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ThemaErste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen22 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorJose8f M8., Zur Zeit Seeburg / Bad Urach / BaWü420756
Datum14.08.2007 09:049156 x gelesen
Hallo!

BGI 668

IMO sind einige recht interessante Aussagen darin enthalten, neben der Risikoabschätzung für Ersthelfer auch diese:

4.3 Vorsorgemaßnahmen des medizinischen Personals

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass Patienten bei Einlieferung in ein Krankenhaus
bereits dekontaminiert sind, so dass nur mit geringfügigen Kontaminationen an diesen
Personen zu rechnen ist. Spezielle Vorsorgemaßnahmen sind nicht erforderlich.

Also: immer schön fleißig Dekon üben...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern420758
Datum14.08.2007 09:097269 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Josef MäschleBGI 668

IMO sind einige recht interessante Aussagen darin enthalten, neben der Risikoabschätzung für Ersthelfer auch diese:

4.3 Vorsorgemaßnahmen des medizinischen Personals

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass Patienten bei Einlieferung in ein Krankenhaus
bereits dekontaminiert sind, so dass nur mit geringfügigen Kontaminationen an diesen
Personen zu rechnen ist. Spezielle Vorsorgemaßnahmen sind nicht erforderlich.

Also: immer schön fleißig Dekon üben...



Ich dachte immer Verletztendekon is nich....! ;-)


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorJose8f M8., Zur Zeit Seeburg / Bad Urach / BaWü420759
Datum14.08.2007 09:197179 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyIch dachte immer Verletztendekon is nich....! ;-)

Verwechsel nicht Individualmedizin und MANVV...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar420763
Datum14.08.2007 09:347139 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleAlso: immer schön fleißig Dekon üben...

mh.. wer hindert eigentlich die Nicht Dekontaminierten an was auch immer ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern420764
Datum14.08.2007 09:387271 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Josef MäschleVerwechsel nicht Individualmedizin und MANVV...

Du hast recht!

Bin zwar kein Mediziner, aber was ist mit einem schwergradig Verletzten?
Bei uns wird sich kein Mediziner oder RettA nen Schutzanzug drüberstreifen!
Wie wird der versorgt? Gar nicht? Nach der Dekon oder davor?


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz420890
Datum14.08.2007 14:217322 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael ZelenyBei uns wird sich kein Mediziner oder RettA nen Schutzanzug drüberstreifen!

Wir führen auf dem RTW diverse (Einweg-)Schutzanzüge für Einsätze mit Infektionskrankheiten mit. Diese gewähren auch schon einen einfachen Strahlenschutz. Warum sollten also eure Medizinmänner sie nicht benutzen?


Geschrieben von Michael ZelenyWie wird der versorgt? Gar nicht? Nach der Dekon oder davor?
Ganz einfach Antwort: Abwägen! Ähnlich sieht es doch mit Einsätzen auf Eisenbahnstrecken aus. Wenn einer verletzt auf dem Gleis liegt muss ich hier auch erst bis zur Freischaltung warten.

Viele Grüße
Christian


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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW420901
Datum14.08.2007 14:337381 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian DüsingWir führen auf dem RTW diverse (Einweg-)Schutzanzüge für Einsätze mit Infektionskrankheiten mit. Diese gewähren auch schon einen einfachen Strahlenschutz. Warum sollten also eure Medizinmänner sie nicht benutzen?

Sicher? Würde ich für eine Teil der Infektionsschutzsets nicht behaupten, weil er einen Schutz vor Kontamination bieten muss. Und wie sieht das der Atemschutz aus, interessant ist auch der Übergang Atemschutz/Schutzanzug.

Strahlenschutz ist relativ und eigentlich hilft da nur Blei, wenn man auch gamma-Strahlung abhalten möchte.

Und wie sieht es mit der Ausbildung aus? Einfach mal anziehen ist auch nicht, gilt auch für den Atemschutz. Und auch FFP-Masken erfordern eine G 26, nämlich eine G 26, Teil 1. Alle überprüft? Alle an dem Atemschutz ausgebildet?

Und keine Angst, habe schon sehr häufig Achselzucken als Antwort erhalten. Und wenn das bei euch anderes ist, seid ihr sehr weit.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen420924
Datum14.08.2007 15:117259 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyBin zwar kein Mediziner, aber was ist mit einem schwergradig Verletzten?

Der wird versorgt. Denn siehe, es steht geschrieben:

"Lebensrettende Maßnahmen gehen vor (Grob-)Dekontamintion. Dabei ist der Eigenschutz zu beachten."

Kontaminierte Verletzte sind -soweit medizinisch vertretbar- unter Verantwortung und Anleitung durch den Rettungsdienst (Notarzt) zu dekontaminieren."


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz420930
Datum14.08.2007 15:317408 x gelesen
Hallo André,

Geschrieben von André SchildSicher? Würde ich für eine Teil der Infektionsschutzsets nicht behaupten, weil er einen Schutz vor Kontamination bieten muss. Und wie sieht das der Atemschutz aus, interessant ist auch der Übergang Atemschutz/Schutzanzug.

Strahlenschutz ist relativ und eigentlich hilft da nur Blei, wenn man auch gamma-Strahlung abhalten möchte.

Ich möchte auch keinen y-Strahler behandeln, sondern einen kontaminierten Körper (hauptsächlich kleidung). Gegen diese Strahlung kann ich mich auch schon mit den Infektionsanzügen schützen, außerdem verhindern die auch das Eindringen von kleinen radioaktiven Partikeln auf meine Haut.

Geschrieben von André SchildUnd wie sieht es mit der Ausbildung aus? Einfach mal anziehen ist auch nicht, gilt auch für den Atemschutz. Und auch FFP-Masken erfordern eine G 26, nämlich eine G 26, Teil 1. Alle überprüft? Alle an dem Atemschutz ausgebildet?

Muss man zur Anwendung von FFP-Masken in Atemschutz ausgebildet sein? Wie sieht diese Ausbildung aus?
Die notwendige Untersuchung ist mit Sicherheit in der Rettungsdienstuntersuchung mit drin, da ich für die G26.3 der Feuerwehr nur den Belastungstest zusätzlich machen muss.

Viele Grüße
Christian


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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW420945
Datum14.08.2007 16:017267 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian DüsingIch möchte auch keinen y-Strahler behandeln, sondern einen kontaminierten Körper (hauptsächlich kleidung). Gegen diese Strahlung kann ich mich auch schon mit den Infektionsanzügen schützen, außerdem verhindern die auch das Eindringen von kleinen radioaktiven Partikeln auf meine Haut.

Gegen gamma-Strahlung kann keine Kleidung mich schützen. Und ob ein Infektionsschutzset dich vor einer Kontamination schützt wurde ich jedenfalls pauschal nicht behaupt. Es kann, muss aber nicht. Besonders dann nicht, wenn man nicht in der Verwendung ausgebildet ist.

Geschrieben von Christian Düsinguss man zur Anwendung von FFP-Masken in Atemschutz ausgebildet sein? Wie sieht diese Ausbildung aus?

Ja, muss man. Jedenfalls unterwiesen:
PSA Benutzungsverordnung , §3
und bei Atemschutz muss man auch schulen. Weil wie soll man sonst wissen, wie man den Atemschutz aufsetzen soll und was man alles falsch machen kann.
Und am besten den Hersteller fragen, der hilft da weiter.

Geschrieben von Christian DüsingDie notwendige Untersuchung ist mit Sicherheit in der Rettungsdienstuntersuchung mit drin, da ich für die G26.3 der Feuerwehr nur den Belastungstest zusätzlich machen muss.

Ja kann und sollte man so auch durchführen, aber ist das auch bescheinigt worden?


Gruß
André


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern420965
Datum14.08.2007 17:017261 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam"Lebensrettende Maßnahmen gehen vor (Grob-)Dekontamintion. Dabei ist der Eigenschutz zu beachten."

Kontaminierte Verletzte sind -soweit medizinisch vertretbar- unter Verantwortung und Anleitung durch den Rettungsdienst (Notarzt) zu dekontaminieren."


Wie auch immer man das dann in praxi umsetzen kann...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

THL-Ausbildungsveranstaltung Challenge 2007

atemschutzunfaelle.eu

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AutorTilo8 U.8, Magdeburg/Luckenwalde / Brandenburg420967
Datum14.08.2007 17:247322 x gelesen
Geschrieben von André SchildUnd wie sieht es mit der Ausbildung aus? Einfach mal anziehen ist auch nicht, gilt auch für den Atemschutz. Und auch FFP-Masken erfordern eine G 26, nämlich eine G 26, Teil 1. Alle überprüft? Alle an dem Atemschutz ausgebildet?

Hallo André,
wenn man die Argumentation des Beschlusses 609 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) anwendet, könnte auch bei radioaktiver Kontamination eine G26 für die Nutzung einer FFP-Maske entfallen.

5.4.3.4 Hinweise zur Tragedauer und Wiederverwendbarkeit von FFP-Masken
Unbenutzte FFP-Masken weisen nur einen geringfügig erhöhten Atemwiderstand auf
[12]. Bei den vorherrschenden physischen Anforderungen an die Gerätträger bei der
medizinischen Erstversorgung, der ambulanten und Krankenhausversorgung und ­
behandlung sowie in der Pflege ist – unter der Voraussetzung der einmaligen Benut­
zung der Maske – im Allgemeinen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
nach dem BG-Grundsatz G26 entbehrlich. Erst bei längerem Tragen der FFP-Maske
oder großer physischer Belastung ist als Vorraussetzung für das Tragen eine ar­
beitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem BG-Grundsatz G 26 erforderlich
[13, 14].

[12] DIN EN 149 (Oktober 2001) “Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken
zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“,
Beuth Verlag GmbH, Berlin.
[13] BG-Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ (BGG 904-G 26), Gentner Verlag,
Abt. Buchdienst, Stuttgart 2004.
[14] Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach den BG-
Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: Atemschutz­
geräte (BGI 504-26); Heymanns Verlag, Köln; siehe auch im Internet:
http://www.hvbg.de/bgvr


Beste Grüße


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AutorDomi8nic8 S.8, Würenlingen / Schweiz / Aargau / Schweiz420968
Datum14.08.2007 17:297234 x gelesen
Ich verstehe das Problem nicht ganz.
In aller Regel wird der Patient nicht aktiviert, sehr wohl aber kontaminiert sein. Gegen die lose kontamination reicht dann ein Wegwerfanzug locker aus, für den Atemschutz Filtermasken (was wir hier am Arbeitsplatz, je nach stärke der Kontamination, übrigens auch tragen).

Ist der Patient so bedrohlich verletzt, dass er nicht sauber ausgemessen und ggf. dekon gemacht werden kann, wird er so wie er ist in den RTW oder Hubschrauber verladen. Der Spital wird vorinformiert und ein Strahlenschutzsachverständiger begleitet den Patienten. Dieser steht dann im Spital auch der Belegschaft beratend zur Seite. Soweit auf jeden Fall im Kt. Aargau / Schweiz.


Dieser Beitrag repräsentiert meine private Meinung und muss weder mit der der FFW Würenlingen oder der der WF PSI noch der der Gemeinde Würenlingen bzw. dem Arbeitsgeber (PSI) übereinstimmen.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen420969
Datum14.08.2007 17:297277 x gelesen
Erst bei längerem Tragen der FFP-Maske oder großer physischer Belastung ist als Vorraussetzung für das Tragen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem BG-Grundsatz G 26 erforderlich

Der ABAS-Beschluß 609 wurde im Rahmen der Geschichten mit den Vögeln, welche aufgehört haben zu husten gefaßt.
Jetzt sollten wir uns mal die Frage stellen wie denn die psychologische Belastung des Helfers im themenbezogenen Fall ist....

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen420971
Datum14.08.2007 17:337170 x gelesen
Mist, der Fehlerteufel! Man sollte nicht zwei Sachen gleichzeitig machen...

"Jetzt sollten wir uns mal die Frage stellen wie denn die psychologische physische Belastung des Helfers im themenbezogenen Fall ist...."

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJose8f M8., Zur Zeit Seeburg / Bad Urach / BaWü420997
Datum14.08.2007 21:417261 x gelesen
Geschrieben von André SchildWürde ich für eine Teil der Infektionsschutzsets nicht behaupten, weil er einen Schutz vor Kontamination bieten muss. Und wie sieht das der Atemschutz aus, interessant ist auch der Übergang Atemschutz/Schutzanzug.

Interessanter Auszug aus der 668 in dem Zusammenhang:

4.3 Vorsorgemaßnahmen des medizinischen Personals

Nur in Einzelfällen ? wenn beispielsweise bei einer vitalen Indikation eine
Dekontamination nicht möglich war ? können Vorsorgemaßnahmen bei medizinischem
Personal angezeigt sein. Die normale Operationskleidung stellt einen ausreichenden
Schutz dar. Einer Inkorporation wird durch das Tragen eines üblichen Mundschutzes
begegnet.

Nun betrachte man dazu mal diese Forschungskampagne: BIA 1067


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW421021
Datum15.08.2007 00:557291 x gelesen
Hallo Josef,

Geschrieben von Josef MäschleInteressanter Auszug aus der 668 in dem Zusammenhang:

4.3 Vorsorgemaßnahmen des medizinischen Personals

Nur in Einzelfällen ? wenn beispielsweise bei einer vitalen Indikation eine
Dekontamination nicht möglich war ? können Vorsorgemaßnahmen bei medizinischem
Personal angezeigt sein. Die normale Operationskleidung stellt einen ausreichenden
Schutz dar. Einer Inkorporation wird durch das Tragen eines üblichen Mundschutzes
begegnet.

Nun betrachte man dazu mal diese Forschungskampagne: BIA 1067


Ganz heißes Thema, besonders was dort Hersteller zu dem Thema sagen. Ich würde die Finger davon lassen. Ein Atemschutz ist PSA und ein Mund-Nasen-Schutz ist ein Patientenschutz. Egal ob die Filterwirkung da ist oder nicht, besonders wenn der Hersteller mir das so sagt. Da kann das BGIA noch so viele Tests fahren. Soll mir bitte der Hersteller auch sagen das sein Mund-Nasen-Schutz auch Atemschutz ist.


Gruß
Andrénull


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AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen421022
Datum15.08.2007 01:067239 x gelesen
Hallo André,
Geschrieben von André SchildEin Atemschutz ist PSA und ein Mund-Nasen-Schutz ist ein Patientenschutz
Faktisch wird in manchen Krankenhäusern aber - wenn mal wieder aggressive Magen-Darm-Erkrankungen dir Runde über die Stationen machen - ein Mundschutz als Eigenschutz beim Kontakt mit Ausscheidungen (z.B. Erbrochenenem --> Gefahr durch Aerosolbildung, hab leider den Erreger vergessen, bei dem ich das erlebt habe) verwendet.
Was ja nicht heißt, dass der Mundschutz dafür auch zugelassen ist...
Gruß Jago


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AutorDomi8nic8 S.8, Würenlingen / Schweiz / Aargau / Schweiz421025
Datum15.08.2007 07:317281 x gelesen
Ich habe das ganze oben schon angeschnitten:

Bei uns auf der Arbeit reichen je nach Situation Staubfilter ja auch bereits gegen Inkooperation. Je extremer die (lose) Kontamination, umso mehr wird auch im Bereich Atemschutz bzw Ganzkörperschutz bis hin zum CSA getragen.
Jetzt stellt sich einfach nochmals die Frage, wie stark ein Patient mit loser Kontamination überhabt verschmutzt ist und wieviel davon nicht ganz einfach "nur" an den Kleidern hängt, die weggeschnitten werden können.

Was das Thema FW betrifft: Hier gehen wir z.Bsp. mit der Normalen Brandschutzbekleidung (PSA komplett) und PA in den Einsatz. Anschliessend wird alles ausgemessen. Die Jungs am Zonenrand tragen idR KEINE Staubmasken oder dergleichen zum ausmessen der Patienten (aber Medizinalhandschuhe). Mit dem richtigen Patientenhandling kann das sehr wohl vertreten werden.


Dieser Beitrag repräsentiert meine private Meinung und muss weder mit der der FFW Würenlingen oder der der WF PSI noch der der Gemeinde Würenlingen bzw. dem Arbeitsgeber (PSI) übereinstimmen.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen421029
Datum15.08.2007 07:577263 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderWie auch immer man das dann in praxi umsetzen kann...

Einen 5 Cent-Lappen nehmen und sichtbare Kontaminationen wegwischen wär ja schon mal ein Anfang...


Gruß

A.

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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW421116
Datum15.08.2007 12:117323 x gelesen
Hallo Dominic,

ich maße mir nicht an, die Richtlinie für die Auswahl von PSA in ABC-Einsätzen der Schweiz zu kennen, ich Deutschland tue ich das schon. Das als Vorbemerkung.

Geschrieben von Dominic SuterBei uns auf der Arbeit reichen je nach Situation Staubfilter ja auch bereits gegen Inkooperation. Je extremer die (lose) Kontamination, umso mehr wird auch im Bereich Atemschutz bzw Ganzkörperschutz bis hin zum CSA getragen.
Jetzt stellt sich einfach nochmals die Frage, wie stark ein Patient mit loser Kontamination überhabt verschmutzt ist und wieviel davon nicht ganz einfach "nur" an den Kleidern hängt, die weggeschnitten werden können.


Ich habe auch nie bestritten, dass dies nicht reicht., Deshalb bezog ich den ersten Beitrag nicht auf mich. FFP-Masken sind "Staubmasken" aber mit einer geprüften Qualität. Und ich halte diese auch für ausreichen, wenn die Bedingungen erfüllt sind, wie du sie hier beschreibst.

Geschrieben von Dominic SuterWas das Thema FW betrifft: Hier gehen wir z.Bsp. mit der Normalen Brandschutzbekleidung (PSA komplett) und PA in den Einsatz. Anschliessend wird alles ausgemessen. Die Jungs am Zonenrand tragen idR KEINE Staubmasken oder dergleichen zum ausmessen der Patienten (aber Medizinalhandschuhe). Mit dem richtigen Patientenhandling kann das sehr wohl vertreten werden.

Das wird/sollte es in Deutschland nicht geben.
aktueller A-Einsatz in Gelsenkirchen
Hier kann man die verwendete PSA erkennen. Im RTW wird keine Maske getragen. Ich maße mir aber auf Grund des wenigen Fakten nicht an zu beurteilen, ob dies notwendig war. Bei Inkorporationsgefahr halte ich aber eine Atemschutz für absolut notwendig.

Aber mal zurück zu meinen wichtigsten Punkten, mir ging es nicht um die Notwendigkeit von geeigneter PSA. Die halte ich für die Grundvoraussetzung um bei ABC-Einsätzen "mitspielen" zu können. Wichtig ist das ich auch PSA kombiniere die sinnvoll ist. Und nicht Alles, was wie ein Schutz aussieht oder ein Händler dazu erklärt, ist auch ein Schutz. Stichwort: "Baumarkt-Einmalanzug"
Wichtiger für mich ist die notwendige Eignung der Träger. Sie müssen geeignet sein, auch medizinische (G26.X) und sie müssen ausgebildet oder auch Unterwiesen in der Handhabung sein.

Ich hoffe jetzt wurde klarer.


Gruß
André


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern421397
Datum16.08.2007 15:017271 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamEinen 5 Cent-Lappen nehmen und sichtbare Kontaminationen wegwischen wär ja schon mal ein Anfang...

Ja sicher. Ich muss auch zugeben, dass ich sofort die allgemeine Dekon (ABC) im Kopfe hatte und mich nicht spezifisch auf verstrahlte Patienten bezogen hatte. Denn bei C z.B. kommen dann diese lustigen Sachen wie Zivilschutz-Forschung Band 56 raus, mit RD im Schwarzbereich, wogegen sich mein Einwand vor allem richtete...


mkG
Adrian Ridder

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