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ThemaInnovative Zusammenarbeit der Polizei und Feuerwehr50 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorAlex8and8er 8L., Geislingen / Baden-Württemberg423501
Datum24.08.2007 23:0817069 x gelesen
Hallo zusammen,

was meint ihr dazu?

Kann sich die Polizei an der Brandstelle besser in der Erstphase mit einbringen als dies häufig geschieht.
Die Rede ist von einer Erkundung durch die Polizei?
Oder das Schliessen von Rauchschutztüren?
Das Betätigen von RWA-Anlagen?
Informationsbeschaffung über die gefährdeten Personen in den Brandgebäuden/Räumen?


Könnte sich jemand aus diesem Forum eine verbesserte Zusammenarbeit mit der Polizei vorstellen?

Gruß
Ruppi


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg423503
Datum24.08.2007 23:1314892 x gelesen
Geschrieben von Ruprecht KnechtKann sich die Polizei an der Brandstelle besser in der Erstphase mit einbringen als dies häufig geschieht.
Die Rede ist von einer Erkundung durch die Polizei?
Oder das Schliessen von Rauchschutztüren?
Das Betätigen von RWA-Anlagen?
Informationsbeschaffung über die gefährdeten Personen in den Brandgebäuden/Räumen?



Wenn ich mir anschaue wie wenig Polizeipersonal heutzutage einen relativ großen Bereich abdeckt, glaube ich kaum dass solche Tätigkeiten durchgeführt werden bevor die zuständige Feuerwehr eintrifft. Ich erlebe kaum Einsätze bei denen wir nicht geraume Zeit vor der Polizei an der E-Stelle sind, oder bei denen die Polizei auf Anforderung relativ schnell vor Ort ist.


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt423505
Datum24.08.2007 23:1814826 x gelesen
Geschrieben von Ruprecht KnechtOder das Schliessen von Rauchschutztüren
Sind die nicht sowieso zu, bzw schließen automatisch? Sollen die durch alle Stockwerke rennen, um die Keile zu entfernen? Am besten noch durch den Brandrauch.
Geschrieben von Ruprecht KnechtInformationsbeschaffung über die gefährdeten Personen in den Brandgebäuden/Räumen?
Nach dem Führungszeugins fragen? Falls du vermisste Personen meinst, die im Gebäude vemutet werden, werden die das dem Einsatzleiter schon sagen, wenn sie zuerst vor Ort sind und Infos haben.


Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio423510
Datum24.08.2007 23:3814862 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ruprecht KnechtKann sich die Polizei an der Brandstelle besser in der Erstphase mit einbringen als dies häufig geschieht.

Ja, indem sie ihre Karre nicht mehr direkt vor dem Brandobjekt abstellen.
Wobei sich das bei uns schon stark gebessert hat.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg423511
Datum24.08.2007 23:4014870 x gelesen
Ruprecht Knecht, Geislingen


Was ich schon immer wissen wollte: Was machst Du eigentlich das ganze Jahr über vor und nach dem 6. Dezember?


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AutorMich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg423519
Datum25.08.2007 00:1414879 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierJa, indem sie ihre Karre nicht mehr direkt vor dem Brandobjekt abstellen.
Wobei sich das bei uns schon stark gebessert hat.


Du nimmst mir die Worte aus dem Mund... einige lernen vielleicht daraus das sie über eine Halbe Stunde zwischen den Löschfahrzeugen verharren mussten ... ich gebe die Hoffnung nicht auf...

Wir überlegen schon den Kollegen das mal zu erklären.

Die Kollegen von der Autobahnpolizei sind da besser, gut die sichern schon aus eigenem Interesse ordentlich ab (was ihre Mittel hergeben, aber nach einem toten Kollegen wurde auch da aufgerüstet) Sie liesen sich aber auch schon über Gefahren durch Brandgase aufklären. Da läuft es durchweg positiv! (Unseren Absicherungsanhänger würden die gerne viel öfters holen als uns lieb wäre...)

Nicht das wir mit den "Stadtsheriffs" Probleme hätten... aber das schlechte parken halt...

Grüße, Michael


Meine Meinung!
Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet:
http://www.Feuerwehr-Walldorf.de

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AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP423521
Datum25.08.2007 00:4014791 x gelesen
Schade das hier jeder was schreiben darf, ohne Ahnung zu haben!


MkG
Alex

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 423534
Datum25.08.2007 08:2114890 x gelesen
Mahlzeit

Unser Zusammenarbeit mit den Schutzleuten ist mehr als gut und die sind in der Regel auch verdammt schnell. Zumal wir auch Brandursachenermittler in unserern Reihen haben

Geschrieben von Ruprecht KnechtDie Rede ist von einer Erkundung durch die Polizei?

Machen die von selbt, hinterher häufig mit leichten Husten ;-)


Geschrieben von Ruprecht KnechtOder das Schliessen von Rauchschutztüren?
Das Betätigen von RWA-Anlagen?


Selbstständig finde ich das eher doof, wenn der EL vor ORt ist dann hat der die seinen dafür.

Geschrieben von Ruprecht KnechtInformationsbeschaffung über die gefährdeten Personen in den Brandgebäuden/Räumen?

Löblich wäre es wenn die Polizei (wie bei uns) selbstständig eine EMA Abfrage des Objektes macht.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen423536
Datum25.08.2007 08:3214802 x gelesen
Könnte sich jemand aus diesem Forum eine verbesserte Zusammenarbeit mit der Polizei vorstellen?

Zumindest bei Gefahrgutunfällen konnte ich schon (in verschiedenen Regionen Deutschlands) eine gute Zusammenarbeit feststellen. Die Polizeibeamten fungierten nicht selten als biologische Sensoren ... ;-)


Jetzt mal im Ernst. Eine bessere Zusammenarbeit (in allen Bereichen) kann nur stattfinden wenn sich beide Seiten kennenlernen und zumindest die Grundzüge der fachlichen Bedürfnisse des jeweils anderen vermittelt bekommen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8H., Wadrill / Saarland423548
Datum25.08.2007 11:0014824 x gelesen
Hallo zusammen,
ich denke die Polizei hat genug damit zu tun die ganzen Schaulustigen aus dem Gefahrenbereich zu halten und evtl. den Verkehr zu Regeln.


Das alles ist natürlich alles meine persönliche Meinung.

"Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr"

Markus Haßler

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg423553
Datum25.08.2007 11:2114826 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWas ich schon immer wissen wollte: Was machst Du eigentlich das ganze Jahr über vor und nach dem 6. Dezember?

Das Interessiert mich auch :-/


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen ....

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


ICQ 494000336

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AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW423577
Datum25.08.2007 13:2814796 x gelesen
Geschrieben von Michael SchmidtNicht das wir mit den "Stadtsheriffs" Probleme hätten... aber das schlechte parken halt...


das haben die sich warscheinlich bei Feuerwehrs abgeschaut ;-)

Wenn ich mir anschaue wie da manchmal die Straßen zugestellt werden ohne das sich daraus eine sinnige Notwendigkeit erkennen lässt, dann tun sich da Polizei und Feuerwehrs nicht wirklich viel.


.....................................
Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

Ralf Röhling

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AutorMich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen423591
Datum25.08.2007 15:0914752 x gelesen
Und schade finde ich, dass hier jeder Beiträge schreiben darf, die sinnbefreit sind.

MkG
mICHael


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AutorMich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg423593
Datum25.08.2007 15:4414738 x gelesen
Geschrieben von Ralf RöhlingWenn ich mir anschaue wie da manchmal die Straßen zugestellt werden ohne das sich daraus eine sinnige Notwendigkeit erkennen lässt, dann tun sich da Polizei und Feuerwehrs nicht wirklich viel.

du magst manchmal recht haben, aber ein Polizeifahrzeug direkt vor dem haus mit Dachstuhlbrand... da wo der Hubretter hin sollte...

Grüße, Michael


Meine Meinung!
Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet:
http://www.Feuerwehr-Walldorf.de

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg423598
Datum25.08.2007 16:0714749 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Rupprecht,

Geschrieben von Ruprecht Knecht
Kann sich die Polizei an der Brandstelle besser in der Erstphase mit einbringen als dies häufig geschieht.
Sicher: In dem sie,
wie schon gesagt, die Entwicklungsflächen der Feuerwehr von ihren Fahrzeugen freihält.
nicht Versucht durch verrauchte Bereiche Menschenrettung aus nichtverrauchten Bereichen zu machen. Und dabei, wie oft zu lesen, auch noch Türen etc. gewaltsam öffnet und dann der verrauchte Bereich noch größer ist.

Aber auch hier ist Information und Ausbildung erforderlich

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen423603
Datum25.08.2007 17:1114729 x gelesen
Hallo Florian,
Geschrieben von Florian BeschUnser Zusammenarbeit mit den Schutzleuten ist mehr als gut und die sind in der Regel auch verdammt schnell.
Das ist der Vorteil wenn man sich kennt und schätzt. Trifft aber wohl leider eher auf kleinere Städte zu.
In Hameln (ca. 60.000 Einwohner, da komme ich her) war es nach meiner Wahrnehmung auch so.
Gruß Jago


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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland423617
Datum25.08.2007 18:1414763 x gelesen
Hallo ins Forum!

Ich denke das Wichtigste wurde schon mehrmals in den Beiträgen erwähnt:

- Miteinander reden und Einsätze nachbereiten -

Und damit meine ich nicht nur Nachbereitungen, bei denen sich die Verantwortlichen der Organisationen zusammensetzen. Es hilft manchmal schon sich mit den Einsatzkräften am Einsatzort zu unterhalten.

Aus meiner Sicht gibt es nichts schlimmeres, als sich nur im eigenen Kollegenkreis über die angeblichen Fehler der anderen Orga das ... zu zerreißen. So werden Probleme verschleppt und nicht gelöst.

Auf beiden Seiten gibt es viel zu lernen. Ich denke in der Ausbildung kommt es häufig zu kurz.



Gru Jochen


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY423648
Datum25.08.2007 21:2514820 x gelesen
Geschrieben von Markus Hassler- ch denke die Polizei hat genug damit zu tun die ganzen Schaulustigen aus dem Gefahrenbereich zu halten und evtl. den Verkehr zu Regeln.

Wer macht das? Bei uns macht das alles seit einigen Jahren nur noch die Feuerwehr. Es kommen zwar bei einem VU schnell 3 oder 4 dieser silberfarben, grünen Flitzer, aber die schauen stellenweise auch nur dumm in die Luft oder sie nhemn den UNfall auf. Verkehrsabsicherung oder Absperrung macht nur noch die FF. Die hat ja laut unserem Polizeichef im LK viel mehr Leute. Und wir dürfen das lt. Gesetz auch machen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 423680
Datum26.08.2007 08:2814854 x gelesen
Mahlzeit

Hallo Anton

habt Ihr genung Leute um bei einem VU mit eingeklemmter Person Dienstags morgens noch die komplette Absperrung und Absicherung zu übernehmen ?

Wir meistens nicht.

Geschrieben von Anton Kastner3 oder 4 dieser silberfarben, grünen Flitzer

Sollten dann so zwischen 6 und 8 Pozilisten sein. Und da kann / will keiner die Absperrung übernehmen?

Auch wenn es die Rechtslücke in Bayern gibt, sollten aus Polizeiprobleme keine Feuerwehrprobleme werden.

Dürft ihr auch Gaffern einen Platzverweis aussprechen ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY423686
Datum26.08.2007 09:3315227 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch Sollten dann so zwischen 6 und 8 Pozilisten sein. Und da kann / will keiner die Absperrung übernehmen?

Auch wenn es die Rechtslücke in Bayern gibt, sollten aus Polizeiprobleme keine Feuerwehrprobleme werden.

Dürft ihr auch Gaffern einen Platzverweis aussprechen ?


Also die Polizei sperrt schon lange nicht mehr ab. Da wird lieber noch die eine oder andere Feuerwehr zum Absperren alarmiert.
Voriges Jahr z.B. hatten wir so einen Fall: Ein Radfahrer wird von LKW erfasst und tödlich verletzt. LKW-Fahr merkt nichts und fährt weiter. FF wird alarmiert zum Absperren. Ortsdurchfahrt komplett für 5 Stunden gesperrt (Bundesstraße) Aufgrund der Uhrzeit können nur wenige Kameraden ausrücken. Umleitungsstraßen total verstopft, aber kolonnenweise kommt Polizei zur Spurensicherung und Fahndung nach LKW. Wir haben dann aus der Not heraus noch einige Feuerwehren nachalarmiert, um das Chaos auf den Straßen in den Griff zu kriegen.

Theoretisch könntest du einen Platzverweis erteilen, aber das stört eigentlich keinen. Ich hab mal einen Polizisten an einer Unfallstelle darauf angesprochen und nach langem Zögern versuchte er dann halbherzig, die Gaffer zu vertreiben.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 423688
Datum26.08.2007 09:3914860 x gelesen
Ich krieg die Krise

Ich lasse mir ja noch gefallen das die Feuerwehr Initial absperrt. Oder aber den Fronleichnamsumzug.

Aber es kann und darf doch nicht sein das die Feuerwehr über mehrere Stunden eine Komplette Ortsumfahrung sperrt und dafür nachalamiert. Ich würde den EL Polizei fragen ob er noch ganz Knusper an der Waffel ist. Dann würde ich einen Brief an das IM schreiben aus dem Unten rechts Blut läuft ...

Hier werden Polizeiprobleme zu Feuerwehrprobleme gemacht ...

Im Zweifel muss die Polizei Kräfte nachführen. Und wenn das eine Halbe Stunde und noch länger dauert..

Kopfschüttelnde Grüße


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern423704
Datum26.08.2007 12:2814798 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch Ich würde den EL Polizei fragen ob er noch ganz Knusper an der Waffel ist. Dann würde ich einen Brief an das IM schreiben aus dem Unten rechts Blut läuft ...

Tja Fakt ist leider, daß noch vor ca. 15 Jahren eine ganze Reihe von Feuerwehrkameraden im weitesten Sinne danach geschrien haben, daß die endlich Straßen sperren und Verkehr lenken dürfen. Anscheinend war denjenigen damals nicht bewußt, daß aus einem "Kann" ganz schnell ein "Muß" werden kann. Und so haben wir nun diese ehrenvolle Aufgabe.

Also eher ein Problem, daß von Feuerwehrs selbst verursacht wurde.
Da kann das IM nichts dafür.


mkg

Werner


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW423706
Datum26.08.2007 12:3314825 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschDürft ihr auch Gaffern einen Platzverweis aussprechen ?


Dürft Ihr das nicht? In NRW ausdrücklich JA! Find ich auch grundsätzlich gut so.

Dafür dürfen (müssen) wir keinen Verkehr lenken.


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern423707
Datum26.08.2007 12:3614800 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch Ich würde den EL Polizei fragen ob er noch ganz Knusper an der Waffel ist. Dann würde ich einen Brief an das IM schreiben aus dem Unten rechts Blut läuft ...

Damit löst du die Probleme ganz sicher und machst dich unheimlich glaubwürdig und seriös. Ich hab dir schonmal gesagt, mit dem Kopf durch die Wand .....



Gruß
CS





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern423709
Datum26.08.2007 12:3814782 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerUmleitungsstraßen total verstopft, aber kolonnenweise kommt Polizei zur Spurensicherung und Fahndung nach LKW. Wir haben dann aus der Not heraus noch einige Feuerwehren nachalarmiert, um das Chaos auf den Straßen in den Griff zu kriegen.

Wieso? Wir sind auch aus Bayern, zur Not sperren wir und gut is, was auf irgendwelchen Umleitungsstrecken los ist geht mich nix an. Sorry, ich sichere meine Einsatzstelle, schick die Autos von mir aus an ner abfahrt von der Straße aber der Rest soll nicht meine Sorge sein. Wieso sollen wir uns was ans Knie binden was nicht unser Problem ist?
Ich würd mich bedanken alarmiert zu werden um Umleitungen einzurichten.



Gruß
Christian





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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen423758
Datum26.08.2007 16:0214816 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
Hier werden Polizeiprobleme zu Feuerwehrprobleme gemacht ...


Diese Tendenz sieht man doch auch in anderen Bereichen.

Mißbrauch von Feuerwehr ist doch Bequem. Vor allem, wenn die Feuerwehren das mit sich machen lassen.

Bestes Beispiel dafür ist das Thema Ölspur. Hier wird auf Kosten der Feuerwehr der eigentlich zuständige Straßenbaulastträger aus der Pflicht genommen, eine brauchbare Lösung für das zeitnahe beseitigen von möglichen Gefahrenstellen zu finden. (was meistens auch mit recht geringem Aufwand möglich wäre)
Und leider gibt es ja mitlerweile sogar Gerichte, die das für Richtig halten und damit durch ihre großzügige Auslegung von Gesetzen den Feuerwehrleuten so richtig gegen das Knie treten. (um es mal bildlich auszudrücken)

Daher wunder ich mich über nichts mehr.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern423860
Datum26.08.2007 19:5714684 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
Dürft ihr auch Gaffern einen Platzverweis aussprechen ?


In Bayern: ja

siehe Art. 25 BayFwG:

Soweit Polizei nicht zur Verfügung steht, können Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen
im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle und ihrer
Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum
der Feuerwehr sperren, wenn sonst der Einsatz behindert würde. Unmittelbarer Zwang durch
körperliche Gewalt und deren Hilfsmittel darf entsprechend den Art. 37, 40 Abs. 1, 2 und 3, Art. 43
Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Sätze 1 und 3 des Polizeiaufgabengesetzes*) angewendet werden.
*) Nach der aktuellen Fassung des Polizeiaufgabengesetzes sind jetzt die Regelungen des unmittelbaren Zwangs in den Art.
58, 61 Abs. 1, 2 und 3, Art. 64 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 und 3 PAG getroffen.



Grüße
Magnus

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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland423887
Datum26.08.2007 21:2914777 x gelesen
Hallo!

Was soll denn der Richter anders enscheiden, wenn der Gesetzgeber es ihm so vorgibt?

Gruß Jochen


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW423888
Datum26.08.2007 21:3114754 x gelesen
Geschrieben von Jochen GeßnerWas soll denn der Richter anders enscheiden, wenn der Gesetzgeber es ihm so vorgibt?

Passiert jeden Tag auf vielen Amtsgerichten, dass Richter individuell entscheiden. Da gilt die alte Weisheit: Vor Gericht und auf hoher See ist der Ausgang immer ungewiss!

so long

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland423889
Datum26.08.2007 21:3114809 x gelesen
Hallo Ralf,

auch im Saarland darf die Fuerwehr Platzverweise anordnen.

Gruß Jochen


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen423893
Datum26.08.2007 21:3514788 x gelesen
Geschrieben von Jochen GeßnerWas soll denn der Richter anders enscheiden, wenn der Gesetzgeber es ihm so vorgibt?

Naja, die Interpretation, die von dem Gericht getätigt wurde, ist alles andere als eindeutig. Wenn man den Gedanken weiterführt, dann wird die Feuerwehr in Zukunft bei einem Unglück genannt "plötzlicher Wintereinbruch" anfangen, die Straßen zu streuen.

Aber das wird jetzt wieder OT und mein Blutdruck steigt*... :-(



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorAlex8and8er 8L., Geislingen / Baden-Württemberg423925
Datum26.08.2007 22:4314818 x gelesen
Jaja, das miteinander reden ist ja recht und gut.

Aber was geschieht bevor die Feuerwehr da ist, da sollte doch die Polizei auch irgendetwas unternehmen? Die Frage stellt sich ob sich die Polizei mit entsprechender Schutzaustattung ausrüsten soll (Z.B: Fluchtgeräte umluftunabhängig) und dann Erstmaßnahmen treffen könnte. Sei es nur durch SChließen von Türen oder Betätigen der RWA um Rauchschäden zu verhindern. Vgl. Literatur Pulm

Und das Problem mit dem Personal haben wir ja im prinzip schon lange. Es ist doch eigentlich schon fast normal mit nicht vollständig besetzten LF auszurücken. Da ist doch jede Hilfe an der Brandstelle goldwert.

Gruß

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423940
Datum26.08.2007 23:0214863 x gelesen
Geschrieben von Alexander LehnertAber was geschieht bevor die Feuerwehr da ist, da sollte doch die Polizei auch irgendetwas unternehmen?

Nö.



Geschrieben von Alexander LehnertDie Frage stellt sich ob sich die Polizei mit entsprechender Schutzaustattung ausrüsten soll (Z.B: Fluchtgeräte umluftunabhängig) und dann Erstmaßnahmen treffen könnte.

Dann will ich zu meiner PSA eine Dienstpistole und in jedes Feuerwehrfahrzeug auch eine HK MP5.
Wenn wir dann mal zufällig bei einem Amtshilfeeinsatz (z.B. Türöffnung) vor der Pol da sind, könten wir schon mal was von der Arbeit der Polizei machen...


Geschrieben von Alexander LehnertSei es nur durch SChließen von Türen oder Betätigen der RWA um Rauchschäden zu verhindern. Vgl. Literatur Pulm


Das soll nicht das Problem der Polizei sein.
Und die Betätigung einer RWA kann ein tiefgreifender Eingriff in den weiteren Einsatzverlauf sein der gewissen taktische Entscheidungen voraussetzt. Damit sind schon nicht wenige Fw-FüKräfte überfordert. Woher soll das dann ein Polizeivollzugsbeamter wissen?


Geschrieben von Alexander LehnertUnd das Problem mit dem Personal haben wir ja im prinzip schon lange. Es ist doch eigentlich schon fast normal mit nicht vollständig besetzten LF auszurücken. Da ist doch jede Hilfe an der Brandstelle goldwert.


Nein. Wir machen unseren Job. Die Polizei macht ihren. Beide sind damit gut ausgelastet, teilweise sogar heute schon überlastet.
Und ich bin mir sicher, daß die Polizei nicht ohne Not weitere Aufgaben haben will...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAlex8and8er 8L., Geislingen / Baden-Württemberg423953
Datum26.08.2007 23:1614999 x gelesen
Das Betätigen einer RWA kann ja auch jeder Hausbewohner machen, wieso soll es dann die Polizei nicht tun?

Zu dem Argument mit der Türöffnung:

In den seltesten Fällen ist hierbei dringend.

Gruß
Alex


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg423964
Datum26.08.2007 23:2414795 x gelesen
Geschrieben von Alexander LehnertDas Betätigen einer RWA kann ja auch jeder Hausbewohner machen, wieso soll es dann die Polizei nicht tun?

Weil man sich dazu einen wunderschönen Kamineffekt in einem Treppenraum einfangen kann, der ohne geeignete parallele Maßnahmen tödlich enden kann.


Geschrieben von Alexander LehnertZu dem Argument mit der Türöffnung:

In den seltesten Fällen ist hierbei dringend.


Du willst mir nur die HK MP5 nicht gönnen ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 423989
Datum27.08.2007 05:0714737 x gelesen
Ach Christian, nie verstehst du mich :-)

Das man das ganze kommunikativ wirksam gestalten muss sollte doch klar sein ...

Was passiert eigentlich wenn ich zum Schutzmann sage das ich keine Mannen mehr habe?

Muss ich dann solange nachalarmieren bis ich die Arbeit der Polizei adäquat durchführen kann ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 423990
Datum27.08.2007 05:1014753 x gelesen
Geschrieben von Stefan Brüning
Diese Tendenz sieht man doch auch in anderen Bereichen.


Natürlich, ist aber auch bequem wenn man jemanden hat der einem die Arbeit macht und im günstigsten Fall deutlich billiger ist ...

Vgl im RD das man den Patienten mal schnell zum röntgen fahren soll und dort steht man dann X Minuten

aber Frei nach Homer J

zu einem Missbrauch gehören immer 2

einer der Missbraucht und einer der sich missbrauchen lässt.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 423991
Datum27.08.2007 05:1214771 x gelesen
Geschrieben von Jochen Geßnerauch im Saarland darf die Fuerwehr Platzverweise anordnen.

aha... ich dachte das wäre mit der automatischen Bestellung ab LM zum Hilfspolizisten hinfällit geworden...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 423992
Datum27.08.2007 05:1514824 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerTja Fakt ist leider, daß noch vor ca. 15 Jahren eine ganze Reihe von Feuerwehrkameraden im weitesten Sinne danach geschrien haben, daß die endlich Straßen sperren und Verkehr lenken dürfen. Anscheinend war denjenigen damals nicht bewußt, daß aus einem "Kann" ganz schnell ein "Muß" werden kann. Und so haben wir nun diese ehrenvolle Aufgabe.

Fällt dann unter die Kategorie "Die Geister die ich rief" :-)

Geschrieben von werner neudeckerDa kann das IM nichts dafür.

Doch, eigentlich ganz viel

a) Mehr Polizei in die Fläche bringen
b) die Befugnisse zur Verkehrreglung entweder einschränken oder abschaffen, dann müsste aber Punkt "A" zutreffen, und der Kostet Geld

ein Teufelskreis


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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Scharnhorst

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen423994
Datum27.08.2007 05:3014798 x gelesen
Hi,
Geschrieben von Florian Beschautomatischen Bestellung ab LM zum Hilfspolizisten hinfällit geworden...

Automatische Bestellung zum Hilfspolizisten? Das musst du mal erläutern ...


Grüße

Micha


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 423996
Datum27.08.2007 06:1714760 x gelesen
In den "alten" Feuerwehrdienstausweisen aus dem legendären "früher(tm)" stand was drin von "werden die Aufgaben und Rechte eines Hilfspolizisten übertragen" oder so ähnlich...

Wurde dann sofern man LM wurde vom Chef der Wehr seperat unterschrieben und beglaubigt

ist aber schon X Jahre her ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.424000
Datum27.08.2007 08:4814784 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschaber Frei nach Homer J

zu einem Missbrauch gehören immer 2

einer der Missbraucht und einer der sich missbrauchen lässt.

Ich bin mir sehr sicher, dass Du es anders meinst. Und in diesem Fall mag auch ein gewisser Wahrheitsgehalt drinliegen. Aber Missbrauch, vor allem der sexuelle oder der explizit gegen den Willen des anderen verstößt, ist eine Sache, die mit dem letzten Satz wenig passend beschrieben wird!


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 424001
Datum27.08.2007 08:5914728 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannIch bin mir sehr sicher, dass Du es anders meinst

In diesem Zusammenhang meine ich es genau so wie ich es sage ...

mit allen anderen gebe ich dir selbstverständlich recht ..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt424030
Datum27.08.2007 11:4114765 x gelesen
Dann lass mich doch an deiner Ahnung teil haben!


Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)424041
Datum27.08.2007 12:1214733 x gelesen
Und weitergehend: Dass sie sich um Karren anderer kümmert, die im Wege stehen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW424070
Datum27.08.2007 13:2214785 x gelesen
Denke wenn beide Parteien in ihrer Ausbildung mal den einen oder anderen von der anderen Partei einladen bzw. etwas unterrichten erteilen lassen würde, wäre dies eine sehr fruchtbare Sache. So haben wir bei unserer RD Fortbildung das Glück, ein Thema durch die Polizei "abarbeiten zu lasen" so z.B. Gewalt gegen Kinder aus ermittlungstaktischer Sicht, Deeskalationstraining (inkl. Vorgehen wenn es damit nicht klappt bzw. wenn nun mal jemand überhaupt nicht hören will), Verhalten vor Ort bei Schusswaffenmeldungen bzw. Tötungsdelikten (ob fremd oder selbst) und da in unserer Umgebung der RD auch von der Feuerwehr betrieben wird, wird dann auch schon mal etwas "feuerwehrlastig" unterrichtet wie z.B. Verhalten an Brandstellen, Tipps und Tricks usw. und wenn wir das selbe bei der Polizeiausbildung tun können/dürfen, dann hat jeder einen klitzekleinen Einblick in die Sache des "anderen", was nicht von Nachteil sein wird.



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AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern424098
Datum27.08.2007 14:0415036 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerAlso die Polizei sperrt schon lange nicht mehr ab. Da wird lieber noch die eine oder andere Feuerwehr zum Absperren alarmiert.
Voriges Jahr z.B. hatten wir so einen Fall: Ein Radfahrer wird von LKW erfasst und tödlich verletzt. LKW-Fahr merkt nichts und fährt weiter. FF wird alarmiert zum Absperren. Ortsdurchfahrt komplett für 5 Stunden gesperrt (Bundesstraße) Aufgrund der Uhrzeit können nur wenige Kameraden ausrücken. Umleitungsstraßen total verstopft, aber kolonnenweise kommt Polizei zur Spurensicherung und Fahndung nach LKW. Wir haben dann aus der Not heraus noch einige Feuerwehren nachalarmiert, um das Chaos auf den Straßen in den Griff zu kriegen.


Da ich keine Führungskraft einer Feuerwehr, sondern einfacher Löschknecht bin, mal die Sicht als Gemeindekämmerer und Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung aus dem Ärmel geschüttelt.

Da es nach dem Tod des Radfahrers nichts/niemanden mehr zu retten gab und auch andere Gefahrenlagen (Auslaufende Betriebsstoffe, ...) nicht erkennbar waren, ist für mich der gesetzliche Auftrag der gemeindlichen Feuerwehr beendet.
Ein eventuelles Bergen der Leiche, Ausleuchten der Einsatzstelle, Absperren des Unfallortes gegen Gaffer, ... ist für mich (und auch für Feuerwehrführungsdienstgrade, die ich gefragt habe) klar eine Amtshilfe.
Da z. B. das Bergen der Leiche nicht mehr schnellstmöglich geschehen muß, könnte dies auch eine entsprechend ausgerüstete Privatfirma erledigen.
Diese Amtshilfe kann die Gemeinde der Polizei/Staatsanwaltschaft (zumindest in Bayern) in Rechnung stellen.
(Wenn sich jemand erinnert, deshalb war es auch so wichtig, ob die Vermißtensuche eines Jägers nach der Treibjagt eine Amtshilfe gegenüber der Polizei ist oder die Gemeinde hier als Sicherheitsbehörde durch ihre Feuerwehr selbst zuständig ist. Wurde von einem bayerischen Gericht so entschieden, daß die Gemeinde zuständig ist und so den Einsatz der Polizei nicht in Rechnung stellen kann.)
In Bayern (so mein letzter Stand) darf die Feuerwehr nur Straßen sperren, um ihren Einsatz gefahrlos durchziehen zu können. Umleitung klar erst nach Anweisung der Polizei. Ich glaube, daß da einige Polizeiführungsdienstgrade ganz schön in ihre Dienstmütze beißen, wenn die Feuerwehr nach Unfällen Straßen sperrt und erst auf ausdrückliche Anordnung der Polizei eine Umleitung macht und nicht wie früher üblich dies automatisch macht.
Vielleicht auch der psychologische Effekt bei der Polizei, daß man lieber eigenes Personal nimmt als "die von der Feuerwehr, die nichts ohne ausdrückliche detailierte Anweisung machen und natürlich für nichts haften".
Auch klar eine Haftungssache: Was ist, wenn die Feuerwehr ohne Rücksprache mit der Polizei eine Umleitung aufbaut und z. B. ein umgeleiteter LKW beschädigt durch sein zu hohes Gewicht eine Brücke.

Ich würde einen Einsatzleiter der Polizei klar darauf hinweisen, daß er eine angemessene Zeit hat um entsprechend Personal nachrücken zu lassen oder die Gemeinde wird der Polizei den Einsatz in Rechnung stellen. Die aufgabenfremde Alarmierung der Feuerwehr wird sich danach wohl ziemlich schnell erledigt haben.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.424111
Datum27.08.2007 15:0714765 x gelesen
Geschrieben von Tobias Josef RieschDie aufgabenfremde Alarmierung der Feuerwehr wird sich danach wohl ziemlich schnell erledigt haben.
Ich denke, man muss hier auch unterscheiden, zu welcher Tageszeit ein derartiger Einsatz statt findet. Während der Arbeitszeit fallen hier natürlich Lohnausfallkosten an, und der EL achtet darauf, dass der Einsatz so schnell wie möglich beendet ist. Aber außerhalb dieser Zeit stellen sich die Wehren doch auch für andere "Absperrdienste" zur Verfügung. Dass die FW für den Festzug, die Prozzession usw. Absperrmaßnahmen macht ist ja auch nicht ihre Aufgabe, also warum denn hier nicht mal die Polizei unterstützen?

Geschrieben von Tobias Josef RieschWas ist, wenn die Feuerwehr ohne Rücksprache mit der Polizei eine Umleitung aufbaut und z. B. ein umgeleiteter LKW beschädigt durch sein zu hohes Gewicht eine Brücke.
Dann ist das IMHO nicht das Problem der Feuerwehr. Ich lotse den LKW Fahrer auf eine andere Strecke, ob er auf dieser unter einer Brücke durch passt muss er selbst wissen, dafür gibt es schließlich Beschilderungen, auf diese muss er ja auch achten, wenn er auf einer fremden Strecke unterwegs ist.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland424204
Datum27.08.2007 20:2114824 x gelesen
Hallo Florian!
.aha... ich dachte das wäre mit der automatischen Bestellung ab LM zum Hilfspolizisten hinfällit geworden...

In dieser Form gibt es die Befugnis nicht. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus folgender Norm:

§ 23 SBKG Heranziehung von Personen und Sachen
(3) Soweit Polizei nicht zur Verfügung steht, können der Einsatzleiter oder die von ihm Beauftragten
das Betreten der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen
und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren, wenn sonst der Einsatz
behindert würde.


Gruß Jochen


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AutorChri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland424292
Datum27.08.2007 23:0014757 x gelesen
Hallo.
Und stand auch schon im alten BSG drin.
Gruß
Chris


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