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ThemaAmtshilfeersuchen!30 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorRobe8rt 8M., Dresden / Sachsen407115
Datum04.06.2007 22:068856 x gelesen
Hallo Kameraden!

Hier mal ein Beitrag zum Thema Amtshilfeersuchen.

Die Feuerwehr hilft der Polizei beim sicherstellen von Schmuggelware.

MkG,

Robert


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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen407179
Datum05.06.2007 07:487807 x gelesen
Ist aber eher Alltag als die Ausnahme. Gibt dafür X Beispiele auch beim THW.

Hanfplantage
Verkehrskontrollen


Gruß Martin

THW OV-Neuss

Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp

http://www.thw-neuss.de



Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar407189
Datum05.06.2007 08:387744 x gelesen
Geschrieben von Martin DropmannIst aber eher Alltag als die Ausnahme. Gibt dafür X Beispiele auch beim THW

Die aber so doof sind und sich dafür einspannen lassen.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen407198
Datum05.06.2007 09:297774 x gelesen
Naja scheint sich ja aufgrund der Verpackung um eine Gefahrguteinstz gehandelt zu haben. Da denke ich mal ist die AMtshilfe zulässig.

Hätte die FW direkt beim sicherstellen unterstützt sehe ich das mal fraglich ob es dann ok gewesen wäre.


Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen407281
Datum05.06.2007 15:247665 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschDie aber so doof sind und sich dafür einspannen lassen.

Was ist daran denn "doof"?


Gruß Martin

THW OV-Neuss

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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen407285
Datum05.06.2007 15:297737 x gelesen
Geschrieben von Torsten MeißNaja scheint sich ja aufgrund der Verpackung um eine Gefahrguteinstz gehandelt zu haben.Scheinen Zigaretten in falschem Gewand gewesen zu sein.

Geschrieben von Torsten MeißDa denke ich mal ist die AMtshilfe zulässig. Zulässig ist die fast immer. ;-)

Geschrieben von Torsten MeißHätte die FW direkt beim sicherstellen unterstützt sehe ich das mal fraglich ob es dann ok gewesen wäre.Was wäre daran fraglich?


Gruß Martin

THW OV-Neuss

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Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW.

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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen407301
Datum05.06.2007 15:477696 x gelesen
Da es sich dann um eine Aufgabe der Polizei gehandelt hätte und in den Fueerwehrgesetzen ist ja eine polizeiliche Handlung immer ausgeschlossen.

Die Pol kann ja die Feuerwehr nicht auch al Wasserwerferersatz bei DEmos anfordern.


Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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AutorSeba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW407306
Datum05.06.2007 15:547754 x gelesen
auch wenn ich das etwas Laienhaft ausdrücke, aber ich verstehe das ganze so:

LKW Anhalten und Durchleuchten/Durchsuchen: polizeiliche Handlung
Beseitigen von Gefahrgut (Inhalt der Säcke) und ordnungsgemäßes Trennen: keine polizeiliche Handlung (kann z.B. durch FW durchgeführt werden)
Sicherstellen der Zigaretten: polizeiliche Handlung
ordnungsgemäße Beseitigen des Gefahrgutes: keine polizeiliche Handlung (Entsorgungsunternehmen)

Dahingegen wäre ein Einsatz der FW als Wasserwerferersatz auch auf jeden Fall eine polizeiliche Handlung und m.M. nach auch aus gutem Grund ausgeschlossen


Viele Grüße
Sebastian

Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.
Sir Winston Churchill (1874 - 1964)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW407307
Datum05.06.2007 15:577786 x gelesen
Hallo,

Warum nicht? Soweit ich weiß steht nichts davon im FSHG

Geschrieben von Torsten MeißDie Pol kann ja die Feuerwehr nicht auch al Wasserwerferersatz bei DEmos anfordern.

Sowas ähnliches hatten wir schonmal. Bei einer Massenschlägerei in einem Festzelt hat die Polizeistreife um Hilfe gebeten und sie auch erhalten.
Gegen 400 l/min Wasser gibt es nur sehr wenige Argumente.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar407309
Datum05.06.2007 16:037790 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannSowas ähnliches hatten wir schonmal. Bei einer Massenschlägerei in einem Festzelt hat die Polizeistreife um Hilfe gebeten und sie auch erhalten.
Gegen 400 l/min Wasser gibt es nur sehr wenige Argumente.


Super

und beim nächsten Mal bekommt Ihr Kloppe, weil "Die von der Feuerwehr mit den Bullen unter einer Decke stecken"


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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Scharnhorst

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW407314
Datum05.06.2007 16:227762 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian Besch"Die von der Feuerwehr mit den Bullen unter einer Decke stecken"

Da das nicht der schwarze Block war, der nass wurde, sondern die einschlägig bekannte Dorfjugend, wohl eher nicht.
Man kennt sich halt.

Gruß

Thomas


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Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar407315
Datum05.06.2007 16:237769 x gelesen
um so besser, die wissen schon wie du heißt..

ich finde es grundsätzlich falsch ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW407317
Datum05.06.2007 16:287685 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian Beschum so besser, die wissen schon wie du heißt..

1. Nein die wissen nicht wie ich heiße, da ich ein Zugezogener bin.
2. Ich war da nicht dabei.

Und grundsätzlich ist das Leben meistens grau und sehr selten schwarz oder weiß.

Gruß

Thomas


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AutorRobe8rt 8M., Dresden / Sachsen407371
Datum05.06.2007 18:267691 x gelesen
Noch ein paar Details:

Es handelte sich dabei um Zigaretten in Adipinsäurebehälter besser bekannt als E355.

Diese Adipinsäure kann schon bei 20 grad zum Atemgift werden. Es handelte sich also wirklich um einen GSG-Einsatz.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)407387
Datum05.06.2007 20:237694 x gelesen
Wie wurdet ihr von der Polizei hinzugezogen? Wart ihr schon vorher am Ort, oder wurdet ihr explizit zum Schlägerduschen alarmiert?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern407412
Datum05.06.2007 22:357769 x gelesen
Hallo Fliorian,

die sind nicht so doof, sondern vom THW-Helferrechtsgesetz dazu verpflichtet - genauso wie ´z. B. in Bayern und auch in anderen Bundesländern die FW laut Wassergesetzen verpflichtet sind, den Nachbargemeinde - auf eigene Kosten - zu helfen.
Also erst mal die gesetzlichen Grundlagen anschauen, bevor man andere für doof erklärt - wer mit einem Finger auf andere zeigt, zeigt mit drei Fingern zurück

Grüße


Bernadette


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW407436
Datum06.06.2007 07:117807 x gelesen
Hallo!
Diese Diskussion halte ich für "Blödsinnig!"
Sicher muss die Feuerwehr nicht für alles herangezogen werden. Auf der anderen Seite sehe ich es dennoch als ein Miteinander und es wird die Situation geben, in der wir die Polizei benötigen, wenn es auch nicht unbedingt deren Aufgabe wäre, uns in der Situation zu helfen.

Aber Grundsätzlich sich hinzustellen und zu sagen, die sind ja doof, wenn sie sich dazu ziehen lassen ist genau so doof.

Das immer mehr Aufgaben bei der Feuerwehr "abgelegt" werden ist allerdings ein anderes Thema!

Gruß
Martin


------------------------------------
Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar407438
Datum06.06.2007 07:217711 x gelesen
Mahlzeit

es geht hier nicht um Feuerwehr oder THW

sicherlich muss man mal etwas flexibler sein
aber was ist wenn der erste Feuerwehrmann / THW Helfer tot irgendwo rumliegt weil

einer der Zeltprügler ihm was über die Rübe gezogen hat

bei der nächtlichen Kontrolle jemand angefangen hat zu schießen oder sich in die Luft gejagt hat?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW407439
Datum06.06.2007 07:257736 x gelesen
Hallo Florian,
Das "was wäre wenn" kannst du aber nun mal in alle Richtungen drehen und wenden.... Was wäre wenn ein Polizist von einem brennenden Sofa erschlagen wird, was wir aus dem Fenster werfen usw.

Gerade die Ausleuchtung durch das THW ist m.M. nach eine Aufgabe, für die das THW schon vorgesehen und zuständig ist.

Gruß
Martin


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen407440
Datum06.06.2007 07:367719 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Martin DrechslerGerade die Ausleuchtung durch das THW ist m.M. nach eine Aufgabe, für die das THW schon vorgesehen und zuständig ist.

nö - dafür vorgesehen und zuständig sind die hier bzw. entsprechende Nachfolger in Form von Anhängern. Die machen dass aber wohl aus Kapazitätsgründen nicht mehr so oft - ob das nun dran liegt dass die so viel zu tun haben oder das es so wenige (insbesondere Personalseitig) davon gibt mag sich jeder selbst überlegen.

Gleiches gilt im übrigen auch für einige andere Bereiche, in denen die Polizei eigene Kräfte m.E. etwas sehr zurückhaltend in den Einsatz bringt (oder bringen kann): Tauchergruppen zur Leichensuche stehen zeitweise nicht zur Verfügung -> Einsatz für Rettungstaucher der Feuerwehr. Eigene Logistikkomponenten gibt's außerhalb der Bürozeiten nicht -> Verpflegung der Polizeikräfte entfällt oder wird von den HiOrg übernommen.

Materiell ist die Polizei durchaus in der Lage sowas zu machen - die Probleme liegen anderswo. Und ich will ja mal nicht hoffen das man das macht weil ein ehrenamtlicher THW- oder Feuerwehrhelfer billiger kommt ;-)

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW407441
Datum06.06.2007 07:397712 x gelesen
Hallo Matthias,

Geschrieben von Matthias Ott
Materiell ist die Polizei durchaus in der Lage sowas zu machen - die Probleme liegen anderswo. Und ich will ja mal nicht hoffen das man das macht weil ein ehrenamtlicher THW- oder Feuerwehrhelfer billiger kommt ;-)


Das wäre ja eine ganz boshafte Unterstellung ;-)

Gruß
Martin

Der ab und an auch seine Erleuchtung sucht......


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW407447
Datum06.06.2007 08:377776 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWart ihr schon vorher am Ort,

Brandsicherheitswache mit TLF 16/25 und 1/5


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)407448
Datum06.06.2007 08:417755 x gelesen
OK, dann bot sich euer Einsatz ja auch irgendwie an. Wenn ihr extra zur Schlägerei alarmiert worden wärt, hätte ich eher Bedenken.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW407453
Datum06.06.2007 09:027664 x gelesen
Wäre vermutlich auch nicht passiert. Da hätte die Leitstelle wohl etwas boshaft zurück gefragt.

Gruß

Thomas


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AutorMark8us 8G., Berlin / Berlin407466
Datum06.06.2007 10:107690 x gelesen
Guten Morgen und Gruß aus der Hauptstadt!

Ich würde das Thema gern mal von einer anderen Seite beleuchten! Die Frage, die sich stellt:

Braucht es eine besondere Aufgabenzuweisung für die geschilderten Fälle?

Ich meine nein, da im Grundgesetz, Artikel 35 (1) eindeutig geregelt ist, dass sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Amtshilfe gewähren.

Die näheren Bestimmungen zur Leistung von Amtshilfe ergeben sich aus den §§ 4 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Ferner ist in den Polizeigesetzen bzw Gefahrenabwehrrecht der Länder die Inanspruchnahme des Nichtstörers (also am Sachverhalt nicht beteiligten, zufällig anwesenden Personen) klar geregelt.

Weiterhin darf man nicht vergessen, dass Feuerwehr und Polizei eine Aufgabe der Länder ist. Somit darf man bestimmte Sachverhalte nicht verallgemeinern und z.B. das Feuerwehrgesetz aus Bayern (fällt mir ja schwer das als Preuße zu zu geben, aberm machmal sind die Freistaatler doch fortschrittlicher) auf Vorgänge in anderen Ländern zu übertragen.

Weiterhin gibt es doch erhebliche Unterschiede zwischen der Vorgehensweise von Polizei und Feuerwehr in Großstädten und in ländlichen Gebieten.


MfG


Nur wer ankommt, kann helfen.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407472
Datum06.06.2007 10:337735 x gelesen
Geschrieben von Martin DrechslerDas immer mehr Aufgaben bei der Feuerwehr "abgelegt" werden ist allerdings ein anderes Thema!
Passend, wenn auch vielleicht etwas OT weil keine Amtshilfe im eigentlichen Sinne. Kurz zur Situation bei uns. Nachts und Wochenende ein Streifenfahrzeug der Polizei unterwegs für knapp 350 qkm und etwa 30.000 Einwohner. Wie es genau mit Wechsel unter den Wachbezirken aussieht, weiß ich nicht. Sehr wahrscheinlich ist es dann, dass die Polizei erst mal 15 -25 km fahren muss. Wenn es wirklich von einem bis zum anderen Ende geht, können es auch vierzig werden.

So hatte ich letztens ein Gespräch mit einem Bürger unserer Stadt. Der kam auf folgende Idee: Wenn er irgendwie verdächtige Gestalten sieht, die gerade dabei sind eine Straftat zu verüben (Einbruch, Überfall), würde er die 112 wählen und bewusst einen Fehlalarm auslösen. Weil wir wesentlich kurzfristiger da wären. Nicht um die Straftäter zu verfolgen oder sonstige polizeiliche Aufgaben warzunehmen, sondern einfach nur mit viel Lärm, Fahrzeugen und Personal abschreckend (natürlich nicht optisch, sondern durch Präsenz) wirken.

Herzlichen Glückwunsch.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen407483
Datum06.06.2007 11:127758 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian Bergmann Nicht um die Straftäter zu verfolgen oder sonstige polizeiliche Aufgaben warzunehmen, sondern einfach nur mit viel Lärm, Fahrzeugen und Personal abschreckend (natürlich nicht optisch, sondern durch Präsenz) wirken.

da würde sich die Polizei sicher doll drüber freuen - schlielich ist es manchmal nicht wirklich in deren Sinn, den Täter vor deren Eintreffen zu verscheuchen...

Und wenn's dann wirklich auch polizeiliche in Fehlalarm ist - super, dann hat man nicht nur zwei oder mehr Polizisten durch die Stadt gejagt sondern auch zig Feuerwehrleute...

Abgesehen davon ist die missbräuchliche Benutzung von Notrufen irgendwie auch nicht wirklich so ganz erlaubt - hat wahrscheinlich auch nen Grund...


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407489
Datum06.06.2007 11:287782 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ottda würde sich die Polizei sicher doll drüber freuen - schlielich ist es manchmal nicht wirklich in deren Sinn, den Täter vor deren Eintreffen zu verscheuchen...
Geht ja eher um das Sicherheitsempfinden des Bürgers, als um polizeiliche Ermittlungsarbeit. Aber auch der Täter dürfte in der Regel weg sein, wenn die Polizei 15 Minuten bis zum eintreffen braucht.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen407491
Datum06.06.2007 11:347754 x gelesen
Naja,

Geschrieben von Christian BergmannGeht ja eher um das Sicherheitsempfinden des Bürgers, als um polizeiliche Ermittlungsarbeit. Aber auch der Täter dürfte in der Regel weg sein, wenn die Polizei 15 Minuten bis zum eintreffen braucht.

ob sich das Sicherheitsempfinden des Bürgers nennenswert erhöt wenn bestimmte polizeiliche Taktiken zur ergreifung der Täter zuvor von Martin und Bosch zu nichte gemacht wurden?

Wenn der eh nach 15 Minuten weg ist, wozu dann noch die Feuerwehr?

Naja, jedem das seine - wer zahlt eingentlich dann für die böswillige Alarmierung?

Gruß, otti


Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist...

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407498
Datum06.06.2007 11:447676 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ottenn der eh nach 15 Minuten weg ist, wozu dann noch die Feuerwehr?
Weil die nach fünf Minuten raus ist? Und vielleicht wohnen ja ein oder zwei Kameraden in der Nähe des Tatortes, so dass hier eine zusätzliche Störung des Täters schon bei der Anfahrt vorliegt.

Geschrieben von Matthias OttNaja, jedem das seine - wer zahlt eingentlich dann für die böswillige Alarmierung?
Der böswillig Alarmierende, schätze ich. Aber wenn der besorgte Bürger nun mal Feuerschein oder Rauch in einem Gebäude gesehen haben will. Oder die vom Täter eingeschlagene Autoscheibe für einen "Knall" von einem Verkehrsunfall hält. Da kann man der unbescholtenen Person natürlich keinen Vorwurf machen.

Möglichkeiten sich da rauszureden, gibt es sicherlich. Keine Frage ist, dass ich solche Praktiken nicht gutheiße!


Gruß
Christian Bergmann
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