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ThemaOT, war: Privat bezahlte Fortbildung steuerlich absetzbar?1 Betrag
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)416710
Datum23.07.2007 20:364513 x gelesen
Geschrieben von Fabian KunzWenn ein Bauunternehmer der Kommune für die Renovierung eines Spielplatzes "acht Stunden Baggerfahrer" zur Verfügung stellt, spendet er schließlich auch keinen greifbaren materiellen Wert. Um (wenn auch etwas OT) noch ein wenig Verwirrung zu stiften: Doch...
Es handelt sich, wie Christi@n schon schrieb, nicht um eine Spende.
Der Wert aber kann zumindest geschätzt, in vielen Fällen auch berechnet werden. In den Ländern, die bereits doppische Haushalte haben (und in denen, die darauf umstellen) wird dieser Wert auch berechnet/geschätzt werden und als Sonderposten in die Bilanz einfließen. Für privat bezahlte FW-Fortbildungen (oder Ausrüstung) trifft dies jedoch nicht zu (außer, die Ausrüstung wird der Gemeinde übereignet).


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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 22.07.2007 16:06 Fabi7an 7K., Rheinhausen Privat bezahlte Fortbildung steuerlich absetzbar?
 23.07.2007 20:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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