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Thema | Wie persönlich ist persönliche Ausrüstung? | 27 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8d D8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg | 417517 | |||
Datum | 27.07.2007 17:43 | 10516 x gelesen | |||
Hallo, in unserer Wehrabteilung gibt es seit Kurzem einen hauptamtlichen Gerätewart. Er hat nun damit begonnen unsere Einsatzkleidung zu "überprüfen". Von Helmen wurden Aufkleber und privat gekaufte Lampenhalterungen entfernt. Jacken wurden ohne Rücksprache ausgetauscht und die Jackentaschen wurden geleert. Jetzt meine Fragen: Ist mein Spind nicht ein kleines Stückchen Privatsphäre? Ist das rechtlich ok, dass die Taschen meiner Einsatzjacke überprüft werden? Wie wird das in Eurer Wehr gehandhabt? Viele Grüße B. Drescher | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippsadt / NRW | 417519 | |||
Datum | 27.07.2007 17:53 | 9165 x gelesen | |||
Hallo! Bevor jetzt die §-Schlacht losgeht, was OK ist und was nicht: Auf der rein menschlichen Ebene ist sowas eine Sauerei und zeugt von schlechtem Stil. Ob rechtlich erlaubt oder nicht, ich würde das bei der Führung thematisieren und klarstellen, dass man sowas nicht ohne Vorankündigung akzeptiert. Viele Grüße | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 417525 | |||
Datum | 27.07.2007 18:13 | 9076 x gelesen | |||
Geschrieben von Drescher BerndVon Helmen wurden AufkleberWelche Aufkleber? Geschrieben von Drescher Bernd privat gekaufte Lampenhalterungen entferntHabt ihr diese zurück bekommen, oder sind sie weg? Was ist mit dem Jackentascheninhalt passiert? Meine persönliche Meinung: Wer an meine persönliche Ausrüstung geht, egal ob privat beschafft oder gestellt, darf sich auf Ärger einstellen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 417526 | |||
Datum | 27.07.2007 18:14 | 9238 x gelesen | |||
Hallo, also da ist wohl im Vorfeld ein wenig Kommunikation schiefgelaufen oder gar nicht erst versucht worden? Lassen wir mal die rechtlichen Sachen außen vor, da sind die Juristen besser geeignet (zumindest in der Theorie...), aber das hört sich in der Beschreibung nach einer Ruck-Zuck-Aktion an, war das nötig? Habt Ihr soviele Aufkleber am Helm gehabt (oder sind nur ein paar alte rote Punkte von NichtmehrAGT entfernt worden)? Warum schraubt ein Gerätewart Lampenhalterungen ab - wenn die nicht erlaubt sind, sollte das der Löschbezirksführer verkünden und jeder muss seine Anbauten dann selbst entfernen (über Sinn und Unsinn von Helmlampen reden wir hier mal nicht, geht ja eher um das Procedere), denn die Anbauteile sind ja immer noch sein Eigentum und kosten teilweise doch schon ein paar Euros. Warum wurden denn Jacken ausgeräumt? dreckige Jacken? ok, aber dann soll derjenige seine Jacken selbst ausleeren, erspart auch unnötige Diskussionen wenn was fehlen sollte oder gabs neuen Jacken - mutig, die Dinger ohne Anprobe rauszugeben, wer sagt denn, dass die neuen Jacken passen? Ist der Gerätewart eigentlich der einzige Hauptamtliche? Ich finde - nach der kurzen Beschreibung mit offenen Fragen - die Sache ein wenig dubios, war mein Vorschlag zur Güte wäre einfach, mal das ganze als Fehlstart zu sehen, die Kameraden und Kameradinnen mal nach der Übung zu einem kurzen Plausch zusammenstellen, die Sache zu bereden und dann die Zusammenarbeit Gerätewart und Mannschaft mal zu klären, ohne jetzt groß mit der Rechtslage anzufangen, erfahren wir, wie es weitergeht? Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Bern8d D8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg | 417552 | |||
Datum | 27.07.2007 20:10 | 9026 x gelesen | |||
Natürlich halte ich Euch auf dem Laufenden! Aber Danke vorab für Eure Antworten...so sehe ich das nämlich auch! ;) | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 417553 | |||
Datum | 27.07.2007 20:31 | 9227 x gelesen | |||
Geschrieben von Drescher BerndVon Helmen wurden Aufkleber und privat gekaufte Lampenhalterungen entfernt. Kann grundsätzlich mittels DA oder konform mit der Kleiderordnung durchaus gefordert werden. Das Entfernen sollte aber erst nach dem Hinweis darauf geschehen. Ebenso sind zumindest die privat beschafften Halterungen nicht Wehreigentum und müssen deshalb ausgehändigt werden. Geschrieben von Drescher Bernd Jacken wurden ohne Rücksprache ausgetauscht Ungeschickt, aber wenn bei einer Jahresinspektion Mängel erkannt und diese Jacken sofort gegen intakte ausgetauscht wurden, um die Einsatzbereitschaft der Träger aufrecht zu erhalten könnte ich das auch noch akzeptieren. Ebenso das Leeren der Taschen der entfernten Jacken, um den Tascheninhalt mindestens am Spind bereitzulegen. Allerdings fände ich auch dieses schon suboptimal, da ich nun mal gern in der rechten Jackentache Neubautenschlüssel und Kreide und in der linken die Gurtbandschlinge habe und nicht beim nächsten Einsatz das Geraffel erstmal alarmmäßig einfüllen möchte. Ich erinnere mich allerdings daran, daß es beim Übergang vom Hakengurt zum Sicherheitsgurt vorgekommen sein soll, daß die Hakengurte einiger Tauschmuffel mittels Durchschneiden dem Gebrauch dauerhaft entzogen werden mußten. Die Taschen ohne Jackentausch nur zu inspizieren könnte ich auch nur dann einsehen, wenn es eine entsprechende DA gäbe, keine Gegenstände mitzuführen, die EX-Quellen darstellen könnten, also Einmalfeuerzeuge etc, und das auch nur nach Aufforderung und nachweislichem Verstoß (!) Denn Sinn bzw. Nutzen hielte ich auch in diesem Fall für stark eingeschränkt. Oder gibt es etwa bei Euch den Verdacht des Konsums illegaler Drogen im Feuerwehreinsatz....? Dann wäre ein solche "Durchsuchung" ohne Zeugen aber auch höchst fragwürdig. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 417555 | |||
Datum | 27.07.2007 20:56 | 9059 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleDann wäre ein solche "Durchsuchung" ohne Zeugen aber auch höchst fragwürdig....und keinesfalls Aufgabe des hauptamtlichen Gerätewarts. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 417556 | |||
Datum | 27.07.2007 21:01 | 9162 x gelesen | |||
Mahlzeit Frag doch einfach mal euren Gerätewart warum deine Halterung für die Lampe kaputt ist und wo die 5? Brötchengeld hin sind M.E. eine sehr heikle Aktion. Besser wären Zettel in denen du aufgefordert geworden wärst dies das und jenes zu ändern Weiterhin eine sehr interessante Frage: "WOZU?" Hat der GW dazu einen Auftrag gehabt? Oder wenigstens eine Grundlage? Oder sonst keine sinnvolle Aufgaben... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 417562 | |||
Datum | 27.07.2007 22:59 | 9240 x gelesen | |||
Geschrieben von Drescher BerndIst mein Spind nicht ein kleines Stückchen Privatsphäre? Jein. Die Ausrüstung ist i.d.R. Gemeinde/Stadteigentum. Der Inhalt dér Taschen kann durchaus privat sein. Geschrieben von Drescher Bernd Ist das rechtlich ok, dass die Taschen meiner Einsatzjacke überprüft werden? s.o. deshalb m.E. eine fragwürdige Aktion. Geschrieben von Drescher Bernd Wie wird das in Eurer Wehr gehandhabt? 1x jährlich angesetzter "Klamottendienst". - Sprich alles raus aus dem Spind. Prüfung auf Mängel an der Ausrüstung. - Gerätewart erfasst entsprechende "Daten"... Wer nicht da ist - vor nächster Ausbildung o.ä. Geschrieben von Drescher Bernd Von Helmen wurden Aufkleber und privat gekaufte Lampenhalterungen entfernt. Wir haben lediglich "A"´s an den Helmen. (alle AGT sind bei uns auch generell CSA-Träger - von daher entfällt der "Rote Punkt"). Bei G26.3-Dauer-Untauglichkeit werden diese bei der nächsten Gelegenheit auf Hnweis an den entsprechenden Kameraden entfernt. Bei kurzzeitigen Untauglichkeiten (Krankheit am Untersuchungstermin, Termin versäumt etc.) wird das "A" durch einen roten Aufkleber "durchgestrichen". (Dieser ist bei Wiederherstellung der Tauglichkeit einfacher zu entfernen als das "A", was dann wieder angebracht werden müsste) Geschrieben von Drescher Bernd Jacken wurden ohne Rücksprache ausgetauscht und die Jackentaschen wurden geleert. Waren Zeugen anwesend? Was ist mit dem Tascheninhalt passiert? Wer weiß schon, ob jemand "zufällig" ein oder zwei 50?-Scheine in der Innentasche deponiert hatte? MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 417563 | |||
Datum | 27.07.2007 23:28 | 9143 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel KochGeschrieben von Drescher BerndIst mein Spind nicht ein kleines Stückchen Privatsphäre? Auch der Inhalt eines Spindes ist privat. Da hat keiner so ohne weiteres was dran zu suchen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 417564 | |||
Datum | 27.07.2007 23:53 | 9146 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningAuch der Inhalt eines Spindes ist privat. Da hat keiner so ohne weiteres was dran zu suchen. Hmm. Ich bin kein §§-Freak, aber beim BUND gab/gibt es z.B. ein Privatfach, das ja "zusätzlich" vor der Spindkontrolle per Schloß gesichert war.... Ich weiß nicht, aber was nicht "zusätzlich" gesichert, bzw. durch Zweitschlüssel jemandem anderes zugänglich ist, kann nicht 100%ig privat sein, oder? M.W. gibt es auch so Dinge, wie "Verleitung zum Diebstahl"... Aber wie gesagt, die Rechtsabteilung ist nicht mein Wissensgebiet... MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Bern8d D8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg | 417569 | |||
Datum | 28.07.2007 08:48 | 9001 x gelesen | |||
So Ihr Lieben...Ihr habt mir mit Euren Aussagen sehr geholfen, ich werde die Sache jetzt mal angehen und ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten suchen! ;) DANKESCHÖN!!! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 417585 | |||
Datum | 28.07.2007 12:23 | 9166 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel KochIch weiß nicht, aber was nicht "zusätzlich" gesichert, bzw. durch Zweitschlüssel jemandem anderes zugänglich ist, kann nicht 100%ig privat sein, oder? MMh, unter Spind verstehe ich jetzt einen geschlossenen Schrank. Redest Du jetzt von einem offenen Schrank? (wir haben bei uns den Haken, an dem die Einsatzkleidung hängt (schwarzbereich) und einen verschliesbaren Spind für den weiß-Bereich (=> Privatkleidung, Handtuch, Wechselwäsche, usw.) Darüber hinaus bin ich trotzdem der Ansicht, dass an der PSA nichts verändert werden darf, ohne demjenigen das mitzuteilen und (z.B. im Falle der Jackentasche) vorher nach Erlaubnis zu fragen. Das ist - lösgelöst von der rechtlichen Seite - eine frage der Höflichkeit und des Respekts. Für mich wäre das in dieser Form nicht akzeptabel. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 417599 | |||
Datum | 28.07.2007 13:38 | 9195 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, es stimmt zwar das die Klamotten Eigentum der Gem./FF sind, aber an Kameraden ausgegebene Sachen sind derren Eigentum (bis zum Austritt aus der FF). Deshalb ist man ja auch verpflichtet seine Sachen in Ordung zu halten und zu Pflegen. Zu den Lampen - es ist dein Eigentum, du kannst dir die Lampe ruhig an den Helm machen, wenn sie in deiner FF nicht erwünscht/geduldet ist dann hat dir das dein Wehrführer (oder Stellvertreter) zu sagen. Du musst sie dann weg machen, aber nicht der Gerätewart. Alles was in den Taschen ist, ist dein Eigentum, da darf niemand ran, außer du bist dabei und einverstanden. Wenn Klamottenwechsel,dann geb ich doch ne Mitteilung raus Kleiderwechsel, bittet alle am xx.xx. im Gerätehaus einfinden.Wenn der neue Gerätewart auch bei anderen unangenehm auf gefallen ist, dann Meldenung an die Wehrführung mit der bitte der ermahnung des Kam. X wegen unkameradschaftlichen Verhalten, weil das was der gemacht hat ist sehr unkameradschaftlich, die Sachen anderer zu durchsuchen ohne deren wissen und ohne das einer dabei war, den es betrifft. Alles meine persönliche Meinung Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 417601 | |||
Datum | 28.07.2007 13:51 | 9167 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus PiewakWenn der neue Gerätewart auch bei anderen unangenehm auf gefallen ist, dann Meldenung an die Wehrführung mit der bitte der ermahnung des Kam. X wegen unkameradschaftlichen Verhalten, weil das was der gemacht hat ist sehr unkameradschaftlich, die Sachen anderer zu durchsuchen ohne deren wissen und ohne das einer dabei war, den es betrifft. Grundsätzlich hast Du ja Recht, aber die Begründung "unkameradschaftliches Verhalten" ist in meinen Augen genauso schwammig wie inflationär genutzt. Dann soll man das Kind lieber beim Namen nennen: Fehlverhalten, weil... (und natürlich vorher erstmal prüfen, unter welchen Umständen das geschehen ist.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 417603 | |||
Datum | 28.07.2007 14:00 | 9203 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Markus Piewak es stimmt zwar das die Klamotten Eigentum der Gem./FF sind, aber an Kameraden ausgegebene Sachen sind derren Eigentum Sie sind entweder Eigentum der Gemeinde oder aber Eigentum des FA. Sie können nicht Eigentum von zwei Personen sein. Und m.E. sind die Klamotten ganz zweifellos Eigentum der Gemeinde, die hat sie schließlich bezahlt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 417605 | |||
Datum | 28.07.2007 14:05 | 9089 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Sie sind entweder Eigentum der Gemeinde oder aber Eigentum des FA. Sie können nicht Eigentum von zwei Personen sein. Da haben wird dann den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Wenn man mit diesen beiden Begriffen googelt, wird man auch einige brauchbare Informationen zum geschilderten Fall erhalten. Gruß Markus | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 417678 | |||
Datum | 28.07.2007 23:29 | 9130 x gelesen | |||
....ich klaue mir einen Feuerwehrhelm und ziehe ihn zu hause an, damit besitze ich den Helm. Der Eigentümer dieses Helmes wird wohl stinke sauer sein weil er weg ist :-). Wenn schon, dann auch erklären......., das ist dann wie die Sache mit der "selbe Helm oder gleiche Helm". Da wir (fast) alle keine Juristen sind, ist Besitz/Eigentum wohl das selbe, äh oder das gleiche :-). Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 417704 | |||
Datum | 29.07.2007 00:24 | 9193 x gelesen | |||
N'Abend geschrieben von Daniel Gehlen: ....ich klaue mir einen Feuerwehrhelm [...], damit besitze ich den Helm. Stimmt. Der Eigentümer dieses Helmes wird wohl stinke sauer sein weil er weg ist :-). Wenn's - hypothetisch - "mein" (Vorsicht!) Helm wäre, wohl zunächst eher nicht, denn Eigentümerin "meines" Helms ist die Stadt, in der ich lebe. Ich als vormaliger Besitzer könnte allerdings etwas säuerlich reagieren... Da wir (fast) alle keine Juristen sind, ist Besitz/Eigentum wohl das selbe, äh oder das gleiche :-). Nee, eben nicht, weder das gleiche und schon gar nicht das selbe! Und so schwierig ist die Abgrenzung nun mal nicht. Einfach kurz googlen und schlau machen, am besten bevor man in Beiträgen 2, 3 oder 4 "Eigentümer" einer Sache ausruft... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 417716 | |||
Datum | 29.07.2007 00:50 | 9206 x gelesen | |||
...wollte damit nur sagen, dass die Begriffe Besitz und Eigentum (und auch das gleiche/das selbe) von viel schlaueren Leuten als ich oft vertauscht werden. Ich denke aber, dass jeder versteht was gemeint ist. Und natürliche besitze ich einen Feuerwehrhelm, der im Eigentum der Gemeind steht. Den gleichen Helm besitzen auch alle anderen Feuerwehrangehörigen. Habe jetzt lange nachdenken müssen ob das alles jetzt so stimmt was ich geschrieben habe. Ums genau zu sagen hat jeder FM nen Helm den er anziehen kann :-) Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 417747 | |||
Datum | 29.07.2007 14:44 | 9077 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Gehlen...wollte damit nur sagen, dass die Begriffe Besitz und Eigentum (und auch das gleiche/das selbe) von viel schlaueren Leuten als ich oft vertauscht werden. Das ist eigentlich einfach. Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt (§864 Abs. 1 BGB). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 417751 | |||
Datum | 29.07.2007 15:05 | 9051 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Fischer Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt (§864 Abs. 1 BGB). Oder in flachen Worten: Besitzer: Der der es hat. Eigentümer: Der dem es gehört. ;-) Grüße Matthias | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 417755 | |||
Datum | 29.07.2007 15:16 | 9033 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias MartinBesitzer: Der der es hat. So ähnlich wie beim Kfz. Fahrer und Halter. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 417769 | |||
Datum | 29.07.2007 16:13 | 9149 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerSo ähnlich wie beim Kfz. Fahrer und Halter. Oh oh ... besser nicht das Beispiel! Fahrer, Halter und Eigentümer eines KFZ können aber sowas von Auseinanderfallen! Wer z.B. im Fahrzeugschein steht muss nicht zwingend der Halter geschweige denn der Eigentümer sein. Selbst der im Fahrzeugschein stehende Halter und Fahrer eines KFZ muss nicht der Eigentümer sein, weil er z.B. sein Auto per Kredit finanziert hat und das Fahrzeug Sicherungsübereignet wurde. Besitzer= tatsächliche Sachherrschaft (kann sein z.B. der Eigentümer selbst, Mieter etc.) Eigentümer= rechtliche Sachherrschaft (er bestimmt was mit der Sache passiert) Am Besten zu verstehen mit Mieter (=Besitzer) und Vermieter (=Eigentümer). Das kann man dann übrigens zum Ärger aller JurastudentInnen noch exzessiv weiter betreiben mit Fremdbesitz, Eigenbesitz, mittelbarer Besitz, Eigentümer, Sicherungseigentümer, ... ich glaub wir widmen uns lieber wieder der Feuerwehr ;-) Gruß Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 417778 | |||
Datum | 29.07.2007 16:27 | 9048 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannOh oh ... besser nicht das Beispiel! Fahrer, Halter und Eigentümer eines KFZ können aber sowas von Auseinanderfallen! Klar. Deshalb schrieb ich ja auch ähnlich. Und nichzt gleich ;-) Der eine fährt es (= tatsächliche Gewalt), der andere nicht, steht aber im Fahrzeugschein und -brief (oder wie das Zeuch jetzt neumodisch heißt). Geschrieben von Sven Tönnemann Am Besten zu verstehen mit Mieter (=Besitzer) und Vermieter (=Eigentümer). Pssst. Da ist das aber dann genau so wie beim Fahrer und Halter. Auch wenn jemand im Grundbuch steht, kann die Wohnung ugs. trotzdem "der Bank gehören" ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 417877 | |||
Datum | 30.07.2007 11:33 | 9184 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Sven Tönnemann Das kann man dann übrigens zum Ärger aller JurastudentInnen noch exzessiv weiter betreiben mit Fremdbesitz, Eigenbesitz, mittelbarer Besitz, Eigentümer, Sicherungseigentümer, Bääääh. Was bin ich froh, dass mir dieser Mist in der Praxis bisher noch nicht wieder in relevanter Form begegnet ist :-) Zur Ausgangsfrage: Aus diesem Grund gibt es bei uns 2 Fächer im Spind. In der einen offenen Seite hängt die PSA (Schwarzbereich), in der anderen geschlossenen Seite, die auch mittels Schloss gesichert werden darf, hängen private Sachen (Weißbereich). An dem Weißbereich hat niemand etwas zu suchen. Bei einem Verdacht, dass sich dort Dinge befinden, die sich dort nicht befinden dürfen, ist die Seite von dem Spindinhaber (um das mal das rechtliche außen vor zu lassen :-) auf Verlagen des Löschgruppenführers zu öffnen. Einfach irgendetwas ohne Abstimmung zu machen, finde ich in jedem Fall nicht korrekt. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 417879 | |||
Datum | 30.07.2007 11:43 | 9036 x gelesen | |||
Hi! Selbst für den Schwarzbereich würde ich davon ausgehen, dass private Gegenstände zumindest einem gelockerten Gewahrsam unterliegen und daher "wegnahmefähig" sind. Allein um dem Verdacht des Diebstahls zu entgehen sollte der Gerätewart immer nur nach Rücksprach mit dem Nutzer an die Sachen gehen. Gruß Sven | |||||
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