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Thema | Kennzeichnung Klasse 7 - war: Atomare Strahlung der ... | 9 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Infos: | |||||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 401877 | |||
Datum | 07.05.2007 13:47 | 7480 x gelesen | |||
Hallo, ich bin kein Spezialist in Sachen Transport und Versand und mein Fachlehrgang ist schon länger her, daher stelle ich das mal als Frage ins Forum, weil es mich doch interessiert: Geschrieben von Philipp Merkle in VU eines DHL/UPS/whatever/-Transporter der sowas an Bord hat ist bei unbeschädigter Verpackung ist nicht weiter gefährlich. Wenn das Ding aufgebröselt und im ganzen Fahrzeug verteilt ist, dann schauts schon anders aus. wäre das möglich? Bestimmte gefährliche Stoffe dürfen als Kleinmenge ja in ganz normalen Postsendungen (Pakete etc.) verpackt und verschickt werden, die Umverpackungen tragen dann nur einen Aufkleber mit "LQ" oder der UN-Nummer. Ist das auch bei Stoffen, die unter die Klasse 7 fallen, generell denkbar? Darf beispielsweise ein weiß-1-Versandstück in einem ganz normalen, außen nicht gekennzeichneten Paketlaster transportiert werden? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 401884 | |||
Datum | 07.05.2007 14:47 | 5648 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Zimmerwäre das möglich? Bestimmte gefährliche Stoffe dürfen als Kleinmenge ja in ganz normalen Postsendungen (Pakete etc.) verpackt und verschickt werden, die Umverpackungen tragen dann nur einen Aufkleber mit "LQ" oder der UN-Nummer. Jein. Schau dir mal ADR 2.2.7.1.2 an, dazu noch 1.1.3.6. Die Mengen bzw Aktivitäten um die es da geht sind aber entweder sehr begrenzt oder aber es sind Stoffe, die in der Natur so vorkommen, eben Erze, und nicht sonderlich gefährlich sind. IANAL. MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 401980 | |||
Datum | 07.05.2007 22:41 | 5603 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Jesch Jein. Schau dir mal ADR 2.2.7.1.2 an, dazu noch 1.1.3.6. Die Mengen bzw Aktivitäten um die es da geht sind aber entweder sehr begrenzt oder aber es sind Stoffe, die in der Natur so vorkommen, eben Erze, und nicht sonderlich gefährlich sind. ein Einlesen in ADR, etc. wollte ich ja eigentlich vermeiden (bin jetzt aber trotzdem dabei), sind ja vom Umfang her nicht gerade Zweizeiler. ;) Ich formuliere es mal so, dass man es vielleicht einfacher eindeutig beantworten kann: besteht die Möglichkeit, dass als I-weiss, II-gelb oder III-gelb gekennzeichnete "Pakete" in nicht gekennzeichneten Fahrzeugen bzw. sogar in Zustellfahrzeugen der gängigen Paketdienste transportiert werden? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 401984 | |||
Datum | 07.05.2007 22:51 | 5491 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Zimmerbesteht die Möglichkeit, dass als I-weiss, II-gelb oder III-gelb gekennzeichnete "Pakete" in nicht gekennzeichneten Fahrzeugen bzw. sogar in Zustellfahrzeugen der gängigen Paketdienste transportiert werden? Hallo, diese Möglichkeit besteht. Private Zulieferer haben auch deshalb Probleme mit der Kennzeichnung, da immer wieder diese Fahrzeuge gezielt beschädigt und zerkratzt werden (so die Aussage eines privaten Anlieferers in einem Stuttgarter Krankenhaus). Als ich ihm die Problematik aus Feuerwehrsicht schilderte meinte dieser nur, dass ich regelmäßig mein Gehalt bekomme und er bei thematisierung gesetzlicher Vorschriften eben keines (mehr). Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 401995 | |||
Datum | 08.05.2007 00:05 | 5549 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Zimmerbesteht die Möglichkeit, dass als I-weiss, II-gelb oder III-gelb gekennzeichnete "Pakete" in nicht gekennzeichneten Fahrzeugen bzw. sogar in Zustellfahrzeugen der gängigen Paketdienste transportiert werden? Nach Regeln würde ich sagen ist das für II und III auszuschliessen, für I möglich. Siehe 2.2.7.8f. CU CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 401997 | |||
Datum | 08.05.2007 00:14 | 5433 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer diese Möglichkeit besteht. Private Zulieferer haben auch deshalb Probleme mit der Kennzeichnung, da immer wieder diese Fahrzeuge gezielt beschädigt und zerkratzt werden (so die Aussage eines privaten Anlieferers in einem Stuttgarter Krankenhaus). wenn man sich Vorschriften vorsätzlich ignoriert, kann natürlich noch viel mehr sein, klar. Aber ich lese Dein Posting und auch die ADR so, dass bei Einhaltung der Bestimmungen eigentlich eine Kennzeichnung des Fahrzeuges sein müsste, wenn I-weiss, II-gelb oder III-gelb transportiert wird - trifft das zu? War das in Deinem Beispiel ein Kurier oder ein normaler "Paketlaster" eines größeren Zustellunternehmens? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 402003 | |||
Datum | 08.05.2007 00:41 | 5521 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian JeschNach Regeln würde ich sagen ist das für II und III auszuschliessen, für I möglich. Siehe 2.2.7.8f. Zitier doch mal, ich sehe da auf den ersten Blick nichts. Nicht unter die ADR und damit die Kennzeichnung fallen die Stoffe nach 2.2.7.1.2. Freigestellte Versandstücke sind auch von einer menge Punkte ausgenommen - aber I-weiss-Sendungen sind doch nicht freigestellt - oder? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 402043 | |||
Datum | 08.05.2007 09:42 | 5428 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerNicht unter die ADR und damit die Kennzeichnung fallen die Stoffe nach 2.2.7.1.2. Freigestellte Versandstücke sind auch von einer menge Punkte ausgenommen - aber I-weiss-Sendungen sind doch nicht freigestellt - oder? Hab mich verlesen, die freigestellten UN 2908 - 2911 bekommen nur innen ne Markierung radioaktiv, aussen gibts nur die UN-Nummern. Also Aussage zurück, auch für I auszuschliessen. Sieht die BAM-Schnellinfo auch so, keine Gefahrzettel. MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 402085 | |||
Datum | 08.05.2007 11:42 | 5493 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerWar das in Deinem Beispiel ein Kurier oder ein normaler "Paketlaster" eines größeren Zustellunternehmens? Hallo, das war ein privater Kurier. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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