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ThemaHubrettungsbühne als 2. Rettungsweg1 Betrag
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorUlri8ch 8B., Kempen / NRW410999
Datum24.06.2007 11:265153 x gelesen
Ich habe gehört, das vom Innenminister NRW einen Runderlass gibt, in dem steht, dass eine Rettungsbühne nicht als 2. Rettungsweg zugelassen ist.

Kann mir hier jemand weiterhelfen ob dieses zutrifft und wo ich diesen dann finde, oder wo steht, dass eine Hubrettungsbühne hier zugelassen ist?


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