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Thema | Darf man in der FF bleiben ??? | 5 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8el 8B., Bad Pyrmont / Niedersachen | 409372 | |||
Datum | 16.06.2007 03:26 | 5686 x gelesen | |||
Also mal eine frage an das forum, ich bin seit 12 jahren, nennen wir es die Freiwillige Feuerwehr A. aktiv dabei. Gehe aber nun zu der Berufsfeuerwehr B. Die Feuerwehr A ist in Niedersachen und die Berufsfeuerwehr B in NRW. Wenn ich nun meinen ersten Wohnsitz bei der BF B habe und meinen zweiten Wohnsitz in der Stadt A habe, darf ich dann in der Freiwilligen Feuerwehr A als Aktives Mitglied bleiben oder muss ich dort als passiv eingetragen werden ??? Hoffe man versteht mich so. Gruss Marcel | |||||
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Autor | Denn8is 8P., Bad Münder / Niedersachsen | 409378 | |||
Datum | 16.06.2007 08:44 | 4204 x gelesen | |||
Hallo Marcel, soviel wie ich weiß ja.... Den Hauptwohnsitz hast du ja schließlich in Pyrmont !! Gruß Dennis Schaut mal in meine Gallery und auf mein Blog: www.dennis-pohle.de | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 409403 | |||
Datum | 16.06.2007 11:10 | 4264 x gelesen | |||
Weiter Aktiv in der FF A tätig sein, halte ich für kein Problem. Jedoch dürftest Du nicht mehr auf die Sollstärke angerechnet werden. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Marc8el 8B., Bad Pyrmont / Niedersachen | 409501 | |||
Datum | 16.06.2007 18:04 | 4252 x gelesen | |||
das ist richtig, aber will meinen ersten wohnsitz ja nach stadt B verlegen und den zeweiten hier behalten. Dann darf ich dort auch weiter mietgied sein und auch an den übungsabenden und einsätzen teilnehmen ? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Zülpich / NRW /BY | 409511 | |||
Datum | 16.06.2007 18:33 | 4169 x gelesen | |||
Also ich musste auch berufsbedingt meinen Hauptwohnsitz von NRW nach BY verlegen bin aber nach wie vor in NRW in meiner FF. Und zusätzlich bin ich hier in BY in die FF eingetreten, ist alles kein problem. Meine FF in NRW erkennt sogar ausbildungen aus BY an und umgekehrt. | |||||
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