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ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY420665
Datum13.08.2007 18:5787388 x gelesen
Hallo Leute,

beim Lesen der Tageszeitungen und bei Gesprächen mit anderen Kameraden konnte ich feststellen, dass einige Bürgermeister eine Zuzahlung der Feuerwehren zu neuen Fahrzeugen fordern.
So möchte z.B. eine Feuerwehr eine neues TSF für ihr über 30 Jahre altes Auto. Der BGM erwiderte darauf, dass das nur möglich ist, wenn die Feuerwehr 10 bis 15 tausend Euro dazuzahlt.
In einem anderen Fall mußte eine Stützpunktfeuerwehr für ihr neues HLF 20/16 auch einige tausend Euro draufzahlen, damit das Fahrzeug beschafft wurde.

Wie ist das bei euch und wie steht ihr dazu?

P.S. Bei uns ist das zum Glück nicht der Fall.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen420668
Datum13.08.2007 19:2085120 x gelesen
Hallo,

ist zwar nicht Bayern, aber in den Feuerwehren, die ich kenne, werden die "notwendigen" Fahrzeuge zu 100% von der Kommune finanziert. Entsprechendes kann man auch direkt aus dem Brandschutzgesetz ableiten.

Bei "nicht notwendigen" Fahrzeugen, wie z.B. MTW für die JF kann es im Einzelfall vorkommen, dass diese mit Mitteln der Kameradschaftskasse, durch Sponsoren o.ä. finanziert werden.
Das gleiche gilt teilweise für "ergänzende" Beladungsgegenstände.

Die Ersatzbeschaffung für das 30 Jahre alte Auto ist meiner Meinung nach nötig und die Forderung des Bürgermeisters fast schon eine Frechheit. Dreister geht eigentlich schon gar nicht mehr- die Fahrzeuge werden nicht in Dienst genommen, damit wir was zum Spielen haben, sondern um für die Sicherheit unserer Mitbürger sorgen zu können.

Grüße

Micha


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW420669
Datum13.08.2007 19:2285026 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerbeim Lesen der Tageszeitungen und bei Gesprächen mit anderen Kameraden konnte ich feststellen, dass einige Bürgermeister eine Zuzahlung der Feuerwehren zu neuen Fahrzeugen fordern.

M.W. ist die Feuerwehr in ALLEN Bundesländern eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.
Also ist die Gemeinde für die
- Aufstellung und
- Unterhaltung
einer entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr zuständig und verantwortlich.

Es gibt allerdings in Deutschland (noch - denn sie werden im wahrsten Sinne des Wortes in den nächsten Jahrzehnten eher schneller als langsamer aussterben) viele Feuerwehrstandorte, die eher "Vereine" als notwendige Gefahrenabwehrorganisationen sind - und da selbst auch Wert drauf legen.
Es gibt auch Feuerwehren, die meinen, sie müssten neben dem anerkannten Bedarf noch "mehr" haben.
In beiden Fällen ist es dem Bürgermeister ein leichtes, Zuzahlungen zu fordern, die häufig auch aktiv mit angeboten werden.
Fatal ist es da, wo der Bürgermeister das für notwendige Ausrüstung, Maßnahmen, Ausbildung usw. verlangt, weils beim Nachbarn auch so ist (allerdings unter anderen Voraussetzungen).

Kann man lang und breit diskutieren. Haben wir hier auch schon in den letzten Jahren mehrfach gemacht...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen420670
Datum13.08.2007 19:2584640 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastner
beim Lesen der Tageszeitungen und bei Gesprächen mit anderen Kameraden konnte ich feststellen, dass einige Bürgermeister eine Zuzahlung der Feuerwehren zu neuen Fahrzeugen fordern.

bei uns in Nds. ist das nicht möglich, da die Fw´en ja kein eigenes Geld haben bzw. nur eine Mannschaftskasse.

In meinen Augen ist es bedenklich, wenn ein Ortsbrandmeister und auch seine Vorgesetzten Kräfte wie Gemeinde- und Kreisbrandmeister sich auf so einen Deal einlassen. Entweder ist ein Fahrzeug / Gerät erforderlich oder nicht.

Darüber hinaus ist aber ein Sponsoring möglich, durch welches hier schon Fahrzeug-beschaffungen gelaufen sind. Dieses betrifft m. W. aber überwiegend MTW u.ä., also Fahrzeuge, die mal bei Firmen eingesetzt wurden. Da hier Feuerwehr(förder)vereine (noch) nicht üblich sind, sind diese Wege der Beschaffung noch recht selten.

Ich denke aber, dass dieses in naher Zukunft gehäuft auftreten wird.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY420671
Datum13.08.2007 19:2785076 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulf ist zwar nicht Bayern

Mich interessierte ja u.a. auch, wie es im Rest Deutschlands gehandhabt wird.

In Bayern gäbe es eigentlich ja auch klare Vorgaben für die Beschaffung im BayFwG:

Art. 1
Aufgaben der Gemeinden
(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu
sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam
bekämpft werden (Abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische
Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse
geleistet wird (Technischer Hilfsdienst).
(2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten
und zu unterhalten.



Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW420672
Datum13.08.2007 19:3984628 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton KastnerIn Bayern gäbe es eigentlich ja auch klare Vorgaben für die Beschaffung im BayFwG:


ich find die Vorgabe schon recht klar:


Geschrieben von Anton Kastner(2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten
und zu unterhalten.




Mfg,

Julian


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg420673
Datum13.08.2007 19:4084661 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerbeim Lesen der Tageszeitungen und bei Gesprächen mit anderen Kameraden konnte ich feststellen, dass einige Bürgermeister eine Zuzahlung der Feuerwehren zu neuen Fahrzeugen fordern.


Diese Bürgermeister sollten sich schleunigst einen neuen Job suchen.
Denn offensichtlich haben sie nicht begriffen, daß die Feuerwehr eine Einrichtung der Gemeinde ist und zu 100% von ihr zu finanzieren ist.
Wollen sie das nicht, sollen sie das ihren Wählern offen und ehrlich sagen und die Feuerwehr schließen (so das je nach FwG zulässig ist).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)420678
Datum13.08.2007 19:5084775 x gelesen
Natürlich klann man jetzt flott mit Paragraphen winken und die Bürgermeister verteufeln, aber es gibt immer 2 Seiten.
Sind die Fahrzeugbeschaffungen denn wirklich notwendig (auch ein 30 Jahre altes Fahrzeug muss nicht zwangsläufig Schrott sein)? Und vor allem, sind sie in der Form notwendig, in der die Feuerwehren es gerne hätten?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen420679
Datum13.08.2007 20:0884571 x gelesen
Hallo,

hier die entsprechende Passage aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz:

Geschrieben von ---Landesregierung--- § 2 NBrandSchG - Landesrecht NiedersachsenAufgaben der Gemeinden

(1) Den Gemeinden obliegen der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere

1.
1.
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen,
2.
2.
für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr zu sorgen,
3.
3.
die für die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung erforderlichen Anlagen, Mittel und Geräte bereitzuhalten,
4.
4.
Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen sowie Alarmübungen durchzuführen.

(2) Eine Gemeinde hat einer anderen Gemeinde auf deren Ersuchen oder auf Anforderung der Aufsichtsbehörde unentgeltlich Nachbarschaftshilfe zu leisten, soweit der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet dadurch nicht gefährdet werden. Die andere Gemeinde hat jedoch der helfenden Gemeinde die Kosten zu erstatten, wenn die Nachbarschaftshilfe in mehr als 15 Kilometer Entfernung (Luftlinie) von der Gemeindegrenze geleistet wird oder wenn die Nachbarschaftshilfe notwendig wurde, weil die andere Gemeinde die nach ihren örtlichen Verhältnissen erforderlichen Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinrichtungen nicht selbst vorhält.


In ähnlicher Form wirst du das in allen Brandschutzgesetzen finden.

Grüße

Micha


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY420683
Datum13.08.2007 20:2084821 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp Sind die Fahrzeugbeschaffungen denn wirklich notwendig (auch ein 30 Jahre altes Fahrzeug muss nicht zwangsläufig Schrott sein)? Und vor allem, sind sie in der Form notwendig, in der die Feuerwehren es gerne hätten?


Ich hab bei uns schon TSF gesehen, die so verrostet waren, dass der TÜV auch noch alle Hühneraugen zudrücken mußte, damit sie noch das begehrte "Papperl" erhielten.
Unser TSF (Bj. 72), das eigentlich nur noch für die JF verwendet wird, leidet unter einem eklatanten Ersatzteilmangel, den nur noch unser ausgezeichneter Gerätwart ausgleichen kann.
Und solche TSF sind zuhauf vorhanden (zumindest bei uns im Landkreis)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg420711
Datum13.08.2007 22:0684578 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastner

So möchte z.B. eine Feuerwehr eine neues TSF für ihr über 30 Jahre altes Auto. Der BGM erwiderte darauf, dass das nur möglich ist, wenn die Feuerwehr 10 bis 15 tausend Euro dazuzahlt.
Dazu fällt mir nur ein Zitat ein:

Wenn die Stadt mir nur einen Eimer zur Verfügung stellt, dann rücke ich halt mit dem aus ...

Stammt vom hiesigen Forumbetreiber.
Letztendlich muß sich der Bürgermeister als oberster Dienstherr rechtfertigen.

In einem anderen Fall mußte eine Stützpunktfeuerwehr für ihr neues HLF 20/16 auch einige tausend Euro draufzahlen, damit das Fahrzeug beschafft wurde.
Hmm, waren da ggf. einige "Sonderwünsche" auschlaggebend?

Wie ist das bei euch und wie steht ihr dazu?
Das Mindestmaß an Fahrzeug sollte die Gemeinde finanzieren. Habe ich als Feuerwehr Wünsche bzgl. Beladung/Beklebung oder ähnlichem, darf gerne "die Feuerwehr" finanziell einspringen.

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen420725
Datum13.08.2007 22:4484634 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerUnser TSF (Bj. 72), das eigentlich nur noch für die JF verwendet wird, leidet unter einem eklatanten Ersatzteilmangel, den nur noch unser ausgezeichneter Gerätwart ausgleichen kann.

Ist das Fahrzeug noch nötig? Wenn es nur noch für die JF gebraucht wird, hat es dann noch einen Einsatzzweck oder wurde es schon mal ersetzt, vielleicht durch ein größeres und ist jetzt eigendlich "über"? Da würde ich mich als Bürgermeister auch weigern ein neues zu kaufen.

Gruß
Heinrich


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar420742
Datum14.08.2007 05:1884666 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Anton KastnerIch hab bei uns schon TSF gesehen, die so verrostet waren, dass der TÜV auch noch alle Hühneraugen zudrücken mußte, damit sie noch das begehrte "Papperl" erhielten.

Das ist doch die Situation, aus der heraus man am einfachsten eine Beschaffung forcieren kann.

Aber solange Ihr euere Ersatzteile nicht aus dem Deutschen Feuerwehrmuseum beziehen müsst.

Wenn der Bürgermeister zu mir als Verein sagen würde das ich für Ihn Geld ausgeben muss würde ich Ihn fragen ob er noch ganz Knusper wäre

Wobei sich die Frage stellt ob der Zuschuss zum "Norm Fahrzeug" gerechnet ist oder ob mit gemeint war die "Gimmicks" selber zu finanzieren ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern420744
Datum14.08.2007 07:2684715 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerP.S. Bei uns ist das zum Glück nicht der Fall.

Ebenfalls als Bayer.
Bei uns steht in der Vereinssatzung, und diese entspricht weitestgehend der "von Amtsseite her vorgesehenen Mustersatzung", als Zweck des Vereins (auch wir sind e.V.) "die Förderung des Brandschutzes und die entsprechende Verwendung der vom Verein erwirtschafteten Finanzmittel".

Wie ist das bei Euch? Ihr seid auch ein e.V.

Also was soll ich mich darüber beschweren?
Das ganze ist keine Zustand, der uns (ich rede von den Feuerwehrvereinen e.V.) von den Gemeinden aufoktroyiert wäre, sondern größteneils von uns selbst so gewollt ist.

mkg

WErner


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AutorPete8r S8., Aholming / BY420752
Datum14.08.2007 08:3284863 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerAlso was soll ich mich darüber beschweren?
Das ganze ist keine Zustand, der uns (ich rede von den Feuerwehrvereinen e.V.) von den Gemeinden aufoktroyiert wäre, sondern größteneils von uns selbst so gewollt ist.


Na ja, ob es wirklich so gewollt ist, dass die Gemeinde frech Forderungen stellt, ist die andere Frage. Auch wir haben einen Feuerwehrverein e.V. und auch bei uns gibt der Verein das Geld satzungsgemäß zur Förderung des Brandschutzes aus. Allerdings entbinden wir die Gemeinde nicht von ihrer Pflichtaufgabe, sondern zahlen die Sachen, die in der gewünschten Form von der Gemeinde nicht zu bekommen wären.

Beispiel Beleuchtungssatz:
Mit Stativ, Aufnahmebrücke und zwei Scheinwerfern hat die Gemeinde ihre Pflicht erfüllt. Wer sowas schon mal bei Sturm, Regen, Hagel und Blitzschlag aufgebaut hat, weiss die Vorteile eines LiMa am Fahrzeug zu schätzen. Was spricht also dagegen, wenn der Verein den Mehrpreis für den LiMa trägt? Das ist eine etwas andere Situation, als wenn der Bgm sagt "Wenn ihr nix zahlt, gibts auch kein Fahrzeug!"

Gruß
Peter


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern420757
Datum14.08.2007 09:0584664 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Peter SchmidWas spricht also dagegen, wenn der Verein den Mehrpreis für den LiMa trägt?

Der KBR, der sagt:"Euer LiMa wurde nicht bezuschusst, also fährt der des Landkreises raus!"

;-)


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern420762
Datum14.08.2007 09:3384639 x gelesen
Hi.

Kann es sein dass ihr nicht das selbe meint? Nehme an Peter spricht von einem Lichtmast der im/am Fahrzeug eingebaut ist und du von einem Lichtmastfahrzeug ;)

MFG Flo


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern420765
Datum14.08.2007 09:3984628 x gelesen
Hallo!


Ich glaube Peter meint einen Lichtmastanhänger!
Den meine ich auch!;)


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorPete8r S8., Aholming / BY420766
Datum14.08.2007 09:4284502 x gelesen
Geschrieben von Florian HeidenreichKann es sein dass ihr nicht das selbe meint?
Vermute ich auch.

Geschrieben von Florian HeidenreichNehme an Peter spricht von einem Lichtmast der im/am Fahrzeug eingebaut ist
Richtig!

Geschrieben von Florian Heidenreichund du von einem Lichtmastfahrzeug ;)
... oder LiMa-Anhänger, wie sie bei uns üblich sind.

Gruß
Peter


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AutorPete8r S8., Aholming / BY420767
Datum14.08.2007 09:5284457 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyIch glaube Peter meint einen Lichtmastanhänger!
Den meine ich auch!;)


Ne, das wäre wohl etwas zu viel für den Verein. Ich meinte schlicht und einfach sowas.

Gruß
Peter


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY420793
Datum14.08.2007 11:2084697 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch Das ist doch die Situation, aus der heraus man am einfachsten eine Beschaffung forcieren kann.

Als Ersatz für das TSF bekamen wir vor 12 Jahren ein MZF. Die Gemeinde macht deswegwen auch keine Probleme, denn das TSf wird ja für die Jugendarbeit genutzt und das ist ja auch im Sinne der Gemeinde.
Die Frage ist auch für uns nicht relevant, denn lt. Aussage BGM und Gemeinderat bekommen wir ein Norm-HLF, wenn wir "Spielereien" wollen, dann müssen wir diese bezahlen.
Das ist so auch ganz in Ordnung.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar420800
Datum14.08.2007 11:4084583 x gelesen
Hallo Anton

Das mit dem TÜV bezieht sich nicht auf euch, sondern im allgemeinen.

wenn die Gemeinde das bereits ersatzbeschaffte TSF noch weiter l aufenlässt bis das der Tüv euch scheidet finde ich das gut



Geschrieben von Anton KastnerDie Frage ist auch für uns nicht relevant, denn lt. Aussage BGM und Gemeinderat bekommen wir ein Norm-HLF, wenn wir "Spielereien" wollen, dann müssen wir diese bezahlen.

Finde ich auch gut geregelt


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen421020
Datum15.08.2007 00:4584509 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoentsprechend leistungsfähigen Feuerwehr

Ein wunderschöner Gummibegriff.


MkG
Thomas

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern421030
Datum15.08.2007 08:1384751 x gelesen
Morgen

Als aktiver bayrischer 200% Feuerwehrler, der allerdings machen Blick für die Realität noch nicht verloren hat, folgendes rein privates Statement.

Geschrieben von Ulrich Cimolinoeiner entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr zuständig und verantwortlich.

In Bayern sind die Anforderungen nicht klar geregelt. Es gibt keinen Brandschutzbedarfsplan oder sonstiges. Vieles hängt vom Placet des Kreisbrandrates ab.

Geschrieben von Ulrich Cimolinoviele Feuerwehrstandorte, die eher "Vereine"

Haben sich die Vereine (und da meine ich jeden Feuerwehrverein, auch die in Feuerwehren mit vielen Einsätzen) schon mal Gedanken gemacht, daß das von der Gemeinde bezahlte und unterhaltene Feuerwehrhaus auch zugleich unser Vereinsheim ist (für das der Verein i.d.R. keine Unterhaltskosten aufbringen muß; Bei einem Sportverein ist das meist nicht so), daß häufig auch Fahrten mit den Einsatzfahrzeugen getätigt werden, die eigentlich Vereinszweck haben und so eigentlich von der Gemeinde nicht kostenfrei genehmigt werden müssten und so weiter und so weiter.

Geschrieben von Ulrich CimolinoEs gibt auch Feuerwehren, die meinen, sie müssten neben dem anerkannten Bedarf noch "mehr" haben.

Tja, der anerkannte Bedarf ist häufig Verhandlungsbasis.
Wenn man nicht verhandeln kann, dann muß halt u.U. ein Einsatzfahrzeug, das noch einigermaßen in Schuß und verkehrssicher ist, auch mal 5 Jahre länger halten.

Geschrieben von Ulrich CimolinoZuzahlungen zu fordern, die häufig auch aktiv mit angeboten werden.

Z.B. durch eine Vereinssatzung und durch Kassenberichte bei der Jahreshauptversammmlung, die entsprechend aussehen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoKann man lang und breit diskutieren. Haben wir hier auch schon in den letzten Jahren mehrfach gemacht...

Das Verhältnis Gemeinde - Feuerwehr wird immer ein Geben und Nehmen bleiben. Zumindest bei uns in Bayern, da hier die gesetzlichen Vorgaben schwammig sind. Vielleicht sollte man einfach ab und an auch über den eigenen Tellerrand hinausschauen und miteinander reden.

mkg

WErner


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421033
Datum15.08.2007 08:2584739 x gelesen
Haben sich die Vereine (und da meine ich jeden Feuerwehrverein, auch die in Feuerwehren mit vielen Einsätzen) schon mal Gedanken gemacht, daß das von der Gemeinde bezahlte und unterhaltene Feuerwehrhaus auch zugleich unser Vereinsheim ist (für das der Verein i.d.R. keine Unterhaltskosten aufbringen muß; Bei einem Sportverein ist das meist nicht so), daß häufig auch Fahrten mit den Einsatzfahrzeugen getätigt werden, die eigentlich Vereinszweck haben und so eigentlich von der Gemeinde nicht kostenfrei genehmigt werden müssten und so weiter und so weiter.

Interessant in diesem Zusammenhang immer wieder die Fage wie eine Gemeinde (und das nicht nur in Bayern) darauf reagieren würde, wenn ein anderer Ortsansässiger Verein (vielleicht sogar ein zweiter Feuerwehrverein) auch die Räumlichkeiten und die Fahrzeuge nutzen wollte.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)421052
Datum15.08.2007 09:3384780 x gelesen
Ist es in Bayern rechtlich möglich, dass ein zweiter Feuerwehrverein gegründet wird und dieser dann auch Feuerwehr spielen will? Stelle mir das gerade mal vor: ein Kommandant trifft eine Entscheidung, die in der Sache evtl. sogar richtig ist, aber einem Teil seiner Truppe nicht passt. Jetzt gründet diese Gruppe einfach ihre eigene Wehr und überzeugt den Bgm, dass sie es besser kann...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421055
Datum15.08.2007 09:3784561 x gelesen
Ist es in Bayern rechtlich möglich, dass ein zweiter Feuerwehrverein gegründet wird und dieser dann auch Feuerwehr spielen will?

Auch in Bayern gilt: Feuerwehrverein ist ungleich öffentliche Feuerwehr

Und Vereine kann man Gründen soviel wie man will.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar421060
Datum15.08.2007 09:5584588 x gelesen
Hat auch was von Papst und Antipapst

Rechtlich ist es der Gründung eines 2. Fussball / Schützen / Männergesangsverein gleichzusetzen

Normalerweise dürfte es aber mit "Feuerwehrs als kommunale Schadensabwehr" nichts zu tun haben


BTW

Fundstück


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW421071
Datum15.08.2007 10:1284742 x gelesen
Hallo,

ein Blick ins Gesetz hilft da weiter.

z. B. Art. 4/1 Gemeinden haben Feuerwehren zu unterhalten
Art. 6/3 Der Feuerwehrkommandant kann Dienstleistende bei grober Dienstverletzung ausschließen
8/2 Der Kommandant wird von den...... auf 6 Jahre gewählt

usw.

Das geht nicht. Die Wahl wird auf einer vom Bürgermeister einzuberufenden Deinstversammlung durchgeführt.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorPete8r S8., Aholming / BY421083
Datum15.08.2007 10:4584564 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDas geht nicht.
Doch, sicher geht das. Denn FW-Verein und gemeindliche FF sind zwei Paar Stiefel.

Geschrieben von Thomas EdelmannDie Wahl wird auf einer vom Bürgermeister einzuberufenden Deinstversammlung durchgeführt.
Der Kommandant hat mit dem Verein nichts zu tun. Dies ist eine Position in der gemeindlichen FF.

Kommandant=Chef der gemeindlichen FF, deshalb auch Wahl durch den Bgm einberufen.
Vereinsvorsitzender=Chef des Vereins

Auch wenn Kommandantenwahl und Vereinswahl oft auf einer Veranstaltung durchgezogen werden, sind es zwei verschiedene Wahlen, die nichts miteinander zu tun haben. Auch die Wahlberechtigten unterscheiden sich. Während bei der Wahl der Vereinsvorstandschaft alle Vereinsmitglieder wahlberechtigt sind (egal ob Mitglied der gemeindlichen FF oder nicht), sind es bei der Kommandantenwahl nur die aktiven Angehörigen der gemeindlichen FF plus JF-Mitglieder ab 16 und zwar unabhängig davon, ob sie Mitglied im FW-Verein sind oder nicht.

Gruß
Peter


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AutorPete8r S8., Aholming / BY421085
Datum15.08.2007 10:5184720 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kruppst es in Bayern rechtlich möglich, dass ein zweiter Feuerwehrverein gegründet wird und dieser dann auch Feuerwehr spielen will?
Ja.

Geschrieben von Sebastian KruppJetzt gründet diese Gruppe einfach ihre eigene Wehr und überzeugt den Bgm, dass sie es besser kann...
Nein, sie gründen keine eigene Wehr, sondern einen Verein, der für die gemeindliche FF Personal abstellt. Es gibt dann auch keine zwei konkurrierenden Kommandanten, da dieser eine Fuktion innerhalb der gemeindlichen F ist und mit dem Verein absolut nichts zu tun hat.

Es ist und bleibt nachher EINE gemeindliche FF, die ihr Personal eben aus zwei Vereinen bezieht. Es ist ja auch möglich (aber eher unüblich), dass der gemeindlichen FF Leute angehören, die nicht Mitglied im FW-Verein sind.

Gruß
Peter


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar421088
Datum15.08.2007 10:5584797 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidNein, sie gründen keine eigene Wehr, sondern einen Verein, der für die gemeindliche FF Personal abstellt. Es gibt dann auch keine zwei konkurrierenden Kommandanten, da dieser eine Fuktion innerhalb der gemeindlichen F ist und mit dem Verein absolut nichts zu tun hat.

Muss der Bürgermeister das Personal aus dem Verein nehmen?

Wenn ja sind dann beide Vereine in der Gestellung des Personals gleichberechtigt ?

Wenn der Verein A ein Fahrzeug beschafft kann er dann verfügen das nur Vereinspersonal das Fahrzeug im Einsatz bewegt ?

Geschrieben von Peter SchmidEs ist ja auch möglich (aber eher unüblich), dass der gemeindlichen FF Leute angehören, die nicht Mitglied im FW-Verein sind.


Ich höre die Aufschrei hier im Forum ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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Scharnhorst

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW421089
Datum15.08.2007 10:5584556 x gelesen
Hallo,

Du hast auf den Verein bezogen recht, ich wollte in meinem Beitrag klar machen, dass es eine Feuerwehr gibt, die durch den Kommandanten repräsentiert wird. Man kann sich vorstellen, dass Abweichler einen eigenen Feuerwehrverein gründen wollen, allerdings hat das nichts mit der FF als gemeindliche Einrichtung zu tun. Die Abweichler müßten auf einer Dienstversammlung der FF einen eigenen Kanditaten vorschlagen und wählen lassen. Aus meiner Erfahrung mit solchen Versammlungen wage ich zu behaupten, dass das gewaltig in die Hose gehen wird. Interessant wäre auch wie die Inspektion darauf reagiert.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen421091
Datum15.08.2007 10:5784768 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch

Ich höre die Aufschrei hier im Forum ...


Warum? Mitlerweile hat vermutlich jeder nicht-Bayer diese merkwürdige Struktur zur Kenntnis genommen und sich seinen Teil gedacht.

Ein Aufschrei wird dadurch nicht mehr aufkommen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar421093
Datum15.08.2007 10:5984431 x gelesen
Der Aufschrei derer die kein Mitglied im Verein sind und sicherstellen wollen das das garnicht so ungewöhnlich sei ..

Das es 2 getrennte System sind ist klar...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW421096
Datum15.08.2007 11:0684442 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschMuss der Bürgermeister das Personal aus dem Verein nehmen?
Der Kommandant nimmt Personal auf, ernennt die Dienstgrade usw.
Deshalb ist das Procedere unwahrscheinlich.

Geschrieben von Florian BeschWenn der Verein A ein Fahrzeug beschafft kann er dann verfügen das nur Vereinspersonal das Fahrzeug im Einsatz bewegt ?

Da würde der Kommandant und Bürgermeister wohl nicht machen.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern421104
Datum15.08.2007 11:2384611 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Peter SchmidEs ist ja auch möglich (aber eher unüblich), dass der gemeindlichen FF Leute angehören, die nicht Mitglied im FW-Verein sind.

Ja, das gibts durchaus auch bei uns obwohl wir aus Bayern sin.
Verstehe den ganzen Zinnober nicht den ihr hier veranstaltet, es gibt den Verein (der sich bei uns Förderverein nennt) und die Feuerwehr als "Abteilung Brandschutz" der Gemeinde. Das sind einfach 2 Paar Stiefel, Punkt.
Wir haben z.B. auch 2 Generalversammlungen an getrennten Terminen so das alles sauber getrennt ist.


Gruß
Christian





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AutorPete8r S8., Aholming / BY421105
Datum15.08.2007 11:2884528 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningMitlerweile hat vermutlich jeder nicht-Bayer diese merkwürdige Struktur zur Kenntnis genommen

Kann dir nicht folgen! Wieso merkwürdig?

Ich nenne es einfach mal "historisch gewachsen". Der bayerische FW-Verein im klassischen Sinne hat nichts mit den neurdings in Mode gekommenen Fördervereinen zu tun, sondern aus ihm ist die Feuerwehr gewachsen. Diese Vereine waren es, die vor etwa 100-150 Jahren die Feuerwehren ins Leben gerufen haben. Erst später gingen die Feuerwehren auf die Städte und Gemeinden über und die Vereine blieben bestehen, mit dem Ziel das Feuerwehrwesen der Gemeinde zu unterstützen. Dies geschah und geschieht in erster Linie durch Stellung des Personals, das ja damals, als die FFs zu den Gemeinden übergingen aus diesen Vereinen kam.

In Südtirol findest du diese ursprüngliche Struktur Verein=Feuerwehr übrigens auch heute noch vor. Sämtliche Beschaffungen (auch Fahrzeuge) werden durch den Verein getätigt. Gemeinden und Land geben dazu lediglich Zuschüsse, so dass dem Verein noch eine Finanzierungslast von ca. 40% bleibt. Die Fahrzeuge sind im Eigentum des Vereins und werden von diesem auch unterhalten.

Gruß
Peter


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AutorPete8r S8., Aholming / BY421110
Datum15.08.2007 11:3884430 x gelesen
Nachtrag:

Die Struktur, dass hinter einer gemeindlichen FF zwei Vereine stehen, findet du übrigens gar nicht so selten. Kommt häufig dann vor, wenn zwei Feuerwehren einer Gemeinde(*) zusammengelegt werden und ihre FW-Vereine beibehalten.

(*)
Für alle Nicht-Bayern: Hierzulande sind die einzelnen Ortsteilwehren eigenständige, voneinander unabhängige Wehren (gefällt mir auch nicht, ist aber so).

Gruß
Peter


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz421151
Datum15.08.2007 13:5884506 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian BeschIch höre die Aufschrei hier im Forum ...
Na gut, wenn Du darauf bestehst :


Zum Thema.

Wenn ich sehe welche zum Teil unnötige Jehovamobile Fahrzeuge bei manchen Wehren auf dem Wunschzettel stehen kann ich die Forderung einer Zuzahlung seitens einer aufmerksame Gemeindeverwaltung gut verstehen.
Geht es aber um den elementaren Bedarf der einzelnen Wehren ist eine solche Forderung schlicht und ergreifend eine dumme Frechheit! Es gibt eindeutige gestzl. Regelungen. In vielen Landesgesetzen wird die Kommune verpflichtet eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Macht das die Kommune nicht begeht diese einen klaren Gestzesverstoß.

Ich möchte hier einmal aus einer PN zum Thema Brandschutzbedarfsplanung den folgenden Passus zitieren:

Konsequenzen bei fehlerhaften Brandschutzbedarfsplänen oder mangelnder Umsetzung

Fehlerhafte Brandschutzbedarfspläne entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik. Die Aufsichtsbehörde ist bei erkennbaren Mängeln zum Einschreiten verpflichtet. Sie kann konkrete Weisungen erteilen, um den rechtswidrigen Verstoß gegen die Pflicht eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten zu beseitigen.

Wer gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt handelt sorgfaltswidrig.

Kommt es aufgrund der sorgfaltswidrigen Planung zu einem Schaden, kann dies erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kommt es zu einem Personenschaden, ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu prüfen ob aufgrund der fehlerhaften Brandschutzbedarfsplanung ein Organisationsmangel vorliegt, der ursächlich für die Verletzung oder Tötung war. Damit liegt der Anfangsverdacht für eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung vor, so dass gegen den Leiter der Feuerwehr ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

Fraglich, ob der Leiter der Feuerwehr schuldhaft gehandelt hat. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn er den ihm bekannten Mangel dem Bürgermeister mitgeteilt, die weitere Verantwortung für den Zustand abgelehnt und dringend um Abhilfe gebeten hätte. In diesem Fall trifft nun den Bürgermeister und ggf. die Gemeinderatsmitglieder auch die strafrechtliche Verantwortung.


In wie weit sich das alles auch im Ernstfall dann nachweisen lässt lassen wir mal im Raum stehen. Ich finde es aber interessant wie wenig manche Dorffürsten über die evtl. Konsequenzen ihres Handels bescheid Wissen. Aber egal.

Bei uns hier käme keiner auf den Einfall zu fordern das sich der Förderverein an der Fahrzeugbeschaffung oder an der Beschaffung von Gerät beteiligt. Die Verwaltung erlaubt keine Beschaffungen die zu "Folgekosten" führen. Also mehr als Bekleidung, Unifomierung und Finazierung der Kameradschaft darf der Förderverein garnicht. Hat leider auch Nachteile.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz421152
Datum15.08.2007 14:0084706 x gelesen
Hallo Peter,

Geschrieben von Peter SchmidBeispiel Beleuchtungssatz:
Was spricht also dagegen, wenn der Verein den Mehrpreis für den LiMa trägt?


Warum soll denn der Verein einen eingebauten Lichtmast zahlen?

Wenn die Gemeinde, allen voran der Bgm, nur ein Stativ haben will, gibt es nur das. Wenn das bei jedem zweiten Einsatz umkippt und die Scheinwerfer kaputt gehen, muss die Gemeinde auch deren Kosten übernehmen.
Und wenn der Aufbau des Lichtmastes 10 Minuten dauert, weil es so stark regnet, dann haben wir halt noch kein Licht. Wenn man deswegen noch nicht mit der Arbeit beginnen kann, dann kann man das dem Bgm auch nahelegen.
Wenn er trotzdem der Meinung ist, die Feuerwehr braucht nur ein Stativ, dann braucht sie wahrscheinlich nur ein Stativ.

Irgendwo hört auch die Bezuschussung durch den Verein auf. Das muss man der Gemeinde auch deutlich machen.

Anderes Beispiel:
Wenn ich nur eine Tauchpumpe habe, kann ich nur einen Keller gleichzeitig auspumpen. Warum sollte der Verein noch welche anschaffen?

Gruß
Christian


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AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern421189
Datum15.08.2007 15:3984842 x gelesen
Geehrtes Forum,

ich sehe die Diskussion hier aus zwei Blickrichtungen, da ich sowohl aktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehr als auch gemeindlicher Kämmerer bin.
Auf der einen Seite:
Es ist klar, daß die Gemeinde die Feuerwehr unterhalten muß. Wie oben aber auch dargestellt, ist dies in Bayern sehr schwammig geregelt, Feuerwehrbedarfspläne sind so gut wie unbekannt.
(Ich unterstelle mal, daß sie vielleicht von einigen Feuerwehrfunktionären (die ja nach Fahrzeugen bezahlt werden) auch unerwünscht sind, da dann vielleicht herauskommen könnte, daß Landstriche erheblich überrüstet sind. Auch die Gemeinden werden nicht dazu drängen, Bedarfspläne verpflichtend einzuführen, denn es könnte ja auch rauskommen, daß meine Feuerwehr/en mehr Bedarf hat/haben und dieser wird eingefordert bzw. wenn dieser nicht gedeckt ist, tritt Haftung ein).

Es kommt also im Moment darauf an, wie gut oder schlecht ein (bayerischer) Kommandant dem Gemeinderat verkauft, was benötigt wird.

Zu den (Förder-)vereinen:
In Bayern stellen die Vereine "der Gemeinde das Personal zur Verfügung". Die rechtlichen Abgrenzungen (ob zwei konkurierende Vereine,...) dürfte in den Beiträgen oben eigentlich klar geworden sein.
Hier aber noch ein anderer Gedanke:
Viele dieser Vereine machen gesellige Veranstaltungen; nicht nur für sich selbst, sondern für die ganze Ortschaft/Umgebung.
Ein Normalbürger geht vielleicht dort hin, weil er einen finanziellen Beitrag (in Form von Umsatz bei Bier/Limo, Würstchen, Lose,...) zur Verbesserung des örtlichen Brandschutzes leisten möchte und erhält nebenbei noch etwas dafür (Essen/Trinken) und amüsiert sich vielleicht sogar auf diesem Fest.
Nur die wenigsten Besucher werden allerdings wissen, daß das Geld in die Vereinskasse kommt und nur für Vereinsausgaben ausgegeben werden braucht (Vereinskleidung= in Bayern Uniform, Vereinsfahne,...).

Ebenso verhält es sich in den meisten Vereinen, die Fördermitglieder haben.
Diese Fördermitglieder möchten doch eigentlich auch den örtlichen Brandschutz fördern !? und sind sich meist nicht darüber im Klaren, daß sie ihr Geld eigentlich nicht dafür zweckgebunden geben, sondern der Verein darüber entscheidet, was mit dem Geld geschieht.

Wenn ein Verein deshalb die Gemeinde freiwillig bei der Beschaffung unterstützt, so sehe ich es eigentlich so, daß Geld, das von Bürgern gedanklich zweckgebunden für die Verbesserung des örtlichen Brandschutzes gegeben wurde, auch dann richtig ankommt.

Außerdem ist es nach meiner Meinung besser, wenn jemand sich mit der Sache identifizieren kann, weil durch seine !freiwillige! Spende/den Kauf eines Getränks/ eines Essens/ eines Loses/ ... ein Fahrzeug/Ausrüstung mitfinanziert wird.
Der Normalbürger hat ein anderes Verhältnis zu einem Gerät, das nur über die Einnahmen der Gemeinden (Steuern, Gebühren,...) finanziert wurde.?

Nach meiner Meinung kann man das Problem, ob Vereine zu Beschaffungen Geld geben sollen/müssen/können (in Bayern) nur lösen, wenn
1. gesetzlich genauestens geregelt ist, was eine Gemeinde an Feuerwehr vorhalten muß und die Gemeinden dies auch uneingeschränkt tun,
2. alle Aktiven auch mit dem von der Gemeinde gestellten Material zufrieden sind und
3. die Vereine für jeden deutlich machen, Geld das an uns geht, wird für Vereinszwecke (Kameradschaftspflege, Vereinsbedarf) hergenommen und man unterstützt nicht (unmittelbar) den örtlichen Brandschutz.

Aber wollen das die Gemeinden/Vereine überhaupt????

Ich hoffe ich bin mit meiner Meinung niemandem auf den Schlips getreten. ;-))

Und wie im Forum üblich: Meine eigene Meinung, nicht die meiner Feuerwehr/en, Gemeinde/n, meines Dienstherren oder der Feuerwehrvereine, denen ich angehöre.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421194
Datum15.08.2007 16:0184631 x gelesen
Nur die wenigsten Besucher werden allerdings wissen, daß das Geld in die Vereinskasse kommt und nur für Vereinsausgaben ausgegeben werden braucht (Vereinskleidung= in Bayern Uniform, Vereinsfahne,...).

Sie können es auch nur in den seltensten Fällen mitbekommen. Oftmals nutzen die Feuerwehrvereine Namen die entweder identisch mit denen der öffentlichen Feuerwehr oder zumindest zum verwechseln ähnlich sind (z.B. Freiwillige Feuerwehr Musterort e.V.). Teilweise wird auf Plakaten & Co dann auch noch der Zusatz "e.V." (betrifft diejenigen Vereine, die ins Vereinsregister eingetragen sind) mutwillig oder aus Unkenntnis weggelassen. Nur selten erlebt man ein Einschreiten der Gemeinde oder anderer Einrichtungen.

Wenn die Uniform eine Vereinssache ist, dann wundert es mich übrigens schon, daß sich das Land so viel Aufwand macht und da Vorgaben in Form einer Dienstbekleidungsverordnung erstellt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421196
Datum15.08.2007 16:0384519 x gelesen
Oftmals nutzen die Feuerwehrvereine Namen die entweder identisch mit denen der öffentlichen Feuerwehr oder zumindest zum verwechseln ähnlich sind

Ergänzung:

Einige wenige Bundesländer haben in ihren Brandschutz- bzw. Feuerschutzgesetzen deswegen entsprechende Klauseln aufgenommen die dies verhindern soll (Z.B. TH und RLP).

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern421204
Datum15.08.2007 16:3884755 x gelesen
Hallo Tobias,
ich weiß ja nicht wie es bei Euch im (reichen) Obb. ist, aber bei mir im armen Oberfranken ist es so, daß die Feuerwehrvereine, wenn sie denn Geld haben, dies auch gerne zur Verbesserung/Vervollkommnung der Feuerwehrausstattung beitragen. D.H. der Normalbürger geht aufs FF-Fest weil er damit seine Wehr unterstützt. Feuerwehrfahnen sind bei mir in der Kommune überhaupt nicht vorhanden, wenn man weiß, daß so ein Feudel schon mal 4-5000 ? kostet auch kein Wunder. Und bevor es wieder zu Mutmaßungen, Annahmen o ä kommt: ja unser
Bürgermeister hat was (sehr viel...) für die Feuerwehren (19 an der Zahl) übrig. Nur wenn die gemeindlichen Einnahmen seit Jahren rückgängig sind heißt es eben haushalten. PSA, wichtige Ersatz- und Neubeschaffungen (letztes Jahr ein neuer RW), werden i d R ohne Murren von der Stadt beschafft. Aber das ein oder andere Extra wird halt mal auch aus der Kameradschaftskasse beschafft...

Gruß Bernd


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421239
Datum15.08.2007 17:5284539 x gelesen
Hallo Tobias,

zu 95% gebe ich dir recht.
Aber in den Satzungen der Vereine steht zum größten Teil drin, dass sie ihr Vereinsvermögen wieder in den Feuerschutz stecken müssen. DU kannst als Verein nicht einfach das ganze Geld für Feste oder Kmaeradschaftspflege "verbraten", denn sonst hast du das Finanzamt am Hals.
Wir geben das Geld dann für persönliche Schutzausrüstung u.ä. her.
Aber dass wir der Gemeinde einen Schlauch kaufen oder zum Fahrzeug dazuzahlen, das kommt nicht in Frage.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorPete8r S8., Aholming / BY421247
Datum15.08.2007 18:3284672 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyOftmals nutzen die Feuerwehrvereine Namen die entweder identisch mit denen der öffentlichen Feuerwehr oder zumindest zum verwechseln ähnlich sind (z.B. Freiwillige Feuerwehr Musterort e.V.)

1. Was ist daran verweflich?
2. Der Verein und somit sein Name waren (in Bayern) schon lange bevor die FF eine gemeindliche Einrichtung wurde, existent.

Gruß
Peter


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AutorPete8r S8., Aholming / BY421248
Datum15.08.2007 18:3684509 x gelesen
Geschrieben von Tobias Josef Riesch3. die Vereine für jeden deutlich machen, Geld das an uns geht, wird für Vereinszwecke (Kameradschaftspflege, Vereinsbedarf) hergenommen und man unterstützt nicht (unmittelbar) den örtlichen Brandschutz.

Was sehr schnell den Verlust der Gemeinnützigkeit für den Verein zur Folge haben dürfte.

Geschrieben von Tobias Josef RieschWenn ein Verein deshalb die Gemeinde freiwillig bei der Beschaffung unterstützt, so sehe ich es eigentlich so, daß Geld, das von Bürgern gedanklich zweckgebunden für die Verbesserung des örtlichen Brandschutzes gegeben wurde, auch dann richtig ankommt.
Dem ist nichts hinzuzufügen.

Gruß
Peter


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AutorPete8r S8., Aholming / BY421250
Datum15.08.2007 18:5584733 x gelesen
Geschrieben von Christian DüsingWarum soll denn der Verein einen eingebauten Lichtmast zahlen?
....
Wenn ich nur eine Tauchpumpe habe, kann ich nur einen Keller gleichzeitig auspumpen. Warum sollte der Verein noch welche anschaffen?


Vielleicht ganz einfach deshalb, weil dies der satzungsgemäße Zweck des Vereins ist. Vielleicht auch deswegen, weil dieses Geld letztendlich von den Gemeindebürgern stammt (Spenden, Festerlöse usw.) und genau diesen auch wieder zugute kommen soll.

Geschrieben von Christian DüsingWenn die Gemeinde, ... haben will... Kosten übernehmen

Ich lese, nicht nur bei dir, sondern bei fast allen, die die Feuerwehrvereine kritisieren, immer eine Gegenerschaft zwischen Gemeinde und FF raus: "Wenn die wollen, ... dann müssen sie bezahlen..." Bei uns ist es ein Miteinander. Gemeinde und Feuerwehrverein bemühen sich gemeinsam, für die Kundschaft, den Gemeindebürger, das beste Ergebnis rauszuholen. Was stört euch daran?

Gruß
Peter


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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern421251
Datum15.08.2007 19:0584374 x gelesen
Servus,

Peter schrieb:
"2. Der Verein und somit sein Name waren (in Bayern) schon lange bevor die FF eine gemeindliche Einrichtung wurde, existent."

So weiß ich das auch. Meines Wissens nach war das sogar bis etwa 1981 so. Bis dahin galt das noch von den Amerikanern (mit)entworfene FlöG (Vorläufer des BayFwG) aus den 1950er Jahren. Und zur Kommandatenneuwahl lud der Verein ein. Erst später ging das über die Gemeinde. In meiner ersten Wehr war dies 1985 der Fall.

Gruß Bernd


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421252
Datum15.08.2007 19:1284596 x gelesen
Und bevor es wieder zu Mutmaßungen, Annahmen o ä kommt: ja unser
Bürgermeister hat was (sehr viel...) für die Feuerwehren (19 an der Zahl) übrig.


Nur, daß ich das richtig verstehe: Ich habt 19 Standorte für eine Fläche von 68,78 qkm?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421253
Datum15.08.2007 19:2184574 x gelesen
1. Was ist daran verweflich?

Das ein eingetragener Verein nach außen hin mit einem Hinweis auf seinen Rechtsstatus auftreten muß.

2. Der Verein und somit sein Name waren (in Bayern) schon lange bevor die FF eine gemeindliche Einrichtung wurde, existent.

Das wird fast überall so gewesen sein. Fragt sich jedoch wie das namensrechtlich zu bewerten ist.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorPete8r S8., Aholming / BY421255
Datum15.08.2007 19:5984388 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDas ein eingetragener Verein nach außen hin mit einem Hinweis auf seinen Rechtsstatus auftreten muß.

Das habe ich nie bestritten. Lies dir meinen Beitrag nochmal genau durch: Meine Frage, was daran verwerflich sei, bezog sich auf das von dir gebrachte Beispiel "Freiwillige Feuerwehr Musterdorf e.V.".

Gruß
Peter


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz421258
Datum15.08.2007 20:4484486 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton KastnerDU kannst als Verein nicht einfach das ganze Geld für Feste oder Kmaeradschaftspflege "verbraten", denn sonst hast du das Finanzamt am Hals.

Hier muss man einen geeigneten Mittelweg finden. Wenn aber der Verein nach (nicht sehr langen) einsätzen noch eine Runde Getränke spendiert oder eine kleine Mahlzeit, dann trägt das wesentlich zum Feuerschutz bei.

Es sind nicht immer nur die materiellen Werte, die es zum Brandschutz bedarf. Ohne motiviertes, engagiertes Personal kann man die Feuerwehr dichtmachen.

Gruß
Christian


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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz421260
Datum15.08.2007 21:2384726 x gelesen
Hallo Peter,

Geschrieben von Peter SchmidIch lese, nicht nur bei dir, sondern bei fast allen, die die Feuerwehrvereine kritisieren, immer eine Gegnerschaft zwischen Gemeinde und FF raus

Keinesfalls möchte ich eine Gegnerschaft. Ich denke auch, dass keiner auf Konfrontationen aus ist, aber es kann doch nicht sein, dass die Feuerwehrangehörigen oder auch die Vereine zugunsten der Gemeindekasse ausgenutzt werden.
Nicht selten kommt es vor, dass die Gemeinde notwendige Anschaffungen auf die Vereine abwälzt. Unabhängig von wem dies ausgeht (Wehrleiter, Wehrführer, Bürgermeister, Kämmerer, Vereinsvorsitzender) finde ich das nicht in Ordnung.
Der Verein kann aber auf anderem Wege den Brandschutz unterstützen. Und zwar in dem er Motivation und das Engagement des Personals fördert und unterstützt. Gerade bei finanziellen Mitteln ist dies für die Gemeinde fast unmöglich.

Bei anderen staatlichen Einrichtungen läuft es doch auch ohne riesen Zuschüsse von Vereinen. Ich habe von noch keinem Verein gehört, der Geld sammelt um allen Funkstreifen der Polizei ein Alkoholtestgerät zu spendieren. Auch habe ich noch keinen Mitarbeiter in einem Amt gesehen, der sein Büro selbst streicht oder die Teeküche fliest.

Warum bildet die Feuerwehr dort eine so große Ausnahme?

Keineswegs bin ich ein Kritiker oder gar Gegner von Feuerwehrvereinen. Aber ich sehe wie oben geschildert, den Aufgabenschwerpunkt anders als viele Kollegen.

Viele Grüße
Christian


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AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern421265
Datum15.08.2007 22:0484530 x gelesen
Geschrieben von Tobias Josef RieschNur die wenigsten Besucher werden allerdings wissen, daß das Geld in die Vereinskasse kommt und nur für Vereinsausgaben ausgegeben werden braucht (Vereinskleidung= in Bayern Uniform, Vereinsfahne,...).
Das stimmt so nicht. Sobald in Bayern ein Feuerwehrverein Spendenquittungen ausstellen will, muß er vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein (hat übrigens nichts mit e.V. zu tun, e.V. ist nur eine Haftungsfrage). Und das Finanzamt erkennt nur Feuerwehrvereine als gemeinnützig an, die in der dreijährigen Steuererklärung dies beantragen bzw. begründen. Die Steuererklärung gliedert sich dann in die vier Bereiche "Vermögensverwaltung", "Ideeller Bereich", Zweckbetrieb Feuerwehr" und "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (=Feste)" auf. Erst dann darf man Spendenquittungen ausstellen. Es muß klar ersichtlich sein, daß zumindest die Spenden usw. in die Förderung des Brandschutzes laufen.


MkG


Jürgen Dichtl



Meine persönliche Meinung!


Meine Feuerwehr

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AutorPete8r S8., Aholming / BY421268
Datum15.08.2007 22:1284445 x gelesen
Geschrieben von Christian DüsingNicht selten kommt es vor, dass die Gemeinde notwendige Anschaffungen auf die Vereine abwälzt.
Das Abwälzen notwendiger Anschaffungen ist nicht in Ordnung, da gebe ich dir vollkommen recht. Deshalb schrieb ich ja auch, dass die Unterstützung des Vereins sich auf den Mehrpreis beschränken sollte, wenn die Gemeinde ihre Pflicht zwar erfüllt, die Feuerwehr aber eine teurere Alternative bevorzugt, weil diese vielleicht ein angenehmeres Arbeiten ermöglicht.

Geschrieben von Christian DüsingBei anderen staatlichen Einrichtungen läuft es doch auch ohne riesen Zuschüsse von Vereinen. Ich habe von noch keinem Verein gehört, der Geld sammelt um allen Funkstreifen der Polizei ein Alkoholtestgerät zu spendieren.

Das liegt wohl daran, dass wir hier über historisch gewachsene Strukturen diskutieren. Schliesslich wurden die Feuerwehren ja von diesen Vereinen einmal gegründet und wurden früher komplettvon den Vereinen finanziert.

Gruß
Peter


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen421270
Datum15.08.2007 22:1684476 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian DüsingBei anderen staatlichen Einrichtungen läuft es doch auch ohne riesen Zuschüsse von Vereinen.
Wirklich?

Geschrieben von Christian DüsingAuch habe ich noch keinen Mitarbeiter in einem Amt gesehen, der sein Büro selbst streicht oder die Teeküche fliest.

Nicht?

Nimm das Beispiel der Schulen. Wie viele haben denn einen eigenen Förderverein? Ich kenne da einige... Wie viele Schüler haben denn schon den eigenen Klassenraum renoviert (bzw. wei viele Eltern?)?
Wie viele Hochschulen haben denn KEINEN Förderverein?
Alles staatliche Einrichtungen...


Viele Grüße

Christian

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besucht die Feuerwehr Steinbach


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW421287
Datum15.08.2007 22:3984429 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian DüsingBei anderen staatlichen Einrichtungen läuft es doch auch ohne riesen Zuschüsse von Vereinen. Ich habe von noch keinem Verein gehört, der Geld sammelt um allen Funkstreifen der Polizei ein Alkoholtestgerät zu spendieren. Auch habe ich noch keinen Mitarbeiter in einem Amt gesehen, der sein Büro selbst streicht oder die Teeküche fliest.

Mag sein, aber wie sieht es zum Beispiel mit Schulen aus?? Da gibt es diverse Fördervereine und Elternschaften usw...

Grundsätzlich sehe ich die Beschaffung von für den Brandschutz notwendigem Material durch Vereine sehr kritisch. ABER: Wenn ich einen Förderverein der Feuerwehr gründe, kann ich dies nicht tun, um das Geld auf der alljährlichen Kameradschaftstour zu verjubeln. Es heißt nicht umsonst FÖRDERverein. Was kann ich also fördern, ohne meinem Prinzip abzuschwören? Nun da gibt es einige Dinge: Rechner, Beamer, Faxgerät, sonstige Hilfsmittel oder halt den Lichtmast am Auto, da ich einfach zu faul bin, den ganzen Schrott mit Stativ usw. aufzubauen. Es geht auch ohne, aber andersherum ist es bequemer. Ich käme aber NIE auf die Idee, aus Vereinsmitteln PSA oder ganze Fahrzeuge zu kaufen, weil die Stadt kein Geld hat. Dann kann se nämlich Ihre Feuer selbst ausmachen!


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern421321
Datum16.08.2007 08:1684625 x gelesen
Marc schrieb:

"Nur, daß ich das richtig verstehe: Ich habt 19 Standorte für eine Fläche von 68,78 qkm?"

Das verstehst Du vollkommen richtig.

1 Stützpunktwehr mit 60 Aktiven
18 Ortswehren mit TSA und 9-31 Aktiven

Gruß Bernd


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)421327
Datum16.08.2007 08:5184507 x gelesen
Der Bürgermeister/Gemeinderat, der das mitmacht, ist meiner bescheidenen Meinung nach genauso zu bewerten, wie derjenige, der notwendige Beschaffungen ablehnt.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern421347
Datum16.08.2007 11:3084646 x gelesen
Sebastian schrieb:

"Der Bürgermeister/Gemeinderat, der das mitmacht, ist meiner bescheidenen Meinung nach genauso zu bewerten, wie derjenige, der notwendige Beschaffungen ablehnt."


Falls du mich damit meinst, Sebastian, so stellt sich die Frage: Welcher Bgm/Gemeinderat ist gemeint? Der jetztige? oder derjenige, welcher im Rahmen der Gebietsreform nicht klar Schiff gemacht hat?

Überhaupt: Ne FF in Bayern von Amts wegen aufzulösen, ist beinahe (!) unmöglich. Das geht fast nur freiwillig. Aber in unserer Ecke, die unter hoher Abwanderung leidet, wird sich das Problem ohnehin mittelfristig selber lösen...
Innerhalb der letzten 8-10 Jahren haben sich hier bei mir im Kreis 2 Wehren der Nachbarwehr angeschlossen und 5 sich aufgelöst... Und das wird so weitergehen, schneller als mancher denkt.

Bernd


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen421350
Datum16.08.2007 11:4784486 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Peter Schmid2. Der Verein und somit sein Name waren (in Bayern) schon lange bevor die FF eine gemeindliche Einrichtung wurde, existent.

Nicht nur in Bayern ;)

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)421365
Datum16.08.2007 12:2584554 x gelesen
Geschrieben von Bernd SchallerWelcher Bgm/Gemeinderat ist gemeint? Der jetztige? oder derjenige, welcher im Rahmen der Gebietsreform nicht klar Schiff gemacht hat?Beide.

Geschrieben von Bernd SchallerNe FF in Bayern von Amts wegen aufzulösen, ist beinahe (!) unmöglich. Warum? Sprichst du den politisch u.U. schwierigen Akt an, oder gibt es tatsächliche rechtliche Probleme?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421367
Datum16.08.2007 12:3384773 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp Warum? Sprichst du den politisch u.U. schwierigen Akt an, oder gibt es tatsächliche rechtliche Probleme?

Rechtliche Probleme gibt es, wenn der BGM die Vorgaben des BayFwG nicht einhält.

Art. 1
Aufgaben der Gemeinden
Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu
sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam
bekämpft werden (Abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische
Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse
geleistet wird (Technischer Hilfsdienst).

Art. 5
Freiwillige Feuerwehr
(1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von
Feuerwehrvereinen gestellt.
(2) Organisatorisch selbständige Freiwillige Feuerwehren für einzelne Ortsteile
einer Gemeinde (Ortsfeuerwehren) sind zu erhalten, soweit sie die Aufgaben nach
Art. 4 Abs. 1 und 2 erfüllen können.


Außerdem ist das Durchsetzen dieser Maßnahmen fast politischer Selbstmord für jeden BGM.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern421375
Datum16.08.2007 13:0284450 x gelesen
Warum? Sprichst du den politisch u.U. schwierigen Akt an, oder gibt es tatsächliche rechtliche Probleme?


Rechtliche Probleme gibt es, wenn der BGM die Vorgaben des BayFwG nicht einhält.


Art. 1
Aufgaben der Gemeinden
Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu
sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam
bekämpft werden (Abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische
Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse
geleistet wird (Technischer Hilfsdienst).

Art. 5
Freiwillige Feuerwehr
(1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von
Feuerwehrvereinen gestellt.
(2) Organisatorisch selbständige Freiwillige Feuerwehren für einzelne Ortsteile
einer Gemeinde (Ortsfeuerwehren) sind zu erhalten, soweit sie die Aufgaben nach
Art. 4 Abs. 1 und 2 erfüllen können.



Außerdem ist das Durchsetzen dieser Maßnahmen fast politischer Selbstmord für jeden BGM.

--------------------------------------------------------------------------------

Ganz genauso sieht es aus. Interessant in diesem Zusammenhang auch die Ausführungsbestimmungen sowie die Vollzugsbekanntmachungen des BayFwG.
Die geben hierzu noch mehr her.

Die Bestandsgarantie für die Ortswehren soll übrigens auch in der Neufassung des BayFwG
erhalten bleiben.

Mkg

Bernd


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz421378
Datum16.08.2007 13:1584399 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Anton KastnerDie Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu
sorgen,.........


Gleiches findet sich auch im LBKG Rheinland-Pfalz.

§ 3
Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe
(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1)
.eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten,
.für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,
.Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aufzustellen und fortzuschreiben,
.die Selbsthilfe der Bevölkerung zu fördern,
.sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere Übungen durchzuführen.
.Auf die Belange der Ortsgemeinden ist besondere Rücksicht zu nehmen; in der Regel sind örtliche Feuerwehreinheiten aufzustellen.


Viele Gemeinden haben sich in Rheinland-Pfalz zu sog. Verbandsgemeinden zusammengeschlossen bzw. wurden zusammengeschlossen. Damit ging gem. §67, Abs.1 GemVo die Verantwortlichkeit für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung auf die Verbandsgemeinde über. Deshalb ist, wenn es nicht anders beschrieben ist, unter dem Wort "Gemeinde" im LBKG immer die Verbandsgemeinde zu verstehen. Der Verbandsgemeinde zugehörigen "Gemeinden" werden als Ortsgemeinden bezeichnet. Soweit mal zum rechtlichen Verständnis.

Die Auflösung (nicht Zusammenlegung!) ist in Rheinland-Pfalz nicht ohne weiteres möglich. Im Gesetzestext steht eindeutig: ".....in der Regel sind örtliche Feuerwehreinheiten aufzustellen."

Dies bedeutet ganz klar, wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen muss eine örtliche Einheit aufgestellt bzw. erhalten werden.
Für die Auflösung einer Feuerwehr (nicht Zusammenlegung!) in Rheinland-Pfalz müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein:

- die Einsatzgrundzeit von 8 Minuten muss von einer anderen Feuerwehr (Nachbarort) eingehalten werden können.
- die Tagesalarmsicherheit benachbarter Feuerwehreinheiten muss gewährleistet sein.
- die betreffende Wehr muss aufgrund ihrer Struktur nicht mehr Einsatzfähig sein (Personal, Ausbildung)
- Zustimmung des Verbandsgemeinderates.

(Eine auflösung aus reinen Kostengründen oder nur aus politischen Gründen ist Gesetzeswidrig!!)

Dann ist nach Rücksprache und Überprüfung bzw. Genehmigung durch die ADD eine Auflösung der betreffenden Wehr ohne weiteres möglich.

Das ist ein etwas größerer Akt. Wenn alles seinen geregelten Weg geht aber kein Problem. Und wenn man es der betreffenden Bevölkerung auch noch gut verkaufen kann auch kein politischer Selbstmord für den Bürgermeister.

Man sollte es jedoch vermeiden eine Wehr aufzulösen, dies kann nur das allerletzte Mittel sein. Denn auch in solchen Wehren befinden sich nicht nur "Karteileichen". Hier geht eine Zusammenlegung vor!

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern421383
Datum16.08.2007 13:4784442 x gelesen
Das ist auch meine Ansicht.

Der Bürger, der sein Geld der Feuerwehr (der Privatmann unterscheidet nicht zwischen Verein und Behörde) wohlwollend zukommen lässt darf wohl auch mal sehen wozu sein kapital eingesetzt wird.
Zuschüsse für Fahrzeuge bzw. deren Beladung. Natürlich ist für die Beschaffung notwendiger Geräte die Kommune zuständig. Aber muss den wirklich jedes Teil, dass man gerne hätte und auch sinnvoll ist über die Kommune beschafft werden.

Ich denke nicht, denn mittlerweile sehe ich den bei einigen Feuerwehrvereinen angehäuften Kapitalstock als kritisch an. Kann ja nicht mehr angehen, dass von Gründungsfesten und sonstigen Aktivitäten tausende von Euros auf die hohe Kante gelegt werden die dann früher oder später zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Und dadurch sehe ich es als durchaus legitim an, wenn eine Ortswehr xy nach einem gelungenen Gartenfest auch mal eine zweite Tauchpumpe aus dem Vereinsvermögen bezahlt.

MkG,

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)421389
Datum16.08.2007 14:3084602 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerDie Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu
sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam
bekämpft
werden (Abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische
Hilfe
bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse
geleistet wird (Technischer Hilfsdienst).

Das kann ein TSA? Die Wehr mit 9 Mann schafft das annähernd 24/7/365?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern421390
Datum16.08.2007 14:3984366 x gelesen
Das kann ein TSA? Die Wehr mit 9 Mann schafft das annähernd 24/7/365?

Frag das mal die Zuständigen im Innenministerium und die Funktionäre auf Landesebene :-)

Der Bestandsschutz für solche Wehren stammt aus 1980. Ich nehm an, daß der damalige MP
Franz-Josef Strauß dies als"Zuckerl" für diejenigen Dörfer gedacht hat, welche 2 Jahre zuvor ihre Selbständigkeit verloren haben...Motto: 1968 haben euch wir die Dorfschule zugemacht und 1978 eingemeindet. Aber euere Feuerwehr (als gemeindliche Einrichtung) dürfts behalten...


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421391
Datum16.08.2007 14:4084714 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp Das kann ein TSA? Die Wehr mit 9 Mann schafft das annähernd 24/7/365?

Oh, das sind z.T. Feuerwehren mit 90 bis 100 Aktiven (auf der Liste und als Wähler). Tagsüber kann es aber passieren, dass tagsüber nur 4 Mann ausrücken. Ist bei uns schon so passiert.
Es kann aber auch passieren, dass eine Feuerwehr ein neues Gerätehaus und als Dreingabe noch einen TSA bekommt.
Stärke dieser Fw: 14 Aktive.
Jetzt hat eine Feuerwehr mit ebenfalls dieser Stärke auch ein neues Gerätehaus bekommen. Entfernung dieser Gerätehäuser ist 3 km Luftlinie und 4 Straßenkilometer.
Diese Fw hat aber nur einen Schlauchanhänger. Damit das Haus voller wirkt, haben wir dann wenigstens unseren Ölsperrenhänger einstellen können.
Das sind rein politisch bedingte Bauvorhaben, wurden aber in der Eröffnungsreden als nötig und wichtig für die Sicherheit der Bevölkerung verkauft.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern421392
Datum16.08.2007 14:4284332 x gelesen
Anton schrieb:
Das sind rein politisch bedingte Bauvorhaben, wurden aber in der Eröffnungsreden als nötig und wichtig für die Sicherheit der Bevölkerung verkauft.

Das Schlimme ist, die Leut glauben sowas auch noch..


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)421393
Datum16.08.2007 14:4584404 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerJetzt hat eine Feuerwehr mit ebenfalls dieser Stärke auch ein neues Gerätehaus bekommen. Entfernung dieser Gerätehäuser ist 3 km Luftlinie und 4 Straßenkilometer.
Diese Fw hat aber nur einen Schlauchanhänger. Damit das Haus voller wirkt, haben wir dann wenigstens unseren Ölsperrenhänger einstellen können.
Das sind rein politisch bedingte Bauvorhaben, wurden aber in der Eröffnungsreden als nötig und wichtig für die Sicherheit der Bevölkerung verkauft.
Nachdem ich mich vom Boden, auf den ich gerade vom Stuhl aus gefallen bin, wieder aufgerafft habe, werde ich den Rest des Tages mit Kopf-auf-Tisch-Schlagen verbringen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421395
Datum16.08.2007 14:5084378 x gelesen
Hallo Sebastian,

viel Spass!


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz421398
Datum16.08.2007 15:0284476 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Anton KastnerOh, das sind z.T. Feuerwehren mit 90 bis 100 Aktiven (auf der Liste und als Wähler). Tagsüber kann es aber passieren, dass tagsüber nur 4 Mann ausrücken. Ist bei uns schon so passiert.

90 bis 100 Aktive? TSA-Wehr? Da frag ich mich doch....... Wieviele Übungen werden denn da so im Schnitt abgehalten?

Geschrieben von Anton KastnerTagsüber kann es aber passieren, dass tagsüber nur 4 Mann ausrücken. Ist bei uns schon so passiert.

Das ist aber bei dem Personalbestand mehr als nur "dünn".

Geschrieben von Anton KastnerJetzt hat eine Feuerwehr mit ebenfalls dieser Stärke auch ein neues Gerätehaus bekommen. Entfernung dieser Gerätehäuser ist 3 km Luftlinie und 4 Straßenkilometer.

Na ja, über die Entfernung der Gerätehäuser lässt sich ja nicht meckern. Wir reden hier von einer Fahrzeit (Großfahrzeug) von mal lockeren 3 bis 4 Minuten. So schlimm ist das jetzt nicht.

Aber:

Geschrieben von Anton KastnerDiese Fw hat aber nur einen Schlauchanhänger. Damit das Haus voller wirkt, haben wir dann wenigstens unseren Ölsperrenhänger einstellen können.

Das finde ich jetzt schon deftig.

Geschrieben von Bernd SchallerDas Schlimme ist, die Leut glauben sowas auch noch..

Die Leute wollen das glauben. Nicht mehr und nicht weniger.

Geschrieben von Sebastian KruppNachdem ich mich vom Boden, auf den ich gerade vom Stuhl aus gefallen bin, wieder aufgerafft habe, werde ich den Rest des Tages mit Kopf-auf-Tisch-Schlagen verbringen.

Ich bevorzuge die Rückwand unseres Gerätehauses, der alte Putz muss da runter.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421399
Datum16.08.2007 15:1184610 x gelesen
Oh, das sind z.T. Feuerwehren mit 90 bis 100 Aktiven (auf der Liste und als Wähler).

Toll... 100 mal PSA, 100 mal Ausbildung, jährlich 100 mal Fortbildung, ...

Ich vermute mal, daß da Ermäßigungen bei den Kindergartengebühren auf die Dauer besser beim Wähler ankommen und zuminst auch noch einen kleinen Teil dazu beitragen, daß Gesamtanzahl die Wähler nicht ganz so schnell sinkt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421402
Datum16.08.2007 15:1984482 x gelesen
Wieviele Übungen werden denn da so im Schnitt abgehalten?

Vermutlich monatlich eine, wobei zwei mögliche Termine wegen des Sommers ausfallen, an einem gegrillt wird und an einem anderen die Weihnachtsfeier stattfindet.

Dies scheint zumindest verbreitet zu sein, wenn man sich mal die im Netz verfügbaren Dienstpläne einiger Feuerwehren so anschaut. Bei einem den ich gesehen ahbe, ist es wenigstens so, daß sich die Führung alle zwei Wochen zu einer Kommandositzung trifft...

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz421403
Datum16.08.2007 15:3384296 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Marc DickeyDies scheint zumindest verbreitet zu sein, wenn man sich mal die im Netz verfügbaren Dienstpläne einiger Feuerwehren so anschaut.

Na ja, wenn ich mir unsere 22 Männlein und Weiblein TSF-Wehr so anschaue, bis zum 26.11.2007 werden wir insgesamt 22 offizielle Übungen, eine Alarmübung sowie die Jahresübung (Abnahme) hinter uns haben. Dazu kamen dann noch 2 Dienstbesprechungen, die Abholung der Weihnachtbäume (mit der JF zusammen), die Feier zum 1. Mai und das Grillfest sowie die Kerwe. Am 08.12. ist dann die Jahresabschlussfeier. Die Jugend übt ausserhalb der Ferienzeit immer Mittwochs, die aktiven Sonntags oder nach Ansage. Die Übungsbeteiligung bei den Aktiven liegt im Schnitt bei 75 bis 80%. Im nächsten Jahr werden wohl noch Zusatzübungen für das Leistungsabzeichen laufen. Aber schaun wir mal.

Ob man das auch so bei einer 100 FA Wehr hinbekommt möchte ich mal bezweifeln.

Leider haben wir keine eigen HP :-(

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421404
Datum16.08.2007 15:3584498 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
100 mal PSA, 100 mal Ausbildung, jährlich 100 mal Fortbildung, ...

Die Kameraden dieser Wehr bekommen von uns 27 Schutzanzüge (3-fache Besatzung des TSF). Mehr geht nicht.
Fortbildung bei 6-7 Übungen/Jahr..?
Die jungen FA erhielten von uns die TM I-Ausbildung. 2 Gruppen machten sogar TM II und TF. Aber seit einigen Jahren nichts mehr.
Aber sogar bei denen hapert´s jetzt mit dem männlichen Nachwuchs. Sie mußten die ersten beiden Mädchen in die JF aufnehmen. Dazu gab´s dann sogar eine Sondersitzung.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz421405
Datum16.08.2007 15:3684351 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Anton KastnerSie mußten die ersten beiden Mädchen in die JF aufnehmen.

Oh mein Gott! Der Untergang des Abendlandes ;-)

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421406
Datum16.08.2007 15:4284518 x gelesen
Die Kameraden dieser Wehr bekommen von uns 27 Schutzanzüge (3-fache Besatzung des TSF). Mehr geht nicht.

Mal einen Blick in die GUV-V C53 geworfen?

Fortbildung bei 6-7 Übungen/Jahr..?

Ich muß doch davon ausgehen, daß alle FA jährlich die vorgschriebenen 40 Mindeststunden an Fortbildung erhalten - oder?

Die jungen FA erhielten von uns die TM I-Ausbildung.

Das sollte wohl auch so sein.

2 Gruppen machten sogar TM II und TF.

Ähm... verstehe ich das Richtig, daß nicht alle FA den Tm2 erhalten? Also sind nur ein Teil der Kräfte fertig ausgildete FA.

Sie mußten die ersten beiden Mädchen in die JF aufnehmen. Dazu gab´s dann sogar eine Sondersitzung.

Sie mußten... aha....


Mal ganz ehrlich: So eine Wehr kann man auch in Bayern schließen. Bei denen greift wohl kaum diese schwachsinnige Schutzgarantie.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen421407
Datum16.08.2007 15:5484439 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastner27 Schutzanzüge (3-fache Besatzung des TSF).

Habt Ihr schon Gruppenkabinen beim TSF? Oder meintest du 3-fache Gruppenstärke?


Gruß Michael

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AutorNikl8as 8W., Gütersloh / NRW421409
Datum16.08.2007 16:0484266 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael TiedemannHabt Ihr schon Gruppenkabinen beim TSF?
Ne, die sitzen im Frontlader von dem Trecker, der den TSA zum Einsatz zieht.

Solche Feuerwehren gehören schlicht und ergreifend zu gemacht. Mal ganz davon abgesehen, dass sogar mit hervoragender Ausbildung eine TSA-Wehr mangels PA schlicht nicht in der Lage ist, den Brandschutz (von der TH reden wir besser gar nicht) sicher zu stellen, ist der Ausbildungsstand wohl unter aller Kanone. Vermutlich ist die naheliegende Vermutung "Feierwehr" nicht ganz falsch...


MkG
Niklas
*derfrohist,dasseshiernurrichtigeFeuerwehrengibt*


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar421410
Datum16.08.2007 16:0584533 x gelesen
Löst du bitte diesen und den anderen Beitrag als Scherz auf ?

Ich kann es nicht glauben das es Feuerwehren gibt, die auf Frauen angewiesen sind um die Brandschutz sicherzustellen


Im Ernst.. das was du dort beschreibst ist für mich der Volkssturm.

Ob es diese Feuerwehr gibt oder eine Katze hat ein Gewehr .. genau die selbe Wirkung im Bereich der Kommunalen Schadensabwehr ...

Aber ja keinem Kommandanten seine Pfründe wegnehmen

Bei uns wurde auch ein Bestandsschutz für alle LBZ in SBKG aufgenommen... hoffentlich ist man dort im Fall der Fälle etwas flexibler ...

@ Jakob

habt Ihr noch Platz an der Wand


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern421411
Datum16.08.2007 16:0884489 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Marc DickeyMal ganz ehrlich: So eine Wehr kann man auch in Bayern schließen. Bei denen greift wohl kaum diese schwachsinnige Schutzgarantie.


Dann willst Du (jetzt bin ich optimistisch) 30% der Feuerwehren in Bayern dichtmachen?!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421412
Datum16.08.2007 16:1484374 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey Mal einen Blick in die GUV-V C53 geworfen?

Ja, aber trotzdem haben diese Kameraden ja noch die Schutzanzüge Bayern 2. Alle FA mit Schutzanzügen auszustatten geht nicht. Es rücken ja sehr selten alle aus und bei den Übungen sind auch nicht alle 100 da.

Ähm... verstehe ich das Richtig, daß nicht alle FA den Tm2 erhalten? Also sind nur ein Teil der Kräfte fertig ausgildete FA.

Bei gilt momentan noch, dass Mindestvoraussetzung für die Übernnahme in den aktiven Dienst der Lehrgang TM I ist. Damit können die Kameradinnen und Kameraden auch noch an die Feuerwehrschule.
(Obwohl dort eigentlich TF Voraussetzung ist).

Ich muß doch davon ausgehen, daß alle FA jährlich die vorgschriebenen 40 Mindeststunden an Fortbildung erhalten - oder?

Ich kenne deren Ausbildungsplan nicht (Geht uns nichts an), aber ich glaube nicht.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar421414
Datum16.08.2007 16:1584175 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyDann willst Du (jetzt bin ich optimistisch) 30% der Feuerwehren in Bayern dichtmachen?!

Fällt das auf ?

So in der Gefahrenabwehr?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421415
Datum16.08.2007 16:1584436 x gelesen
Dann willst Du (jetzt bin ich optimistisch) 30% der Feuerwehren in Bayern dichtmachen?!

Wenn es bei den Wehren so aussieht wie beschrieben, dann habe ich dabei keinerlei Bedenken.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421416
Datum16.08.2007 16:1784184 x gelesen
Hallo,

Fehler gemacht. 3-fache Gruppenstärke


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern421417
Datum16.08.2007 16:2184245 x gelesen
Wenn es bei den Wehren so aussieht wie beschrieben, dann habe ich dabei keinerlei Bedenken.

Wir haben 18 Ortswehren nur mit TSA bei uns in der Gemeinde.
Selbst wenn ich zwei Drittel dicht machen würde, wäre dies kein Qualitätsverlust.

Gruß Bernd


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz421418
Datum16.08.2007 16:2184538 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian Besch@ Jakob
habt Ihr noch Platz an der Wand


Das wird aber ein lustiges Forumstreffen.

Also eine Feuerwehr mit 90 bis 100 Personen die "nur" über 27 Sätze Schutzbekleidung verfügt, auch "nur" einen TSA hat, sechs oder sieben mal im Jahr übt, nur wenige "vollausgebildete" FA (SB) hat und schon seit längerem keine Lehrgangsbeteiligung mehr vorweist; was soll das werden?
Den gleichen Effekt erziele ich mit einer "Selbstschutzgruppe". TS 2/5 mit Zubehör auf Löschkarren. Die Karren gibt es günstig bei der nächsten StOv. Fertiggarage, Karren rein und das wars. Da reicht auch leichte Schutzkleidung wie bei der Jugendfeuerwehr.
Nee, eine solche Wehr würde ich nach Prüfung aller Gegebenheiten wahrscheinlich schließen.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern421419
Datum16.08.2007 16:2384408 x gelesen
Hallo!


Die Wehren stellen aber 1/3 der Gefahrenabwehr!

Und für alle die jetzt still mitlesen:

Ja, ich bin für eine Einbindung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung ins neue Feuerwehrgesetz!
Und ich bin gegen eine "Bestandsgarantie" für kleine Feuerwehren, alles soll sich nach einer Bedarfsplanung richten!

Nur so kommen wir zu einem vernüftigem Ergebnis!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW421420
Datum16.08.2007 16:2484296 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael ZelenyDann willst Du (jetzt bin ich optimistisch) 30% der Feuerwehren in Bayern dichtmachen?!

Das ist auch in Bayern nicht generell so. Als Beispiel: www.kfv-ab.de

Da sind einige nette Beispiele über Zusammenarbeit und Zusammenlegung.

Gruß

Thomas

PS. Da hat sich allerdings auch die Zahl der FF von über 80 vor 20 Jahren auf 66 reduziert.


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar421421
Datum16.08.2007 16:2584141 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyDie Wehren stellen aber 1/3 der Gefahrenabwehr!

Nein, sie stellen 1/ 3 aller Feuerwehren


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421422
Datum16.08.2007 16:2684400 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch Löst du bitte diesen und den anderen Beitrag als Scherz auf ?

Das ist leider todernst.

Wenn es möglich wäre, sollte und könnte man eigentlich fast alle Feuerwehren in der Gemeinde auflösen. Aber wie schon vorher gesagt, ist das rechtlich und politisch fast unmöglich. Und eine Zusammenlegung der Feuerwehren geht auch nicht (Pfründe der Kommandanten usw.).

Ich habe das mal vor 20 Jahren aufs Tapet gebracht. Dafür bin ich fast gesteinigt worden ( vom KBR über KBI, KBM und den Kommandanten).

Mal schauen, was das neue Feuerwehrgesetz bringt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern421423
Datum16.08.2007 16:2884185 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Anton KastnerMal schauen, was das neue Feuerwehrgesetz bringt.

In der Richtung gar nix! Leider!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421425
Datum16.08.2007 16:3384172 x gelesen
Hallo,

wenn´s nicht gar so weit wäre, würde ich auch kommen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern421426
Datum16.08.2007 16:3884257 x gelesen
Wenn es möglich wäre, sollte und könnte man eigentlich fast alle Feuerwehren in der Gemeinde auflösen. Aber wie schon vorher gesagt, ist das rechtlich und politisch fast unmöglich. Und eine Zusammenlegung der Feuerwehren geht auch nicht

Ist immer wieder interessant. Der Gesichtsausdruck von Mitgliedern der TSA-Wehr wenn die Sirene gelaufen ist und wir nach 10 min mit unseren Fahrzeugen in das betreffende Dorf fahren.
Ist ne Mischung aus Staunen und Unglauben. :-) Und selbstverständlich ist der Trecker noch nicht angehängt...

Mkg Bernd


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen421427
Datum16.08.2007 16:4284182 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyDie Wehren stellen aber 1/3 der Gefahrenabwehr!


Das halte ich für ein Gerücht. Kommt aber vermutlich nur auf die zählweise an...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen421428
Datum16.08.2007 16:4584303 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerBei gilt momentan noch, dass Mindestvoraussetzung für die Übernnahme in den aktiven Dienst der Lehrgang TM I ist. Damit können die Kameradinnen und Kameraden auch noch an die Feuerwehrschule.
(Obwohl dort eigentlich TF Voraussetzung ist).


"An die Feuerwehrschule" heißt dann GF-Lehrgang?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421432
Datum16.08.2007 17:1384281 x gelesen
Geschrieben von Stefan Brüning "An die Feuerwehrschule" heißt dann GF-Lehrgang?

Ja!

Für technische Lehrgänge reicht der TM.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen421433
Datum16.08.2007 17:1684399 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerJa!

Also sehe ich das richtig, dass Menschen mit TM1 Lehrgang ohne TM2,TF, usw. zum GF-Lehrgang geschickt werden können und (so fürchte ich) auch geschickt werden?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern421434
Datum16.08.2007 17:1984912 x gelesen
Geehrte Forumsgemeinde,

daß ein Verein in Bayern seine Gemeinnützigkeit verliert, weil er nichts von seinem Vereinsvermögen für Beschaffungen für den örtlichen Brandschutz ausgibt, glaub ich jetzt nicht, da seine ureigenste Aufgabe ja nur die Bereitstellung der Mannschaft für die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr ist.
Die Gemeinde/Gemeinschaft hat also hier einen Nutzen davon, daß es den Verein gibt.
Wenn außerdem nur noch die Förderung der Kameradschaft in der Vereinssatzung steht (wie auch bei anderen gemeinnützigen Vereinen), sehe ich keinen Grund, warum der Verein "Freiwillige Feuerwehr Musterstadt" Probleme mit dem Finanzamt bekommen sollte, wenn er keinen Beitrag zur gemeindlichen Aufgabe Brandschutz leistet.

Ich weiß, daß es außerhalb Bayerns Probleme damit gibt, daß der Verein den Namen "Freiwillige Feuerwehr Musterstadt" trägt. Viele dieser Vereine können sich aber mit dem Zusatz "e. V." von der gemeindlichen Einrichtung nicht einmal abgenzen, da sie kein eingetragener Verein sind!


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg421438
Datum16.08.2007 17:3084272 x gelesen
Geschrieben von Tobias Josef Rieschdaß ein Verein in Bayern seine Gemeinnützigkeit verliert, weil er nichts von seinem Vereinsvermögen für Beschaffungen für den örtlichen Brandschutz ausgibt, glaub ich jetzt nicht, da seine ureigenste Aufgabe ja nur die Bereitstellung der Mannschaft für die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr ist.

Die Frage ist, in wieweit das Finanzamt die Fragen
a) Stellung von Personal (die kostet nichts)
b) Verwendung von finanzellen Mitteln (die z.B. durch Sepnden für die Spendenbescheinigunge ausgestellt wurden)

im Zusammenhang sieht.

Ich würde als Finanzbeamter da keinen Zusammenhang sehen und einem Verein der seine steuerbegünstigt erhaltenen Mittel für seine eigenen Mitglieder (konsumptiv) ausgibt die Gemeinnützigkeit aberkennen, da die Stellung von Personal (solange keine Entschädigungen durch dne Verein an die Mitglieder die Dienst in der Fw leisten bezahlt werden) eine kostenneutrale Tätigkeit ist, für die keinerlei Mittel aufgewendet werden müssen.


Geschrieben von Tobias Josef RieschViele dieser Vereine können sich aber mit dem Zusatz "e. V." von der gemeindlichen Einrichtung nicht einmal abgenzen, da sie kein eingetragener Verein sind!

Wer ist so hinrverbrannt einem Verein beizutreten, der nicht eingetragen ist? Wohl nur jemand, der sich über das persönliche Haftungsrisiko nicht bewußt ist...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern421440
Datum16.08.2007 17:4084248 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Tobias Josef Rieschsehe ich keinen Grund, warum der Verein "Freiwillige Feuerwehr Musterstadt" Probleme mit dem Finanzamt bekommen sollte, wenn er keinen Beitrag zur gemeindlichen Aufgabe Brandschutz leistet.


Oh doch! Ein gemeinnütziger Verein ist keine Sparkasse!!


Gruß
Michael




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Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421455
Datum16.08.2007 18:1984441 x gelesen
Hallo Tobias Josef,

es ist schon so, dass du deine Gemeinnützigkeit verlieren kannst, wenn der Verein sein Geld nur für
"kameradschaftspflege" ausgibt. Es steht ja auch im Feuerwehrgesetz, dass der Verein die aktive Mannschaft unterstützen soll.

Abergenau so wie du, habe ich kein Problem mit de4m Feuerwehrverein, sondern halte das für eine gute Institution. Bei uns ist jeder aktive Kamerad oder Kameradin im Verein und identifiziert sich damit. So wie es, denke ich, im größten Teil Bayerns üblich ist.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern421461
Datum16.08.2007 19:0284507 x gelesen
Hallole,


Geschrieben von Tobias Josef Rieschdaß ein Verein in Bayern seine Gemeinnützigkeit verliert, weil er nichts von seinem Vereinsvermögen für Beschaffungen für den örtlichen Brandschutz ausgibt, glaub ich jetzt nicht, da seine ureigenste Aufgabe ja nur die Bereitstellung der Mannschaft für die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr ist.

Tja, du glaubst das, gleuben heißt nicht wissen und es ist auch falsch.

Mir ist eine FF in Bayern bekannt die über NAcht zum VW-Autohändler gegangen ist und sich ganz schnell einen T5 vom Hof weg gekauft hat (als MTW) weil sonst hätte es kurz drauf ganz massiven Ärger mit dem Finanzamt gegeben. So konnte man dann kurzfristig eine große Gemeinnützige Anschaffung nachweisen. ;-)


Gruß
Christian





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AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern421467
Datum16.08.2007 19:3084405 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningAlso sehe ich das richtig, dass Menschen mit TM1 Lehrgang ohne TM2,TF, usw. zum GF-Lehrgang geschickt werden können und (so fürchte ich) auch geschickt werden?

Ich war im Juni im Gruppenführerlehrgang an einer LFS. Bisher war es laut Schulleiter so, dass den KBR vertraut wurde. Sie hatten die Aufgabe dafür zu sorgen, dass alle die auf einen Lehrgang an die LFS gehen auch die nötigen Voraussetzungen erfüllen (in diversen Landkreisen wurde das mit Voraussetzungen wohl etwas locker gesehen und es kamen in der Vergangenheit auch FA zum Lehrgang die nur TM hatten).

Bei meinem Lehrgang wurde nochmals explizit darauf hingewiesen, dass ab sofort an der Schule direkt die Voraussetzungen geprüft werden und FA, welche diese nicht besitzen, wieder nach Hause dürfen.
So gab es bei uns unter anderem auch einen Eingangstest (eine Auswahl an Fragen vom TF - Lehrgang).


Auch bei den Techniklehrgängen wird darauf geachtet. Beim Atemschutzwartlehrgang vor 2 Jahren wurden die Voraussetzungen auch schon anhand von den notwendigen Zeugnissen geprüft.


Es scheint sich wohl auch in Bayern langsam zu bessern.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen421468
Datum16.08.2007 19:3384118 x gelesen
Geschrieben von Andreas Wolfinger

Es scheint sich wohl auch in Bayern langsam zu bessern.


Das macht Hoffnung. ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern421471
Datum16.08.2007 19:5084477 x gelesen
Hallole,


Geschrieben von Stefan BrüningAlso sehe ich das richtig, dass Menschen mit TM1 Lehrgang ohne TM2,TF, usw. zum GF-Lehrgang geschickt werden können und (so fürchte ich) auch geschickt werden?

Praxisbeispiel:

Stell dir vor du kommst zum GF Lehrgang an eine Feuerwehrschule.

Zu deiner linken sitzt Kamerad X (Mane von der Redaktion unkenntlich gemacht). Kamerad X ist 35 Jahre, arbeitslos, Beruf Bierlastwagenfahrer bei einer Brauerei, Beruf verloren da Führerschein wegen Alkohol komplett entzogen. Kamerad X ist Kommandant einer FF mit einem Fahrzeug (ohne Atemschutz), weil er erst kürzlich gewählt wurde muß er den GF-Lehrgang nachholen. Er hat nur den TM Lehrgang. Das er zum Kdt. gewählt wurde hat er aus der Zeitung erfahren weil er an der Generalversammlung so besoffen war das er sich am nächsten Tag gar nicht mehr daran erinnern konnte. Kamerad X hat eigentlich gar keinen Bock auf FF, aber die Kameradschaft ist halt schon prima.
Zu deiner rechten sitzt Kamerad Y. Kamerad Y ist erfahrener Kommandant einer Stadtteilfeuerwehr. Allerdings ist er mit den Lehrgangsinhalten nicht ganz zufrieden, er protestiert energisch zum wiederholten male das er das was hier gelernt wird gar nicht umsetz- und darstellbar ist weil er die Materialien gar nicht hat um sie einzusetzen. Auf die Aussage der Lehrkraft "Verdammt dann nehmt einen Verteiler, einen Stürzkrümmer, einen C-Schlauch, ein BM-Rohr und baut einen Behelfswasserwerfer" antwortet er nur "wir haben keinen Verteiler, kein BM-Rohr und keine B-Schläuche". Denn Kamerad Y ist Kommandant einer Wehr mit Holzkarren (Speichenreifen) der nur mit C-Schläuchen und CM-Rohren (ohne Absperrorgan) beladen ist.

Siggis Quizfrage: Rastest du aus oder nicht?


Zum Glück gibts das bei allen anderen Lehrgängen so nicht, da stimmt die Qualität eher.


Gruß vom See
Christian





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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421483
Datum16.08.2007 20:4484315 x gelesen
Zum Glück gibts das bei allen anderen Lehrgängen so nicht, da stimmt die Qualität eher.

Versteh ich das richtig: Bei den GF-Lehrgängen ist das üblich, bei den anderen gehts? Oder meintest du, daß besagter GF-Lehrgang der statistische Ausrutscher war.

Siggis Quizfrage: Rastest du aus oder nicht?

Da fragst du noch?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421485
Datum16.08.2007 20:4884216 x gelesen
Hallo,

auch ein Praxisbeispiel.

Vor 18 Jahren an einer Feuerwehrschule in Bayern.
Lehrgang THL für Feuerwehren mit LF 16 und Zusatzbeladung THL / RW. Am Lehrgangsbeginn wurden alle Kameraden gefragt, was sie am Standort für Fahrzeuge haben. Bis auf einen hatten alle RW 1, RW 2 oder LF 16. Einer der Kameraden antwortete dann. Naja, wir haben einen Schlauchanhänger, auf dem ist eine Brechstange. Der hat aber dann trotzdem den ganzen Lehrgang durchgezogen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern421500
Datum16.08.2007 21:3184246 x gelesen
Geschrieben von Tobias Josef Rieschdaß ein Verein in Bayern seine Gemeinnützigkeit verliert, weil er nichts von seinem Vereinsvermögen für Beschaffungen für den örtlichen Brandschutz ausgibt, glaub ich jetzt nicht, da seine ureigenste Aufgabe ja nur die Bereitstellung der Mannschaft für die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr ist.
Ist aber so, um Spendenquittungen ausstellen zu dürfen. Nach anerkannter Gemeinnützigkeit durch den Steuerbescheid heisst es dann auf der Spendenquittung folgendermaßen:


"Wir sind wegen der Förderung des Feuerschutzes nach dem letzten uns zugegangenen
Freistellungsbescheid des Finanzamts Musterstadt, StNr. XXX/XXX/XXXX, vom XX. Mai 2005 für die Jahre 2002 - 2004 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Feuerschutzes im Sinne der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer ? Durchführungsverordnung Abschnitt A Nr. 9 verwendet wird."



MkG


Jürgen Dichtl



Meine persönliche Meinung!


Meine Feuerwehr

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern421547
Datum17.08.2007 07:4584334 x gelesen
Morgen

Christian wollte mit diesem drastischen Beispiel ausdrücken, daß bei keinem Lehrgang die Teilnehmerschar so gemischt ist, wie beim Gruppenführerlehrgang.

Und daß (zumindest) früher die Vorkenntnisse ebenso gemischt waren, da es im Prinzip keine Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen gab.
Das sollte sich in den letzten Jehren etwas gebessert haben.
Zumindest habe ich es auch schon erlebt, daß Kameraden (gottseidank nicht aus unserer Wehr)ohne entsprechende LEhrgänge wieder nach Hause geschickt wurden.

Aber natürlich ist auch der Ausrüstungsstand der Wehren deren Kameraden an GF - Lehrgängen teilnehmen so unterschiedlich, wie sonst bei kaum einem anderen Lehrgang (vom TSA bis zur Stadtwehr mit 15 Fahrzeugen).

mkg

Werner


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)421549
Datum17.08.2007 08:1584337 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerPraxisbeispiel:...Praxisbeispiel, weil
a) praktisch denkbar und möglich oder
b) in Realität wirklich schon so vorgekommen?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern421569
Datum17.08.2007 09:1884382 x gelesen
" Kommandant einer Wehr mit Holzkarren (Speichenreifen) der nur mit C-Schläuchen und CM-Rohren (ohne Absperrorgan) beladen ist."

Mal ernsthaft, gibts solche Wehren in unserm Freistaat wirklich noch? Wenn ja, dann bricht jetzt gleich ein Weltbild bei mir zusammen...:-)) von wegen Laptop und Lederhose und so...

Gruß Bernd

Achja, wie kann ein Kommandat dieser Wehr erfahren sein?


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW421573
Datum17.08.2007 09:3784197 x gelesen
Geschrieben von Bernd SchallerMal ernsthaft, gibts solche Wehren in unserm Freistaat wirklich noch?

Hallo,

das gibt es nicht nur in Bayern, sondern überall. Am IdF soll man auch schon mitglieder von WFen gesehen haben, die kein großes rotes Auto im Stall haben, sondern eine Karre.
Weil es in manchen Betrieben sinnvoll ist eine Karre zu haben aber das Auto immer irgendwo weit ab stehen bleiben muß. Die hatten dann auch massive Problem auf dem FIII Lehrgang.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern421579
Datum17.08.2007 09:5384207 x gelesen
Hallo Anton!


Geschrieben von Anton KastnerEs steht ja auch im Feuerwehrgesetz, dass der Verein die aktive Mannschaft unterstützen soll.
Das steht im FwG aber nicht.


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern421582
Datum17.08.2007 10:0584190 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von werner neudeckerChristian wollte mit diesem drastischen Beispiel ausdrücken, daß bei keinem Lehrgang die Teilnehmerschar so gemischt ist, wie beim Gruppenführerlehrgang.

Jepp, ganz genau. In selbigem Lehrgang saßen nämlich auch Leute aus Wehren mit mehreren Großfahrzeugen. Manchmal ist es aber schwer gefallen ruhig zu bleiben.


Gruß
Christian





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern421584
Datum17.08.2007 10:0784182 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Sebastian Kruppb) in Realität wirklich schon so vorgekommen?

Vorgekommen, ich habs durch Kontakte nachgeprüft, 1:1 stimmt das alles.


Gruß
CS





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern421587
Datum17.08.2007 10:1184159 x gelesen
Geschrieben von Bernd SchallerMal ernsthaft, gibts solche Wehren in unserm Freistaat wirklich noch? Wenn ja, dann bricht jetzt gleich ein Weltbild bei mir zusammen...:-))

Jupp, Ortsteil einer Stadt im schönen Allgäu.


Geschrieben von Bernd SchallerAchja, wie kann ein Kommandat dieser Wehr erfahren sein?

Weil er zum Zeitpunkt des GF-Lehrgangs schon 10 JAhre Kommandant war und mindestens schon 1,5 Einsätze hatte. Wobei das kein Vorwurf an ihn sein soll. Erstaunlich das man sowas überhaupt mitmacht.

Es handelte sich dabei aber nicht um eine WF oder eine ausgelagerte Löschruppe, es war einen eigenständige Ortsteilwehr, per Gesetz ist der MAnn dort bei einem Einsatz Einsatzleiter!

Gruß
Christian





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AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern421817
Datum18.08.2007 10:0884379 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerMir ist eine FF in Bayern bekannt die über NAcht zum VW-Autohändler gegangen ist und sich ganz schnell einen T5 vom Hof weg gekauft hat (als MTW) weil sonst hätte es kurz drauf ganz massiven Ärger mit dem Finanzamt gegeben. So konnte man dann kurzfristig eine große Gemeinnützige Anschaffung nachweisen. ;-)

Ich bin nicht in der Finanzverwaltung, sondern in der allgemeinen inneren, trotzdem glaube ich geht es bei dem von Dir geschildeten Fall wohl nicht um eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit, sondern vermutlich darum, daß den Verein, wenn er nichts investiert hätte (und der Betrag aus dem vereinsvermögen verschwunden ist, weil das Fzg an die Kommune übergegangen ist) "die Steuer aufgefressen" hätte. Und da niemand sauer verdientes Geld freiwillig an den Staat gibt,... . Ich kenne einen ähnlichen Fall wo es wirklich um die Steuer geht und nicht um die Gemeinnützigkeit.


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AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern421823
Datum18.08.2007 10:2584250 x gelesen
Aus der Mustersatzung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern:

"4. Der Verein wird zur Eintragung in das Vereinsregister (nicht) angemeldet.


§ 2 Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr ????????insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgt er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Per­son durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden."

Und weiter untern:

"Die Satzung tritt am ?????????.. in Kraft.

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom ???????????.????. mit einem Abstimmungsergebnis beschlossen. Die Satzung wird der Gemeinde/Stadt ???????????... dem Finanzamt zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit und dem Registergericht zur Eintragung in das Vereinsregister vorgelegt."

Nach der Formulierung dieser Mustersatzung ist der HAUPTzweck des Feuerwehrvereines, wie im Gesetz vorgesehen, die Stellung der Aktiven. Von einem Vereinszweck "finanzielle Unterstützung der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr" lese ich hier nichts, das ist nur ein sehr untergeordneter Bereich (deshalb "insbesondere").


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg421826
Datum18.08.2007 10:3284367 x gelesen
Geschrieben von Tobias Josef Rieschtrotzdem glaube ich geht es bei dem von Dir geschildeten Fall wohl nicht um eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit, sondern vermutlich darum, daß den Verein, wenn er nichts investiert hätte (und der Betrag aus dem vereinsvermögen verschwunden ist, weil das Fzg an die Kommune übergegangen ist) "die Steuer aufgefressen" hätte. Und da niemand sauer verdientes Geld freiwillig an den Staat gibt,... . Ich kenne einen ähnlichen Fall wo es wirklich um die Steuer geht und nicht um die Gemeinnützigkeit.


Das geht Hand in Hand. Die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht und der Körperschaftssteuerpflicht hängt an der Gemeinnützigkeit. Wenn die Finanzverwaltung die Einnahmen des Vereins besteuern will, dann geht sie i.d.R. den Weg über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, wodurch die Steuerbefreiung wegfällt.
Ferner kann bei der ungerechtfertigten Ausstellung von Spendenbescheinigungen der Aussteller durch die Finanzverwaltung in Haftung genommen werden.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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