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ThemaHeckabsicherung, Ausnahmegenehmigung Bayern2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorStef8an 8H., Ismaning / Bayern418486
Datum02.08.2007 15:595559 x gelesen
Servus beisammen,

habe soeben eine Mail mit einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie bekommen: Ausnahmegenehmigung für Heckabsicherung

Interessant ist, das auch bei langsamer Fahrt die Heckabsicherung nun verwendet werden darf.


MkG,

Stefan Hartl

www.feuerwehr-ismaning.de

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AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.418499
Datum02.08.2007 17:313710 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Stefan Hartl
habe soeben eine Mail...

im Forum war mal wieder einer schneller ;-)

Dank Michael Bleck bereits im anderen Thread veröffentlicht:
Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand


Gruß aus dem Nordschwarzwald
Holger

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