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Thema | Kostenpflicht von Fehlalarmen der BMA | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8A., Dortmund / NRW | 402380 | |||
Datum | 09.05.2007 20:11 | 6959 x gelesen | |||
Hallo zusammen, welche rechtlichen Vorraussetzungen müssen geschaffen werden, um Fehlalarme kostenpflichtig abrechnen zu können? Das FSHG sagt gemäß § 41 Abs. 2 Satz 6 aus: "Vom Eigentümer einer Brandmeldeanlage wenn der Einsatz Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder mißbräuchlichen Auslösung war. Die kommunale Satzung der Stadt bezieht sich auf das FSHG und regelt nur die einzelnen Beträge z.B. für Personal und Fahrzeuge. Kann nun ein Brandmeldealarm abgerechnet werden? MkG Christian | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 402385 | |||
Datum | 09.05.2007 21:03 | 4842 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Arndt welche rechtlichen Vorraussetzungen müssen geschaffen werden, um Fehlalarme kostenpflichtig abrechnen zu können? Keine, die sind durch das FSHG und die Gebührensatzung bereits gegeben. Geschrieben von Christian Arndt Kann nun ein Brandmeldealarm abgerechnet werden? Wenn es ein Fehlalarm ist, ja. Gruß Markus | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 413591 | |||
Datum | 06.07.2007 21:42 | 4979 x gelesen | |||
Hallo Christian, sollte mal die städtische Satzung geändert werden, würde ich die Problematik klar darin verankern. Ebenso würde ich für den Fehleinsatz einen Pauschalbetrag ansetzen (i.d.R. Fahrzeug und Besatzung der Wache/BF = LF und DL). Aber auch jetzt besteht die Möglichkeit zur Kostenerstattung, Du hast den § 41 Abs.6 ja richtig zitiert (z.B. ein Chinese, der mit Räucherstäbchen unter einem Melder den Raum vernebelt hat!! Der musste zahlen und hat das auch gemacht). Viele Grüße Wolfgang | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 413592 | |||
Datum | 06.07.2007 21:47 | 4866 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang MohrAber auch jetzt besteht die Möglichkeit zur Kostenerstattung, Du hast den § 41 Abs.6 ja richtig zitiert (z.B. ein Chinese, der mit Räucherstäbchen unter einem Melder den Raum vernebelt hat!! Der musste zahlen und hat das auch gemacht). Erster Ansatz: Selber Schuld! Es ist die Bestimmung der Anlage, Verbrennungsprodukte (oder den Flammenschein) von Brandprozessen zu detektieren. Das hat die Anlage getan. Zweiter Ansatz: Hat man ihm vorher gesagt, dass er das nicht tun soll? Da die eigentliche Bestimmung (die die Anlage aber nicht kennt) ja die Detektion von Entstehungsbränden ist, sind Raucher und Räucherchinesen natürlich etwas Ärgerliches. Wenn also die Feuerwehr eine rechnung schreibt, weils ja gar nicht so richtig gebrannt hat, muss amn dem Chinesen zugestehen (sofern ihm die Anlage nicht gehört), dass es NICHT zur Allgemeinbildung gehört, Aufgabe und Funktionsweise einer BMA zu kennen. Also: Wenn kein Rauch- oder Räucherverbot, zahlt der Chinese nix. Der Anlagenbetreiber dagegen im Zweifel schon. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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