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ThemaWie persönlich ist persönliche Ausrüstung?27 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorBern8d D8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg417517
Datum27.07.2007 17:4310516 x gelesen
Hallo,

in unserer Wehrabteilung gibt es seit Kurzem einen hauptamtlichen Gerätewart. Er hat nun damit begonnen unsere Einsatzkleidung zu "überprüfen". Von Helmen wurden Aufkleber und privat gekaufte Lampenhalterungen entfernt. Jacken wurden ohne Rücksprache ausgetauscht und die Jackentaschen wurden geleert.

Jetzt meine Fragen:
Ist mein Spind nicht ein kleines Stückchen Privatsphäre?
Ist das rechtlich ok, dass die Taschen meiner Einsatzjacke überprüft werden?
Wie wird das in Eurer Wehr gehandhabt?

Viele Grüße
B. Drescher


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AutorAdri8an 8H., Lippsadt / NRW417519
Datum27.07.2007 17:539165 x gelesen
Hallo!

Bevor jetzt die §-Schlacht losgeht, was OK ist und was nicht: Auf der rein menschlichen Ebene ist sowas eine Sauerei und zeugt von schlechtem Stil. Ob rechtlich erlaubt oder nicht, ich würde das bei der Führung thematisieren und klarstellen, dass man sowas nicht ohne Vorankündigung akzeptiert.

Viele Grüße


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)417525
Datum27.07.2007 18:139076 x gelesen
Geschrieben von Drescher BerndVon Helmen wurden Aufkleber Welche Aufkleber?
Geschrieben von Drescher Berndprivat gekaufte Lampenhalterungen entferntHabt ihr diese zurück bekommen, oder sind sie weg? Was ist mit dem Jackentascheninhalt passiert?

Meine persönliche Meinung: Wer an meine persönliche Ausrüstung geht, egal ob privat beschafft oder gestellt, darf sich auf Ärger einstellen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland417526
Datum27.07.2007 18:149238 x gelesen
Hallo,

also da ist wohl im Vorfeld ein wenig Kommunikation schiefgelaufen oder gar nicht erst versucht worden?
Lassen wir mal die rechtlichen Sachen außen vor, da sind die Juristen besser geeignet (zumindest in der Theorie...), aber das hört sich in der Beschreibung nach einer Ruck-Zuck-Aktion an, war das nötig?
Habt Ihr soviele Aufkleber am Helm gehabt (oder sind nur ein paar alte rote Punkte von NichtmehrAGT entfernt worden)?
Warum schraubt ein Gerätewart Lampenhalterungen ab - wenn die nicht erlaubt sind, sollte das der Löschbezirksführer verkünden und jeder muss seine Anbauten dann selbst entfernen (über Sinn und Unsinn von Helmlampen reden wir hier mal nicht, geht ja eher um das Procedere), denn die Anbauteile sind ja immer noch sein Eigentum und kosten teilweise doch schon ein paar Euros.
Warum wurden denn Jacken ausgeräumt? dreckige Jacken? ok, aber dann soll derjenige seine Jacken selbst ausleeren, erspart auch unnötige Diskussionen wenn was fehlen sollte oder gabs neuen Jacken - mutig, die Dinger ohne Anprobe rauszugeben, wer sagt denn, dass die neuen Jacken passen?
Ist der Gerätewart eigentlich der einzige Hauptamtliche?

Ich finde - nach der kurzen Beschreibung mit offenen Fragen - die Sache ein wenig dubios, war mein Vorschlag zur Güte wäre einfach, mal das ganze als Fehlstart zu sehen, die Kameraden und Kameradinnen mal nach der Übung zu einem kurzen Plausch zusammenstellen, die Sache zu bereden und dann die Zusammenarbeit Gerätewart und Mannschaft mal zu klären, ohne jetzt groß mit der Rechtslage anzufangen, erfahren wir, wie es weitergeht?

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorBern8d D8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg417552
Datum27.07.2007 20:109026 x gelesen
Natürlich halte ich Euch auf dem Laufenden!

Aber Danke vorab für Eure Antworten...so sehe ich das nämlich auch! ;)


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW417553
Datum27.07.2007 20:319227 x gelesen
Geschrieben von Drescher BerndVon Helmen wurden Aufkleber und privat gekaufte Lampenhalterungen entfernt.

Kann grundsätzlich mittels DA oder konform mit der Kleiderordnung durchaus gefordert werden.

Das Entfernen sollte aber erst nach dem Hinweis darauf geschehen.

Ebenso sind zumindest die privat beschafften Halterungen nicht Wehreigentum und müssen deshalb ausgehändigt werden.

Geschrieben von Drescher BerndJacken wurden ohne Rücksprache ausgetauscht

Ungeschickt, aber wenn bei einer Jahresinspektion Mängel erkannt und diese Jacken sofort gegen intakte ausgetauscht wurden, um die Einsatzbereitschaft der Träger aufrecht zu erhalten könnte ich das auch noch akzeptieren. Ebenso das Leeren der Taschen der entfernten Jacken, um den Tascheninhalt mindestens am Spind bereitzulegen.

Allerdings fände ich auch dieses schon suboptimal, da ich nun mal gern in der rechten Jackentache Neubautenschlüssel und Kreide und in der linken die Gurtbandschlinge habe und nicht beim nächsten Einsatz das Geraffel erstmal alarmmäßig einfüllen möchte.

Ich erinnere mich allerdings daran, daß es beim Übergang vom Hakengurt zum Sicherheitsgurt vorgekommen sein soll, daß die Hakengurte einiger Tauschmuffel mittels Durchschneiden dem Gebrauch dauerhaft entzogen werden mußten.

Die Taschen ohne Jackentausch nur zu inspizieren könnte ich auch nur dann einsehen, wenn es eine entsprechende DA gäbe, keine Gegenstände mitzuführen, die EX-Quellen darstellen könnten, also Einmalfeuerzeuge etc, und das auch nur nach Aufforderung und nachweislichem Verstoß (!)
Denn Sinn bzw. Nutzen hielte ich auch in diesem Fall für stark eingeschränkt.

Oder gibt es etwa bei Euch den Verdacht des Konsums illegaler Drogen im Feuerwehreinsatz....?

Dann wäre ein solche "Durchsuchung" ohne Zeugen aber auch höchst fragwürdig.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)417555
Datum27.07.2007 20:569059 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleDann wäre ein solche "Durchsuchung" ohne Zeugen aber auch höchst fragwürdig....und keinesfalls Aufgabe des hauptamtlichen Gerätewarts.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar417556
Datum27.07.2007 21:019162 x gelesen
Mahlzeit

Frag doch einfach mal euren Gerätewart warum deine Halterung für die Lampe kaputt ist und wo die 5? Brötchengeld hin sind

M.E. eine sehr heikle Aktion. Besser wären Zettel in denen du aufgefordert geworden wärst dies das und jenes zu ändern

Weiterhin eine sehr interessante Frage:

"WOZU?" Hat der GW dazu einen Auftrag gehabt? Oder wenigstens eine Grundlage? Oder sonst keine sinnvolle Aufgaben...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg417562
Datum27.07.2007 22:599240 x gelesen
Geschrieben von Drescher BerndIst mein Spind nicht ein kleines Stückchen Privatsphäre?

Jein. Die Ausrüstung ist i.d.R. Gemeinde/Stadteigentum. Der Inhalt dér Taschen kann durchaus privat sein.

Geschrieben von Drescher BerndIst das rechtlich ok, dass die Taschen meiner Einsatzjacke überprüft werden?

s.o. deshalb m.E. eine fragwürdige Aktion.

Geschrieben von Drescher BerndWie wird das in Eurer Wehr gehandhabt?

1x jährlich angesetzter "Klamottendienst". - Sprich alles raus aus dem Spind. Prüfung auf Mängel an der Ausrüstung. - Gerätewart erfasst entsprechende "Daten"...

Wer nicht da ist - vor nächster Ausbildung o.ä.

Geschrieben von Drescher BerndVon Helmen wurden Aufkleber und privat gekaufte Lampenhalterungen entfernt.

Wir haben lediglich "A"´s an den Helmen. (alle AGT sind bei uns auch generell CSA-Träger - von daher entfällt der "Rote Punkt"). Bei G26.3-Dauer-Untauglichkeit werden diese bei der nächsten Gelegenheit auf Hnweis an den entsprechenden Kameraden entfernt.

Bei kurzzeitigen Untauglichkeiten (Krankheit am Untersuchungstermin, Termin versäumt etc.) wird das "A" durch einen roten Aufkleber "durchgestrichen". (Dieser ist bei Wiederherstellung der Tauglichkeit einfacher zu entfernen als das "A", was dann wieder angebracht werden müsste)

Geschrieben von Drescher BerndJacken wurden ohne Rücksprache ausgetauscht und die Jackentaschen wurden geleert.

Waren Zeugen anwesend? Was ist mit dem Tascheninhalt passiert?

Wer weiß schon, ob jemand "zufällig" ein oder zwei 50?-Scheine in der Innentasche deponiert hatte?


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen417563
Datum27.07.2007 23:289143 x gelesen
Geschrieben von Daniel KochGeschrieben von Drescher BerndIst mein Spind nicht ein kleines Stückchen Privatsphäre?

Jein. Die Ausrüstung ist i.d.R. Gemeinde/Stadteigentum. Der Inhalt dér Taschen kann durchaus privat sein.


Auch der Inhalt eines Spindes ist privat. Da hat keiner so ohne weiteres was dran zu suchen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg417564
Datum27.07.2007 23:539146 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningAuch der Inhalt eines Spindes ist privat. Da hat keiner so ohne weiteres was dran zu suchen.

Hmm. Ich bin kein §§-Freak, aber beim BUND gab/gibt es z.B. ein Privatfach, das ja "zusätzlich" vor der Spindkontrolle per Schloß gesichert war....

Ich weiß nicht, aber was nicht "zusätzlich" gesichert, bzw. durch Zweitschlüssel jemandem anderes zugänglich ist, kann nicht 100%ig privat sein, oder?

M.W. gibt es auch so Dinge, wie "Verleitung zum Diebstahl"...

Aber wie gesagt, die Rechtsabteilung ist nicht mein Wissensgebiet...


MFG Daniel

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AutorBern8d D8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg417569
Datum28.07.2007 08:489001 x gelesen
So Ihr Lieben...Ihr habt mir mit Euren Aussagen sehr geholfen, ich werde die Sache jetzt mal angehen und ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten suchen! ;) DANKESCHÖN!!!


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen417585
Datum28.07.2007 12:239166 x gelesen
Geschrieben von Daniel KochIch weiß nicht, aber was nicht "zusätzlich" gesichert, bzw. durch Zweitschlüssel jemandem anderes zugänglich ist, kann nicht 100%ig privat sein, oder?


MMh, unter Spind verstehe ich jetzt einen geschlossenen Schrank. Redest Du jetzt von einem offenen Schrank? (wir haben bei uns den Haken, an dem die Einsatzkleidung hängt (schwarzbereich) und einen verschliesbaren Spind für den weiß-Bereich (=> Privatkleidung, Handtuch, Wechselwäsche, usw.)

Darüber hinaus bin ich trotzdem der Ansicht, dass an der PSA nichts verändert werden darf, ohne demjenigen das mitzuteilen und (z.B. im Falle der Jackentasche) vorher nach Erlaubnis zu fragen. Das ist - lösgelöst von der rechtlichen Seite - eine frage der Höflichkeit und des Respekts.

Für mich wäre das in dieser Form nicht akzeptabel.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMark8us 8P., Heukewalde / Thüringen417599
Datum28.07.2007 13:389195 x gelesen
Hallo Kameraden,

es stimmt zwar das die Klamotten Eigentum der Gem./FF sind, aber an Kameraden ausgegebene Sachen sind derren Eigentum (bis zum Austritt aus der FF). Deshalb ist man ja auch verpflichtet seine Sachen in Ordung zu halten und zu Pflegen. Zu den Lampen - es ist dein Eigentum, du kannst dir die Lampe ruhig an den Helm machen, wenn sie in deiner FF nicht erwünscht/geduldet ist dann hat dir das dein Wehrführer (oder Stellvertreter) zu sagen. Du musst sie dann weg machen, aber nicht der Gerätewart. Alles was in den Taschen ist, ist dein Eigentum, da darf niemand ran, außer du bist dabei und einverstanden. Wenn Klamottenwechsel,dann geb ich doch ne Mitteilung raus Kleiderwechsel, bittet alle am xx.xx. im Gerätehaus einfinden. Wenn der neue Gerätewart auch bei anderen unangenehm auf gefallen ist, dann Meldenung an die Wehrführung mit der bitte der ermahnung des Kam. X wegen unkameradschaftlichen Verhalten, weil das was der gemacht hat ist sehr unkameradschaftlich, die Sachen anderer zu durchsuchen ohne deren wissen und ohne das einer dabei war, den es betrifft.


Alles meine persönliche Meinung
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen417601
Datum28.07.2007 13:519167 x gelesen
Geschrieben von Markus PiewakWenn der neue Gerätewart auch bei anderen unangenehm auf gefallen ist, dann Meldenung an die Wehrführung mit der bitte der ermahnung des Kam. X wegen unkameradschaftlichen Verhalten, weil das was der gemacht hat ist sehr unkameradschaftlich, die Sachen anderer zu durchsuchen ohne deren wissen und ohne das einer dabei war, den es betrifft.

Grundsätzlich hast Du ja Recht, aber die Begründung "unkameradschaftliches Verhalten" ist in meinen Augen genauso schwammig wie inflationär genutzt.

Dann soll man das Kind lieber beim Namen nennen: Fehlverhalten, weil... (und natürlich vorher erstmal prüfen, unter welchen Umständen das geschehen ist.)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio417603
Datum28.07.2007 14:009203 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Markus Piewakes stimmt zwar das die Klamotten Eigentum der Gem./FF sind, aber an Kameraden ausgegebene Sachen sind derren Eigentum

Sie sind entweder Eigentum der Gemeinde oder aber Eigentum des FA. Sie können nicht Eigentum von zwei Personen sein. Und m.E. sind die Klamotten ganz zweifellos Eigentum der Gemeinde, die hat sie schließlich bezahlt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen417605
Datum28.07.2007 14:059089 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierSie sind entweder Eigentum der Gemeinde oder aber Eigentum des FA. Sie können nicht Eigentum von zwei Personen sein.
Da haben wird dann den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.

Wenn man mit diesen beiden Begriffen googelt, wird man auch einige brauchbare Informationen zum geschilderten Fall erhalten.


Gruß
Markus

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland417678
Datum28.07.2007 23:299130 x gelesen
....ich klaue mir einen Feuerwehrhelm und ziehe ihn zu hause an, damit besitze ich den Helm. Der Eigentümer dieses Helmes wird wohl stinke sauer sein weil er weg ist :-). Wenn schon, dann auch erklären......., das ist dann wie die Sache mit der "selbe Helm oder gleiche Helm". Da wir (fast) alle keine Juristen sind, ist Besitz/Eigentum wohl das selbe, äh oder das gleiche :-).


Gruß Daniel


Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen417704
Datum29.07.2007 00:249193 x gelesen
N'Abend

geschrieben von Daniel Gehlen:
....ich klaue mir einen Feuerwehrhelm [...], damit besitze ich den Helm.
Stimmt.


Der Eigentümer dieses Helmes wird wohl stinke sauer sein weil er weg ist :-).
Wenn's - hypothetisch - "mein" (Vorsicht!) Helm wäre, wohl zunächst eher nicht, denn Eigentümerin "meines" Helms ist die Stadt, in der ich lebe. Ich als vormaliger Besitzer könnte allerdings etwas säuerlich reagieren...



Da wir (fast) alle keine Juristen sind, ist Besitz/Eigentum wohl das selbe, äh oder das gleiche :-).
Nee, eben nicht, weder das gleiche und schon gar nicht das selbe! Und so schwierig ist die Abgrenzung nun mal nicht. Einfach kurz googlen und schlau machen, am besten bevor man in Beiträgen 2, 3 oder 4 "Eigentümer" einer Sache ausruft...


Gruß

Daniel


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland417716
Datum29.07.2007 00:509206 x gelesen
...wollte damit nur sagen, dass die Begriffe Besitz und Eigentum (und auch das gleiche/das selbe) von viel schlaueren Leuten als ich oft vertauscht werden. Ich denke aber, dass jeder versteht was gemeint ist. Und natürliche besitze ich einen Feuerwehrhelm, der im Eigentum der Gemeind steht. Den gleichen Helm besitzen auch alle anderen Feuerwehrangehörigen.
Habe jetzt lange nachdenken müssen ob das alles jetzt so stimmt was ich geschrieben habe. Ums genau zu sagen hat jeder FM nen Helm den er anziehen kann :-)


Gruß Daniel


Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg417747
Datum29.07.2007 14:449077 x gelesen
Geschrieben von Daniel Gehlen...wollte damit nur sagen, dass die Begriffe Besitz und Eigentum (und auch das gleiche/das selbe) von viel schlaueren Leuten als ich oft vertauscht werden.

Das ist eigentlich einfach.

Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt (§864 Abs. 1 BGB).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg417751
Datum29.07.2007 15:059051 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian FischerBesitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt (§864 Abs. 1 BGB).
Oder in flachen Worten:

Besitzer: Der der es hat.
Eigentümer: Der dem es gehört.

;-)

Grüße
Matthias


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg417755
Datum29.07.2007 15:169033 x gelesen
Geschrieben von Matthias MartinBesitzer: Der der es hat.
Eigentümer: Der dem es gehört.


So ähnlich wie beim Kfz. Fahrer und Halter.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW417769
Datum29.07.2007 16:139149 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerSo ähnlich wie beim Kfz. Fahrer und Halter.

Oh oh ... besser nicht das Beispiel! Fahrer, Halter und Eigentümer eines KFZ können aber sowas von Auseinanderfallen!
Wer z.B. im Fahrzeugschein steht muss nicht zwingend der Halter geschweige denn der Eigentümer sein. Selbst der im Fahrzeugschein stehende Halter und Fahrer eines KFZ muss nicht der Eigentümer sein, weil er z.B. sein Auto per Kredit finanziert hat und das Fahrzeug Sicherungsübereignet wurde.

Besitzer= tatsächliche Sachherrschaft (kann sein z.B. der Eigentümer selbst, Mieter etc.)
Eigentümer= rechtliche Sachherrschaft (er bestimmt was mit der Sache passiert)
Am Besten zu verstehen mit Mieter (=Besitzer) und Vermieter (=Eigentümer).

Das kann man dann übrigens zum Ärger aller JurastudentInnen noch exzessiv weiter betreiben mit Fremdbesitz, Eigenbesitz, mittelbarer Besitz, Eigentümer, Sicherungseigentümer, ... ich glaub wir widmen uns lieber wieder der Feuerwehr ;-)

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg417778
Datum29.07.2007 16:279048 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannOh oh ... besser nicht das Beispiel! Fahrer, Halter und Eigentümer eines KFZ können aber sowas von Auseinanderfallen!

Klar. Deshalb schrieb ich ja auch ähnlich. Und nichzt gleich ;-)

Der eine fährt es (= tatsächliche Gewalt), der andere nicht, steht aber im Fahrzeugschein und -brief (oder wie das Zeuch jetzt neumodisch heißt).


Geschrieben von Sven TönnemannAm Besten zu verstehen mit Mieter (=Besitzer) und Vermieter (=Eigentümer).



Pssst. Da ist das aber dann genau so wie beim Fahrer und Halter. Auch wenn jemand im Grundbuch steht, kann die Wohnung ugs. trotzdem "der Bank gehören" ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW417877
Datum30.07.2007 11:339184 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Sven TönnemannDas kann man dann übrigens zum Ärger aller JurastudentInnen noch exzessiv weiter betreiben mit Fremdbesitz, Eigenbesitz, mittelbarer Besitz, Eigentümer, Sicherungseigentümer,

Bääääh. Was bin ich froh, dass mir dieser Mist in der Praxis bisher noch nicht wieder in relevanter Form begegnet ist :-)

Zur Ausgangsfrage:
Aus diesem Grund gibt es bei uns 2 Fächer im Spind. In der einen offenen Seite hängt die PSA (Schwarzbereich), in der anderen geschlossenen Seite, die auch mittels Schloss gesichert werden darf, hängen private Sachen (Weißbereich). An dem Weißbereich hat niemand etwas zu suchen. Bei einem Verdacht, dass sich dort Dinge befinden, die sich dort nicht befinden dürfen, ist die Seite von dem Spindinhaber (um das mal das rechtliche außen vor zu lassen :-) auf Verlagen des Löschgruppenführers zu öffnen.

Einfach irgendetwas ohne Abstimmung zu machen, finde ich in jedem Fall nicht korrekt.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW417879
Datum30.07.2007 11:439036 x gelesen
Hi!
Selbst für den Schwarzbereich würde ich davon ausgehen, dass private Gegenstände zumindest einem gelockerten Gewahrsam unterliegen und daher "wegnahmefähig" sind.

Allein um dem Verdacht des Diebstahls zu entgehen sollte der Gerätewart immer nur nach Rücksprach mit dem Nutzer an die Sachen gehen.

Gruß
Sven


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