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Thema | SER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen | 7 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Joch8en 8L., Kindenheim / Rheinland-Pfalz | 402332 | |||
Datum | 09.05.2007 15:36 | 9271 x gelesen | |||
Hallo, In der neuen SER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen von Jan Südmersen soll der minimale Kräfteansatz von 18 Einsatzkräften (inkl. RD) bei einem VU mit 1 eingeklemmten Person betragen. Jetzt meine Frage. Sind das Eure praktische Erfahrungen oder ist das irgendwo als Empfehlung niedergeschrieben? Wir hatten vor 2 Jahren einen VU mit 2 eingeklemmten Personen. Jetzt streitet sich die Versicherung mit der Verwaltung wegen den Kosten. Die Versicherung des Verursachers will nur die direkt ander Rettung beteiligten Einsatzkräfte bezahlen. Ist das so korrekt, oder müsste sie alle im Einsatz befindlichen Kräfte bezahlen? Im Einsatz waren damals 26 FA. Gruß Jochen | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 402335 | |||
Datum | 09.05.2007 15:49 | 7352 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen LanderIn der neuen SER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen von Jan Südmersen soll der minimale Kräfteansatz von 18 Einsatzkräften (inkl. RD) bei einem VU mit 1 eingeklemmten Person betragen. Es geht um das hier: http://www.standardeinsatzregel.org/de/home/die_broschueren/ser_thl_bei_vu/index.html Hilfreich in der reinen Zahlendiskussion ist die Nennung der Einsatzkräfte und deren Aufgaben! Für die Mitleser aus dem Ausland: Dazu sind ggf. andere Rechtsnormen, UVV-Vorgaben usw. zu beachten. Geschrieben von Jochen Lander Sind das Eure praktische Erfahrungen Das ist dagegen eine schlechte Frage, weils ja nach wie vor welche gibt, die mit VRW und irgendwas hinter fahren.. Geschrieben von Jochen Lander oder ist das irgendwo als Empfehlung niedergeschrieben? Ja, genau in der o.a. SER THL, weil ich/wir keine Lust haben, länger über "Die Gruppe im THL-Einsatz" zu diskutieren, die dafür eh niemals reicht. Geschrieben von Jochen Lander Wir hatten vor 2 Jahren einen VU mit 2 eingeklemmten Personen. Jetzt streitet sich die Versicherung mit der Verwaltung wegen den Kosten. Die Versicherung des Verursachers will nur die direkt ander Rettung beteiligten Einsatzkräfte bezahlen. Ist das so korrekt, oder müsste sie alle im Einsatz befindlichen Kräfte bezahlen? Im Einsatz waren damals 26 FA. Halte ich bei richtiger Aufstellung des Einsatzplans und der Aufgaben für die Versicherung für aussichtslos vor Gericht. Vgl. Inhalt SER THL, bei 2 eingeklemmten Opfern (noch schlimmer bei 2 eingeklemmten Personen in 2 Fahrzeugen) muss der Ansatz nicht verdoppelt werden, aber ein paar kommen schon hinzu. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Carl8 Ph8ili8pp 8W., Marburg / Hessen | 402338 | |||
Datum | 09.05.2007 16:01 | 6755 x gelesen | |||
Moin, gab es nicht vor ein paar Jahren (ca. 2 aus dem Gedächtnis) mal einen Fall, bei dem die Abrechnung einer Ölspur auf einer Autobahn vro Gericht ging. Im Endeffekt wurden nur die Kräfte abgerechnet, die eine Aufgabe zugewiesen hatten, was in dem Falle anhand des Einsatzberichtes nachvollzogen wurde. Aus dem Kopf meine ich zu erinnern, daß die Anzahl der eingesetzten Besen im Bericht stand und daraus gefolgert wurde wieviele Kräfte eingesetzt wurden. Ob das Urteil bestand hat, bzw. die Details zu dem Verfahren weiß ich nicht (mehr). Carl Philipp | |||||
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Autor | Joch8en 8L., Kindenheim / Rheinland-Pfalz | 402339 | |||
Datum | 09.05.2007 16:02 | 6717 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoHilfreich in der reinen Zahlendiskussion ist die Nennung der Einsatzkräfte und deren Aufgaben! Das haben wir auch schon mehrere Male für die Versicherung so gemacht, aber sie will nur die direkt an der Befreiung beteiligten Kräfte bezahlen. Ich denke, dass die ganze Sache vor Gericht endet. Geschrieben von Ulrich Cimolino Das ist dagegen eine schlechte Frage, weils ja nach wie vor welche gibt, die mit VRW und irgendwas hinter fahren So etwas besitzen wir zum Glück nicht :-) Geschrieben von Ulrich Cimolino Halte ich bei richtiger Aufstellung des Einsatzplans und der Aufgaben für die Versicherung für aussichtslos vor Gericht Hoffe ich zumindest, weil es nervt alle 4 Wochen eine neue Aufstellung zu schreiben und immer dasselbe wieder zu erklären. Gruß Jochen | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 402344 | |||
Datum | 09.05.2007 16:26 | 6752 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jochen Lander In der neuen SER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen von Jan Südmersen soll der minimale Kräfteansatz von 18 Einsatzkräften (inkl. RD) bei einem VU mit 1 eingeklemmten Person betragen. Unsere SER sieht vor: B-Dienst --> 2 --> Einsatzleitung C-Dienst --> 2 --> Leitung der technischen Maßnahmen HLF --> 6 --> Rettungsmaßnahmen HLF --> 6 --> Absicherung der Einsatzstelle und Unterstützungaufgaben RW --> 2 --> taktische Reserve, ggf. Unterstützung RTW --> 2 --> Versorgung und Übernahme des Patienten NEF --> 2 --> Versorgung des Patienten Summe --> 22, abzüglich RD (der anderweitig abgerechnet wird) verbleiben 18 Für jede weitere eingeklemmte Person ist in der Regel ein weiteres HLF vorgesehen und zwangsläufig auch ein weiterer RTW und ggf. ein NEF. Dann wären wir bei 32 Einsatzkräften bzw. 24 FA. Geschrieben von Jochen Lander Wir hatten vor 2 Jahren einen VU mit 2 eingeklemmten Personen. Jetzt streitet sich die Versicherung mit der Verwaltung wegen den Kosten. Die Versicherung des Verursachers will nur die direkt ander Rettung beteiligten Einsatzkräfte bezahlen. Ist das so korrekt, oder müsste sie alle im Einsatz befindlichen Kräfte bezahlen? Im Einsatz waren damals 26 FA. Rein mathematisch betrachtet ist euer Kräfteansatz plausibel. Rein rechtlich betrachtet müsste man sich zunächst mal mit den Regelungen über Kostenersatz in eurem Brandschutzgesetz auseinandersetzen. In Hessen z. B. fiele dieser Einsatz unter "Menschenrettung" und wäre somit kostenfrei. Für RP scheint es eine solche Regelung nicht zu geben. Gruß Markus | |||||
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Autor | Klau8s W8., Herrstein / RLP | 402362 | |||
Datum | 09.05.2007 18:13 | 6857 x gelesen | |||
Hallo Jochen! Wichtig ist, eine Kosten satzung und noch wichtiger eine AAO zu erstellen, in der genau definiert ist, was zu welchem Einsatz ausrückt. Die Versicherung wird wohl immer versuchen nicht alles zu bezahlen. Allerdings muss man bei der Abrechung die Kirche im Dorf lassen und nicht jeden Statisten der darum geturnt ist abzurechnen. Im Streitfall geht sowas normalerweise in RLP vor den Kreisrechtsausschuss. Und wenn dort die Fakten stimmen ist die Sache für die Versicherung gegessen. Ein anderes Problem sind die Feuerwehren, die meinen einen VU mit eingeklm. Person mit einem LF 8/6 oder wie in den siebziger Jahren nur mit einem RW erledigen zu können, getreu dem Motto "Bis jetzt haben wir jede Person befreit, irgendwann und irgendwie". Also 18 FA sind in der Regel schon erforderlich! Wir fahren 1 verstärkte Gruppe und zwei Staffeln. Und die brauchst du auch, gerade wenn du vor dem Rettungsdienst da bist. Viele Grüsse aus dem Hunsrück Klaus | |||||
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Autor | Joch8en 8L., Kindenheim / Rheinland-Pfalz | 402370 | |||
Datum | 09.05.2007 18:52 | 6747 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus WendelEin anderes Problem sind die Feuerwehren, die meinen einen VU mit eingeklm. Person mit einem LF 8/6 oder wie in den siebziger Jahren nur mit einem RW erledigen zu können, getreu dem Motto "Bis jetzt haben wir jede Person befreit, irgendwann und irgendwie". Das wird bei uns Gott sei Dank anders gehandhabt. Normalerweise fahren bei uns immer 2 Schwerpunktfeuerwehren + jeweilige Ortswehr zu einem VU PKL. Die Schwerpunkte verfügen jeweils über 1 hydr. Rettungssatz. Gruß Jochen | |||||
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