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Thema | Motorsägenlehrgang | 12 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Fran8k B8., St. Blasien / BW | 418036 | |||
Datum | 31.07.2007 10:55 | 11911 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wie wird es bei Euch in der Wehr geregelt beim Bedienen einer Motorsäge? Sind eure Leute durch einen speziellen Motorsägenlehrgang ausgebildet? Aus versicherungstechnischen Gründen wird bei uns ein spezieller Lehrgang gefordert. Wie schauts bei Euch aus? Gruß Berti | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 418038 | |||
Datum | 31.07.2007 11:01 | 9802 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank BercherSind eure Leute durch einen speziellen Motorsägenlehrgang ausgebildet? Ja - Modul 1 + 2 für alle. Der Rest - Finger von der Säge. Geschrieben von Frank Bercher Aus versicherungstechnischen Gründen wird bei uns ein spezieller Lehrgang gefordert. Das hat mit "versicherungstechnischen Gründen" wie immer nur wenig zu tun, sondern dient primär dem Schutz des Bedieners und der umstehendeden Personen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Tobi8as 8R., Eisen / Saarland | 418039 | |||
Datum | 31.07.2007 11:02 | 9592 x gelesen | |||
An die Säge kommt nur derjenige der entweder a) einen Fachkundenachweis (Lehrgang) an der Waldarbeiterschule vom SaarForst oder vergleichbares nachweisen kann oder b) beruflich mit Motorsägen arbeitet | |||||
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Autor | Benj8ami8n P8., Röfingen / Bayern | 418043 | |||
Datum | 31.07.2007 11:23 | 9657 x gelesen | |||
Hallo Frank, im Einsatzfall sägen nur die Kameraden, die beruflich damit zu tun haben oder selbst einen Wald haben UND entsprechende Erfahrung. Der Rest sägt nicht. Schon aus Selbstschutz! Mit kameradschaftlichen Grüßen Benjamin Dieser Beitrag gibt meine eigene Meinung und nicht die der Feuerwehr Röfingen wieder. http://www.kfv-guenzburg.de/ http://www.feuerwehrjugend.de/ | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 418045 | |||
Datum | 31.07.2007 11:33 | 9635 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank BercherSind eure Leute durch einen speziellen Motorsägenlehrgang ausgebildet? ja, werden in einem Grundkurs und einem Aufbaukurs ausgebildet. Siehe hier oder hier Gruß Frank | |||||
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Autor | Leif8 B.8, Greifswald / Meck-Pomm | 418046 | |||
Datum | 31.07.2007 11:36 | 9739 x gelesen | |||
Moin Moin, Bei uns gibts auf Kreisebene den Lehrgang Motorkettensägenführer, sägem darf nur wer den Schein hat sind aber bei uns ne ganze Menge. Selbst ein Revierförster musste am Lehrgang mit Teilnehmen... mkg ausm Norden | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 418048 | |||
Datum | 31.07.2007 11:40 | 9566 x gelesen | |||
Hallo, auch bei uns dürfen nur FA mit Motorsägen arbeiten, die einen Lehrgang besucht haben. Wir schicken unsere Leute zu einem staatl. Forststützpunkt, der einen eigens auf Feuerwehren zugeschnittenen Lehrgang ( Schwerpunkt: Sägen von liegendem Holz unter Spannung ) anbietet. Gruß Marc | |||||
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Autor | Jan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein | 418049 | |||
Datum | 31.07.2007 11:49 | 9821 x gelesen | |||
Hallo, Frank, in S-H greift der "Motorsägenerlass". Dort ist klar geregelt, welche Ausbildung ein Motorsägenführer haben muss. Gruß Jan | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8P., Quedlinburg / | 418051 | |||
Datum | 31.07.2007 11:52 | 10223 x gelesen | |||
Moin, auch in Sachsen-Anhalt ist der MKS-Lehrgang Bestandteil der Kreisausbildung. Nach FwDV 2 ist die MKS weiterhin Bestandteil des TH-Lehrgang. Bei schwierigeren Einsatzsituationen macht es sich aber nach wie vor gut, jene Kameraden einzusetzen die hauptberuflich mit dem Gerät tagtäglich arbeiten. Denn Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! In diesem Sinne, Gruß Sebastian. | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 418071 | |||
Datum | 31.07.2007 12:50 | 9614 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, Modul 1u.2 (liegendes Holz ohne Spannung) wird bei uns in der Grundausbildung absolviert. Modul 3u.4 an der LFS. Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 418093 | |||
Datum | 31.07.2007 13:45 | 9561 x gelesen | |||
Wir haben 2 Lehrgänge durch die hiesige Forstbehörde durchführen lassen (Inhalt wurde speziell auf uns zugeschnitten, also viel "Spannungsgeschichte", weniger Brennholzaufbereitung). Da waren auch nicht wenige dabei, die privat Brennholz machen/Wald besitzen oder die beruflich mit Motorsägen zu tun haben. Selbst diese waren begeistert und gaben überwiegend an, noch einiges gelernt zu haben, was sie vorher trotz jahrelanger Sägeerfahrung noch nicht wussten. Auf eure Kriterien würde ich also nicht bauen. Gerade wer schon einige Jahre ohne entsprechende Ausbildung, und dann häufig noch alleine, im Wald sägt, neigt schnell zu unsicherem Vorgehen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Lutz8 F.8, Elsterheide OT Nardt / Freistaat Sachsen | 418099 | |||
Datum | 31.07.2007 14:27 | 9659 x gelesen | |||
Hallo Herr Bercher, so wird die Umsetzung GUV-I 8624 ?Ausbildung ? Arbeiten mit der Motorsäge? im Freistaat Sachsen umgesetzt. In der GUV-I 8624, Ausgabe September 2004, sind Inhalte und die Zeitdauer von Quali-fikationen für verschiedene Tätigkeiten mit der Motorsäge enthalten. Für den Aufgabenbereich Feuerwehr wird die Ausbildung im Modul 1 Grundkenntnisse (Dauer: 1 Tag) und Modul 2 Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung (Dauer: 1 Tag) empfohlen. Die Feuerwehr muss in Gefahrensituationen auch Bäume fällen können. Dafür ist das (nach Absprache mit Unfallkasse und SMI) Modul 3 Fällen und Entasten von Bäumen (Dauer: 2 Tage) notwendig. 4.1 Motorsägenführer (im Lehrgang 101) Die Inhalte der gelehrten Themen entsprechen im Zeitumfang und Inhalt den Empfehlungen der GUV-I 8624. Auf dem Beiblatt zum Zeugnis mit den im Brandmeisterlehrgang enthaltenen Ausbildungen ist beim Ausbildungsabschluss Motorkettensägenführer ergänzt: (Module 1 bis 3 gem. GUV-I 8624). 4.2 Ausbilder für Motorkettensägenführer (Lehrgang 124) Die Ausbildungsinhalte und der Zeitumfang sind ausreichend. Der Teilnehmer erlangt mit diesem Lehrgang die ?Lehrbefähigung? für die Module 1 bis 3. Die Teilnehmer werden auf den neuen Ausbildungsumfang (siehe 4.3 Motorsägenführer ? Lehrgang 70 - auf Standortebene) des Lehrganges Motorkettensägenführer und die Grenzen ihrer Ausbilderbefähigung hingewiesen. Auf dem Zeugnis ist der Titel des Lehrganges Ausbilder für Motorkettensägenführer ergänzt: ?Ausbilder Motorkettensägenführer der Module 1 bis 3 gem. GUV-I 8624?. Die bisher ausgebildeten Ausbilder für Motorkettensägerführer können weiterhin am Standort bzw. Kreisebene ausbilden. Eine Nachqualifikation ist nicht notwendig. Es ist nur das längere Programm umzusetzen. 4.3 Motorsägenführer (Lehrgang 70) auf Standortebene Das neue Lehrprogramm ist an die Lernziele und den Zeitumfang der Module 1 bis 3 angepasst. Damit entsteht ein Ausbildungsumfang von 28 UStd. für diesen Lehrgang gegenüber 20 UStd. nach dem bisherigen Lehrprogramm. Das neue Lehrprogramm ist als Anlage enthalten. Lutz Fichtner | |||||
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