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Thema'Sonnenblenden-Blaulicht' zulässig?8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorGerh8ard8 P.8, Regensburg / Bayern401647
Datum05.05.2007 23:309919 x gelesen
Hallo - eine Frage an Leute, die sich auskennen:

Wenn man eine Blaulichtberechtigung erhält, ist man dann daran unbedingt gebunden, eine Rundumkennleuchte, bzw. einen Stroboskop zu verwenden?

Die Polizei verwendet bereits seit längerem Blitzer im Windschutzschreiben- bzw. Sonnenblendenberech.

Vorschriften besagen ja, dass der Verkehr "Rundherum gewarnt" werden soll. Ist es deshalb möglich, dass man ausschließlich ein Blaulicht an der Beifahrersonnenblende anbringt?

Ich möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut.


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen401651
Datum05.05.2007 23:388928 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard PlumWenn man eine Blaulichtberechtigung erhält, ist man dann daran unbedingt gebunden, eine Rundumkennleuchte, bzw. einen Stroboskop zu verwenden? (...)
Vorschriften besagen ja, dass der Verkehr "Rundherum gewarnt" werden soll. Ist es deshalb möglich, dass man ausschließlich ein Blaulicht an der Beifahrersonnenblende anbringt?

Ich möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut.


... es gilt noch immer, dass das Blaulicht in 120° Winkel von der Fahrzeuglängsachse sichtbar sein muss, .h. nur im Heck ist ein Totbereich von 120° zulässig.

Geschrieben von Gerhard PlumDie Polizei verwendet bereits seit längerem Blitzer im Windschutzschreiben- bzw. Sonnenblendenberech.

... geht in D nur über Ausnahmegenehmigung ... und da auch nur zusätzlich. Und Sonnenblende ist m.W. Anhaltesignalgeber

Geschrieben von Gerhard PlumIch möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut.

... dazu hat man irgendwann mal die Magnetaufsetzleuchte erfunden

Gruss
Gerhard


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AutorGerh8ard8 P.8, Regensburg / Bayern401655
Datum05.05.2007 23:458343 x gelesen
Klar Magnetleuchte. Hier habe ich mich unverständlich ausgedrückt.
Ich meinte, dass ich die nicht im Wageninneren rumliegen lassen möchte.


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg401656
Datum05.05.2007 23:538409 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PlumKlar Magnetleuchte. Hier habe ich mich unverständlich ausgedrückt.
Ich meinte, dass ich die nicht im Wageninneren rumliegen lassen möchte.


Hallo,

die Magnetleuchte einfach in einem Behältnis im Kofferraum verwahren.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorChri8sti8an 8W., Berlin / Berlin404155
Datum22.05.2007 11:358299 x gelesen
Alles was eine lichttechnische Änderung an deinem Fahrzeug betrifft musst du beim TÜV abnehmen lassen. Und nur genehmigte und eingetragene Blaulichter dürfen verwendet werden. ( Abgesehen von deiner Genehmigung die brauchste sowieso).

Also einfach kurz bei TÜV oder Dekra durchklingeln und fragen.

Grüße
Christian


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW404189
Datum22.05.2007 12:518371 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PlumWenn man eine Blaulichtberechtigung erhält, ist man dann daran unbedingt gebunden, eine Rundumkennleuchte, bzw. einen Stroboskop zu verwenden?

jein


Geschrieben von Gerhard PlumDie Polizei verwendet bereits seit längerem Blitzer im Windschutzschreiben- bzw. Sonnenblendenberech.

alleine - oder in Verbindung mit RKL?

Ich kenn die Dinger nur zugelassen in Verbindung mit RKL (die dann auch Magnetblaulichter sein können).
Sie verbessern DEUTLICH die Warnwirkung nach vorn (aber eben auch nur dahin).


Geschrieben von Gerhard PlumVorschriften besagen ja, dass der Verkehr "Rundherum gewarnt" werden soll. Ist es deshalb möglich, dass man ausschließlich ein Blaulicht an der Beifahrersonnenblende anbringt?

Möglich schon, zulässig m.W. nein.


Geschrieben von Gerhard PlumIch möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut.

Magnetkennleuchte und zusätzlich die damit zwangsweise (!) gekoppelten Frontblitzer in der Windschutzscheibe für die Du m.W. in jedem Bundesland bei der Fw und im RD eine Ausnahmegenehmigung brauchst!
Die Polizeien haben sich da teilweise Pauschalen erdiskutiert, die habens da einfacher, weil anders organisiert und zentraler aufgestellt.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio404218
Datum22.05.2007 14:278360 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Polizeien haben sich da teilweise Pauschalen erdiskutiert, die habens da einfacher, weil anders organisiert und zentraler aufgestellt.

Was man auch daran erkennt, dass die Polizeien teilweise noch im großen Stil Springlichtschaltungen verwenden, obwohl die eigentlich auch unzulässig sind.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen404236
Datum22.05.2007 15:448322 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier
Was man auch daran erkennt, dass die Polizeien teilweise noch im großen Stil Springlichtschaltungen verwenden, obwohl die eigentlich auch unzulässig sind.

Nicht noch sondern wieder. Neuerdings sind alle neuen Fahrzeuge damit ausgerüstet, selbst die zivilen.
Übrigens, bei unserem Reserve-RTW ist die Springlichtschaltung ordnungsgemäß in den Papieren eingetragen und brauchte damals deswegen auch nicht abgeklemmt zu werden.

Gruß
Heinrich


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