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ThemaWechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten?163 Beträge
RubrikAtemschutz
Infos:
  • Informationen zur Umsetzung der vfdb 08/04 im Hinblick auf die Wartung von Dräger Pressluftatmern
  • Veröffentlichung Niedersächsisches Ministerium_16.11.2004
  •  
    AutorPhil8ipp8 S.8, Suderburg / Niedersachsen407530
    Datum06.06.2007 13:40214747 x gelesen
    Hallo.

    Wer kann mir helfen? Ist das wechseln der Atemluftflasche an der Einsatzstelle verboten? Ich meine die Situation, dass ein PA leer ist und zur weiteren Verwendung wird eine neue Flasche mit dem gleichen Gestell benutzt. Ich würde spontan sagen, da jedes Gerät nach Verwendung überprüft werden muss und dieses nicht der Fall ist, wenn man einfach die Flasche tauscht. Somit wäre diieses nicht zulässig! Ihr seht aber, meine Information ist schwammig und nicht durch Quellen gestützt. Das soll sich ändern!

    Sofern ich mit meiner Annahme recht habe:
    Wo steht das geschrieben (Vorschrift?)?
    Lohnt es sich überhaupt noch Ersatzflaschen auf einem Fahrzeug mitzuführen? Bei dem HLF 20/16 sind sie ja nicht mehr in der Normbeladung, oder?

    Vielen Dank,
    Philipp


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407532
    Datum06.06.2007 13:48212624 x gelesen
    Geschrieben von Philipp SchwerdtfegerSofern ich mit meiner Annahme recht habe:
    Wo steht das geschrieben (Vorschrift?)?

    Guggst Du FUK!


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)407533
    Datum06.06.2007 13:50212701 x gelesen
    Hier und hier wurde das schonmal angesprochen, entsprechende Regelungen werden genannt.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen407534
    Datum06.06.2007 13:50212315 x gelesen
    Hai @ all,
    warum sollte diese verboten sein?
    Du machst doch sowieso eine Kontrolle am Gerät (Konstanter Druck und Dichtigkeit)?
    Mehr wird doch in der Werkstatt auch nicht gemacht.
    Desweiteren einfach noch einmal ne Sichtkontrolle dazu und ab gehts.

    MkG Andreas


    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
    epilepsie-dollbergen

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    AutorKris8t M8., Metzingen / Baden-Württemberg407535
    Datum06.06.2007 13:52212600 x gelesen
    Na,

    wozu gibts denn Bspw. einen AB-Atemschutz? Glaubst du der Führt nur unbenutzte PA's mit, und keine Ersatzflaschen?

    Ein verbot diesbezüglich gibt es nicht. Wäre auch nicht sinnvoll oder in manchen Situationen ausführbar.

    Wenn wir schon beim Szenariospinnen sind, nehmen wir mal einen Großbrand der über 5,6,7 Std. geht... Dann würdest du nicht allzuweit kommen, wenn du die Geräte nach jeder Benutzung überprüfen müsstest, um wieder eine neue Flasche anzuschliessen.

    Sinnvoll wäre es da eher die Geräte nach komplett abgearbeitetem Einsatz zu überprüfen, und nicht anders.


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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW407536
    Datum06.06.2007 13:55212429 x gelesen
    Hallo!

    Ist ja auch gängige Praxis. Bei Großschadenslagen werden die Pullen getauscht, Einsatzstellenkurzprüfung und evtl. werden noch die Lungenautomaten getauscht.

    Gruß
    Martin


    ------------------------------------
    Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten!

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

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    AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen407537
    Datum06.06.2007 13:55212622 x gelesen
    Noch einmal hallo ^^

    Geschrieben von Krist MarkusWenn wir schon beim Szenariospinnen sind, nehmen wir mal einen Großbrand der über 5,6,7 Std. geht... Dann würdest du nicht allzuweit kommen, wenn du die Geräte nach jeder Benutzung überprüfen müsstest, um wieder eine neue Flasche anzuschliessen.
    Logisch muß jedesmal das Gerät geprüft werden. Oder soll Dir mittendrin die Luft ausgehen?
    Ebend die übliche Prüfung die man vor jedem AGT- Einsatz macht.-
    MkG Andreas


    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
    epilepsie-dollbergen

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    AutorKris8t M8., Metzingen / Baden-Württemberg407538
    Datum06.06.2007 13:57212207 x gelesen
    Ich habe in dem Fall die Prüfung in der ZAW gemeint, und nicht die Einsatzkurzprüfung bzw. Dichtprüfung, ohne die kein FA das Gerät anlegen sollte.


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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW407540
    Datum06.06.2007 14:05212331 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Andreas VölckerMehr wird doch in der Werkstatt auch nicht gemacht.

    Du solltest nochmal Deinen Wissensstand bzgl. Atemschutzgerätewartung überprüfen. Hilfreich dazu sind die vfdb und die Bedienungsanleitungen der Geräte!!


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407541
    Datum06.06.2007 14:17212357 x gelesen
    Geschrieben von Christian RiekeDu solltest nochmal Deinen Wissensstand bzgl. Atemschutzgerätewartung überprüfen. Hilfreich dazu sind die vfdb und die Bedienungsanleitungen der Geräte!!
    Vielleicht unterscheidet er auch nur zwischen der feuerwehreigenen AT-Werkstatt die halt Reiningung und Kurzprüfung machen kann (vielleicht sogar Dichtprüfung) und der FTZ die im Atemschutzbereich die Instandsetzung und Wartung vornimmt.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz407554
    Datum06.06.2007 15:10212358 x gelesen
    Tach zusammen,

    Geschrieben von Andreas VölckerLogisch muß jedesmal das Gerät geprüft werden.
    Ja, und zwar nach den geltenden Vorschriften! Und die besagen nicht volle Pulle drauf, Kurzprüfung und weiter geht das Rumgesaue...
    Gerade nach dem Unfall in Göttingen, sollten die zuständigen AGW bezüglich Wärmebeaufschlagung sensibilisiert sein.


    MfG
    Daniel

    Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407557
    Datum06.06.2007 15:12212452 x gelesen
    Geschrieben von Christian Bergmann
    Guggst Du FUK!


    das ist ein Widerspruch v.a. zur vfdb-RL 08/04 und zur BGR 190!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407559
    Datum06.06.2007 15:17212270 x gelesen
    Im ersteren Geschrieben von Sebastian Krupp"Hier"

    hab ich weiter unten ausführlich dazu Stellung genommen, ich spar mir das und verweise auf denselbigen Thread!
    http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=362766#362766


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407560
    Datum06.06.2007 15:18212386 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist ein Widerspruch v.a. zur vfdb-RL 08/04 und zur BGR 190!
    Dann musst Du mir bitte eben auf die Sprünge helfen. Habe die Richtlinie nicht. So gravierend, dass die FUK da dringend was unternehmen sollte?


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407561
    Datum06.06.2007 15:29212366 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannDann musst Du mir bitte eben auf die Sprünge helfen. Habe die Richtlinie nicht. So gravierend, dass die FUK da dringend was unternehmen sollte?

    wenn Du den verlinkten Thread durchgehst, findest Du die Details bzw. Links, ansonsten => Google oder die vfdb RL 0804 beim VDS kaufen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg407571
    Datum06.06.2007 15:51212405 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ja, und zwar nach den geltenden Vorschriften! Und die besagen nicht volle Pulle drauf, Kurzprüfung und weiter geht das Rumgesaue...
    Gerade nach dem Unfall in Göttingen, sollten die zuständigen AGW bezüglich Wärmebeaufschlagung sensibilisiert sein.


    Das heisst also für mich dann in Zukunft, wenn ich nen Brandeinsatz habe und genau weiss ich brauch viele Atemschutzgeräte, dann soll ich mir nen AB Atemschutz kommen lassen, sowie 3 AGW die mir während des Einsatzes die Geräte in der ZAW zerlegen, prüfen, desinfizieren, zusammenbauen, und wieder an die Einsatzstelle bringen ?

    ... für mich undenkbar!

    Durch die ganzen Vorschriften die es in Deutschland gibt ist die gesamte Sparte Atemschutz (und nicht nur diese) viel zu kompliziert und aufwendig geworden.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    J. Köhler
    http://www.florian-graben-neudorf.de
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
    Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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    AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen407573
    Datum06.06.2007 16:01212489 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerGerade nach dem Unfall in Göttingen, sollten die zuständigen AGW bezüglich Wärmebeaufschlagung sensibilisiert sein.

    Wieoft kommt es vor das der LA oder das Gerät direkt mit Wärme beaufschlagt wird. Dann muss es doch schon ziemlich heiß werden.




    MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!!!


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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen407574
    Datum06.06.2007 16:05212105 x gelesen
    Hoi,
    Geschrieben von Jochen Köhler Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ja, und zwar nach den geltenden Vorschriften! Und die besagen nicht volle Pulle drauf, Kurzprüfung und weiter geht das Rumgesaue...
    Gerade nach dem Unfall in Göttingen, sollten die zuständigen AGW bezüglich Wärmebeaufschlagung sensibilisiert sein.


    Das heisst also für mich dann in Zukunft, wenn ich nen Brandeinsatz habe und genau weiss ich brauch viele Atemschutzgeräte, dann soll ich mir nen AB Atemschutz kommen lassen, sowie 3 AGW die mir während des Einsatzes die Geräte in der ZAW zerlegen, prüfen, desinfizieren, zusammenbauen, und wieder an die Einsatzstelle bringen


    Das heißt in erster Linie mal, dass Du eine entsprechende Reservevorhaltung brauchst, um die dadurch ausgefallenen Geräte wieder ersetzen zu können.

    Geschrieben von Jochen Köhler.. für mich undenkbar!

    komisch... anderswo funktionierts.

    Geschrieben von Jochen KöhlerDurch die ganzen Vorschriften die es in Deutschland gibt ist die gesamte Sparte Atemschutz (und nicht nur diese) viel zu kompliziert und aufwendig geworden.

    Es gibt sicherlich einige Punkte, die evt. diskussionswürdig sind, aber insgesamt sehe ich, gerade im Bereich Atemschutz, relativ wenige unverständliche Vorschriften.

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    Eckhaubertreffen 2007
    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW407575
    Datum06.06.2007 16:07212118 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian BergmannVielleicht unterscheidet er auch nur zwischen der feuerwehreigenen AT-Werkstatt die halt Reiningung und Kurzprüfung machen kann (vielleicht sogar Dichtprüfung)

    Das Vorgehen ist aber genauso fragwürdig, wenn nicht mind. der LA gewechselt wird und das Gerät durchgeprüft wird (Prüfgerät).


    Gruß,
    Christian Rieke

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz407577
    Datum06.06.2007 16:08212274 x gelesen
    Servus Jochen,

    Geschrieben von Jochen KöhlerDas heisst also für mich dann in Zukunft, wenn ich nen Brandeinsatz habe und genau weiss ich brauch viele Atemschutzgeräte, dann soll ich mir nen AB Atemschutz kommen lassen, sowie 3 AGW die mir während des Einsatzes die Geräte in der ZAW zerlegen, prüfen, desinfizieren, zusammenbauen, und wieder an die Einsatzstelle bringen ?
    Sollte so eigentlich gängige Praxis sein. Wenn doch absehbar ist, dass meine Geräte nicht reichen, dann hol ich mir doch den GW-/AB- Atemschutz her. Wozu isser denn sonst da? Zum Reifen eckig stehen nicht.

    Geschrieben von Jochen Köhler... für mich undenkbar!
    Welche guten Argumente für den Flaschentausch und anschl. ohne die geforderte Prüfung wiederinverkehrbringen kannst du mir nennen?

    Geschrieben von Jochen KöhlerDurch die ganzen Vorschriften die es in Deutschland gibt ist die gesamte Sparte Atemschutz (und nicht nur diese) viel zu kompliziert und aufwendig geworden.
    Weil "früher" vielleicht nicht immer alles besser war??!
    Wenn ich sehe, welchen Arbeitsumfang ich heut habe, und es dann mit dem vergleiche, welchen Arbeitsumfang mein Vater in der ASW vor 15 Jahren hatte, muss ich sagen ist mir mehr lieber!


    MfG
    Daniel

    Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz407579
    Datum06.06.2007 16:09212334 x gelesen
    Hallo Alexander,

    Geschrieben von Alexander MarkozicWieoft kommt es vor das der LA oder das Gerät direkt mit Wärme beaufschlagt wird. Dann muss es doch schon ziemlich heiß werden.
    Prinzipiell ist für PA´s alles über 60°C Wärmebeaufschlagung...


    MfG
    Daniel

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW407580
    Datum06.06.2007 16:13212184 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jochen KöhlerDas heisst also für mich dann in Zukunft, wenn ich nen Brandeinsatz habe und genau weiss ich brauch viele Atemschutzgeräte, dann soll ich mir nen AB Atemschutz kommen lassen, sowie 3 AGW die mir während des Einsatzes die Geräte in der ZAW zerlegen, prüfen, desinfizieren, zusammenbauen, und wieder an die Einsatzstelle bringen ?

    ... für mich undenkbar!


    Nö, Reserve-Geräte sind das Stichwort. Klappt anderswo wunderbar.

    Geschrieben von Jochen KöhlerDurch die ganzen Vorschriften die es in Deutschland gibt ist die gesamte Sparte Atemschutz (und nicht nur diese) viel zu kompliziert und aufwendig geworden.

    Stimmt, die bösen Vorschriften grade im Atemschutzbereich sind nur dazu da, die armen Feuerwehren zu schikanieren und deren Arbeit zu torpedieren!! Vielleicht ist allen diesen Vorschriften schonmal ein Unfall vorhergegangen oder aber man ist sich bewusst, dass der Atemschutz-Einsatz der gefährlichste Einsatz im Feuerwehrdienst ist!! Aber egal, früher hat man auch nur den Bart hochgekämmt, der musste nicht zur Prüfung!!


    Gruß,
    Christian Rieke

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    AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen407583
    Datum06.06.2007 16:21212055 x gelesen
    Schon klar, aber um dies zu erreichen muss der entsprechende Trupp doch mitten in der Durchzündung stehen. Und dann kommt der Trupp in der Regel eh freiwillig raus, wenn er es noch kann.

    Dass diese Geräte und LA nicht mehr eingesetzt werden bis sie geprüft wurden ist auch klar.

    Darauf wollte ich hinaus.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407585
    Datum06.06.2007 16:37212365 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerPrinzipiell ist für PA´s alles über 60°C Wärmebeaufschlagung...

    Stimmt so im damit immer wieder diskutierten Zusammenhang (für neuere Geräte) nicht, weil dann nach jedem echten Einsatz Schäden festzustellen sein müssten.

    Vgl.
    Flame engulfment test nach EN 137
    bzw.
    http://www.msa-auer.de/index.php?id=143&L=1

    Vgl. auch:
    vfdb Ref 8 Hinweise


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407609
    Datum06.06.2007 18:07212395 x gelesen
    Also laut Aussage von meinem damaligen Lehrer beim AGW Lehrgang, kannst du sehrwohl ein Flaschenwechsel machen, nur aus Hygienischen Gründen, sollte, wenn ein anderer den PA benutzt der LA gewechselt werden.
    Bei unserem letzten Großbrand haben wir über 100 Flaschen verbraucht.
    Weißt du eigentlich wie lang es dauert einen PA wieder komplett einsatzklar zu machen? mit Reinigen, Desinfizieren, trocknen und anschließend überprüfen?
    Anscheinend nicht, denn dann wüßtest du das dies unmöglich ist.


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    AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta407611
    Datum06.06.2007 18:09212370 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerPrinzipiell ist für PA´s alles über 60°C Wärmebeaufschlagung...

    Mmmh, dann muss man also alle PA's Ueberpruefen sobald die Temperaturen im Fahrzeug 60°C ueberschreitet? Denke dabei an einen heissen Sommertag und das Fahrzeug steht als Reserve in der prallen Sonne..... Kann ich mir echt nicht vorstellen.

    Im Gegensatz zu Deutschland wo man m.M.n doch teilweise recht uebertriebene Pruefungsintervale hat, machen wir hier genau das Gegenteil. SCBA's werden hier ueberprueft wenn Probleme bei dem taeglichen Funktionstest auftauchen. Ansonsten werden nach Einsaetzen hier nur die Flaschen gewechselt und ein normaler Funktionstest gemacht egal ob das Gerat nun im Feuer war oder auch nicht.Bei laengeren Einsaetzen kann der einzelne Fm schon mal durch drei oder vier Flaschen gehen ohne das das gesammte Geraet getauscht wird. Die Reinigung des LA kann von jedem Fm durchgefuehrt werden da dieser nur mit Desinfect eingesprueht und anschliessend abgewischt wird (SCOTT LA sind nicht einfach auseinander zu nehmen) Halte ich persoenlich fuer nicht sehr hygienisch, aber dafuer bekommt jeder seine eigene Maske und ist fuer deren Reinigung selber verantwortlich.
    Auch die Bebaenderung wird auf der Wache mit speziellem Reiniger von uns selber gereinigt.
    .


    Stay safe brothers.

    Dirk
    ________________________________________
    "Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown

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    AutorKlau8s R8., Gelting / Bayern407615
    Datum06.06.2007 18:31212377 x gelesen
    Hallo Philipp,

    Im Prinzip schaut's so aus: Es gibt das, was man den allgemeinen Stand der technischen Erkenntnis nennt, und der sich in diversen Richtlinien (vfdb, FwDV etc.) niederschlägt und es gibt die Herstellerangaben.
    Gelten tut immer das Strengere, d.h. wenn Der Hersteller empfiehlt, Du sollst Deine unbenutzten PAs monatlich prüfen, dann stellt es ihn unter Umständen von Produkthaftung frei, wenn Du das nicht machst, weil woanders 6 Monate stehen, und ein Unfall passiert.
    Anders herum: Wenn Du einen dreißig Jahre alten PA hast, und in dem vergilbten Handbuch steht, daß es reicht, den alle drei Jahre mal irgendwie zu prüfen, und Du machst das so, dann kann Dir passieren, daß nach einem Unfall der Staatsanwalt kommt und Dir die vfdb0804 oder sonst eine Richtlinie vorhält, wo drinsteht, daß man seit ca. 1980 weiß, daß PAs lieber öfter geprüft werden sollten.

    Bei einer längeren Diskussion im Rahmen des Lehrgangs "Leiter des Atemschutzes" mit den Ausbildern der SFS Regensburg kamen wir zu folgendem Schluß:

    Du kannst also einen (gereingten und natürlich unbeschädigten) PA nach dem Einsatz mit einer neuen Flasche und einem frischen (geprüften) LA versorgen und das Gerät wieder benutzen, wenn Du danach eine Kurzprüfung machst.

    Begründung: Alle Prüfungen, die derzeit von diversen Richtlinien und Herstellern als Minimum zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft vorgeschrieben sind, beziehen sich auf die Dichtheit des Gesamtsystems und die Funktion des Lungenautomaten. Eine Prüfung des Druckminderers, der Hoch-, und Mitteldruckleitung ist derzeit zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nirgends verlangt, und alles, was diesbezüglich verlangt wird, wird durch die Kurzprüfung abgedeckt.

    Nur die Flasche und nicht den Lungenautomaten zu wechseln, reicht definitiv nicht, um Dich im Falle eines Unfalles rechtlich abzusichern. Nur: Solange nichts passiert, fragt auch niemand nach Vorschriften...

    Schöne Grüße, Klaus


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407618
    Datum06.06.2007 18:47212329 x gelesen
    Geschrieben von ---Klaus Ramelsberger---
    Nur die Flasche und nicht den Lungenautomaten zu wechseln, reicht definitiv nicht, um Dich im Falle eines Unfalles rechtlich abzusichern. Nur: Solange nichts passiert, fragt auch niemand nach Vorschriften...


    Das trifft auf Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft nach einer Übung, aber nicht die Einsatzfähigkeit während eines laufenden Einsatzes.


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz407622
    Datum06.06.2007 19:34212345 x gelesen
    Hallo Alexander,
    Geschrieben von Alexander HoAlso laut Aussage von meinem damaligen Lehrer beim AGW Lehrgang, kannst du sehrwohl ein Flaschenwechsel machen, nur aus Hygienischen Gründen, sollte, wenn ein anderer den PA benutzt der LA gewechselt werden.

    Hier auch nochmal für dich Tabelle 1.1 aus der vfdb 08/04. Hier steht doch klipp und klar "Nach Gebrauch ist eine Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle durchzuführen"... D.h. nach dem Gebrauch des fertigen Gerätes, also Maske, PA und Flasche, sprich das Gerät war mitsamt Träger im Einsatz- und hier ist der einmalige Einsatz gemeint- darf das Gerät erst wieder benutzt werden, wenn es auf dem Prüfstand war und vom AGW freigegeben ist.
    Ist das so schwer zu verstehen?

    Geschrieben von Alexander HoWeißt du eigentlich wie lang es dauert einen PA wieder komplett einsatzklar zu machen? mit Reinigen, Desinfizieren, trocknen und anschließend überprüfen?

    Anscheinend nicht, denn dann wüßtest du das dies unmöglich ist.

    Da ich selbst Atemschutzgerätewart bin, ist mir durchaus bewusst wie lange das dauert... Es ist unmöglich, ja! Deshalb hab ich und auch andere den Einsatz eines AB-/GW-AS angesprochen!


    MfG
    Daniel

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz407623
    Datum06.06.2007 19:36212281 x gelesen
    Ich nochmal...

    Geschrieben von Alexander HoDas trifft auf Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft nach einer Übung, aber nicht die Einsatzfähigkeit während eines laufenden Einsatzes.
    Erklär mir mal den Unterschied? In beiden Fällen war das Gerät im Einsatz!!!


    MfG
    Daniel

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz407624
    Datum06.06.2007 19:42212004 x gelesen
    Geschrieben von mirTabelle 1.1 aus der vfdb 08/04.
    Ist Quatsch... Tabelle 3 auf Seite 18 meinte ich.


    MfG
    Daniel

    Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407625
    Datum06.06.2007 19:56212226 x gelesen
    Nö, im laufenden Einsatz ist das Gerät noch im Einsatz ...
    Wo steht denn das du mit einem Flaschenwechsel ein neuer Einsatz beginnt?
    Bzw der Gebrauch aufhört?
    Ich habe ein PA solange im Gebrauch bis der Einsatz als solches beendet ist bzw kein PA mehr benötigt wird.


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz407627
    Datum06.06.2007 20:17212387 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HoNö, im laufenden Einsatz ist das Gerät noch im Einsatz ...
    Wo steht denn das du mit einem Flaschenwechsel ein neuer Einsatz beginnt?
    Bzw der Gebrauch aufhört?
    Ich habe ein PA solange im Gebrauch bis der Einsatz als solches beendet ist bzw kein PA mehr benötigt wird.

    Ich wusste ganz genau, dass diese Antwort kommt...

    Nein, es ist im laufenden Einsatz nicht mehr im Einsatz. Streiche mal das Wort Einsatz und ersetze es durch Gebrauch. Das ist nämlich der springende Punkt! Die meisten verwechseln die Bedeutung "Nach Einsatz" mit dem Ereignis Einsatz. Es bedeutet aber, dass nach dem Einsetzen des Gerätes, was mit dem leeren der Flasche beendet ist eben die in der vfdb 08/04 geforderten Prüfungen durchzuführen sind.

    Geschrieben von Alexander HoIch habe ein PA solange im Gebrauch bis der Einsatz als solches beendet ist bzw kein PA mehr benötigt wird.
    Und das ist schlicht und ergreifend grottenverkehrt!


    MfG
    Daniel

    Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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    AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H407628
    Datum06.06.2007 20:30212130 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Daniel Metzgerund hier ist der einmalige Einsatz gemeint-
    Wo steht das?
    Meiner Meinung nach ist das reine Definitionssache.

    Geschrieben von Daniel MetzgerDa ich selbst Atemschutzgerätewart bin, ist mir durchaus bewusst wie lange das dauert... Es ist unmöglich, ja! Deshalb hab ich und auch andere den Einsatz eines AB-/GW-AS angesprochen!
    Den man wo und in welcher Zahl auf dem Land findet? Bei uns im Kreis hat nur die FF Norderstedt einen eigenen GW A/S sonst niemand! Reserveflaschen werden mittels AB-/GW-Nachschub von der KFwZ an die Einsatzstelle gebracht. Hierzu hat dort einer der Mitarbeiter immer Rufbereitschaft.
    Wie soll das also in solchen Gegenden wie hier funktionieren, wo man keine einheitlichen PA, Masken und LA hat?
    Somit ist das von Dir und auch den anderen geschilderte Vorgehen mit Sichehreit eher die Ausnahme in D.

    Gruß
    Hauke



    Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
    Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

    FF Negernbötel

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407635
    Datum06.06.2007 21:17212172 x gelesen
    Im Prinzip hast Du recht. Nach den gelten Richtlinien muß das Gerät nach Gebrauch erst einmal gerienigt, desinfiziert und geprüft werden.

    Allerdings hat Niedersachsen mit der FUK (und ich meine sogar mit den Herstellern) zusammen eine Ausnahmeregelung getroffen.

    Siehe nun Threadcontainer.


    Gruß
    Lars


    P.S.:
    alles meine persönliche Meinung

    http://www.feuerwehr-oerel.de
    http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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    AutorMaxi8mil8ian8 S.8, Rödental / Bayern407638
    Datum06.06.2007 21:34212004 x gelesen
    mhm das ist das erste mal das ich höre das des Weckseln verboten ist*g*
    naja immerwieder was neues wie bei der Ersten Hilfe *fg*
    aber i sehe da ehrlich gesagt kein problem mit der hygiene beim weckseln da man ja nur volle flaschen drauf macht und dann seine Kurzprüfung macht .
    und der nächste Pa träger macht ja im einsatz bevor er rein geht noch eine 2. kurzprüfung und er setzt ja auch eine "neueoderfrische" maske auf.
    das einzigste was vielleicht ist durch dem Lungenautomat.
    aber es sollte ja jeder Pa träger gesund sein *fg*
    ;)
    mal nicht ganz ernste kommentare dabei;)
    mfgmaxi


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407645
    Datum06.06.2007 22:02212263 x gelesen
    Geschrieben von Dirk JaniakSCBA's werden hier ueberprueft wenn Probleme bei dem taeglichen Funktionstest auftauchen. Ansonsten werden nach Einsaetzen hier nur die Flaschen gewechselt und ein normaler Funktionstest gemacht egal ob das Gerat nun im Feuer war oder auch nicht.Bei laengeren Einsaetzen kann der einzelne Fm schon mal durch drei oder vier Flaschen gehen ohne das das gesammte Geraet getauscht wird. Die Reinigung des LA kann von jedem Fm durchgefuehrt werden da dieser nur mit Desinfect eingesprueht und anschliessend abgewischt wird (SCOTT LA sind nicht einfach auseinander zu nehmen) Halte ich persoenlich fuer nicht sehr hygienisch, aber dafuer bekommt jeder seine eigene Maske und ist fuer deren Reinigung selber verantwortlich.
    Auch die Bebaenderung wird auf der Wache mit speziellem Reiniger von uns selber gereinigt.
    .


    DAs ist weder hygienisch noch sicher, weil Funktionsprobleme nicht erkannt werden können.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407650
    Datum06.06.2007 22:25212340 x gelesen
    Geschrieben von Klaus RamelsbergerBei einer längeren Diskussion im Rahmen des Lehrgangs "Leiter des Atemschutzes" mit den Ausbildern der SFS Regensburg kamen wir zu folgendem Schluß:

    wer ist "wir"?
    Inkl. Lehrpersonal?
    Kann ich mir nicht vorstellen, weil

    Geschrieben von Klaus RamelsbergerDu kannst also einen (gereingten und natürlich unbeschädigten) PA nach dem Einsatz mit einer neuen Flasche und einem frischen (geprüften) LA versorgen und das Gerät wieder benutzen, wenn Du danach eine Kurzprüfung machst.

    Ist es der gleiche Einsatz brauchst Du beim gleichen Geräteträger noch nicht mal einen neuen Lungenautomat.
    Ist es ein anderer Geräteträger im gleichen Einsatz wirds Grauzone (aus Hygienegründen eigene Maske und LA), das kann aber ggf. bei extremen Lagen schwierig werden...

    Ist es ein ANDERER Einsatz (ausser der hypothetische Fall der Rückfahrt vom Einsatz...), dann MUSS der PA natürlich regelgerecht gewartet und geprüft werden.

    Vgl. vfdb RL 08/04 Tab. 3, konkret 3.1.1 und 3.1.2.
    Und kommt mir nicht damit, das wäre die Kurzprüfung, die Prüfung ist in Kap. 3.1 genau beschrieben!

    Das hab ich aber alles schon mal in diesem Thread zitiert und in vorherigen auch mehrfach wiedergegeben!


    Geschrieben von Klaus RamelsbergerBegründung: Alle Prüfungen, die derzeit von diversen Richtlinien und Herstellern als Minimum zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft vorgeschrieben sind, beziehen sich auf die Dichtheit des Gesamtsystems und die Funktion des Lungenautomaten. Eine Prüfung des Druckminderers, der Hoch-, und Mitteldruckleitung ist derzeit zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nirgends verlangt, und alles, was diesbezüglich verlangt wird, wird durch die Kurzprüfung abgedeckt.

    Bullshit, s.o.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407652
    Datum06.06.2007 22:32212350 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HoDas trifft auf Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft nach einer Übung, aber nicht die Einsatzfähigkeit während eines laufenden Einsatzes.

    Nein, die vfdb-RL 08/04 und die Herstellerrichtlinien unterscheiden NICHT nach Einsatz oder Übung, sondern nur "nach Gebrauch".
    Konsens ist, dass im laufenden Einsatz die Flasche auch ohne komplette Prüfung gewechselt werden darf.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407654
    Datum06.06.2007 22:46212117 x gelesen
    Bisserl blöd ausgedrückt ...
    Ich meinte schon auch, daß du während eines laufenden Einsatz die Flasche wechseln darfst, du darfst natürlich auch während einer Übung die Flaschen wechseln.
    Ich weiß auch das du nach einem Einsatz den LA wechseln darfst,
    da aber einige Ausschlußgründe bestehen wie,
    Der PA wurde beim Brandeinsatz oder heißen Übungen im Innenangriff benutzt oder
    der PA hatte Kontakt mit Atemgiften (Brandrauch)
    fallen mir schon kaum noch Einsätze ein, nachdem man den PA nur durch LA und Flaschenwechsel wieder einsatzklar machen darf.
    Deswegen schrieb ich einsatzklar machen nach Übung.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407655
    Datum06.06.2007 22:56212403 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerNein, es ist im laufenden Einsatz nicht mehr im Einsatz. Streiche mal das Wort Einsatz und ersetze es durch Gebrauch. Das ist nämlich der springende Punkt! Die meisten verwechseln die Bedeutung "Nach Einsatz" mit dem Ereignis Einsatz. Es bedeutet aber, dass nach dem Einsetzen des Gerätes, was mit dem leeren der Flasche beendet ist eben die in der vfdb 08/04 geforderten Prüfungen durchzuführen sind.

    Nein, das ist NICHT gemeint. Ein Einsatz ist ein Einsatz an einer Einsatzstelle mit durchaus mehreren Durchläufen eines PA mit mehreren Flaschen (mindestens durch den gleichen Träger).
    Gleiches gilt z.B. auch für Arbeitseinsätze in der Industrie, die durch einen Arbeiter durchgeführt werden, aber länger als eine Flasche dauern...
    Vgl. auch hier als Beispiel die chon mehrfach zitierte BGR190, A 5.2, S. 192, 3., letzter Punkt.

    Geschrieben von Daniel MetzgerGeschrieben von Alexander Ho
    Ich habe ein PA solange im Gebrauch bis der Einsatz als solches beendet ist bzw kein PA mehr benötigt wird.

    Und das ist schlicht und ergreifend grottenverkehrt!


    Nein, Du hast schlicht keine Ahnung, aber A.H. hat recht....
    Sorry, aber wer sich so weit aus dem Fenster lehnt, kann runter fallen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen407656
    Datum06.06.2007 22:56212170 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander Hoda aber einige Ausschlußgründe bestehen wie,
    Der PA wurde beim Brandeinsatz oder heißen Übungen im Innenangriff benutzt oder
    der PA hatte Kontakt mit Atemgiften (Brandrauch)


    ... wo soll denn das derart allgemeingültig stehen ?

    Warum sonst sollte ich eigentlich PA verwenden wenn nicht zum Schutz vor Atemgiften ?

    Das mir bekannte Ausschlusskriterium ist "außergewöhnliche Hitzebelastung" - und damit ist mit Sicherheit nicht der "normale" Brandeinsatz gemeint ...
    Zumal die "außergewöhnliche Hitzebelastung" systembedingt vornehmlich eben den (bei Einsatz durch zweite Person sinnvollerweise zu tauschenden) LA betrifft ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407657
    Datum06.06.2007 22:58212430 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannAllerdings hat Niedersachsen mit der FUK (und ich meine sogar mit den Herstellern) zusammen eine Ausnahmeregelung getroffen.

    Bayern auch, erstaunlich ist, dass sowohl die BGR 190 wie auch die vfdb RL 08/04 als Regeln der Technik was anderes vorsehen!

    Mutig von den Herren in Bayern oder Niedersachsen bzw. eigentlich ein notwendiger Anlass für ein Änderungsverfahren für die vfdb 08/04 bzw. die BGR 190.... (Weil entweder man braucht den Sicherheitsstandard, oder man braucht den nicht. Dann aber nicht nur in By bzw. NS oder eben beim Rest, sondern überall!)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW407658
    Datum06.06.2007 23:02212071 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoMutig von den Herren in Bayern oder Niedersachsen bzw. eigentlich ein notwendiger Anlass für ein Änderungsverfahren für die vfdb 08/04 bzw. die BGR 190.... (Weil entweder man braucht den Sicherheitsstandard, oder man braucht den nicht. Dann aber nicht nur in By bzw. NS oder eben beim Rest, sondern überall!)

    Was mich da noch interessieren würde: Geschah das in Absprache mit den Herstellern oder nicht? Ich kann mir diese Absprache irgendwie nicht vorstellen, da die Hersteller es dann auch für alle machen könnten, ich aber keine derartige Verlautbarung mitbekommen habe!!


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen407659
    Datum06.06.2007 23:05211981 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel MetzgerNein, es ist im laufenden Einsatz nicht mehr im Einsatz. Streiche mal das Wort Einsatz und ersetze es durch Gebrauch. Das ist nämlich der springende Punkt! Die meisten verwechseln die Bedeutung "Nach Einsatz" mit dem Ereignis Einsatz.

    ... aha, mit der selben Begründung werde ich dann auch:
    - mein hydraulisches Rettungsgerät nach einem Einsatz am 1. PKw einer eingehenden Sichtprüfung unterziehen bevor ich es am zweiten Unfallfahrzeug anwende
    - beim Pendelverkehr nach jeder Wasserabgabe und Wiederbefüllen des Tankes durch die Pumpe eine Trockensaugprobe durchführen (ausserdem wieder erneut Fzg. gemäß WOLKE überprüfen)
    - nach einer einsatzbedingtren Rücknahme von Rohren jeden Schlauch vor Wiederverwendung an der E-Stelle einer Druckprüfung unterziehen

    ... sehr realistisch ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407660
    Datum06.06.2007 23:07212285 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Klaus Ramelsberger
    Du kannst also einen (gereingten und natürlich unbeschädigten) PA nach dem Einsatz mit einer neuen Flasche und einem frischen (geprüften) LA versorgen und das Gerät wieder benutzen, wenn Du danach eine Kurzprüfung machst.


    Ist es der gleiche Einsatz brauchst Du beim gleichen Geräteträger noch nicht mal einen neuen Lungenautomat.
    Ist es ein anderer Geräteträger im gleichen Einsatz wirds Grauzone (aus Hygienegründen eigene Maske und LA), das kann aber ggf. bei extremen Lagen schwierig werden...



    Für mich schreibt Ihr da beide das Gleiche.... sofern man bei Klaus Einsatz und Gebrauch schreibt.

    Die Definition von Einsatz und Gebrauch ist hier scheinbar für vieles das Problem und das könnte man
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Bullshit, s.o.
    auch freundlicher darstellen....

    Aber man kennt es hier ja nicht mehr anders...


    Gruß
    Lars


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    AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta407664
    Datum06.06.2007 23:23212068 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDAs ist weder hygienisch

    Habe ich ja gesagt... ;)

    Geschrieben von Ulrich Cimolinonoch sicher, weil Funktionsprobleme nicht erkannt werden können.

    Warum?? Unser Funktionstest besteht darin die Flasche aufzudrehen, dadurch das PASS testen, den Flaschendruck mit dem Druckanzeiger zu vergleichen (differenz < 300Psi =Problem); wenn die Membrane haengen wuerde, wuerde man das sofort festellen weil Luft abgeblasen wird =Problem; beim Testen des "Purge Valves" testet man dieses als auch beide Alarmsysteme (Low Alarm Bell und Vibartionsalarm im LA).
    Wenn das alles funktioniert, kann man das Geraet ruhig wieder benutzen.
    Dieser Test wird vor jedem Dienstantritt und nach jedem Flaschenwechsel gemacht.
    Wir hatten in den letzten Jahren m.W.n. keine Vorfaelle die eine Aenderung unseres Testes rechtfertigen wuerde, und aus eigener Erfahrung kann ich sagen das mir in den letzten 2 Jahren keine fehlerhaften Gerate beim Funktionstest untergekommen sind.
    SCOTT scheint also doch ziemlich robuste und pflegeleichte SCBA's zu bauen, oder?? ;)


    Stay safe brothers.

    Dirk
    ________________________________________
    "Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407666
    Datum06.06.2007 23:25212085 x gelesen
    Geschrieben von Christian RiekeWas mich da noch interessieren würde: Geschah das in Absprache mit den Herstellern oder nicht? Ich kann mir diese Absprache irgendwie nicht vorstellen, da die Hersteller es dann auch für alle machen könnten, ich aber keine derartige Verlautbarung mitbekommen habe!!

    vgl. schon zitierten anderen Thread, Leute muß ich wirklich immer alles mehrfach schreiben/verlinken?


    -----

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    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407668
    Datum06.06.2007 23:28212233 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannFür mich schreibt Ihr da beide das Gleiche.... sofern man bei Klaus Einsatz und Gebrauch schreibt.

    das ist es nicht...


    Geschrieben von Lars Tiedemannauch freundlicher darstellen....

    Aber man kennt es hier ja nicht mehr anders...


    stimmt, wir schreiben seit 10 Jahren immer wieder das Gleiche, kaum einer informiert sich vorher, bevor er große Töne spuckt und alle wundern sich, wenn man keine Lust mehr hat auf schon zitierte Verweise im gleichen Thread (!) dann nochmal mehrmals (!) zu reagieren und korrigieren - und Ihr wundert Euch, warum hier nicht mehr FACHleute mitschreiben!?!


    -----

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    Cimolino

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407669
    Datum06.06.2007 23:31212236 x gelesen
    Geschrieben von ---Gerhard Bayer---
    ... wo soll denn das derart allgemeingültig stehen ?

    Das steht so in dem Schreiben des StMI das der Herr Misterialrat
    Dipl.-Ing. Dolle unterschrieben hat.
    hierin steht:

    In folgenden Fällen darf die Wiederherstelltung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern ausschließlich in Atemschutzwerkstätten stattfinden:
    - Der Pressluftatmer wurde im Brandeinsatz oder bei "heißen Übungen" zum Innenangriff eingesetzt.
    - Der Pressluftatmer hatte Kontakt mit Atemgiften (z.B. Brandrauch) oder anderen Gefahrstoffen.
    - Der Pressluftatmer war großer Hitze oder starker mechanischer Beanspruchung (z.B. Sturz) ausgesetzt.
    - Der Pressluftatmer zeigte während des Gebrauchs oder bei der Einsatzkurzprüfung Auffälligkeiten. (z.B. Undichtigkeit)
    - Der Pressluftatmer wurder stark verschmutzt.

    Darunter steht dann noch.
    Dieses Schreiben ist mit dem Bayerischem Gemeindeunfallversicherungsverband und folgenden Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt:
    -Bartels und Rieger
    -Dräger Safety
    -Interspiro
    -MSA Auer.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407670
    Datum06.06.2007 23:32212147 x gelesen
    Hallo,

    auch und gerade dazu:

    Geschrieben von Alexander HoDarunter steht dann noch.
    Dieses Schreiben ist mit dem Bayerischem Gemeindeunfallversicherungsverband und folgenden Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt:
    -Bartels und Rieger
    -Dräger Safety
    -Interspiro
    -MSA Auer.


    vgl. meine Statement im mehrfach hier schon verlinkten Vorgängerthread!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407671
    Datum06.06.2007 23:34212404 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    stimmt, wir schreiben seit 10 Jahren immer wieder das Gleiche, kaum einer informiert sich vorher, bevor er große Töne spuckt und alle wundern sich, wenn man keine Lust mehr hat auf schon zitierte Verweise im gleichen Thread (!) dann nochmal mehrmals (!) zu reagieren und korrigieren -

    Ja, damit haddu Recht.

    Bevor hier einer was schreibt, sollte er sich vielleicht doch mal die vorigen Beiträge durchlesen, um nicht was doppelt zu fragen/schreiben.

    Ich jedenfalls versuche das, ist aber aufgrund der Vielzahl der Beiträge oft schwer... , weil wirklich manchmal scheinbar jeder seinen (unqualifizierten) Senf dazu geben muß...

    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    und Ihr wundert Euch, warum hier nicht mehr FACHleute mitschreiben!?!

    Ist das der einzige Grund?! Mich erstaunt auch manchmal die Zeit die Du für´s Forum zu haben scheinst....


    Gruß
    Lars


    P.S.:
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    http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407672
    Datum06.06.2007 23:34212125 x gelesen
    Hab halt einfach nochmal das Schreiben abgeschrieben ...
    vielleicht kapieren es manche ja doch irgendwann mal wenns auch von anderen Leuten kommt :-)


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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW407673
    Datum06.06.2007 23:47212114 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinovgl. schon zitierten anderen Thread

    Ok, gefunden. Spannend wäre es doch jetzt, wenn mal jemand aus einem anderen Bundesland als Niedersachsen oder Bayern an Dräger herantritt und versucht, sich diese Vorgehensweise genehmigen zu lassen. Immerhin ist das Bayern-Schreiben ja schon vom 30.09.2005!
    Ist da immer noch keine Reaktion von Seiten des vfdb gekommen?

    Geschrieben von Ulrich CimolinoLeute muß ich wirklich immer alles mehrfach schreiben/verlinken?

    Nö, hatte das nachlesen nur ein wenig verschoben. Aber es ist alles schonmal dagewesen und es hat sich augenscheinlich nichts an der "Verwirrung" geändert.


    Gruß,
    Christian Rieke

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407675
    Datum06.06.2007 23:54211914 x gelesen
    Geschrieben von Christian RiekeIst da immer noch keine Reaktion von Seiten des vfdb gekommen?

    ich hab darauf hingewiesen, bei mir bis jetzt nicht.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorBenj8ami8n B8., Haimhausen / Bayern407683
    Datum07.06.2007 02:49211961 x gelesen
    Hallo zusammen,
    da mein Thread ja verlinkt wurde möchte ich gern noch Ergänzen wie es damals weiterging.
    Nachdem ich die Frage hier im Forum gestellt habe und es eine rege Diskussion gab in der sich auch unser 1.Kdt beteiligte kam folgendes bei uns raus.
    - es dürfen Flaschen gewechselt werden im Einsatz und Übung mit anschließender Kurzprüfung(außer das Gerät wurde thermischer- mechanischer Belastung ausgesetzt)
    - wenn Gerät unter FA getauscht wird LA wechseln oder reinigen
    - wenn der EINSATZ beendet ist muss der PA in die Atemschutzwerkstatt
    - in der Zwischenzeit bekommen wir von der Atemschutzwerkstatt Leihgeräte bis unsere wieder fertig sind
    was ich festgestellt hab ist das man nach jedem Einsatz oder Übung das Gerät in eine Atemschutzwerkstatt bringen muss weil die so von den Herstellern vorgegeben wurde(nach jeder Benutzung) ich glaube das wurde so auch in die GUV übernommen weiß es aber nicht mehr genau müsste mich wieder rein lesen oder die Fachleute könne da Auskunft geben die kennen sie da besser aus als ich.
    Das mit dem wechseln nach Einsatz und Übung mit der Atemschutzwerkstatt wird bei uns schon seit Jahren so gemacht.
    Ok hoffe das ich nichts vergessen hab naja ist ja auch schon spät ;)

    gute n8
    Gruß Ben


    Nur meine Meinung!!!

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    AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern407686
    Datum07.06.2007 08:45212097 x gelesen
    Hallo Uli!


    Geschrieben von Ulrich CimolinoBayern auch, erstaunlich ist, dass sowohl die BGR 190 wie auch die vfdb RL 08/04 als Regeln der Technik was anderes vorsehen!

    Mutig von den Herren in Bayern oder Niedersachsen bzw. eigentlich ein notwendiger Anlass für ein Änderungsverfahren für die vfdb 08/04 bzw. die BGR 190.... (Weil entweder man braucht den Sicherheitsstandard, oder man braucht den nicht. Dann aber nicht nur in By bzw. NS oder eben beim Rest, sondern überall!)



    Nun schmeiß ich in den Raum, das mir die vfdb 08/04 egal ist, weil meine FUK (GUVV Bayern) eine Ausnahmeregelung hat, und ich mich als Versicherter an die Vorschriften meines Versicherers halten muß!? Auch wenn das im Widerspruch ist zur BGR 190 ist, aber wir sind ja FWs!
    Wie siehts jetzt aus?


    Gruß
    Michael




    " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
    Das wäre traurig." Steve Martin



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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407697
    Datum07.06.2007 09:37212100 x gelesen
    Geschrieben von Michael ZelenyNun schmeiß ich in den Raum, das mir die vfdb 08/04 egal ist, weil meine FUK (GUVV Bayern) eine Ausnahmeregelung hat, und ich mich als Versicherter an die Vorschriften meines Versicherers halten muß!? Auch wenn das im Widerspruch ist zur BGR 190 ist, aber wir sind ja FWs!
    Wie siehts jetzt aus?


    Ist eine gewisse Entlastung, aber sobald Dir bekannt ist, dass es nunmal in der
    - vfdb 08/04
    - BGR 190 (die sich im übrigen eigentlich an die Industrie richtet, also an ein völlig anderes "Gefahrenumfeld" mit bekannten Umgebungsbedingungen!)
    - Herstellerempfehlungen (guckt mal genau in die Bedienungsanleitungen!)
    anders lautende Regelungen gibt, dann wird man Dir im Problemfall (und nur darum gehts!) m.E. je nach Staatsanwalt oder Nebenkläger ggf. einen Strick daraus drehen.

    Beispiel für eine denkbare Nebenklage:
    Du hast einen aktiven und informierten FA in der Fw, der nachweislich mehrfach auf diese Problematik aufmerksam gemacht hat. Dem passiert im Einsatz irgendwas (noch nicht mal thematisch ursächlich), dessen Lebensgefährtin kennt seine Einstellung/Meinung zu dem Thema und hat nur den Verdacht, das könnte daran liegen. Die tritt (ggf. gemeinsam mit irgendeiner Versicherung, der es um viel Geld geht) als Nebenkläger auf.
    Unabhängig von dem Effekt => ein "Gschmäckle" bleibt da immer haften.

    Leute, ich versteh überhaupt nicht, warum Ihr auch auf so was einlasst!

    Es gibt nur 2 Möglichkeiten,
    1. Entweder die Regelungen sind überzogen, dann müssen die geändert werden - und zwar für alle! => Einspruchsverfahren!
    2. Die Abweichungen von den Regeln sind nicht statthaft, dann müssen die zurückgezogen werden! => IM/jeweilige UK

    Dass leider auch die FUKs nicht immer sehr glückliche Äußerungen machen, die an Fachkenntnissen erhebliche Zweifel aufwerfen, macht die Diskussion um Ausnahmeregelungen durch dieselben m.E. noch viel problematischer!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern407700
    Datum07.06.2007 09:50212127 x gelesen
    Hallo Uli!



    Geschrieben von Ulrich CimolinoLeute, ich versteh überhaupt nicht, warum Ihr auch auf so was einlasst!

    Es gibt nur 2 Möglichkeiten,
    1. Entweder die Regelungen sind überzogen, dann müssen die geändert werden - und zwar für alle! => Einspruchsverfahren!
    2. Die Abweichungen von den Regeln sind nicht statthaft, dann müssen die zurückgezogen werden! => IM/jeweilige UK

    Dass leider auch die FUKs nicht immer sehr glückliche Äußerungen machen, die an Fachkenntnissen erhebliche Zweifel aufwerfen, macht die Diskussion um Ausnahmeregelungen durch dieselben m.E. noch viel problematischer!


    Aber genau das ist doch das allgemeine Problem! Jeder hat in jedem Land was anderes! Und da es nicht wirklich irgendwelche Ausichtsbehörden gibt, macht auch jeder in jeder Komune was anderes bzw. legt die Regelungen so aus wie er meint, umsonst kommen nicht die vielen Anfragen "Wo steht dies und das!". Das geht über die Ü-Hosen, dem Atemschutz zur Taktik und Fahrzeugbeschaffung! Und das wird sich auch nicht ändern, solange es keine wirklichen Kontrollmechanismen gibt (die gibts leider erst wenn was passiert).
    Und in meinen Augen wird sich das noch verschärfen!

    Siehe Bayern, früher wurde vom IM gesagt, jeder AGT braucht eine Ü-Jacke. Jetzt heißt es zu den Ü-Hosen, führt eine Gefährdungsanalyse durch, dann seht selbst (ja ich weiß, auch früher sollte man eine machen)!


    Gruß
    Michael




    " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
    Das wäre traurig." Steve Martin



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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407706
    Datum07.06.2007 10:38212283 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Du hast einen aktiven und informierten FA in der Fw, der nachweislich mehrfach auf diese Problematik aufmerksam gemacht hat. Dem passiert im Einsatz irgendwas (noch nicht mal thematisch ursächlich), dessen Lebensgefährtin kennt seine Einstellung/Meinung zu dem Thema und hat nur den Verdacht, das könnte daran liegen. Die tritt (ggf. gemeinsam mit irgendeiner Versicherung, der es um viel Geld geht) als Nebenkläger auf.
    Unabhängig von dem Effekt => ein "Gschmäckle" bleibt da immer haften.

    Leute, ich versteh überhaupt nicht, warum Ihr auch auf so was einlasst!

    Es gibt nur 2 Möglichkeiten,
    1. Entweder die Regelungen sind überzogen, dann müssen die geändert werden - und zwar für alle! => Einspruchsverfahren!
    2. Die Abweichungen von den Regeln sind nicht statthaft, dann müssen die zurückgezogen werden! => IM/jeweilige UK



    Ich stimme Dir voll und Ganz zu. Nur was soll man machen, wenn es heißt:
    "Das ist ein Beschluß des Kreisfeuerwehrkommandos, wir sind der Meinung das brauchen wir nicht! Und damit mußt Du Dich abfinden!!!"

    Dann hast de 100 und mehr Ortsbrandmeister, Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie den Kreisbrandmeister gegen Dich...! Von den AGW der zentralen Werkstatt mal ganz zu schweigen! ("Können wir nicht, keine Zeit, Werkstatt zu klein....")

    Da kann in der vfdb08/04 und den Herstellerinformationenen und was es sonst noch so gibt gerne noch so viel stehen....Selbst die Anschaffung eines eigenen Prüfgrätes würde sich bei uns in der Gemeinde aufgrund der Zahl der Geräte und Masken nach spätestens zwei Jahren ammortisieren. Aber so weit komme ich mit meiner Argumentation ja wegen dem vorzeitigem "Basta" nicht....

    Nachdem wir Schimmel oder Ähnliches in Masken und jetzt auch in LA festgestellt haben, werden jetzt in Zukunft (fest steht noch nicht wann) wenigstens die LA ausgetauscht und die gebrauchten zentral gereinigt, desinfiziert und geprüft.


    Aber mit nur einer jährlichen Prüfung in der zentralen Werkstatt hält man sich hier noch nicht mal an die niedersächsische Ausnahme.....

    Nur, was soll ich tun?!
    Ist ein Kampf gegen viele und große Windräder......


    Gruß
    Lars


    P.S.:
    alles meine persönliche Meinung

    http://www.feuerwehr-oerel.de
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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern407707
    Datum07.06.2007 10:45212014 x gelesen
    Hi.

    Ich finde eher es muss manchmal aus jeder Mücke ein Elefant gemacht werden. Eine Person fragt nach Hilfe (hier bzgl Flaschenwechsel). Es werden die ausschlaggebenden Regelungen genannt. Eigentlich alles was derjenige wollte.
    Aber (nehme an) obwohl sie wissen, dass die Regelung Unsinnig ist werfen andere dann wieder eine (leider) existierende Länderspezifische Eigenkonstruktion in den Raum. Diese ist zwar Mangelhaft (wie hier ausdrücklich festgestellt wurde) aber nur um das Gespräch "anzuheizen" wird es halt mal genannt. Am Ende schreien die dann "alles Mist!". Es zwingt dich keiner nach irgendwelchen Fehlerhaften Regelungen vorzugehen. Und erstrecht wenn dir die Fehler bekannt sind wäre es unsinnig trotzdem nach ihnen zu arbeiten. Somit ist es nicht hilfreich hier sich daran aufzuhängen dass es sie nunmal gibt.
    Diese Eigenentwürfe entstehen doch weil oftmals irgendjemand (etwas größere Menge)widersprechen muss. In diesem Fall sogar ohne erkenntlichen Grund.
    Beispiele gefällig?

    Geschrieben von Michael ZelenyÜ-Hosen

    Meiner Meinung nach hat nie jemand den Feuerwehren verboten sie zu beschaffen.

    Geschrieben von Michael ZelenyFahrzeugbeschaffung

    Es gibt Normen die deutschlandweit regeln was es zu geben hat. Kauf dies und es gibt keine Diskussion. Wenn da jemand nicht mit zufrieden ist, macht er wieder was er will und schon ist das nächste (eigentlich nicht nötige) Gespräch vorhanden(sehr wohl begründet; denn es gibt eigentlich keine wirklichen Fakten in den meisten Fällen). Im "allerbesten" Fall folgt darauß wieder eine TR und schon hast du wieder die Frage "Warum in *Bundesland* dies und jenes?"

    Ich denke mir, dass vieles hausgemacht ist und man sich eigentlich wenn man sich ohnehin bewusst ist um was es geht sich "streitereien" o.ä. sparen könnte.

    MFG Flo


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407708
    Datum07.06.2007 10:51212044 x gelesen
    Geschrieben von Florian Heidenreich
    Ich finde eher es muss manchmal aus jeder Mücke ein Elefant gemacht werden. Eine Person fragt nach Hilfe (hier bzgl Flaschenwechsel). Es werden die ausschlaggebenden Regelungen genannt. Eigentlich alles was derjenige wollte.
    Aber (nehme an) obwohl sie wissen, dass die Regelung Unsinnig ist werfen andere dann wieder eine (leider) existierende Länderspezifische Eigenkonstruktion in den Raum. Diese ist zwar Mangelhaft (wie hier ausdrücklich festgestellt wurde) aber nur um das Gespräch "anzuheizen" wird es halt mal genannt.



    Ähm....!

    Der Fragestellende kommt aus Nierdersachsen und somit greift die länderspezifische Ausnahme für Niedersachsen für ihn!


    Gruß
    Lars


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    AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern407709
    Datum07.06.2007 11:00212196 x gelesen
    Hallo!


    Geschrieben von Florian Heidenreich Es werden die ausschlaggebenden Regelungen genannt.

    Da ist es wieder, die auschlaggebende Regelung! In meinen Augen hat die Aussage der FUK Niedersachsen mehr Gewicht als eine Richtlinie des vfdb! Mal abgesehen das die Richtlinien des vfdb wohl als Technische Regeln angesehen werden, so ist es doch "nur" ein Verein der Empfehlungen geben kann, während die FUK sehr wohl mit dem erhobenen "Zeigefinger" sagt was Sache ist!


    Gruß
    Michael




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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern407710
    Datum07.06.2007 11:05211889 x gelesen
    Geschrieben von Lars Tiedemannsomit greift die länderspezifische Ausnahme

    Prinzipiell richtig. Aber es ist kein muss. Keiner geht daran zu grunde wenn er nach der höher gestellten Richtlinie arbeitet die Uli hier schon mehrfach erwähnt hat. Darauf wollte ich hinaus. Auch in Niedersachsen drüfte niemand ein Problem damit haben wenn eine FW alle eingesetzten Geräte zur Werkstatt bringt auch wenn sie nicht den "besonderen umständen" ausgesetzt waren.

    MFG Flo


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407711
    Datum07.06.2007 11:09211856 x gelesen
    Geschrieben von Michael Zeleny
    Da ist es wieder, die auschlaggebende Regelung! In meinen Augen hat die Aussage der FUK Niedersachsen mehr Gewicht als eine Richtlinie des vfdb! Mal abgesehen das die Richtlinien des vfdb wohl als Technische Regeln angesehen werden, so ist es doch "nur" ein Verein der Empfehlungen geben kann, während die FUK sehr wohl mit dem erhobenen "Zeigefinger" sagt was Sache ist!

    Das ist ja auch ok.

    Nur: man hat zumindest uns auf dem AGW-Lehrgang geraten, die jeweils "schäferen" Prüfungs- und Wartungsregelungen zu beachten.

    Wenn Hersteller Strengeres vorschreibt halte ich mich dran, wenn vfdb Strengeres vorschreibt, halte ich mich an das.

    Ich tue ja auch Gutes daran, wenn ich meine Geräte möglichst genau prüfe, weiß ich auch, daß sie dann funktionieren. Egal wer das vorschreibt....

    Und ich weiß jetzt nicht (wie auch schon geschrieben habe), ob die FUK das mit den Herstellern (so wie in Bayern) abgesprochen hat....


    Gruß
    Lars


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407712
    Datum07.06.2007 11:11211823 x gelesen
    Das bestreite ich auch nicht, ich würde ja auch gerne nach vfdb prüfen....


    Gruß
    Lars


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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern407715
    Datum07.06.2007 11:17212045 x gelesen
    Wer will dir aber verbieten nach der strafferen Richtlinie zu arbeiten? Immerhin entstehen dir durch mehr kontrolle keine Nachteile. Deshalb versteh ich nicht weshalb man sich hier so dagegen auflehnt...


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407716
    Datum07.06.2007 11:20211950 x gelesen
    Geschrieben von Michael ZelenySiehe Bayern, früher wurde vom IM gesagt, jeder AGT braucht eine Ü-Jacke. Jetzt heißt es zu den Ü-Hosen, führt eine Gefährdungsanalyse durch, dann seht selbst (ja ich weiß, auch früher sollte man eine machen)!

    früher hat man den Bayern II mit maximal noch "Gummimäntelchen" hoch angepriesen, als weite Teile Deutschlands schon längst weit bessere Einsatzkleidung getragen hat!

    Ich kenn die Diskussion spätestens seit meinem eigenen AGT-Lehrgang (ca. 82 bzw. dem "Kulturschock" ab 86 in NRW, die da schon viel weiter waren) im wahrsten Sinne des Wortes "hautnah" und ich hab Freunde bei bayerischen FFs, die hatten mit der Ausrüstung v.a. eines: Mehr Glück als Verstand/sinnvolle PSA, weil normalerweise hätte damals (noch nie!) schon keiner mehr damit _ins_ Feuer gehen dürfen...

    Zur weiteren Diskussion in Bayern, vgl. auch unsere Stellungnahme zur PSA auf www.atemschutzunfaelle.de analog zu BaWü.
    Und nun? Die bösen Jungs (unbequem, aber leider fachlich versiert bzw. umgekehrt?) scheinen doch recht gehabt zu haben...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407717
    Datum07.06.2007 11:22211835 x gelesen
    Geschrieben von ---Lars Tiedemann---
    man hat zumindest uns auf dem AGW-Lehrgang geraten, die jeweils "schäferen" Prüfungs- und Wartungsregelungen zu beachten.

    Und bei uns wurde gesagt, daß abschließend ausschlaggebend nur die Herstelleranweisung ist.
    Bei uns kam bis jetzt Gott sei dank noch niemand auf die Idee zusätzlich LAs anzuschaffen um "die Einsatzbereitschaft" wieder herzustellen.
    Wir als AGW werden auch ein Teufel tun, daß jemanden zu empfehlen.
    Wenn Geräte bei uns zur Prüfung sind bekommen die Feuerwehren Ersatzgeräte vom Landkreis.


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    AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern407719
    Datum07.06.2007 11:25211680 x gelesen
    Hallo!


    Geschrieben von Florian HeidenreichWer will dir aber verbieten nach der strafferen Richtlinie zu arbeiten? Immerhin entstehen dir durch mehr kontrolle keine Nachteile. Deshalb versteh ich nicht weshalb man sich hier so dagegen auflehnt...

    Erst mal, niemand lehnt sich hier gegen irgendwas auf! Ich sage nur wie es mit den Vorschriften abläuft!
    Und es steht jedem frei, nach strafferen Richtlinien zu arbeiten! Du kannst Dir sogar eigene "stricken", z.B. das Du nach jedem Einsatz neue Geräte beschaffst!

    Es geht aber hier um die Tatsache, was die Komunen bereit sind zu zahlen und die Führungskräfte bereit sind zu organisieren! Wenn es genug AT-Geräte gibt ist es ja kein Problem nach jedem Gebrauch, ein "Frisches" anzulegen! Wenn nicht, sagt Dir eben Dein GF wechsle die Flasche und geh wieder rein!


    Gruß
    Michael




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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg407723
    Datum07.06.2007 11:29212091 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoNein, die vfdb-RL 08/04 und die Herstellerrichtlinien unterscheiden NICHT nach Einsatz oder Übung, sondern nur "nach Gebrauch".
    Wie auch hier von Dräger.


    Geschrieben von Ulrich CimolinoKonsens ist, dass im laufenden Einsatz die Flasche auch ohne komplette Prüfung gewechselt werden darf.
    D.h. während eines Einsatzes bzw. einer Übung (Lehrgangstag o.ä.) dürfen PA, LA und Maske (durch eine gefüllte Flasche und Sicht- und Funktionsprüfung wieder einsatzbereit) mehrmals benutzt werden. Es sei denn es wären Probleme aufgetreten oder eine hohe thermische Belastung vorhanden gewesen.


    Grüße
    Matthias


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    AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern407724
    Datum07.06.2007 11:31211694 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd nun? Die bösen Jungs (unbequem, aber leider fachlich versiert bzw. umgekehrt?) scheinen doch recht gehabt zu haben...

    Leider ist das noch nicht durchgedrungen! Alles wie gehabt, aber das gehört in nen anderen Thread!


    Gruß
    Michael




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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407726
    Datum07.06.2007 11:36212047 x gelesen
    Geschrieben von Florian HeidenreichDiese ist zwar Mangelhaft (wie hier ausdrücklich festgestellt wurde) aber nur um das Gespräch "anzuheizen" wird es halt mal genannt.
    Das ist ja nun ein bischen übertrieben. Feuerwehr ist nun mal länderspezifisch durch Föderalismus. Und wenn der oberste Dienstherr und der Versicherer eine solche Empfehlung haben, ist es nun mal notwendig diese zu veröffentlichen. Das steht aktuell als Info zur Verfügung und ist dadurch belastbar. Das das vielleicht in 15 anderen Bundesländern anders gehandhabt wird oder auf vfdb-Regelungen basiert ist zweitrangig. BGR ist da natürlich etwas kritischer.

    Wenn jetzt demnächst eine elektronische Speicherung der Prüfergebniss gefordert wird, können wir als Niedersachsen nur müde lächeln. Jede FTZ dürfte inzwischen über entsprechendes Equipment verfügen. Eine kleine Verbandsgemeinde in RLP die aber örtlich selber prüft, wird da sicherlich mehr Problem haben. Problem wegwischen oder länderspezifisch drauf eingehen?

    Geschrieben von Florian HeidenreichUnd erstrecht wenn dir die Fehler bekannt sind wäre es unsinnig trotzdem nach ihnen zu arbeiten. Somit ist es nicht hilfreich hier sich daran aufzuhängen dass es sie nunmal gibt.
    Was ist denn die Alternative? Zum Beispiel gibt es im unseren LK keinen GW-Atem oder AB-Atem. Es gibt einen GW der mit Schläuchen und Ersatzflaschen beladen ist und von der FTZ zur Einsatzstelle bewegt wird.

    Sollen wir uns an die bundesweite Empfehlung halten? Das würde wiederum bedeuten, dass wir Feuerwehrsternfahrten veranstalten. Popliger Gebäudebrand über drei Stunden mit 150 Feuerwehrleuten. Das ist das Geschrei dann hier auch wieder groß.

    Geschrieben von Florian HeidenreichDiese Eigenentwürfe entstehen doch weil oftmals irgendjemand (etwas größere Menge)widersprechen muss. In diesem Fall sogar ohne erkenntlichen Grund.
    Beispiele gefällig?

    Dann bich ich mal gespannt. Okay als Nds. nimmt dort eine herausragende Stellung mit TW und PSA ein. Aber ich bin mal gerade darauf gespannt, mit welchen Begründungen Du diese Einführungen argumentierst.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY407727
    Datum07.06.2007 11:38212093 x gelesen
    Geschrieben von Florian HeidenreichGeschrieben von Michael ZelenyÜ-Hosen

    Meiner Meinung nach hat nie jemand den Feuerwehren verboten sie zu beschaffen.


    Und das war der Witz des Tges, oder?

    Als Feuerwehr beschaffen wir nichts, sondern beantragen die Beschaffung bei der Gemeinde. Es gibt aber immer wieder Gemeinden und Städte, die fragen dich, ob die geplante Beschaffung explizit vorgeschrieben ist. Wenn du bei dieser Frage passen musst, dann wars das. Fertig!

    Es gibt Gemeinden, da jammert der Bürgermeister, weil er auf den Fahrzeugen nach 10 Jahren "einwandfreie" Reifen austauschen muss. So sieht die Realität mancherorts aus.

    Gruß
    Peter


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407728
    Datum07.06.2007 11:52211782 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannDann hast de 100 und mehr Ortsbrandmeister, Stadt- und Gemeindebrandmeister sowie den Kreisbrandmeister gegen Dich...! Von den AGW der zentralen Werkstatt mal ganz zu schweigen! ("Können wir nicht, keine Zeit, Werkstatt zu klein....")

    Ich kenn das alles, aber ICH würde die Verantwortung dafür nicht tragen wollen - und mich wundert immer wieder wieviele das trotz besseren Wissens einfach tun...

    Gleiche Probleme wie mit
    - Ausstattung mit PSA
    - Aus- und Fortbildung z.B. der Geräteträger
    - G 26.3 (ehrlich... was war das in Bayern für ein Sturm im Wasserglas, als die Mediziner so langsam zu begreifen bekommen haben, was ggf. Gefälligkeitsuntersuchungen für sie ganz persönlich bedeuten könnten, wenns danach zu Problemen mit der Gesundheit im Einsatz kommt und das auch nur evtl. auf sie zurückfallen könnte)
    - Einsatz mit zu wenigen Kräften
    uvm.

    Ich kann allen Funktionsträger der betroffenen Feuerwehren nur immer wieder raten, lest mal Abschnitt 4 der FwDV 7 (2002) nochmal genau durch... - und dann erklärt mir mal, wo sich in der Kette der Herr KBM/KBI/KBR wiederfindet....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern407729
    Datum07.06.2007 11:52211866 x gelesen
    Dann nenn es beantragen daran soll es aber nicht scheitern.

    Geschrieben von Peter SchmidEs gibt aber immer wieder Gemeinden und Städte, die fragen dich, ob die geplante Beschaffung explizit vorgeschrieben ist. Wenn du bei dieser Frage passen musst, dann wars das. Fertig!

    Kenne ich. Kenne aber auch die andere Seite die (gerade in B) häufig anzutreffen ist. "Überhosen brauch ma net!" (auch heute noch!). Es steht somit teilweise nicht einmal zur Debatte.

    Geschrieben von Peter SchmidEs gibt Gemeinden, da jammert der Bürgermeister, weil er auf den Fahrzeugen nach 10 Jahren "einwandfreie" Reifen austauschen muss. So sieht die Realität mancherorts aus.

    Danke hätte ich nicht gedacht ;) Denke mir ist sehr wohl bewusst/bekannt wie sich Bürgermeisters gerne ma winden.

    MFG Flo


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407730
    Datum07.06.2007 11:53211589 x gelesen
    ich vergaß eben:

    Geschrieben von Lars TiedemannNachdem wir Schimmel oder Ähnliches in Masken und jetzt auch in LA festgestellt haben, werden jetzt in Zukunft (fest steht noch nicht wann) wenigstens die LA ausgetauscht und die gebrauchten zentral gereinigt, desinfiziert und geprüft.

    Aber mit nur einer jährlichen Prüfung in der zentralen Werkstatt hält man sich hier noch nicht mal an die niedersächsische Ausnahme.....


    Das kann ggf. z.B. fahrlässige Körperverletzung sein, wenn z.B. an dem Schimmel jemand erkranken sollte....
    Für den Rest: natürlich auch, wenns zum Geräteversagen kommt...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern407731
    Datum07.06.2007 11:57211528 x gelesen
    Hallo!


    CimolinoIch kenn das alles, aber ICH würde die Verantwortung dafür nicht tragen wollen - und mich wundert immer wieder wieviele das trotz besseren Wissens einfach tun...

    Geschrieben von Ulrich Cimolinotrotz besseren Wissens

    Bist Du Dir da wirklich sicher?


    Gruß
    Michael




    " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
    Das wäre traurig." Steve Martin



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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407732
    Datum07.06.2007 12:02211674 x gelesen
    Geschrieben von Michael ZelenyIn meinen Augen hat die Aussage der FUK Niedersachsen mehr Gewicht als eine Richtlinie des vfdb! Mal abgesehen das die Richtlinien des vfdb wohl als Technische Regeln angesehen werden, so ist es doch "nur" ein Verein der Empfehlungen geben kann, während die FUK sehr wohl mit dem erhobenen "Zeigefinger" sagt was Sache ist!

    Klar, weil die da soviel Ahnung von haben, haben die FUKén in mehreren Bundesländern auch jahrelang das Wärmefenster = Hitzeschutzlücke hoch gehalten und behauptet, dass über die dünne Hose eine "Abkühlung" des sich sonst überhitzenden FA (v.a. im Körperkernbereich) möglich wäre (im IA!) - und nachdem selbst bei besten Wärmefenstern bei Unfällen genau deshalb erhebliche Verletzungen aufgetreten sind, rudern die jetzt alle munter zurück. Teilweise leider so versteckt, dass wieder viele nicht verstehen wollen, was da jetzt genau anders ist als in früheren Schreiben...

    Ich schreib bewusst nicht, von welcher FUK ich dieser Tage eine "Auswertung" zur "wahren Ursache" eines Umknickumfalls in einem Lederstiefel eines FA gelesen hab: Ursächlich soll eine Überhitzung/übermäßige Wärmebelastung des Stiefels bei einer Heißausbildung sein, durch den sich der Lederstiefel so weit geweitet habe, dass ein sicherer Halt nicht mehr gegeben sei, wodurch Wochen später der FA zu seiner Verletzung gekommen wäre...
    Meine bescheidene Fachmeinung dazu:
    1. Leder schrumpft bei Hitze
    2. Bevor das am Stiefel (wg. tiefste Stelle!) - und dann noch umfassend (Weite, nicht nur Punktbelastung) passiert, versagt an dem FA längst was anderes!


    Natürlich ist die vfdb ein "Verein", dumm nur, dass der in abgestimmter Fachmeinung aus Herstellern, Nutzern, Prüfstellen Regeln aufstellt, die damit per se Regel der Technik sind. Und dreimal darfst Du raten, wer z.B. als Gutachter auftreten würde...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407733
    Datum07.06.2007 12:09211878 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannFeuerwehr ist nun mal länderspezifisch durch Föderalismus. Und wenn der oberste Dienstherr und der Versicherer eine solche Empfehlung haben, ist es nun mal notwendig diese zu veröffentlichen. Das steht aktuell als Info zur Verfügung und ist dadurch belastbar. Das das vielleicht in 15 anderen Bundesländern anders gehandhabt wird oder auf vfdb-Regelungen basiert ist zweitrangig. BGR ist da natürlich etwas kritischer.

    ich hab dazu meine Meinung nun schon mehrfach geäußert. Es ist EUER oder vielleicht sogar DEIN Risiko, wenn Du zu den in FwDV 7, 4. genannten Personen gehörst...


    Geschrieben von Christian BergmannZum Beispiel gibt es im unseren LK keinen GW-Atem oder AB-Atem. Es gibt einen GW der mit Schläuchen und Ersatzflaschen beladen ist und von der FTZ zur Einsatzstelle bewegt wird.

    Nochmal das entsprechende Gesetz lesen. Da steht i.d.R. drin, wer für einen ausreichenden Brandschutz zuständig ist. Üblicherweise sind das die Gemeinden.
    Und: Würden die Feuerwehren sich mehr mit wichtigen Dingen wie
    - PSA
    - Atemschutzgeräte (Auswahlung, Anzahl, Prüfung)
    ...
    beschäftigen statt mit
    - Uniformen
    - Ehrenzeichen
    - Tankgrößen in (T)LFs
    ...
    dann wären wir viel weiter!


    Geschrieben von Christian BergmannSollen wir uns an die bundesweite Empfehlung halten? Das würde wiederum bedeuten, dass wir Feuerwehrsternfahrten veranstalten. Popliger Gebäudebrand über drei Stunden mit 150 Feuerwehrleuten. Das ist das Geschrei dann hier auch wieder groß.

    1. Wenns notwendig ist und Dir Deinen Arsch vorm Kadi rettet: Macht das.
    2. Wenns nur deshalb notwendig ist, weil Eure Atemschutzvorhaltung, -logistik und -prüfung mit dem tatsächlichen Bedarf einhergeht, s. 1.
    3. Wenns mit anderer Logistik anders wäre, wirds dann sehr schnell möglich sein, das so anzupassen, dass das auch bei Euch funktioniert.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern407734
    Datum07.06.2007 12:09211575 x gelesen
    Geschrieben von Christian Bergmann ist es nun mal notwendig diese zu veröffentlichen

    Notwendig würde ich es nicht nennen aber vertretbar wäre passend. Deswegen ist des trotzdem berechtigt darauf hinzuweisen welche Auswirkungen (vor allem wenn negativer Art) darauß resultieren. Und dies zu überspielen ist das wahre Problem.

    Geschrieben von Christian BergmannEine kleine Verbandsgemeinde in RLP die aber örtlich selber prüft, wird da sicherlich mehr Problem haben.

    Sie muss sich bewusst sein was sie tut. Egal welcher Größe. Die finanzielle Mehrbelastung muss dann entweder getragen werden oder nicht. Was darauß resultiert ist auch klar. Aber wem wäre geholfen wenn relevantes aufgrund der Kosten eingespart wird...

    Geschrieben von Christian BergmannWas ist denn die Alternative? Zum Beispiel gibt es im unseren LK keinen GW-Atem oder AB-Atem

    Bei uns auch nicht!

    Geschrieben von Christian BergmannEs gibt einen GW der mit Schläuchen und Ersatzflaschen beladen ist und von der FTZ zur Einsatzstelle bewegt wird.

    Nicht einmal dass.

    Geschrieben von Christian BergmannDas würde wiederum bedeuten, dass wir Feuerwehrsternfahrten veranstalten.

    Ja muss dann halt so gemacht werden wenn die ASW nicht zur Einsatzstelle kommt. Dann müssen früher oder später die Geräte zur Werkstatt gebracht werden.

    MFG Flo


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407735
    Datum07.06.2007 12:11211622 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidEs gibt Gemeinden, da jammert der Bürgermeister, weil er auf den Fahrzeugen nach 10 Jahren "einwandfreie" Reifen austauschen muss. So sieht die Realität mancherorts aus.

    Ich wiederhole mich: Nicht die Feuerwehr, oder deren Kdt. ist verantwortlich für die Aufstellung einer geeigneten Feuerwehr, sondern die Gemeinde.

    Wenn der Kdt belegen kann, dass er aufgrund der Rechtslage den Einsatz nicht mehr verantworten kann, dann ist er gut beraten, das nach Erkennen der Problematik und fehlender Bereitschaft der Gemeinde daran was zu ändern, sein Amt niederzulegen bzw. die Feuerwehr/das Fahrzeug oder was auch immer ausser Dienst zu nehmen.

    Ist natürlich schwierig, wenn das Fzg vorher schon 3 mal ersatzbeschafft wurde und nun in der 3. JF Unterabteilung immer noch "wertvolle" Dienste leistet. Da kommt sich irgendwann sicher jeder BM verarscht vor... (außer der hat da jeweils zugestimmt..)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407736
    Datum07.06.2007 12:14211259 x gelesen
    Geschrieben von Michael ZelenyGeschrieben von Ulrich Cimolino
    trotz besseren Wissens


    Bist Du Dir da wirklich sicher?


    Ja.
    Es gibt die, die wissen wirklich nichts, weil die sich selbst dumm halten oder das schlicht sind.
    Es gibt die, die wollen nichts wissen.
    Es gibt die, die wissen sehr wohl, aber wollen davon nichts wissen. Das sind die Schlimmsten!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407737
    Datum07.06.2007 12:28211690 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinoich hab dazu meine Meinung nun schon mehrfach geäußert. Es ist EUER oder vielleicht sogar DEIN Risiko, wenn Du zu den in FwDV 7, 4. genannten Personen gehörst...
    Hab´s dann nun auch kapiert. Was mich überzeugte, waren vor allem die Argumente wer nachher als Sachverständiger auftritt und das die FUK schon in früheren Fällen sehr lange an Fehlern festgehalten haben.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino2. Wenns nur deshalb notwendig ist, weil Eure Atemschutzvorhaltung, -logistik und -prüfung mit dem tatsächlichen Bedarf einhergeht, s. 1.
    Geht sie nicht. Ersatzgeräte im ganzen Landkreis in etwa acht Stück. Und die hängen in der Übungsstrecke.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen407739
    Datum07.06.2007 12:31211614 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander HoIn folgenden Fällen darf die Wiederherstelltung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern ausschließlich in Atemschutzwerkstätten stattfinden:
    - Der Pressluftatmer wurde im Brandeinsatz oder bei "heißen Übungen" zum Innenangriff eingesetzt.
    - Der Pressluftatmer hatte Kontakt mit Atemgiften (z.B. Brandrauch) oder anderen Gefahrstoffen.
    - Der Pressluftatmer war großer Hitze oder starker mechanischer Beanspruchung (z.B. Sturz) ausgesetzt.
    - Der Pressluftatmer zeigte während des Gebrauchs oder bei der Einsatzkurzprüfung Auffälligkeiten. (z.B. Undichtigkeit)
    - Der Pressluftatmer wurder stark verschmutzt.


    ... das regelt irgendwas was ich nie verstanden habe: nämlich die Wiederverlastung von Geräten nach Übung/Einsatz ohne dass die eine Atemschutzwerkstatt von innen sehen. Dies ist damit z.B. nach reinen Belastungsübungen oder "kalten" Einsatzübungen gestattet.

    ... das regelt aber nicht, ob ich einen PA an einer Einsatzstelle (also während eines Einsatzes) mehrfach verwenden darf ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H407741
    Datum07.06.2007 12:36211434 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Christian BergmannWas ist denn die Alternative? Zum Beispiel gibt es im unseren LK keinen GW-Atem oder AB-Atem. Es gibt einen GW der mit Schläuchen und Ersatzflaschen beladen ist und von der FTZ zur Einsatzstelle bewegt wird.
    Ist hier im Lkr. nicht anders.
    Aber wir haben hier wenigstens schonmal einen Masken- und Flaschenringtausch. Und hoffentlich kommt nachdem jetzt die restlichen FFs auch neue Geräte beschafft haben, meiner Meinung nach Dräger PSS 90 ÜD mit ESA, das man auch eine Art LA-Ringtausch oder ähnliches anbietet (Was wohl schon mal angedacht wurde bzw. eventuell/hoffentlich wird).
    Auch funktioniert das hier nicht mit der Prüfung der Geräte sofort nach dem Einsatz, da die KFwZ auch nur am Tage geöffent hat, so dass das abgeben in der Nacht oder am Abend nach dem Ausbildungsdienst etc. schonmal schwierig ist bzw. man dann ohne PA dastehen würde.

    Gruß
    Hauke



    Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
    Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

    FF Negernbötel

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407744
    Datum07.06.2007 12:47211628 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Peter SchmidEs gibt aber immer wieder Gemeinden und Städte, die fragen dich, ob die geplante Beschaffung explizit vorgeschrieben ist. Wenn du bei dieser Frage passen musst, dann wars das. Fertig!

    In welchem Schriftstück in Bayern ist CAFS explizit vorgeschrieben und warum ist dafür offenbar genug Geld vorhanden?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407748
    Datum07.06.2007 13:08211560 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannGeht sie nicht. Ersatzgeräte im ganzen Landkreis in etwa acht Stück. Und die hängen in der Übungsstrecke.

    Im wahrsten Sinne heldenhaft (weil so kann man schneller "Helden" erzeugen, allerdings noch schneller tote Helden...)
    - und wieviel "(T)LF" habt Ihr?
    Wieviel davon haben größere Tanks als nach DIN?
    Wieviele davon ggf. DLS?
    ...

    Wie siehts denn mit
    - spezieller PSA (z.B. CSA)
    - Ausbildung dafür (inkl. der Nutzer für GW-G usw.)
    - Sonderlöschmittel (Pulver, Schaumm.)
    - Schläuche (SW)
    usw.
    aus.?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW407751
    Datum07.06.2007 13:29211657 x gelesen
    Hallo Lars,
    denke schon, dass es da Möglichkeiten gibt. PA`s ausser Dienst stellen und das an all die erforderlichen Stellen mitteilen. Sicher hast du dann all den Führungskräften vor den Kopf gestossen, aber immer noch besser ins Feuer zu gehen, mit der Angst, dass der PA gleich versagt weil er nicht richtig gewartet worden ist.

    Da muss ich unsere AGW`s echt loben. Klappt wirklich hervorragend und selbst bei Großschadenslagen stehen in relativ kurzer Zeit, neue desinfizierte und geprüfte Geräte zur Verfügung.

    Wenn man überlegt, dass an den PA`s unser Leben hängen kann......


    gruß
    Martin


    ------------------------------------
    Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten!

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407752
    Datum07.06.2007 13:33211254 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Ho
    Und bei uns wurde gesagt, daß abschließend ausschlaggebend nur die Herstelleranweisung ist.

    Das ist ja auch ok. Wenn´s aber eine schärfere EMPFEHLUNG git, tut das dann weh?! Immerhin bist Du dann auf der noch sichereren Seite....


    Gruß
    Lars


    P.S.:
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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407754
    Datum07.06.2007 13:38211620 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer

    Geschrieben von Alexander Ho
    - Der Pressluftatmer hatte Kontakt mit Atemgiften (z.B. Brandrauch) oder anderen Gefahrstoffen.
    - Der Pressluftatmer war großer Hitze oder starker mechanischer Beanspruchung (z.B. Sturz) ausgesetzt.


    Geschrieben von Gerhard Bayer
    ... das regelt aber nicht, ob ich einen PA an einer Einsatzstelle (also während eines Einsatzes) mehrfach verwenden darf ...

    Doch, das wird hier geregelt. Große Hitze hast Du halt auch mal bei einem Einsatz.
    Wenn Du meinst "das macht nichts", kannst Du das Gerät für einen weiteren Durchgang nutzen.
    Willst Du auf der sicheren Seite sein, läßt Du´s erst einmal in einer Werkstatt prüfen.

    Nur noch mal so nebenbei:
    ich gehe grundsätzlich davon aus, daß ich mich bei einem Einsatz mit meinem HSR und dem daraus kommenden Wasser gegen Hitze wehren kann...


    Gruß
    Lars


    P.S.:
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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407755
    Datum07.06.2007 13:39211289 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino- und wieviel "(T)LF" habt Ihr?
    Im Landkreis kann ich es nur nach etwas längerer Recherche sagen. Dürften aber so knapp um die 50 Fahrzeuge sein.
    Geschrieben von Ulrich CimolinoWieviel davon haben größere Tanks als nach DIN?
    Liegt ein LF 16/12 mit 1.600 l (Bj. 2004) schon ausserhalb? Sonst ist eigentlich alles wie TW oder DIN es möchten.
    Geschrieben von Ulrich CimolinoWieviele davon ggf. DLS?
    Gibt es nicht im Landkreis

    Worauf Du natürlich hinaus möchtest, ist mir zu zeigen, dass wir uns das nicht leisten können, weil wir fahrzeugtechnisch so übertreiben. Sicherlich hat die ein oder andere Wehr ihr Fahrzeug recht voll mit Technik. Aber regelrechte Sonderanfertigungen gibt es nicht. Zwei diskussionswürdige Ausnahmen wären ein RW 1 und ein TSF-W im gesamten Landkreis.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino- spezieller PSA (z.B. CSA)
    Angesiedelt beim ABC-Zug auf verschiedene Standorte im LK. Mit 2 x GW-G, 2 x GW-Meß, 1 x ABC-Erkunder und 1 x Dekon-LKW (früher DMF).

    Geschrieben von Ulrich Cimolino- Ausbildung dafür (inkl. der Nutzer für GW-G usw.)
    Innerhalb des ABC-Zuges. Wie weit darüber hinaus einzelne Abteilungen da auch noch üben, kann ich nicht sagen, da ich mich aus der Materie raushalte.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino- Sonderlöschmittel (Pulver, Schaumm.)
    Kommunal nicht vorhanden. Etliche cbm Schaum allerdings bei der Erdölindustrie im Landkreis und in einer benachbarten Raffinerie.Sonst kommt was aus NL. Pulver - nichts nennenswertes. Noch nicht mal ´ne 250er Kugel.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino- Schläuche (SW)
    SW 2000 auf MB 1017 (Bj. 1980 in etwa) Beim Fahrschuleinsatz ziemlich verhunzt. Mittel für Ersatzbeschaffung sind meines Wissens bisher nicht geplant von Seiten des LK. Ansonsten hat die FTZ noch zwei MB Varia mit Kastenaufbau. Einer davon ist halt der permanent beladene mit Schläuchen und Flaschen.


    Gruß
    Christian Bergmann
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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407756
    Datum07.06.2007 13:39211532 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Martin
    D.h. während eines Einsatzes bzw. einer Übung (Lehrgangstag o.ä.) dürfen PA, LA und Maske (durch eine gefüllte Flasche und Sicht- und Funktionsprüfung wieder einsatzbereit) mehrmals benutzt werden. Es sei denn es wären Probleme aufgetreten oder eine hohe thermische Belastung vorhanden gewesen.

    Jein.

    Wenn´s der gleiche Mann unter der Maske und am gleichen LA ist, dann mußt Du nichts wechseln. Wechselt der Mann, dann wechselt man auch Maske und LA!


    Gruß
    Lars


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407757
    Datum07.06.2007 13:42211699 x gelesen
    Das verbietet ja niemand.

    Man läßt mich und andere verantwortungsbewußte AGW einfach nicht.....


    Gruß
    Lars


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407762
    Datum07.06.2007 13:48211347 x gelesen
    Hallo Ulli,

    um dem Wind von Dir mehr schub zu geben:

    wie Du weißt haben wir in Niedersachsen ja diese Ausnahme. Siehe aber hier, was mir ein Her von der FUK Niedersachsen zur Pfrüfung und Wartung der Atemschutzausrüstung geschrieben hat:

    "Versicherungsfall = Unfall und Berufskrankheit



    Gemäß der Musterdienstanweisung ? MuDA (RdErl. d. MI v. 23. März 1979 ? Nds. MBl. S. 757) ist es Aufgabe der Gemeindebrandmeister (GemBM), Ortsbrandmeister (OrtsBM) und auch der Kreisbrandmeister (KBM) auf die Einhaltung aller auf den jeweiligen Einsatz anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschrift ?Feuerwehren? (GUV-V C53) zu achten.



    Die Träger des Brandschutzes wurden seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport per Runderlass aufgefordert, die MuDA wortgleich zu übernehmen. Dieses ist nach unserem Kenntnisstand, wie vom MI gewünscht, bei allen Gemeinden erfolgt.



    Davon ausgehend, dass die MuDA in den entsprechenden Gemeinden eingeführt ist, erfolgte mit Ernennung zum GemBM, OrtsBM oder KBM (Stellvertreter eingeschlossen) eine schriftliche Pflichtenübertragung vom Träger des Brandschutzes zur Führungskraft! Da die Führungspersonen einer Freiwilligen Feuerwehr in der Regel nicht über die erforderlichen Sachmittel verfügen, tritt eine Haftung ? so die bisherige Rechtsprechung ? nicht ein. Dennoch besteht eine Informationspflicht seitens der Führungsperson gegenüber der vorgesetzten Führungsperson bzw. gegenüber dem Träger des Brandschutzes. Es ist dringend zu empfehlen, dieser Informationspflicht - notfalls schriftlich - nachzukommen. Führungspersonen sind ?Fachberater?.

    Personen, die Prüfungen/Wartungen durchführen (Gerätewarte, Atemschutzgerätewarte, Elektrofachkräfte, Kreisatemschutzwarte ?.) müssen sich als Fachberater gefallen lassen, dass sie entsprechend in Verantwortung genommen werden können. Wurden die Prüfungen grob fahrlässig durchgeführt, besteht Haftungsanspruch (wer unterschreibt / dokumentiert haftet)! Hierbei ist es unerheblich, ob der Prüfer die Prüfung ehrenamtlich oder hauptamtlich durchgeführt hat. Aus unserer Sicht wird grob fahrlässig gehandelt, sobald Herstellerinformationen bewusst missachtet werden (Wartungsanweisungen / Prüffristen etc)."




    Mir fällt gerade auf, daß das irgendwie ein Widerspruch zu der Ausnahme ist.....


    Gruß
    Lars


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    AutorMarc8o K8., Hannover / Niedersachsen407766
    Datum07.06.2007 13:54211583 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Lars TiedemannNachdem wir Schimmel oder Ähnliches in Masken und jetzt auch in LA festgestellt haben, werden jetzt in Zukunft (fest steht noch nicht wann) wenigstens die LA ausgetauscht und die gebrauchten zentral gereinigt, desinfiziert und geprüft.

    Ist das für den ganzen LK geplant oder nur für eure SG?

    MkG
    Marco


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407767
    Datum07.06.2007 13:56211475 x gelesen
    Du glaubst gar nicht, wie kurz davor ich damit schon war.

    Die Schimmel-Masken hatte ich "versteckt", nach drei Tagen hat sie der Chef wieder zurück in die Spinde der jeweiligen AGT (weil persönlich zugeordnet) gepackt.


    Noch Fragen....?!

    Dann überleg Dir mal das Ganze schön, was passiert wenn ich ganze Geräte außer Dienst stelle.....


    Gruß
    Lars


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407768
    Datum07.06.2007 13:59211520 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Ich kenn das alles, aber ICH würde die Verantwortung dafür nicht tragen wollen - und mich wundert immer wieder wieviele das trotz besseren Wissens einfach tun...

    Ich auch nicht. Tip von der LFS war, sich das schriftlich geben zu lassen, daß der Chef die volle Verantwortung für die Mißstände übernimmt.
    Das habe ich auch vielleicht bald.


    Gruß
    Lars


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407770
    Datum07.06.2007 14:04211324 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Das kann ggf. z.B. fahrlässige Körperverletzung sein, wenn z.B. an dem Schimmel jemand erkranken sollte....
    Für den Rest: natürlich auch, wenns zum Geräteversagen kommt...


    Wie schon gesagt, daß will von den Verantwortlichen Brandmeistern keiner wahr haben.

    "Brauchen wir nicht, machen wir deswegen im Landkreis nicht". Beschluß Kreiskommando. Den Abschnitt 4 in der FwDv7 kennt das Kommando wohl und macht sich deswegen vielleicht keine Sorgen..., ich weiß es nicht....

    So und wenn diese Herrschaften davon nicht überzeugt sind (es gibt Ausnahmen....), dann werden sie auch die Gemeinde/Stadt nicht davon überzeugen, daß das alles notwendig ist, oder....


    Gruß
    Lars


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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW407772
    Datum07.06.2007 14:07211232 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannTip von der LFS war, sich das schriftlich geben zu lassen, daß der Chef die volle Verantwortung für die Mißstände übernimmt.
    Das habe ich auch vielleicht bald.


    Nicht bald sofort weil so lange bist du verantwortlich. Allerdings würde ich das unter Zeugen machen so das er sich danicht rausreden kann Durchschrift an die Verwaltung.


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407775
    Datum07.06.2007 14:23211583 x gelesen
    Für den ganzen Landkreis.

    Heißt also:
    den "eigenen" LA nach Gebrauch zur FTZ und dann "irgendeinen" (also nicht den gemeinde-/feuerwehreigenen) LA mit nach Hause an den PA.

    Wird aber noch alles geprüft. Die Beschaffung der LA für den dann Tausch-Pool, die Realisierung in der FTZ in Zusammenhang mit der möglichen Einstellung einer weiteren Kraft.
    Die machen sich ja schon in die Hose, weil sie dann angeblich nicht mehr wissen, welcher LA dann wo ist und wann der dann geprüft/grundüberholt werden muß. Aber man überlegt sich die LAs dann bei der Ausgabe mit Bar-/Strichcodes zu scannen...


    Es geht also alles, man muß nur wollen....

    Angeblich sei das "Schimmel"-Problem (wenn´s Schimmel ist) schon seit Jahren bekannt, kommt hier im LK bei fast jeder Feuerwehr vor und angeblich harmlos. Wundert mich auch nicht, da die LAs hier bisher noch nie wirklich nach Herstellerangaben oder vfdb behandelt wurden..

    Seht aber hier, was EXAM mit dazu geschrieben hat und was wohl zu der jetzigen Änderung beigetragen hat:
    Sehr geehrter Herr Tiedemann,

    zu Ihrem Schreiben vom 30. April 2007 nimmt unsere EXAM Fachstelle für Atemschutz wie folgt Stellung:

    Eine direkte Beantwortung Ihrer Fragen wäre erst nach einer genaueren Untersuchung des Gerätes bzw. der Ablagerungen möglich.
    Auf jeden Fall sind hier gesundheitliche Risiken für den jeweiligen Atemschutzgeräteträger nicht auszuschließen.

    Im Abschnitt 8 ?Instandhaltung der Atemschutzgeräte? der FwDV 7 wird auf die Reinigung und Desinfektion sowie die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach jedem Gebrauch (Einsatz oder Übung) sowie die Prüfung durch einen Atemschutzgerätewart nach festgelegten Fristen mit Mess- und Prüfgeräten hingewiesen. Diese Arbeiten sind entsprechend den Gebrauchsanleitungen der jeweiligen Hersteller durchzuführen. Atemschutzgeräte sind erst dann wieder einsatzbereit, nachdem sie vorschriftsmäßig gereinigt, desinfiziert, geprüft und freigegeben wurden.

    Die FwDV 7 verweist hier eindeutig auf die von den jeweiligen Herstellern festgelegten Reinigungs-, Desinfektions- und Wartungsarbeiten.
    In den entsprechenden Gebrauchsanleitungen (z.B. bei Atemanschlüssen oder Pressluftatmern) wird ebenfalls eine Reinigung, Desinfektion nach jedem Gebrauch (dieses gilt auch für persönlich zugeteilte Schutzausrüstungen, z.B. Vollmasken) sowie eine nachfolgende Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung (entspricht der o.g. ?Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft?) vorgeschrieben.

    Weitere Prüf- und Wartungsarbeiten sowie die entsprechenden Erläuterungen finden Sie in
    - den jeweiligen Gebrauchsanleitungen,
    - der vfdb-Richtlinie 0804 (Stand November 2006),
    - der BGR 190 sowie
    - der GUV-R 190.


    Wir hoffen Ihr Schreiben ausführlich beantwortet zu haben.

    Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.



    Gruß
    Lars


    P.S.:
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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern407776
    Datum07.06.2007 14:24211207 x gelesen
    Eben und genau dass ist das Problem

    MFG Flo


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY407780
    Datum07.06.2007 14:30211251 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierIn welchem Schriftstück in Bayern ist CAFS explizit vorgeschrieben und warum ist dafür offenbar genug Geld vorhanden?
    Das andere Extrem gibts natürlich auch, dass überteuerte Hightech-Lösungen beschafft werden, aber dann das Geld für zeitgemäße PSA nicht mehr da ist.

    Ich hatte übrigens vor nicht allzu langer Zeit Gelegenheit einer Fahrzeugvorführung bei einer Wehr, die gerade in der Beschaffungsphase ist, beizuwohnen. War sehr erstaunt über die Ehrlichkeit des Vertreters eines Fahrzeugherstellers, der zum Thema CAFS sich sinngemäß folgendermaßen äußerte: "Wenn ihr das unbedingt haben wollt, verkaufen wir es euch gerne. Ich würde mir an eurer Stelle aber gut überlegen, ob es Sinn macht als einzige Wehr weit und breit CAFS einzusetzen. Den Schaum, den ihr auftragt, waschen euch die Nachbarwehren nämlich wieder runter."

    Hättest sehen sollen, wie der Bürgermeister plötzlich die Ohren spitzte. Ich nehme an, die FF hatte versucht, ihm CAFS als die Non-Plus-Ultra-Lösung zu verkaufen.

    Gruß
    Peter


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    AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H407781
    Datum07.06.2007 14:31211265 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Lars Tiedemann Für den ganzen Landkreis.

    Heißt also:
    den "eigenen" LA nach Gebrauch zur FTZ und dann "irgendeinen" (also nicht den gemeinde-/feuerwehreigenen) LA mit nach Hause an den PA.

    Wird aber noch alles geprüft. Die Beschaffung der LA für den dann Tausch-Pool, die Realisierung in der FTZ in Zusammenhang mit der möglichen Einstellung einer weiteren Kraft.

    Soll bei uns an der KFwZ wohl auch schon eine Überlegung sein das nach der Einführung des Maskenringtauschs dann auch irgendwann (hoffentlich in naher Zukunft) dann auch einen LA-Ringtausch anzubieten

    Geschrieben von Lars TiedemannDie machen sich ja schon in die Hose, weil sie dann angeblich nicht mehr wissen, welcher LA dann wo ist und wann der dann geprüft/grundüberholt werden muß. Aber man überlegt sich die LAs dann bei der Ausgabe mit Bar-/Strichcodes zu scannen...
    Wird bei uns bei den Masken auch gemacht. Dort haben alle Masken auch schon vor dem Ringtausch Barcodes bekommen um die jeweilige Maske identifizieren zu können. Wegen den Prfüfristen gibt es hier eigenltich gar kein Problem, da unsere auch eingeschweißt werden und somit nur alle 2 Jahre fällig sind. Und innnerhalb dieser Zeit sollte die Maske dann auch mal wieder im Ringtausch aufgetaucht sein.

    Gruß
    Hauke



    Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
    Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

    FF Negernbötel

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY407782
    Datum07.06.2007 14:32211250 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoIch wiederhole mich: Nicht die Feuerwehr, oder deren Kdt. ist verantwortlich für die Aufstellung einer geeigneten Feuerwehr, sondern die Gemeinde.

    Genau darauf wollte ich ja hinaus. Was nutzt es, wenn die FF vernünftige Vorschläge bringt, wenn die Gemeinde sie abschmettert.

    Gruß
    Peter


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY407783
    Datum07.06.2007 14:39211640 x gelesen
    Geschrieben von Florian HeidenreichKenne aber auch die andere Seite die (gerade in B) häufig anzutreffen ist. "Überhosen brauch ma net!" (auch heute noch!). Es steht somit teilweise nicht einmal zur Debatte.

    Kenn ich auch zur Genüge. Am meisten ärgert mich, dass die schärfsten ÜH-Gegener keine AGT sind und ihren Ar*** selbst noch nie ins Feuer halten mussten.

    Geschrieben von Florian HeidenreichDanke hätte ich nicht gedacht ;) Denke mir ist sehr wohl bewusst/bekannt wie sich Bürgermeisters gerne ma winden.

    Seine Argumentation dazu war übrigens folgende: "Als Landwirt weiß ich, wie lange Reifen halten, ich fahre sie auf meinem Traktor schließlich auch 25 Jahre."
    Daraufhin war mir klar, dass eine Fortsetzung des Gesprächs keinen Sinn hatte und war nur noch froh, in einer anderen Gemeinde zu wohnen.

    Gruß
    Peter


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen407784
    Datum07.06.2007 14:41211330 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lars TiedemannDoch, das wird hier geregelt. Große Hitze hast Du halt auch mal bei einem Einsatz.
    Wenn Du meinst "das macht nichts", kannst Du das Gerät für einen weiteren Durchgang nutzen.
    Willst Du auf der sicheren Seite sein, läßt Du´s erst einmal in einer Werkstatt prüfen.


    ... ich habe bei > 90% aller Brandeinsätze bei den man PAs verwendet, keine "große Hitze" im Sinne Forderung der Hersteller der PA für eine eingehende Untersuchung des LA.

    ... weil wenn ich diese hätte sollte ich auch direkt danach mir Gedanken machen ob meine PSA noch nutzbar ist (von wegen Membrane oder Reflexstreifen) oder ausgesondert gehört.

    ... und ein PA mit dem einer gestürzt ist oder einem FO ausgesetzt war wird mit Sicherheit hier an der gleichen E-Stelle nicht nochmal eingesetzt (der Träger im Regelfall auch nicht ...)

    .. nun kann man sich hartnäckig streiten was unsicherer ist: einen übungsmäßig verwendeten PA ohne Prüfung in der AGW wieder einzusetzen oder einen PA an der E-Stelle zwei Mal zu tragen ... dafür wandert der aber nach jedem Mal (egal ob Einsatz oder Übung) in der Atemschutzwerkstatt ans Prüfgerät. Ich halte mehr von der zweiten Lösung (ohne sie - mangels Tausch-LAs auf den Fzg. - regelmäßig anzuwenden).

    Gruss
    Gerhard


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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern407785
    Datum07.06.2007 14:48211355 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidÜH-Gegener keine AGT

    Die zum einen und jene welche die keine mehr sind und es noch von "früher" kennen... Dass sich Zeiten(uvm.) ändern tut da nichts zur Sache... Naja andere Baustelle.

    Geschrieben von Peter SchmidSeine Argumentation dazu war übrigens folgende: "Als Landwirt weiß ich, wie lange Reifen halten, ich fahre sie auf meinem Traktor schließlich auch 25 Jahre."

    Diese Meinung sollte man nicht unbedingt teilen/unterstützen.

    Geschrieben von Peter Schmidfroh, in einer anderen Gemeinde zu wohnen.

    Das ist die beste Lösung ;)

    MFG Flo


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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern407786
    Datum07.06.2007 14:57211234 x gelesen
    Geschrieben von Peter Schmidwenn die FF vernünftige Vorschläge bringt, wenn die Gemeinde sie abschmettert.

    Oft weil da irgendwo ein kleiner versteckter Hacken ist der vertuscht wird. Meine nur, dass oft nicht oder nicht nur die Gemeinde an etwas schuld ist.

    MFG Flo


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen407788
    Datum07.06.2007 15:09211467 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannDann überleg Dir mal das Ganze schön, was passiert wenn ich ganze Geräte außer Dienst stelle.....

    Figer weg! Aufhören- such Dir eine andere Tätigkeit...

    join them - beat them - leave them...

    Gruß LP


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407791
    Datum07.06.2007 15:23211428 x gelesen
    Tip von der LFS war, sich das schriftlich geben zu lassen, daß der Chef die volle Verantwortung für die Mißstände übernimmt.

    Wobei man in diesem Schreiben dann alle besagten Probleme im Allgemeinen und sofern bereits aufgreteten im Besonderen erwähnen sollte. Damit ist dann nämlich sichergestellt, daß sich der Vorgesetzte gar nicht mehr mit Unkenntnis der Sachlage herausreden kann.

    Und dann davon eine Kopie an euren Bürgermeister... *g*

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407794
    Datum07.06.2007 15:41211409 x gelesen
    Die Kenntnisse sind ja hier bei den Chefs durchaus vorhanden, wenn auch nicht komplett. Man ist halt nicht gewillt sich dran zu halten ("brauchen wir nicht").....

    Für mich gibt´s drei Möglichkeiten:

    1.) es ändert sich was und wir halten FwDv7, Herstellerangaben, vfdb08/04, uvm. ein
    2.) man unterschreibt mir den Wisch und ich kann wieder ruhig schlafen
    3.) ich stelle meinen Posten zur Verfügung

    aber mit 2.) und 3.) wird das Problem ja nun mal nicht gelöst....


    Gruß
    Lars


    P.S.:
    alles meine persönliche Meinung

    http://www.feuerwehr-oerel.de
    http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407796
    Datum07.06.2007 15:44211516 x gelesen
    Warum?!

    Dann ist das Problem an sich ja auch nicht gelöst....


    Gruß
    Lars


    P.S.:
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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407799
    Datum07.06.2007 15:47211473 x gelesen
    Geschrieben von Lars Tiedemann mit Zitat der EXAM von 2007Weitere Prüf- und Wartungsarbeiten sowie die entsprechenden Erläuterungen finden Sie in
    - den jeweiligen Gebrauchsanleitungen,
    - der vfdb-Richtlinie 0804 (Stand November 2006),
    - der BGR 190 sowie
    - der GUV-R 190.


    Sieh an sieh an... (was hab ich da immer wieder zu geschrieben?)

    Übrigens die EXAM ist auch i.d.R. DIE Stelle, die die Gerätedefekte gutachterlich untersuchen wird...

    Vielleicht glaubt Ihrs ja jetzt.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen407800
    Datum07.06.2007 15:54211568 x gelesen
    ...durch Maulen und trotzdem tun erst recht nicht...

    Druck entsteht leider nicht durch "Schmusen"...

    Gruß LP


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407801
    Datum07.06.2007 15:58211184 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Vielleicht glaubt Ihrs ja jetzt.

    Ich hab´s ja auch nie bezweifelt. Man läßt mich halt nur nicht danach vorgehen, ich würde ja gerne...


    Gruß
    Lars


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407802
    Datum07.06.2007 16:00211265 x gelesen
    Die Kenntnisse sind ja hier bei den Chefs durchaus vorhanden, wenn auch nicht komplett. Man ist halt nicht gewillt sich dran zu halten ("brauchen wir nicht").....

    Nur hättest du (und dein Bürgermeister) das dann schriftlich. Die Kopie natürlich auch nur unter Zeugen (oder andereitig nachweisbar) an den Bgm.

    Gleichzeitig noch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorgesetzten, daß man unter den derzeitigen Gegebenheiten keinen Atemschutz nutzen wird. Unter Umständen unterschreiben auch noch weitere FA eine ähnliche Erklärung. Das alles dann wiederum als Kopie an den Bgm.

    Nett wäre auch die kommunale Sicherheitsfachkraft darüber in Kenntnis zu setzen. Mal sehen was diese Person davon hält.

    Für mich gibt´s drei Möglichkeiten:

    zu 1. Wird wohl kaum passieren

    zu 2. Daß du dann ruhig schlafen kannst glaube ich kaum.

    zu 3. Kannst du sicherlich machen. Dennoch solltest du dir dennoch vorher mal einen Wisch holen in denen der Cheffe dieProbleme aufgezeigt bekommt und die Verantwortung übernimmt. Wer weiß wozu man den Zettel nochmal brauchen kann.


    Wie ist das eigentlich bei euch mit der Besetzung der Führungsfunktionen geregelt? Wahlen? Wenn ja bietet sich es in einem solchen Moment an eine PErsonaldebatte zu führen und gewisse Unfähigkeiten in diesem Rahmen anzuprangern.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407804
    Datum07.06.2007 16:04211440 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pott
    ...durch Maulen und trotzdem tun erst recht nicht...

    Macht ja auch keiner so....


    Geschrieben von Lüder Pott
    Druck entsteht leider nicht durch "Schmusen"...

    Ja eben! Und deswegen hilft die große Kelle!

    Wie andere schon treffend geschrieben haben, stehe ich als AGW in der Verantwortung. Wenn nun also die Atemschutzgeräte durch schimmelartige Ablagerungen in den LA nicht einsatzbereit sind, müßte ich sie aus dem Verkehr ziehen.

    Funst aber nicht, weil sie dann ein ganz Schlauer wieder auf´s Fahrzeug packt.


    Gruß
    Lars


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407805
    Datum07.06.2007 16:17211174 x gelesen
    Hm, nur will hier keiner so richtig auf den Tisch hauen.

    Der Gemeindebrandmeister hat, nachdem er das mit den durch Schimmel verunreinigten LA eingesehen hat, ein Rundbrief an alle Feuerwehren der Gemeinde geschickt. Darin erklärt er den Sachverhalt, warnt vor Panik (nach dem Motto: ist schon lange so und noch geht´s allen gut) und stellt den AGT aufgrund möglicher gesundheitlicher Probleme frei, die Geräte zu nutzen. Setzt sie aber wieder unter Druck indem er schreibt, daß bei entsprechenden Nichtteilnahmen an den Übungsdiensten/Einsätzen die Einsatzvoraussetzungen für die AGT flöten gehem.....

    Keine Ahnung, wer und wie viele davon schon gebraucht gemacht haben bzw. wer das dann im Einsatz "wagt"....

    Problem wird auch sein:
    wenn der Bgm. davon Kenntnis hat, wird er Rückfragen an entsprechende Stellen anstellen. Und die werden dann auch wieder sagen "brauchen wir nicht, hat auch bisher so geklappt"!

    Und das ist das Problem, daß die Führungskräfte da an einem Strang ziehen. Die Notwendigkeit wird nicht erkannt. Und deswegen würde eine Personaldebatte vielleicht nur dazu führen, daß man sich im Stillen überlegt, wie man den nervigen, verantwortungsbewußten AGW los wird und nichts anderes....

    Geschrieben von Marc Dickey
    Wie ist das eigentlich bei euch mit der Besetzung der Führungsfunktionen geregelt? Wahlen? Wenn ja bietet sich es in einem solchen Moment an eine PErsonaldebatte zu führen und gewisse Unfähigkeiten in diesem Rahmen anzuprangern.

    Wenn ein Posten neu zu besetzen ist, guckt sich die Führung einen aus, läßt den Vorschlag erst vom Kommando, dann von der Versammlung bestätigen. In der Regel fällt so was immer einstimmig aus (weil sich keiner traut und die Vorschlägemeist auch gut sind....)
    Ortsbrandmeister werden anschließend noch von der Gemeinde ernannt.


    Gruß
    Lars


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407806
    Datum07.06.2007 16:17211605 x gelesen
    Funst aber nicht, weil sie dann ein ganz Schlauer wieder auf´s Fahrzeug packt.

    Bei Elektroarbeiten sagt man immer: "Freischalten und gegen Wiedereinschalten sichern"

    Übertragen heißt das, daß es mit dem Runternehmen vom Fahrzeug allein wohl nicht getan ist.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407807
    Datum07.06.2007 16:21211394 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey
    Bei Elektroarbeiten sagt man immer: "Freischalten und gegen Wiedereinschalten sichern"

    Ich weiß, ich bin gelernte Elektriker! :-) Schraubsicherungen packt man sich am besten auch immer in Tasche vom Blaumann...! :-)

    Aber soll ich die PAs in meine Garage packen?! Das wird auch nur noch größeren Ärger geben und nicht den gewünschten Erfolg...


    Gruß
    Lars


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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW407808
    Datum07.06.2007 16:22211143 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannWie andere schon treffend geschrieben haben, stehe ich als AGW in der Verantwortung. Wenn nun also die Atemschutzgeräte durch schimmelartige Ablagerungen in den LA nicht einsatzbereit sind, müßte ich sie aus dem Verkehr ziehen.

    Funst aber nicht, weil sie dann ein ganz Schlauer wieder auf´s Fahrzeug packt.


    Nicht müsste!!! Du begreifst wohl grad nicht was das rechtlich bedeutet: Du und nur du wirst dafür belangt werden weil du besseren Wissen handelst. Sie in Dienst zu lassen ist Vorsätzlich! Egal wer meint die wieder aufs Fahrzeug legen zu müssen. Vom Auto nehmen den Cheffe schriftlich und nur schriftlich gegen Unterschrift klarmachen das du nicht die Verantwortung übernimmst und das Amt AGW sofort niederlegen wenn er das so will soll er dafür auch gradestehn den Affentanz würde ich keine 10 min mitmachen!


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407810
    Datum07.06.2007 16:26211570 x gelesen
    Doch ich verstehe sehr gut worum es geht.

    Und das ist mir auch klar. Nur wenn ich so einen unterschriebenen Wisch habe oder mein Amt niederlege ist das Problem an sich auch noch nicht gelöst.

    Und das ist mein Ziel


    Gruß
    Lars


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407811
    Datum07.06.2007 16:27211462 x gelesen
    Und das ist mir auch klar. Nur wenn ich so einen unterschriebenen Wisch habe oder mein Amt niederlege ist das Problem an sich auch noch nicht gelöst.

    Und das ist mein Ziel


    Was sagen eigentlich die anderen FA zu den Mißständen?

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW407812
    Datum07.06.2007 16:28211014 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannDer Gemeindebrandmeister hat, nachdem er das mit den durch Schimmel verunreinigten LA eingesehen hat, ein Rundbrief an alle Feuerwehren der Gemeinde geschickt. Darin erklärt er den Sachverhalt, warnt vor Panik (nach dem Motto: ist schon lange so und noch geht´s allen gut) und stellt den AGT aufgrund möglicher gesundheitlicher Probleme frei, die Geräte zu nutzen. Setzt sie aber wieder unter Druck indem er schreibt, daß bei entsprechenden Nichtteilnahmen an den Übungsdiensten/Einsätzen die Einsatzvoraussetzungen für die AGT flöten gehem.....


    Der iss gut. Mir doch egal wenn meine AGT-Tauglichkeit unter solchen Umständen flöten geht. Erstmal kommt meine Gesundheit dann kommt AGT. Nochmal das was bei euch ist Vorsatz alle wissen es aber alle sind hinter der Hecke der Dumme bist alleine du weil dafür Verantwortlich.


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407813
    Datum07.06.2007 16:30211372 x gelesen
    Die, die davon Kenntnis haben, weil bei gewissen Diensten anwesend, finden nicht toll, haben es bisher aber auch noch nicht gewagt, den Gebrauch zu verweigern.


    Gruß
    Lars


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen407814
    Datum07.06.2007 16:30211453 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Lars TiedemannAber soll ich die PAs in meine Garage packen?! Das wird auch nur noch größeren Ärger geben und nicht den gewünschten Erfolg...

    In DEINE Garage könnte u.U. als Diebstahl oder Unterschlagung gelten. PAs vom Fahrzeug, Hinweisschild auf die nicht gegebene Einsatzbereitschaft dran, mit Siegel oder Plombierdraht zur Benutzung notwendige Teile sichern? Ggf noch per Foto dokumentieren.
    Ferner Hinweisschreiben an OrtsBM verfassen, nach Möglichkeit die Übergabe bestätigen lassen.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW407815
    Datum07.06.2007 16:33211128 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannNur wenn ich so einen unterschriebenen Wisch habe oder mein Amt niederlege ist das Problem an sich auch noch nicht gelöst.


    Nein das stimmt wohl nur ein Einsatz unter Atemschutz für den sich die Staatsanwaltschaft interessieren muss und du landest auf der Anklagebank, ändert zwar nix am Sachverhalt aber mit dem Wisch sitzte da zumindest nicht alleine und die meisten dummen Fragen die dann gestellt werden brauchst auch nicht du zu beantworten.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407816
    Datum07.06.2007 16:36211581 x gelesen
    Die, die davon Kenntnis haben, weil bei gewissen Diensten anwesend, finden nicht toll, haben es bisher aber auch noch nicht gewagt, den Gebrauch zu verweigern.

    Dann sollte maneinfach dafür sogren, daß es auch die anderen mitbekommen (in ganzer Breite) und, daß die entsprechend handeln.

    Was macht diesbezüglich eigentlich euer zweiter AGW?

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407818
    Datum07.06.2007 16:42211237 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey
    Was macht diesbezüglich eigentlich euer zweiter AGW?

    Wenn Du auf unserer Internetseite nachgeschaut hast, daß wir einen haben und wer das ist, wirst Du gesehen haben, daß es der Stellv. ist. Und der ist mit dem Chef einer Meinung und genauso uneinsichtig....


    Gruß
    Lars


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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg407820
    Datum07.06.2007 16:49211057 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannJein.

    Wenn´s der gleiche Mann unter der Maske und am gleichen LA ist, dann mußt Du nichts wechseln. Wechselt der Mann, dann wechselt man auch Maske und LA!


    Logisch, dass muss zur Vollständigkeit rein! Das hatte ich jetzt als gegeben angenommen.

    Grüße


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen407838
    Datum07.06.2007 17:59211270 x gelesen
    ... und der Mannschaft mitteilen, wer sie aus dem Verkehr gezogen hat und wer sie wieder verladen hat...

    Damit klar wird, was Du verantwortest und was nicht.

    Gruß LP


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen407843
    Datum07.06.2007 18:16211294 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoVgl. auch hier als Beispiel die chon mehrfach zitierte BGR190, A 5.2, S. 192, 3., letzter Punkt.


    davon abgesehen, dass die versionen der 190, die ich im netz finde, keine 190 Seiten haben - was meinst Du genau? Bei mir betrifft der Anhang 5 "Vorschriften und Regeln", .2 BG-Vorschriften, ohne weitere Unterteilung...


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen407846
    Datum07.06.2007 18:30211075 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander HoAlso laut Aussage von meinem damaligen Lehrer beim AGW Lehrgang, kannst du sehrwohl ein Flaschenwechsel machen, nur aus Hygienischen Gründen, sollte, wenn ein anderer den PA benutzt der LA gewechselt werden.

    so kenne ich das vom Lehrgang(!) auch. Allerdings wirklich "soll" - und nicht etwa "kann".
    Wobei das mit dem Flaschenwechsel IMO eher die Ausnahme sein sollte - zumindest, wenn die Option auf neue Geräte besteht.


    mfG

    Mathias Zimmer


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407852
    Datum07.06.2007 19:09211297 x gelesen
    Geschrieben von Mathias Zimmerdavon abgesehen, dass die versionen der 190, die ich im netz finde, keine 190 Seiten haben - was meinst Du genau? Bei mir betrifft der Anhang 5 "Vorschriften und Regeln", .2 BG-Vorschriften, ohne weitere Unterteilung...

    dann nimm die S. 101 von der hier:
    http://www.sitech.meb.uni-bonn.de/su/arbeitsschutz/psa/text/bgr_190.pdf


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen407856
    Datum07.06.2007 19:46211027 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodann nimm die S. 101 von der hier:
    http://www.sitech.meb.uni-bonn.de/su/arbeitsschutz/psa/text/bgr_190.pdf


    Ah, jetzt, ja. :)


    mfG

    Mathias Zimmer


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen407861
    Datum07.06.2007 20:35211449 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannNur wenn ich so einen unterschriebenen Wisch habe oder mein Amt niederlege ist das Problem an sich auch noch nicht gelöst.

    Hm - jetzt werde ich etwas direkt und besserwisserisch - aber:


    Offensichtlich konntest Du das Problem bis jetzt nicht lösen- es macht also wenig Sinn diesen Weg weiterzugehen...

    Du mußt für Dich Deine rechtliche Position klarstellen, daß Du diesen Zustand nicht akzeptierst...

    Wenn Du das duldest - egal mit wieviel Widerwillen - dokumentierst Du, daß das dann doch alles nicht so schlimm ist... Wenn der Fachmann zwar mault, aber das so weiterlaufen lässt...

    Gruß LP


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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern407865
    Datum07.06.2007 21:38211461 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoNein, das ist NICHT gemeint. Ein Einsatz ist ein Einsatz an einer Einsatzstelle mit durchaus mehreren Durchläufen eines PA mit mehreren Flaschen

    Hat jemand gerade die vfdb 08/04 mit den letzten Korrekturen zur Hand? Ich hab meines leider zu Hause liegen, bin aber der Meinung, diese Woche erst darin gelesen zu haben, dass dort steht "Einsatz = Gebrauch" (waren die letzten Aktualisierungen als Beiblatt zur Richtlinie). Wie gesagt, kann das leider gerade nicht nachprüfen...


    mkG
    Adrian Ridder

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY407888
    Datum08.06.2007 09:25211207 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoEin Einsatz ist ein Einsatz an einer Einsatzstelle mit durchaus mehreren Durchläufen eines PA mit mehreren Flaschen

    Für diese Aussage wurde ich vor etwa einem Jahr in genau diesem Forum zerfleischt. :-))

    Gruß
    Peter


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407891
    Datum08.06.2007 09:39211198 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidFür diese Aussage wurde ich vor etwa einem Jahr in genau diesem Forum zerfleischt. :-))

    aber nicht von mir...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY407892
    Datum08.06.2007 09:42211026 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinoaber nicht von mir...

    Nein, nicht von dir, aber von seeeeeehr vielen Leuten.

    Gruß
    Peter


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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern407912
    Datum08.06.2007 13:04211393 x gelesen
    Geschrieben von Adrian RidderHat jemand gerade die vfdb 08/04 mit den letzten Korrekturen zur Hand? Ich hab meines leider zu Hause liegen, bin aber der Meinung, diese Woche erst darin gelesen zu haben, dass dort steht "Einsatz = Gebrauch" (waren die letzten Aktualisierungen als Beiblatt zur Richtlinie).

    So, ich hab mir die betreffende Stelle mal telefonisch durchgeben lassen. Folgendes steht da:

    "Gebrauch: Jegliche Nutzung eines beatmeten Atemschutzgerätes vom Anlegen bis zum Ablegen.

    Einsatz: Die Gesamtzeit aller Maßnahmen und Tätigkeiten von Einsatzkräften an einer Einsatzstelle"

    Für mich heißt dass, dass ein Flaschenwechsel an der E-Stelle nach o.g. Definition nicht zulässig ist, da nach Gebrauch der PA zu prüfen ist. Die Sinnhaftigkeit bzw. Umsetzbarkeit sei dahingestellt...


    mkG
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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar407913
    Datum08.06.2007 13:08211365 x gelesen
    Geschrieben von Adrian RidderGebrauch: Jegliche Nutzung eines beatmeten Atemschutzgerätes vom Anlegen bis zum Ablegen

    und was wenn die Flaschen gewechselt werden während das Gerät noch geschultert ist ?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    - langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern407914
    Datum08.06.2007 13:09211331 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschund was wenn die Flaschen gewechselt werden während das Gerät noch geschultert ist ?

    meinst du das ernst?


    mkG
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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407917
    Datum08.06.2007 13:16211043 x gelesen
    Geschrieben von Adrian RidderGebrauch: Jegliche Nutzung eines beatmeten Atemschutzgerätes vom Anlegen bis zum Ablegen.

    Einsatz: Die Gesamtzeit aller Maßnahmen und Tätigkeiten von Einsatzkräften an einer Einsatzstelle"

    Für mich heißt dass, dass ein Flaschenwechsel an der E-Stelle nach o.g. Definition nicht zulässig ist, da nach Gebrauch der PA zu prüfen ist. Die Sinnhaftigkeit bzw. Umsetzbarkeit sei dahingestellt...


    das widerspricht dann aber allen bisherigen Diskussionen, die ich zu dem Bereich bisher gehört habe und man könnte sofort alle Flaschenlagerungen (auch in GW-A) bzw. Flaschentransporte zur Versorgung von Einsatzstellen einstellen.
    Dass die weit überwiegende Anzahl von Flächenkreisen das sowieso niemals hinbekommen, ist das nächste Problem...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar407920
    Datum08.06.2007 13:42211091 x gelesen
    Ich habe keine Ironie Tags gesetzt :-)

    das AGT fit für die 2. Runde gemacht werden während derjenige das Gerät noch geschultert hat (anschliessende Kurzprüfung obligat) meine ich Ernst, bei uns gerne gemacht.

    Ob die Art wie das Gerät innerhalb eines Einsatzes wieder fit gemacht wird in dieser Debatte nicht doch eine wichtige Rolle spielt würde mich nicht wundern

    und ein kleines bisschen SCNR


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407937
    Datum08.06.2007 15:42211358 x gelesen
    Geschrieben von ---Adrian Ridder---
    "Gebrauch: Jegliche Nutzung eines beatmeten Atemschutzgerätes vom Anlegen bis zum Ablegen.

    Einsatz: Die Gesamtzeit aller Maßnahmen und Tätigkeiten von Einsatzkräften an einer Einsatzstelle"


    Tatsache ....

    http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf
    Februar07 Ausgabe der vfdb0804
    siehe Seite 8.
    Geht ja völlig an der Realität vorbei.


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407943
    Datum08.06.2007 15:57211090 x gelesen
    Ja, nach der letzten Unterhaltung mit den Führungskräften habe ich schon so eine Erklärung, daß ich dann aus dem Schneider bin, entworfen (so was wird´s ja nirgendwo als Vordruck geben...).

    Allerdings habe ich das noch nicht zur Unterschrifsreife gebracht, wird aber noch heute so weit sein, danke daher noch mal für alle Tips.
    Meine rechtliche Stellung war mir vorher auch schon klar.


    Daß aufgrund meiner Bemühungen nichts geändert wurde, stimt ja nicht so ganz. Immherin ist jetzt auf dem Wege gebracht wurden, daß die LA zukünftig (fest steht noch nicht wann, aber durchaus noch dieses Jahr) nach Gebrauch gereinigt, desinfiziert und gewartet werden.
    Und daß das eigentlich seit 1992 so sein sollte, also in den letzten 15 Jahren nicht beachtet wurde und nun durch meine Bemühunge innerhalb von vier Wochen angeschoben wurde, ist doch schon mal was.
    Wenn gleich das auch nicht alle "Mißstände" beseitigt...





    Doch das Ganze jetzt mal weiter gedacht.
    angenommen:
    Ich kennzeichne alle Geräte als nicht einsatzbreit.
    Zusätzlich ziehen alle AGT an einem Strang und verweigern geschlossen die Benutzung der LA bzw. der PA (egal ob mit schimmelartigen Rückständen behaftet oder nicht)
    Dann heute Nacht, Feuer, Wohnungsbrand, Menschenleben in Gefahr und wir gehen in Folge der o.g. Umstände nicht in den IA bzw. nehme keine Menschenrettung vor, die nur im IA mögich ist.

    Person kommt durch unser nicht eingreifen ums Leben....

    Was dann?!


    Gruß
    Lars


    P.S.:
    alles meine persönliche Meinung

    http://www.feuerwehr-oerel.de
    http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW407947
    Datum08.06.2007 16:01211270 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HoTatsache ....

    http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf
    Februar07 Ausgabe der vfdb0804
    siehe Seite 8.


    *Plumps, bin grad vom Stuhl gefallen...

    Geschrieben von Alexander HoGeht ja völlig an der Realität vorbei.

    ich versuch mal die Hintergründe ausfindig zu machen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407948
    Datum08.06.2007 16:07211347 x gelesen
    Geschrieben von ---Ulrich Cimolino---
    *Plumps, bin grad vom Stuhl gefallen...

    Da gings dir nicht anders als mir ... in der Ausgabe die ich letztes Jahr von der SFS-Regensburg bekommen habe stand davon nämlich noch nichts.


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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern407950
    Datum08.06.2007 16:25211045 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Alexander Hoin der Ausgabe die ich letztes Jahr von der SFS-Regensburg bekommen habe stand davon nämlich noch nichts.

    Ich hab diese neue Verison diese Woche an der SFS Würzburg bekommen, hatte mich noch über die vielen Änderungen gegenüber der alten Ausgabe gewundert (4 DIN A5 Seiten Ergänzungen/Änderungen)...

    Wäre interessant, wieso das so explizit reingeschrieben wurde (explizite Verschärfung oder "nur" Verdeutlichung).


    mkG
    Adrian Ridder

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407954
    Datum08.06.2007 17:15211225 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Lars TiedemannWie andere schon treffend geschrieben haben, stehe ich als AGW in der Verantwortung. Wenn nun also die Atemschutzgeräte durch schimmelartige Ablagerungen in den LA nicht einsatzbereit sind, müßte ich sie aus dem Verkehr ziehen.

    Funst aber nicht, weil sie dann ein ganz Schlauer wieder auf´s Fahrzeug packt.


    Wer ist der Atemschutzverantwortliche (gibt es den bei euch überhaupt?) und was sagt der dazu?


    MkG,
    Christi@n

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407956
    Datum08.06.2007 17:21211504 x gelesen
    Ähm, das bin ich.

    Toll finde ich das nicht. Siehe dazu auch meine anderen Beiträge hier....


    Gruß
    Lars


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407958
    Datum08.06.2007 17:26211178 x gelesen
    Naja Atemschutzgerätwart ist sowieso höherwertiger als ein Atemschutzbeauftragter.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407959
    Datum08.06.2007 17:29211245 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Lars TiedemannÄhm, das bin ich.

    Du bist also Leiter des Atemschutzes und Atemschutzgerätewart i.S. der FwDV7 - also eigentlich der Atemschutzcrack schlechthin - und trotzdem hört dein OrtsBM nicht auf dich?
    Du bist wirklich nicht zu beneiden...


    MkG,
    Christi@n

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407961
    Datum08.06.2007 17:32211159 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Alexander HoNaja Atemschutzgerätwart ist sowieso höherwertiger als ein Atemschutzbeauftragter.

    Das sehe ich genau andersrum.
    Schon alleine weil es (nach meiner Interpretation der FwDV 7) nur einen Leiter des Atemschutzes geben kann, aber durchaus mehrere Atemschutzgerätewarte.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407962
    Datum08.06.2007 17:32211000 x gelesen
    Ich weiß.

    Danke für das Mitleid.

    Bei anderen Feuerwehren, gar nicht so weit weg von hier, ist das anders....

    Das geht hier so fast nach dem Motto "Ich Chef, Du nix". Egal was ich sage, werden immer noch mal Rückfragen an die AGW der FTZ gestellt und da kommt dann noch mehr Quatsch raus.....


    Gruß
    Lars


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407963
    Datum08.06.2007 17:36211087 x gelesen
    Geschrieben von ---Christi@n Pannier---
    Das sehe ich genau andersrum.
    Schon alleine weil es (nach meiner Interpretation der FwDV 7) nur einen Leiter des Atemschutzes geben kann, aber durchaus mehrere Atemschutzgerätewarte.


    In gewisserweise gebe ich dir Recht, aber
    der Atemschutzgerätewartlehrgang geht 5 Tage, der Leiter des Atemschutzes hingegen nur 2 Tage.
    Zumindest is das in Bayern so, deswegen ist der Atemschutzgerätewart höherwertig.


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen407965
    Datum08.06.2007 17:37210939 x gelesen
    Nenne man es wie man will.

    Es gibt hier Feuerwehren, die haben einen Atemschutzbeauftragten (oder meinetwegen Leiter Atemschutz), der aber noch nicht mal den AGW-Lehrgang hat.

    Sollte es dann einen geschulten AGW geben, ist der "schlauer" als der Leiter dem Atemschutzes.

    Ohne hin werden Leiter Atemschutz/Atemschutzbeauftragter und AGW meist in Personalunion ausgeübt. Nichts desto trotz haben wir einen zweiten AGW, der ist aber gleichzeitig stellv. vom Chef.


    Gruß
    Lars


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407967
    Datum08.06.2007 17:40211053 x gelesen
    In gewisserweise gebe ich dir Recht, aber
    der Atemschutzgerätewartlehrgang geht 5 Tage, der Leiter des Atemschutzes hingegen nur 2 Tage.


    Du schließt jetzt von der Dauer des Lehrgangs darauf was höherwertiger ist? Ähm... hast du mal überlegt, daß die Unterschiedliche Zeitdauer einfach dadurch zustande kommt, weil der AGW auch lernen muß wie man die Dinger zerlegt, der AGV hingegen "nur" wissen muß wie das mit der Verantwortung aussieht.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW407987
    Datum08.06.2007 20:20211290 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Hoder Atemschutzgerätewartlehrgang geht 5 Tage,

    Geschrieben von Alexander Hoder Leiter des Atemschutzes hingegen nur 2 Tage.

    War da der AGW nicht TN-Vorraussetzung ?

    => 5+2 Tage = 7 Tage "Gesamtausbildungsdauer" ?

    Geschrieben von Alexander Hodeswegen ist der Atemschutzgerätewart höherwertig.

    Hm, nach der Logik wäre der GF mit 2 Wochen Lhhrgang über dem Verbandsführer mit einer Woche Lehrgangszeit..................
    Interressante Logik.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern407991
    Datum08.06.2007 20:39210829 x gelesen
    Nein, er ist keine Teilnahmevorraussetzung. (zumindest für Bayern)
    lt SFS-R.
    Lehrgangsziel:

    Der Lehrgangsteilnehmer soll

    * den Arbeitsbereich Atemschutz innerhalb der Feuerwehr überwachen (Untersuchungen G 26, Aus- und Fortbildung, Atemschutznachweis).

    Und diese Inhalte haben wir zum Teil auch durchgenommen auf unserem AGW.


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen408014
    Datum08.06.2007 22:14210894 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannPerson kommt durch unser nicht eingreifen ums Leben....

    Was dann?!


    Dann mögen sich die Verantwortlichen ggü den Angehörigen, der Presse und dem Bürgermeister erklären und für ihr Fehlverhalten Verantwortung übernehmen. Hoffentlich kommt der Staatsanwalt und fragt auch noch...

    Wichtig ist für das prüfende und unterschreibende Arbeitervolk, daß eine Unterschrift auf einer Prüfkartei auch eine Bedeutung hat und Übernahme von Verantwortung beinhaltet. das wird leider oft gerne vergessen - deshalb hacke ich darauf rum...

    Gruß LP


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