News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | 'Sonnenblenden-Blaulicht' zulässig? | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Regensburg / Bayern | 401647 | |||
Datum | 05.05.2007 23:30 | 9919 x gelesen | |||
Hallo - eine Frage an Leute, die sich auskennen: Wenn man eine Blaulichtberechtigung erhält, ist man dann daran unbedingt gebunden, eine Rundumkennleuchte, bzw. einen Stroboskop zu verwenden? Die Polizei verwendet bereits seit längerem Blitzer im Windschutzschreiben- bzw. Sonnenblendenberech. Vorschriften besagen ja, dass der Verkehr "Rundherum gewarnt" werden soll. Ist es deshalb möglich, dass man ausschließlich ein Blaulicht an der Beifahrersonnenblende anbringt? Ich möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut. | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 401651 | |||
Datum | 05.05.2007 23:38 | 8928 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Plum Wenn man eine Blaulichtberechtigung erhält, ist man dann daran unbedingt gebunden, eine Rundumkennleuchte, bzw. einen Stroboskop zu verwenden? (...) ... es gilt noch immer, dass das Blaulicht in 120° Winkel von der Fahrzeuglängsachse sichtbar sein muss, .h. nur im Heck ist ein Totbereich von 120° zulässig. Geschrieben von Gerhard Plum Die Polizei verwendet bereits seit längerem Blitzer im Windschutzschreiben- bzw. Sonnenblendenberech. ... geht in D nur über Ausnahmegenehmigung ... und da auch nur zusätzlich. Und Sonnenblende ist m.W. Anhaltesignalgeber Geschrieben von Gerhard Plum Ich möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut. ... dazu hat man irgendwann mal die Magnetaufsetzleuchte erfunden Gruss Gerhard | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Regensburg / Bayern | 401655 | |||
Datum | 05.05.2007 23:45 | 8343 x gelesen | |||
Klar Magnetleuchte. Hier habe ich mich unverständlich ausgedrückt. Ich meinte, dass ich die nicht im Wageninneren rumliegen lassen möchte. | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 401656 | |||
Datum | 05.05.2007 23:53 | 8409 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PlumKlar Magnetleuchte. Hier habe ich mich unverständlich ausgedrückt. Hallo, die Magnetleuchte einfach in einem Behältnis im Kofferraum verwahren. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8W., Berlin / Berlin | 404155 | |||
Datum | 22.05.2007 11:35 | 8299 x gelesen | |||
Alles was eine lichttechnische Änderung an deinem Fahrzeug betrifft musst du beim TÜV abnehmen lassen. Und nur genehmigte und eingetragene Blaulichter dürfen verwendet werden. ( Abgesehen von deiner Genehmigung die brauchste sowieso). Also einfach kurz bei TÜV oder Dekra durchklingeln und fragen. Grüße Christian | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 404189 | |||
Datum | 22.05.2007 12:51 | 8371 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PlumWenn man eine Blaulichtberechtigung erhält, ist man dann daran unbedingt gebunden, eine Rundumkennleuchte, bzw. einen Stroboskop zu verwenden? jein Geschrieben von Gerhard Plum Die Polizei verwendet bereits seit längerem Blitzer im Windschutzschreiben- bzw. Sonnenblendenberech. alleine - oder in Verbindung mit RKL? Ich kenn die Dinger nur zugelassen in Verbindung mit RKL (die dann auch Magnetblaulichter sein können). Sie verbessern DEUTLICH die Warnwirkung nach vorn (aber eben auch nur dahin). Geschrieben von Gerhard Plum Vorschriften besagen ja, dass der Verkehr "Rundherum gewarnt" werden soll. Ist es deshalb möglich, dass man ausschließlich ein Blaulicht an der Beifahrersonnenblende anbringt? Möglich schon, zulässig m.W. nein. Geschrieben von Gerhard Plum Ich möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut. Magnetkennleuchte und zusätzlich die damit zwangsweise (!) gekoppelten Frontblitzer in der Windschutzscheibe für die Du m.W. in jedem Bundesland bei der Fw und im RD eine Ausnahmegenehmigung brauchst! Die Polizeien haben sich da teilweise Pauschalen erdiskutiert, die habens da einfacher, weil anders organisiert und zentraler aufgestellt. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 404218 | |||
Datum | 22.05.2007 14:27 | 8360 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Polizeien haben sich da teilweise Pauschalen erdiskutiert, die habens da einfacher, weil anders organisiert und zentraler aufgestellt. Was man auch daran erkennt, dass die Polizeien teilweise noch im großen Stil Springlichtschaltungen verwenden, obwohl die eigentlich auch unzulässig sind. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
| |||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 404236 | |||
Datum | 22.05.2007 15:44 | 8322 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierWas man auch daran erkennt, dass die Polizeien teilweise noch im großen Stil Springlichtschaltungen verwenden, obwohl die eigentlich auch unzulässig sind. Nicht noch sondern wieder. Neuerdings sind alle neuen Fahrzeuge damit ausgerüstet, selbst die zivilen. Übrigens, bei unserem Reserve-RTW ist die Springlichtschaltung ordnungsgemäß in den Papieren eingetragen und brauchte damals deswegen auch nicht abgeklemmt zu werden. Gruß Heinrich | |||||
| |||||
|
zurück |