euch besser auskennen würdet würdet ihr folgendes wissen:

    OK vergleichen wir es mit der geschichte RA - Notkompetenz.

    Was ist das abgeben eines Schockes ?

    eine Inversive Maßnahme ?

    Wann darf sie der RA anwenden ?

    Wenn er sie sicher beherrscht ?

    Geschrieben von Hans KramkowskiJEDER SOLLES TUN, DER SICH TRAUT, das hat der BGH dazu gesagt

    Quelle ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW399644
    Datum26.04.2007 11:5227173 x gelesen
    ...ist ein Ohrenarzt anwesend????

    Geschrieben von Hans Kramkowskidie alle ihren Senf dazu abgeben wollen ABER

    nach § 34 STGB rechtfertigender Notstand und 677 § BGB geschäftsführung ohne Auftrag GEHT JEDER STRAFFREI AUS. OB VOLLER LAIE oder SANITÄTER JEDER SOLLES TUN, DER SICH TRAUT, das hat der BGH dazu gesagt !!!!!!!


    ...und das entschuldigt eben alles??? Wozu noch Gesetze ausser diesen Paragraphen?

    Es gibt immer Situationen, wo eine Ausnahmesituation eintritt, die die o.g.
    Paragraphen rechtfertigt,
    aber für eine regelmässige und geplante Anwendung sind sie nicht gedacht

    Und eine geplante Anwendung liegt für mich schon vor, wenn ein solches Gerät vorgehalten wird.

    Senf hin und her, aber was hier rüberkommt ist auch nicht die feine Sahne...

    Michael


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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin399645
    Datum26.04.2007 11:5327117 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffSind betriebliche Ersthelfer als AN im Unternehmen tätig ?

    Ich habe nicht von betrieblichen Ersthelfern gesprochen.

    Gruß
    Sebastian


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399649
    Datum26.04.2007 12:0427096 x gelesen
    Geschrieben von Michael GröbeUnd eine geplante Anwendung liegt für mich schon vor, wenn ein solches Gerät vorgehalten wird.

    Wobei sich interressanter Weise bisher kaum jemand dafür interresseirt, ob der Ersthelfer nach einer Rea nicht auch PSU benötigen könnte. Jedenfalls ist mir dazu noch keine offizielle Veröffentlichung bekannt.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin399650
    Datum26.04.2007 12:0927363 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael Gröbewo steht denn, dass es rechtlich gefordert ist, das der AED-Anwender jahrlich geschult worden ist?

    es steht ja eben nirgends geschrieben, sondern wird z.T. innerhalb der HiOs so verkauft, weil es da einfach in vielerlei Hinsicht ein gefährliches rechtliches Halbwissen gibt.

    Zum anderen kann ich es sowohl aus AED-Ausbilder auch als Händler nicht mehr hören,
    wenn die Ausrede kommt, dass für ehrenamtliche Organisationen das Medizinprodukterecht nicht gilt.


    Ich verstehe ja, was du meinst und sehe das als AED-Multiplikator durchaus ähnlich, nur ist der Text der MPBetreibV in diesem Punkt wohl einfach nicht deutlich/umfangreich genug.

    Geschrieben von Michael GröbeOder Ortsverein mit den gekreuzten Balken: Ist der Sanitätsdienst, auf dem Sportplatz oder auf dem Fest, für den sich die Kasse wieder füllt, reines Privatvergnügen? Das ist dann aber ein wirtschaftlicher Zweck!
    Ich denke da an viele FF oder hier z.B. die DLRG, die ihr Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät inkl. AED vollkommen unentgeltlich einsetzen und damit nicht zwingend der MPBetreibV unterliegen.


    Gruß
    Sebastian


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    AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW399652
    Datum26.04.2007 12:1927204 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    Geschrieben von Sebastian Rakch denke da an viele FF oder hier z.B. die DLRG, die ihr Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät inkl. AED vollkommen unentgeltlich einsetzen und damit nicht zwingend der MPBetreibV unterliegen.


    MPBetreibV

    Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften
    § 1

    (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch
    wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt
    sind.

    ...was ist dann versicherungsrechtlich gesehen der Feuerwehrmann/Helfer? Ein Freizeitsportler?

    Michael


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399654
    Datum26.04.2007 12:2127086 x gelesen
    Geschrieben von Michael Gröbe...was ist dann versicherungsrechtlich gesehen der Feuerwehrmann/Helfer? Ein Freizeitsportler?

    Klar, Abenteuerer ;-)) *fg*


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen399655
    Datum26.04.2007 12:2227216 x gelesen
    Tach,

    erstmal solltest Du bitte die Höflichkeit besitzen und auf GROSSSCHREIBUNG und "!!!!" zu verzichten. Das wird als "Schreien" und unhöflich angesehen. Danke.

    Geschrieben von Hans Kramkowskinach § 34 STGB rechtfertigender Notstand und 677 § BGB geschäftsführung ohne Auftrag GEHT JEDER STRAFFREI AUS. OB VOLLER LAIE oder SANITÄTER JEDER SOLLES TUN, DER SICH TRAUT, das hat der BGH dazu gesagt !!!!!!!

    OK. Ob der BGH undifferenziert genau das gesagt hat, weiß ich nicht. Du kannst uns sicherlich ein Quelle dazu liefern.

    Fakt ist allerdings, dass diese §§ zwar durchaus in Frage kommen, jedoch vorraussetzen, dass nicht im Vorfeld organisatorisch versagt wurde. Und die fehlende Ausbildung ist da durchaus relevant, wenn Fachleute (egal, was man von denen hält) schon vorher etwas anderes empfohlen haben.

    Davon lösgelöst ist sicherlich, dass es kaum auf den reinen Ersthelfer (der privat zu einem Notfall kommt) angewendet werden kann. Sollte aber geplant und dafür vorgesehen* solche Maßnahmen ergriffen werden, dann kann man sehr wohl erwarten, dass eine ausreichende Ausbildung stattgefunden hat.

    * Dazu gehört RD, FW, FR, SAN-Dienst, Arztpraxis, usw. (eben alle Garanten)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW399662
    Datum26.04.2007 12:4627152 x gelesen
    ..ein kleiner Nachtrag noch von mir zum Thema MedBetrV und STK Sicherheitstechnische Kontrolle.

    Ich vergleiche gern die Problematik mit dem liebsten Kind des Deutschen.

    Was wäre, wenn es keine TÜV-Pflicht für PKW gäbe? Würde jeder freiwillig hinfahren und bezahlen
    oder hätte jede Feuerwehr eine Kehrmaschine fürden Schrott auf den Strassen? ;-)

    ...oder MedBetrV: Was man mit seinem PKW auf eigen Grund und Boden treibt, ist jedem erst einemal selbst überlassen, aber wenn ich auf die Strasse will, das sollte schon ein Nummernschild mit Plakette dran sein, und eine Haftpflicht bitteschön auch. Auch wenn nur der Besitzer drinsitzt, er kann auch potentiell Unbeteiligte schädigen.

    Michael


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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin399669
    Datum26.04.2007 12:5827186 x gelesen
    Geschrieben von Michael Gröbe...was ist dann versicherungsrechtlich gesehen der Feuerwehrmann/Helfer

    Ein als ehrenamtlich Tätiger Versicherter. Siehe hierzu auch: http://unfallkasse.de/res.php?id=10185

    Arbeitsrechtlich, betriebsverfassungsrechtlich und sozialrechtlich ist der oben genannte Personenkreis nicht als Arbeitnehmer zu sehen.

    Gruß
    Sebastian


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    AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW399672
    Datum26.04.2007 13:1527151 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    Geschrieben von Sebastian RakEin als ehrenamtlich Tätiger Versicherter. Siehe hierzu auch: http://unfallkasse.de/res.php?id=10185

    Arbeitsrechtlich, betriebsverfassungsrechtlich und sozialrechtlich ist der oben genannte Personenkreis nicht als Arbeitnehmer z
    Geschrieben von Sebastian RakEin als ehrenamtlich Tätiger Versicherter. Siehe hierzu auch: http://unfallkasse.de/res.php?id=10185

    Arbeitsrechtlich, betriebsverfassungsrechtlich und sozialrechtlich ist der oben genannte Personenkreis nicht als Arbeitnehmer z



    ...ich gebe auf, also doch kein schützenswerte Gut.

    Viels Spass bei dern nächsten Verbandkastenkontrolle,
    der darf ab jetzt abgelaufen sein, es ist ja nur für Ehrenamtliche.


    Da schrie/schreit man immer, es solle mehr Sicherheit bei der PSA für Ehrenamtliche geben
    und dann so eine Argumentation, wenn genauso um die eigene Sicherheit geht.

    Mit verständnislosen Kopfschütteln

    Michael,

    *der jetzt eine Notfalltasche für eine kleine Wehr packt, die die Gemeinde nach Drängen
    der Kameraden zur Atemschutzausrüstung beschafftt*


    --->auch keine Arbeitnehmer, wofür brauchen die die wohl.....wo ist denn eigentlich meine Schrottkiste mit dem rostigen Druckminderer und den abgelaufenen Verbandstoffen...





    .


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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin399673
    Datum26.04.2007 13:3027326 x gelesen
    Geschrieben von Michael Gröbe neben einigem PolemischenDa schrie/schreit man immer, es solle mehr Sicherheit bei der PSA für Ehrenamtliche geben
    und dann so eine Argumentation, wenn genauso um die eigene Sicherheit geht.


    Sei mir nicht böse, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Das siebte Sozialgesetzbuch regelt in der Bundesrepublik die gesetzliche Unfallversicherung. Dort ist in §15 festgelegt, dass die Unfallversicherungsträger als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften erlassen. In diesem Paragraphen ist von Versicherten die Rede, nicht von Arbeitnehmern. Im gesamten SGB VII taucht nur elfmal der Begriff Arbeitnehmer auf und nicht einmal davon steht der Begriff im Zusammenhang mit der Geltung des Regelwerks der Unfallkassen.

    Sebastian


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    AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW399678
    Datum26.04.2007 13:4627261 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakSei mir nicht böse, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Hilfe...ich liebe diese Diskussionen....

    Vielleicht kann ein anderer Sebastian mal erklären,
    warum die Berliner Freuerwehr trotzdem für die Wartung der MedTechnik der Freiwilligen sorgt...

    zu viel Geld kann es nicht sein

    Michael


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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW399685
    Datum26.04.2007 14:3827344 x gelesen
    Geschrieben von Sascha JoerchelDa sind unter anderem die Elektrodenanschlüsse kompatibel zum RD. Kein Zeitverlust bei Übergabe. Und die Elektroden tauschen RD und FF untereinander aus, weil gutes Verhältnis.

    Was dann auch heißt, das Du generell nach einer Anwendung die Elektroden ersetzen, ggf. die Batterien tauschen und damit das Gerät wieder einsatzbereit machen kannst. Das benannte Produkt scheint mir auf 6 zu stehen, bis das Zubehör nachbestellt und geliefert wurde...

    Wie sieht es aus, wenn die Elektroden mal wg. Schweiß etc. abfallen?

    Gerät für 1000 Euro, aber an den blöden Klebchen scheitert es?

    Für First-Responder-Zwecke scheint mir die Sache doch eher schlecht geeignet zu sein.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW399693
    Datum26.04.2007 15:1427434 x gelesen
    Geschrieben von Josef MäschleDas benannte Produkt scheint mir auf 6 zu stehen, bis das Zubehör nachbestellt und geliefert wurde...

    Gehört bei der Fa. nicht die Ersatzbatterie/Elektrode zum üblichen Lieferumfang ?

    Mir ist da mind. ein Beispiel bekannt,
    wo die auch zu jedem Gerät mitgeliefert wurde.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin399696
    Datum26.04.2007 15:4727166 x gelesen
    Lieber Michael,

    Geschrieben von Michael GröbeHilfe...ich liebe diese Diskussionen....

    Die Berliner Feuerwehr überprüft auch die Medizintechnik der Freiwilligen, weil sie da keinen Unterschied macht zwischen FF- und BF-Technik. Erstens finden diese Medizinprodukte im Gefahrenbereich der Arbeitnehmer der Berliner Feuerwehr (Angestellte - Beamte sind nämlich auch keine Arbeitnehmer) Verwendung und zweitens werden sie geprüft und wir entsprechend unterwiesen und weitergebildet, weil die Feuerwehr wirtschaftliche Zwecke verfolgt, sprich die Einsätze abrechnet. Aus diesem Grund habe ich die Berliner FF absichtlich ausgeklammert und auf die DLRG hier in Berlin abgezielt, die ihr Material der Bevölkerung unentgeltlich zur Verfügung stellt und trotzdem korrekt ausbildet und wartet.

    Die Lücke im Text der MPBetreibV bleibt dennoch bestehen, auch wenn sie hier in Berlin nicht ausgenutzt wird.

    Gruß
    Sebastian


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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg399697
    Datum26.04.2007 15:4727273 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleff
    Gehört bei der Fa. nicht die Ersatzbatterie/Elektrode zum üblichen Lieferumfang ?

    Das ist korrekt; wir haben zwei Geräte gekauft und bei beiden Geräten sind jeweils zwei Ersatzbatterien/Elektroden dabei gewesen. Laut damaligem Angebot gehörte das auch zum Standardlieferumfang.

    Es wäre denkbar das für FR-Einheiten die ein solches Gerät regelmäßig nutzen eine andere Lösung (wo die Elektroden einzeln getauscht werden können) eventuell günstiger wäre. Ursprungsgedanke des Postings war jedoch einen AED für JEDERMANN (also quasi für den "Hausgebrauch") angeboten zu bekommen - und dafür ist das Gerät sehr gut geeignet.

    Für den "profesionellen" Einsatz sind vielleicht andere Geräte besser (nicht wegen der Bedienung oder wegen der Produktqualität - das ist das Gerät wirklich sehr gut - sondern einzig und allein wegen der eventuell höheren Kosten beim Elektrodentausch).

    Mit freundlichem Gruß

    Markus Haberstroh


    ICQ-Status:

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz399700
    Datum26.04.2007 16:0827237 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Sebastian Rakgilt aber eben nur für Laien, die den AED für gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke nutzen oder in dessen Gefahrenbereich als Arbeitnehmer tätig sind,

    Sind betriebliche Ersthelfer als AN im Unternehmen tätig ?


    Verständlicher und im Regelfall passend ist die Auslegung, dass derjenige eine entsprechend einweisung MBetreibV braucht, der geplant mit einem Medizinprodukt arbeitet.


    Manuel


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    AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen399714
    Datum26.04.2007 19:0027591 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerNoch eine Frage: Woraus ergibt im MPG eine Einweisungspflicht für Medizinprodukte?

    Die Einweisungspflicht ist eigentlich für jedes Medizinprodukt gegeben. Dies ist im § 2 MedBetreibV für den gewerblichen Anwender so geregelt, dass nur Personen Medizinprodukte betreiben dürfen, die die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.
    Sonderregelungen betreffen die aktiven Medizinprodukte nach Anlage 1 (z.B. Perfusor, Defi oder Beatmungsgerät für den RD/FW) der MedBetreibV, genauer beschrieben in § 5 "Betreiben und Anwenden". Diese dürfen nur (gewerblich) betrieben werden, wenn eine entsprechende Einweisung durch den Hersteller oder den Vertreter durchgeführt wurde. In diesem Fall sind auch eine Bestandsliste und ein Gerätebuch zu führen, in dem die eingewiesenen Personen dokumentiert sind.


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    AutorHans8 K.8, Allershausen / Bayern399774
    Datum27.04.2007 08:2627478 x gelesen
    man merkt echt, dass es hier ein feuerwehr forum ist......

    NATÜRLICH muss ein DEFI einer EINWEISUNGSPFLICHT LAUT DEM MPG unterliegen.

    ABER (EIN GROßES ABER):

    Ich KANN ALLES TOTREDEN, EIN AED ist IDEOTENSICHER und soll von LAEIEN auch BEDIENT WERDEN, wenn dieser ein Public Access Defi ist !!!!!!!!!!!!!


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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW399775
    Datum27.04.2007 08:3127274 x gelesen
    Geschrieben von Hans Kramkowskiman merkt echt, dass es hier ein feuerwehr forum ist......

    An der großen, roten Überschrift "Feuerwehr-Forum" darüber ?


    Geschrieben von Hans KramkowskiNATÜRLICH muss ein DEFI einer EINWEISUNGSPFLICHT LAUT DEM MPG unterliegen.

    Schrei doch nicht so am frühen Morgen...

    Geschrieben von Hans KramkowskiIDEOTENSICHERist allerdings anscheinend nicht idiotensicher, und auch die Geschrieben von Hans KramkowskiLAEIEN scheinen ein Problem zu haben ;-)


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen399793
    Datum27.04.2007 10:1227283 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Hans Kramkowskiman merkt echt, dass es hier ein feuerwehr forum ist......


    Ja? Gut.

    Geschrieben von Hans Kramkowski

    NATÜRLICH muss ein DEFI einer EINWEISUNGSPFLICHT LAUT DEM MPG unterliegen.

    ABER (EIN GROßES ABER):

    Ich KANN ALLES TOTREDEN, EIN AED ist IDEOTENSICHER und soll von LAEIEN auch BEDIENT WERDEN, wenn dieser ein Public Access Defi ist !!!!!!!!!!!!!


    Liest Du die Antworten auf deine Beiträge?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 399802
    Datum27.04.2007 10:5627287 x gelesen
    Geschrieben von Hans Kramkowskiman merkt echt, dass es hier ein feuerwehr forum ist......

    ;-)




    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen399803
    Datum27.04.2007 11:0727455 x gelesen
    Geschrieben von Hans Kramkowski man merkt echt, dass es hier ein feuerwehr forum ist......

    gibt ja auch schon der Name vor - feuerwehr-forum -

    Geschrieben von Hans KramkowskiNATÜRLICH muss ein DEFI einer EINWEISUNGSPFLICHT LAUT DEM MPG unterliegen.

    Wenn du meinen Beitrag jetzt auch noch gelesen und verstanden hättest, wüsstest du, dass ein nicht-gewerblich genutzter Defi KEINER Einweisungspflicht nach MedBetreibV unterliegt.

    Geschrieben von Hans KramkowskiIch KANN ALLES TOTREDEN, EIN AED ist IDEOTENSICHER und soll von LAEIEN auch BEDIENT WERDEN, wenn dieser ein Public Access Defi ist !!!!!!!!!!!!!

    Was will ich, bzw. die anderen denn totreden? Ich glaube du wirst niemandem von uns erzählen müssen, wie sinnvoll ein PAD ist.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW400465
    Datum30.04.2007 23:3627174 x gelesen
    Geschrieben von Hans KramkowskiBAGEH usw. die alle ihren Senf dazu abgeben wollen ABER

    nach § 34 STGB rechtfertigender Notstand und 677 § BGB geschäftsführung ohne Auftrag GEHT JEDER STRAFFREI AUS. OB VOLLER LAIE oder SANITÄTER JEDER SOLLES TUN, DER SICH TRAUT, das hat der BGH dazu gesagt !!!!!!!


    Quelle ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorRobe8rt 8P., Olfen / Nordrhein-Westfalen401745
    Datum06.05.2007 18:2227427 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannier
    Im Landkreis Uelzen.
    Mit sehr guten Ergebnissen übrigens, die Überlebenschance nach internistischen Herzstillstand liegt im LK Uelzen um ein vielfaches über dem Bundesdurchschnitt.

    Hättest du da ggf. zwecks einer Facharbeit eine Quelle?


    Gruß
    Robert

    Man lernt nie aus!
    Dies ist meine eigene, freie Meinung!

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg401823
    Datum06.05.2007 22:1527258 x gelesen
    Geschrieben von Robert PüningHättest du da ggf. zwecks einer Facharbeit eine Quelle?

    Hallo,

    such einmal nach der Zentralen Anästhesieabteilung des Landkreises Uelzen und ob es dort noch eine Frau Dr. Cengel und einen Herrn Dr. Kontokollias gibt. Gegebenfalls wende Dich an die Anästhesieabteilung eines dortigen Krankenhauses. Zumindest ältere Oberärzte dieser Kliniken können Dir mit Sicherheit weiterhelfen und sagen wer heutzutage für diese Projekte zuständig ist.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio401837
    Datum07.05.2007 02:3727236 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Robert PüningHättest du da ggf. zwecks einer Facharbeit eine Quelle?


    M. Berger / J.S. Kontokollias: Strategien gegen den plötzlichen Herztod - HLW in einem ländlichen Gebiet. Rettungsdienst Nr. 5/1996, S. 416 ff.

    Dem Artikel liegt eine Dissertation aus der Zentralen Anästhesieabteilung des Landkreises Uelzen zugrunde (Medizinische Hochschule Hannover, 1993)


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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