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Thema | Hydranten spülen | 8 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Fabi8an 8L., Abtswind / Bay | 404824 | |||
Datum | 24.05.2007 21:43 | 9608 x gelesen | |||
Hi Mal ne kleine Frage: "Ist Hydranten spülen Pflicht(egal ob FW oder Gemeinde)?" Es gibt bei uns in der Gemeinde eine Disskusion ob es gemacht werden muss oder nicht. Und wenn es Pflicht ist, wo kann man das in den Gesetzen nachschlagen? | |||||
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Autor | Patr8ick8 F.8, Neunkirchen / Saarland | 404830 | |||
Datum | 24.05.2007 22:01 | 7823 x gelesen | |||
Geht es Dir um Übungen und Einsätze der Feuerwehr sowie eventuelle Pflanzengießaktionen der Gemeinde oder um eine Art wiederkehrende Prüfung? Ein Gesetz zu dem Thema wird es wohl kaum geben, evtl. eine Richtline oder Empfehlung des örtlichen Wasserversorgers. ======= Erfahrung nennt man die Summe all unserer Irrtümer. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz | 404834 | |||
Datum | 24.05.2007 22:13 | 7772 x gelesen | |||
Da kenn ich zwei Arten von Hydrantenspülen: Vor der Wasserentnahme aus Unter/Oberflurhydrant wird einmal kräftig der Rost aus der Leitung gespült, damit nichts im Tank landet. Dann die Jährliche Spülung und anschließend Fettung der Hydranten und Hydrantendeckel, die m.E. gemacht werden müssen, was auch sinnvoll ist, zur Sicherstellung der Wasserentnahme. Bei uns wird das von der Gemeinde gemacht, andernorts auch mal von Feuerwehrs - in wie weit wer dafür verantwortlich ist? Meiner Meinung nach die Gemeinde. Wissen tu ich es nicht! viele Grüße, Sebastian | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 404836 | |||
Datum | 24.05.2007 22:15 | 7921 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian LayhMal ne kleine Frage: Die Gemeinde ist (jedenfalls hier in Nds) für den Brandschutz zuständig. Dazu gehört auch die Löschwasserversorgung. Hier trifft sie mit dem Wasserversorger (bei uns die Stadtwerke) ein abkommen. Wir machen z.B. eine mehr oder weniger regelmäßige Hydrantenkontrolle (Zustand, Beschilderung) und schreiben bei Bedarf einen Mängelbericht. Spülen oder den Hydranten auf Durchfluss messen machen wir nicht, denn das gab immer wieder Ärger mit den Anwohnern, wenn das Wasser aufgrund der hohen Strömungsgeschwindigkeit Ablagerungen mitriss und Trübe wurde. Das richtige Spülen der Wasserleitungen ist normalerweise Sache des Wasserversorgers, denn er ist für das Einhalten der Vorschriften (Hygiene!) verantwortlich. Gruß Heinreich | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 404847 | |||
Datum | 24.05.2007 22:45 | 7691 x gelesen | |||
Die Gemeinde ist dafür zuständig, weil sie den Brandschutz sicherstellen muß. (Wie andere ja auch schon geschrieben haben). Wir schauen auch ob alles am Hydranten ok ist (wenn nicht, Meldung an Versorger) und spülen den Hydranten auch anschließend. Das Spülen geschieht bei "Problem"-Hydranten (wo bekannt ist, daß z.B. früher nach Spülvorgängen die Hochzeitssuppe in der benachbarten Gaststätte dann mal braun war, o.ä.) gaaanz vorsichtig mit einem D-Schlauch am Standrohr. Für das Ganze bekommt die Feuerwehr/Gemeinde hier einen kleinen Obulus je Hydrant vom Versorger so weit ich weiß. Hat für uns aber auch den Vorteil, daß unsere Kräfte ziemlich viele Hyranten und ihre Eigenheiten kennen..... Gruß Lars P.S.: alles meine persönliche Meinung http://www.feuerwehr-oerel.de http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 404867 | |||
Datum | 25.05.2007 07:28 | 7789 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian GeißertDann die Jährliche Spülung und anschließend Fettung der Hydranten und Hydrantendeckel, die m.E. gemacht werden müssen, was auch sinnvoll ist, zur Sicherstellung der Wasserentnahme. Wo steht denn das die gefettet werden müssen? Bei uns fettet seit Jahren keiner mehr die Hydranten. Worüber ich auch froh bin....das war nur Sauerei! Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Geisenheim / Hessen | 404872 | |||
Datum | 25.05.2007 08:30 | 7781 x gelesen | |||
Hallo, die Verpflichtung der Kommune, für Brandschutzzwecke die Wasserversorgung bereit zu stellen, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesgesetz. Die Unterhaltung des Netzes ergibt sich aus dem DVGW Arbeitsblatt 331. Der empfohlene Überprüfungszyklus wurde nun von zwei Jahren auf vier Jahre angehoben. Prüfungen: Die Überprüfung der Hydranten obliegt dem Wasserversorger. Dieser kann jedoch mit der Gemeinde Absprachen hinsichtlich der Übernahme von Leistungen treffen. Gemäß DVGW-Merkblatt W 331 sollen folgende Prüfungen in einem Turnus von etwa vier Jahren erfolgen. Prüfungen an Überflurhydranten: ? Korrosion an sichtbaren Teilen ? Spülen ? Leichtgängigkeit der Hauptabsperrung (Spindel) ? Entleerung des Mantelrohrs ? Kontrolle des Fallmantels und der Deckkapseln ? Dichtigkeit Prüfungen an Unterflurhydranten: ? Beschilderung ? richtiger Sitz des Deckels der Straßenkappe ? leichtes Öffnen des Deckels der Straßenkappe ? Verschmutzung der Straßenkappe ? Unversehrtheit der Klauen ? Spülen ? Leichtgängigkeit der Hauptabsperrung (Spindel) ? Dichtigkeit ? Entleerung ? Winterfestigkeit Gruß Thomas Kempenich | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Pommelsbrunn / Bayern | 587493 | |||
Datum | 16.10.2009 14:27 | 5337 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Arens "Bei uns fettet seit Jahren keiner mehr die Hydranten. Worüber ich auch froh bin....das war nur Sauerei!" Bei uns wird auch seit 8 Jahren nicht mehr gefettet. Allerdings legen wir alle zwei Jahre eine neue Folie hinein. Gruß Stefan | |||||
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