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| Thema | Überprüfung elektrischer Anlagen | 5 Beträge | |||
| Rubrik | Unfallverhütung | ||||
| Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 404167 | |||
| Datum | 22.05.2007 12:00 | 7111 x gelesen | |||
| Hallo. In welchem Rhytmus müssen ortsfeste elektrische Anlagen in Gerätehäusern geprüft werden ? Sind 230 V- Installationen in Feuerwehrfahrzeugen (z.B.Lichtmast,Hydr.Agregat usw) ortsfest oder ortsveränderlich und müssen somit halbjährlich geprüft werden? MFG Marc Wille | |||||
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| Autor | Tors8ten8 A.8, rosengarten / niedersachsen | 404226 | |||
| Datum | 22.05.2007 15:21 | 5281 x gelesen | |||
| mal einfach orstsveränderlich-----alles wo stecker dran ist.......... google mal bei den BG gibt da nette Hefte und bei der FUK... jedenfalls NDS meine meinug ist das wir alle nur menschen sind, gewohnheitstiere,unvollkommen, ..................... aber dazulernen sollten wir doch können | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 404229 | |||
| Datum | 22.05.2007 15:24 | 5125 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Wille In welchem Rhytmus müssen ortsfeste elektrische Anlagen in Gerätehäusern geprüft werden ? Die Antwort gibt die Gefährdungsanalyse, die die Gemeinde erstellen muss. In der Regel alle vier Jahre Geschrieben von Marc Wille Sind 230 V- Installationen in Feuerwehrfahrzeugen (z.B.Lichtmast,Hydr.Agregat usw) ortsfest oder ortsveränderlich und müssen somit halbjährlich geprüft werden? Elektrische Anlagen auf Fahrzeugen richten sich nach VDE 0100 Teil 717. Nach BGV A3: Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in ?Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art? (DIN VDE 0100 Gruppe 700) --> jährlich Hierzu zählt auch der Teil 717 aber: Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter - in stationären Anlagen alle 6 Monate - in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung durch den Benutzer und in Fahrzeugen müssen lt. der VDE 0100 Teil 717 bei bestimmten Schutzmaßnahmen Fehlerstromschutzschalter eingebaut werden. Bei den zu entnehmenden Geräten ist eine Zuordnung zu den ortsveränderlichen Geräten zu empfehlen: BGV A3: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker, bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. Also würde ich auch hier für ein Jahr plädieren. Gruß Stefan | |||||
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| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 404246 | |||
| Datum | 22.05.2007 16:12 | 5207 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HanneDie Antwort gibt die Gefährdungsanalyse, die die Gemeinde erstellen muss. Weil? Und im ganzen GH das gleiche Ergebnis? Die Steckdose für's Faxgerät dürfte anderen Belastungen ausgesetzt sein als der Schalter in der Fahzeughalle... Geschrieben von Stefan Hanne Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Ob Baustellen soviel schlimmer sind als Einsatzstellen? Nagut, die Benutzungshäufigkeit ist geringer. Anderseits bleibt am DIN-Moppel ein erster Fehler lange unentdeckt, macht aber ggf. die ganze Sicherheit der Schutztrennung zunichte. Wenn man da schon ans Maximum gehen will, muss aber vernünftig begründet und dokumentiert werden. "Hat XY/BG/FUK als Beispiel so genannt" ist da seeehr wackelig. - Soilang ekein Unfall passiert, braucht man das ganze Prüfungskrams eigentlich nicht, wenn aber einer Eintritt, wird man hinterfragen, ob das durch intensivere Prüfung zu vermeiden gewesen wäre. Und da muss dann stichhaltig begründet sein, warum die festgelegten Prüffristen für angemessen erachtet hat und das man überhaupt zu eienr solchen Festlegung qualifiziert ist (Stichwort VEFK etc), sonst hat man ein kleeeeines Problem. Btw gibt's dazu zwei nette Bücher in der VDE-Schriftenreihe von einem Herrn Neumann. Gruß, Thorben | |||||
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| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 404360 | |||
| Datum | 23.05.2007 09:24 | 5189 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlWenn man da schon ans Maximum gehen will, muss aber vernünftig begründet und dokumentiert werden. Richtig. Ohne qualifizierte Gefährdungsbeurteilung, in der die Prüffristen (in Zusammenarbeit mit der "Befähigten Person" oder der "Zugelassenen Überwachungsstelle") festgelegt sind - natürlich unter Beachtung gesetzlicher (z.B. BetrSichV) oder vorgegebener Fristen (z.B. GUV-V A2), läuft nichts. Geschrieben von Thorben Gruhl Soilang ekein Unfall passiert, braucht man das ganze Prüfungskrams eigentlich nicht ... Würde ich so nicht unterschreiben. Häufig tauchen bei Prüfungen Fehler auf, die im normalen Betrieb nicht auffallen ... Einsatzkaffeemaschinen sind prädistiniert für solche Fehler - PE-Verbindung zur Heizplatte. Auch schon häufiger erlebt: Unterbrochene PE-Verbindung (nicht im Stecker befestigt) an fabrikneuen(!) Verlängerungsleitungen. Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- Dies hier ist meine persönliche Meinung. | |||||
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