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Thema | Plus verkauft AED | 74 Beträge | |||
Rubrik | First Responder | ||||
Infos: | |||||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 398566 | |||
Datum | 20.04.2007 11:10 | 30821 x gelesen | |||
Hallo! Auf www.plus.de läßt sich ein AED von HeartSine für 999,95 ? erwerben. MkG Sascha | |||||
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Autor | Jörg8 B.8, Hamburg / Hamburg | 398571 | |||
Datum | 20.04.2007 11:18 | 27461 x gelesen | |||
Schatz.. ich fahr noch mal zu Plus. Soll ich außer Kaffee, Toastbrot und Defi noch irgendwas mitbringen? Sorry...da smußte jetzt sein.... :-) | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 398604 | |||
Datum | 20.04.2007 13:10 | 27513 x gelesen | |||
Moin, hat jemand Erfahrungen mit dem Hersteller oder dem Gerät? MkG Matthias | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 398626 | |||
Datum | 20.04.2007 14:53 | 27691 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerAuf www.plus.de läßt sich ein AED von HeartSine für 999,95 ? erwerben. >>Lieferumfang: ... Einweisung nach dem Medizinproduktegesetz für kommerzielle Einsätze ... Wenn Sie den Defibrillator kommerziell nutzen (im Betrieb, Verein, o.ä.), erhalten Sie vor Ort eine Einweisung in die Bedienung nach dem Medizinproduktegesetz durch geschultes Fachpersonal.<< Auch eine Methode... >>MPG § 1 Zweck des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es, den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.<< Mit ist allerdings nicht klar, weshalb der Privatier keine Unterweisung unterhalten soll. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Thom8as 8Z., Kruft / RP, VG Pellenz | 398628 | |||
Datum | 20.04.2007 14:56 | 27370 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Berendthat jemand Erfahrungen mit dem Hersteller oder dem Gerät? Ergänzend dazu: Ist das Gerät schon nach neuer Richtlinie programmiert oder noch nach alter ? PS: Der erste "Volks-Defi" ist da ! ;-) Thomas Zinken Dionysiusstraße 3 56642 Kruft Tel: 01707363563 ------------------------------------ www.feuerwehr-kruft.de www.atemschutzunfaelle.de thomas.zinken@onlinehome.de ------------------------------------ Meine persönliche Meinung ! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 398629 | |||
Datum | 20.04.2007 14:56 | 27193 x gelesen | |||
Mich würde mal interessieren A) wieviele davon weg gehen b) wieviele davon HIORGS kaufen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 398630 | |||
Datum | 20.04.2007 15:00 | 27459 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleMit ist allerdings nicht klar, weshalb der Privatier keine Unterweisung unterhalten soll. Weil das dem sein privatspaß ist was der damit macht? Andereseits braucht man ja schon eine einweisung wenn man Kontaktlinsen kauft (hab ich neulich gelernt)... | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 398635 | |||
Datum | 20.04.2007 15:21 | 27225 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttWeil das dem sein privatspaß ist was der damit macht? Andereseits braucht man ja schon eine einweisung wenn man Kontaktlinsen kauft (hab ich neulich gelernt)... Wenn er sich selbst damit bearbeitet...Aber das hat ja noch nicht mal James Bond in seiner letzten Mission allein geschafft (War allerdings auch ein anderer AED;-) Aber im Rahmen der ersten Hilfe am Familienhund etc... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 398651 | |||
Datum | 20.04.2007 15:42 | 27247 x gelesen | |||
Die Dinger hängen auch in der Münchner U-Bahn. Da kriegt auch niemand vorher eine Einweisung. Als Privatmann soll amn die ja ned brauchen. DEswegen ja AED. Als HiOrg würd ich das Ding ned kaufen und es werden auch die wenigsten tun. Von uns wird eine Ausbildung verlangt. Laienhelfer zählt da ned bzw. nimmer. Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 398660 | |||
Datum | 20.04.2007 15:51 | 27438 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha JoerchelAls HiOrg würd ich das Ding ned kaufen Warum net? Geschrieben von Sascha Joerchel Von uns wird eine Ausbildung verlangt. Die hast du so oder so (San X mit AED Schein) Die Einweisung gibt es dazu ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 398665 | |||
Datum | 20.04.2007 15:59 | 27487 x gelesen | |||
Weil aus dem Angebot ned klar hervorgeht, wie der eingestellt ist. Alte bzw. neue Norm. Ebenso 3 Jahre hält der Akkupack lt. Angeb. Die Elektroden sind verschweisst. Woher bekommt man Ersatz?? Kosten?? Wir haben uns für den Rettungsrucksack für den LifePack 500 entschieden. Da sind unter anderem die Elektrodenanschlüsse kompatibel zum RD. Kein Zeitverlust bei Übergabe. Und die Elektroden tauschen RD und FF untereinander aus, weil gutes Verhältnis. Ja, San inkl. AED hab ich. Andere FF's aber vielleicht ned. Und die Einführung die dir der gibt mit einem Gutschein über 25,-für eine HLW-Schulung in Buxtehude (nix gegen die Satdt :-)) ) wird dir sicherlich ned als Ausbildung anerkannt. San-Scheine dauern länger. Sowas verleitet dazu, das auch Wehren ohne Ausbildung das Ding aufs Fahrzeug legen. Nach dem Motto sicher ist sicher. Aber ohne Zusatzgeräte ist eine proffessionelle Hilfe wiederum nur sehr erschwert möglich. Zu einer Reanimation gehört in meinen Augen: Ambu-Beutel, Sauerstoff, AED und nach Möglichkeit Absaugung. Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 398667 | |||
Datum | 20.04.2007 15:59 | 27388 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Josef Mäschle Mit ist allerdings nicht klar, weshalb der Privatier keine Unterweisung unterhalten soll. Selbstverständlich ist eine Einweisung/Ausbildung (wobei natürlich die Tätigkeiten um den AED herum [HLW] noch wichtiger sind) sinnvoll. Allerdings wären, sofern eine Einweisung nach MGP zwingend zur Anwendung erforderlich ist, öffentliche AED (=PAD) nicht mehr möglich. Denn man könnte nie ausschließen, daß nur eingewiesene Personen diese auch anwenden würden. Noch eine Frage: Woraus ergibt im MPG eine Einweisungspflicht für Medizinprodukte? Beim Überfliegen konnte ich nichts entsprechendes finden. MkG Sascha | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 398672 | |||
Datum | 20.04.2007 16:06 | 27242 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha JoerchelWeil aus dem Angebot ned klar hervorgeht, wie der eingestellt ist. Alte bzw. neue Norm. Kostet dich im Zweifelsfall einen Anruf / eine Email.... Geschrieben von Sascha Joerchel Ebenso 3 Jahre hält der Akkupack lt. Angeb. Die Elektroden sind verschweisst. Woher bekommt man Ersatz?? Kosten?? Daher wo man im Zweifelsfall auch Ersatz für andere Geräte herbekommt. In Geschäften. Geschrieben von Sascha Joerchel Wir haben uns für den Rettungsrucksack für den LifePack 500 entschieden. Da sind unter anderem die Elektrodenanschlüsse kompatibel zum RD. Kein Zeitverlust bei Übergabe. Und die Elektroden tauschen RD und FF untereinander aus, weil gutes Verhältnis. Das nenne ich löblich... es soll halt Organisationen geben die es net so machen Geschrieben von Sascha Joerchel Und die Einführung die dir der gibt mit einem Gutschein über 25,-für eine HLW-Schulung in Buxtehude Keine Einführung, für Vereine und Firmen gibt es eine Einweisung... Und mit dem Geld das ich spare kann ich mir im Zweifel eine Einweisung kaufen Geschrieben von Sascha Joerchel Sowas verleitet dazu, das auch Wehren ohne Ausbildung das Ding aufs Fahrzeug legen. Nö, sehe ich net. Glaubst du allen ernstes das jemand 1000 Mark ausgibt für was womit sich keiner Auskennt? Ich denke eher das die Wehren darüber nachdenken jetzt nachzurüsten. Weil für die 500@ die Ich Spare bekomme ich den Rest dazu... Ausserdem gehe ich davon aus das die SAN Orgs da viel eher zuschlagen ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 398678 | |||
Datum | 20.04.2007 16:22 | 27340 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sascha Joerchel Weil aus dem Angebot ned klar hervorgeht, wie der eingestellt ist. Alte bzw. neue Norm. Beim Hersteller bzw. Importeur? Z.B. vertreibt die Björn Steiger Stiftung auch Geräte dieses Herstellers. Klick Andere Firmen sicherlich auch. Wir haben uns für den Rettungsrucksack für den LifePack 500 entschieden. Da sind unter anderem die Elektrodenanschlüsse kompatibel zum RD. Kein Zeitverlust bei Übergabe. Und die Elektroden tauschen RD und FF untereinander aus, weil gutes Verhältnis. Das ist sicherlich sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Ja, San inkl. AED hab ich. Seit wann braucht man einen SAN-Schein für die Verwendung eines AED? Frühdefibrillationskurse dauern zwischen 4 und 8 Stunden, Lebensrettenden Sofortmaßnahmen 4 Stunden. Das reicht zunächst aus. Wobei mehr Ausbildung natürlich immer sinnvoll ist. Zu einer Reanimation gehört in meinen Augen: Ambu-Beutel, Sauerstoff, AED und nach Möglichkeit Absaugung. Das wäre optimal, wenn allerdings nicht all diese Geräte vorhanden sind, fängt man trotzdem an, oder? MkG Sascha | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 398683 | |||
Datum | 20.04.2007 16:32 | 27317 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias Berendt hat jemand Erfahrungen mit dem Hersteller oder dem Gerät? Wir haben einen solchen AED sowohl auf unserem ELW1 und auch in unserem Betrieb. Die Erfahrungen (Bedienung, Sprachanweisungen, Technik [biphasisch], Zubehör,...) sind sehr gut. Das Gerät ist nach neuer Norm (AHA/ERC2005) programmiert - wer noch eine alte Programmierung hat kann updaten. Die Batterie ist mit den Elektroden kombiniert und muss alle 3 Jahre ausgetauscht werden - diese Ersatzkassetten sind problemlos im Handel zu erhalten. Der Austausch macht ohnehin Sinn da nach 3 Jahren die Elektroden nicht mehr gut auf dem Patienten haften. Wenn man bei anderen Geräten somit Batterie und Elektroden einzeln tauscht kostet das auch nicht weniger als hier die ganze Kombikassette zu tauschen. Beim Beginn der Analyse startet auch eine automatische Sprachaufzeichnung (alle Umgebungsgeräusche werden aufgezeichnet) welche später mittels einer speziellen Software ausgelesen werden kann. Es gibt sogar einen "Trainer" für dieses Gerät der alle Abläufe gefahrlos simuliert. Vergesst mal den "günstigen" Preis - das macht schnell den Eindruck dass dies ein Gerät von minderer oder schlechter Qualität sei - und das ist es nach meiner Meinung definitv NICHT. Grüße aus dem Schwabenland ICQ-Status: | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 398698 | |||
Datum | 20.04.2007 17:28 | 27221 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HaberstrohBeim Beginn der Analyse startet auch eine automatische Sprachaufzeichnung (alle Umgebungsgeräusche werden aufgezeichnet) welche später mittels einer speziellen Software ausgelesen werden kann. kann sicher sinnvoll für die Nachbereitung sein, aber theoretisch wär die nächste Ausbaustufe noch sinnvoller: Klick... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 398699 | |||
Datum | 20.04.2007 17:29 | 27349 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ZinkenDer erste "Volks-Defi" ist da ! ;-) Hallo, ich bin gespannt ob diese Aktion in die Rettungsgeschichte Deutschlands eingehen wird. Sollten tatsächlich die Visionen der Urväter der Defibrillation - vor allem nach den Versuchen in Seattle - , dass wie heutzutage die Feuerlöscher, in gleichem Umfang auch AED`s verbreitet sind in Erfüllung gehen? Diese Thematik wurde in Deutschland auf der 5. Uelzener interdisziplinären notfallmedizinischen Tagung "Praktizierte Breitenausbildung von Ersthelfern - Laienhelfern, HLW und Frühdefibrillation" im Jahre 1988 in Bad Bevensen von allen Seiten beleuchtet. Damals gab es sogar 2 Volkshochschulen die an einem HLW-Projekt beteiligt waren! Die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von AED`s, mehr ausgebildete HLW-Helfer in der Fläche, wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Ich bin gespannt ob es tatsächlich zum """Volks-Defi""" und dessen Einbau in die Laien-HLW kommt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 398700 | |||
Datum | 20.04.2007 17:32 | 27291 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Einsatz von AED`s, mehr ausgebildete HLW-Helfer in der Fläche, wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Im Landkreis Uelzen. Mit sehr guten Ergebnissen übrigens, die Überlebenschance nach internistischen Herzstillstand liegt im LK Uelzen um ein vielfaches über dem Bundesdurchschnitt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 398706 | |||
Datum | 20.04.2007 17:56 | 27225 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Mäschlekann sicher sinnvoll für die Nachbereitung sein, aber theoretisch wär die nächste Ausbaustufe noch sinnvoller: Klick... Sorry, falscher Link, der war gemeint! mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 398709 | |||
Datum | 20.04.2007 18:19 | 27228 x gelesen | |||
aber theoretisch wär die nächste Ausbaustufe noch sinnvoller: Klick... Hübsches Gerät. Ich bin aber doch eher für die alten handbetriebenen Defis aus Heimproduktion (HED). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 398959 | |||
Datum | 22.04.2007 18:16 | 27152 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sascha Tröger
Eventuell § 37 Abs. 4 (Verordnungsermächtigung). Und dann durch Erlasse des Gesundheitsministeriums bzw. Betriebsverordnugen geregelt? Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! | |||||
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Autor | Hans8 K.8, Allershausen / Bayern | 399282 | |||
Datum | 23.04.2007 21:44 | 27360 x gelesen | |||
Hallöchen, habe heute das gleiche Gerät in einer 112/ 911 Aktion gesehen. Während der Rettmobil soll es 112 Defis Typ Sam Pad mit 112 Notfalltaschen oder Rucksäcke zu je 911 ? inklusive MwSt. geben. Das ist ja wohl mal voll der Hammer.... habe es beim googlen gefunden auf www.boscarol.de als pdf unter angebote | |||||
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Autor | Hans8 K.8, Allershausen / Bayern | 399400 | |||
Datum | 24.04.2007 19:31 | 27231 x gelesen | |||
Hat jemand von euch zufällig schon Erfahrung mit der Firma Boscarol ??? Überlege dort was zu bestellen, weil die echt gute Angbeote haben | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Gosheim / BaWü | 399493 | |||
Datum | 25.04.2007 13:34 | 27233 x gelesen | |||
Wir setzen auf allen KTW´s Boscarol Absaugpumpen ein. Bei den bisherigen Einsätzen hatte ich null Probleme damit. Egal ob es darum ging ne Vakuumschiene/matratze abzusaugen oder den Patienten ;-) Gruss Daniel | |||||
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Autor | Hans8 K.8, Allershausen / Bayern | 399554 | |||
Datum | 25.04.2007 22:34 | 27154 x gelesen | |||
Hi, das freut mich, also scheinen die ja echt gut zu sein. Hast du diese hammer angebote gesehen, die sie momentan und zur rettmobil haben. den gleichen defi für nur 911 euro... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399585 | |||
Datum | 26.04.2007 07:17 | 27231 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerSeit wann braucht man einen SAN-Schein für die Verwendung eines AED? Frühdefibrillationskurse dauern zwischen 4 und 8 Stunden, Lebensrettenden Sofortmaßnahmen 4 Stunden. Das reicht zunächst aus Dir ist die Empfehlung des HVBG und der BAGEH bekannt ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Hans8 K.8, Allershausen / Bayern | 399598 | |||
Datum | 26.04.2007 09:01 | 27280 x gelesen | |||
Wie du schon richtig sagtest "Empfehlung". Wen interessiert bitte schön dieses "KAUDERWELSCH" Diese Defis sind IDEOTENSICHER also soll jeder es bedienen, der MUT dazu hat.!!!!!!!!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 399603 | |||
Datum | 26.04.2007 09:18 | 27227 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von ---Hans Kramkowski, Allershausen--- Wen interessiert bitte schön dieses "KAUDERWELSCH" Diese Defis sind IDEOTENSICHER also soll jeder es bedienen, der MUT dazu hat.!!!!!!!!! ...aber zumindest beim gewerblichen Einsatz (auch Hiorgs zählen drunter...) tut man trotzdem gut daran, sich an diese Empfehlungen zu halten, und Ausbildung schadet auch nicht. Zumal der AED nur ein Teil der Wiederbelebung ist. Mir hat nach den AED-Lehrgängen, die ich selbst durchgeführt habe, noch keiner erzählt, das er den Unterricht dazu als überflüssig empfand. Im Gegenteil, wohl kaum einer würde sich ohne sich VORHER mit dem Gerät befasst zu haben, an den AED trauen. Viele Grüsse Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399605 | |||
Datum | 26.04.2007 09:28 | 27263 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans KramkowskiWen interessiert bitte schön dieses "KAUDERWELSCH" Juristen würden das evtl. als vorweggenommenes "Gutachten" einstufen. Der normale Mensch traut sich vielfach nicht eine HLW zu machen, glaubst Du ernsthaft, das die sich dann an einen AED trauen ? Ferner ist vielfach die MEinung beim unbedarften Laien vorhanden er braucht nur noch den AED anzuschließen und sonst nichts mehr zu machen. Geschrieben von Hans Kramkowski also soll jeder es bedienen, der MUT dazu hat.!!!!!!!!! Für die geplante Nutzung innerhalb einer HIO/FW/Firma gilt da bedauerlicherweise aber noch das MPG,was für AED eindeutig eine Einweisung fordert... mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399607 | |||
Datum | 26.04.2007 09:37 | 27192 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael GröbeZumal der AED nur ein Teil der Wiederbelebung ist. Und der Einsatz eines AED bei der Asystolie z.B. keinerlie Nutzen bringt. Geschrieben von Michael Gröbe wohl kaum einer würde sich ohne sich VORHER mit dem Gerät befasst zu haben, an den AED trauen. Wobei auch viele sich schon kaum an eine HLW ohne AED trauen... mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 399611 | |||
Datum | 26.04.2007 10:07 | 27205 x gelesen | |||
Hallo Namensvetter, Geschrieben von ---Michael Roleff--- Und der Einsatz eines AED bei der Asystolie z.B. keinerlie Nutzen bringt. *Ironiemodus an* soviel soll der Anwender wissen? Ich finde, das geht entschieden zu weit... *Ende* ...auch wenn ich das derzeitige Ausbildungsgerüst/Aussagen der BAGEH und der BÄK für teilweise überdenkenswert halte, ist das eine meine Meinung und das andere eine Aussage, die einen Richter doch etwas mehr interessiert. Gruss an die stillen Mitleser vom AED-Kurs letzten Mittwoch... Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399613 | |||
Datum | 26.04.2007 10:23 | 27234 x gelesen | |||
Hallöle ;-) Geschrieben von Michael Gröbe auch wenn ich das derzeitige Ausbildungsgerüst/Aussagen der BAGEH und der BÄK für teilweise überdenkenswert halte Das mag durchaus so sein *fg* Geschrieben von Michael Gröbe das andere eine Aussage, die einen Richter doch etwas mehr interessiert. sofern es überhaupt zu einem Rechtsvorgang kommt der vor einem Richter landet. HLW Ausbildung incl. AED bei geringer Zeiterweiterung der Ausbildungsdauer (Zusätzliches Ablaufschema + Übung) wäre wohl der ideale Weg. Für betriebliche Ersthelfer wäre dann auch alle 2 Jahre die Fobi sichergestellt. Aber ist das dann mit dem bemühen die EH-Ausbildung für den TN einfacher zu machen zu vereinbaren ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 399615 | |||
Datum | 26.04.2007 10:40 | 27113 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Roleff Dir ist die Empfehlung des HVBG und der BAGEH bekannt ? Und nun? Nach deinem BAGEH-Dokument reichen sogar 7 Unterrichtsstunden aus, um ohne jegliche Vorkenntnisse ein AED bedienen zu können. Das ist noch weniger als meine 4h LSM u. 4h AED. Die BÄK hat wieder andere Vorgaben. Wo unterscheiden sich denn die Ausbildungsinhalte bzgl. HLW in den verschiedenen Lehrgangsarten? Anders gefragt, kann der Ersthelfer mit Erste Hilfe Ausbildung (Vorgabe nach HVBG) besser HLW durchführen als ein Ersthelfer mit LSM? Warum soll er für die Anwendung eines AED besser qualifizierter sein? MkG Sascha | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 399619 | |||
Datum | 26.04.2007 10:44 | 27219 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerNoch eine Frage: Woraus ergibt im MPG eine Einweisungspflicht für Medizinprodukte? Beim Überfliegen konnte ich nichts entsprechendes finden. Die BÄK schreibt dazu: Voraussetzung für die Anwendung eines AED ist eine Ausbildung gem. § 14 und § 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und 4 und § 5 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), um die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung zu rechtfertigen und den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der diese Geräte unterliegen, zu entsprechen. Quelle: www.bundesaerztekammer.de MkG Sascha | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399621 | |||
Datum | 26.04.2007 10:48 | 27240 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerNach deinem BAGEH-Dokument Hallöle, nett, aber mir gehört weder die BAGEH noch der HVBG ;-)) Geschrieben von Sascha Tröger Nach deinem BAGEH-Dokument reichen sogar 7 Unterrichtsstunden aus, um ohne jegliche Vorkenntnisse ein AED bedienen zu können. Das ist noch weniger als meine 4h LSM u. 4h AED. beschränkt sich aber inhaltlich auf die HLW, LSM hingegen macht auch noch ein bißle drumherum. Insofern ist die Ausbildung intensiver. Geschrieben von Sascha Tröger Die BÄK hat wieder andere Vorgaben. Hat sich aber in der BAGEH in der sie auchvertreten ist offensichtlich nicht druchsetzen können. Geschrieben von Sascha Tröger Wo unterscheiden sich denn die Ausbildungsinhalte Der Ausbildungsumfang LSM <=> EH dürfte bekannt sein. Geschrieben von Sascha Tröger Anders gefragt, kann der Ersthelfer mit Erste Hilfe Ausbildung (Vorgabe nach HVBG) besser HLW durchführen als ein Ersthelfer mit LSM? Warum soll er für die Anwendung eines AED besser qualifizierter sein? Das wäre einer der Punkte die sicherlich mit der BG noch zu klären sind. Vgl. auch die anderen Beiträge dazu ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 399624 | |||
Datum | 26.04.2007 10:58 | 27236 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Für die geplante Nutzung innerhalb einer HIO/FW/Firma gilt da bedauerlicherweise aber noch das MPG,was für AED eindeutig eine Einweisung fordert... eindeutig fordert das die MPBetreibV und nicht das MPG. In diesen Thread passt, dass diese Verordnung einiges nicht vorschreibt, was dir z.T. die HiOs vermitteln wollen. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 399625 | |||
Datum | 26.04.2007 11:00 | 27171 x gelesen | |||
Hallo Michael, Du bringst es mit der Ausbildungsform auf den Punkt. Be meinem Ausbilderlehrgang wurde von einem Fall berichtet, wo ein Pat. wohl gegen einen AED-Anwender geklagt hatte, weil es zu Hautverbrennungen durch geknickt gelagerte Elektroden gekommen sei und bei der richterlichen Bewertung diese Empfehlungen mit eingeflossen seien. Der genauere Hintergrund und das Urteil hierzu kenne ich leider nicht. Zu dem erwähnten Angeboten im Forum äussere ich mich bewusst nicht, das ich als Medizinproduktehändler/AED-Anbieter wohl schnell ich Kreuzfeuer stehen würde. Michael | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 399627 | |||
Datum | 26.04.2007 11:11 | 27195 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDer Ausbildungsumfang LSM <=> EH dürfte bekannt sein. da hast du 2 Worte bei meiner Frage unterschlagen: Wo unterscheiden sich denn die Ausbildungsinhalte bzgl. HLW in den verschiedenen Lehrgangsarten? Ich kann keine Unterschiede in diesem Themengebiet bei LSM und EH erkennen. MkG Sascha | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399628 | |||
Datum | 26.04.2007 11:13 | 27142 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakIn diesen Thread passt, dass diese Verordnung einiges nicht vorschreibt, was dir z.T. die HiOs vermitteln wollen. Was verstehst Du darunter ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399631 | |||
Datum | 26.04.2007 11:20 | 27107 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerIch kann keine Unterschiede in diesem Themengebiet bei LSM und EH erkennen. Der Ansatz der BG ist nunmal der betriebliche Ersthelfer, des Ausbildung entspricht dem EH-Lehrgang mit 8 Doppelstunden. Die BAGEH befaßt sich nunmal mit Erster Hilfe und LSM ist nur ein Teil davon (es fehlen u.A. Verbrenung, Vergiftung usw.) daher wird man dort wohl auch kaum Gegenliebe erwarten dürfen ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 399632 | |||
Datum | 26.04.2007 11:27 | 27329 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Was verstehst Du darunter ? ich meine damit v.a., dass die HiOs hier in den eigenen Reihen "verkaufen", dass der AED-Anwender jährlich fortgebildet werden muss, da dies so rechtlich gefordert ist. Das das sinnvoll und in vielen Fällen notwendig ist, ist unbestritten, nur ist es einfach nicht gefordert. Desweiteren ist es m.E. immernoch ein streitbares Thema, ob die MPBetreibV überhaupt für ehrenamtliche Organisationen wie HiO (ehrenamtlicher Teil) oder FF gilt, denn formal sind die Bedingungen des §1(2) nicht erfüllt, denn z.B. die FF verfolgen wohl weder gewerbliche noch wirtschaftliche Zwecke, desweiteren sind die FM(SB) wohl eigentlich nciht als Arbeitnehmer zu bezeichnen. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 399634 | |||
Datum | 26.04.2007 11:33 | 27207 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha Tröger Die BÄK schreibt dazu: dies gilt aber eben nur für Laien, die den AED für gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke nutzen oder in dessen Gefahrenbereich als Arbeitnehmer tätig sind, so sagt es zumindest §1 (2) MPBetreibV. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399637 | |||
Datum | 26.04.2007 11:40 | 27211 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rakich meine damit v.a., dass die HiOs hier in den eigenen Reihen "verkaufen", dass der AED-Anwender jährlich fortgebildet werden muss, da dies so rechtlich gefordert ist. Das das sinnvoll und in vielen Fällen notwendig ist, ist unbestritten, nur ist es einfach nicht gefordert. Bezogen auf das MPG hast Du sicherlich recht, aber wie sieht es rechtlich aus, wenn es eine Empfehlung der BAGEH gibt und Vorgesetzter (Betrieb, FW, HIO) hält sich nicht dran ? Organisationsverschulden ? Wie Du selbst darstellst, ist die Weiterbildung sinnvoll und bei den meisten "Usern" auch jährlich notwendig. EH-BG Teilnehmer berichten recht häufig, das Sie eine kürze Zeit zur Wiederholung wünschen, als 2 jährig. => Fortbildung/Auffrischung sinnvoll und notwendig. Geschrieben von Sebastian Rak Desweiteren ist es m.E. immernoch ein streitbares Thema, ob die MPBetreibV überhaupt für ehrenamtliche Organisationen wie HiO (ehrenamtlicher Teil) oder FF gilt, denn formal sind die Bedingungen des §1(2) nicht erfüllt, denn z.B. die FF verfolgen wohl weder gewerbliche noch wirtschaftliche Zwecke, desweiteren sind die FM(SB) wohl eigentlich nciht als Arbeitnehmer zu bezeichnen. Wenn sie nicht den AN gleichzustellen sind, warum möchtest Du PSA zur Verfügung gestellt bekommen ? Warum soll man den "nicht Arbeitnehmern" Versicherungsschutz gewähren ? Achja, der HA-RA, der am WE mit Sanitätsdienst macht, dürfte den AED nur mit Einweisung einsetzten, der EA-Sanhelfer aber ohne ?! Wäre witzig ,-( mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Hans8 K.8, Allershausen / Bayern | 399638 | |||
Datum | 26.04.2007 11:42 | 27272 x gelesen | |||
ALSO SORRY aber wenn Ihr euch besser auskennen würdet würdet ihr folgendes wissen: zum einen : klar gibt es BÄG, BAGEH usw. die alle ihren Senf dazu abgeben wollen ABER nach § 34 STGB rechtfertigender Notstand und 677 § BGB geschäftsführung ohne Auftrag GEHT JEDER STRAFFREI AUS. OB VOLLER LAIE oder SANITÄTER JEDER SOLLES TUN, DER SICH TRAUT, das hat der BGH dazu gesagt !!!!!!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399640 | |||
Datum | 26.04.2007 11:43 | 27139 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rakgilt aber eben nur für Laien, die den AED für gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke nutzen oder in dessen Gefahrenbereich als Arbeitnehmer tätig sind, Sind betriebliche Ersthelfer als AN im Unternehmen tätig ? => Einweisung notwendig. (MPG) => Auffrischungsschulung (HVBG/BAGEH) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 399641 | |||
Datum | 26.04.2007 11:45 | 27317 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, wo steht denn, dass es rechtlich gefordert ist, das der AED-Anwender jahrlich geschult worden ist? Es beruht "lediglich" auf den Empfehlungen der BAGEH und der BÄK, von Recht ist da keine Rede. Zum anderen kann ich es sowohl aus AED-Ausbilder auch als Händler nicht mehr hören, wenn die Ausrede kommt, dass für ehrenamtliche Organisationen das Medizinprodukterecht nicht gilt. Soll das Ehrenamt Schlampereien (Entschuldigung, das musste sein) entschuldigen? Das folgende mag jetzt rechtlich nicht komplett sein, wohl aber zum Nachdenken. Zum Beispiel: Freiwillige Feuerwehr: Eigentümer/Betreiber der Fahrzeuge/Geräte: i.d.R die Kommune, auch ehrenamtliche Einsätze werden z.T. in Rechnung gestellt bzw. es ist organisierte Hilfe für Dritte/Dienstleistung im übertragenen Sinne. Oder Ortsverein mit den gekreuzten Balken: Ist der Sanitätsdienst, auf dem Sportplatz oder auf dem Fest, für den sich die Kasse wieder füllt, reines Privatvergnügen? Erwarten wir da nicht auch Qualität? Ein Kunde hat mit von Kontrollen bei ehrenamtlichen Sänitätsdiensten wohl durch die Gewerbeaufsicht berichtet, wo jede Kanüle kontrolliert wurde. Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399642 | |||
Datum | 26.04.2007 11:47 | 27121 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans KramkowskiALSO SORRY aber wenn Ihr euch besser auskennen würdet würdet ihr folgendes wissen: OK vergleichen wir es mit der geschichte RA - Notkompetenz. Was ist das abgeben eines Schockes ? eine Inversive Maßnahme ? Wann darf sie der RA anwenden ? Wenn er sie sicher beherrscht ? Geschrieben von Hans Kramkowski JEDER SOLLES TUN, DER SICH TRAUT, das hat der BGH dazu gesagt Quelle ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 399644 | |||
Datum | 26.04.2007 11:52 | 27208 x gelesen | |||
...ist ein Ohrenarzt anwesend???? Geschrieben von Hans Kramkowski die alle ihren Senf dazu abgeben wollen ABER ...und das entschuldigt eben alles??? Wozu noch Gesetze ausser diesen Paragraphen? Es gibt immer Situationen, wo eine Ausnahmesituation eintritt, die die o.g. Paragraphen rechtfertigt, aber für eine regelmässige und geplante Anwendung sind sie nicht gedacht Und eine geplante Anwendung liegt für mich schon vor, wenn ein solches Gerät vorgehalten wird. Senf hin und her, aber was hier rüberkommt ist auch nicht die feine Sahne... Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 399645 | |||
Datum | 26.04.2007 11:53 | 27150 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffSind betriebliche Ersthelfer als AN im Unternehmen tätig ? Ich habe nicht von betrieblichen Ersthelfern gesprochen. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399649 | |||
Datum | 26.04.2007 12:04 | 27129 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael GröbeUnd eine geplante Anwendung liegt für mich schon vor, wenn ein solches Gerät vorgehalten wird. Wobei sich interressanter Weise bisher kaum jemand dafür interresseirt, ob der Ersthelfer nach einer Rea nicht auch PSU benötigen könnte. Jedenfalls ist mir dazu noch keine offizielle Veröffentlichung bekannt. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 399650 | |||
Datum | 26.04.2007 12:09 | 27400 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Gröbe wo steht denn, dass es rechtlich gefordert ist, das der AED-Anwender jahrlich geschult worden ist? es steht ja eben nirgends geschrieben, sondern wird z.T. innerhalb der HiOs so verkauft, weil es da einfach in vielerlei Hinsicht ein gefährliches rechtliches Halbwissen gibt. Zum anderen kann ich es sowohl aus AED-Ausbilder auch als Händler nicht mehr hören, Ich verstehe ja, was du meinst und sehe das als AED-Multiplikator durchaus ähnlich, nur ist der Text der MPBetreibV in diesem Punkt wohl einfach nicht deutlich/umfangreich genug. Geschrieben von Michael Gröbe Oder Ortsverein mit den gekreuzten Balken: Ist der Sanitätsdienst, auf dem Sportplatz oder auf dem Fest, für den sich die Kasse wieder füllt, reines Privatvergnügen?Das ist dann aber ein wirtschaftlicher Zweck! Ich denke da an viele FF oder hier z.B. die DLRG, die ihr Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät inkl. AED vollkommen unentgeltlich einsetzen und damit nicht zwingend der MPBetreibV unterliegen. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 399652 | |||
Datum | 26.04.2007 12:19 | 27241 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Geschrieben von Sebastian Rak ch denke da an viele FF oder hier z.B. die DLRG, die ihr Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät inkl. AED vollkommen unentgeltlich einsetzen und damit nicht zwingend der MPBetreibV unterliegen. MPBetreibV Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften § 1 (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. ...was ist dann versicherungsrechtlich gesehen der Feuerwehrmann/Helfer? Ein Freizeitsportler? Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399654 | |||
Datum | 26.04.2007 12:21 | 27120 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Gröbe...was ist dann versicherungsrechtlich gesehen der Feuerwehrmann/Helfer? Ein Freizeitsportler? Klar, Abenteuerer ;-)) *fg* mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 399655 | |||
Datum | 26.04.2007 12:22 | 27254 x gelesen | |||
Tach, erstmal solltest Du bitte die Höflichkeit besitzen und auf GROSSSCHREIBUNG und "!!!!" zu verzichten. Das wird als "Schreien" und unhöflich angesehen. Danke. Geschrieben von Hans Kramkowski nach § 34 STGB rechtfertigender Notstand und 677 § BGB geschäftsführung ohne Auftrag GEHT JEDER STRAFFREI AUS. OB VOLLER LAIE oder SANITÄTER JEDER SOLLES TUN, DER SICH TRAUT, das hat der BGH dazu gesagt !!!!!!! OK. Ob der BGH undifferenziert genau das gesagt hat, weiß ich nicht. Du kannst uns sicherlich ein Quelle dazu liefern. Fakt ist allerdings, dass diese §§ zwar durchaus in Frage kommen, jedoch vorraussetzen, dass nicht im Vorfeld organisatorisch versagt wurde. Und die fehlende Ausbildung ist da durchaus relevant, wenn Fachleute (egal, was man von denen hält) schon vorher etwas anderes empfohlen haben. Davon lösgelöst ist sicherlich, dass es kaum auf den reinen Ersthelfer (der privat zu einem Notfall kommt) angewendet werden kann. Sollte aber geplant und dafür vorgesehen* solche Maßnahmen ergriffen werden, dann kann man sehr wohl erwarten, dass eine ausreichende Ausbildung stattgefunden hat. * Dazu gehört RD, FW, FR, SAN-Dienst, Arztpraxis, usw. (eben alle Garanten) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 399662 | |||
Datum | 26.04.2007 12:46 | 27187 x gelesen | |||
..ein kleiner Nachtrag noch von mir zum Thema MedBetrV und STK Sicherheitstechnische Kontrolle. Ich vergleiche gern die Problematik mit dem liebsten Kind des Deutschen. Was wäre, wenn es keine TÜV-Pflicht für PKW gäbe? Würde jeder freiwillig hinfahren und bezahlen oder hätte jede Feuerwehr eine Kehrmaschine fürden Schrott auf den Strassen? ;-) ...oder MedBetrV: Was man mit seinem PKW auf eigen Grund und Boden treibt, ist jedem erst einemal selbst überlassen, aber wenn ich auf die Strasse will, das sollte schon ein Nummernschild mit Plakette dran sein, und eine Haftpflicht bitteschön auch. Auch wenn nur der Besitzer drinsitzt, er kann auch potentiell Unbeteiligte schädigen. Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 399669 | |||
Datum | 26.04.2007 12:58 | 27223 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Gröbe...was ist dann versicherungsrechtlich gesehen der Feuerwehrmann/Helfer Ein als ehrenamtlich Tätiger Versicherter. Siehe hierzu auch: Arbeitsrechtlich, betriebsverfassungsrechtlich und sozialrechtlich ist der oben genannte Personenkreis nicht als Arbeitnehmer zu sehen. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 399672 | |||
Datum | 26.04.2007 13:15 | 27189 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Geschrieben von Sebastian Rak Ein als ehrenamtlich Tätiger Versicherter. Siehe hierzu auch: http://unfallkasse.de/res.php?id=10185Geschrieben von Sebastian Rak Ein als ehrenamtlich Tätiger Versicherter. Siehe hierzu auch: http://unfallkasse.de/res.php?id=10185 ...ich gebe auf, also doch kein schützenswerte Gut. Viels Spass bei dern nächsten Verbandkastenkontrolle, der darf ab jetzt abgelaufen sein, es ist ja nur für Ehrenamtliche. Da schrie/schreit man immer, es solle mehr Sicherheit bei der PSA für Ehrenamtliche geben und dann so eine Argumentation, wenn genauso um die eigene Sicherheit geht. Mit verständnislosen Kopfschütteln Michael, *der jetzt eine Notfalltasche für eine kleine Wehr packt, die die Gemeinde nach Drängen der Kameraden zur Atemschutzausrüstung beschafftt* --->auch keine Arbeitnehmer, wofür brauchen die die wohl.....wo ist denn eigentlich meine Schrottkiste mit dem rostigen Druckminderer und den abgelaufenen Verbandstoffen... . | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 399673 | |||
Datum | 26.04.2007 13:30 | 27364 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Gröbe neben einigem PolemischenDa schrie/schreit man immer, es solle mehr Sicherheit bei der PSA für Ehrenamtliche geben Sei mir nicht böse, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das siebte Sozialgesetzbuch regelt in der Bundesrepublik die gesetzliche Unfallversicherung. Dort ist in §15 festgelegt, dass die Unfallversicherungsträger als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften erlassen. In diesem Paragraphen ist von Versicherten die Rede, nicht von Arbeitnehmern. Im gesamten SGB VII taucht nur elfmal der Begriff Arbeitnehmer auf und nicht einmal davon steht der Begriff im Zusammenhang mit der Geltung des Regelwerks der Unfallkassen. Sebastian | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 399678 | |||
Datum | 26.04.2007 13:46 | 27299 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakSei mir nicht böse, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Hilfe...ich liebe diese Diskussionen.... Vielleicht kann ein anderer Sebastian mal erklären, warum die Berliner Freuerwehr trotzdem für die Wartung der MedTechnik der Freiwilligen sorgt... zu viel Geld kann es nicht sein Michael | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 399685 | |||
Datum | 26.04.2007 14:38 | 27382 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha JoerchelDa sind unter anderem die Elektrodenanschlüsse kompatibel zum RD. Kein Zeitverlust bei Übergabe. Und die Elektroden tauschen RD und FF untereinander aus, weil gutes Verhältnis. Was dann auch heißt, das Du generell nach einer Anwendung die Elektroden ersetzen, ggf. die Batterien tauschen und damit das Gerät wieder einsatzbereit machen kannst. Das benannte Produkt scheint mir auf 6 zu stehen, bis das Zubehör nachbestellt und geliefert wurde... Wie sieht es aus, wenn die Elektroden mal wg. Schweiß etc. abfallen? Gerät für 1000 Euro, aber an den blöden Klebchen scheitert es? Für First-Responder-Zwecke scheint mir die Sache doch eher schlecht geeignet zu sein. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 399693 | |||
Datum | 26.04.2007 15:14 | 27474 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleDas benannte Produkt scheint mir auf 6 zu stehen, bis das Zubehör nachbestellt und geliefert wurde... Gehört bei der Fa. nicht die Ersatzbatterie/Elektrode zum üblichen Lieferumfang ? Mir ist da mind. ein Beispiel bekannt, wo die auch zu jedem Gerät mitgeliefert wurde. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 399696 | |||
Datum | 26.04.2007 15:47 | 27201 x gelesen | |||
Lieber Michael, Geschrieben von Michael Gröbe Hilfe...ich liebe diese Diskussionen.... Die Berliner Feuerwehr überprüft auch die Medizintechnik der Freiwilligen, weil sie da keinen Unterschied macht zwischen FF- und BF-Technik. Erstens finden diese Medizinprodukte im Gefahrenbereich der Arbeitnehmer der Berliner Feuerwehr (Angestellte - Beamte sind nämlich auch keine Arbeitnehmer) Verwendung und zweitens werden sie geprüft und wir entsprechend unterwiesen und weitergebildet, weil die Feuerwehr wirtschaftliche Zwecke verfolgt, sprich die Einsätze abrechnet. Aus diesem Grund habe ich die Berliner FF absichtlich ausgeklammert und auf die DLRG hier in Berlin abgezielt, die ihr Material der Bevölkerung unentgeltlich zur Verfügung stellt und trotzdem korrekt ausbildet und wartet. Die Lücke im Text der MPBetreibV bleibt dennoch bestehen, auch wenn sie hier in Berlin nicht ausgenutzt wird. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 399697 | |||
Datum | 26.04.2007 15:47 | 27305 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffGehört bei der Fa. nicht die Ersatzbatterie/Elektrode zum üblichen Lieferumfang ? Das ist korrekt; wir haben zwei Geräte gekauft und bei beiden Geräten sind jeweils zwei Ersatzbatterien/Elektroden dabei gewesen. Laut damaligem Angebot gehörte das auch zum Standardlieferumfang. Es wäre denkbar das für FR-Einheiten die ein solches Gerät regelmäßig nutzen eine andere Lösung (wo die Elektroden einzeln getauscht werden können) eventuell günstiger wäre. Ursprungsgedanke des Postings war jedoch einen AED für JEDERMANN (also quasi für den "Hausgebrauch") angeboten zu bekommen - und dafür ist das Gerät sehr gut geeignet. Für den "profesionellen" Einsatz sind vielleicht andere Geräte besser (nicht wegen der Bedienung oder wegen der Produktqualität - das ist das Gerät wirklich sehr gut - sondern einzig und allein wegen der eventuell höheren Kosten beim Elektrodentausch). Mit freundlichem Gruß Markus Haberstroh ICQ-Status: | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 399700 | |||
Datum | 26.04.2007 16:08 | 27272 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Sebastian Rakgilt aber eben nur für Laien, die den AED für gewerbliche oder wirtschaftliche Zwecke nutzen oder in dessen Gefahrenbereich als Arbeitnehmer tätig sind, Verständlicher und im Regelfall passend ist die Auslegung, dass derjenige eine entsprechend einweisung MBetreibV braucht, der geplant mit einem Medizinprodukt arbeitet. Manuel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 399714 | |||
Datum | 26.04.2007 19:00 | 27627 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerNoch eine Frage: Woraus ergibt im MPG eine Einweisungspflicht für Medizinprodukte? Die Einweisungspflicht ist eigentlich für jedes Medizinprodukt gegeben. Dies ist im § 2 MedBetreibV für den gewerblichen Anwender so geregelt, dass nur Personen Medizinprodukte betreiben dürfen, die die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Sonderregelungen betreffen die aktiven Medizinprodukte nach Anlage 1 (z.B. Perfusor, Defi oder Beatmungsgerät für den RD/FW) der MedBetreibV, genauer beschrieben in § 5 "Betreiben und Anwenden". Diese dürfen nur (gewerblich) betrieben werden, wenn eine entsprechende Einweisung durch den Hersteller oder den Vertreter durchgeführt wurde. In diesem Fall sind auch eine Bestandsliste und ein Gerätebuch zu führen, in dem die eingewiesenen Personen dokumentiert sind. | |||||
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Autor | Hans8 K.8, Allershausen / Bayern | 399774 | |||
Datum | 27.04.2007 08:26 | 27518 x gelesen | |||
man merkt echt, dass es hier ein feuerwehr forum ist...... NATÜRLICH muss ein DEFI einer EINWEISUNGSPFLICHT LAUT DEM MPG unterliegen. ABER (EIN GROßES ABER): Ich KANN ALLES TOTREDEN, EIN AED ist IDEOTENSICHER und soll von LAEIEN auch BEDIENT WERDEN, wenn dieser ein Public Access Defi ist !!!!!!!!!!!!! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 399775 | |||
Datum | 27.04.2007 08:31 | 27308 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans Kramkowskiman merkt echt, dass es hier ein feuerwehr forum ist...... An der großen, roten Überschrift "Feuerwehr-Forum" darüber ? Geschrieben von Hans Kramkowski NATÜRLICH muss ein DEFI einer EINWEISUNGSPFLICHT LAUT DEM MPG unterliegen. Schrei doch nicht so am frühen Morgen... Geschrieben von Hans Kramkowski IDEOTENSICHERist allerdings anscheinend nicht idiotensicher, und auch die Geschrieben von Hans Kramkowski LAEIENscheinen ein Problem zu haben ;-) mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 399793 | |||
Datum | 27.04.2007 10:12 | 27317 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Hans Kramkowski man merkt echt, dass es hier ein feuerwehr forum ist...... Ja? Gut. Geschrieben von Hans Kramkowski
Liest Du die Antworten auf deine Beiträge? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Phil8ipp8 S.8, Düsseldorf / | 399802 | |||
Datum | 27.04.2007 10:56 | 27319 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans Kramkowskiman merkt echt, dass es hier ein feuerwehr forum ist...... ;-) GROWING OLDER IS MANDATORY. GROWING UP IS OPTIONAL. LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 399803 | |||
Datum | 27.04.2007 11:07 | 27486 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans Kramkowskiman merkt echt, dass es hier ein feuerwehr forum ist...... gibt ja auch schon der Name vor - feuerwehr-forum - Geschrieben von Hans Kramkowski NATÜRLICH muss ein DEFI einer EINWEISUNGSPFLICHT LAUT DEM MPG unterliegen. Wenn du meinen Beitrag jetzt auch noch gelesen und verstanden hättest, wüsstest du, dass ein nicht-gewerblich genutzter Defi KEINER Einweisungspflicht nach MedBetreibV unterliegt. Geschrieben von Hans Kramkowski Ich KANN ALLES TOTREDEN, EIN AED ist IDEOTENSICHER und soll von LAEIEN auch BEDIENT WERDEN, wenn dieser ein Public Access Defi ist !!!!!!!!!!!!! Was will ich, bzw. die anderen denn totreden? Ich glaube du wirst niemandem von uns erzählen müssen, wie sinnvoll ein PAD ist. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 400465 | |||
Datum | 30.04.2007 23:36 | 27204 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans KramkowskiBAGEH usw. die alle ihren Senf dazu abgeben wollen ABER Quelle ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Robe8rt 8P., Olfen / Nordrhein-Westfalen | 401745 | |||
Datum | 06.05.2007 18:22 | 27464 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Pannier
Hättest du da ggf. zwecks einer Facharbeit eine Quelle? Gruß Robert Man lernt nie aus! Dies ist meine eigene, freie Meinung! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 401823 | |||
Datum | 06.05.2007 22:15 | 27291 x gelesen | |||
Geschrieben von Robert PüningHättest du da ggf. zwecks einer Facharbeit eine Quelle? Hallo, such einmal nach der Zentralen Anästhesieabteilung des Landkreises Uelzen und ob es dort noch eine Frau Dr. Cengel und einen Herrn Dr. Kontokollias gibt. Gegebenfalls wende Dich an die Anästhesieabteilung eines dortigen Krankenhauses. Zumindest ältere Oberärzte dieser Kliniken können Dir mit Sicherheit weiterhelfen und sagen wer heutzutage für diese Projekte zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 401837 | |||
Datum | 07.05.2007 02:37 | 27269 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Robert Püning Hättest du da ggf. zwecks einer Facharbeit eine Quelle? M. Berger / J.S. Kontokollias: Strategien gegen den plötzlichen Herztod - HLW in einem ländlichen Gebiet. Rettungsdienst Nr. 5/1996, S. 416 ff. Dem Artikel liegt eine Dissertation aus der Zentralen Anästhesieabteilung des Landkreises Uelzen zugrunde (Medizinische Hochschule Hannover, 1993) MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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