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ThemaAltersregelung Hessen8 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen411265
Datum25.06.2007 21:186243 x gelesen
Hallo!

Mittlerweile ist ja in Hessen ein Verbrleiben im Dienst bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch eine ärztliche Untersuchung. Wer hat praktische Erfahrungen mit dieser Altersregelung?

Auf was hin wird der FA untersucht, gibt es dafür Grundätze?
Welche Anforderungen werden an den Arzt gestellt (z.B. Arbeitsmediziner)?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen411268
Datum25.06.2007 21:344889 x gelesen
ein herr, mit goldenen sternen, an einer landesfeuerwehrschule die fast an niedersachsen grenzt hatte mal dazu gesagt:

...da steht was von ärztlicher untersuchung, wer liest da irgendwas von arbeitsmediziner ?
machen sie es sich doch nicht unnötig schwer und versuchen irgendwas zwischen den zeilen zu lesen was dort nicht steht...


gruß
HeiLo


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen411308
Datum26.06.2007 09:384826 x gelesen
Hallo,

um ganz sicher zu gehen frag doch einfach mal bei der FUK nach was die unter dieser Untersuchung nach welchen Grundsätzen verstehen.
Daraus ergibt sich ob das beim Hausarzt reicht oder ob du zum Arbeitsmediziner mußt.


Bei uns in Thüringen hat man die Altergrenze mittlerweile auf 65 heraufgesetzt,allerdings nach dem 60. Lebensjahr nur mit Antrag des Kameraden bei Gemeinde/Bürgermeister + jährliche Untersuchung!

Erfahrungen dazu kann ich noch nicht einbringen,wir haben erst in 6 Jahren den Fall , das entsprechende Kameraden 60 werden.

Gruß Lars


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen411386
Datum26.06.2007 14:274758 x gelesen
um ganz sicher zu gehen frag doch einfach mal bei der FUK nach was die unter dieser Untersuchung nach welchen Grundsätzen verstehen.

Die UK wird dazu wohl keine Meinung haben, da es sich um eine gesetzliche Regelung handelt. Hätten die UKs eine Meinung dazu hätten wir schon längst eine GXX "Feuerwehrtauglichkeit".

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen411427
Datum26.06.2007 16:014747 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyHallo!

Mittlerweile ist ja in Hessen ein Verbrleiben im Dienst bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch eine ärztliche Untersuchung. Wer hat praktische Erfahrungen mit dieser Altersregelung?


Ganz Niedersachsen :-)
Hier ist die Altersgrenze schon immer bei 62 Jahren, und eine Untersucheung ist nur erforderlich, wenn man der Meinung ist, immer noch mit unter Atemschutz vorgehen zu müssen.

Gruß
Heinrich


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen412913
Datum04.07.2007 14:244793 x gelesen
Hallo Marc

hab mich nochmals mit unserer FUK in Verbindung gesetzt.

Die meinten es wäre wünschenswert wenn nach G 41 untersucht würde,das hätte unsere FUK auch versucht in die Gesetzgebung ThBKG mit einfließen zu lassen..wurde aber aus Kostengründen abgelehnt.

Auf jeden Fall soll laut FUK Herz-Kreislauf und Bewegungsapparat i.O. sein bzw. bei der Untersuchung ausschlaggebende Argumente bilden.

mkG

Lars


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg412920
Datum04.07.2007 14:364735 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseDie meinten es wäre wünschenswert wenn nach G 41 untersucht würde,das hätte unsere FUK auch versucht in die Gesetzgebung ThBKG mit einfließen zu lassen..wurde aber aus Kostengründen abgelehnt.

Warum sollte nach G41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" untersucht werden?


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen412983
Datum04.07.2007 17:304719 x gelesen
Hallo,
das kann ich dir auch nicht sagen?!

Hab bisher noch nicht geschaut was die G 41 beinhaltet.
Hab nur das angegeben was mir der nette Herr von der FUK am Telefon gesagt hat!Wollte auch nicht weiter nachgefragen.

Kann mir nur denken Absturzgefahr = Arbeiten in Höhe - deshalb Anforderungen an Bewegungsapparat und Herz-Kreislauf?

Gruß Lars


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