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Thema | Führungsorganisation / Führungsstruktur | 14 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Autor | Herb8ert8 F.8, Oberursel / HE | 402844 | |||
Datum | 13.05.2007 18:31 | 10203 x gelesen | |||
Hallo zusammen, mich würde mal interessieren wie bei Euch die Führungsorganisation bzw -struktur aufgebaut ist. Gerade die Einsatzorganisation wäre interessant. Gibt es einen Brandmeister (Einsatzleiter) vom Dienst oder übernimmt immer der Wefü die EL. Bei den BF´s ist es ja recht einfach nachvollziehbar. Habt Ihr es in einem Konzept niedergeschrieben ? Gruß Herbert | |||||
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Autor | Jens8 G.8, Grebenstein / | 402874 | |||
Datum | 13.05.2007 20:31 | 7693 x gelesen | |||
regelt das nicht das HBKG? Mkg Jens | |||||
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Autor | Herb8ert8 F.8, Oberursel / HE | 402876 | |||
Datum | 13.05.2007 20:44 | 7777 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Gümbelregelt das nicht das HBKG? durchaus wird es vom HBKG geregelt (§§ 41 ff.). Mich interessiert diese Organisation innerhalb der Feuerwehr. Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 402884 | |||
Datum | 13.05.2007 22:37 | 7591 x gelesen | |||
Moin Die Regelung im HBKG lässt ja viel Spielraum, wir hatten hier auch vor nicht allzu langer Zeit einen Thread, in dem es darum ging, wie der dortige Passus auszulegen sei. Ich vertrete die Meinung, dass der 41 nur die Kompetenz des GBI/SBI beschreibt und alle Übernahmerechte/-pflichten in Sachen Einsatzleitung darunter (also auch für Wehrführer etc.) durch Dienstanweisung zu regeln sind. Mit der Meinung bin ich auch nicht ganz alleine, Gegenstimmen finden sich in dem besagten Thread, wenn ich nicht irre. Darauf aufbauend haben wir solch eine DA im WeFü-Ausschuss ausgearbeitet und der SBI hat diese dann erlassen, die Grundzüge im groben: - EL ist der ersteintreffende Fahrzeugführer (logisch.. ab "Einsatz" muss es auch 'nen "Einsatzleiter" geben) - Übernahmerecht des örtl. zust. WeFü/Stellv. und Übernahmepflicht für diese, wenn der bisherige EL dies verlangt - Analog dazu Recht/Pflicht für den SBI/Stellv. - Möglichkeit der freiwilligen Übergabe an andere Führungskräfte (zB ein GF einem ZF, wenn die Lage größer wird aber keiner der Ehrenbeamten da ist). - Kennzeichnung aller relevanten, momentanen Führungskräfte per Weste Funktioniert soweit gut, was die wenigen Erfahrungen aus Einsätzen bisher so belegen. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen/derzeit San Franc / Hessen/CA | 402908 | |||
Datum | 14.05.2007 07:22 | 7595 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Herbert Flick durchaus wird es vom HBKG geregelt (§§ 41 ff.). Das HBKG regelt im Wortlaut nur die Zusammenarbeit von FFen, bzw. Feuerwehren allgemein mit anderen Einheiten (BF. PF, WF etc). Darin ist mitnichten eindeutig geregelt, wie die Einsatzleitung innerhalb der FF selbst geregelt wird. Es gibt zwar Kommentare etc zum HBKG, die da irgendwo eine eindeutige Regelung sehen.. zeigen konnte mir die noch niemand. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Eckhaubertreffen 2007 - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Herb8ert8 F.8, Oberursel / HE | 402918 | |||
Datum | 14.05.2007 11:12 | 7472 x gelesen | |||
Richtig. Genau deswegen interessieren mich ja genau die Regelungen innerhalb der Feuerwehren. Gruß | |||||
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Autor | Nico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg | 433004 | |||
Datum | 14.10.2007 20:25 | 7582 x gelesen | |||
Hallo Herbert, in Baden Württemberg regelt das das Feuerwehrgesetz: der Einsatzleiter ist immer der Kommandant. Ist dieser oder sein Stellvertreter nicht vor Ort ist der Gruppenführer des ersten Löschfahrzeuges der Einsatzleiter bzw. die erste qualifizierte Führungsperson a.d.Einsatzstelle. Grüße Nico Technik ohne Taktik? Nein Danke | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 433070 | |||
Datum | 15.10.2007 08:22 | 7665 x gelesen | |||
Geschrieben von Nico Peperin Baden Württemberg regelt das das Feuerwehrgesetz: der Einsatzleiter ist immer der Kommandant. Ist dieser oder sein Stellvertreter nicht vor Ort ist der Gruppenführer des ersten Löschfahrzeuges der Einsatzleiter bzw. die erste qualifizierte Führungsperson a.d.Einsatzstelle. Und danach? Übergabe der Führung? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Nico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg | 433178 | |||
Datum | 15.10.2007 18:56 | 7620 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd danach? Und nach was? In Baden Württemberg ist der Kommandant der Einsatzleiter. Kommt er an die Einsatzstelle, kann er sich der Einsatzleiteraufgabe nicht entziehen. Danach kommt nur noch die Führungsebene D, mit dem im Katastrophenfall eingesetzten Einsatzleiter (i.d.R. ein feuerwehrtechnischer Beamter, also einem Kreisbrandmeister). Im Falle der ersten Führungskraft vor Ort (nicht gleich Kommandant) wird dieser (i.d.R. Gruppenführer) die Einsatzleitung bei einem Einsatz größer 5 Trupps die Einsatzleitung an die nächst eintreffende Führungskraft der entsprechenden Ausbildung (z.B. Zugführer) abgeben. Bei solchen Einsätzen kann man aber getrost davon ausgehen, dass entweder der Kommandant, sein Stellvertreter, ein Abteilungskommandant oder stellvertretender Abteilungskommandant an der Einsatzstelle ist, der die Einsatzleitung übernehmen kann und muss. Das ein Führungswechsel sorgfältig erfolgen muss (Übergabe gelbe Weste, Meldung an die Leitstelle, sorgfältige Einweisung in Lage und Maßnahmen sowie eine eindeutige Information an die direkt unterstellten Führungskräfte) sollte klar sein! Grüße Nico Technik ohne Taktik? Nein Danke | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 433183 | |||
Datum | 15.10.2007 19:13 | 7602 x gelesen | |||
Geschrieben von Nico PeperIm Falle der ersten Führungskraft vor Ort (nicht gleich Kommandant) wird dieser (i.d.R. Gruppenführer) die Einsatzleitung bei einem Einsatz größer 5 Trupps die Einsatzleitung an die nächst eintreffende Führungskraft der entsprechenden Ausbildung (z.B. Zugführer) abgeben. Das würde Sinn machen. Jedoch sollte man die Frage der EL nach Kommandant und Stellvertreter durch eine Anweisung der Gemeinde regeln. Denn das alles ist im luftleeren Raum. Logisch ist die von Dir genannte Vorgehensweise. Aber besser ist es, wenn man es schriftlich niederlegt. Geschrieben von Nico Peper Bei solchen Einsätzen kann man aber getrost davon ausgehen, dass entweder der Kommandant, sein Stellvertreter, ein Abteilungskommandant oder stellvertretender Abteilungskommandant an der Einsatzstelle ist, der die Einsatzleitung übernehmen kann und muss. Vorsicht mit den Abteilungskommandanten Wenn das FwG Ba-Wü vom Feuerwehrkommandanten spricht, dann meint es da nur den Kommandanten (tlw. vor Ort auch Stadtbrandmeister, Gesamtkommandant,... genannt), nicht den Abteilungskommandanten. Der ist (ugs. nach lockerer Definition LFS) nur ein Zugführer mit Räum- und Streupflicht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Nico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg | 433209 | |||
Datum | 15.10.2007 21:20 | 7647 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerAber besser ist es, wenn man es schriftlich niederlegt. Wenn die Gemeinde mit macht und eine Dienstordnung niederlegt, um so besser! Geschrieben von Christian Fischer Vorsicht mit den Abteilungskommandanten Die Diskussion hatten wir mit den Ausbildern der LfS Bruchsal auch schon. Aber es gibt zwei Standardwerke mit rechtlichen Kommentaren zum Feuerwehrgesetz Baden Württemberg: Heinz Schäfer und Gerhard Hildinger sowie Wilhelm Surwald (beide 1997). Im Surwald findet sich der eindeutige Hinweis darauf, dass für Feuerwehren mit Abteilungen die Regelungen zu den Aufgaben des Kommandanten im selben Maße für den Abteilungskommandanten gelten, wenn der Einsatz innerhalb seines Abteilungsgebietes liegt und der Kommandant nicht anwesend ist. Macht auch Sinn, da der Abteilungskommandant wie der Kommandant vom Gemeinderat für seinem Amt bestätigt werden muss. Eine solche Regelung geht natürlich nur dann auf, wenn der Abteilungskommandant die entsprechende Ausbildung hat. Bei uns in der Gemeinde ist ein Abteilungskommandant immer Zugführer, einige wie unser Kommandant Verbandsführer. ... ich schätze unsere Ausbilder auf der LfS sehr, aber ich habe bei rechtlichen Fragen von den Kameraden schon das eine oder andere mal unscharfe oder falsche Informationen bekommen. Sind halt auch nur Menschen. Grüße Nico Technik ohne Taktik? Nein Danke | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 433449 | |||
Datum | 16.10.2007 22:58 | 7600 x gelesen | |||
Hallo Nico, Zurück zu den Tatsachen! Geschrieben von Nico Peper Im Surwald findet sich der eindeutige Hinweis darauf, dass für Feuerwehren mit Abteilungen die Regelungen zu den Aufgaben des Kommandanten im selben Maße für den Abteilungskommandanten gelten, wenn der Einsatz innerhalb seines Abteilungsgebietes liegt und der Kommandant nicht anwesend ist. Macht auch Sinn, da der Abteilungskommandant wie der Kommandant vom Gemeinderat für seinem Amt bestätigt werden muss. Alles richtig. Aber was macht der Ausgebildete Zugführer wenn der Abt. Kdt. und/oder der stv. Ktd. "nur" GF ist? Wenn man das gütlich regeln kann ist es gut. Leider wird oft übersehen das der stv. Ktd. in der Lage sein muss die selben Aufgaben wie der Kdt. zu lösen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Nico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg | 433621 | |||
Datum | 17.10.2007 21:06 | 7459 x gelesen | |||
Hallo Michael, Geschrieben von Michael Bayer Leider wird oft übersehen das der stv. Ktd. in der Lage sein muss die selben Aufgaben wie der Kdt. zu lösen. Da kann ich Dir nur recht geben. Deshalb bilden wir in der Stadt alle (!) Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter zu Zugführern aus, auch wenn die Abteilung "nur" über ein LF8/6 verfügt. Die Ausbildung wird, wenn nicht schon vor der Amtsübernahme vorhanden, sobald wie möglich durchgeführt. Unsere KBMs unterstützen das, indem freie werdende Plätze des Landkreises entsprechend angeboten werden. Aber das Thema Zugführer trifft frisch gebackene Kommandanten die "nur" Gruppenführer sind ebenso. Ich persönlich finde das System einiger großer Feuerwehren in BaWü (z.B. Aalen) sinnvoll, bei denen es einen Zugführer (Einsatzleiter) vom Dienst gibt. In Aalen übernehmen meines Wissens nach auch Zugführer kleinerer Abteilungen diesen Dienst. Ich finde das positiv, weil so die Einsatzleitungserfahrung nicht nur auf einen Kommandanten fokussiert wird. Grüße Nico Technik ohne Taktik? Nein Danke | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 685784 | |||
Datum | 20.06.2011 15:23 | 4376 x gelesen | |||
Guten Tag zur Thematik was aus BaWü: -> LFS BaWü: " Führungsorganisation an Einsatzstellen ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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