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Thema | LKW-Führerscheine in der FFW | 95 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 413146 | |||
Datum | 05.07.2007 09:41 | 30989 x gelesen | |||
Hallo zusammen, mich würde interessieren, wie das Thema LKW-Führerscheine bei euch in den FFWs gehandhabt wird. Wird der Führerschein seitens der Kommune voll gezahlt oder gibt es andere Regelungen. Hintergrund: Wir haben nur einen "jungen" LKW-Fahrer, der Rest sind "ältere" Kameraden. Nun stehen wir vor der Entscheidung, wie wir es zukünftig regeln. Meine Meinung ist, dass ich für mein soziales Engagement nicht einsehe so viel Geld zu zahlen, nur um ein großes rotes Auto zu fahren. Mit dieser Meinung bin ich auch nicht alleine unter den "jungen" Kameraden in unserer FFW. Natürlich kann man den Führerschein auch privat nutzen, aber so viele Umzüge im Familien-/Bekanntenkreis gibt es nicht und geschäftlich brauche den als Industriekaufmann auch nicht! ____________________________________ Ausschließlich meine eigene Meinung! Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 413150 | |||
Datum | 05.07.2007 09:49 | 28868 x gelesen | |||
Hallo, ich kenne viele Kommunen, die das so regeln, dass sie dir den Führerschein ganz oder größtenteils bezahlen, du dich dafür im Gegenzug aber verpflichtest, in den nächsten X Jahren für den Einsatz- und Übungsdienst zur Verfügung zu stehen. Verlässt du die Feuerwehr vorzeitig, musst du die Kosten anteilig zurückzahlen, also 1/X der Zuwendung für jedes Jahr vor Fristablauf. Grüße Micha | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 413151 | |||
Datum | 05.07.2007 09:51 | 28684 x gelesen | |||
Hallo Michael, siehe z.B. hier: 'führerschein für die ffw' Bei mir wurden die Kosten komplett getragen, allerdings nicht von der Gemeinde sondern von der Regierung von Schwaben (ich bin als Helfer im KatSch verpflichtet). Auch ich habe den Führerschein bis heute noch kein einziges mal privat gebraucht und hätte ihn nicht gemacht, wenn ich die Kosten selbst hätte tragen müssen. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Stef8an 8P., Betzenstein / Bayern | 413152 | |||
Datum | 05.07.2007 09:52 | 28857 x gelesen | |||
Servus! Bei uns gibt es derzeit die Regelung, dass Feuerwehrangehörige einen Zuschuss in Höhe von 650 ? zum Erwerb der Klasse C erhalten. Im Gegenzug verpflichtet man sich, die nächsten 15 Jahre in der FF zu bleiben. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 413155 | |||
Datum | 05.07.2007 09:57 | 28679 x gelesen | |||
Hallo, diese Regelung wäre ja ein Beispiel für das, was ich gesagt habe. Mit Verlaub gesagt, halte diese Vereinbarung schon fast für einen Witz. Alle mir bisher bekannten Regelungen haben Laufzeiten zwischen 7 und 10 Jahren und decken 75- 100% der Kosten. Was passiert bei euch, wenn du die Feuerwehr nach 5 Jahren wegen Umzug verlassen musst ? Grüße Micha | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 413156 | |||
Datum | 05.07.2007 09:57 | 28577 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael AllmendingerMeine Meinung ist, dass ich für mein soziales Engagement nicht einsehe so viel Geld zu zahlen, nur um ein großes rotes Auto zu fahren. Mit dieser Meinung bin ich auch nicht alleine unter den "jungen" Kameraden in unserer FFW.Mit der Meinung bist du auch in der restlichen Welt nicht allein. Die Kommune hat einfach dafür zu sorgen, dass jederzeit genügend Fahrer zur Verfügung stehen. Sind nicht genügend Führerscheininhaber da, muss die Kommune die Leute zur Ausbildung schicken. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 413157 | |||
Datum | 05.07.2007 09:58 | 28578 x gelesen | |||
Wir kooperieren mit der Fahrschule einer benachbarten BF. Die Kommune bezahlt die gesamte Ausbildung bis auf die Prüfungsgebühren, eine "Verpflichtung" gibts nicht. Angeboten wird der Führerschein grundsätzlich jedem, eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht. Eine Ausnahme bieten PKW-Neulinge, das ist jedoch der Wille der Fahrschule: Grundsätzlich möchten die Fahrlehrer keinen ausbilden, der sich noch in der Probezeit des PKW-Führerschein befindet. Wofür? Keine Ahnung, muss man so hinnehmen... Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 413158 | |||
Datum | 05.07.2007 10:00 | 28732 x gelesen | |||
Ich hoffe doch, Du hast Dich vertippt?! 15 Jahre? Was ist das denn für ein Witz? Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / NRW | 413159 | |||
Datum | 05.07.2007 10:02 | 28526 x gelesen | |||
Wichtig, ganz vergessen: Bezahlt wird logischerweise nur die Klasse C. Die Klasse CE kann man jedoch gegen einen geringen priavten Aufpreis sofort mit ablegen. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 413163 | |||
Datum | 05.07.2007 10:07 | 28589 x gelesen | |||
Meiner Meinung nach ist hier der Zuschuss zu niedrig und/oder der Verpflichtungszeitraum zu lange. Mit den 650 EUR wird ja gerade mal ein Drittel der tatsächlich anfallenden Kosten übernommen und den Zeitraum von 15 Jahren kann doch keiner im Vorfeld planen... Wie hier gesagt, die Kosten für meinen Klasse-C-Führerschein wurde komplett (inkl. ärztl. Untersuchungen, Prüfung usw) von der Regierung getragen, die Verpflichtungszeit beträgt 5 Jahre, pro Jahr "verfallen" 20%... Magnus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 413164 | |||
Datum | 05.07.2007 10:09 | 28614 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Allmendingermich würde interessieren, wie das Thema LKW-Führerscheine bei euch in den FFWs gehandhabt wird. 500,00 EUR für die Klasse C als Zuschuß. Damit hat man dann gerade Theorie und alle Gebühren wieder drin. Dann werden noch die Fahrschulen um Angebote für eine Gruppe von x-Teilnehmern gebeten. Macht auch noch was am Preis. Bis vor kurzem stand noch ein Kreisfahrzeug (SW 2000) zur Verfügung. MB 1017er Bj. 1980. Da konnte man die Hälfte bei der Abfahrkontrolle schon gar nicht machen. Jetzt muss die Fahrschule ein Fahrzeug stellen. Macht das ganze natürlich jetzt teurer. Persönlich habe ich dann 2004 CE gemacht. Eigenanteil von 500,00 EUR zusätzlich. Konnte ihn aber auch beruflich einsetzen. Eine Frage von mir wäre dann, wie ihr das mit den Untersuchungen macht? Ergänzend zur G26 oder komplett separat? Und wer trägt die Kosten? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Jan 8W., München/ früher Heuchelheim / Bayern/ früher Hessen | 413165 | |||
Datum | 05.07.2007 10:17 | 28670 x gelesen | |||
Hallo, kenne diese Regelung auch von vielen anderen FF. Habe irgendwo mal gelesen, dass rechtlich diese Vereibarung nicht haltbar ist. Weiss leider aber nicht mehr wo. Vielleicht hat jemand eine Quelle. Grund ist der, die Gemeinden sind für den Brandschutz zuständig und daher auch dafür zuständig, dass genügend MA zur Verfügung stehen. Gruß Jan Dieses ist meine persönliche Meinung, nicht die eines Anderen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 413167 | |||
Datum | 05.07.2007 10:21 | 28568 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannEine Frage von mir wäre dann, wie ihr das mit den Untersuchungen macht? Ergänzend zur G26 oder komplett separat? Und wer trägt die Kosten?Bei uns: separate Untersuchung (nicht jeder Fahrer ist AGT), Kosten trägt Kommune, sofern der FS nicht beruflich genutzt wird. Aber auch da kann man ja Regelungen treffen, z.B. könnte eine Kommune die Untersuchungen zahlen, und der Fahrer, der im Betrieb den FS auch braucht, wird dafür für alles freigestellt (natürlich nur möglich, wenn's kein reiner Fahrberuf ist). Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 413168 | |||
Datum | 05.07.2007 10:22 | 28780 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan PickelmannBei uns gibt es derzeit die Regelung, dass Feuerwehrangehörige einen Zuschuss in Höhe von 650 ? zum Erwerb der Klasse C erhalten. Das ist ein Witz, oder? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 413173 | |||
Datum | 05.07.2007 10:30 | 28547 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Bergmann--- Eine Frage von mir wäre dann, wie ihr das mit den Untersuchungen macht? Ergänzend zur G26 oder komplett separat? Und wer trägt die Kosten? Bei unserem "jungen" LKW-Fahrer wurde die gesetziche Nachuntersuchung von der Gemeinde getragen. Ob diese die Untersuchung ganz oder nur anteilig gezahlt wurde weiß ich leider nicht. Gruß Michael ____________________________________ Ausschließlich meine eigene Meinung! Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 413174 | |||
Datum | 05.07.2007 10:31 | 28741 x gelesen | |||
Welche Fahrzeuge habt ihr? Wieviele Fahrer habt ihr dafür? Wenn die Antworten auf diese Fragen nicht zusammenpassen, würde ich den Erfinder eurer Regelung zur Einweisung empfehlen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 413175 | |||
Datum | 05.07.2007 10:32 | 28607 x gelesen | |||
Bei euch gibt es wirklich Leute, die das mitmachen? der Hammer.... Gruß Michael ____________________________________ Ausschließlich meine eigene Meinung! Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 413178 | |||
Datum | 05.07.2007 10:35 | 28676 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWelche Fahrzeuge habt ihr? Gibts hier eine entsprechende Regelung als Vorgabe/Orientierung? á la: pro Fahrzeug sollten mindestens x Fahrer mit entsprechender Fahrerlaubnis zur Verfügung stehen oder "nur" GMV? Denn auch die "Verfügbarkeit" des Einzelnen Fahrers spielt ja eine große Rolle... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 413183 | |||
Datum | 05.07.2007 10:43 | 28545 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppBei uns: separate Untersuchung (nicht jeder Fahrer ist AGT) Okay, das ist ja selbst mir klar.;-) Aber da wo man die Synergien nutzen kann - wird es gemacht und ist es überhaupt zulässig? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 413184 | |||
Datum | 05.07.2007 10:45 | 28814 x gelesen | |||
Regelung bei uns: Festzuschuß von TEUR 1,8 von der Kommune. Damit kann/wird Untersuchungen, Prüfungen und die entsprechenden FS-Klasse C und wenn Geld noch ausreicht evtl. sogar CE erworben werden. Verpflichtung für 10 Jahre. Pro Jahr entfallen 10%. Wegzug aus wichtigem Grund -> Zusammensetzen mit der Kommune. Auch hier wird man ein Lösung finden/können. Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 413191 | |||
Datum | 05.07.2007 10:55 | 28687 x gelesen | |||
THW: Fahrerlaubnis wird voll gezahlt, Verpflichtung über 5 Jahre, pro "gedientem" Jahr verfallen 20% der Kosten. Wenn es eine Regelung wie diese 650-Euro-Geschichte gäbe, wäre das THW nur noch rudimentär mobil mit den Berufskraftfahrern. Wer macht sowas freiwillig mit? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 413192 | |||
Datum | 05.07.2007 10:55 | 28584 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha JoerchelFestzuschuß von TEUR 1,8 von der Kommune. Damit kann/wird Untersuchungen, Prüfungen und die entsprechenden FS-Klasse C und wenn Geld noch ausreicht evtl. sogar CE erworben werden. Das hört sich schon vernünftig an - vor allem der letzte Satz. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 413195 | |||
Datum | 05.07.2007 10:57 | 28675 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jürgen Häfner Wenn es eine Regelung wie diese 650-Euro-Geschichte gäbe, wäre das THW nur noch rudimentär mobil mit den Berufskraftfahrern. Wer macht sowas freiwillig mit? Freiwillige Feuerwehrleute... MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Eckhaubertreffen 2007 2. Vockenhäuser Fachtagung THL - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 413197 | |||
Datum | 05.07.2007 11:00 | 28549 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornFreiwillige Feuerwehrleute... Wobei ich durchaus der Meinung bin (war?), dass es sich bei dieser Gattung auch um geistig gesunde Leutchen handelt. Da finanzieren Freiwillige, die den Führerschein privat vielleicht NIE brauchen, 60% der Kosten, die die Gemeinde tragen MÜSSTE? Ne, woll?? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 413199 | |||
Datum | 05.07.2007 11:04 | 28531 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Allmendingermich würde interessieren, wie das Thema LKW-Führerscheine bei euch in den FFWs gehandhabt wird. Bei uns kein Thema, weil wir momentan genügend Kl.-C-Fahrer haben (>50% der FA), die den Schein selbst bezahlt haben, da sie ihn beruflich brauchen oder ihn bei der Bundeswehr gemacht haben. Einer unserer Frischlinge verspürte das unstillbare verlangen, auch große rote Autos zu fahren und musste natürlich die Kosten selbst tragen, da im Moment schlichtweg kein Bedarf an Fahrern besteht. Finde ich auch durchaus konsequent. Sollte mal Bedarf bestehen, wird die Gemeinde wohl in den sauren Apfel beissen müssen. Sicherlich wird man dann wohl erst mal versuchen, Leute mit Zuzahlungen zu ködern. Ich würde mich keinesfalls auf irgendeine Selbstbeteiligung einlassen, denn das Argument der privaten Nutzung ist schlichtweg firlefanz. ich habe meinen LKW-Schein nun seit 20 Jahren und bin noch keinen einzigen Kilometer privat damit gefahren. Habe ihn ausschliesslich für die Bundeswehr (die ihn auch finanziert hat) und die Feuerwehr genutzt. Bin mal neugierig, wie man sich anstellt, wenn bei mir erstmals die Untersuchung fällig wird. Mein Entschluss steht heute schon fest: Entweder die Gemeinde zahlt zu 100% oder der Schein verfällt. Gruß Peter | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 413206 | |||
Datum | 05.07.2007 11:23 | 28553 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jürgen Häfner Da finanzieren Freiwillige, die den Führerschein privat vielleicht NIE brauchen, 60% der Kosten, die die Gemeinde tragen MÜSSTE? Ne, woll?? Ich verkneife mir da jegliche Bemerkung zu, weil ich selbst mal einer von den Deppen war ;) Allerdings seinerzeit noch auf Basis eines zinslosen Darlehens (hab den Lappen quasi zu 100% finanziert...) und mit dem Irrglauben, den Führerschein als Student auch nebenberuflich einsetzen zu können ;) MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Eckhaubertreffen 2007 2. Vockenhäuser Fachtagung THL - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Stef8an 8P., Betzenstein / Bayern | 413216 | |||
Datum | 05.07.2007 11:44 | 28650 x gelesen | |||
Also ich war so frei, das mitzumachen. Brauch den Schein als Beamter im nichttechnischen Verwaltungsdienst ja ständig *lol* Haben zwei Fahrzeuge, davon eines, für das ich den Schein brauche. Aber als Jugendwart nervt es irgendwann, sich für jede Jugendübung einen Maschinisten "besorgen" zu müssen. Haben trotz des "großzügigen" Angebotes unserer Gemeinde insgesamt nur 6 Inhaber der Fkl. 2, das bei insgesamt 35 Aktiven. Der Kommandant einer Nachbarwehr jammert bei 40 Aktiven schon, wenn die LKW-Schein-Quote unter 50% fällt. Aber was hilfts?! | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 413217 | |||
Datum | 05.07.2007 11:46 | 28542 x gelesen | |||
Tja Ingo, hinterher ist man immer schlauer. Schöne Grüße aus Miba. PS: Heute schon in Breifkasten geschaut? Post schon angekommen? Gruß Michael ____________________________________ Ausschließlich meine eigene Meinung! Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 413221 | |||
Datum | 05.07.2007 11:49 | 28501 x gelesen | |||
Hi Peter, würde ich genauso machen, wenn die Gemeinde Dich als Fahrer haben möchte, dann soll sie auch dafür sorgen, dass Du fahren darfst, sprich Folgekosten tragen! Gruß Michael ____________________________________ Ausschließlich meine eigene Meinung! Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 413227 | |||
Datum | 05.07.2007 12:00 | 28588 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Häfner
Per Fernwartung wurde mir geistige Umnachtung attestiert. Was so ein Forum alles kann. ;-) Geschrieben von Jürgen Häfner Da finanzieren Freiwillige, die den Führerschein privat vielleicht NIE brauchen, 60% der Kosten, die die Gemeinde tragen MÜSSTE? Ne, woll?? Nun ja, die Kommune wird ja nicht über Gebühr ausbilden. Mit unserem System haben wir jetzt in den letzten Jahren acht C(E)-Fahrer bekommen. Bei 100% Finanzierung hätte die Kommune nur 2-3 ausbilden lassen. Von den acht jetzigen ist einer umgezogen, zwei arbeitet nun auswärts und einer ist Zugführer; (hat also vorne rechts nicht mehr so viel zu schaffen). Der Zugführer war planbar, die anderen drei Sachen eher nicht. Hätte man also die nächsten zur Ausbildung auf Kommunalkosten schicken müssen. Ich sehe unseren Wehr als nicht schlecht ausgesattet an. Trotzdem gehört zum Hobby "Feuerwehr" in meinen Augen auch noch ein gewisser (finanzieller) Idealismus. Im Vergleich zu anderen Hobbies strapaziert es den Geldbeutel auch nicht über Maß. Natürlich kann man jetzt wieder ideologisch verträumt von einer "Aufgabe zum Schutz der Allgemeinheit", den ganzen "Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit"-Krams oder der Pflicht der Kommune zur Ausstattung kommen. Es muss ja keiner. Es stört natürlich die Bemühungen einiger, eine Vollfinanzierung in der eigenen Kommune hinzubekommen wenn in der Nachbargemeinde ein 500,00 EUR Zuschuß ausreicht. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 413230 | |||
Datum | 05.07.2007 12:07 | 28603 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannTrotzdem gehört zum Hobby "Feuerwehr" in meinen Augen auch noch ein gewisser (finanzieller) Idealismus Hallo, ein bißchen finanzieller Idealismus gehört zu jedem Hobby. Wir reden hier aber nicht darüber, dass du dir einen warmem Pulli für 50 Euro kaufen musst, sondern über eine Fahrerlaubnis für X-tausend Euro. Ich finde, ab einer gewissen Größenordnung hört der Spaß einfach auf. Geschrieben von Christian Bergmann Es stört natürlich die Bemühungen einiger, eine Vollfinanzierung in der eigenen Kommune hinzubekommen wenn in der Nachbargemeinde ein 500,00 EUR Zuschuß ausreicht Genau das ist das Problem. Bei Feuerwehrs macht jede Kommune ihr eigenes Ding, es fehlt einfach an überörtlichen Regulierungen für sowas. Anstatt damals über die Jackenfarbe zu diskutieren, hätte z.B. der LFV Nds. sich für eine einheitliche und akzeptable Regelung in dieser Sache einsetzen sollen. Grüße Micha | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 413232 | |||
Datum | 05.07.2007 12:10 | 28555 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Bergmann
kann man m.W. insoweit machen als dass der Untersuchungsumfang zumindets in Teilen gleich ist und man zusätzlich zur G 23.3 halt auch die G 25 bescheinigen kann. Ob dass dann extra kostet (würd mich nicht wundern) weiß ich nicht. Bei meinen letzten G 26-Bescheinigungen steht jeweils beides drauf. Bei mir kommen zusätzlich noch die periodischen Untersuchungen für die Klasse D und dabei immer auch noch eine G 25 und die G 42 dazu. Im Grunde könnte man sich da auch Teile von sparen, andersrum sag ich mir aber es liegt jeweils in unterschiedlichen Jahren und es sind umfassende Gesundheits-Checkups die mich nix kosten... Ist doch auch nett zu wissen das man fit ist? Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 413240 | |||
Datum | 05.07.2007 12:34 | 28596 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Wulf[...] sondern über eine Fahrerlaubnis für X-tausend Euro. Jein. Mein Posting bezog sich auf den bei uns üblichen Eigenanteil. Kommune bezuschusst C und für dann CE habe ich 500,00 EUR Eigenleistung erbracht. Geschrieben von Michael Wulf Anstatt damals über die Jackenfarbe zu diskutieren, hätte z.B. der LFV Nds. sich für eine einheitliche und akzeptable Regelung in dieser Sache einsetzen sollen. Genützt hat es auch nüscht. Nds. wird doch auch im Zuge der neuen HuPF 2006/DIN EN 469:2006 auf dunkel wechseln, oder? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 413247 | |||
Datum | 05.07.2007 12:59 | 28552 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannJein. Mein Posting bezog sich auf den bei uns üblichen Eigenanteil. Kommune bezuschusst C und für dann CE habe ich 500,00 EUR Eigenleistung erbracht. Okay, in deinem Fall geht es jetzt mehr oder weniger nur um den "Mehrwert" in Form des CE, der für die Feuerwehr nicht nötig wäre. In dem Fall würde ich auch überlegen, ob ich die Synergieeffekte nutze und aus meinem privaten Vermögen Geld hinzu lege. Leider - und das bestätigen ja die Berichte des Kollegen - ist es andernorts so, dass pauschal 650 Euro bezahlt werden, eigentlich auch nicht viele Fahrer vorhanden sind und der FA (SB) die Hauptlast zu tragen hat. Geschrieben von Christian Bergmann Genützt hat es auch nüscht. Nds. wird doch auch im Zuge der neuen HuPF 2006/DIN EN 469:2006 auf dunkel wechseln, oder? Ja, der Wechsel wird kommen. Die Sonderlösung und die dazugehörige Dienstkleidungsverordnung hätten wir uns vor Jahren aber schon sparen können. Das Theater darüber, dass man mit den "illegalen Jacken" weder zum Lehrgang noch auf die Atemschutzstrecke durfte, ist ja zum Glück schon vorbei. Grüße Micha | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 413252 | |||
Datum | 05.07.2007 13:19 | 28560 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan PickelmannHaben trotz des "großzügigen" Angebotes unserer Gemeinde insgesamt nur 6 Inhaber der Fkl. 2 Das könnte aber tagsüber verdammt knapp werden. Gruß Peter | |||||
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Autor | Paul8 W.8, Neusiedl am See / Burgenland | 413267 | |||
Datum | 05.07.2007 14:15 | 28557 x gelesen | |||
In Österreich gibt es das System des Feuerwehrführerscheins. Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Feuerwehrschule und die praktische zum Teil mit Fahrschulfahrzeugen und zum Teil mit Feuerwehrfahrzeugen. Im NÖ macht man dann einen ganz normalen Führerschein nur das dieser erheblich billiger ist. Im Burgenland ist meines Wissens nach der Führerschein nur für Feuerwehrfahrzeuge gültig. In unserer Wehr wird der Kurs nicht bezahlt, da wir über 50% C-Fahrer haben. Ich bin auch einer von diesen frewilligen, der sich den kompletten Schein selbst gezahlt hat. Bisher hatte ich den Schein größtenteils nur in Verwendung für die FW, jedoch denke ich das ich den Schein ab und zu auch privat brauchen werd. mfg Paul Wölfel Meine Beiträge sind meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 413276 | |||
Datum | 05.07.2007 14:36 | 28602 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jan Wever Habe irgendwo mal gelesen, dass rechtlich diese Vereibarung nicht haltbar ist. Ich hatte in diesem Forum mal eine Diskussion mit Sven Tönnemann diesbzgl. Hintergrund waren mehrere Urteile von Arbeitsgerichten, die im Grundtenor eine Verpflichtung ans Unternehmen von maximal drei (3) Jahren vorgeben (wohlgemerkt bei fünf- bis sechsstelligen Ausbildungskosten, bei läppischen 2.000 ? für einen C(E) wird kein Gericht mehr als 12 Monate zugestehen). Sven hat uns damals erklärt, dass diese Urteile nicht auf die FF anwendbar sind, da freiwillige Feuerwehrangehörige keine Arbeitnehmer sind und demnach Arbeitsrecht nicht zur Anwendung kommt. Er hat seinerseits ein Urteil eines Amtsgerichts zitiert, wonach das zulässig ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 413281 | |||
Datum | 05.07.2007 14:42 | 28651 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Dovern Ich hoffe doch, Du hast Dich vertippt?! Es steht jedem frei sich auf solche Knebelverträge einzulassen, wenn man denn unbedingt die paar Euro haben will. Solange keiner gezwungen wird... Ich für meinen Teil habe das nicht gemacht (bei "nur" zehn Jahren Mindestverpflichtung) und mir so vermutlich einen Haufen Streß erspart (sechs Umzüge in besagten 15 Jahren und dabei in fünf verschiedenen Städten gewohnt). Wer heute jung und mobil ist, studiert und erkannt hat, dass ein guter Job evt. einen Umzug erfordert, wird sich wohl kaum auf solche Zeitdauern einlassen. Für die, die sicher sagen können, dass sie in 15 Jahren immer noch am Ort wohnen und in der Feuerwehr sein werden ist es ein netter Zuschuß. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 413292 | |||
Datum | 05.07.2007 15:05 | 28557 x gelesen | |||
Ist natürlich im THW einfacher, nach Umzug reißt du den Rest der Verpflichtungszeit einfach in einem anderen OV ab. Das funktioniert natürlich bei den FW nicht ganz so reibungslos. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 413325 | |||
Datum | 05.07.2007 16:19 | 28494 x gelesen | |||
Klar wird die Kommune bei einer Aussage von pauschal ''Ich will nicht mehr'' auf stur schjalten und die Restsumme fordern. Bei einem wirklich dringlichen Grund, der nicht mal Wegzug sondern durchaus auch Verlust der feuerwehrtauglichkeit sein kann, wird man hier sicherlich eine für beide Parteien akzeptable Lösung finden. Der Zuschuß wurde bei uns in dieser Art berechnet, dass das Erlangen der Klasse C damit abgedeckt ist. Prüfungswiederholungen und ähnliche Zusatzspäße gehen dann meist schon zulasten des FA. Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 413326 | |||
Datum | 05.07.2007 16:21 | 28574 x gelesen | |||
Hallo Forum Geschrieben von ---Michael Allmendinger--- Wird der Führerschein seitens der Kommune voll gezahlt oder gibt es andere Regelungen. Es ist immer wieder erstaunlich zu lesen, wie viele FA den Führerschein selbst oder einen großteil selbst bezahlen. Bei uns in der Wehr sind die Maschinisten konsequent und bezahlen ihn nicht selbst, wenn sie ihn nur für die Feuerwehr brauchen. Genau soverfahren wir mit den folgekosten. Es kann nicht sein, daß wir für das Ehrenamt bezahlen zum wohle der Gemeinde und Bürger während die Kommunen für dubiose Veranstaltungen große Beträge ausgeben und Gemeinderäte bis zu vierstellige Beträge als Aufwandsentschädigung für ihr Ehrenamt bekommen. Wir stehen auf dem Standpunkt, wenn die Kommune will, daß rote Autos ausrücken, hat sie auch für die Kosten der Führerscheinausbildung zu sorgen. Ansonsten bleiben irgend wann die roten Autos stehen, weil keiner eine gültige Fahrerlaubnis hat. Geschrieben von Peter Schmid, Ich würde mich keinesfalls auf irgendeine Selbstbeteiligung einlassen, denn das Argument der privaten Nutzung ist schlichtweg firlefanz. ich habe meinen LKW-Schein nun seit 20 Jahren und bin noch keinen einzigen Kilometer privat damit gefahren. Habe ihn ausschliesslich für die Bundeswehr (die ihn auch finanziert hat) und die Feuerwehr genutzt. so konsequent sollten alle sein mfg Albrecht | |||||
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Autor | Greg8or 8G., Mannheim / BaWü | 413336 | |||
Datum | 05.07.2007 16:40 | 28498 x gelesen | |||
So wird´s in Mannheim gemacht. Volle Kostenerstattung (FW-eigene Fahrschule) für Führerschein ohne Hänger. Wer den Hänger mitmachen will, zahlt diesen selbst. Dafür verpflichtet man sich auf weitere 5 Jahre bei der FF, get man früher, zahlt man anteilsmäßig zurück. Das finde ich sehr fair, schließlich macht man das alles ja für die FW. Gregor (der selbst schon in den Genuß gekommen ist) --- Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf Gregor Gehrke FF Mannheim, Abt. Feudenheim http://www.ff-feudenheim.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 413350 | |||
Datum | 05.07.2007 16:59 | 28508 x gelesen | |||
Geschrieben von Albrecht KaiserEs ist immer wieder erstaunlich zu lesen, wie viele FA den Führerschein selbst oder einen großteil selbst bezahlen. Bei uns in der Wehr sind die Maschinisten konsequent und bezahlen ihn nicht selbst, wenn sie ihn nur für die Feuerwehr brauchen. Erstaunlich ist dann aber auch was bei manchen Feuerwehren hinterm Steuer sitzt. Jemand der sich das Ding von der Kommune voll finanzieren lässt, weil er ihn ja nur für die Feuerwehr braucht. Entsprechend gering dürfte dann die Kilometerleistung sein (Geschätzt <100 km/Jahr). Und dann ein 13 Tonnen Geschoß mit SoSi duch den Ort fahren? Reeespekt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 413353 | |||
Datum | 05.07.2007 17:03 | 28524 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannErstaunlich ist dann aber auch was bei manchen Feuerwehren hinterm Steuer sitzt. Jemand der sich das Ding von der Kommune voll finanzieren lässt, weil er ihn ja nur für die Feuerwehr braucht. Entsprechend gering dürfte dann die Kilometerleistung sein (Geschätzt <100 km/Jahr). Und dann ein 13 Tonnen Geschoß mit SoSi duch den Ort fahren? Reeespekt. Richtig. Wobei sich mir nicht erschließt, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 413356 | |||
Datum | 05.07.2007 17:08 | 28561 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannTrotzdem gehört zum Hobby "Feuerwehr" in meinen Augen auch noch ein gewisser (finanzieller) Idealismus.Frag mal die Gemeinderatsmitglieder oder andere Ehrenamtler, wie groß ihr "finanzieller Idealismus" ist... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 413357 | |||
Datum | 05.07.2007 17:12 | 28623 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningRichtig. Wobei sich mir nicht erschließt, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Nun ja, er wundert sich über Leute die ihn selber zahlen oder zuzahlen. Ich wundere micht halt über Leute die ihn bezahlen lassen und das Ding völlig wertlos ist, weil die Fahrpraxis sich auf eine Einsatzfahrt und den Löschwasserbrunnen am Dienstabend im Jahr beschränkt. Dann lieber teilfinanziert und auch noch eine berufliche Verwendung. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 413358 | |||
Datum | 05.07.2007 17:12 | 28623 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul WölfelIn Österreich gibt es das System des Feuerwehrführerscheins.Wer zahlt diesen Führerschein? (Über die fragwürdigen Unterschiede zum normalen FS brauchen wir wohl nicht zu diskutieren...) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 413361 | |||
Datum | 05.07.2007 17:19 | 28469 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannNun ja, er wundert sich über Leute die ihn selber zahlen oder zuzahlen. Ich wundere micht halt über Leute die ihn bezahlen lassen und das Ding völlig wertlos ist, weil die Fahrpraxis sich auf eine Einsatzfahrt und den Löschwasserbrunnen am Dienstabend im Jahr beschränkt. Dann lieber teilfinanziert und auch noch eine berufliche Verwendung. Hierzu ist die jeweilige Feuerwehrführung gefragt, denn ist die Aufgabe dieser dafür zu sorgen, dass die FA mit den seitens der Kommune bereitgestellten Gerätschaften umgehen können und diese auch sicher beherrschen. Denn wenn etwas mal passieren sollte, was ja keiner hofft, dann muss der Kdt. seinen Kopf hinhalten. Daher ist eine Anordnung von Maschinisten-/Fahrerdiensten seitens der Führung reiner Selbstschutz. (und auch sinnvoll!) Gruß Michael ____________________________________ Ausschließlich meine eigene Meinung! Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 413367 | |||
Datum | 05.07.2007 17:25 | 28708 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannNun ja, er wundert sich über Leute die ihn selber zahlen oder zuzahlen. Ich wundere micht halt über Leute die ihn bezahlen lassen und das Ding völlig wertlos ist, weil die Fahrpraxis sich auf eine Einsatzfahrt und den Löschwasserbrunnen am Dienstabend im Jahr beschränkt. OK. Das sollte natürlich nicht sein - und hier ist die Führungs gefordert, dass man Maßnahmen ergreift, dieses Problem zu bekämpfen. Da gibts genug Möglichkeiten, wenn man will. Geschrieben von Christian Bergmann Dann lieber teilfinanziert und auch noch eine berufliche Verwendung. Wenns denn geht. OK. Du mußt aber auch Leute haben, die die Möglichkeit haben, ihn beruflich zu nutzen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 413369 | |||
Datum | 05.07.2007 17:28 | 28519 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppFrag mal die Gemeinderatsmitglieder ... Die bekommen eine Aufwandsentschädigung. Ist auch bei Feuerwehrs möglich. Reich wird da keiner bei. Geschrieben von Sebastian Krupp ... oder andere Ehrenamtler, ... Welche hättest Du denn gerne? - Schuldnerberatung, - Hospizhilfe, - Mitarbeiter von z.B. DIE TAFEL e.V. o.ä. - Schiedsleute (ausserhalb des Sportes), - Bewährungshilfe, - alle Arten von Sorgentelefonen, - Altenbetreuung, - leitende Mitglieder in Vereinen, - usw. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 413371 | |||
Datum | 05.07.2007 17:37 | 28523 x gelesen | |||
Warum gibt es denn keinen reinen Feuerwehrführerschein? Es gibt viele Beschränkungen, die im Führerschein eingetragen werden können. Da lönnte auch stehen, "Darf nur Sonder KFZ Feuerwehr fahren" oder so ähnlich. Antwort: es gibt ihn nicht, weil ihn kein (Politiker) will. Er kostet ja das glieche wie ein ziviler, nur da er rein für die FW Nutzbar wär, müsste ihn die Verwaltung ja voll zahlen. Also lassen wirs lieber gleich... Diese Diskussion, ich zahle den Führerschein nicht voll, da du ihn ja auch privat nutzen kannst ist so alt wie die Wärmefensterdiskussion (oder noch älter). | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 413373 | |||
Datum | 05.07.2007 17:40 | 28499 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannDie bekommen eine Aufwandsentschädigung. Ist auch bei Feuerwehrs möglich. Reich wird da keiner bei.Würde von denen einer 500 für'n FS auf den Tisch legen, oder macht da jemand ein Seminar auf eigene Kosten, was ihm beruflich nix bringt? Geschrieben von Christian Bergmann Welche hättest Du denn gerne?Solche, die ihr "Hobby" a) für eine Kommune, b) in einer Aufgaber, zu der diese Kommune gesetzlich verpflichtet ist, und c) zu der sie auch mittels Verpflichtung berufen wurden. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 413377 | |||
Datum | 05.07.2007 17:45 | 28723 x gelesen | |||
In Österreich ist der Feuerwehrführerschein a) mit einem geringeren Mindestalter und b) mit einer höheren Promillegrenze verbunden. Wenn wir solche Änderungen brauchen, damit unsere roten Autos bewegt werden können, dann gute Nacht. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 413379 | |||
Datum | 05.07.2007 17:49 | 28513 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Kruppa) mit einem geringeren Mindestalter und Nein, heißt das vor dem 18. und mit 1,2 Promille? Das wollen wir sicher nicht! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 413380 | |||
Datum | 05.07.2007 17:55 | 28527 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannDann lieber teilfinanziert und auch noch eine berufliche Verwendung. D.h. jeder, der von der Gemeinde den Führerschein bezahlt bekommt soll in einen Beruf wechseln, in dem er Großfahrzeuge bewegt? D.h. Umschulung für SChreiner, Bürokaufleute, Elektriker, Erzieherinnen, ... ? Manuel | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 413381 | |||
Datum | 05.07.2007 17:55 | 28504 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Bergmann...und das Ding völlig wertlos ist, weil die Fahrpraxis sich auf eine Einsatzfahrt und den Löschwasserbrunnen am Dienstabend im Jahr beschränkt. Das ist aber unabhängig davon, wer den Schein bezahlt und ich stufe es dann mal in die Kategorie "Ausbildungsmängel" ein. Was glaubst du, wie oft wir uns von bestimmten Gemeinderäten (es sind immer die selben) anhören müssen, dass wir zu viel "spazieren" fahren. Es ist einfach notwendig, dass jeder MA mit dem Fahrzeug umgehen kann und dazu hilft nur eins: Fahren, fahren und nochmal fahren. Geschrieben von Christian Bergmann Dann lieber teilfinanziert und auch noch eine berufliche Verwendung. Dann sag mir mal, wie ich als Informatiker diesen Führerschein beruflich einsetzen soll. Bin auf deine Vorschläge gespannt. Meine Fahrleistung bei der FW liegt übrigens bei weit über 1000 km/Jahr. Kommt daher, dass ich als JW natürlich viel mit den Kids draussen unterwegs bin. Gruß Peter | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 413382 | |||
Datum | 05.07.2007 18:01 | 28499 x gelesen | |||
Geschrieben von Carmen FuchsNein, heißt das vor dem 18. und mit 1,2 Promille? Zum Alter kann ich nichts sagen, aber die Promillegrenze liegt bei 0,5 im Gegensatz zu den 0,0 die ansonsten in at für Fahrzeuge über 7,5 to gelten. Als die Promillegrenze für LKW damals gesenkt wurde gab es einen Aufschrei der Feuerwehren und Pessimisten sahen ganz Österreich schon in Schutt und Asche liegen, weil nach dem Feierabendbier niemand mehr ein LF bewegen durfte. Das war die Geburtsstunde des FW-Führerscheins. Gruß Peter | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 413384 | |||
Datum | 05.07.2007 18:06 | 28539 x gelesen | |||
Das darf bei uns auch heute keiner! Wenn mich natürlich einer anlügt kann ichs nicht ändern. Übrigens gilt das auch für PA und wenns extrem ist auch für den ganzen FW Dienst (bei dem Einsatz) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 413385 | |||
Datum | 05.07.2007 18:24 | 28594 x gelesen | |||
Altersgrenze ist, soweit ich das noch im Kopf hab, 21. Feuerwehr-LKW-führerschein darf man dort direkt mit 18 machen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 413386 | |||
Datum | 05.07.2007 18:40 | 28492 x gelesen | |||
Ich kann mich an die LFS Außenstelle Bad Kreuznach erinnern, dort war irgendeine Fahrschule der Landwirtschaftsschule. Die Landwirte konnten dort (gespondert?) den Führerschein machen. Warum bietet eine LFKS nicht sowas? Wäre das rechtlich möglich? | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 413387 | |||
Datum | 05.07.2007 18:42 | 28594 x gelesen | |||
Hallo, na, dann gibt die mal ein Gemeinderatsmitglied Auskunft hierzu: Als Gemeinderatsmitglied steht mir Sitzungsgeld für jede Gemeinderatssitzung zu. Exakt diesen Betrag spenden wir alle in unserem Ort geschlossen wieder für Sonderausgaben und Zwecke, für die sonst die Gemeinde kein Geld hätte (z.B. Seniorenfeier usw.). Meinst du, als ehrenamtlich Tätiger in anderen Vereinen oder auch der Gemeinde hätte ich nicht irgendwo finanziellen Idealismus gehabt? Als Schriftführer eines Sportvereins habe ich auch den PC mit Drucker selbst gestellt und auch die Verbrauchskosten (Papier, Toner) nie abgerechnet. Auch sowas ist finazieller Idealismus, bei der Feuerwehr ist's genauso. Vielleicht bin ich aber auch nur zu blöd, dass ich nicht alles auf den letzten Cent abrechne... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 413388 | |||
Datum | 05.07.2007 18:50 | 28661 x gelesen | |||
Ach ja, noch zum Thema Führerschein: Bei uns wurde eine kostengünstige Lösung gefunden. Neben den paar Feuerwehrlern der Stützpunktwehr (dort gibt es Klasse C-Fahrzeuge) wurde der Führerschein auch den Mitgliedern der Ortswehren angeboten (ohne Klasse C-Fahrzeuge). Die Kosten für die Mitglieder der Stützpunktwehr wurden voll übernommen, bei den anderen wurde nur das Fahrzeug (ein Feuerwehrfahrzeug) kostenlos zur Verfügung gestellt. Dadurch fielen nur Kosten für den Fahrlehrer an (und für die Kommune die Betriebskosten des Feuerwehrfahrzeuges) und durch die dann mehr als 20 Führerscheinbewerber konnte gegenüber nur ca.5 ein deutlich günstigerer Preis bei der Fahrschule ausgehandelt werden. Somit konnten die Mitglieder der Ortswehren den Führerschein Klasse C inkl. aller Gebühren und Nebenkosten für deutlich unter 500,-? machen. Im Gegenzug mussten sie sich 2 Jahre verpflichten (für die Kosten der Bereitstellung des Fahrzeuges). Ein faires Angebot, von dem die Gemeinde praktisch keine Mehrkosten gegenüber der reinen Ausbildung der Stützpunktwehrleute hatte (die Mehrkosten des LKW wurden von den Rabatten der Fahrschule wieder aufgehoben) und man hat bei Bedarf (Klasse C bzw. C1-Fahrzeuge bei den Ortswehren) auch dort schon einen Grundstock an Fahrern. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 413389 | |||
Datum | 05.07.2007 18:51 | 28493 x gelesen | |||
Hallo Kollege, sowas tue ich auch. Als wir das jedoch in unserem Fw-Ausschuss vorschlugen, hättet ihr mal die Gesichter der Nicht-Fw-Mitglieder sehen sollen... Da werden bei jeder Sitzung mal eben 2 FME´s "verprasst". Und entscheiden darf der Ausschuss eh nix... | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 413390 | |||
Datum | 05.07.2007 18:53 | 28465 x gelesen | |||
Also habt ihr ein Fw-Fahrschulauto? | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 413391 | |||
Datum | 05.07.2007 18:53 | 28522 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Carmen Fuchs Ich kann mich an die LFS Außenstelle Bad Kreuznach erinnern, dort war irgendeine Fahrschule der Landwirtschaftsschule. Die Landwirte konnten dort (gespondert?) den Führerschein machen. Warum bietet eine LFKS nicht sowas? Wäre das rechtlich möglich? ... möglich wäre das vermutlich schon ! Aber auch dort geht das nicht umsonst - es kommen ja dort auch noch Unterkunft und Lohnausfall dazu ... wird also eher teurer als lokal. Und was meinst Du woraus sich die LFSn i.d.R. finanzieren ... richtig: aus der Feuerschutzsteuer. Das ist übrigens der gleiche Topf aus dem die meisten Länder Fw-Projektförderung (Fw-Fzg. und FwH) betreiben. Und auch da kann ich jeden Euro nur einmal ausgeben. Also: Führerscheine oder Fw-Fzg. ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 413392 | |||
Datum | 05.07.2007 18:57 | 28537 x gelesen | |||
Naja, das Geld sitzt beim Land für die LFKS noch sehr locker... Was die wollen bekommen die (derzeit noch). Und ein zusätzliches Fahrzeug bräuchten die ja nicht, man könnte ja umrüsten. Wäre dann nur noch der Fahrlehrer. Das mit dem Verdienstausfall würde ich nicht so eng sehen, wer schon die Möglichkeit bekäme zum Null-Tarif den Schein zu machen, der müsste halt drauf verzichten. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 413395 | |||
Datum | 05.07.2007 19:31 | 28529 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Carmen Fuchs Naja, das Geld sitzt beim Land für die LFKS noch sehr locker... Was die wollen bekommen die (derzeit noch). Und ein zusätzliches Fahrzeug bräuchten die ja nicht, man könnte ja umrüsten. Wäre dann nur noch der Fahrlehrer. ... die bräuchten: - einen Fahrlehrer - ein geeignetes Fahrzeug (und das ist kein LF, weil m.W. dies einige der Voraussetzungen eines Fahrschulfahrzeuges i.d.R. nicht erfüllt) - und die vorhandenen Fzg. der LFS ja auch nicht aus Jux und Dollerei da sind - Unterkunftskapazität (geht zumindest zu Lasten anderer Lehrgänge) - Geld für Lohnausfallerstattung ... und das Ganze wird bezahlt von dem Geld, das ansonsten für Projektförderung verwendet werden könnte ... eben den Mitteln aus der Feuerschutzsteuer (schon der Fahrlehrer ist 2-3 Förderungen für LFs im Jahr weniger) Und wenn ich jetzt für Hessen rechne: 46 Lehrgangswochen je 35h macht ca. 1600 Fahrstunden im Jahr (Theorie noch nicht gerechnet ... wie machen wir die eigentlich, wenn man pro Woche vieleicht zwei Fahrschüler pro Fahrlehrer hat). Bei 16h (?) pro Fahrschüler macht das 100 Fahrschüler pro Jahr und Fahrlehrer -> daraus folgt bei einem Fahrlehrer: jede der 436 Kommunen (mit 2000 Fw-Standorten) könnte jedes 4.-5. Jahr jemanden zum Führerschein schicken ... Ist ein "Tropfen auf den heißen Stein" ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau | 413433 | |||
Datum | 05.07.2007 22:49 | 28530 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlGibts hier eine entsprechende Regelung als Vorgabe/Orientierung? Unsere "Aufsichtsbehörde" schreibt das so vor. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 413464 | |||
Datum | 06.07.2007 09:52 | 28407 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von David Joho Unsere "Aufsichtsbehörde" schreibt das so vor. Wirkt auf den ersten Blick recht sinnvoll! Zumal es ja ausdrücklich "Mindestbestände" darstellt. Wie ist das bei euch bezüglich der Kostenübernahme geregelt? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 413506 | |||
Datum | 06.07.2007 13:51 | 28480 x gelesen | |||
Geschrieben von Carmen FuchsAls wir das jedoch in unserem Fw-Ausschuss vorschlugen, hättet ihr mal die Gesichter der Nicht-Fw-Mitglieder sehen sollen...Wofür gibt's dann so einen Ausschuss? Wie groß ist eure Kommune und eure Feuerwehr, dass entsprechende Vorbeschlüsse, sofern nötig, nicht durch den Hauptausschuss mit übernommen werden können? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 413536 | |||
Datum | 06.07.2007 16:01 | 28430 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt
Ja, wenn man 3/4 meiner Postings nicht betrachtet, kommt das wohl raus. Ansonsten könnte man noch draus lesen, wie gut ich es finde einen Führerschein voll finanzieren zu lassen und dann mit Null Fahrpraxis eine SoSi-Fahrt zu vollführen. Die Aussage die im Raum stand: "Wenn ich den nur für Feuerwehrs brauche, soll den gefälligst die Kommune auch voll zahlen. Eigenes finanzielles Engagement ist dann sinnlos." Sehe ich ja persönlich auch ein. Folge ist dann aber, dass jemand mit seine niedlichen 20 Fahrstunden auf einmal dann hinterm Steuer des WLF sitzt. Und vielleicht sonst im Jahr Opel Corsa fährt, der ein ganzes Stück kürzer als ein Atego ist. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 413539 | |||
Datum | 06.07.2007 16:17 | 28428 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannDie Aussage die im Raum stand: "Wenn ich den nur für Feuerwehrs brauche, soll den gefälligst die Kommune auch voll zahlen. Eigenes finanzielles Engagement ist dann sinnlos." Sehe ich ja persönlich auch ein. Ja. Genauso wie ich meine anderen bei der Feuerwehr erworbenen Ausbildungen auch nur für die Feuerwehr nutze. (außer jemand im persönlichen Umfeld benötigt dummerweise erste Hilfe) Geschrieben von Christian Bergmann olge ist dann aber, dass jemand mit seine niedlichen 20 Fahrstunden auf einmal dann hinterm Steuer des WLF sitzt. Und vielleicht sonst im Jahr Opel Corsa fährt, der ein ganzes Stück kürzer als ein Atego ist. Ja, das Problem kenne ich durchaus aus. Mein Privat-PKW ist auch klein und handlich. Nur wird man dieses Problem nur dann nicht haben, wenn in der FF zufällig genügend Personen sind die neben der Feuerwehr regelmäßig Großfahrzeuge bewegen. Da fallen mir aus meiner Einheit akut nur 4 Personen ein. Davon nur einer mit Fahrzeugen über 7,5t. Und nur mit diesen 4 Personen als Maschinist wäre ein Großfahrzeug nicht hinreichend sicher mit einem Fahrer zu besetzen. Also: was tun? Man kann nur zusehen, dass jeder Fahrer mit dem entsprechenden Großfahrzeug-Führerschein langsam an das Fahrzeug herran geführt werden und für diese Spezialisten die kontinuierliche Übung mit dem Einsatzgerät "Fahrzeug" so selbstverständlich ist wie für Mitglieder der ABC-Einheit der Umgang mit deren Spezialgerät. Manuel, dessen RTW auch deutlich kleiner ist als ein 12t-LF | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 413540 | |||
Datum | 06.07.2007 16:18 | 28535 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidDas ist aber unabhängig davon, wer den Schein bezahlt und ich stufe es dann mal in die Kategorie "Ausbildungsmängel" ein. Was glaubst du, wie oft wir uns von bestimmten Gemeinderäten (es sind immer die selben) anhören müssen, dass wir zu viel "spazieren" fahren. Es ist einfach notwendig, dass jeder MA mit dem Fahrzeug umgehen kann und dazu hilft nur eins: Fahren, fahren und nochmal fahren. Das sollte, neben einem Fahrsicherheitstraining, obligatorisch sein. Man muss ja nach einem Dienstabend nicht den direkten Weg zum Feuerwehrhaus zurücknehmen. Setzt natürlich voraus, dass man die Ausbildung ausserhalb macht. Geschrieben von Peter Schmid Dann sag mir mal, wie ich als Informatiker diesen Führerschein beruflich einsetzen soll. Bin auf deine Vorschläge gespannt. SCSI-Bus, paraleller-Bus, ... ;-) Aber bei Deiner:Geschrieben von Peter Schmid [...] Fahrleistung [...] liegt übrigens bei weit über 1000 km/Jahr. dürfte es für Dich ja ausreichend sein. Aber es wird bei den Maschinisten der Feuerwehr Alholming vielleicht auch jemanden geben, der gerade mal die FP unfallfrei findet und trotzdem fährt. Sind wir aber bei den oben beschriebenen Ausbildungsmängel. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau | 413671 | |||
Datum | 07.07.2007 16:10 | 28399 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlWirkt auf den ersten Blick recht sinnvoll! Zumal es ja ausdrücklich "Mindestbestände" darstellt. Wir haben für alle Funktionen Mindestbestände. Geschrieben von Magnus Hammerl Wie ist das bei euch bezüglich der Kostenübernahme geregelt? Da FW auch im Kt. Aargau(CH) Sache der Kommunen ist, unterschiedlich. Generell sind hier aber die wenigsten Leute bereit etwas an ihren Führerschein zu bezahlen. Wobei die Fahrstunden für C1(Feuerwehr) auf allen LF >7.5t gemacht(durch Ausbilder der Ortswehr) werden können. Ausserdem wird bei Aushebungen generell darauf geachtet wer schon C hat. Und Motorfahrer der Armee (viele C1[bis 7.5t]) müssen nur eine praktische Prüfung auf LF> 7.5t machen Wegleitung für die Feuerwehr über die Erteilung des Führerausweises der Unterkategorie C1 Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 413674 | |||
Datum | 07.07.2007 17:17 | 28332 x gelesen | |||
Hallo, so ähnlich. Es gab bei uns einen RW2 (1113er Mercedes Hauber), der mit einer Doppelbedienung ausgerüstet war und der als Fahrschulfahrzeug bei Bedarf benutzt wurde. Die Doppelbedieung war zumindest damals nicht sehr teuer und lohnte sich schon nach wenigen Ausbildungsfahrten. Inzwischen ist das Fahrzeug ausgemustert. Außerdem haben sich die Richtlinien für Fahrschulfahrzeuge weitgehend geändert, so dass bei den meisten Wehren heutzutage keine geeigneten Fahrzeuge mehr vorhanden sein dürften, die als Fahrschulfahrzeuge eingesetzt werden könnten. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 413722 | |||
Datum | 08.07.2007 10:04 | 28475 x gelesen | |||
Hallo Christian, In meinem Betrag ging es ums bezahlen des Führerscheins. Klar ist es damit nicht getan, den Schein zu machen und dann sich mit ein paar Übungs- und Einsatzfahrten zu begnügen. Es müssen jährlich Fahrerschulungen durchgeführt werden und vor allem die Jungmaschinisten ein Fahrsicherheitstraining erhalten. Die Weiterbildung in der Wehr, die absolut notwendig ist, hat aber nichts mit der Bezahlung des Führerscheins zu tun. mfg Albrecht Kaiser | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 413752 | |||
Datum | 08.07.2007 13:33 | 28424 x gelesen | |||
Hallo, Wir hatten das Problem, dass wir großen Mangel an Maschinisten bzw. an Kameraden die keinen LKW ? Führerschein besitzen hatten. Nach Aussprache mit dem Bürgermeister, gab es zügig eine Lösung. Seit ca. 4 Jahren gehen jedes Jahr 3 Kameraden, zum LKW ? Fahrschule auf Kosten der Stadt, es hängt ? nur ?eine 10 Jahres Verpflichtung daran was aber als Legitim bezeichnet werden kann. Selbst unsere 6 Ortsfeuerwehren haben die Chance den Führerschein zu erlangen. Also die Kommune sollte in der Richtung der Freiwilligen Feuerwehr entgegen kommen. Die auch sicher bei den Fahrschulen ihre Vergünstigungen bekommen, bei uns ist es jedenfalls der Fall. MFG Köhler Feuerwehr Groitzsch KJF Leipziger Land | |||||
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Autor | Paul8 W.8, Neusiedl am See / Burgenland | 413823 | |||
Datum | 08.07.2007 18:56 | 28436 x gelesen | |||
Zum Teil das Land und zum Teil die FW d.h. die Gemeinde. bzgl Alter und Promile: Am Beginn musste man für den FW-Führerschein ansuchen, ging jedoch nur wenn man schon C-Schein Besitzer war. Diese Regelungen sind jetzt aber im Gesetzt verankert und man darf mit LKW über 7,5 to schon unter 21 fahren, d.h. mit 18. Promile gilt 0,5 %o , bei uns in der FW gibt es jedoch die Regelung 0,0 %o. Der FW-Führerschein, welchen man in der LFS machen kann, ist ein richtiger Führerschein und nicht so wie der erste ein Zusatz (welchen man jetzt nicht mehr benötigt). mfg Paul Wölfel Meine Beiträge sind meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 413826 | |||
Datum | 08.07.2007 19:00 | 28513 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer - ein geeignetes Fahrzeug (und das ist kein LF, weil m.W. dies einige der Voraussetzungen eines Fahrschulfahrzeuges i.d.R. nicht erfüllt) - und die vorhandenen Fzg. der LFS ja auch nicht aus Jux und Dollerei da sind Zumindest der Punkt dürfte kaum ein Problem darstellen. WLFs, die die nötigen Anforderungen an derzeitige FW-Fahrzeuge erfüllen, sind vorhanden. Und wenn man so den km-Stand der meisten Fahrzeuge an Landesfeuerwehrschulen sieht, stehen die sich relativ oft die Räder eckig. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 414246 | |||
Datum | 10.07.2007 14:12 | 28463 x gelesen | |||
Hallo, ist doch ganz einfach: Gemeinde A hat genug Fahrer und bezahlt neuen den Führerschein. Gemeinde B nicht.......... Jetzt liegt es an den Kameraden der Gemeinde B eben a) Den ,,Depp" zu machen privates Geld zu investieren oder b) mal eiskalt die Fahrzeuge stehen zu lassen bis Gemeinde B eben die notwendigen Vorraussetzungen schafft das Ihre Fahrzeuge auch bewegt werden. Liegt an EUCH! an sonst niemandem. Dirk | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Groß Kreutz (Havel), OT Jeseri / Brandenburg | 416083 | |||
Datum | 20.07.2007 09:56 | 28682 x gelesen | |||
Na hallo, der von Dir beschriebene (volle Kostenübernahme samt Verpflichtung) ist der richtige Weg! Ich hatte diesen Weg in unserer Gemeinde auch vorgeschlagen, man war aber der Meinung da gäbe es rechtliche Bedenken, sprich ein FW-Angehöriger soll irgendwo mal geklagt haben und es wurde festgestellt, dass diese Verpflichtung auf Zeit nicht rechtmäßig wäre und er keinen Eigenanteil zahlen mußte. Meinen weiteren Argumenten, dass ich als Wehrleiter ja eh nur -ich will mal sagen- seßhaft/zuverlässige Kameraden in den Genuss eines Klasse C-Scheines kommen lasse (natürlich mit Härtefallregelung) wurde auch nicht gefolgt. Man möchte nun eine 50% Zuzahlungsregelung. (Wer soll das aus eigener Tasche zahlen?) Kennt jemand vielleicht einen rechtlich sauberen Vertragsentwurf "volle Kostenübernahme bei mehrjähriger Verpflichtung" und könnte diesen posten oder schicken ? Danke, Carsten null | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 416087 | |||
Datum | 20.07.2007 10:24 | 28446 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten GrothMan möchte nun eine 50% Zuzahlungsregelung. (Wer soll das aus eigener Tasche zahlen?) Hallo, da gibt es eine ganz einfache Möglichkeit! Der Bürgermeister und die Verwaltung stellen zukünftig die Fahrer und Maschinisten der Feuerwehr! Die dürfen den Führerschein auch gerne ohne Verpflichtungserklärung machen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mark8us 8K., Straubenhardt / Baden-Württemberg | 416105 | |||
Datum | 20.07.2007 14:45 | 28407 x gelesen | |||
Meines Wissens ist es, zumindest in BW, gängige Praxis das die Kostenübernahme des Führerscheines durch die Gemeinde mit einer mehrjährigen Verpflichtung des FA verbunden ist. Rein juristisch ist dies allerdings mehr als fragwürdig da es sich in einem solchen Fall um einen Knebelvertrag handelt und dieser sittenwidrig ist. Dies ist den Gemeindeverwaltungen auch sehr wohl bewusst - man möchte dieses letzte "Druckmittel" allerdings nicht ganz aus der Hand geben um möglichst zu verhindern das hier Steuergelder verschleudert werden. Auf einen Prozess bezüglich einer Rückerstattung durch einen FA wg. vorzeitigen Austrittes wird sich eine Gemeinde wahrscheinlich nicht einlassen - zumindest ist mir solch ein Fall nicht bekannt. M. Keller | |||||
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Autor | Joha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz | 416144 | |||
Datum | 20.07.2007 19:19 | 28513 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Geschrieben von Carsten Groth Na hallo, Weis da jemand was näheres? Aktenzeichen ? Über Hinweise wäre ich sehr dankbar! Grüsse Meine Meinug bla bla bla... Wer nichts weiss, zweifelt an nichts. | |||||
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Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 511338 | |||
Datum | 26.09.2008 17:47 | 26449 x gelesen | |||
Magdeburg/MZ. Den freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt droht eine weitere Einschränkung ihrer Einsatzbereitschaft: Das Innenministerium bestätigte MZ-Informationen, wonach es immer schwieriger werde, Fahrer für Einsatzfahrzeuge zu bekommen. Ursache dafür ist eine seit 1999 geltende Regelung der EU, wonach Führerscheinneulinge mit der Klasse B (früher 3) nur noch Fahrzeuge bis 3,5 statt 7,5 Tonnen steuern dürfen. Die meisten Einsatzfahrzeuge wiegen mehr als 3,5 Tonnen. Kommunen in Sorge "Es gibt große Sorgen in den Städten und Gemeinde, wie sie künftig ihre Fahrzeuge zum Einsatz bekommen sollen", sagte der Sprecher des Magdeburger Innenministeriums, Martin Krems. Zwar sei bislang noch kein Fall bekannt, wo infolge der EU-Regelung ein Einsatz nicht gefahren werden konnte. "Dieses Problem wird früher oder später aber auftauchen, je mehr junge Leute in die Feuerwehren kommen", so Krems. In einigen deutschen Städten gibt es daher Überlegungen, den Feuerwehrmännern und -frauen die 2 000 Euro teure Führerschein-Prüfung für die Lkw-Klasse C zu bezahlen. Im sachsen-anhaltischen Innenministerium hält man das aber aufgrund der Finanzsituation der Kommunen im großen Stil nicht für umsetzbar. Dabei hätte das Problem überhaupt nicht auftreten müssen. Denn die EU hat ihren Mitgliedsstaaten Sonderregelungen für solche Fälle ermöglicht. "Bundesverkehrsminister Tiefensee hat eine solche Regelung aber verschlafen", sagt der CSU-Europaabgeordnete Marcus Felber. Das stimmt allerdings nicht ganz: Wolfgang Tiefensee (SPD) hat durchaus eine Regelung geschaffen, allerdings nur für Katastrophenschutzdienste des Bundes, wie etwa das Technische Hilfswerk (THW). Die Feuerwehren ließ er tatsächlich außen vor. "Das ist völlig unverständlich, schließlich leisten die Feuerwehren einen wichtigen Beitrag für den Katastrophenschutz", so Krems. Das Innenministerium unterstütze daher einen Antrag des Freistaates Bayern in der Sitzung des Innenausschusses des Bundesrates kommende Woche, mit einer Gesetzesnovelle die Ausnahmeregelung auch auf Feuerwehren auszudehnen. Ein Ansinnen, das auch vom Deutschen Feuerwehrverband unterstützt wird. Doch dagegen formiert sich bereits in Sachsen-Anhalt Widerstand: Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre (CDU) lehnt eine solche Regelung ab, sagte Daehres Sprecher Harald Kreibich. "Wir können doch nicht jemanden ohne gültigen Führerschein hinter das Lenkrad eines Lkw lassen, nur weil er nicht das nötige Geld für die Ausbildung hat", so Kreibich. Man suche aber in "noch nicht abgeschlossenen Gesprächen" mit dem Innenministerium nach einer Lösung des Problems. Zusätzliche Schulung? Die könnte möglicherweise in einer Schulung der betroffenen Feuerwehrleute mit der B-Lizenz an der Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge liegen, die dem Innenministerium untersteht. "Das THW macht solche Schulungen für seine Mitglieder auch", so Kreibich. Freilich koste auch eine solche Zusatzschulung Geld. Doch eine finanzielle Belastung für den Steuerzahler - entweder über die Kommunen oder über das Land - will das Innenministerium laut Sprecher Krems vermeiden. Man setze daher auf die rechtliche Lösung. Ob es dazu kommt, ist Kreibich zufolge aber fraglich: "Der Vorschlag Bayerns ist noch in der Abstimmung. Ob er auf die Tagesordnung des Bundesrates kommt, steht noch nicht fest." MZ 19.09.2008 | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 511341 | |||
Datum | 26.09.2008 18:05 | 26201 x gelesen | |||
Geschrieben von MZIn einigen deutschen Städten gibt es daher Überlegungen, den Feuerwehrmännern und -frauen die 2 000 Euro teure Führerschein-Prüfung für die Lkw-Klasse C zu bezahlen. Im sachsen-anhaltischen Innenministerium hält man das aber aufgrund der Finanzsituation der Kommunen im großen Stil nicht für umsetzbar. Es würde ja ausreichen wenn mein eine gewisse Anzahl von FA auf Kosten der Kommune ausbildet (halt entsprechend des Bedarfs) - scheint ja in vielen anderen Orten dieser Republik zu gehen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 511348 | |||
Datum | 26.09.2008 19:44 | 26145 x gelesen | |||
Hallo, die Diskussion um den Führerschein Klasse C scheint unendlich zu sein. Mit jedem Vorstoß für eine Sonderregelung der Politiker wird das Problem nicht kleiner oder verschwindet, sondern wird nur größer. Größer deshalb, weil einige Mandatsträger mit ihren unsinigen Vorstößen eine Erwartungshaltung bei den Komunen auf Sonderregelungen erzeugen, (die es hoffentlich nie gibt), und damit wertvolle Zeit verstreichen lassen, in der immer mehr ältere FA als Fahrer wegfallen. Das einzige Problem sind die Finanzen die die Komunen bereistellen müssen und die sie derzeit oftmals lieber in Prestigeobjekte stecken als in die Sicherheit ihrer Bürger zu investieren. mit ferundlichen Grüßen a.kaiser | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Siegen / NRW | 511363 | |||
Datum | 26.09.2008 23:40 | 26218 x gelesen | |||
Geschrieben von Maik Zeugner (MZ 19.09.2008) Denn die EU hat ihren Mitgliedsstaaten Sonderregelungen für solche Fälle ermöglicht. "Bundesverkehrsminister Tiefensee hat eine solche Regelung aber verschlafen", sagt der CSU-Europaabgeordnete Marcus Felber. Das stimmt allerdings nicht ganz: Wolfgang Tiefensee (SPD) hat durchaus eine Regelung geschaffen, allerdings nur für Katastrophenschutzdienste des Bundes, wie etwa das Technische Hilfswerk (THW). Die Feuerwehren ließ er tatsächlich außen vor. "Das ist völlig unverständlich, schließlich leisten die Feuerwehren einen wichtigen Beitrag für den Katastrophenschutz", so Krems. Ich glaub da hat jemand die "THW Fahrgenehmigung" irgentwie missverstanden. Ich zitiere mal aus der Fahrgenehmigung: "Die THW Fahrgenehmigung gelten nur in Verbindung mit [...] der güligen Fahrerlaubnis gem. FeV." Die THW Fahrgenehmigung ersetzt KEINEN Führerschein, der muß nach wie vor "ganz normal" erworben werden. Wer einen THW-LKW fahren will, muß vorher nen Führerschein Klasse C bzw CE gemacht haben. Die THW Fahrgenehmigung muß ZUSÄTZLICH zum zivilen Führerschein gemacht werden, damit man überhaupt THW Fahrzeuge bewegen darf. Dies gilt auch für Kfz <3,5t. mfg. Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 511364 | |||
Datum | 26.09.2008 23:57 | 26131 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Haastert Die THW Fahrgenehmigung muß ZUSÄTZLICH zum zivilen Führerschein gemacht werden, damit man überhaupt THW Fahrzeuge bewegen darf richtig. Und wenn man nach dem Erwerb der Fahrgenehmigung nicht an der jährlichen Kraftfahrerweiterbildung teilnimmt, ist man die Fahrgenehmigung auch wieder los. Grüße Micha THW Preetz: Weitere Infos zur Kf-Ausbildung | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 511383 | |||
Datum | 27.09.2008 13:02 | 26140 x gelesen | |||
Hallo, soweit ich informiert bin, gibt es an den Landeskatschutzschulen den Lehrgang "Ausbilder Kraftfahrer", (ich durfte den zumindest vor 20 J. absolvieren), die dann an den Standorten die Fahrer ausbilden. Dies wäre auch ein anzustrebendes Modell für die Feuerwehr. mfg a.kaiser | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 511393 | |||
Datum | 27.09.2008 15:46 | 25988 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfUnd wenn man nach dem Erwerb der Fahrgenehmigung nicht an der jährlichen Kraftfahrerweiterbildung teilnimmt, ist man die Fahrgenehmigung auch wieder los. Hallo, das waere auch fuer die Feuerwehr ein Schritt in die richtıge Richtung! Mit freundlichen Urlaubsgruessen aus der Tuerkei Gerhard Pfeıffer | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 511398 | |||
Datum | 27.09.2008 16:22 | 26077 x gelesen | |||
Geschrieben von Albrecht KaiserDies wäre auch ein anzustrebendes Modell für die Feuerwehr. Setzt aber wiederum voraus, daß diese FA bevor sie am Standort entsprechend als FW-Kraftfahrer weitergebildet werden einen entsprechenden Führerschein für die erforderlichen Klassen haben. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 511403 | |||
Datum | 27.09.2008 17:20 | 26110 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Setzt aber wiederum voraus, daß diese FA bevor sie am Standort entsprechend als FW-Kraftfahrer weitergebildet werden einen entsprechenden Führerschein für die erforderlichen Klassen haben. wen man ein Fahrzeug fahren will, benötigt man überall die entsprechende Fahrerlaubniss, egal ob THW, BW oder FW. Ob dies nun den Komunen passt oder nicht, so ist die Gesetzeslage, und ein Führerschein kostet nun mal Geld, vor dem sich die Komunen drücken wollen. mfg albrecht | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 511411 | |||
Datum | 27.09.2008 17:45 | 25991 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Albrecht Kaiser wen man ein Fahrzeug fahren will, benötigt man überall die entsprechende Fahrerlaubniss, egal ob THW, BW oder FW. Ob dies nun den Komunen passt oder nicht, so ist die Gesetzeslage, und ein Führerschein kostet nun mal Geld, vor dem sich die Komunen drücken wollen. Richtig. Nur meinen unsere Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 511412 | |||
Datum | 27.09.2008 17:45 | 26174 x gelesen | |||
Geschrieben von Albrecht Kaiser...und ein Führerschein kostet nun mal Geld, vor dem sich die Komunen drücken wollen. Richtig. Und unsere schlauen Landespolitiker sowie unsere glorreichen Verbände (die damit m.E. wieder mal ihre Überflüssigkeit beweisen) lassen sich auch noch vor deren Karren spannen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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