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Thema2 mal Atemschutzunterweisung/-übung in 2 Feuerwehren4 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMart8in 8P., Eckental / Bayern410031
Datum19.06.2007 10:195678 x gelesen
Hallo,
ich bin in 2 Feuerwehren (im Wohnort und bei der Betriebsfeuerwehr) als Atemschutzgeräteträger tätig. Muss ich dann die jährliche Unterweisung und auch Übung, falls kein Einsatz ist, in beiden Wehren ableisten, oder reicht dann das Ganze einmal.
Wie ist das dann mit dem Atemschutznachweishäftchen?
Das wird in beiden Wehren geführt. Muss ich dann der einen Wehr gescheid geben, wenn ich in der anderen eine Einsatz/Übung hatte?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen410033
Datum19.06.2007 10:224581 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Martin PfisterMuss ich dann die jährliche Unterweisung und auch Übung, falls kein Einsatz ist, in beiden Wehren ableisten, oder reicht dann das Ganze einmal.

Es reicht einmal, da die Übung etc personenbezogen vorgeschrieben sind. Je nach Art und Weise der Unterweisung kann es aber auch durchaus Sinn machen, die an beiden Standorten zu machen.

Geschrieben von Martin PfisterWie ist das dann mit dem Atemschutznachweishäftchen?
Das wird in beiden Wehren geführt. Muss ich dann der einen Wehr gescheid geben, wenn ich in der anderen eine Einsatz/Übung hatte?


Auch der Atemschutznachweis ist normalerweise personengebunden. Eine Führung an beiden Standorten macht eigentlich nach Dv7 keinen Sinn ;).

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Eckhaubertreffen 2007
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern410034
Datum19.06.2007 10:264510 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Ingo HornAuch der Atemschutznachweis ist normalerweise personengebunden. Eine Führung an beiden Standorten macht eigentlich nach Dv7 keinen Sinn ;).

Bei einem Bekannten (der in zwei Wehren im Heimat- und Arbeitsort tätig ist) ist es deshalb so, dass er den Nachweis immer im Auto hat und dort sämtliche Einsätze/Übungen/Unterweisungen eingetragen werden...

Grüße

Magnus


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW410045
Datum19.06.2007 11:234380 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlBei einem Bekannten (der in zwei Wehren im Heimat- und Arbeitsort tätig ist) ist es deshalb so, dass er den Nachweis immer im Auto hat und dort sämtliche Einsätze/Übungen/Unterweisungen eingetragen werden...

Sicherheitspaß


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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