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ThemaDefinition: Sammelplatz7 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorDiet8er 8L., Wadersloh / NRW407602
Datum06.06.2007 17:4317433 x gelesen
hallo Zusammen

zur Lage:

Wir haben vor, in unserer Firma, einen Notfall-Plan aufzustellen, mit einer Hallen-Spezifischen Alarmiereung (d.h. jede Halle kann einzeln bei einem Schadensereigniss evakuiert werden und wir haben insgesamt 14 Hallen). Jetzt kam unserer Brandschutz-Beauftragter zu mir und fragte mich, wo und wie man eine Sammelstelle, dort wo sich die Arbeiter, nach einer Evakuierung treffen sollen um deren Vollzähligkeit zu überprüfen, einrichten sollte. Ich wußte keine richtige Antwort drauf und gehe jetzt mal mit dieser Frage hier ins Forum:
gibt es eine gesetzliche Vorgabe für einen Sammelplatz, müssen dort Sanitäre Anlagen sein oder eine Moglichkeit der Kumunikation mittels Telefon oder Betreibs-Funk?

danke im voraus schonmal für die Infos

mkg Dieter


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AutorMart8in 8G., Hannover / Niedersachsen407612
Datum06.06.2007 18:0910830 x gelesen
Geschrieben von Dieter Linnemannwo und wie man eine Sammelstelle

ausreichend großer Platz in ausreichender Entfernung zum Objekt, in Hauptwindrichtung vor dem Gebäude gelegen, Alternativ noch einen genau entgegengesetzt legen, damit man nicht im Rauch/Schadstoffwolke o.ä. sich sammelt. Kennzeichnung mit entsprechendem Piktogramm

Gruß

Martin


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AutorDani8el 8H., Eppingen / BW407633
Datum06.06.2007 21:0510629 x gelesen
Würd ich auch so sagen. Das Schild "Sammelplatz" muss glaub ich , in ner bestimmten Höhe angebracht sein. Bei uns wurden extra sowas ähnliches wie die Laternenmasten angebracht. Und in der Größenordnung wie du shreibst wird ein Sammelplatz nicht reichen. Bei uns sind es drei und wir haben keine 14 Hallen, allerdings zählt unsere Firma nicht zum Arbeitsstättengesetz, sondern fällt unters Versammlungsstättengesetz, da wir auch Messen austragen und so. UNd an ausreichend Evakuierungshelfer denken...


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AutorMaxi8mil8ian8 S.8, Rödental / Bayern407636
Datum06.06.2007 21:2410132 x gelesen
also bei uns bei der Firma ist es der benachtbarter Parkplatz von ein einkaufsgeschäft*g*
aber in der regel denke ich auch nur das es nur ein festgelegter Platz ist der ausreichent entfernt von allen hallen ist.
mfg


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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü407758
Datum07.06.2007 13:4210418 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dieter LinnemannWir haben vor, in unserer Firma, einen Notfall-Plan aufzustellen, mit einer Hallen-Spezifischen Alarmiereung (d.h. jede Halle kann einzeln bei einem Schadensereigniss evakuiert werden und wir haben insgesamt 14 Hallen). Jetzt kam unserer Brandschutz-Beauftragter zu mir und fragte mich, wo und wie man eine Sammelstelle, dort wo sich die Arbeiter, nach einer Evakuierung treffen sollen um deren Vollzähligkeit zu überprüfen, einrichten sollte.

Gibt es nur einen Sammelplatz pro Halle? Falls nein - wie wollt ihr die Vollzähligkeit feststellen? Über Funk / Telefon / Melder? Ist bei Euch immer bekannt, welche Kollegen krank / im Urlaub / in anderen Hallen oder sonst wo auf dem Gelände sind? Das Problem wäre dann dass diese Kollegen nicht nur auf einem anderen Sammelplatz sondern auf gar keinem wären (da aktuell nicht im evakuierten Bereich tätig).

Gruß Fabian


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AutorDiet8er 8L., Wadersloh / NRW407829
Datum07.06.2007 17:1810261 x gelesen
Ja, hallo nochmal

Es würde bei einem Evakuierungs-Alarm einer Halle so aussehen, das die Pausenhupe eine bestimmte, vorher eingestellte Tonfolge abspielen würde und die Mitarbeiter dann die Halle zu verlassen und sich an dem Sammelplatz einzufinden haben, wir würden für ca. 2 oder 3 Hallen einen Sammelplatz wählen, die Vorarbeiter, die ja über die Anwesenheit der Mitarbeiter bescheid wissen sollten, würden in dem Fall die Evakuierungs-Helfer machen und auch die Vollzähligkeit überprüfen, so das wir bei Eintreffen wissen, ob noch jemand in der Halle ist oder nicht, nur meine Frage ist, wie man so ein Sammelplatz auswählt, nach welchen Kreterien man den Platz aussucht, falls der Einsatz länger dauert, sollte doch wohl auch Sanitäre Einrichtungen vorhanden sein und um mögliche Verletzungen vom RD behandeln zu lassen wären sie sicher auch nicht verkehrt und um Mitteilungen, über eventuell vermisste Mitarbeiter zu übermitteln, wäre doch wohl ein Telefon vor Ort nicht schlecht oder gibt es gar gesetzliche Vorgaben für so einen Platz in den verschiedenen Vorschriften?

mkg Dieter


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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / AG407850
Datum07.06.2007 18:519810 x gelesen
Hallo Dieter

Bei uns ist das auf ein benachbarten Platz. (Fester Belag). Das genügt wohl auch dem RD für sein RTW. Eine benachbarte Chemiefirma hat ihre Sammelplätze im Parkhaus eingerichtet. Da bist du zwar gedeckt, hast aber keinen umfassenden Witterungschutz.

Aus meiner Erfahrung wird der Sammelplatz nicht über längere Zeit gebraucht. Ist primär Treffpunkt und zur Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter das Gebäude verlassen haben. Wenn das geklärt ist, muss ja nicht unbedigt auf dem Sammelplatz über Stunden gewartet werden.

Nach Rücksprache mit EL oder Verbindungsperson werden wohl die Mitarbeiter an einen anderen Ort wie zb. Kantine etc. untergebracht. Somit hat sich auch dein sanitäres Probleme erledigt. Vorallem hast du da aber einen umfangreichen Witterungsschutz (Schnee, Regen, Sonne etc. )

Gruss aus der Schweiz

Andy


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