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ThemaLKW-Führerscheine in der FFW95 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg413146
Datum05.07.2007 09:4130888 x gelesen
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie das Thema LKW-Führerscheine bei euch in den FFWs gehandhabt wird.
Wird der Führerschein seitens der Kommune voll gezahlt oder gibt es andere Regelungen.

Hintergrund: Wir haben nur einen "jungen" LKW-Fahrer, der Rest sind "ältere" Kameraden. Nun stehen wir vor der Entscheidung, wie wir es zukünftig regeln.

Meine Meinung ist, dass ich für mein soziales Engagement nicht einsehe so viel Geld zu zahlen, nur um ein großes rotes Auto zu fahren. Mit dieser Meinung bin ich auch nicht alleine unter den "jungen" Kameraden in unserer FFW.
Natürlich kann man den Führerschein auch privat nutzen, aber so viele Umzüge im Familien-/Bekanntenkreis gibt es nicht und geschäftlich brauche den als Industriekaufmann auch nicht!


____________________________________

Ausschließlich meine eigene Meinung!

Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org!

Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei...

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen413150
Datum05.07.2007 09:4928775 x gelesen
Hallo,

ich kenne viele Kommunen, die das so regeln, dass sie dir den Führerschein ganz oder größtenteils bezahlen, du dich dafür im Gegenzug aber verpflichtest, in den nächsten X Jahren für den Einsatz- und Übungsdienst zur Verfügung zu stehen.

Verlässt du die Feuerwehr vorzeitig, musst du die Kosten anteilig zurückzahlen, also 1/X der Zuwendung für jedes Jahr vor Fristablauf.


Grüße

Micha


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern413151
Datum05.07.2007 09:5128596 x gelesen
Hallo Michael,

siehe z.B. hier:

'führerschein für die ffw'

Bei mir wurden die Kosten komplett getragen, allerdings nicht von der Gemeinde sondern von der Regierung von Schwaben (ich bin als Helfer im KatSch verpflichtet).
Auch ich habe den Führerschein bis heute noch kein einziges mal privat gebraucht und hätte ihn nicht gemacht, wenn ich die Kosten selbst hätte tragen müssen.

Grüße
Magnus


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AutorStef8an 8P., Betzenstein / Bayern413152
Datum05.07.2007 09:5228765 x gelesen
Servus!

Bei uns gibt es derzeit die Regelung, dass Feuerwehrangehörige einen Zuschuss in Höhe von 650 ? zum Erwerb der Klasse C erhalten.
Im Gegenzug verpflichtet man sich, die nächsten 15 Jahre in der FF zu bleiben.

Gruß
Stefan


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen413155
Datum05.07.2007 09:5728590 x gelesen
Hallo,

diese Regelung wäre ja ein Beispiel für das, was ich gesagt habe.

Mit Verlaub gesagt, halte diese Vereinbarung schon fast für einen Witz.

Alle mir bisher bekannten Regelungen haben Laufzeiten zwischen 7 und 10 Jahren und decken 75- 100% der Kosten. Was passiert bei euch, wenn du die Feuerwehr nach 5 Jahren wegen Umzug verlassen musst ?


Grüße

Micha


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)413156
Datum05.07.2007 09:5728489 x gelesen
Geschrieben von Michael AllmendingerMeine Meinung ist, dass ich für mein soziales Engagement nicht einsehe so viel Geld zu zahlen, nur um ein großes rotes Auto zu fahren. Mit dieser Meinung bin ich auch nicht alleine unter den "jungen" Kameraden in unserer FFW.Mit der Meinung bist du auch in der restlichen Welt nicht allein. Die Kommune hat einfach dafür zu sorgen, dass jederzeit genügend Fahrer zur Verfügung stehen. Sind nicht genügend Führerscheininhaber da, muss die Kommune die Leute zur Ausbildung schicken.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW413157
Datum05.07.2007 09:5828488 x gelesen
Wir kooperieren mit der Fahrschule einer benachbarten BF.
Die Kommune bezahlt die gesamte Ausbildung bis auf die Prüfungsgebühren, eine "Verpflichtung" gibts nicht.

Angeboten wird der Führerschein grundsätzlich jedem, eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht.

Eine Ausnahme bieten PKW-Neulinge, das ist jedoch der Wille der Fahrschule:
Grundsätzlich möchten die Fahrlehrer keinen ausbilden, der sich noch in der Probezeit des PKW-Führerschein befindet. Wofür? Keine Ahnung, muss man so hinnehmen...


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW413158
Datum05.07.2007 10:0028639 x gelesen
Ich hoffe doch, Du hast Dich vertippt?!

15 Jahre? Was ist das denn für ein Witz?


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW413159
Datum05.07.2007 10:0228437 x gelesen
Wichtig, ganz vergessen: Bezahlt wird logischerweise nur die Klasse C. Die Klasse CE kann man jedoch gegen einen geringen priavten Aufpreis sofort mit ablegen.


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern413163
Datum05.07.2007 10:0728505 x gelesen
Meiner Meinung nach ist hier der Zuschuss zu niedrig und/oder der Verpflichtungszeitraum zu lange.
Mit den 650 EUR wird ja gerade mal ein Drittel der tatsächlich anfallenden Kosten übernommen und den Zeitraum von 15 Jahren kann doch keiner im Vorfeld planen...

Wie hier gesagt, die Kosten für meinen Klasse-C-Führerschein wurde komplett (inkl. ärztl. Untersuchungen, Prüfung usw) von der Regierung getragen, die Verpflichtungszeit beträgt 5 Jahre, pro Jahr "verfallen" 20%...

Magnus


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.413164
Datum05.07.2007 10:0928523 x gelesen
Geschrieben von Michael Allmendingermich würde interessieren, wie das Thema LKW-Führerscheine bei euch in den FFWs gehandhabt wird.
Wird der Führerschein seitens der Kommune voll gezahlt oder gibt es andere Regelungen.

500,00 EUR für die Klasse C als Zuschuß. Damit hat man dann gerade Theorie und alle Gebühren wieder drin. Dann werden noch die Fahrschulen um Angebote für eine Gruppe von x-Teilnehmern gebeten. Macht auch noch was am Preis.

Bis vor kurzem stand noch ein Kreisfahrzeug (SW 2000) zur Verfügung. MB 1017er Bj. 1980. Da konnte man die Hälfte bei der Abfahrkontrolle schon gar nicht machen. Jetzt muss die Fahrschule ein Fahrzeug stellen. Macht das ganze natürlich jetzt teurer.

Persönlich habe ich dann 2004 CE gemacht. Eigenanteil von 500,00 EUR zusätzlich. Konnte ihn aber auch beruflich einsetzen.

Eine Frage von mir wäre dann, wie ihr das mit den Untersuchungen macht? Ergänzend zur G26 oder komplett separat? Und wer trägt die Kosten?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorJan 8W., München/ früher Heuchelheim / Bayern/ früher Hessen413165
Datum05.07.2007 10:1728574 x gelesen
Hallo,

kenne diese Regelung auch von vielen anderen FF. Habe irgendwo mal gelesen, dass rechtlich diese Vereibarung nicht haltbar ist. Weiss leider aber nicht mehr wo. Vielleicht hat jemand eine Quelle.
Grund ist der, die Gemeinden sind für den Brandschutz zuständig und daher auch dafür zuständig, dass genügend MA zur Verfügung stehen.

Gruß

Jan


Dieses ist meine persönliche Meinung, nicht die eines Anderen.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)413167
Datum05.07.2007 10:2128476 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannEine Frage von mir wäre dann, wie ihr das mit den Untersuchungen macht? Ergänzend zur G26 oder komplett separat? Und wer trägt die Kosten?Bei uns: separate Untersuchung (nicht jeder Fahrer ist AGT), Kosten trägt Kommune, sofern der FS nicht beruflich genutzt wird. Aber auch da kann man ja Regelungen treffen, z.B. könnte eine Kommune die Untersuchungen zahlen, und der Fahrer, der im Betrieb den FS auch braucht, wird dafür für alles freigestellt (natürlich nur möglich, wenn's kein reiner Fahrberuf ist).


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen413168
Datum05.07.2007 10:2228681 x gelesen
Geschrieben von Stefan PickelmannBei uns gibt es derzeit die Regelung, dass Feuerwehrangehörige einen Zuschuss in Höhe von 650 ? zum Erwerb der Klasse C erhalten.
Im Gegenzug verpflichtet man sich, die nächsten 15 Jahre in der FF zu bleiben.


Das ist ein Witz, oder?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg413173
Datum05.07.2007 10:3028455 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Bergmann--- Eine Frage von mir wäre dann, wie ihr das mit den Untersuchungen macht? Ergänzend zur G26 oder komplett separat? Und wer trägt die Kosten?


Bei unserem "jungen" LKW-Fahrer wurde die gesetziche Nachuntersuchung von der Gemeinde getragen. Ob diese die Untersuchung ganz oder nur anteilig gezahlt wurde weiß ich leider nicht.


Gruß
Michael
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)413174
Datum05.07.2007 10:3128649 x gelesen
Welche Fahrzeuge habt ihr?
Wieviele Fahrer habt ihr dafür?
Wenn die Antworten auf diese Fragen nicht zusammenpassen, würde ich den Erfinder eurer Regelung zur Einweisung empfehlen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorMich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg413175
Datum05.07.2007 10:3228515 x gelesen
Bei euch gibt es wirklich Leute, die das mitmachen?

der Hammer....


Gruß
Michael
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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern413178
Datum05.07.2007 10:3528583 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWelche Fahrzeuge habt ihr?
Wieviele Fahrer habt ihr dafür?
Wenn die Antworten auf diese Fragen nicht zusammenpassen, würde ich den Erfinder eurer Regelung zur Einweisung empfehlen.


Gibts hier eine entsprechende Regelung als Vorgabe/Orientierung?
á la: pro Fahrzeug sollten mindestens x Fahrer mit entsprechender Fahrerlaubnis zur Verfügung stehen oder "nur" GMV? Denn auch die "Verfügbarkeit" des Einzelnen Fahrers spielt ja eine große Rolle...

Grüße
Magnus


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.413183
Datum05.07.2007 10:4328450 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppBei uns: separate Untersuchung (nicht jeder Fahrer ist AGT)
Okay, das ist ja selbst mir klar.;-)
Aber da wo man die Synergien nutzen kann - wird es gemacht und ist es überhaupt zulässig?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern413184
Datum05.07.2007 10:4528714 x gelesen
Regelung bei uns:

Festzuschuß von TEUR 1,8 von der Kommune. Damit kann/wird Untersuchungen, Prüfungen und die entsprechenden FS-Klasse C und wenn Geld noch ausreicht evtl. sogar CE erworben werden.
Verpflichtung für 10 Jahre. Pro Jahr entfallen 10%.
Wegzug aus wichtigem Grund -> Zusammensetzen mit der Kommune. Auch hier wird man ein Lösung finden/können.

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW413191
Datum05.07.2007 10:5528596 x gelesen
THW:

Fahrerlaubnis wird voll gezahlt, Verpflichtung über 5 Jahre, pro "gedientem" Jahr verfallen 20% der Kosten.

Wenn es eine Regelung wie diese 650-Euro-Geschichte gäbe, wäre das THW nur noch rudimentär mobil mit den Berufskraftfahrern. Wer macht sowas freiwillig mit?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen413192
Datum05.07.2007 10:5528491 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelFestzuschuß von TEUR 1,8 von der Kommune. Damit kann/wird Untersuchungen, Prüfungen und die entsprechenden FS-Klasse C und wenn Geld noch ausreicht evtl. sogar CE erworben werden.
Verpflichtung für 10 Jahre. Pro Jahr entfallen 10%.
Wegzug aus wichtigem Grund -> Zusammensetzen mit der Kommune. Auch hier wird man ein Lösung finden/können.


Das hört sich schon vernünftig an - vor allem der letzte Satz.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen413195
Datum05.07.2007 10:5728584 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jürgen HäfnerWenn es eine Regelung wie diese 650-Euro-Geschichte gäbe, wäre das THW nur noch rudimentär mobil mit den Berufskraftfahrern. Wer macht sowas freiwillig mit?

Freiwillige Feuerwehrleute...

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Eckhaubertreffen 2007

2. Vockenhäuser Fachtagung THL
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW413197
Datum05.07.2007 11:0028457 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornFreiwillige Feuerwehrleute...

Wobei ich durchaus der Meinung bin (war?), dass es sich bei dieser Gattung auch um geistig gesunde Leutchen handelt. Da finanzieren Freiwillige, die den Führerschein privat vielleicht NIE brauchen, 60% der Kosten, die die Gemeinde tragen MÜSSTE? Ne, woll??


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorPete8r S8., Aholming / BY413199
Datum05.07.2007 11:0428439 x gelesen
Geschrieben von Michael Allmendingermich würde interessieren, wie das Thema LKW-Führerscheine bei euch in den FFWs gehandhabt wird.
Wird der Führerschein seitens der Kommune voll gezahlt oder gibt es andere Regelungen.


Bei uns kein Thema, weil wir momentan genügend Kl.-C-Fahrer haben (>50% der FA), die den Schein selbst bezahlt haben, da sie ihn beruflich brauchen oder ihn bei der Bundeswehr gemacht haben. Einer unserer Frischlinge verspürte das unstillbare verlangen, auch große rote Autos zu fahren und musste natürlich die Kosten selbst tragen, da im Moment schlichtweg kein Bedarf an Fahrern besteht. Finde ich auch durchaus konsequent. Sollte mal Bedarf bestehen, wird die Gemeinde wohl in den sauren Apfel beissen müssen. Sicherlich wird man dann wohl erst mal versuchen, Leute mit Zuzahlungen zu ködern.

Ich würde mich keinesfalls auf irgendeine Selbstbeteiligung einlassen, denn das Argument der privaten Nutzung ist schlichtweg firlefanz. ich habe meinen LKW-Schein nun seit 20 Jahren und bin noch keinen einzigen Kilometer privat damit gefahren. Habe ihn ausschliesslich für die Bundeswehr (die ihn auch finanziert hat) und die Feuerwehr genutzt.

Bin mal neugierig, wie man sich anstellt, wenn bei mir erstmals die Untersuchung fällig wird. Mein Entschluss steht heute schon fest: Entweder die Gemeinde zahlt zu 100% oder der Schein verfällt.

Gruß
Peter


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen413206
Datum05.07.2007 11:2328460 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jürgen HäfnerDa finanzieren Freiwillige, die den Führerschein privat vielleicht NIE brauchen, 60% der Kosten, die die Gemeinde tragen MÜSSTE? Ne, woll??

Ich verkneife mir da jegliche Bemerkung zu, weil ich selbst mal einer von den Deppen war ;) Allerdings seinerzeit noch auf Basis eines zinslosen Darlehens (hab den Lappen quasi zu 100% finanziert...) und mit dem Irrglauben, den Führerschein als Student auch nebenberuflich einsetzen zu können ;)

MfG

Ingo


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AutorStef8an 8P., Betzenstein / Bayern413216
Datum05.07.2007 11:4428557 x gelesen
Also ich war so frei, das mitzumachen. Brauch den Schein als Beamter im nichttechnischen Verwaltungsdienst ja ständig *lol*
Haben zwei Fahrzeuge, davon eines, für das ich den Schein brauche.
Aber als Jugendwart nervt es irgendwann, sich für jede Jugendübung einen Maschinisten "besorgen" zu müssen.
Haben trotz des "großzügigen" Angebotes unserer Gemeinde insgesamt nur 6 Inhaber der Fkl. 2, das bei insgesamt 35 Aktiven.

Der Kommandant einer Nachbarwehr jammert bei 40 Aktiven schon, wenn die LKW-Schein-Quote unter 50% fällt. Aber was hilfts?!


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AutorMich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg413217
Datum05.07.2007 11:4628457 x gelesen
Tja Ingo,

hinterher ist man immer schlauer.

Schöne Grüße aus Miba.

PS: Heute schon in Breifkasten geschaut? Post schon angekommen?


Gruß
Michael
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AutorMich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg413221
Datum05.07.2007 11:4928412 x gelesen
Hi Peter,

würde ich genauso machen, wenn die Gemeinde Dich als Fahrer haben möchte, dann soll sie auch dafür sorgen, dass Du fahren darfst, sprich Folgekosten tragen!


Gruß
Michael
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.413227
Datum05.07.2007 12:0028498 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Häfner
Wobei ich durchaus der Meinung bin (war?), dass es sich bei dieser Gattung auch um geistig gesunde Leutchen handelt.

Per Fernwartung wurde mir geistige Umnachtung attestiert. Was so ein Forum alles kann. ;-)

Geschrieben von Jürgen HäfnerDa finanzieren Freiwillige, die den Führerschein privat vielleicht NIE brauchen, 60% der Kosten, die die Gemeinde tragen MÜSSTE? Ne, woll??
Nun ja, die Kommune wird ja nicht über Gebühr ausbilden. Mit unserem System haben wir jetzt in den letzten Jahren acht C(E)-Fahrer bekommen. Bei 100% Finanzierung hätte die Kommune nur 2-3 ausbilden lassen.
Von den acht jetzigen ist einer umgezogen, zwei arbeitet nun auswärts und einer ist Zugführer; (hat also vorne rechts nicht mehr so viel zu schaffen). Der Zugführer war planbar, die anderen drei Sachen eher nicht. Hätte man also die nächsten zur Ausbildung auf Kommunalkosten schicken müssen.

Ich sehe unseren Wehr als nicht schlecht ausgesattet an. Trotzdem gehört zum Hobby "Feuerwehr" in meinen Augen auch noch ein gewisser (finanzieller) Idealismus. Im Vergleich zu anderen Hobbies strapaziert es den Geldbeutel auch nicht über Maß. Natürlich kann man jetzt wieder ideologisch verträumt von einer "Aufgabe zum Schutz der Allgemeinheit", den ganzen "Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit"-Krams oder der Pflicht der Kommune zur Ausstattung kommen. Es muss ja keiner.

Es stört natürlich die Bemühungen einiger, eine Vollfinanzierung in der eigenen Kommune hinzubekommen wenn in der Nachbargemeinde ein 500,00 EUR Zuschuß ausreicht.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen413230
Datum05.07.2007 12:0728509 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannTrotzdem gehört zum Hobby "Feuerwehr" in meinen Augen auch noch ein gewisser (finanzieller) Idealismus

Hallo,

ein bißchen finanzieller Idealismus gehört zu jedem Hobby. Wir reden hier aber nicht darüber, dass du dir einen warmem Pulli für 50 Euro kaufen musst, sondern über eine Fahrerlaubnis für X-tausend Euro.

Ich finde, ab einer gewissen Größenordnung hört der Spaß einfach auf.


Geschrieben von Christian BergmannEs stört natürlich die Bemühungen einiger, eine Vollfinanzierung in der eigenen Kommune hinzubekommen wenn in der Nachbargemeinde ein 500,00 EUR Zuschuß ausreicht

Genau das ist das Problem. Bei Feuerwehrs macht jede Kommune ihr eigenes Ding, es fehlt einfach an überörtlichen Regulierungen für sowas.

Anstatt damals über die Jackenfarbe zu diskutieren, hätte z.B. der LFV Nds. sich für eine einheitliche und akzeptable Regelung in dieser Sache einsetzen sollen.

Grüße

Micha


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen413232
Datum05.07.2007 12:1028467 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian Bergmann
Aber da wo man die Synergien nutzen kann - wird es gemacht und ist es überhaupt zulässig?


kann man m.W. insoweit machen als dass der Untersuchungsumfang zumindets in Teilen gleich ist und man zusätzlich zur G 23.3 halt auch die G 25 bescheinigen kann. Ob dass dann extra kostet (würd mich nicht wundern) weiß ich nicht. Bei meinen letzten G 26-Bescheinigungen steht jeweils beides drauf.

Bei mir kommen zusätzlich noch die periodischen Untersuchungen für die Klasse D und dabei immer auch noch eine G 25 und die G 42 dazu. Im Grunde könnte man sich da auch Teile von sparen, andersrum sag ich mir aber es liegt jeweils in unterschiedlichen Jahren und es sind umfassende Gesundheits-Checkups die mich nix kosten... Ist doch auch nett zu wissen das man fit ist?

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.413240
Datum05.07.2007 12:3428484 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulf[...] sondern über eine Fahrerlaubnis für X-tausend Euro.
Jein. Mein Posting bezog sich auf den bei uns üblichen Eigenanteil. Kommune bezuschusst C und für dann CE habe ich 500,00 EUR Eigenleistung erbracht.

Geschrieben von Michael WulfAnstatt damals über die Jackenfarbe zu diskutieren, hätte z.B. der LFV Nds. sich für eine einheitliche und akzeptable Regelung in dieser Sache einsetzen sollen.
Genützt hat es auch nüscht. Nds. wird doch auch im Zuge der neuen HuPF 2006/DIN EN 469:2006 auf dunkel wechseln, oder?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen413247
Datum05.07.2007 12:5928457 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannJein. Mein Posting bezog sich auf den bei uns üblichen Eigenanteil. Kommune bezuschusst C und für dann CE habe ich 500,00 EUR Eigenleistung erbracht.

Okay, in deinem Fall geht es jetzt mehr oder weniger nur um den "Mehrwert" in Form des CE, der für die Feuerwehr nicht nötig wäre. In dem Fall würde ich auch überlegen, ob ich die Synergieeffekte nutze und aus meinem privaten Vermögen Geld hinzu lege.

Leider - und das bestätigen ja die Berichte des Kollegen - ist es andernorts so, dass pauschal 650 Euro bezahlt werden, eigentlich auch nicht viele Fahrer vorhanden sind und der FA (SB) die Hauptlast zu tragen hat.

Geschrieben von Christian BergmannGenützt hat es auch nüscht. Nds. wird doch auch im Zuge der neuen HuPF 2006/DIN EN 469:2006 auf dunkel wechseln, oder?


Ja, der Wechsel wird kommen. Die Sonderlösung und die dazugehörige Dienstkleidungsverordnung hätten wir uns vor Jahren aber schon sparen können. Das Theater darüber, dass man mit den "illegalen Jacken" weder zum Lehrgang noch auf die Atemschutzstrecke durfte, ist ja zum Glück schon vorbei.


Grüße

Micha


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AutorPete8r S8., Aholming / BY413252
Datum05.07.2007 13:1928468 x gelesen
Geschrieben von Stefan PickelmannHaben trotz des "großzügigen" Angebotes unserer Gemeinde insgesamt nur 6 Inhaber der Fkl. 2
Das könnte aber tagsüber verdammt knapp werden.

Gruß
Peter


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AutorPaul8 W.8, Neusiedl am See / Burgenland413267
Datum05.07.2007 14:1528465 x gelesen
In Österreich gibt es das System des Feuerwehrführerscheins.
Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Feuerwehrschule und die praktische zum Teil mit Fahrschulfahrzeugen und zum Teil mit Feuerwehrfahrzeugen.
Im NÖ macht man dann einen ganz normalen Führerschein nur das dieser erheblich billiger ist. Im Burgenland ist meines Wissens nach der Führerschein nur für Feuerwehrfahrzeuge gültig.

In unserer Wehr wird der Kurs nicht bezahlt, da wir über 50% C-Fahrer haben.

Ich bin auch einer von diesen frewilligen, der sich den kompletten Schein selbst gezahlt hat. Bisher hatte ich den Schein größtenteils nur in Verwendung für die FW, jedoch denke ich das ich den Schein ab und zu auch privat brauchen werd.


mfg Paul Wölfel
Meine Beiträge sind meine persönliche Meinung

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413276
Datum05.07.2007 14:3628517 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jan WeverHabe irgendwo mal gelesen, dass rechtlich diese Vereibarung nicht haltbar ist.

Ich hatte in diesem Forum mal eine Diskussion mit Sven Tönnemann diesbzgl. Hintergrund waren mehrere Urteile von Arbeitsgerichten, die im Grundtenor eine Verpflichtung ans Unternehmen von maximal drei (3) Jahren vorgeben (wohlgemerkt bei fünf- bis sechsstelligen Ausbildungskosten, bei läppischen 2.000 ? für einen C(E) wird kein Gericht mehr als 12 Monate zugestehen). Sven hat uns damals erklärt, dass diese Urteile nicht auf die FF anwendbar sind, da freiwillige Feuerwehrangehörige keine Arbeitnehmer sind und demnach Arbeitsrecht nicht zur Anwendung kommt. Er hat seinerseits ein Urteil eines Amtsgerichts zitiert, wonach das zulässig ist.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413281
Datum05.07.2007 14:4228558 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas DovernIch hoffe doch, Du hast Dich vertippt?!

15 Jahre? Was ist das denn für ein Witz?


Es steht jedem frei sich auf solche Knebelverträge einzulassen, wenn man denn unbedingt die paar Euro haben will. Solange keiner gezwungen wird...
Ich für meinen Teil habe das nicht gemacht (bei "nur" zehn Jahren Mindestverpflichtung) und mir so vermutlich einen Haufen Streß erspart (sechs Umzüge in besagten 15 Jahren und dabei in fünf verschiedenen Städten gewohnt). Wer heute jung und mobil ist, studiert und erkannt hat, dass ein guter Job evt. einen Umzug erfordert, wird sich wohl kaum auf solche Zeitdauern einlassen. Für die, die sicher sagen können, dass sie in 15 Jahren immer noch am Ort wohnen und in der Feuerwehr sein werden ist es ein netter Zuschuß.


MkG,
Christi@n

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW413292
Datum05.07.2007 15:0528470 x gelesen
Ist natürlich im THW einfacher, nach Umzug reißt du den Rest der Verpflichtungszeit einfach in einem anderen OV ab. Das funktioniert natürlich bei den FW nicht ganz so reibungslos.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern413325
Datum05.07.2007 16:1928409 x gelesen
Klar wird die Kommune bei einer Aussage von pauschal ''Ich will nicht mehr'' auf stur schjalten und die Restsumme fordern.
Bei einem wirklich dringlichen Grund, der nicht mal Wegzug sondern durchaus auch Verlust der feuerwehrtauglichkeit sein kann, wird man hier sicherlich eine für beide Parteien akzeptable Lösung finden.
Der Zuschuß wurde bei uns in dieser Art berechnet, dass das Erlangen der Klasse C damit abgedeckt ist. Prüfungswiederholungen und ähnliche Zusatzspäße gehen dann meist schon zulasten des FA.

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW413326
Datum05.07.2007 16:2128484 x gelesen
Hallo Forum

Geschrieben von ---Michael Allmendinger--- Wird der Führerschein seitens der Kommune voll gezahlt oder gibt es andere Regelungen.

Es ist immer wieder erstaunlich zu lesen, wie viele FA den Führerschein selbst oder einen großteil selbst bezahlen. Bei uns in der Wehr sind die Maschinisten konsequent und bezahlen ihn nicht selbst, wenn sie ihn nur für die Feuerwehr brauchen. Genau soverfahren wir mit den folgekosten. Es kann nicht sein, daß wir für das Ehrenamt bezahlen zum wohle der Gemeinde und Bürger während die Kommunen für dubiose Veranstaltungen große Beträge ausgeben und Gemeinderäte bis zu vierstellige Beträge als Aufwandsentschädigung für ihr Ehrenamt bekommen. Wir stehen auf dem Standpunkt, wenn die Kommune will, daß rote Autos ausrücken, hat sie auch für die Kosten der Führerscheinausbildung zu sorgen. Ansonsten bleiben irgend wann die roten Autos stehen, weil keiner eine gültige Fahrerlaubnis hat.

Geschrieben von Peter Schmid, Ich würde mich keinesfalls auf irgendeine Selbstbeteiligung einlassen, denn das Argument der privaten Nutzung ist schlichtweg firlefanz. ich habe meinen LKW-Schein nun seit 20 Jahren und bin noch keinen einzigen Kilometer privat damit gefahren. Habe ihn ausschliesslich für die Bundeswehr (die ihn auch finanziert hat) und die Feuerwehr genutzt.

Bin mal neugierig, wie man sich anstellt, wenn bei mir erstmals die Untersuchung fällig wird. Mein Entschluss steht heute schon fest: Entweder die Gemeinde zahlt zu 100% oder der Schein verfällt.


so konsequent sollten alle sein

mfg Albrecht


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AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü413336
Datum05.07.2007 16:4028413 x gelesen
So wird´s in Mannheim gemacht.
Volle Kostenerstattung (FW-eigene Fahrschule) für Führerschein ohne Hänger.
Wer den Hänger mitmachen will, zahlt diesen selbst.
Dafür verpflichtet man sich auf weitere 5 Jahre bei der FF, get man früher, zahlt man anteilsmäßig zurück.
Das finde ich sehr fair, schließlich macht man das alles ja für die FW.

Gregor (der selbst schon in den Genuß gekommen ist)


---
Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
Gregor Gehrke
FF Mannheim, Abt. Feudenheim
http://www.ff-feudenheim.de

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.413350
Datum05.07.2007 16:5928403 x gelesen
Geschrieben von Albrecht KaiserEs ist immer wieder erstaunlich zu lesen, wie viele FA den Führerschein selbst oder einen großteil selbst bezahlen. Bei uns in der Wehr sind die Maschinisten konsequent und bezahlen ihn nicht selbst, wenn sie ihn nur für die Feuerwehr brauchen.
Erstaunlich ist dann aber auch was bei manchen Feuerwehren hinterm Steuer sitzt. Jemand der sich das Ding von der Kommune voll finanzieren lässt, weil er ihn ja nur für die Feuerwehr braucht. Entsprechend gering dürfte dann die Kilometerleistung sein (Geschätzt <100 km/Jahr). Und dann ein 13 Tonnen Geschoß mit SoSi duch den Ort fahren? Reeespekt.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen413353
Datum05.07.2007 17:0328433 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannErstaunlich ist dann aber auch was bei manchen Feuerwehren hinterm Steuer sitzt. Jemand der sich das Ding von der Kommune voll finanzieren lässt, weil er ihn ja nur für die Feuerwehr braucht. Entsprechend gering dürfte dann die Kilometerleistung sein (Geschätzt <100 km/Jahr). Und dann ein 13 Tonnen Geschoß mit SoSi duch den Ort fahren? Reeespekt.

Richtig. Wobei sich mir nicht erschließt, was das eine mit dem anderen zu tun hat.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)413356
Datum05.07.2007 17:0828471 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannTrotzdem gehört zum Hobby "Feuerwehr" in meinen Augen auch noch ein gewisser (finanzieller) Idealismus.Frag mal die Gemeinderatsmitglieder oder andere Ehrenamtler, wie groß ihr "finanzieller Idealismus" ist...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.413357
Datum05.07.2007 17:1228524 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningRichtig. Wobei sich mir nicht erschließt, was das eine mit dem anderen zu tun hat.
Nun ja, er wundert sich über Leute die ihn selber zahlen oder zuzahlen. Ich wundere micht halt über Leute die ihn bezahlen lassen und das Ding völlig wertlos ist, weil die Fahrpraxis sich auf eine Einsatzfahrt und den Löschwasserbrunnen am Dienstabend im Jahr beschränkt. Dann lieber teilfinanziert und auch noch eine berufliche Verwendung.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)413358
Datum05.07.2007 17:1228523 x gelesen
Geschrieben von Paul WölfelIn Österreich gibt es das System des Feuerwehrführerscheins.
Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Feuerwehrschule und die praktische zum Teil mit Fahrschulfahrzeugen und zum Teil mit Feuerwehrfahrzeugen.
Im NÖ macht man dann einen ganz normalen Führerschein nur das dieser erheblich billiger ist. Im Burgenland ist meines Wissens nach der Führerschein nur für Feuerwehrfahrzeuge gültig.
Wer zahlt diesen Führerschein? (Über die fragwürdigen Unterschiede zum normalen FS brauchen wir wohl nicht zu diskutieren...)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorMich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg413361
Datum05.07.2007 17:1928382 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannNun ja, er wundert sich über Leute die ihn selber zahlen oder zuzahlen. Ich wundere micht halt über Leute die ihn bezahlen lassen und das Ding völlig wertlos ist, weil die Fahrpraxis sich auf eine Einsatzfahrt und den Löschwasserbrunnen am Dienstabend im Jahr beschränkt. Dann lieber teilfinanziert und auch noch eine berufliche Verwendung.

Hierzu ist die jeweilige Feuerwehrführung gefragt, denn ist die Aufgabe dieser dafür zu sorgen, dass die FA mit den seitens der Kommune bereitgestellten Gerätschaften umgehen können und diese auch sicher beherrschen.
Denn wenn etwas mal passieren sollte, was ja keiner hofft, dann muss der Kdt. seinen Kopf hinhalten.
Daher ist eine Anordnung von Maschinisten-/Fahrerdiensten seitens der Führung reiner Selbstschutz. (und auch sinnvoll!)


Gruß
Michael
____________________________________

Ausschließlich meine eigene Meinung!

Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org!

Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei...

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen413367
Datum05.07.2007 17:2528616 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannNun ja, er wundert sich über Leute die ihn selber zahlen oder zuzahlen. Ich wundere micht halt über Leute die ihn bezahlen lassen und das Ding völlig wertlos ist, weil die Fahrpraxis sich auf eine Einsatzfahrt und den Löschwasserbrunnen am Dienstabend im Jahr beschränkt.

OK. Das sollte natürlich nicht sein - und hier ist die Führungs gefordert, dass man Maßnahmen ergreift, dieses Problem zu bekämpfen.
Da gibts genug Möglichkeiten, wenn man will.

Geschrieben von Christian BergmannDann lieber teilfinanziert und auch noch eine berufliche Verwendung.

Wenns denn geht. OK. Du mußt aber auch Leute haben, die die Möglichkeit haben, ihn beruflich zu nutzen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.413369
Datum05.07.2007 17:2828428 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppFrag mal die Gemeinderatsmitglieder ...
Die bekommen eine Aufwandsentschädigung. Ist auch bei Feuerwehrs möglich. Reich wird da keiner bei.

Geschrieben von Sebastian Krupp... oder andere Ehrenamtler, ...
Welche hättest Du denn gerne?
- Schuldnerberatung,
- Hospizhilfe,
- Mitarbeiter von z.B. DIE TAFEL e.V. o.ä.
- Schiedsleute (ausserhalb des Sportes),
- Bewährungshilfe,
- alle Arten von Sorgentelefonen,
- Altenbetreuung,
- leitende Mitglieder in Vereinen,
- usw.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP413371
Datum05.07.2007 17:3728432 x gelesen
Warum gibt es denn keinen reinen Feuerwehrführerschein? Es gibt viele Beschränkungen, die im Führerschein eingetragen werden können. Da lönnte auch stehen, "Darf nur Sonder KFZ Feuerwehr fahren" oder so ähnlich.
Antwort: es gibt ihn nicht, weil ihn kein (Politiker) will. Er kostet ja das glieche wie ein ziviler, nur da er rein für die FW Nutzbar wär, müsste ihn die Verwaltung ja voll zahlen. Also lassen wirs lieber gleich... Diese Diskussion, ich zahle den Führerschein nicht voll, da du ihn ja auch privat nutzen kannst ist so alt wie die Wärmefensterdiskussion (oder noch älter).


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)413373
Datum05.07.2007 17:4028411 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDie bekommen eine Aufwandsentschädigung. Ist auch bei Feuerwehrs möglich. Reich wird da keiner bei.
Würde von denen einer 500 für'n FS auf den Tisch legen, oder macht da jemand ein Seminar auf eigene Kosten, was ihm beruflich nix bringt?

Geschrieben von Christian BergmannWelche hättest Du denn gerne?Solche, die ihr "Hobby"
a) für eine Kommune,
b) in einer Aufgaber, zu der diese Kommune gesetzlich verpflichtet ist, und
c) zu der sie auch mittels Verpflichtung berufen wurden.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)413377
Datum05.07.2007 17:4528630 x gelesen
In Österreich ist der Feuerwehrführerschein
a) mit einem geringeren Mindestalter und
b) mit einer höheren Promillegrenze
verbunden. Wenn wir solche Änderungen brauchen, damit unsere roten Autos bewegt werden können, dann gute Nacht.


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP413379
Datum05.07.2007 17:4928422 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kruppa) mit einem geringeren Mindestalter und
b) mit einer höheren Promillegrenze

Nein, heißt das vor dem 18. und mit 1,2 Promille?
Das wollen wir sicher nicht!


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz413380
Datum05.07.2007 17:5528434 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDann lieber teilfinanziert und auch noch eine berufliche Verwendung.

D.h. jeder, der von der Gemeinde den Führerschein bezahlt bekommt soll in einen Beruf wechseln, in dem er Großfahrzeuge bewegt?
D.h. Umschulung für SChreiner, Bürokaufleute, Elektriker, Erzieherinnen, ... ?


Manuel


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AutorPete8r S8., Aholming / BY413381
Datum05.07.2007 17:5528393 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmann...und das Ding völlig wertlos ist, weil die Fahrpraxis sich auf eine Einsatzfahrt und den Löschwasserbrunnen am Dienstabend im Jahr beschränkt.

Das ist aber unabhängig davon, wer den Schein bezahlt und ich stufe es dann mal in die Kategorie "Ausbildungsmängel" ein. Was glaubst du, wie oft wir uns von bestimmten Gemeinderäten (es sind immer die selben) anhören müssen, dass wir zu viel "spazieren" fahren. Es ist einfach notwendig, dass jeder MA mit dem Fahrzeug umgehen kann und dazu hilft nur eins: Fahren, fahren und nochmal fahren.

Geschrieben von Christian BergmannDann lieber teilfinanziert und auch noch eine berufliche Verwendung.

Dann sag mir mal, wie ich als Informatiker diesen Führerschein beruflich einsetzen soll. Bin auf deine Vorschläge gespannt.

Meine Fahrleistung bei der FW liegt übrigens bei weit über 1000 km/Jahr. Kommt daher, dass ich als JW natürlich viel mit den Kids draussen unterwegs bin.

Gruß
Peter


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AutorPete8r S8., Aholming / BY413382
Datum05.07.2007 18:0128407 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsNein, heißt das vor dem 18. und mit 1,2 Promille?
Das wollen wir sicher nicht!


Zum Alter kann ich nichts sagen, aber die Promillegrenze liegt bei 0,5 im Gegensatz zu den 0,0 die ansonsten in at für Fahrzeuge über 7,5 to gelten.

Als die Promillegrenze für LKW damals gesenkt wurde gab es einen Aufschrei der Feuerwehren und Pessimisten sahen ganz Österreich schon in Schutt und Asche liegen, weil nach dem Feierabendbier niemand mehr ein LF bewegen durfte. Das war die Geburtsstunde des FW-Führerscheins.

Gruß
Peter


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP413384
Datum05.07.2007 18:0628446 x gelesen
Das darf bei uns auch heute keiner! Wenn mich natürlich einer anlügt kann ichs nicht ändern.
Übrigens gilt das auch für PA und wenns extrem ist auch für den ganzen FW Dienst (bei dem Einsatz)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)413385
Datum05.07.2007 18:2428504 x gelesen
Altersgrenze ist, soweit ich das noch im Kopf hab, 21. Feuerwehr-LKW-führerschein darf man dort direkt mit 18 machen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP413386
Datum05.07.2007 18:4028399 x gelesen
Ich kann mich an die LFS Außenstelle Bad Kreuznach erinnern, dort war irgendeine Fahrschule der Landwirtschaftsschule. Die Landwirte konnten dort (gespondert?) den Führerschein machen. Warum bietet eine LFKS nicht sowas? Wäre das rechtlich möglich?


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz413387
Datum05.07.2007 18:4228503 x gelesen
Hallo,

na, dann gibt die mal ein Gemeinderatsmitglied Auskunft hierzu: Als Gemeinderatsmitglied steht mir Sitzungsgeld für jede Gemeinderatssitzung zu. Exakt diesen Betrag spenden wir alle in unserem Ort geschlossen wieder für Sonderausgaben und Zwecke, für die sonst die Gemeinde kein Geld hätte (z.B. Seniorenfeier usw.).
Meinst du, als ehrenamtlich Tätiger in anderen Vereinen oder auch der Gemeinde hätte ich nicht irgendwo finanziellen Idealismus gehabt? Als Schriftführer eines Sportvereins habe ich auch den PC mit Drucker selbst gestellt und auch die Verbrauchskosten (Papier, Toner) nie abgerechnet. Auch sowas ist finazieller Idealismus, bei der Feuerwehr ist's genauso. Vielleicht bin ich aber auch nur zu blöd, dass ich nicht alles auf den letzten Cent abrechne...

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz413388
Datum05.07.2007 18:5028571 x gelesen
Ach ja, noch zum Thema Führerschein:

Bei uns wurde eine kostengünstige Lösung gefunden. Neben den paar Feuerwehrlern der Stützpunktwehr (dort gibt es Klasse C-Fahrzeuge) wurde der Führerschein auch den Mitgliedern der Ortswehren angeboten (ohne Klasse C-Fahrzeuge).
Die Kosten für die Mitglieder der Stützpunktwehr wurden voll übernommen, bei den anderen wurde nur das Fahrzeug (ein Feuerwehrfahrzeug) kostenlos zur Verfügung gestellt. Dadurch fielen nur Kosten für den Fahrlehrer an (und für die Kommune die Betriebskosten des Feuerwehrfahrzeuges) und durch die dann mehr als 20 Führerscheinbewerber konnte gegenüber nur ca.5 ein deutlich günstigerer Preis bei der Fahrschule ausgehandelt werden. Somit konnten die Mitglieder der Ortswehren den Führerschein Klasse C inkl. aller Gebühren und Nebenkosten für deutlich unter 500,-? machen. Im Gegenzug mussten sie sich 2 Jahre verpflichten (für die Kosten der Bereitstellung des Fahrzeuges). Ein faires Angebot, von dem die Gemeinde praktisch keine Mehrkosten gegenüber der reinen Ausbildung der Stützpunktwehrleute hatte (die Mehrkosten des LKW wurden von den Rabatten der Fahrschule wieder aufgehoben) und man hat bei Bedarf (Klasse C bzw. C1-Fahrzeuge bei den Ortswehren) auch dort schon einen Grundstock an Fahrern.

Gruß,
Michael


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP413389
Datum05.07.2007 18:5128403 x gelesen
Hallo Kollege, sowas tue ich auch. Als wir das jedoch in unserem Fw-Ausschuss vorschlugen, hättet ihr mal die Gesichter der Nicht-Fw-Mitglieder sehen sollen...
Da werden bei jeder Sitzung mal eben 2 FME´s "verprasst". Und entscheiden darf der Ausschuss eh nix...


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP413390
Datum05.07.2007 18:5328373 x gelesen
Also habt ihr ein Fw-Fahrschulauto?


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen413391
Datum05.07.2007 18:5328424 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Carmen FuchsIch kann mich an die LFS Außenstelle Bad Kreuznach erinnern, dort war irgendeine Fahrschule der Landwirtschaftsschule. Die Landwirte konnten dort (gespondert?) den Führerschein machen. Warum bietet eine LFKS nicht sowas? Wäre das rechtlich möglich?

... möglich wäre das vermutlich schon ! Aber auch dort geht das nicht umsonst - es kommen ja dort auch noch Unterkunft und Lohnausfall dazu ... wird also eher teurer als lokal.
Und was meinst Du woraus sich die LFSn i.d.R. finanzieren ... richtig: aus der Feuerschutzsteuer. Das ist übrigens der gleiche Topf aus dem die meisten Länder Fw-Projektförderung (Fw-Fzg. und FwH) betreiben. Und auch da kann ich jeden Euro nur einmal ausgeben. Also: Führerscheine oder Fw-Fzg. ...

Gruss
Gerhard


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP413392
Datum05.07.2007 18:5728445 x gelesen
Naja, das Geld sitzt beim Land für die LFKS noch sehr locker... Was die wollen bekommen die (derzeit noch). Und ein zusätzliches Fahrzeug bräuchten die ja nicht, man könnte ja umrüsten. Wäre dann nur noch der Fahrlehrer.
Das mit dem Verdienstausfall würde ich nicht so eng sehen, wer schon die Möglichkeit bekäme zum Null-Tarif den Schein zu machen, der müsste halt drauf verzichten.


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen413395
Datum05.07.2007 19:3128435 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Carmen FuchsNaja, das Geld sitzt beim Land für die LFKS noch sehr locker... Was die wollen bekommen die (derzeit noch). Und ein zusätzliches Fahrzeug bräuchten die ja nicht, man könnte ja umrüsten. Wäre dann nur noch der Fahrlehrer.

... die bräuchten:
- einen Fahrlehrer
- ein geeignetes Fahrzeug (und das ist kein LF, weil m.W. dies einige der Voraussetzungen eines Fahrschulfahrzeuges i.d.R. nicht erfüllt) - und die vorhandenen Fzg. der LFS ja auch nicht aus Jux und Dollerei da sind
- Unterkunftskapazität (geht zumindest zu Lasten anderer Lehrgänge)
- Geld für Lohnausfallerstattung

... und das Ganze wird bezahlt von dem Geld, das ansonsten für Projektförderung verwendet werden könnte ... eben den Mitteln aus der Feuerschutzsteuer (schon der Fahrlehrer ist 2-3 Förderungen für LFs im Jahr weniger)

Und wenn ich jetzt für Hessen rechne:
46 Lehrgangswochen je 35h macht ca. 1600 Fahrstunden im Jahr (Theorie noch nicht gerechnet ... wie machen wir die eigentlich, wenn man pro Woche vieleicht zwei Fahrschüler pro Fahrlehrer hat). Bei 16h (?) pro Fahrschüler macht das 100 Fahrschüler pro Jahr und Fahrlehrer -> daraus folgt bei einem Fahrlehrer: jede der 436 Kommunen (mit 2000 Fw-Standorten) könnte jedes 4.-5. Jahr jemanden zum Führerschein schicken ...
Ist ein "Tropfen auf den heißen Stein" ...

Gruss
Gerhard


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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau413433
Datum05.07.2007 22:4928436 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlGibts hier eine entsprechende Regelung als Vorgabe/Orientierung?
á la: pro Fahrzeug sollten mindestens x Fahrer mit entsprechender Fahrerlaubnis zur Verfügung stehen


Unsere "Aufsichtsbehörde" schreibt das so vor.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern413464
Datum06.07.2007 09:5228313 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von David JohoUnsere "Aufsichtsbehörde" schreibt das so vor.
Wirkt auf den ersten Blick recht sinnvoll! Zumal es ja ausdrücklich "Mindestbestände" darstellt.

Wie ist das bei euch bezüglich der Kostenübernahme geregelt?


Grüße
Magnus


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)413506
Datum06.07.2007 13:5128395 x gelesen
Geschrieben von Carmen FuchsAls wir das jedoch in unserem Fw-Ausschuss vorschlugen, hättet ihr mal die Gesichter der Nicht-Fw-Mitglieder sehen sollen...
Da werden bei jeder Sitzung mal eben 2 FME´s "verprasst". Und entscheiden darf der Ausschuss eh nix...
Wofür gibt's dann so einen Ausschuss? Wie groß ist eure Kommune und eure Feuerwehr, dass entsprechende Vorbeschlüsse, sofern nötig, nicht durch den Hauptausschuss mit übernommen werden können?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.413536
Datum06.07.2007 16:0128333 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidt
D.h. jeder, der von der Gemeinde den Führerschein bezahlt bekommt soll in einen Beruf wechseln, in dem er Großfahrzeuge bewegt?
D.h. Umschulung für SChreiner, Bürokaufleute, Elektriker, Erzieherinnen, ... ?

Ja, wenn man 3/4 meiner Postings nicht betrachtet, kommt das wohl raus. Ansonsten könnte man noch draus lesen, wie gut ich es finde einen Führerschein voll finanzieren zu lassen und dann mit Null Fahrpraxis eine SoSi-Fahrt zu vollführen.
Die Aussage die im Raum stand: "Wenn ich den nur für Feuerwehrs brauche, soll den gefälligst die Kommune auch voll zahlen. Eigenes finanzielles Engagement ist dann sinnlos." Sehe ich ja persönlich auch ein. Folge ist dann aber, dass jemand mit seine niedlichen 20 Fahrstunden auf einmal dann hinterm Steuer des WLF sitzt. Und vielleicht sonst im Jahr Opel Corsa fährt, der ein ganzes Stück kürzer als ein Atego ist.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz413539
Datum06.07.2007 16:1728336 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDie Aussage die im Raum stand: "Wenn ich den nur für Feuerwehrs brauche, soll den gefälligst die Kommune auch voll zahlen. Eigenes finanzielles Engagement ist dann sinnlos." Sehe ich ja persönlich auch ein.

Ja.
Genauso wie ich meine anderen bei der Feuerwehr erworbenen Ausbildungen auch nur für die Feuerwehr nutze.
(außer jemand im persönlichen Umfeld benötigt dummerweise erste Hilfe)

Geschrieben von Christian Bergmannolge ist dann aber, dass jemand mit seine niedlichen 20 Fahrstunden auf einmal dann hinterm Steuer des WLF sitzt. Und vielleicht sonst im Jahr Opel Corsa fährt, der ein ganzes Stück kürzer als ein Atego ist.
Ja, das Problem kenne ich durchaus aus. Mein Privat-PKW ist auch klein und handlich.

Nur wird man dieses Problem nur dann nicht haben, wenn in der FF zufällig genügend Personen sind die neben der Feuerwehr regelmäßig Großfahrzeuge bewegen.
Da fallen mir aus meiner Einheit akut nur 4 Personen ein. Davon nur einer mit Fahrzeugen über 7,5t.
Und nur mit diesen 4 Personen als Maschinist wäre ein Großfahrzeug nicht hinreichend sicher mit einem Fahrer zu besetzen.

Also: was tun?
Man kann nur zusehen, dass jeder Fahrer mit dem entsprechenden Großfahrzeug-Führerschein langsam an das Fahrzeug herran geführt werden und für diese Spezialisten die kontinuierliche Übung mit dem Einsatzgerät "Fahrzeug" so selbstverständlich ist wie für Mitglieder der ABC-Einheit der Umgang mit deren Spezialgerät.


Manuel, dessen RTW auch deutlich kleiner ist als ein 12t-LF


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.413540
Datum06.07.2007 16:1828442 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidDas ist aber unabhängig davon, wer den Schein bezahlt und ich stufe es dann mal in die Kategorie "Ausbildungsmängel" ein. Was glaubst du, wie oft wir uns von bestimmten Gemeinderäten (es sind immer die selben) anhören müssen, dass wir zu viel "spazieren" fahren. Es ist einfach notwendig, dass jeder MA mit dem Fahrzeug umgehen kann und dazu hilft nur eins: Fahren, fahren und nochmal fahren.
Das sollte, neben einem Fahrsicherheitstraining, obligatorisch sein. Man muss ja nach einem Dienstabend nicht den direkten Weg zum Feuerwehrhaus zurücknehmen. Setzt natürlich voraus, dass man die Ausbildung ausserhalb macht.

Geschrieben von Peter SchmidDann sag mir mal, wie ich als Informatiker diesen Führerschein beruflich einsetzen soll. Bin auf deine Vorschläge gespannt.
SCSI-Bus, paraleller-Bus, ... ;-)
Aber bei Deiner:Geschrieben von Peter Schmid[...] Fahrleistung [...] liegt übrigens bei weit über 1000 km/Jahr.
dürfte es für Dich ja ausreichend sein. Aber es wird bei den Maschinisten der Feuerwehr Alholming vielleicht auch jemanden geben, der gerade mal die FP unfallfrei findet und trotzdem fährt. Sind wir aber bei den oben beschriebenen Ausbildungsmängel.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau413671
Datum07.07.2007 16:1028311 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlWirkt auf den ersten Blick recht sinnvoll! Zumal es ja ausdrücklich "Mindestbestände" darstellt.

Wir haben für alle Funktionen Mindestbestände.

Geschrieben von Magnus HammerlWie ist das bei euch bezüglich der Kostenübernahme geregelt?

Da FW auch im Kt. Aargau(CH) Sache der Kommunen ist, unterschiedlich.
Generell sind hier aber die wenigsten Leute bereit etwas an ihren Führerschein zu bezahlen.
Wobei die Fahrstunden für C1(Feuerwehr) auf allen LF >7.5t gemacht(durch Ausbilder der Ortswehr) werden können.

Ausserdem wird bei Aushebungen generell darauf geachtet wer schon C hat.

Und Motorfahrer der Armee (viele C1[bis 7.5t]) müssen nur eine praktische Prüfung auf LF> 7.5t machen

Wegleitung für die Feuerwehr über die Erteilung des Führerausweises der Unterkategorie C1


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz413674
Datum07.07.2007 17:1728246 x gelesen
Hallo,

so ähnlich. Es gab bei uns einen RW2 (1113er Mercedes Hauber), der mit einer Doppelbedienung ausgerüstet war und der als Fahrschulfahrzeug bei Bedarf benutzt wurde. Die Doppelbedieung war zumindest damals nicht sehr teuer und lohnte sich schon nach wenigen Ausbildungsfahrten. Inzwischen ist das Fahrzeug ausgemustert. Außerdem haben sich die Richtlinien für Fahrschulfahrzeuge weitgehend geändert, so dass bei den meisten Wehren heutzutage keine geeigneten Fahrzeuge mehr vorhanden sein dürften, die als Fahrschulfahrzeuge eingesetzt werden könnten.

Gruß,
Michael


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AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW413722
Datum08.07.2007 10:0428389 x gelesen
Hallo Christian,
In meinem Betrag ging es ums bezahlen des Führerscheins. Klar ist es damit nicht getan, den Schein zu machen und dann sich mit ein paar Übungs- und Einsatzfahrten zu begnügen. Es müssen jährlich Fahrerschulungen durchgeführt werden und vor allem die Jungmaschinisten ein Fahrsicherheitstraining erhalten. Die Weiterbildung in der Wehr, die absolut notwendig ist, hat aber nichts mit der Bezahlung des Führerscheins zu tun.

mfg Albrecht Kaiser


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AutorMike8 K.8, Pegau / Sachsen413752
Datum08.07.2007 13:3328336 x gelesen
Hallo,

Wir hatten das Problem, dass wir großen Mangel an Maschinisten bzw. an Kameraden die keinen LKW ? Führerschein besitzen hatten.
Nach Aussprache mit dem Bürgermeister, gab es zügig eine Lösung. Seit ca. 4 Jahren gehen jedes Jahr 3 Kameraden, zum LKW ? Fahrschule auf Kosten der Stadt, es hängt ? nur ?eine 10 Jahres Verpflichtung daran was aber als Legitim bezeichnet werden kann.

Selbst unsere 6 Ortsfeuerwehren haben die Chance den Führerschein zu erlangen.

Also die Kommune sollte in der Richtung der Freiwilligen Feuerwehr entgegen kommen. Die auch sicher bei den Fahrschulen ihre Vergünstigungen bekommen, bei uns ist es jedenfalls der Fall.

MFG
Köhler

Feuerwehr Groitzsch


KJF Leipziger Land


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AutorPaul8 W.8, Neusiedl am See / Burgenland413823
Datum08.07.2007 18:5628350 x gelesen
Zum Teil das Land und zum Teil die FW d.h. die Gemeinde.

bzgl Alter und Promile:
Am Beginn musste man für den FW-Führerschein ansuchen, ging jedoch nur wenn man schon C-Schein Besitzer war. Diese Regelungen sind jetzt aber im Gesetzt verankert und man darf mit LKW über 7,5 to schon unter 21 fahren, d.h. mit 18. Promile gilt 0,5 %o , bei uns in der FW gibt es jedoch die Regelung 0,0 %o.

Der FW-Führerschein, welchen man in der LFS machen kann, ist ein richtiger Führerschein und nicht so wie der erste ein Zusatz (welchen man jetzt nicht mehr benötigt).


mfg Paul Wölfel
Meine Beiträge sind meine persönliche Meinung

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz413826
Datum08.07.2007 19:0028413 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard Bayer- ein geeignetes Fahrzeug (und das ist kein LF, weil m.W. dies einige der Voraussetzungen eines Fahrschulfahrzeuges i.d.R. nicht erfüllt) - und die vorhandenen Fzg. der LFS ja auch nicht aus Jux und Dollerei da sind

Zumindest der Punkt dürfte kaum ein Problem darstellen. WLFs, die die nötigen Anforderungen an derzeitige FW-Fahrzeuge erfüllen, sind vorhanden. Und wenn man so den km-Stand der meisten Fahrzeuge an Landesfeuerwehrschulen sieht, stehen die sich relativ oft die Räder eckig.

Gruß,
Michael


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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen414246
Datum10.07.2007 14:1228372 x gelesen
Hallo,


ist doch ganz einfach:

Gemeinde A hat genug Fahrer und bezahlt neuen den Führerschein.

Gemeinde B nicht..........

Jetzt liegt es an den Kameraden der Gemeinde B eben

a) Den ,,Depp" zu machen privates Geld zu investieren

oder

b) mal eiskalt die Fahrzeuge stehen zu lassen bis Gemeinde B eben die notwendigen Vorraussetzungen schafft das Ihre Fahrzeuge auch bewegt werden.

Liegt an EUCH! an sonst niemandem.


Dirk


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AutorCars8ten8 G.8, Groß Kreutz (Havel), OT Jeseri / Brandenburg416083
Datum20.07.2007 09:5628589 x gelesen
Na hallo,

der von Dir beschriebene (volle Kostenübernahme samt Verpflichtung) ist der richtige Weg!

Ich hatte diesen Weg in unserer Gemeinde auch vorgeschlagen, man war aber der Meinung da gäbe es rechtliche Bedenken, sprich ein FW-Angehöriger soll irgendwo mal geklagt haben und es wurde festgestellt, dass diese Verpflichtung auf Zeit nicht rechtmäßig wäre und er keinen Eigenanteil zahlen mußte.

Meinen weiteren Argumenten, dass ich als Wehrleiter ja eh nur -ich will mal sagen- seßhaft/zuverlässige Kameraden in den Genuss eines Klasse C-Scheines kommen lasse (natürlich mit Härtefallregelung) wurde auch nicht gefolgt.
Man möchte nun eine 50% Zuzahlungsregelung. (Wer soll das aus eigener Tasche zahlen?)

Kennt jemand vielleicht einen rechtlich sauberen Vertragsentwurf "volle Kostenübernahme bei mehrjähriger Verpflichtung" und könnte diesen posten oder schicken ?

Danke, Carsten
null


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg416087
Datum20.07.2007 10:2428360 x gelesen
Geschrieben von Carsten GrothMan möchte nun eine 50% Zuzahlungsregelung. (Wer soll das aus eigener Tasche zahlen?)

Hallo,

da gibt es eine ganz einfache Möglichkeit! Der Bürgermeister und die Verwaltung stellen zukünftig die Fahrer und Maschinisten der Feuerwehr! Die dürfen den Führerschein auch gerne ohne Verpflichtungserklärung machen.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorMark8us 8K., Straubenhardt / Baden-Württemberg416105
Datum20.07.2007 14:4528320 x gelesen
Meines Wissens ist es, zumindest in BW, gängige Praxis das die Kostenübernahme des Führerscheines durch die Gemeinde mit einer mehrjährigen Verpflichtung des FA verbunden ist. Rein juristisch ist dies allerdings mehr als fragwürdig da es sich in einem solchen Fall um einen Knebelvertrag handelt und dieser sittenwidrig ist. Dies ist den Gemeindeverwaltungen auch sehr wohl bewusst - man möchte dieses letzte "Druckmittel" allerdings nicht ganz aus der Hand geben um möglichst zu verhindern das hier Steuergelder verschleudert werden. Auf einen Prozess bezüglich einer Rückerstattung durch einen FA wg. vorzeitigen Austrittes wird sich eine Gemeinde wahrscheinlich nicht einlassen - zumindest ist mir solch ein Fall nicht bekannt.

M. Keller


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AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz416144
Datum20.07.2007 19:1928427 x gelesen
Hallo zusammen!
Geschrieben von Carsten GrothNa hallo,

der von Dir beschriebene (volle Kostenübernahme samt Verpflichtung) ist der richtige Weg!

Ich hatte diesen Weg in unserer Gemeinde auch vorgeschlagen, man war aber der Meinung da gäbe es rechtliche Bedenken, sprich ein FW-Angehöriger soll irgendwo mal geklagt haben und es wurde festgestellt, dass diese Verpflichtung auf Zeit nicht rechtmäßig wäre und er keinen Eigenanteil zahlen mußte.

Weis da jemand was näheres? Aktenzeichen ? Über Hinweise wäre ich sehr dankbar!

Grüsse


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt511338
Datum26.09.2008 17:4726355 x gelesen
Magdeburg/MZ. Den freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt droht eine weitere Einschränkung ihrer Einsatzbereitschaft: Das Innenministerium bestätigte MZ-Informationen, wonach es immer schwieriger werde, Fahrer für Einsatzfahrzeuge zu bekommen. Ursache dafür ist eine seit 1999 geltende Regelung der EU, wonach Führerscheinneulinge mit der Klasse B (früher 3) nur noch Fahrzeuge bis 3,5 statt 7,5 Tonnen steuern dürfen. Die meisten Einsatzfahrzeuge wiegen mehr als 3,5 Tonnen.

Kommunen in Sorge

"Es gibt große Sorgen in den Städten und Gemeinde, wie sie künftig ihre Fahrzeuge zum Einsatz bekommen sollen", sagte der Sprecher des Magdeburger Innenministeriums, Martin Krems. Zwar sei bislang noch kein Fall bekannt, wo infolge der EU-Regelung ein Einsatz nicht gefahren werden konnte. "Dieses Problem wird früher oder später aber auftauchen, je mehr junge Leute in die Feuerwehren kommen", so Krems.

In einigen deutschen Städten gibt es daher Überlegungen, den Feuerwehrmännern und -frauen die 2 000 Euro teure Führerschein-Prüfung für die Lkw-Klasse C zu bezahlen. Im sachsen-anhaltischen Innenministerium hält man das aber aufgrund der Finanzsituation der Kommunen im großen Stil nicht für umsetzbar.

Dabei hätte das Problem überhaupt nicht auftreten müssen. Denn die EU hat ihren Mitgliedsstaaten Sonderregelungen für solche Fälle ermöglicht. "Bundesverkehrsminister Tiefensee hat eine solche Regelung aber verschlafen", sagt der CSU-Europaabgeordnete Marcus Felber. Das stimmt allerdings nicht ganz: Wolfgang Tiefensee (SPD) hat durchaus eine Regelung geschaffen, allerdings nur für Katastrophenschutzdienste des Bundes, wie etwa das Technische Hilfswerk (THW). Die Feuerwehren ließ er tatsächlich außen vor. "Das ist völlig unverständlich, schließlich leisten die Feuerwehren einen wichtigen Beitrag für den Katastrophenschutz", so Krems. Das Innenministerium unterstütze daher einen Antrag des Freistaates Bayern in der Sitzung des Innenausschusses des Bundesrates kommende Woche, mit einer Gesetzesnovelle die Ausnahmeregelung auch auf Feuerwehren auszudehnen. Ein Ansinnen, das auch vom Deutschen Feuerwehrverband unterstützt wird. Doch dagegen formiert sich bereits in Sachsen-Anhalt Widerstand: Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre (CDU) lehnt eine solche Regelung ab, sagte Daehres Sprecher Harald Kreibich. "Wir können doch nicht jemanden ohne gültigen Führerschein hinter das Lenkrad eines Lkw lassen, nur weil er nicht das nötige Geld für die Ausbildung hat", so Kreibich. Man suche aber in "noch nicht abgeschlossenen Gesprächen" mit dem Innenministerium nach einer Lösung des Problems.

Zusätzliche Schulung?

Die könnte möglicherweise in einer Schulung der betroffenen Feuerwehrleute mit der B-Lizenz an der Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge liegen, die dem Innenministerium untersteht. "Das THW macht solche Schulungen für seine Mitglieder auch", so Kreibich. Freilich koste auch eine solche Zusatzschulung Geld. Doch eine finanzielle Belastung für den Steuerzahler - entweder über die Kommunen oder über das Land - will das Innenministerium laut Sprecher Krems vermeiden. Man setze daher auf die rechtliche Lösung.

Ob es dazu kommt, ist Kreibich zufolge aber fraglich: "Der Vorschlag Bayerns ist noch in der Abstimmung. Ob er auf die Tagesordnung des Bundesrates kommt, steht noch nicht fest."

MZ 19.09.2008


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen511341
Datum26.09.2008 18:0526112 x gelesen
Geschrieben von MZIn einigen deutschen Städten gibt es daher Überlegungen, den Feuerwehrmännern und -frauen die 2 000 Euro teure Führerschein-Prüfung für die Lkw-Klasse C zu bezahlen. Im sachsen-anhaltischen Innenministerium hält man das aber aufgrund der Finanzsituation der Kommunen im großen Stil nicht für umsetzbar.

Es würde ja ausreichen wenn mein eine gewisse Anzahl von FA auf Kosten der Kommune ausbildet (halt entsprechend des Bedarfs) - scheint ja in vielen anderen Orten dieser Republik zu gehen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW511348
Datum26.09.2008 19:4426060 x gelesen
Hallo,
die Diskussion um den Führerschein Klasse C scheint unendlich zu sein. Mit jedem Vorstoß für eine Sonderregelung der Politiker wird das Problem nicht kleiner oder verschwindet, sondern wird nur größer.
Größer deshalb, weil einige Mandatsträger mit ihren unsinigen Vorstößen eine Erwartungshaltung bei den Komunen auf Sonderregelungen erzeugen, (die es hoffentlich nie gibt), und damit wertvolle Zeit verstreichen lassen, in der immer mehr ältere FA als Fahrer wegfallen. Das einzige Problem sind die Finanzen die die Komunen bereistellen müssen und die sie derzeit oftmals lieber in Prestigeobjekte stecken als in die Sicherheit ihrer Bürger zu investieren.
mit ferundlichen Grüßen
a.kaiser


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AutorMark8us 8H., Siegen / NRW511363
Datum26.09.2008 23:4026124 x gelesen
Geschrieben von Maik Zeugner (MZ 19.09.2008) Denn die EU hat ihren Mitgliedsstaaten Sonderregelungen für solche Fälle ermöglicht. "Bundesverkehrsminister Tiefensee hat eine solche Regelung aber verschlafen", sagt der CSU-Europaabgeordnete Marcus Felber. Das stimmt allerdings nicht ganz: Wolfgang Tiefensee (SPD) hat durchaus eine Regelung geschaffen, allerdings nur für Katastrophenschutzdienste des Bundes, wie etwa das Technische Hilfswerk (THW). Die Feuerwehren ließ er tatsächlich außen vor. "Das ist völlig unverständlich, schließlich leisten die Feuerwehren einen wichtigen Beitrag für den Katastrophenschutz", so Krems.

Zusätzliche Schulung?

Die könnte möglicherweise in einer Schulung der betroffenen Feuerwehrleute mit der B-Lizenz an der Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge liegen, die dem Innenministerium untersteht. "Das THW macht solche Schulungen für seine Mitglieder auch", so Kreibich.


Ich glaub da hat jemand die "THW Fahrgenehmigung" irgentwie missverstanden. Ich zitiere mal aus der Fahrgenehmigung: "Die THW Fahrgenehmigung gelten nur in Verbindung mit [...] der güligen Fahrerlaubnis gem. FeV." Die THW Fahrgenehmigung ersetzt KEINEN Führerschein, der muß nach wie vor "ganz normal" erworben werden. Wer einen THW-LKW fahren will, muß vorher nen Führerschein Klasse C bzw CE gemacht haben. Die THW Fahrgenehmigung muß ZUSÄTZLICH zum zivilen Führerschein gemacht werden, damit man überhaupt THW Fahrzeuge bewegen darf. Dies gilt auch für Kfz <3,5t.

mfg. Markus


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen511364
Datum26.09.2008 23:5726038 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus HaastertDie THW Fahrgenehmigung muß ZUSÄTZLICH zum zivilen Führerschein gemacht werden, damit man überhaupt THW Fahrzeuge bewegen darf

richtig. Und wenn man nach dem Erwerb der Fahrgenehmigung nicht an der jährlichen Kraftfahrerweiterbildung teilnimmt, ist man die Fahrgenehmigung auch wieder los.

Grüße

Micha

THW Preetz: Weitere Infos zur Kf-Ausbildung


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AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW511383
Datum27.09.2008 13:0226047 x gelesen
Hallo,
soweit ich informiert bin, gibt es an den Landeskatschutzschulen den Lehrgang "Ausbilder Kraftfahrer",
(ich durfte den zumindest vor 20 J. absolvieren), die dann an den Standorten die Fahrer ausbilden.
Dies wäre auch ein anzustrebendes Modell für die Feuerwehr.
mfg
a.kaiser


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg511393
Datum27.09.2008 15:4625903 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfUnd wenn man nach dem Erwerb der Fahrgenehmigung nicht an der jährlichen Kraftfahrerweiterbildung teilnimmt, ist man die Fahrgenehmigung auch wieder los.

Hallo,

das waere auch fuer die Feuerwehr ein Schritt in die richtıge Richtung!

Mit freundlichen Urlaubsgruessen aus der Tuerkei

Gerhard Pfeıffer


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen511398
Datum27.09.2008 16:2225984 x gelesen
Geschrieben von Albrecht KaiserDies wäre auch ein anzustrebendes Modell für die Feuerwehr.

Setzt aber wiederum voraus, daß diese FA bevor sie am Standort entsprechend als FW-Kraftfahrer weitergebildet werden einen entsprechenden Führerschein für die erforderlichen Klassen haben.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW511403
Datum27.09.2008 17:2026020 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Marc DickeySetzt aber wiederum voraus, daß diese FA bevor sie am Standort entsprechend als FW-Kraftfahrer weitergebildet werden einen entsprechenden Führerschein für die erforderlichen Klassen haben.
wen man ein Fahrzeug fahren will, benötigt man überall die entsprechende Fahrerlaubniss, egal ob THW, BW oder FW. Ob dies nun den Komunen passt oder nicht, so ist die Gesetzeslage, und ein Führerschein kostet nun mal Geld, vor dem sich die Komunen drücken wollen.
mfg
albrecht


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen511411
Datum27.09.2008 17:4525903 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Albrecht Kaiserwen man ein Fahrzeug fahren will, benötigt man überall die entsprechende Fahrerlaubniss, egal ob THW, BW oder FW. Ob dies nun den Komunen passt oder nicht, so ist die Gesetzeslage, und ein Führerschein kostet nun mal Geld, vor dem sich die Komunen drücken wollen.

Richtig.

Nur meinen unsere Volksverdummer äh Politiker und Verbandsvertreter nur mit dem Fuß aufstampfen zu müssen und schon ist Ihre Welt wieder heile.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg511412
Datum27.09.2008 17:4526088 x gelesen
Geschrieben von Albrecht Kaiser...und ein Führerschein kostet nun mal Geld, vor dem sich die Komunen drücken wollen.

Richtig.

Und unsere schlauen Landespolitiker sowie unsere glorreichen Verbände (die damit m.E. wieder mal ihre Überflüssigkeit beweisen) lassen sich auch noch vor deren Karren spannen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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