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ThemaFührungsorganisation / Führungsstruktur14 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorHerb8ert8 F.8, Oberursel / HE402844
Datum13.05.2007 18:3110203 x gelesen
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren wie bei Euch die Führungsorganisation bzw -struktur aufgebaut ist.

Gerade die Einsatzorganisation wäre interessant. Gibt es einen Brandmeister (Einsatzleiter) vom Dienst oder übernimmt immer der Wefü die EL. Bei den BF´s ist es ja recht einfach nachvollziehbar.

Habt Ihr es in einem Konzept niedergeschrieben ?

Gruß

Herbert


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AutorJens8 G.8, Grebenstein / 402874
Datum13.05.2007 20:317693 x gelesen
regelt das nicht das HBKG?

Mkg Jens


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AutorHerb8ert8 F.8, Oberursel / HE402876
Datum13.05.2007 20:447777 x gelesen
Geschrieben von Jens Gümbelregelt das nicht das HBKG?

durchaus wird es vom HBKG geregelt (§§ 41 ff.).

Mich interessiert diese Organisation innerhalb der Feuerwehr.

Gruß


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen402884
Datum13.05.2007 22:377591 x gelesen
Moin

Die Regelung im HBKG lässt ja viel Spielraum, wir hatten hier auch vor nicht allzu langer Zeit einen Thread, in dem es darum ging, wie der dortige Passus auszulegen sei.

Ich vertrete die Meinung, dass der 41 nur die Kompetenz des GBI/SBI beschreibt und alle Übernahmerechte/-pflichten in Sachen Einsatzleitung darunter (also auch für Wehrführer etc.) durch Dienstanweisung zu regeln sind. Mit der Meinung bin ich auch nicht ganz alleine, Gegenstimmen finden sich in dem besagten Thread, wenn ich nicht irre.

Darauf aufbauend haben wir solch eine DA im WeFü-Ausschuss ausgearbeitet und der SBI hat diese dann erlassen, die Grundzüge im groben:

- EL ist der ersteintreffende Fahrzeugführer (logisch.. ab "Einsatz" muss es auch 'nen "Einsatzleiter" geben)
- Übernahmerecht des örtl. zust. WeFü/Stellv. und Übernahmepflicht für diese, wenn der bisherige EL dies verlangt
- Analog dazu Recht/Pflicht für den SBI/Stellv.
- Möglichkeit der freiwilligen Übergabe an andere Führungskräfte (zB ein GF einem ZF, wenn die Lage größer wird aber keiner der Ehrenbeamten da ist).
- Kennzeichnung aller relevanten, momentanen Führungskräfte per Weste

Funktioniert soweit gut, was die wenigen Erfahrungen aus Einsätzen bisher so belegen.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen/derzeit San Franc / Hessen/CA402908
Datum14.05.2007 07:227595 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Herbert Flickdurchaus wird es vom HBKG geregelt (§§ 41 ff.).

Das HBKG regelt im Wortlaut nur die Zusammenarbeit von FFen, bzw. Feuerwehren allgemein mit anderen Einheiten (BF. PF, WF etc). Darin ist mitnichten eindeutig geregelt, wie die Einsatzleitung innerhalb der FF selbst geregelt wird. Es gibt zwar Kommentare etc zum HBKG, die da irgendwo eine eindeutige Regelung sehen.. zeigen konnte mir die noch niemand.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Eckhaubertreffen 2007
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorHerb8ert8 F.8, Oberursel / HE402918
Datum14.05.2007 11:127472 x gelesen
Richtig. Genau deswegen interessieren mich ja genau die Regelungen innerhalb der Feuerwehren.


Gruß


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AutorNico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg433004
Datum14.10.2007 20:257582 x gelesen
Hallo Herbert,

in Baden Württemberg regelt das das Feuerwehrgesetz: der Einsatzleiter ist immer der Kommandant. Ist dieser oder sein Stellvertreter nicht vor Ort ist der Gruppenführer des ersten Löschfahrzeuges der Einsatzleiter bzw. die erste qualifizierte Führungsperson a.d.Einsatzstelle.


Grüße
Nico


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW433070
Datum15.10.2007 08:227665 x gelesen
Geschrieben von Nico Peperin Baden Württemberg regelt das das Feuerwehrgesetz: der Einsatzleiter ist immer der Kommandant. Ist dieser oder sein Stellvertreter nicht vor Ort ist der Gruppenführer des ersten Löschfahrzeuges der Einsatzleiter bzw. die erste qualifizierte Führungsperson a.d.Einsatzstelle.

Und danach?
Übergabe der Führung?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorNico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg433178
Datum15.10.2007 18:567620 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd danach?
Übergabe der Führung?


Und nach was? In Baden Württemberg ist der Kommandant der Einsatzleiter. Kommt er an die Einsatzstelle, kann er sich der Einsatzleiteraufgabe nicht entziehen. Danach kommt nur noch die Führungsebene D, mit dem im Katastrophenfall eingesetzten Einsatzleiter (i.d.R. ein feuerwehrtechnischer Beamter, also einem Kreisbrandmeister).

Im Falle der ersten Führungskraft vor Ort (nicht gleich Kommandant) wird dieser (i.d.R. Gruppenführer) die Einsatzleitung bei einem Einsatz größer 5 Trupps die Einsatzleitung an die nächst eintreffende Führungskraft der entsprechenden Ausbildung (z.B. Zugführer) abgeben. Bei solchen Einsätzen kann man aber getrost davon ausgehen, dass entweder der Kommandant, sein Stellvertreter, ein Abteilungskommandant oder stellvertretender Abteilungskommandant an der Einsatzstelle ist, der die Einsatzleitung übernehmen kann und muss.

Das ein Führungswechsel sorgfältig erfolgen muss (Übergabe gelbe Weste, Meldung an die Leitstelle, sorgfältige Einweisung in Lage und Maßnahmen sowie eine eindeutige Information an die direkt unterstellten Führungskräfte) sollte klar sein!


Grüße
Nico


Technik ohne Taktik? Nein Danke

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg433183
Datum15.10.2007 19:137602 x gelesen
Geschrieben von Nico PeperIm Falle der ersten Führungskraft vor Ort (nicht gleich Kommandant) wird dieser (i.d.R. Gruppenführer) die Einsatzleitung bei einem Einsatz größer 5 Trupps die Einsatzleitung an die nächst eintreffende Führungskraft der entsprechenden Ausbildung (z.B. Zugführer) abgeben.

Das würde Sinn machen.
Jedoch sollte man die Frage der EL nach Kommandant und Stellvertreter durch eine Anweisung der Gemeinde regeln.
Denn das alles ist im luftleeren Raum. Logisch ist die von Dir genannte Vorgehensweise. Aber besser ist es, wenn man es schriftlich niederlegt.


Geschrieben von Nico PeperBei solchen Einsätzen kann man aber getrost davon ausgehen, dass entweder der Kommandant, sein Stellvertreter, ein Abteilungskommandant oder stellvertretender Abteilungskommandant an der Einsatzstelle ist, der die Einsatzleitung übernehmen kann und muss.

Vorsicht mit den Abteilungskommandanten
Wenn das FwG Ba-Wü vom Feuerwehrkommandanten spricht, dann meint es da nur den Kommandanten (tlw. vor Ort auch Stadtbrandmeister, Gesamtkommandant,... genannt), nicht den Abteilungskommandanten. Der ist (ugs. nach lockerer Definition LFS) nur ein Zugführer mit Räum- und Streupflicht.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorNico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg433209
Datum15.10.2007 21:207647 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAber besser ist es, wenn man es schriftlich niederlegt.

Wenn die Gemeinde mit macht und eine Dienstordnung niederlegt, um so besser!

Geschrieben von Christian FischerVorsicht mit den Abteilungskommandanten
Wenn das FwG Ba-Wü vom Feuerwehrkommandanten spricht, dann meint es da nur den Kommandanten (tlw. vor Ort auch Stadtbrandmeister, Gesamtkommandant,... genannt), nicht den Abteilungskommandanten. Der ist (ugs. nach lockerer Definition LFS) nur ein Zugführer mit Räum- und Streupflicht.


Die Diskussion hatten wir mit den Ausbildern der LfS Bruchsal auch schon. Aber es gibt zwei Standardwerke mit rechtlichen Kommentaren zum Feuerwehrgesetz Baden Württemberg: Heinz Schäfer und Gerhard Hildinger sowie Wilhelm Surwald (beide 1997). Im Surwald findet sich der eindeutige Hinweis darauf, dass für Feuerwehren mit Abteilungen die Regelungen zu den Aufgaben des Kommandanten im selben Maße für den Abteilungskommandanten gelten, wenn der Einsatz innerhalb seines Abteilungsgebietes liegt und der Kommandant nicht anwesend ist. Macht auch Sinn, da der Abteilungskommandant wie der Kommandant vom Gemeinderat für seinem Amt bestätigt werden muss.
Eine solche Regelung geht natürlich nur dann auf, wenn der Abteilungskommandant die entsprechende Ausbildung hat. Bei uns in der Gemeinde ist ein Abteilungskommandant immer Zugführer, einige wie unser Kommandant Verbandsführer.

... ich schätze unsere Ausbilder auf der LfS sehr, aber ich habe bei rechtlichen Fragen von den Kameraden schon das eine oder andere mal unscharfe oder falsche Informationen bekommen. Sind halt auch nur Menschen.

Grüße
Nico


Technik ohne Taktik? Nein Danke

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg433449
Datum16.10.2007 22:587600 x gelesen
Hallo Nico,

Zurück zu den Tatsachen!
Geschrieben von Nico Peper
Im Surwald findet sich der eindeutige Hinweis darauf, dass für Feuerwehren mit Abteilungen die Regelungen zu den Aufgaben des Kommandanten im selben Maße für den Abteilungskommandanten gelten, wenn der Einsatz innerhalb seines Abteilungsgebietes liegt und der Kommandant nicht anwesend ist. Macht auch Sinn, da der Abteilungskommandant wie der Kommandant vom Gemeinderat für seinem Amt bestätigt werden muss.
Alles richtig. Aber was macht der Ausgebildete Zugführer wenn der Abt. Kdt. und/oder der stv. Ktd. "nur" GF ist?

Wenn man das gütlich regeln kann ist es gut. Leider wird oft übersehen das der stv. Ktd. in der Lage sein muss die selben Aufgaben wie der Kdt. zu lösen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorNico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg433621
Datum17.10.2007 21:067459 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael BayerLeider wird oft übersehen das der stv. Ktd. in der Lage sein muss die selben Aufgaben wie der Kdt. zu lösen.

Da kann ich Dir nur recht geben. Deshalb bilden wir in der Stadt alle (!) Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter zu Zugführern aus, auch wenn die Abteilung "nur" über ein LF8/6 verfügt.

Die Ausbildung wird, wenn nicht schon vor der Amtsübernahme vorhanden, sobald wie möglich durchgeführt. Unsere KBMs unterstützen das, indem freie werdende Plätze des Landkreises entsprechend angeboten werden.

Aber das Thema Zugführer trifft frisch gebackene Kommandanten die "nur" Gruppenführer sind ebenso.


Ich persönlich finde das System einiger großer Feuerwehren in BaWü (z.B. Aalen) sinnvoll, bei denen es einen Zugführer (Einsatzleiter) vom Dienst gibt. In Aalen übernehmen meines Wissens nach auch Zugführer kleinerer Abteilungen diesen Dienst. Ich finde das positiv, weil so die Einsatzleitungserfahrung nicht nur auf einen Kommandanten fokussiert wird.


Grüße
Nico


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg685784
Datum20.06.2011 15:234376 x gelesen
Guten Tag

zur Thematik was aus BaWü:

-> LFS BaWü: " Führungsorganisation an Einsatzstellen ".


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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