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ThemaUnterschiedlicher Lohn bei verschiedenen BFs?9 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorAlex8and8er 8B., Wiesbaden / Hessen412420
Datum02.07.2007 12:0812923 x gelesen
Hallo,

nach einer Diskussion mit einem Bekannten stellt sich mir folgende Fragen:
Kann sich der Brutto-/Nettolohn eines in der ausbildungbefindlichen Berufsfeuerwehrmannes (mD) bei verschiedenen Berufsfeuerwehren unterscheiden?

Wie schaut es später als Beamter zur Anstellung/ auf Lebenszeit aus?

Konnte leider weder über die Suchfunktion noch über die FAQ etwas erfahren.


Vielen Dank
Gruß
Alexander


Das ist alles meine eigene Meinung!!!
Wer keine eigene hat, kann sie gerne erwerben, kurze Nachricht an mich.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412424
Datum02.07.2007 12:1411516 x gelesen
Geschrieben von Alexander BechtKann sich der Brutto-/Nettolohn eines in der ausbildungbefindlichen Berufsfeuerwehrmannes (mD) bei verschiedenen Berufsfeuerwehren unterscheiden?

ja, kann landesspezifische Unterschiede beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld geben.
Außerdem gibt es m.W. einige Fw, die die mD-Kollegen nicht als Anwärter, sondern als Angestellte einstellen, um das anfängliche Gehaltsproblem v.a. in Großstädten zu entschärfen...


Geschrieben von Alexander BechtWie schaut es später als Beamter zur Anstellung/ auf Lebenszeit aus?

Grundgehalt ist überall gleich, A 7 ist A 7 (noch).
Unterschiede gibts gering in Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Interessant ist aber:
- Reale Stellensituation und deren Besetzung (ein toller Stellenplan nutzt nix, wenn keiner darauf befördert werden darf, weil die Gemeinde faktisch pleite ist)
- Arbeitszeit
- Nebentätigkeiten (in und außer Dienst)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8B., Wiesbaden / Hessen412426
Datum02.07.2007 12:2111576 x gelesen
Hallo Ulrich,

Geschrieben von UC ja, kann landesspezifische Unterschiede beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld geben.
Wieviel Prozent kann das in etwa betragen?
Oder anders: Sind es nur einige ?uro oder schon ein Batzen?

Außerdem gibt es m.W. einige Fw, die die mD-Kollegen nicht als Anwärter, sondern als Angestellte einstellen, um das anfängliche Gehaltsproblem v.a. in Großstädten zu entschärfen...

Sind Anwärter also nicht automatisch Beamte zur Anstellung?


Danke und Gruß
Alexander


Das ist alles meine eigene Meinung!!!
Wer keine eigene hat, kann sie gerne erwerben, kurze Nachricht an mich.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412428
Datum02.07.2007 12:2311358 x gelesen
Geschrieben von Alexander BechtWieviel Prozent kann das in etwa betragen?
Oder anders: Sind es nur einige ?uro oder schon ein Batzen?


Kann ich Dir nicht sagen, geschätzt zwischen 500 und 2000 Euro (aufs Jahr).


Geschrieben von Alexander BechtSind Anwärter also nicht automatisch Beamte zur Anstellung?

Normalerweise schon, aber...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorRüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz412429
Datum02.07.2007 12:2411348 x gelesen
Hallo nach Hesse !

Bin bei der BF Mainz. Bei uns wird man als Beamter auf Probe eingestellt ( A 7 ) und erhält somit sofort die vollen Bezüge. Später ( nach zwei Jahren ) kommt dann die Feuerwehrzulage hinzu. Es gibt aber auch Kommunen ( z.B. Köln ) die ihre Beamten als Beamtenanwärter eintellen und erst nach der Ausbildung als Beamte ( A 7 ) übernehmen.

Rechenbeispiel: ( Lebensalter 24 Jahre = Dienstaltersstufe 2 )

Grundgehalt A 7 = 1719 ?

Siehe hierzu:
http://www.lbv.bwl.de/service/gehaltstabellen/beamte/besoldungstabelleab042004.pdf

Grüße Rüdiger


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AutorAlex8and8er 8B., Wiesbaden / Hessen412430
Datum02.07.2007 12:2611355 x gelesen
danke für deine Infos.

Es besteht (kann bestehen) de facto schon ein Unterschied beim Gehalt.

Gruß


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen412436
Datum02.07.2007 12:3411449 x gelesen
Geschrieben von Alexander BechtKann sich der Brutto-/Nettolohn eines in der ausbildungbefindlichen Berufsfeuerwehrmannes (mD) bei verschiedenen Berufsfeuerwehren unterscheiden?

Ja.

Erster Unterschied: Wird man als Anwärter (z. B. NRW) oder als BM z. A. (z. B. Hessen) eingestellt.

Zweiter Unterschied: Gibt es einen Anwärtersonderzuschlag (Gemeindeabhängig) oder eine Ballungsraumzulage?

Dritter Unterschied, wie von U.C. gesagt: Gibt es Landesregelungen zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?

Vierter Unterschied (in der Person begründet): Ist man verheiratet, hat man Kinder, werden Vordienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter angerechnet?

und und und...

Später gilt grundsätzlich dasselbe, abzüglich Punkt 1 und der Hälfte von Punkt 2.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorRalf8 L.8, Völklingen / Saarland412665
Datum03.07.2007 14:1511495 x gelesen
Also im Saarland (da gibt es ja nur die BF Saarbrücken) gibt es bis A 8 165 Euro Urlaubsgeld (ab A 9 nix mehr...) und Weihnachtsgeld 1200 Euro bis A 8 (darüber wieder gestaffelt)...
und alles brutto. Feuerwehranwärter werden in A 7 (BM z.A.) besoldet.
Wer weiß, wie lange wir noch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen, das steht bei der derzeitigen und andauernden Haushaltsnotlage öfters mal zur Debatte


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Autorsasc8ha 8h., bochum / nrw412711
Datum03.07.2007 17:2011288 x gelesen
Hallo ,
in einigen Städten wird die Sonderzulage für Brandmeisteranwärter gezahlt , so das ein Anwärter so um die 1050 ? (Netto) bekommt . ohne Zulage sind es etwa 850?.
Auch ist zu berücksichtigen ob die Stadt bzw der Kreis die 20 ? pro Schicht bezahlt.
Sind bei 10 Schichten ja auch 200? im Monat.

Hoffe ich konnte helfen .
Gruß Sascha


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