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| Thema | Ausschreibung für PSA -Leistungsbeschreibung notwendig? | 3 Beträge | |||
| Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
| Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 401873 | |||
| Datum | 07.05.2007 13:09 | 5887 x gelesen | |||
| Hallo, da die FAQ und die Suche im Forum mir nicht weiter geholfen haben eine Frage: Wie muss zu beschaffende persönliche Schutzausrüstung ausgeschrieben werden? Muss man eine Leistungsbeschreibung erstellen, in welcher die gestellten Anforderungen enthalten sind oder kann man auch direkt favorisierte PSA, also ein bestimmtes Modell eines Herstellers (die vorher in Trageversuchen getestet wurde, etc.) ausschreiben? Die erste Variante erscheint mir auf jeden Fall sinnvoll und für alle Beteiligten nachvollziehbar, erfordert aber sicher etwas mehr Aufwand und vor allem noch intensivere Einarbeitung. Gruß Mathias | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 401875 | |||
| Datum | 07.05.2007 13:22 | 4051 x gelesen | |||
| Tach, Post! Geschrieben von Mathias Bauer Wie muss zu beschaffende persönliche Schutzausrüstung ausgeschrieben werden? Kommt auf die Auftragssumme an. Bis ? 2.500 Gesamtwert kann freihändig vergeben werden, bis ? 25.000 beschränkte Ausschreibung (jew. § 55 LHO Brb), bis ? 211.000 nationale Ausschreibung, alles darüber europaweit. Geschrieben von Mathias Bauer Muss man eine Leistungsbeschreibung erstellen, in welcher die gestellten Anforderungen enthalten sind Das empfiehlt sich. Geschrieben von Mathias Bauer oder kann man auch direkt favorisierte PSA, also ein bestimmtes Modell eines Herstellers (die vorher in Trageversuchen getestet wurde, etc.) ausschreiben? Nein, das ist nicht zulässig (§ 8 VOL/A). MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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| Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 401879 | |||
| Datum | 07.05.2007 14:02 | 3999 x gelesen | |||
| Hallo Christian, danke für die Antwort. Die Schwellenwerte für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung waren mir bekannt. Mir ging es eher um die Leistungsbeschreibung. Aber § 8 VOL/A erklärt sich fast von selbst. Es ist dann halt die Frage wie umfangreich die Leistungsbeschreibung ausfällt. Ich hatte schonmal nach einer solchen Beschreibung als Orientierung gesucht, aber leider nix gefunden. Weist du evtl. wo so etwas zu finden ist oder kannst du mir vielleicht ein neutrales Muster mailen? Würde mir sehr weiterhelfen. Gruß Mathias | |||||
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