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ThemaSchutzkleidung -Welche Mindestmengen notwendig für Wahrnehmbarkeit?-12 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern414721
Datum12.07.2007 15:177116 x gelesen
Hi,

hoffe mir kann jemand helfen. Ich bin gerade auf der Suche bzgl Vorschriften (wenns einen Unterschied gibt/macht speziell für Bayern) die wiedergeben, welche Mindestmengen an fluoreszierendem Hintergrundmaterial und/oder fluoreszierenden Streifen und/oder retro-reflektierende Warnstreifen an einer Feuerwehrjacke/hose vorhanden sein müssen.
Gefunden habe ich bisher diese Info:

Hier Seite 6

Jedoch ist hier nur die DIN EN 469:2006 Anhang B genannt und bei der trifft dann wohl "Murphy's Law" ;)

Hintergrund ist die Frage, ob Schutzkleidung wie bei den Herren mit den blauen Schultern (also ausschließlich mit retro-reflektierende Warnstreifen)auch in Deutschland möglich wäre und ob diese dann auch überhaupt ohne Warnweste auf Verkehrswegen (auch BAB) getragen werden dürfte? Oder ob dazu z.B. schon anstelle der blauen Fläche einfach orange Fläche helfen würde?

MFG Flo


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.414738
Datum12.07.2007 16:495949 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian Heidenreichfluoreszierenden Streifen
Diese Streifen findet man IMO nur bei dem "Modell Bayern" (das fast keiner mehr beschafft). Fluoreszierende Streifen (nachleuchtend) sind daher wohl nicht vorgeschrieben.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg414747
Datum12.07.2007 17:155828 x gelesen
Ich denke das wird im Anhang B geklärt ..... welche Fläche mit reflektierenden Streifen bedeckt sein muss, aber genaue Flächenangabe kann ich dir leider auch nicht geben.

Die meisten Hersteller, schreiben deshalb immer mit dazu, dass z.B. nur die Einsatzjacke xy von der Firma Z zusammen mit der Einsatzhose xy der Firma Z getragen werden darf, da ansonsten die Forderungen für den Anhang B nicht erfüllt sind.

Nu wäre also nur noch zu klären ... was ist denn der Anhang B eigentlich ?
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber Anhang B ist doch nur eine Bezeichnung welche als Freigabe für Verkehrsflächen gilt, oder ?


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
http://www.florian-graben-neudorf.de
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio414754
Datum12.07.2007 17:585902 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian Heidenreichhoffe mir kann jemand helfen. Ich bin gerade auf der Suche bzgl Vorschriften (wenns einen Unterschied gibt/macht speziell für Bayern) die wiedergeben, welche Mindestmengen an fluoreszierendem Hintergrundmaterial und/oder fluoreszierenden Streifen und/oder retro-reflektierende Warnstreifen an einer Feuerwehrjacke/hose vorhanden sein müssen.

Bei EN 469 gar keine, bei HuPF entsprechend dem jeweiligen Abschnitt in HuPF Teil 1 bzw. 4.
Wenn bei EN 469 Warnwirkung gewünscht wird, dann gelten die Mindestflächen nach Anhang B. Das sind 0,13 m² reflektierende und 0,2 m² fluoreszierende Fläche. Das sind, wenn man mit den 5 cm breiten, gelb-silber-gelben Streifen arbeitet, ungefähr 7,8 lfm. Wenn man mit jeweils 5 cm breiten reflektierenden bzw. 5 cm fluoreszierenden Streifen arbeitet, kommt man mit insgesamt ca. 6,60 m aus, wenn man einen Streifen mit kombinierten Eigenschaften nimmt (z.B. Reflexite) kommt man mit 4 m aus.
Nun ist die EN 469 aber eine Norm und keine Vorschrift. Die hier relevante Vorschrift wäre die UVV Feuerwehren, die fordert Warnwirkung nach EN 471, Klasse 2. Das sind dann 0,13 m² reflektierender und 0,5 m² fluorsezierender Fläche. Das ist mit Bestreifung m.E. nicht sinnvoll darstellbar.

Geschrieben von Florian HeidenreichHintergrund ist die Frage, ob Schutzkleidung wie bei den Herren mit den blauen Schultern (also ausschließlich mit retro-reflektierende Warnstreifen)auch in Deutschland möglich wäre

Warum sollte das nicht möglich sein?

Geschrieben von Florian Heidenreichund ob diese dann auch überhaupt ohne Warnweste auf Verkehrswegen (auch BAB) getragen werden dürfte?

Nein.

Geschrieben von Florian HeidenreichOder ob dazu z.B. schon anstelle der blauen Fläche einfach orange Fläche helfen würde?

Es reicht nicht eine orangene Fläche, sondern diese muß die Merkmale nach EN 471 aufweisen, insbesondere hinsichtlich fluoreszierender Wirkung.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio414755
Datum12.07.2007 17:595905 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christof StroblFluoreszierende Streifen (nachleuchtend) sind daher wohl nicht vorgeschrieben.

Erggole dir mal die Definition von fluoreszierend.
Die Notwendigkeit fluoreszierender Flächen kannst du in EN 471 nachlesen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.414756
Datum12.07.2007 18:055928 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christi@n PannierDie Notwendigkeit fluoreszierender Flächen kannst du in EN 471 nachlesen
Ich weiß was du meinst. Ich hatte mich auf die fluoreszierenden Streifen des By2000 bezogen (nicht leuchtgelb), diese beschaffen die meisten nicht mehr, da die "Tageswarnwirkung" eher bescheiden, bzw. nicht vorhanden ist. DIESE Streifen wurden m. W. ja nur beim Bayern2000 verwendet


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio414757
Datum12.07.2007 18:165983 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christof StroblIch weiß was du meinst. Ich hatte mich auf die fluoreszierenden Streifen des By2000 bezogen (nicht leuchtgelb), diese beschaffen die meisten nicht mehr, da die "Tageswarnwirkung" eher bescheiden, bzw. nicht vorhanden ist. DIESE Streifen wurden m. W. ja nur beim Bayern2000 verwendet

Ich beziehe mich auf deine Behauptung, fluoreszierende Streifen seien nicht notwendig, das ist nunmal schlichtweg falsch, sonst müsset man sie nicht in EN 471 definieren:

EN 471:2003, 3.1.1
fluoreszierefides Material
Material, das optische Strahlung bei längeren Wellenlängen emittiert als absorbiert


Die Streifen an der Bayern 2000-Jacke sind nachleuchtend, also phosphorezierend.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.414783
Datum12.07.2007 19:275831 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christi@n PannierDie Streifen an der Bayern 2000-Jacke sind nachleuchtend, also phosphorezierend
Alles klar, das meinte ich;-)


MkG.
Christof

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern414823
Datum12.07.2007 21:465935 x gelesen
Erstmal bedankich mich für die schnellen Antworten.

Geschrieben von Christi@n PannierNun ist die EN 469 aber eine Norm und keine Vorschrift. Die hier relevante Vorschrift wäre die UVV Feuerwehren, die fordert Warnwirkung nach EN 471, Klasse 2. Das sind dann 0,13 m² reflektierender und 0,5 m² fluorsezierender Fläche.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass wenn man die EN471 Klasse 2 einhält ausreichend Schutz durch die Bekleidung gegeben ist (da die EN 469 ja teilweise geringere Flächen fordert). Ist dies so richtig?

Geschrieben von Christi@n PannierWarum sollte das nicht möglich sein?
Die Frage bezog sich bereits eher auf die Nutzung auf Verkehrswegen. Das hat sich ja geklärt.

Geschrieben von Christi@n PannierEs reicht nicht eine orangene Fläche, sondern diese muß die Merkmale nach EN 471 aufweisen, insbesondere hinsichtlich fluoreszierender Wirkung.
Ok. D.h. wenn ich nun alles richtig verstanden habe, sind Bekleidungen derart möglich. Benötigen aber aufgrund der EN 471 Klasse 2 einen Zusatz. Dieser Zusatz kann z.B. durch eine Warnweste entsprechender Norm, oder eben durch ein Koller welches die Forderungen nach EN 471 Klasse 2 erfüllt, erwirkt werden.


Wenn ich jetzt alles richtig überschau komm ich weiterhin zur Erkenntnis, dass: Streifen wie am Bayern2000 (also phosphorisierend) 1. garnicht gefordert werden und somit eigentlich auch nur reflektierende Streifen angebracht sein könnten sowie 2. auch gelbe Streifen wie hier (oder auch in anderen (alleinstehenden) Ausführungen) ebenso nicht zwingend vorhanden sein müssen, wenn die fluoreszierende Fläche anders geschaffen wird. Ist dies richtig?

Eine etwas weiterführende Frage kam dann noch bei Nachforschungen im Internet auf. Hier (gleich erster Abschnitt) ist die Rede von:
Geschrieben von ---3m.com--- Eine hilfreiche Richtlinie bietet aber eine Empfehlung der bayrischen Gemeinde Unfallversicherung (GUV) die besagt:
Bekleidungsklasse 2 sollte getragen werden bei Arbeiten an Straßen mit ausreichenden Sichtverhältnissen und geringer Verkehrsbelastung und Geschwindigkeiten bis ca. 60 km/h.
Bekleidungsklasse 3 sollte getragen werden bei Arbeiten an Straßen mit schlechten Sichtverhältnissen oder großer Verkehrsdichte oder Geschwindigkeiten von ca. 60 km/h und darüber.

Könnte es nun auch bedeuten, dass ggf. Klasse 3 auf Feuerwehren zutrifft? Vor allem wenn Verkehrswege wie Autobahnen vorhanden sind?

MFG Flo


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AutorMich8ael8 B.8, Rösrath / NRW414827
Datum12.07.2007 22:065865 x gelesen
Geschrieben von Florian HeidenreichOk. D.h. wenn ich nun alles richtig verstanden habe, sind Bekleidungen derart möglich. Benötigen aber aufgrund der EN 471 Klasse 2 einen Zusatz. Dieser Zusatz kann z.B. durch eine Warnweste entsprechender Norm, oder eben durch ein Koller welches die Forderungen nach EN 471 Klasse 2 erfüllt, erwirkt werden.

Richtig.

Geschrieben von Florian HeidenreichWenn ich jetzt alles richtig überschau komm ich weiterhin zur Erkenntnis, dass: Streifen wie am Bayern2000 (also phosphorisierend) 1. garnicht gefordert werden und somit eigentlich auch nur reflektierende Streifen angebracht sein könnten sowie 2. auch gelbe Streifen wie hier (oder auch in anderen (alleinstehenden) Ausführungen) ebenso nicht zwingend vorhanden sein müssen, wenn die fluoreszierende Fläche anders geschaffen wird. Ist dies richtig?

Ebenfalls richtig. Wie die Fläche auszusehen hat ist egal, wichtig ist die Einhaltung der geforderten Flächengröße.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio414869
Datum13.07.2007 01:145951 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian HeidenreichZusammenfassend kann man also sagen, dass wenn man die EN471 Klasse 2 einhält ausreichend Schutz durch die Bekleidung gegeben ist (da die EN 469 ja teilweise geringere Flächen fordert). Ist dies so richtig?

Mit EN 471, Klasse 2 ist man auf der sicheren Seite, denn das wird in der UVV gefordert. Teilweise sind einige Unfallversicherer der Ansicht, dass Warnwirkung nach EN 469, Anhang B, ausreichend ist (z.B. UK-BW). Andere fordern zwingend EN 471, Klasse 2 (z.B. UK Sachsen), wieder andere haben keine Meinung ("Wie? Warnwestenbefreiung? Um ehrlich zu sein, dass Wort höre ich gerade zum ersten mal." Originalzitiat eines TAD der UK Hessen). Interessant war auch die Antwort der neuen FUK Mitte. Je nachdem wo man anruft kriegt man da wiedersprüchliche Antworten: In Magdeburg (ehemals FUK Sachsen-Anhalt) heißt es eindeutig "EN 471, Klasse 2", in Erfurt (ehemals FUK Thüringen) hieß es "Ja, hmmmm, also.... in Thüringen gilt ja die EN 469 als Beschaffungsgrundlage, deshalb sag ich jetzt mal EN 469 Anhang B müsste ausreichend sein. Aber wir werden das nochmal intern abklären" oder so ähnlich.
Übrigens: Der Bundesverband der Unfallkassen hat mit Rundschreiben 235-2005 eine Information zum Thema universelle [sic!]Feuerwehr-Einsatzkleidung nach EN 469:2005 an seine Mitglieder versandt ( , demnach ist EN 469, Anhang B ausreichend.

Geschrieben von Florian HeidenreichOk. D.h. wenn ich nun alles richtig verstanden habe, sind Bekleidungen derart möglich. Benötigen aber aufgrund der EN 471 Klasse 2 einen Zusatz. Dieser Zusatz kann z.B. durch eine Warnweste entsprechender Norm, oder eben durch ein Koller welches die Forderungen nach EN 471 Klasse 2 erfüllt, erwirkt werden.

Es gibt da mehrere Möglichkeiten:
a) die uncoole: Warnweste (ab 2 ?, qualitativ hochwertige ab ca. 10 ?)
b) die schicke: Man führt einzelne Teile der Bekleidung in fluoreszierender Hintergrundfarbe aus und arbeitet bei den reflektierenden Flächen mit Streifen (wie z.B.
hier)
c) die ganzheitliche: Man baut die Bekleidung komplett aus fluoreszierendem Material und arbeitet bei den reflektierenden Flächen mit Streifen (z.B. hier)
d) die prakatische: Man stellt die fluoreszierende Fläche über ein Koller dar, ggf. ergänzt durch fluoreszierende Anteile auf den Reflexstreifen (z.B. gelb-silber-gelb). Damit kann man entweder EN 471 Kl. 2 erreichen (wobei dann das Koller sehr groß wird) oder EN 469, Anhang B. Hat den Vorteil, dass man das Koller separat abnehmen und waschen kann und wenn die fluoreszierende Farbe mal verbleicht ist und keine Warnwirkung mehr besitzt kann man es tauschen.
e) die teure: Man packt ganz viel fluoreszierende und reflektierende Streifen auf die Jacke. Das ist zwar sehr teuer, sieht dafür aber auch wichtig aus.

Geschrieben von Florian HeidenreichWenn ich jetzt alles richtig überschau komm ich weiterhin zur Erkenntnis, dass: Streifen wie am Bayern2000 (also phosphorisierend) 1. garnicht gefordert werden und somit eigentlich auch nur reflektierende Streifen angebracht sein könnten sowie 2. auch gelbe Streifen wie hier (oder auch in anderen (alleinstehenden) Ausführungen) ebenso nicht zwingend vorhanden sein müssen, wenn die fluoreszierende Fläche anders geschaffen wird. Ist dies richtig?

Richtig

Geschrieben von Florian HeidenreichEine etwas weiterführende Frage kam dann noch bei Nachforschungen im Internet auf. Hier (gleich erster Abschnitt) ist die Rede von:
Geschrieben von ---3m.com--- Eine hilfreiche Richtlinie bietet aber eine Empfehlung der bayrischen Gemeinde Unfallversicherung (GUV) die besagt:
Bekleidungsklasse 2 sollte getragen werden bei Arbeiten an Straßen mit ausreichenden Sichtverhältnissen und geringer Verkehrsbelastung und Geschwindigkeiten bis ca. 60 km/h.
Bekleidungsklasse 3 sollte getragen werden bei Arbeiten an Straßen mit schlechten Sichtverhältnissen oder großer Verkehrsdichte oder Geschwindigkeiten von ca. 60 km/h und darüber.
Könnte es nun auch bedeuten, dass ggf. Klasse 3 auf Feuerwehren zutrifft? Vor allem wenn Verkehrswege wie Autobahnen vorhanden sind?


Ja, das kann man sicherlich machen.
Man kann sich aber auch fragen, ob manchmal nicht der GMV einem sagt, dass die Feuerwehr eigentlich nicht im Verkehr arbeitet (das tun beispielsweise Straßenmeister, die deshalb auch durchweg Klasse 3 tragen), sondern vielmehr an einer Einsatzstelle, die doch hoffentlich gesichert ist. Und dann kann man sich fragen, warum der Opa, der heute morgen vor mir mit seinem Rollator die Jahnallee (B 87 im Leipziger Zentrum, vierspurig und an dieser Stelle ohne baulichen Mittelstreifen) überquert und dafür gefühlte 6,5 Minuten gebraucht hat, gar keine Warnkleidung anhatte und auch nicht der Knalkopf, der kurz dahinter auf der rechten Spur seelenruhig seinen 7,5-Tonner vor dem Supermarkt entladen hat. Dann könnte man auf die Idee kommen, dass wir eigentlich mit Warnwesten ganz gut bedient sind. Nur: Leider sind die hat irgendwie uncool, es sei denn sie sind grün, weiß, silber, blau, grün oder rot und es steht irgendwas von -leiter, -führer oder Fachberater drauf.


MkG,
Christi@n

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern414950
Datum13.07.2007 11:155873 x gelesen
Schön zu sehen (bezogen auf ersten Absatz), dass auch hier wunderbar alles einheitlich ist ;)

Geschrieben von Christi@n Panniera) die uncoole: Warnweste (ab 2 ?, qualitativ hochwertige ab ca. 10 ?)
Von dir sicherlich ironisch gemeint, aber stimme dir da zu. Für viele sind Westen nur cool wenn sie wie du schon geschrieben hast, auf keinen Fall orange sind. Ich persönlich ziehe da lieber zusätzlich auf der BAB noch eine Warnweste an. *ironiean* Vielleicht sollte man Westen wie EL, ZF usw. mal in orange einführen *ironieaus+duck*

Geschrieben von Christi@n Pannierd) die prakatische: Man stellt die fluoreszierende Fläche über ein Koller dar, ggf. ergänzt durch fluoreszierende Anteile auf den Reflexstreifen (z.B. gelb-silber-gelb). Damit kann man entweder EN 471 Kl. 2 erreichen (wobei dann das Koller sehr groß wird) oder EN 469, Anhang B. Hat den Vorteil, dass man das Koller separat abnehmen und waschen kann und wenn die fluoreszierende Farbe mal verbleicht ist und keine Warnwirkung mehr besitzt kann man es tauschen. Diese Hintergedanken hatte ich u.a.

Geschrieben von Christi@n Panniere) die teure: Man packt ganz viel fluoreszierende und reflektierende Streifen auf die Jacke. Das ist zwar sehr teuer, sieht dafür aber auch wichtig aus. Diese auch. Deswegen meine Frage ;)

Geschrieben von Christi@n PannierMan kann sich aber auch fragen, ob manchmal nicht der GMV einem sagt, dass die Feuerwehr eigentlich nicht im Verkehr arbeitet (das tun beispielsweise Straßenmeister, die deshalb auch durchweg Klasse 3 tragen), sondern vielmehr an einer Einsatzstelle, die doch hoffentlich gesichert ist

Ja mein GMV sagt mir das auch. Aber was der GMV mancher Politiker dazu sagt und die Regelung dann dementsprechend auslegt... Ansonsten sind wir uns da ja einig.

Vielen Dank für die Antworten.

MFG Flo


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