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ThemaBF Berlin stellt auch Mitglieder der FF ein37 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg420420
Datum12.08.2007 17:3517652 x gelesen
Hi!

Klick mich!

Unter: Dient das Einsatzkonzept der Personaleinsparung?


Beste Grüße Sven

Wipfelfeuer 2007 - 1. Fachsymposium Waldbrandbekämpfung; 6.10.2007 Frankfurt am Main

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio420423
Datum12.08.2007 18:0416259 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven KoopmannHi!

Klick mich!

Unter: Dient das Einsatzkonzept der Personaleinsparung?


Interessanter Artikel....

Geschrieben von der Berliner Feuerwehr Notfallrettungsdienst

? Eintreffen eines geeigneten Fahrzeuges

? innerhalb von 8 Minuten nach Notrufeingang

? in 75 Prozent aller Fälle (Schutzklasse "A") bzw.

? in 50 Prozent aller Fälle (Schutzklasse "B")


Brandbekämpfung/Technische Hilfeleistung

? Eintreffen von 14 Einsatzkräften

? innerhalb von 15 Minuten nach Notrufeingang

? in 90 Prozent aller Fälle (Schutzklasse "A") bzw.

? in 50 Prozent aller Fälle (Schutzklasse "B")


Oh Gott.... wenn das einige hier lesen...
Selbst in Berlin, der deutschen Metropole schlechthin, macht man Unterschiede bei den Eintreffzeiten. 15 Minuten in 50% der Fälle und das obwohl fast flächendeckend BF vorhanden. Man erinnere sich an die, die hier ernsthaft 8-10 Minuten auf dem platten Land nur mit einer FF für realistisch halten...

Geschrieben von der Berliner Feuerwehr:So wird die Feuerwehr im Schnitt zwischen 8.00 Uhr und 18.00 mehr als doppelt so viele Male alarmiert, als zwischen ein Uhr und sechs Uhr.

Gemeint ist vermutlich: Tagsüber ist das Einsatzaufkommen je Stunde doppelt so hoch wie nachts. Faktisch steht da: In zehn Stunden werden mehr als doppelt so viele Einsätze gefahren als in fünf Stunden. Was für eine Erkenntnis...

Geschrieben von der Berliner Feuerwehr:Zum anderen suchen wir Menschen, die bereits als Feuerwehrleute ausgebildet sind, z.B. von Freiwilligen, Berufs- oder Werkfeuerwehren, die wir sofort im Angestelltenverhältnis einsetzen können.

Interessant, dass die Berliner Feuerwehr jetzt dem Beispiel der Berliner Polizei folgt. Die hat nämlich in den vergangenen Jahren junge Polizisten nur als sog. 2/3 Angestellte übernommen und noch rd. 180 dieser 2/3-Angestellten warten weiterhin auf ihre Verbeamtung. Bin mal gespannt, wie die Feuerwehr-Angestellten eingesetzt werden sollen (z.B. als Angestellte im Rettungsdienst, wie dies einige BF in NRW praktizieren), ob sie mittelfristig verbeamtet werden sollen und falls ja, wie lange das effektiv dauert.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg420427
Datum12.08.2007 18:1715959 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christi@n PannierDie hat nämlich in den vergangenen Jahren junge Polizisten nur als sog. 2/3 Angestellte übernommen und noch rd. 180 dieser 2/3-Angestellten warten weiterhin auf ihre Verbeamtung.

Und das restliche Drittel des Polizisten ist schon verbeamtet oder wie oder was?


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole

drehleiter.info - Ein Stück näher dran!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio420432
Datum12.08.2007 19:1615934 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jan Ole Ungernd das restliche Drittel des Polizisten ist schon verbeamtet oder wie oder was?

2/3-Angestellte bedeutet, dass diese lediglich eine Teilzeitstelle haben.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen420496
Datum13.08.2007 01:5816121 x gelesen
Hallo Christian,
Geschrieben von Christi@n PannierFaktisch steht da: In zehn Stunden werden mehr als doppelt so viele Einsätze gefahren als in fünf Stunden. Was für eine Erkenntnis...
:-) Ich hätte das glatt überlesen, hab aber grad nochmal nachgesehen, es stimmt tatsächlich was du schreibst!

Für mich eine ganz entscheidende Frage:
In dem Text steht, dass (von einigen Sonder-Fzg. abgesehen) komplett auf den Springer-Betrieb verzichtet werden soll.
Wie sollen dann Einsatzspitzen im RD abgedeckt werden?
In meinen Augen ist gerade die Möglichkeit zur schnellen Besetzung weiterer Rettungsmittel ein großer Pluspunkt für den RD bei der BF gegenüber den HiOrg´s, obwohl mir natürlich bewusst ist, dass das immer zu Lasten des LZ geht.

Gruß Jago


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio420497
Datum13.08.2007 02:3315911 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jago HexelFür mich eine ganz entscheidende Frage:
In dem Text steht, dass (von einigen Sonder-Fzg. abgesehen) komplett auf den Springer-Betrieb verzichtet werden soll.
Wie sollen dann Einsatzspitzen im RD abgedeckt werden?
In meinen Augen ist gerade die Möglichkeit zur schnellen Besetzung weiterer Rettungsmittel ein großer Pluspunkt für den RD bei der BF gegenüber den HiOrg´s, obwohl mir natürlich bewusst ist, dass das immer zu Lasten des LZ geht.


Ich denke schon, dass die Spitzenabdeckung weiterhin durch Springer erfolgen wird. Nur: Derzeit wird ja schon der Regelbetrieb durch Springer abgedeckt. Bei den genannten aktuellen Zahlen (62 LHF und 91 RTW) wären schon 554 Stellen erforderlich, das sind mehr als in den Wachabteilungen vorhanden (der Jahresbericht 2005 der Berliner Feuerwehr nennt aber in den Wachabteilungen nur 545 zu besetzende Funktionen, davon sind aber schonmal 21 für die Leitstelle abzuziehen). Interessant auch zu sehen, wie bei der Berliner Feuerwehr gespart werden muß: Nach dem Jahresbericht 1997 besetzte die Berliner Feuerwehr noch 731 Funktionen, lt. Jahresbericht 2005 noch 592, der Artikel spricht aktuell von 573 und demnächst dann 571. Das sind fast 22% weniger Funktionen in zehn Jahren.


MkG,
Christi@n

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen420523
Datum13.08.2007 09:4216060 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierSelbst in Berlin, der deutschen Metropole schlechthin, macht man Unterschiede bei den Eintreffzeiten. 15 Minuten in 50% der Fälle und das obwohl fast flächendeckend BF vorhanden. Man erinnere sich an die, die hier ernsthaft 8-10 Minuten auf dem platten Land nur mit einer FF für realistisch halten...
Letzteres ist gar nicht so abwegig. Über die Ausrückzeiten sag ich jetzt mal nix - wie's bei der eigenen FF aussieht, weiß jeder selbst, und wie's in Berlin bei der BF aussieht, dürften die ja auch wissen.

Die Fahrzeiten einer FF dürften aber für das von ihnen abgedeckte Gebiet deutlich unter denen einer BF-Wache liegen. Eine FF dürfte in der Regel innerhalb von 5 Minuten Fahrzeit ihren kompletten Zuständigkeitsbereich abdecken, während ein BF-Wache auf dem Weg zum Einsatzort (originäre Zuständigkeit!) auch mal mehrere Ortsteile durchfahren muss, die auf dem Lande alle eine eigene FF hätten.

Für ein Gebiet, das eine BF-Wache (so um die 100.000 EW) abdeckt, hast Du auf dem Land je nach Struktur zwischen 5 und 30 FF'n.


Gruß
Markus

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AutorPete8r S8., Aholming / BY420530
Datum13.08.2007 10:2716010 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßFür ein Gebiet, das eine BF-Wache (so um die 100.000 EW) abdeckt, hast Du auf dem Land je nach Struktur zwischen 5 und 30 FF'n.

Ich gebe dir recht, es dürfte auf dem Land kein Problem sein binnen 8-10 Minuten eine FF an der EST zu haben. Die Frage ist nur, WAS da anfährt. Wenn ich mir hier die Gegend so betrachte: Massenhaft Bayern-TSF (ohne Atemschutz), ganze Gemeinden, in denen es keinen einzigen PA gibt. Da machts keinen großen Unterschied, ob die Feuerwehr im roten oder der Briefträger im gelben Auto kommt.

Wenn ich für so eine Gegend 4 AGT als Mindestanforderung stellen würde, sähe es mit der Eintreffzeit sehr sehr schlecht aus. Unser am weitesten entfernter Zimmerbrand, zu dem wir als ersteintreffende Wehr mit Atemschutz ankamen, erforderte eine Anfahrt von 12 km. Da bist du incl. Ausrückzeit schon weit über den 8-10 Min.

Gruß
Peter


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AutorMich8ael8 B.8, Rösrath / NRW420555
Datum13.08.2007 11:4215823 x gelesen
Geschrieben von ---Berliner Feuerwehr--- ...Zum anderen suchen wir Menschen, die bereits als Feuerwehrleute ausgebildet sind,z.B. von Freiwilligen, Berufs- oder Werkfeuerwehren, die wir sofort im Angestelltenverhältnis einsetzen können.

Also für mich liest sich das so, dass hauptamtliche Kräfte einer FF gemeint sind (also B1).


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY420556
Datum13.08.2007 11:4315957 x gelesen
Geschrieben von Markus Groß Für ein Gebiet, das eine BF-Wache (so um die 100.000 EW) abdeckt, hast Du auf dem Land je nach Struktur zwischen 5 und 30 FF'n.

Bei uns im Landkreis sind´s bei 128.000 EW 153 Feuerwehren. Davon haben aber nur 22 oder 23 AGT.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen420565
Datum13.08.2007 12:0715838 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton KastnerBei uns im Landkreis sind´s bei 128.000 EW 153 Feuerwehren. Davon haben aber nur 22 oder 23 AGT.
Passt ja dann zu meinen Zahlen (5 - 30 FF pro 100.000 EW), wenn wir nur die PA-Feuerwehren betrachten.


Gruß
Markus

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AutorMich8ael8 B.8, Rösrath / NRW420574
Datum13.08.2007 12:3915999 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerBei uns im Landkreis sind´s bei 128.000 EW 153 Feuerwehren. Davon haben aber nur 22 oder 23 AGT.

Atemschutz scheint ja ein wahres "Luxusgut" zu sein... Ist nicht mittlerweile auf jedem TSF PA drauf??


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg420575
Datum13.08.2007 12:4215857 x gelesen
Geschrieben von Michael Bleifeld

Ist nicht mittlerweile auf jedem TSF PA drauf??
*Ironiean*
Gab es da eine Pflicht zur Nachrüstung?
*Ironieaus*

Nach GMV sicherlich wünschenswert ...

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorPete8r S8., Aholming / BY420579
Datum13.08.2007 12:5015855 x gelesen
Geschrieben von Michael Bleifeldst nicht mittlerweile auf jedem TSF PA drauf??
Darum schrieb ich ja weiter oben "Bayern-TSF", denn hier wurde die Norm mit einer Ausnahmeregelung aufgeweicht.

Gruß
Peter


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY420583
Datum13.08.2007 13:0215820 x gelesen
Geschrieben von Michael Bleifeld Atemschutz scheint ja ein wahres "Luxusgut" zu sein... Ist nicht mittlerweile auf jedem TSF PA drauf??

TSF mit PA ist ja der größte Quatsch, den es gibt.
Wir wollten schon vor Jahren AGT in den Feuerwehren der Gemeinde ausbilden. Aber die Herren Ortskommandanten lehnten das strikt ab. Es könnte ja sein, dass dadurch ihre "Macht" beschnitten wird. Aber das hängt mit den Strukturen in Bayern zusammen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern420589
Datum13.08.2007 13:1216048 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerTSF mit PA ist ja der größte Quatsch, den es gibt.

Das war jetzt aber ironisch gemeint?


Geschrieben von Anton KastnerAber die Herren Ortskommandanten lehnten das strikt ab. Es könnte ja sein, dass dadurch ihre "Macht" beschnitten wird.

Wieso das denn?


Geschrieben von Anton KastnerAber das hängt mit den Strukturen in Bayern zusammen.

Und warum das?

wir sind zwar ein kleiner bayerischer Landkreis, aber jede Feuerwehr, egal ob Abteilung oder selbstständig hat mindestens 4 PA. Und das ist auch gut so.

Ich lass mir ein PA-loses TSF ja noch eingehen als Wasserstellenfahrzeug" wenn am Standort noch ein LF vorhanden ist, aber sonst geht das schonmal gar nicht. Leider sind die Beschaffungen wohl eher anders wenn ich heut schon das Beispiel aus deinem LK gehört habe.


Gruß vom See
Christian





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AutorMich8ael8 B.8, Rösrath / NRW420592
Datum13.08.2007 13:2215842 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerTSF mit PA ist ja der größte Quatsch, den es gibt.

Warum siehst du das so?

Es wäre bei einem Brandeinsatz (TSF ersteintreffend) doch durchaus möglich, einen Angriffstrupp mit PA auszurüsten, den Verteiler zu setzen und eine Angriffsleitung aufzubauen.
Und wenn dann das erste LF von ausserhalb kommt (Atemschutztrupp auf der Fahrt ausgerüstet) kommt Wasser an den Verteiler und der AT-TSF kann reingehen, da nun ja auch ein Sicherheitstrupp vorhanden ist...


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY420595
Datum13.08.2007 13:3016061 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorer Wieso das denn?

Wie du ja sicher weißt, steht im BayFwG der §, dass der Ortskommandant des Schadensortes der Einsatzleiter ist. Und diese Herren haben halt manchmal das Gefühl, dass die Stützpunktfeuerwehr sie "übernehmen" will.
Ich denke da an den Spruch eines Kommandanten, der zu unserem 1. Kdt sagte: Nach dem Ortschild hast du nichts mehr zu sagen.

Und das sind dann auch die (verkrusteten) Strukturen, die ich angesprochen habe.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorPete8r S8., Aholming / BY420599
Datum13.08.2007 13:3415873 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerIch denke da an den Spruch eines Kommandanten, der zu unserem 1. Kdt sagte: Nach dem Ortschild hast du nichts mehr zu sagen.

Tja, wir sollten halt immer wieder daran denken, dass im Mittelpunkt unseres Tuns die "Kundschaft" stehen sollte und nicht die persönliche Eitelkeit.

Gruß
Peter


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern420600
Datum13.08.2007 13:3515828 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerWie du ja sicher weißt, steht im BayFwG der §, dass der Ortskommandant des Schadensortes der Einsatzleiter ist. Und diese Herren haben halt manchmal das Gefühl, dass die Stützpunktfeuerwehr sie "übernehmen" will.
Ich denke da an den Spruch eines Kommandanten, der zu unserem 1. Kdt sagte: Nach dem Ortschild hast du nichts mehr zu sagen.


Ja klar, das ist bekannt aber was ändert sich daran wenn sie Atemschutz haben? Eigentlich doch gar nix, oder? Das als Grund gegen Atemschutz versteh ich jedenfalls nicht ganz.


Geschrieben von Anton KastnerUnd das sind dann auch die (verkrusteten) Strukturen, die ich angesprochen habe.
Jo, die es gilt aufzuweichen, steter Tropfen höhlt den Stein.


Gruß
CS





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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW420604
Datum13.08.2007 13:4415945 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton KastnerIch denke da an den Spruch eines Kommandanten, der zu unserem 1. Kdt sagte: Nach dem Ortschild hast du nichts mehr zu sagen.

Ich denke auch in Bayern kann solchen Leuten geholfen werden. Wozu gibt es KBM, KBI und KBR. Wäre doch schön bei dem Herrn eine Großübung anlässlich der Brandschutzwoche abzuhalten. Nach der Übung kann dann ein besonderer Führungsdienstgrad dem Kommandanten unter 4 Augen die aufgefallenen Defizite erläutern.

Danach ist dann wahrscheinlich Ruhe.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen420605
Datum13.08.2007 13:4615904 x gelesen
Hi,
im verlinkten Text steht, dass laut AAO in Berlin bei einer Feuermeldung im U-Bahn-Bereich 64 Fahrzeuge alarmiert werden. Weiß jemand, welche Kräfte das im einzelnen sind (also: wieviele LF, Führungsdienste etc.)?

Gruß Jago


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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow- BF Berlin / Brandenburg420650
Datum13.08.2007 16:5916031 x gelesen
Also zum Einsatzstichwort: "F- Tunnel- Bahn" oder eben "F-Tunnel-U-Bahn"
fahren nicht nur diverse LF (oder eben in Berlin LHF)sondern auch diverse Sonderfahrzeuge wie zum Beispiel:

2 RW3
2 FWK
2 AB-Atemschutz
2 GW-Generator
2 AB-Be/Entlüften
mehrere LHF-Langzeitatmer
1 GW-Wasserrettung (Langzeitatmer)

mehrere ELW des gehobenen Dienstes der Führungsruppen C, B und A
ELW 3, Fernmeldeeinsatzwagen,

1 LNA
mehrere RTW/NEF

vermutlich die ELW3-Reserve (von FF) und die Leitstellenreserve (auch von FF)

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

ist bei der Notrufmeldung bekannt das ein mit Personen besetzter Zug im Tunnel zwischen zwei Bahnhöfen steht werden Fahrzeuge zu beiden Bahnhöfen alarmiert.

Das wars mal in groben Zügen.

mfg Mario


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow- BF Berlin / Brandenburg420651
Datum13.08.2007 17:0215965 x gelesen
Dann hätte ich da mal ne Frage zur Hirarchie der KBM, KBI und KBR.

So etwas gibts bei uns in Brandenburg garnicht.
Hier gibts den KBM und 2 Stellvertreter, und einer ist eben immer der Diensthabende KBM.

Wie baut sich den die Führungsstruktur bei euch in Bayern auf mit KBM, KBI und KBR ?

schon mal Danke für die Antworten


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de

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AutorPete8r S8., Aholming / BY420653
Datum13.08.2007 17:1915947 x gelesen
Geschrieben von Mario GrocholskiWie baut sich den die Führungsstruktur bei euch in Bayern auf mit KBM, KBI und KBR ?

KBM=Kreisbrandmeister:
Ihm untersteht ein Gebiet mit mehreren Gemeinden (bei unserem KBM sind es 4 Gemeinden mit 12 Wehren). Er ist der direkte Ansprechpartner der Kommandanten. Neben den örtlich zuständigen KBM gibt es auch noch fachlich zuständige KBM (z.B. KBM Funk, KBM Atemschutz, KBM THL....), wobei in unserem Landkreis aber jeder gebietsbezogene KBM auch einen Fachbereich übernimmt, um die Anzahl der KBM in Grenzen zu halten.

KBI=Kreisbrandinspektor:
Jeder Landkreis ist in mehrere Inspektionsbezirke unterteilt (bei uns 2 Bezirke), denen ein KBI vorsteht. Er ist der Vorgesetzte der KBM in seinem Gebiet.

KBR=Kreisbrandrat:
Quasi der Stellvertreter des Landrats in Sachen Feuerwehr. Ihm sind die KBI direkt unterstellt. KBM werden von ihm ernannt.

Gruß
Peter


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg420654
Datum13.08.2007 17:2615877 x gelesen
hallo,

und wer macht das von denen nun ehrenamtlich und wer hauptberuflich?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW420655
Datum13.08.2007 17:3015814 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerund wer macht das von denen nun ehrenamtlich und wer hauptberuflich?

ich kenne in Bayern keinen hauptberuflichen, ich kenn nur einige Fälle, wo "zufälligerweise" eine Stelle im KatS o.ä. im Landratsamt vorhanden ist.
Üblich ist eine Aufwandsentschädigung.

Es gab vor vielen Jahren schon Versuche, die KBR hauptamtlich zu stellen, vgl. BaWü und andere, aber ist mangels "Wollen" (bzw. eher dem Gegenteil) auch und gerade aus den "Betroffenen" z.d.A. gelegt worden...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW420660
Datum13.08.2007 17:5015946 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Mario Grocholski2 RW3

Bislang war mir nur ein RW3 beim TD bekannt. Wo steht der zweite?

Gruß,

Julian


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin420661
Datum13.08.2007 17:5115885 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingBislang war mir nur ein RW3 beim TD bekannt. Wo steht der zweite?

TD I und TD II


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW420662
Datum13.08.2007 17:5315805 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakTD I und TD II

Ahhhhh, danke!


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY420663
Datum13.08.2007 17:5515908 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yer und wer macht das von denen nun ehrenamtlich und wer hauptberuflich?

KBM und KBI sind ehrenamtlich tätig. Dafür bekommen sie eine Aufwandsentschädigung, die im BayFwG geregelt ist.

Bei uns im Landkreis ist der KBR hauptberuflich tätig. Er sitzt im Landratsamt und erledigt von dort aus die Arbeiten im vorbeugenden Brandschutz, rückt von dort zu größeren Einsätzen aus (Privat-PKW mit SoSi) usw. Außerdem ist er der Vorsitzende des KFV.

Wie es in anderen Landkreisen geregelt ist, weiß ich nicht.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg420677
Datum13.08.2007 19:5015860 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerBei uns im Landkreis sind´s bei 128.000 EW 153 Feuerwehren. Davon haben aber nur 22 oder 23 AGT.

Um es mit den deutlichen Worten unseres früheren Schulleiters der LFS und heutigem Landesbranddirektors zu sagen: Eine Feuerwehr ohne Atemschutz ist keine Feuerwehr.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW420750
Datum14.08.2007 08:1616063 x gelesen
Hallo,

Seit der Kreisgebietsreform in den 70er gibt es die Kreisbrandräte. Man hat sich damals anscheinend entschlossen lieber einen von mehrereren (bis zu 4) Kreisbrandinspektoren, die bis dato Chef waren, zu befördern, anstatt einen oder mehrere zu degradieren. Der KBR wird von den Kommandanten der Feuerwehren auf 6 Jahre gewählt und ernennt die KBI und KBM. Traditionell entsprechen die KBI Bezirke den alten Landkreisen, wobei es dem KBR obliegt die Zuständigkeiten festzulegen.
Da es in Bayern sehr viele, sehr kleine Feuerwehren gibt, hat zusätzlich noch die Kreisbrandmeister.
Als Beispiel mal die Struktur des Kandkreises Aschaffenburg, soweit ich sie noch kenne:
KBR
Fach KBM IUK, AtemSchutz, Ausbildung, KBM Kreisjugendwart, Technik, ABC, Kreisfeuerwehrarzt, Kt-Schutz und Öffentlichkeitsarbeit
KBI Altlandkreis Aschaffenburg
3 Bezirks KBM
KBI Altlandkreis Alzenau
3 GebietsKBM

In den 70ern hatte der Landkreis AB ca. 86 Feuerwehren. Dies hat sich durch Zusammenschlüsse auf 66 reduziert. Deshalb wurde auch die Zahl der BezirksKBM von 8 auf 6 reduziert.

Ich hoffe das erklärt das System etwas.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen420753
Datum14.08.2007 08:4715864 x gelesen
Außerdem ist er der Vorsitzende des KFV.

Kraft Satzung (*aarrggghhh*) oder wird er gewählt?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow- BF Berlin / Brandenburg420893
Datum14.08.2007 14:2415869 x gelesen
Also im Land Brandenburg gibt es ducrhaus Landkreise mit über 100 Feuerwehre, teilweise bis zu 200.

Da gibts wie gesagt nur einen KBM und 2 Stellvertreter, und einer ist eben immer der Diensthabende KBM.

Was bei uns anders ist, also ducrhaus vergleichbar mit euren bayrischen Strukturen, das Amtsbrandmeister / Gemeindebrandmeister gibt.
Dehnen unterstehen also alle Feuerwehren der Ortsteile ihres Amtes/ ihrer Gemeinde, Sie sind so zusagen der Wehrführer.


Also doch ganz ähnliche Strukturen, wenn auch nicht 100%ig übertragbar.

PS.: Amtsbrandmeister und Gemeindebrandmeister sind zwei gleichrangige Funktionen/ Dienstgrade, die auch nur für die Dauer der Tätigkeit verliehen sind.

mfg Mario


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de

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AutorThom8as 8M., Oberlichtenau / 420994
Datum14.08.2007 21:0615835 x gelesen
Geschrieben von Mario GrocholskiAlso im Land Brandenburg gibt es ducrhaus Landkreise mit über 100 Feuerwehre, teilweise bis zu 200.

Da gibts wie gesagt nur einen KBM und 2 Stellvertreter, und einer ist eben immer der Diensthabende KBM.



Genauso funktioniert es in Sachsen auch, und nicht mal schlecht. Wie es nach der Kreisreform nächstes Jahr aussieht weiß aber noch keiner. Ich hoffe es bleibt so, denn ich weiß nicht, warum jeder Vorgesetzte unbedingt noch einen Vorgesetzten braucht .... .


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen420998
Datum14.08.2007 22:1815943 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas MagerGeschrieben von Mario GrocholskiAlso im Land Brandenburg gibt es ducrhaus Landkreise mit über 100 Feuerwehre, teilweise bis zu 200.

Da gibts wie gesagt nur einen KBM und 2 Stellvertreter, und einer ist eben immer der Diensthabende KBM.


Genauso funktioniert es in Sachsen auch, und nicht mal schlecht.

Das ist die Vorgehensweise nach dem alten Brandschutzgesetz, bei dem es einen KBM und mehrere Stellvertreter gab (es sind auch mehr als 2 möglich). Dies ist gemäß den Übergangsvorschriften vom aktuellen Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bis zum 31.12.2010 möglich (§76). Das aktuelle Gesetz fordert einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister (§ 24 Abs. 1). Über Stellvertreter wird keine Aussage getroffen.

Geschrieben von Thomas MagerWie es nach der Kreisreform nächstes Jahr aussieht weiß aber noch keiner.
Was soll sich im Zuge der Kreisreform am zitierten Gesetz ändern? Gibt es da (schon) Pläne?


MkG Sascha

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