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ThemaG26 (evtl Gruppe 1) für Maske mit Filter13 Beträge
RubrikAtemschutz
Infos:
  • BGI 504-26
  •  
    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP399811
    Datum27.04.2007 11:548500 x gelesen
    Ist für das Tragen der normalen Feuerwehrmaske mit Schraubfilter (ABEK) eine Untersuchung nach G 26 Gruppe 1 oder andere erforderlich?


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen399812
    Datum27.04.2007 11:568665 x gelesen
    Geschrieben von Carmen FuchsIst für das Tragen der normalen Feuerwehrmaske mit Schraubfilter (ABEK) eine Untersuchung nach G 26 Gruppe 1 oder andere erforderlich?

    Dafür ist eine Untersuchung nach G26.2 notwendig.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen399818
    Datum27.04.2007 12:137234 x gelesen
    Genau.

    Denn die G26.2 beinhaltet Atemschutzgeräte mit Gewicht bis 5kg und erhöhtem Einatemwiderstand.

    Und dazu gehört das Filtergerät.


    Gruß
    Lars


    P.S.:
    alles meine persönliche Meinung

    http://www.feuerwehr-oerel.de
    http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen399842
    Datum27.04.2007 13:566983 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Lars TiedemannDenn die G26.2 beinhaltet Atemschutzgeräte mit Gewicht bis 5kg und erhöhtem Einatemwiderstand.

    Und dazu gehört das Filtergerät.


    richtig, denn die Gruppe 1 umfasst zwar geräte bis 3kg Gewicht, jedoch nur mit geringen Atemwiderständen, beispielsweise "Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P 1 und P 2 und partikelfiltrierende Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen." [BGI 504-26].


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP399854
    Datum27.04.2007 17:026983 x gelesen
    Wo ist die gesetzliche Grundlage, wo kann man die Bestimmungen nachlesen. Gibts was von der FUK?


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen399866
    Datum27.04.2007 18:266969 x gelesen
    Geschrieben von Carmen FuchsWo ist die gesetzliche Grundlage, wo kann man die Bestimmungen nachlesen. Gibts was von der FUK?

    +

    Geschrieben von Mathias Zimmer...[BGI 504-26].

    +

    google.de

    =

    Ganz viele Links

    ;o)


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorCarm8en 8g., Buch / RLP399867
    Datum27.04.2007 18:307043 x gelesen
    die BGI ist eine "Berufsgenossenschaftliche Kiste". Ich habe gefragt, weil die UK´s auch da schon mal sehr tollerante eigene regeln erstellen. Also die BGI ist für die FF bindend und demnach G26.2 für Partikelfilter-Vollmasken vorgeschrieben.
    Vielen Dank!


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen399870
    Datum27.04.2007 18:366943 x gelesen
    Direkt bindend sind BG-Vorschriften für die FFen in der Regel sicher nicht, im Bereich Atemschutz kenne ich allerdings keine eigenen Regeln der UKen. Allerdings habe ich irgendwo eine Information des GUV Bayern (oder wie der Verein da auch immer heißt), da steht im Prinzip das gleiche drin. Und da die Untersuchungen in der Regel nach "G" erfolgen, sollte das schon das richtige sein.


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg399884
    Datum27.04.2007 20:536954 x gelesen
    Die gleichen Regelungen sind auch in der GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" im Anhang 1 aufgeführt.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
    --------------------------------------
    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg399927
    Datum28.04.2007 07:297046 x gelesen
    Geschrieben von Carmen FuchsIst für das Tragen der normalen Feuerwehrmaske mit Schraubfilter (ABEK) eine Untersuchung nach G 26 Gruppe 1 oder andere erforderlich?


    Das kommt darauf an.


    Wenn die Kombination als reines "Fluchtgerät" Verwendung finden soll (sprich Wind dreht, die Jungs ziehen Maske mit Filter auf, verschwinden und ziehen das Ding wieder aus), dann nicht.

    Wenn sie allerdings damit auch weiter arbeiten swollen, dann ja.

    Bei der bei der Feuerwehr üblichen Finterkombination A2B2E2K2P3 ist das dann die G26.2.
    Und diese unterscheidet sich nicht mehr erheblich von der G26.3
    Wenn ich mich recht erinnere geht der wesentliche Unterschied in Richtung Gerätegewicht, sprich Knochen, Muskel-/ Bandapparat.
    Belastungs-EKG etc. sind gleich.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW400522
    Datum01.05.2007 13:137045 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWenn die Kombination als reines "Fluchtgerät" Verwendung finden soll (sprich Wind dreht, die Jungs ziehen Maske mit Filter auf, verschwinden und ziehen das Ding wieder aus), dann nicht.

    Wenn sie allerdings damit auch weiter arbeiten swollen, dann ja.


    Korrekt, wird leider häufig verwechselt/vergessen... Das Ausräumen einer Scheune oder ein Waldbrandeinsatz ist KEINE Flucht... ;-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorDirk8 R.8, Freudenburg / Rheinland-Pfalz403754
    Datum19.05.2007 21:327056 x gelesen
    Hallo,

    gibt es dazu auch EU Richtlinien oder ähnliches? Oder allgemein, wo finde ich was über Arbeitssicherheit in EU Staaten?

    Gruß und schönen Abend, Dirk


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    AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen415468
    Datum16.07.2007 11:596975 x gelesen
    Benötige ich eigentlich einen Atemschutzlehrgang zum tragen einer Maske mit Filter?
    Wenn ich nach der FwDV 7 gehe, denke ich doch "ja" ?!


    Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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