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ThemaWie sieht ein faieres Helferrecht aus?13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAfra8 L.8, Sankt Augustin / NRW402820
Datum13.05.2007 16:077595 x gelesen
Hallo,

ich bin selbst nicht bei der Feuerwehr, dafür aber beim THW...

Derzeit schreibe ich meine Diplomarbeit zum Thema Helferrecht und hätte da eine große Bitte an alle, die hier mitlesen und schreiben:

Ich würde gerne ein Bild darüber erhalten, wie Helfer der Feuerwehr über ihr Helferrecht denken:

Wo ist es jeweils geregelt? Seid ihr zufrieden damit? Was sollte ergänzt werden?

Außerdem beschäftige ich mich mit einer möglichen Vereinheitlichung des Helferrechts. Was spricht aus eurer Sicht dagegen oder dafür?

Sollten hier noch Helfer anderer Hilfsorganisationen sein, wäre ich auch über Beiträge von ihnen dankbar, dann bitte aber dabei schreiben, von welcher Hi.-Org. er/sie stammt.

Vielen Dank und viele Grüße,
Afra Lindennull


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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW402826
Datum13.05.2007 17:136117 x gelesen
Hallo

Ich würde dich gerne unterstützen. Aber kannst du mal näher erläutern, was du mit Helferrecht meinst?


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorAfra8 L.8, Sankt Augustin / NRW402833
Datum13.05.2007 17:566062 x gelesen
Hi,

also ich meine damit speziell so Sachen wie Verdienstausfall, Freistellung, Auslagenerstattung, Familienbetreuungskosten, etc.

Liebe Grüße,
Afra


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen402834
Datum13.05.2007 18:116018 x gelesen
Hallo Axel,

bei uns, dem THW, werden im Helferrechtsgesetz alle Rechte und Pflichten des THW-Helfers geregelt.
So steht dort auch etwas über zu leistende Ausbildungsmindeststunden pro Jahr und dem Rechtsstand gegenüber seinem Arbeitgeber bei Einsätzen und Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit.

Ähnliches, so denke ich, wird es ja auch bei Euch geben.


Gruss
Jürgen Wenzel


Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth / neu ab dem: 28.02.07 unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg402837
Datum13.05.2007 18:186100 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Afra Lindenalso ich meine damit speziell so Sachen wie Verdienstausfall, Freistellung, Auslagenerstattung, Familienbetreuungskosten, etc.

also ich persönlich fühle mich rechtlich gar nicht so schlecht gestellt. Und rein formell mögen die Regelungen in Sachen "Helferrecht" auch ausreichend sein, aber: meiner Meinung nach scheitert einiges an der Realität und wird sich auch niemals rechtlich regeln oder verbessern lassen.

Ein Punkt der mir dazu im Moment einfällt ist z.B.:
Die Regelung, dass ein Feuerwehrmann (SB) für Einsätze, Aus- und Fortbildung freizustellen ist, ist ja vorhanden und theoretisch auch ganz gut. Praktisch ist sie aber vom Wohlwollen und auch von der personellen Situation des Arbeitgebers abhängig und das würde wahrscheinlich auch ohne ein Gesetz so geschehen. Hier helfen wohl auch in Zukunft nur Aufklärungsarbeit und gutes Zureden.

Gruß Mathias


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AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein402838
Datum13.05.2007 18:235943 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Mathias BauerDie Regelung, dass ein Feuerwehrmann (SB) für Einsätze, Aus- und Fortbildung freizustellen ist, ist ja vorhanden und theoretisch auch ganz gut. Praktisch ist sie aber vom Wohlwollen und auch von der personellen Situation des Arbeitgebers abhängig und das würde wahrscheinlich auch ohne ein Gesetz so geschehen. Hier helfen wohl auch in Zukunft nur Aufklärungsarbeit und gutes Zureden.

Die praktische Umsetzung dieses Punktes (Freistellung, Bildungsurlaub) sieht sehr unterschiedlich aus. Bei einigen AG ist es problemlos möglich, andere wiederum erklären den rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für sich für nichtig. Da hilft dann auch ein rechtlicher Anspruch recht wenig.
Außerdem gibt es derzeit Bestrebungen, die derzeit in S.-H. geltenden Vorschriften zum Bildungsurlaub so zu ändern, dass nicht mehr eine Woche jährlich möglich ist, sondern eine Woche alle zwei Jahre. Das würde dann ein Durchlaufen von zweiwöchigen Lehrgängen unmöglich machen. Derzeit kann man die Wochen von zwei Jahren auf ein Jahr zusammenlegen.

Viele Grüße
Henning


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW402841
Datum13.05.2007 18:265971 x gelesen
Hallo,

da du beim THW bist, kennst du es ja:

Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Da steht so ziemlich alles recht fair und anständig geregelt drin, denk ich. Familienbetreuung wirst du aber in keiner HiOrg finden. Auslagenerstattung ist doch selbstverständlich, falls welche entstehen sollten.

Und deine Frage nach einem "fairen" Helferrecht deutet irgendwie an, dass du im bestehenden irgendetwas unfair findest?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorThom8as 8P., Berchtesgaden / Bayern (BY)402909
Datum14.05.2007 07:305922 x gelesen
Hallo Afra,

dies könnte für Dich wohl interessant sein:

http://www.helfergleichstellung.brk.de/

Ich bin übrigens nicht im BRK.

Gruß
Thomas


Alles meine persönliche Meinung!

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AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW402915
Datum14.05.2007 10:456002 x gelesen
Geschrieben von Henning PetersAußerdem gibt es derzeit Bestrebungen, die derzeit in S.-H. geltenden Vorschriften zum Bildungsurlaub so zu ändern, dass nicht mehr eine Woche jährlich möglich ist, sondern eine Woche alle zwei Jahre. Das würde dann ein Durchlaufen von zweiwöchigen Lehrgängen unmöglich machen. Derzeit kann man die Wochen von zwei Jahren auf ein Jahr zusammenlegen.

Wo ist denn der Zusammenhang zwischen Bildungsurlaub und Freistellung für Lehrgänge? Das sind zwei verschieden Paar Schuhe, bitte nicht zusammenwerfen!
Oder muß man in S.-H. tatsächlich Bildungsurlaub für einen Lehrgang nehmen?

Gruß Timo


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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H402933
Datum14.05.2007 14:395922 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Timo LöfgenOder muß man in S.-H. tatsächlich Bildungsurlaub für einen Lehrgang nehmen?
Wenn nicht anders möglich, dann ja (s. hier). Wird auch bei der Einberufung darauf hingewiesen.
Und wird nach meinem Empfinden auch von vielen FA in Anspruch genommen um an den Lehrgängen teilzunehmen.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen402970
Datum14.05.2007 21:015997 x gelesen
Unabhängig von der HiOrg ist außer beim THW vor allem das Bundesland wichtig. Außerdem ist zu untescheiden zwischen den drei Zuständen "Ausbildung/Übung", "Einsatz ohne K-Fall" und "Einsatz im K-Fall".

Für Niedersachsen gibt es eine Regelung für "Einsatz ohne K-Fall" nur für die FW.

Soll also z.B. einen Einheit verpflegung durchführen (ohne k-Fall) sollte man auf einen Verpflegungstrupp der FW zurückgreifen. Bei den HiOrg ist nicht sichergestellt dass die helfer auch kommen dürfen. Billiger wird allerdings der Einsatz der HiOrg. Da es keine gesetzliche Regelung gibt darf ein Lohnkostenersatz (im Gegensatz zur FW) nicht gezahlt werden.

Gruß
Ingo


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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen402981
Datum14.05.2007 22:115853 x gelesen
Und in anderen Bundesländern ist der "K-Fall" gänzlich abgeschafft, da gibt es nur "Großschadensereignisse"...


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AutorChri8sti8an 8B., Würzburg / 423289
Datum24.08.2007 03:165968 x gelesen
Hallo Afra,

auf wenn der Thread etwas älter ist, muss ich meinen Senf dazu geben.

Für mich als Helfer im Roten Kreuz in Bayern gibt es kein "Helferrecht", analog zu vielen anderen Bundesländern in Bayern.

Nähere Infos zu der Thematik findest Du im Internet http://www.helfergleichstellung.brk.de oder einfach bei mir per Mail melden.

Gruß Christian


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