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ThemaVorlage für Verpflichtungserklärung (RLP)16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP400871
Datum02.05.2007 18:0310395 x gelesen
Hallo zusammen,
Hat jemand eine Vorlage für eine Verpflichtungserklärung (RLP) für mich?
Es gab mal ein Rundschreiben d. Mdl vom 23.02.1979 (MinBl.S.73). Das ist aber nicht sehr aktuell. Gibts da was für mich?
Einen Personalerfassungsbogen oder ein Aufnahmegesuch für neue aktive würden mich auch freuen.
Gruß
Carmen(112)


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP402322
Datum09.05.2007 14:528137 x gelesen
Keine Infos für mich?


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AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz402360
Datum09.05.2007 18:108170 x gelesen
Hallo,

frag doch mal deinen WF/WL oder den zuständigen bei der Gemeinde; muss doch von jedem FW`ler vorhanden sein.


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP402377
Datum09.05.2007 19:518043 x gelesen
die haben nichts, wenn ich nicht mal eine selber erstellt hätte (auf der grundlage des damaligen rundschreibens), dann hätten wir heute noch keine (brauchbare)...


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern402378
Datum09.05.2007 19:568113 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Carmen FuchsVerpflichtungserklärung (RLP)

Ist das was RLP-spezifisches oder eine Verpflichtung für die Freistellung vom Wehrdienst? Falls letzteres, hilft das BBK: ich bin ein Link


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.de


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP402381
Datum09.05.2007 20:268122 x gelesen
nee, hat nichts mit wehrdienst zu tun. ist die belhrung über die pflichten und rechte für den fwdienst. die anmeldung quasi.


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AutorSusa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP402387
Datum09.05.2007 21:078315 x gelesen
Hallo,

also bei uns hat noch nie einer einer Verpflichtungserklärung für den normalen Feuerwehrdienst unterschrieben. Über ihre Rechte und Pflichten werden die Feuerwehranwärter während der Truppmann Teil 1 und Teil 2 ausbildung aufgeklärt, und dies natürlich auch abgeprüft, aber das in irgendeiner VG was unterschrieben werden mußte hab ich noch nicht gehört.
Ich mußte eine Verpflichtungserklärung für 10 Jahre bei der VG unterschreiben, da die meinen Klasse 2 Führerschein bezahlt haben, den Schrieb hat der Sachbearbeiter erstellt.
Personalerfassungsbögen gibt es bei uns jedes Jahr in Listenform, Name, Geburtsdatum, teilgenommene Übungen, Lehrgänge und Sonderfunktionen, desweiteren alle paar Jahre eine Liste zu dem vor genannten, plus Ausrüstungsbestand (Kleidung, FME,usw.), ist aber auch nur eine vom WL erstellte Excel-Tabelle.

Tschau Susi


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AutorMich8ael8 T.8, Westhofen / Rheinland-Pfalz402390
Datum09.05.2007 21:198250 x gelesen
Hi Carmen,

der Aufnahmeantrag ist bei uns ein Standardformular, in dem praktisch nur die Personalien erfasst werden. Ich kann mal nachsehen, wo ich das habe.

Da die FwVO und das LBKG den Rahmen für die Rechte und Pflichten hergibt, einiges aber nicht genau definiert, haben wir in unserer Feuerwehr eine Dienstanweisung erarbeitet. Diese wird dem Neuen übergeben und er kann daraus alles erfahren, was von ihm erwartet wird, bzw. worauf er sich einstellen muss.

Eine Verpflichtungserklärung gibts wirklich nur im Zusammenhang mit der Freistellung vom Wehrdienst.


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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern402394
Datum09.05.2007 21:318174 x gelesen
Hallo Carmen,

die Verplichtungserklärung find ich auch für die FW gut - bei uns im THW ham se alle unterschrieben - nur die meisten wissen nicht - warum auch immer was se unterschrieben ham - der Eintritt und der Austritt ist freiwillig, der Rest ist Pflicht - weil sonst kannst keinen zum Dienst ranziehen.

Grüße

Bernadette


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP402404
Datum09.05.2007 22:378195 x gelesen
Wenn ich die Hinweise so recht überlege, dann gibt es gar keine Vorschrift (in RLP) darüber, dass eine VE unterschrieben werden muß. Der FWA nimmt ja ein Ehrenamt nach LBKG und GemO wahr. Dort sind alle Vorschriften dargelegt. Sehe ich das richtig?
Aber es gibt sie bei vielen Fw. Ich habe ein paar Beispiele gefunden... Interessant wird es, wo die ATG-Ausbildung quasi verlangt wird, wenn man dazu tauglich ist. Das alerdings steht ja auch im LBKG...? Also warum überhaupt?


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg402405
Datum09.05.2007 22:568043 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsWenn ich die Hinweise so recht überlege, dann gibt es gar keine Vorschrift (in RLP) darüber, dass eine VE unterschrieben werden muß. Der FWA nimmt ja ein Ehrenamt nach LBKG und GemO wahr. Dort sind alle Vorschriften dargelegt. Sehe ich das richtig?

Hallo,

ich verstehe das vielleicht nicht richtig, aber warum soll denn ein normaler Mitteleuropäer eine Verpflichtungserklärung für ehrenamtliche Tätigkeiten unterschreiben?

Freut man sich in den heutigen Zeiten nicht über jeden neuen Mitarbeiter? Muss man da zusätzliche, bürokratische Hemmschwellen aufbauen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass es viele Gemeinden gibt, wo tagsüber einfach niemand mehr kommt?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz402422
Datum10.05.2007 08:158054 x gelesen
Hallo Carmen,

was genau verstehst du unter Verplichtungserklärung? Mir ist nur die Verplichtungsniederschrift zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr bekannt, ein Muster findet sich in der DV 810.3, siehe hier auf Seite 23.

Schönen Gruß
Andreas


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AutorMich8ael8 T.8, Westhofen / Rheinland-Pfalz402474
Datum10.05.2007 18:338086 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferich verstehe das vielleicht nicht richtig, aber warum soll denn ein normaler Mitteleuropäer eine Verpflichtungserklärung für ehrenamtliche Tätigkeiten unterschreiben?

Freut man sich in den heutigen Zeiten nicht über jeden neuen Mitarbeiter? Muss man da zusätzliche, bürokratische Hemmschwellen aufbauen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass es viele Gemeinden gibt, wo tagsüber einfach niemand mehr kommt?


Stimmt. Unsere Dienstanweisung soll aber Sicherheit bieten. Was wird von mir erwartet, wenn ich in die Feuerwehr eintrete? Wie muss ich mich verhalten?

Ich denke, dass viele nicht genau wissen, was auf sie zukommt, wenn sie mit dem Thema Feuerwehr konfrontiert werden.


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg402478
Datum10.05.2007 18:588141 x gelesen
Geschrieben von Michael ThierStimmt. Unsere Dienstanweisung soll aber Sicherheit bieten. Was wird von mir erwartet, wenn ich in die Feuerwehr eintrete? Wie muss ich mich verhalten?
Ich denke, dass viele nicht genau wissen, was auf sie zukommt, wenn sie mit dem Thema Feuerwehr konfrontiert werden.


Hallo,

da braucht man aber keine Verpflichtungserklärung, da genügt eine Infobroschüre für den Aufnahmeaspiranten.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorMich8ael8 T.8, Westhofen / Rheinland-Pfalz402676
Datum12.05.2007 10:238326 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferda braucht man aber keine Verpflichtungserklärung, da genügt eine Infobroschüre für den Aufnahmeaspiranten.

Das stimmt. Allerdings wollten wir auch für alle Feuerwehrkameraden einmal festhalten was von ihnen erwartet wird. Die FwVO definiert nur, dass ein Feuerwehrangehöriger im Jahr 40 Stunden leisten soll. Was ist damit gemeint? Einsätze ? Übungen? Alles zusammen?

Unsere Ansicht nach kann es nicht sein, dass jemand nur Einsätze fährt, aber keine einzeige Übung besucht.

Auch die Voraussetzungen für eine Beförderung sind bei uns etwas klarer definiert als in der FwVO.

Gruß,

Michael Thier


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg402713
Datum12.05.2007 14:128125 x gelesen
Geschrieben von Michael ThierDas stimmt. Allerdings wollten wir auch für alle Feuerwehrkameraden einmal festhalten was von ihnen erwartet wird. Die FwVO definiert nur, dass ein Feuerwehrangehöriger im Jahr 40 Stunden leisten soll. Was ist damit gemeint? Einsätze ? Übungen? Alles zusammen?

Hallo,

dann sind wir uns ja einig, dass man für so etwas keine Verpflichtungserklärung braucht. Informationen in aufgelockerter Form statt §§§§- Reiterei! Man motiviert doch keine Menschen durch Hinweise auf Verwaltungsverordnungen.

Geschrieben von Michael ThierUnsere Ansicht nach kann es nicht sein, dass jemand nur Einsätze fährt, aber keine einzeige Übung besucht.

Das wäre kein Verpflichtungs,- sondern ein Führungsproblem. Der ZF/WF o.ä. entzieht dem Mitglied mangels Übungen die Kompetenz und gut ist`s.

Geschrieben von Michael ThierAuch die Voraussetzungen für eine Beförderung sind bei uns etwas klarer definiert als in der FwVO.

Wäre es da nicht sinnvoller diese Zeit in kreative Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu stecken, statt Verwaltungssesselpupser zu spielen und bei nächster Gelegenheit die ausufernde Bürokratie zu beklagen?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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