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ThemaEinsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig18 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKarl8 S.8, Dortmund / NRW400850
Datum02.05.2007 17:2013927 x gelesen
Hallo zusammen,

es geht um eine Hochzeitsfeier, bei der ich gerne einige Seenotfackeln (Bengalische Feuer) zünden möchte. Ich möchte nun vermeiden, dass evtl. besorgte Anwohner in der nähe die Feuerwehr rufen.
Daher meine Frage:
Ist es möglich eine derartige Aktion anzumelden, so dass bei einer eingehenden Brandmeldung die Feuerwehr nicht ausrückt?
Wie sollte generell in solchen Fällen vorgegangen werden?

Schonmal herzlichen Dank für die Antwort

Karl


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400853
Datum02.05.2007 17:2210049 x gelesen
Im Zweifelsfall würde ich im zuständigen Ordnungsamt aufschalgen, die Dinger mitnehmen und fragen..

geht einfach, kostet wenig, spart Ärger ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst


"Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer

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AutorJure8k D8., Walldorf / Baden- wü.400857
Datum02.05.2007 17:289957 x gelesen
Da Bengalische Feuer unter das Sprengstoffgesetz fallen, solltest dich in jedem Fall erkundigen.
Das andere wäre ein Verstoss gegen dieses.


Sprengstoffgesetz

Vielleicht hilft dir der Link

Grüße

Jurek


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AutorKarl8 S.8, Dortmund / NRW400860
Datum02.05.2007 17:349931 x gelesen
Danke für den Hinweis. Der Link verwirrt mich "etwas".
Bist du wirklich sicher, dass diese Seenotfackeln unter das Sprengstoffgesetz fallen? Weil sie ja im normalen Segel laden zu kaufen sind. Dies gilt ja für die "herkömmlichen" Sprengstoffe nicht.

Ich habe davon unabhängig erstmal eine Anfrage beim örtlichen Ordnungsamt und bei der örtlichen Feuerwehr gestellt...

Danke in jedem Fall schonmal für die Hinweise...


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AutorJure8k D8., Walldorf / Baden- wü.400862
Datum02.05.2007 17:3810711 x gelesen
Hallo,

(2) Pyrotechnische Gegenstände sind Gegenstände, die Vergnügungs- oder technischen Zwecken dienen und in denen explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische (pyrotechnische Sätze) enthalten sind, die dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung der in diesen enthaltenen Energie Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen zu erzeugen.


Damit fallen sie für mich ganz klar darunter.
Das abbrennen Bengalischen Feuern, z.B. bei Fussballspielen wird meines Wissens nach als "Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz" verfolgt.

Grüße

Jurek


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AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg400867
Datum02.05.2007 17:499645 x gelesen
Einfach mal bei der Polizei bzw. beim Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde anfragen...

Lieber einmal mehr fragen als später eine Anzeige am Hals zu haben bzw. viel Geld für nen Feuerwehreinsatz zahlen zu müssen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
http://www.florian-graben-neudorf.de
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW400868
Datum02.05.2007 17:509790 x gelesen
Geschrieben in Wikipedia Theoretisch ist das Abbrennen von bengalischen Feuern in Deutschland nach dem Sprengstoffrecht erlaubt, allerdings nur, wenn es sich dabei um einen zugelassenen Feuerwerkskörper mit BAM-Nummer handelt und der Abbrennende über die vorgeschriebene Berechtigung verfügt. Zugelassene Feuerwerkskörper sind in verschiedene Klassen eingeteilt, dadurch wird u.a. bestimmt, ob eine Abgabe an Privatpersonen erlaubt ist und ob eine ganzjährige oder nur eine eingeschränkte Benutzung (z. B. zu Silvester) gestattet ist.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz400870
Datum02.05.2007 17:5910654 x gelesen
Hallo!

Bei großen oder auch kleineren Sportveranstaltungen und Fussballspielen kommt es öfters vor, dass auf den Zuschauertribünen Pyrotechnik, Feuerwerk, Böller, Rauchpulver oder Bengalbeleuchtung abgebrannt wird.
Die Fußballfans wollen durch solche Aktionen wohl ihre Verbundenheit zu dem entsprechenden Verein verdeutlichen, allerdings ohne das Bewusstsein mit dem Abbrennen des Feuerwerks oder der Pyrotechnik große Gefahren für die anderen Zuschauer entstehen.


Die Seenotsignale, Rauchstangen, Böller und Raketen werden nämlich ziemlich heiß, wenn man sie anzündet.. Da kommen schoneinmal 1500°C bis 2800°C zu stande. Wie sich jeder denken kann, ist dort natürlich eine immense Verbennungsgefahr gegeben.

Geschrieben von Jurek DudlerDas abbrennen Bengalischen Feuern, z.B. bei Fussballspielen wird meines Wissens nach als "Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz" verfolgt.

Dann würden auch die Feuerwehren die regelmäßig Rauchpulver bei Übungen verwenden ohne vorherige Genehmigung durch das Amt für gewerbliche Aufsicht sich strafbar machen.
Also scheint mir Deine Aussage etwas unwahrscheinlich. Im Anhang zum Sprengstoffgesetzt ist genaustens aufgeführt welche Gegenstände, Zubereitungen und Zusammensetzungen unter dieses Gesetz fallen. Bengalkörper fallen, wenn ich mich nicht verlesen habe, in handelsüblichen Mengen nicht darunter.

Ach ja, diese Seenotfackeln sind für alle Personen über 18 Jahre frei zu erwerben. Ist aber für das alltägliche Geschäft ein teurer Spass.

Ich glaube nicht das man für das abbrennen dieser Fackeln eine besondere Genehmigung braucht. Diese bezieht sich doch meines Wissens nur auf das Abbrennen von Feuerwerken. Eine Seenotfackel stellt aber kein Feuerwerk in diesem Sinne dar.

Aber besser mal bei zuständigen OA anfragen. Das kann von Bundesland zu Bundesland, von Landkrei zu Landkreis und von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein.

Habe mal an Sylvester so ein Teil abgebrannt, super Lichteffect und arschviel Rauch! Also unbedingt die Windrichtung beachten oder Atemschutz tragen ;-)

Gruß vom BErg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400873
Datum02.05.2007 18:149901 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldHabe mal an Sylvester so ein Teil abgebrannt, super Lichteffect und arschviel Rauch! Also unbedingt die Windrichtung beachten oder Atemschutz tragen ;

habe ich auch, mein Beutegut von der Polizei :)

Rauch hielt sich aber in Grenzen ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen400899
Datum02.05.2007 20:489780 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschhabe ich auch, mein Beutegut von der Polizei :)

Da besondere Vorsicht walten lassen, die haben meistens keine BAM T1 sondern eine Mun-Klasse oÄ und dürfen nicht so ohne weiteres abgebrannt werden.

MkG
CJ


Freiwillige Feuerwehr Rodheim
Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers.
- Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
- Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced.
- Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it.

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AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen400909
Datum02.05.2007 21:099688 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDann würden auch die Feuerwehren die regelmäßig Rauchpulver bei Übungen verwenden ohne vorherige Genehmigung durch das Amt für gewerbliche Aufsicht sich strafbar machen.
Also scheint mir Deine Aussage etwas unwahrscheinlich. Im Anhang zum Sprengstoffgesetzt ist genaustens aufgeführt welche Gegenstände, Zubereitungen und Zusammensetzungen unter dieses Gesetz fallen. Bengalkörper fallen, wenn ich mich nicht verlesen habe, in handelsüblichen Mengen nicht darunter.


Nö. Lies dir mal das SprengG sowie die Verordnungen dazu durch, da besonders die Erste §23. Rauchpulver sowie Bengalfackeln haben T1, wenn kein BAM dann auch kein Abbrennen.

MkG
CJ


Freiwillige Feuerwehr Rodheim
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400949
Datum03.05.2007 05:419715 x gelesen
So habe jetzt (5Uhr 32, 2°C) extra im AUto nach gesehen

konnte weder BAM T1 noch Munitionsklasse finden... was mich aber nicht weiter belastet

warum fackelt die Polizei die dann immer tonnenweise ab?
Gibt es eine BAM Zulassung die nicht aufgedruckt ist ?

Der Hersteller aber sagt das die T1 vorhanden ist


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400950
Datum03.05.2007 05:499717 x gelesen
So noch ein paar Infos



1
2

Jemand Erfahrungen mit der Firma ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen400952
Datum03.05.2007 06:389620 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
Der Hersteller aber sagt das die T1 vorhanden ist

Die BAM auch - auf Seite 9.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen400975
Datum03.05.2007 09:479656 x gelesen
Geschrieben von Karl SpondoonIst es möglich eine derartige Aktion anzumelden, so dass bei einer eingehenden Brandmeldung die Feuerwehr nicht ausrückt?

Bei uns ist es schon vorgekommen das Leute rote Leuchtmunition die am Fallschirm runterkommt abgeschossen haben,
Ergebnis: Die halbe Flotte der DGzRS an der Nordsee ist ausgelaufen weil jemand den Abschuß gemeldet hatte und man von einem Seenotfall ausging.

Wenn der Schütze ermittelt wurde, dann kostet dem das teuer Geld!!!


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 320-028-330

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AutorArne8 O.8, Hildesheim / Niedersachsen400976
Datum03.05.2007 09:499740 x gelesen
Moin!

Das Problem des Abbrennens mal hintenangestellt- theoretisch brauchst Du zum Besitz der Seenotfackeln einen "Pyro-Schein" analog des kleinen Waffenscheins. Ich denke bei der Ausbildung dazu dürfte auch auf die Problematik des Abbrennens eingegangen worden sein.

Pyro-Schein

So wurde es uns zumindest jetzt beim Sportbootführerscheinkurs erklärt.

Aber: Wo kein Kläger-da kein Richter

Grüße, Arne


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen400977
Datum03.05.2007 09:589814 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Arne OelkersDas Problem des Abbrennens mal hintenangestellt- theoretisch brauchst Du zum Besitz der Seenotfackeln einen "Pyro-Schein" analog des kleinen Waffenscheins. Ich denke bei der Ausbildung dazu dürfte auch auf die Problematik des Abbrennens eingegangen worden sein.

Pyro-Schein

So wurde es uns zumindest jetzt beim Sportbootführerscheinkurs erklärt.


mit Verlaub - das ist Unfug. Ist aus den verlinkten Quellen aber eigentlich auch ersichtlich. Den sogenannten "kleinen Waffenschein" benötigt man wohl zum Führen von Leuchtkugel-Schussgeräten, nicht aber für Handfackeln.

Die auch schon erwähnten Fallschirm-Signalraketen sind aber offenbar wieder eine andere Baustelle.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz401002
Datum03.05.2007 11:309649 x gelesen
Hallo!

Warum nicht mal an den Hersteller wenden? Link

Schaut Euch mal die Sicherheitsdatenblätter an. Recht interessanter Lesestoff.

Gruß vom Berg

Jakob


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Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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