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ThemaMultimedia-Oase auf Kosten des Brandschutzes?5 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)402420
Datum10.05.2007 07:486603 x gelesen
Guten Morgen Feuerwehr-Deutschland.

Laudauf-landab sind schon seit geraumer Zeit Kurzschlussmechaniker unterwegs, die im Auftrag eines Unternehmens (nennen wir es in meinem speziellen Fall mal ganz wert- und vorurteilsfrei "Deutsches Kabelland") Strippen ziehen und somit die Voraussetzungen schaffen, uns alle multimedial mit Telefon, TV und Internet zu versorgen.
Leider werden dabei durch die Strippenzieher Bauteile mit Anforderung an den Feuerwiderstand durchlöchert und nach dem Strippenzug nicht mehr verschlossen oder abgeschottet. Denn, wozu baue ich in eine Wand eine Brandschutztür T30 ein, wenn in der Wand darüber ein faustgroßes Loch nicht mehr verschlossen wird. Oder die Brandschutzverkleidung von Kabelanlagen im Treppenraum wird aufgeschnitten und nicht mehr verschlossen, ganz abgesehen davon, dass das Sch... aussieht.
Ob dies aus Unwissenheit, Faulheit, Dummheit oder Billigkeit geschieht, sei mal dahingestellt.
Von der traurigen Tatsache, dass für die meisten Elektrizitaten deren "Gebetbuch", die Leitungsanlagenrichtlinie (z.B. hier einsehbar), ein Fremdwort ist, ganz zu schweigen.

Dies ist ein klarer Verstoß gegen die in allen Landesbauordnungen verankerte Pflicht, Gebäude nicht nur so zu errichten sondern auch zu ändern und instand zu halten, dass der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.

Bei wem sind ähnliche Fälle aufgetaucht?

Wehret den Anfängen!


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/vorbeugender_brandschutz/index.php" target="_blank">Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW402424
Datum10.05.2007 08:274522 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslDies ist ein klarer Verstoß gegen die in allen Landesbauordnungen verankerte Pflicht, Gebäude nicht nur so zu errichten sondern auch zu ändern und instand zu halten, dass der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.


Ich habe mir gerade mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines solchen Deutschlandkabelanbieters angesehen.

Interessanterweise wird die Wiederherstellung brandschutztechnischer Trennungen nicht direkt als Kundensache ausgewiesen. Aber:

>>7.2. Im Übrigen haftet Kabel Deutschland bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.<<

Vertragspflicht ist die primär die Bereitstellung?

Aber:

>>7.1. Kabel Deutschland haftet für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Vertrag sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Kabel Deutschland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.<<

Also: Kein Problem, wenn jemand dadurch umkommt oder verletzt wird muß Deutschlandkabel dann doch haften...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorAndr8eas8 C.8, Weilerswist / NRW402426
Datum10.05.2007 09:084355 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleAlso: Kein Problem, wenn jemand dadurch umkommt oder verletzt wird muß Deutschlandkabel dann doch haften...

Na Super da freut sich der um Leben gekommende doch!

Ich würde die Jungs nicht mehr aus dem Haus lassen bevor nicht alles in Ordnung ist.


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AutorMatt8hia8s v8., Kleve / NRW402466
Datum10.05.2007 17:354455 x gelesen
Hallo,

handelt sich das bei den Gebäuden um öffentliche Gebäude oder sind das Privathaushalte?


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)402540
Datum11.05.2007 08:094394 x gelesen
Hallo,
es sind Mehrfamilienhäuser, das ist aber auch total egal weil die BayBO für beides gilt. Dem feuerwiderstandsfähigen Bauteil ists nämlich egal, wo es eingebaut ist. Es hat da wie dort seinen Zweck zu erfüllen.

Grüßla,
FP


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