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ThemaBlaulicht an privaten PKW´s38 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorMike8 S.8, Speyer / RLP425494
Datum01.09.2007 09:2113649 x gelesen
Ich habe gelesen, dass in Sachsen-Anhalt nun Blaulicht an privaten PKW´s von Einheitsführern und anderen Führungsleuten erlaubt sei. Stimmt das und wird das auch auch andere Bundesländer ausgeweitet? Ich persönlich würde es nicht begrüßen, wenn nun jeder "kleine Führer" mit Lichtorgel unterwegs wäre...


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AutorAndr8é P8., Bad Bodenteich / Niedersachsen425500
Datum01.09.2007 09:3112586 x gelesen
Habe ich vor kuzem in einer Fachzeitschrift (weiß gerade nicht welche) auch gelesen. Wurde für Sachsen-Anhalt klar definiert bis wohin es machbar ist, m.E. ging es herunter bis auf die Ebene der Gemeindebrandmeister.
Dieses ist in Niedersachsen ebenfalls seit längerem möglich, mir sind Gemeinde- und Stadtbrandmeister bekannt, die entweder einen ELW1 ständig mit sich führen, oder aber SoSi in ihren privaten PKW benutzen. In einer Nachbargemeinde wurde gerade für den Statdbrandmeister eine neuer ELW 1beschafft.
Ich halte das auch für nicht verkehrt, da diese Einsatzkräfte häufig recht große Einsatgebiete haben und diese auch zeitnah erreichen sollten.

Gruß
André


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY425501
Datum01.09.2007 09:3412545 x gelesen
Hallo Mike,

bei uns im Landkreis ist es so geregelt, dass jeder KBI und der KBR an seinem PKW das Blaulicht anbringen darf. Meist handelt es sich bei diesen Privat-PKW um besondere Modelle von BMW oder Audi, die für Funk und SoSi vorgerüstet sind. Dadurch haben sie auch ein FuG 8 in ihren PKW.
Anderen Führungskräften ist das untersagt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorSeba8sti8an 8P., Quedlinburg / 425509
Datum01.09.2007 10:1912723 x gelesen
Für besondere Führungskräfte der Feuerwehren kann es erforderlich sein, dass sie Sonderrechte
gemäß § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 3226),
zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18.12.2006 (BGBl. I S. 3226), auch
beim Führen ihres privaten Fahrzeugs in Anspruch nehmen können.

Auf Antrag der zuständigen Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden kann das Landesverwaltungsamt
dem nachfolgend genannten Personenkreis im besonders begründeten
Einzelfall, stets widerruflich, für die Dauer der Ausübung der Funktion die Verwendung eines
privaten Kraftfahrzeugs als Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug der Feuerwehr anerkennen,
wenn es die oder der Berechtigte für Einsatzfahrten nutzt.
...
Berechtigter Personenkreis
Die zuständigen Gebietskörperschaften können die Genehmigung für folgende Führungskräfte
beantragen:
a) Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister,
b) Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter,
c) Gemeindewehrleiterin oder Gemeindewehrleiter.
Mit dem Antrag ist die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Sonderrechte mit einem Privatfahrzeug
zu begründen. Der Antrag ist auf dem Dienstweg an das Landesverwaltungsamt
zu richten; der Landkreis gibt eine Stellungnahme zu dem Antrag ab. Das Landesverwaltungsamt
prüft die Notwendigkeit; dabei ist insgesamt ein strenger Maßstab anzulegen.


Gruß Sebastian


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AutorSeba8sti8an 8P., Quedlinburg / 425510
Datum01.09.2007 10:2112530 x gelesen
Nachtrag:

nachzulesen auf der Seite der BKS Heyrothsberge, Downloads, Rechtsvorschriften....

dann die erste .pdf unter Erlasse


Gruß Sebastian.


Wie immer meine eigene Meinung!!!


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin425519
Datum01.09.2007 11:4512557 x gelesen
Hallo,

aus diesem Erlass geht aber keineswegs hervor, dass sie ihre privaten Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen ausrüsten dürfen (Blaues Blinklicht und Einsatzhorn), geschweige denn, dass sie mit dieser SoSi-Anlage Wegerechte gemäß des §38 StVO in Anspruch nehmen dürfen.

Gruß,
Sebastian


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen425523
Datum01.09.2007 11:5112470 x gelesen
... na doch... die pdf ist etwas länger...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin425560
Datum01.09.2007 13:2712455 x gelesen
Dann sage ich:

Aus dem zitierten Auszug geht nicht hervor, dass Sondersignalanlagen verwendet werden dürfen.

Gruß,
Sebastian


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW425572
Datum01.09.2007 14:3712471 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Sebastian Rak--- Aus dem zitierten Auszug geht nicht hervor, dass Sondersignalanlagen verwendet werden dürfen.

Aber ja doch, da steht: als Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeug der Feuerwehr anerkennen.

Der vorherige Verweis auf §35(1) StVO ist allerdings etwas irreführend....

Gruß,
Henning


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.425619
Datum01.09.2007 17:3612502 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Anton KastnerMeist handelt es sich bei diesen Privat-PKW um besondere Modelle von BMW oder Audi
Nennt sich Behördenversion, sind dann im Einkauf erheblich günstiger, und müssen vom Besitzer mind. 9 Monate gefahren werden, dann kann er sich einen neuen holen. Voraussetzung um ein Behördenfahrzeug zu bekommen, ist die Genehmigung der zuständigen Verwaltungsbehörde, Sondersignal und BOS Funk im privat PKW führen zu dürfen.

Geschrieben von Anton Kastnerbei uns im Landkreis ist es so geregelt, dass jeder KBI und der KBR an seinem PKW das Blaulicht anbringen darf.
Bei uns gleich. M.W. könnte es aber auch dem KBM genehmigt werden.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern425844
Datum03.09.2007 07:5812475 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Anton Kastnerbei uns im Landkreis ist es so geregelt, dass jeder KBI und der KBR an seinem PKW das Blaulicht anbringen darf.
Bei uns gleich. M.W. könnte es aber auch dem KBM genehmigt werden.

Ja, soweit ich informiert bin ist die Zahl aber begrenzt auf 2 (?). Da muss aber auch eine besondere Notwendigkeit vorhanden sein (z. B. sehr großer Ausrückebereich, Sonderaufgabe etc.)


Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY425876
Datum03.09.2007 10:3012537 x gelesen
Geschrieben von Thomas Reichel Ja, soweit ich informiert bin ist die Zahl aber begrenzt auf 2 (?). Da muss aber auch eine besondere Notwendigkeit vorhanden sein (z. B. sehr großer Ausrückebereich, Sonderaufgabe etc.)

Hallo,

bei uns haben die KBM, egal welche Sonderfunktion sie sonst noch erfüllen, generell kein Blaulicht.

Lt. unserem KBI braucht´s das auch nicht, denn egal welcher Einsatz ist, er läßt sich eh nichts einreden.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg425878
Datum03.09.2007 10:3412476 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerLt. unserem KBI braucht´s das auch nicht, denn egal welcher Einsatz ist, er läßt sich eh nichts einreden.


Wie ist das zu verstehen?


Geschrieben von Anton Kastnerbei uns haben die KBM, egal welche Sonderfunktion sie sonst noch erfüllen, generell kein Blaulicht.


Brauchen sie eigentlich auch nicht, dafür gibt es schliesslich Dienstfahrzeuge.


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz425879
Datum03.09.2007 10:3812409 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von Anton KastnerLt. unserem KBI braucht´s das auch nicht, denn egal welcher Einsatz ist, er läßt sich eh nichts einreden.
Und was ist, wenn er gerade auf dem Weg ist ganz großen Mist zu bauen? Läßt er sich dann auch nix sagen?

Davon ab halte ich solche Leute für völlig fehl am Platz!


MfG
Daniel

Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern425885
Datum03.09.2007 10:5712471 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerHallo,

bei uns haben die KBM, egal welche Sonderfunktion sie sonst noch erfüllen, generell kein Blaulicht.

Lt. unserem KBI braucht´s das auch nicht, denn egal welcher Einsatz ist, er läßt sich eh nichts einreden.


Bei uns auch nicht. Aber möglich wäre es wenn der KBR dies befürworten würde. Welcher KBI lässt sich schon gerne reinreden?


Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg425887
Datum03.09.2007 11:0212596 x gelesen
Geschrieben von Thomas ReichelWelcher KBI lässt sich schon gerne reinreden?

Gerne vielleicht nicht, aber sie sollten sich manchmal reinreden lassen. Wie oft leitet ein KBI einen Einsatz? Welche Einsatzerfahrung mit Großschadenslagen hat er denn? ( Diese Einsätze sind meiner Meinung nach die einzigen, bei denen ein KBI/KBM mal erwägen kann die EL zu übernehmen) Hat der KBI eine Ausbildung im gdFeu gemacht oder nur eine Ausbildung im gD des Verwaltungsdienstes oder ist er eine Altlast? Bildet sich der KBI regelmässig fort oder sitzt er einfach nur auf seinem Posten bis zur Pensionierung?


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AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern425888
Datum03.09.2007 11:0512517 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannGeschrieben von Anton Kastnerbei uns haben die KBM, egal welche Sonderfunktion sie sonst noch erfüllen, generell kein Blaulicht.


Brauchen sie eigentlich auch nicht, dafür gibt es schliesslich Dienstfahrzeuge.


KBM´s haben bei uns keine Dienstfahrzeuge. Sie fahren mit ihren privaten Pkw´s (ohne Besondere Kennzeichnung - außer viell. einen Dachaufsetzer) zum Einsatz. Eigentlich haben nur die KBR ein spezielles Dienstfahrzeug, aber nicht in meinem Landkreis. Kann sich der Landkreis nicht leisten...


Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg425889
Datum03.09.2007 11:0812520 x gelesen
Geschrieben von Thomas ReichelKBM´s haben bei uns keine Dienstfahrzeuge. Sie fahren mit ihren privaten Pkw´s (ohne Besondere Kennzeichnung - außer viell. einen Dachaufsetzer) zum Einsatz. Eigentlich haben nur die KBR ein spezielles Dienstfahrzeug, aber nicht in meinem Landkreis. Kann sich der Landkreis nicht leisten...



Die Frage ist: Braucht ein KBI/KBR/KBM überhaupt eine Sondersignalanlage? Sind diese Personen so wichtig für das primäre Einsatzgeschehen dass sie unet inanspruchnahme von Sonder- und wegerechten zu einer Einsatzstelle fahren müssen? Und wieviele Einsätze einer Größenordnung bei denen man einen KBI/KBM vielleicht wirklich braucht gibt es denn? Der Prozentsatz dürfte verschwindend gering sein.


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AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern425890
Datum03.09.2007 11:0812545 x gelesen
Geschrieben von Daniel Hermann Geschrieben von Thomas ReichelWelcher KBI lässt sich schon gerne reinreden?

Gerne vielleicht nicht, aber sie sollten sich manchmal reinreden lassen. Wie oft leitet ein KBI einen Einsatz? Welche Einsatzerfahrung mit Großschadenslagen hat er denn? ( Diese Einsätze sind meiner Meinung nach die einzigen, bei denen ein KBI/KBM mal erwägen kann die EL zu übernehmen) Hat der KBI eine Ausbildung im gdFeu gemacht oder nur eine Ausbildung im gD des Verwaltungsdienstes oder ist er eine Altlast? Bildet sich der KBI regelmässig fort oder sitzt er einfach nur auf seinem Posten bis zur Pensionierung?



Da gebe ich Dir vollkommen recht. Es werden am Anfang der Karriere die vorgeschriebenen Lehrgänge besucht. Dann war´s das aber oft auch schon. Unsere KBI´s / KBR übernehmen selten die Einsatzleitung (größere Einsätze sind hier auch eher die Ausnahme), reden aber gerne dazwischen. Sag da mal was dagegen.


Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg425891
Datum03.09.2007 11:1112473 x gelesen
Geschrieben von Thomas ReichelUnsere KBI´s / KBR übernehmen selten die Einsatzleitung (größere Einsätze sind hier auch eher die Ausnahme), reden aber gerne dazwischen. Sag da mal was dagegen.


So lange sie nicht die Einsatzleitung übernehmen haben sie so viel an der E-Stelle zu sagen wie ein Bordsteinkommandant an der Absperrung. Nämlich nichts.


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AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern425892
Datum03.09.2007 11:1312443 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannDie Frage ist: Braucht ein KBI/KBR/KBM überhaupt eine Sondersignalanlage? Sind diese Personen so wichtig für das primäre Einsatzgeschehen dass sie unet inanspruchnahme von Sonder- und wegerechten zu einer Einsatzstelle fahren müssen? Und wieviele Einsätze einer Größenordnung bei denen man einen KBI/KBM vielleicht wirklich braucht gibt es denn? Der Prozentsatz dürfte verschwindend gering sein.

Das sind die wichtigsten.... *Ironie aus.
Da gebe ich Dir recht. Aber aus meiner eigenen Praxis:
Muss der KBR mit Sonder- und Wegerecht zu einem Pkw-Brand ausrücken? So geschehen. Muss der KBI durch den halben Landkreis mit SoSi fahren, nur weil ein Segelboot umgefallen ist? So geschehen. Aber das müsste eigentlich zum Selbstverständnis der Führungskräfte gehören, wie sie damit umgehen. Hier gehts halt nur um das Gesehenwerden. Pervers ist es ja, wenn sich ein KBI von jemanden mit SoSi zum Einsatz fahren lässt weil er schon etwas getrunken hatte. In seinem Wagen mit SoSi (ich hoffe es liest jetzt kein Betroffener mit....)


Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

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AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern425894
Datum03.09.2007 11:1312436 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannSo lange sie nicht die Einsatzleitung übernehmen haben sie so viel an der E-Stelle zu sagen wie ein Bordsteinkommandant an der Absperrung. Nämlich nichts.


Ich sag´s ihnen bestimmt nicht dass es so ist.....


Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg425896
Datum03.09.2007 11:1512405 x gelesen
Geschrieben von Thomas ReichelIch sag´s ihnen bestimmt nicht dass es so ist.....


Als KBI/KBM sollten sie die Landesbrandschutzgesetze kennen, da müssten sie´s eigentlich wissen...


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AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern425898
Datum03.09.2007 11:1912450 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannAls KBI/KBM sollten sie die Landesbrandschutzgesetze kennen, da müssten sie´s eigentlich wissen...


Theorie und Praxis.... und das Gefühl von "Macht"....


Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW425904
Datum03.09.2007 11:3712424 x gelesen
Geschrieben von Thomas ReichelIch sag´s ihnen bestimmt nicht dass es so ist.....

Du bist ja schließlich selbst KBM... :-)


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AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern425905
Datum03.09.2007 11:4812453 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckDu bist ja schließlich selbst KBM... :-)

Eben... von "Gottes Ganden"


Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.425912
Datum03.09.2007 12:4512462 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannBraucht ein KBI/KBR/KBM überhaupt eine Sondersignalanlage?
Finde es nicht übertrieben! Der KBR und die KBI haben doch meist größere Strecken zurückzulegen. Sie haben die entsprechende Ausbildung die ein örtlich zuständiger Kdt. (wenn überhaupt vor Ort) oft nicht hat.
Bei uns führen sie teilweise auch Gerätschaften wie WBK, Messgeräte usw. mit.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorFran8k B8., Roßtal / Bayern425917
Datum03.09.2007 13:3112414 x gelesen
Geschrieben von Daniel Hermann"...oder nur eine Ausbildung im gD des Verwaltungsdienstes ..."

Wieso sollte ein KBI eine Verwaltungsausbildung besitzen? Da (zumindest in Bayern) die KBR/KBI/KBM ehrenamtlich tätig sind, ist das auch "nur" eine Berufsausbildung wie alle anderen. Wenn die entsprechenden Lehrgänge absolviert wurden, seh ich da kein Problem.

Gruß
Frank


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AutorMark8us 8E., Weißenburg i. Bay. / Bayern425963
Datum03.09.2007 17:4212458 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christof StroblFinde es nicht übertrieben! Der KBR und die KBI haben doch meist größere Strecken zurückzulegen. Sie haben die entsprechende Ausbildung die ein örtlich zuständiger Kdt. (wenn überhaupt vor Ort) oft nicht hat.
Bei uns führen sie teilweise auch Gerätschaften wie WBK, Messgeräte usw. mit.


In diesem Fall ist es sicherlich sinnvoll. Aber wenn KBR/KBI nix davon dabei haben und nur zum Spaß in der Gegend rumfahren halt ich es für extrem übertrieben! Vor allem wenn beide zu nem Zimmerbrand im Ausrückebereich einer größeren Wehr mit SoSi anfahren und jeder 20km LUFTlinie entfernt wohnen. Das ist in meinen Augen schon eine Gefährdung der Öffentlichkeit!

@Thomas: Tja, wenn die richtigen Leute ein R am Ende in ihrem Titel hätten statt einem M wär bestimmt vieles schöner :-)

Gruß


Markus


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AutorManu8ela8 v.8, Rastede / Nds.425974
Datum03.09.2007 18:5312404 x gelesen
Geschrieben von Thomas Reichel von "Gottes Ganden"


???

Gnaden , Ganten, Ganter oder Genter????


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.425983
Datum03.09.2007 20:1612512 x gelesen
Geschrieben von Markus EisenmannDas ist in meinen Augen schon eine Gefährdung der Öffentlichkeit!
Naja, auch nicht mehr Gefährdung, als wenn Feuerwehrs "wegen jeder Kleinigkeit" mit SoSi durch die Gegend fahren, da müsse auch einiges nicht sein!

Auf jeden Fall gibt es auch Bereiche, in denen es ohne bes. Führungsdienstgrade definitiv nicht klappt.

Mann muss da schon beide Seiten sehen!


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern426024
Datum04.09.2007 06:2112406 x gelesen
Geschrieben von Markus Eisenmann@Thomas: Tja, wenn die richtigen Leute ein R am Ende in ihrem Titel hätten statt einem M wär bestimmt vieles schöner :-)


Hi Markus,

wer weiß..... ;-)

Aber alles nachzulesen in der nagelneuen Feuerwehrzeitung, die gestern an der KBM-Sitzung herausgegeben wurde. 2 Jahre KJFw-Tag in 12 Bildern auf einer Seite (kein Text). Toni hat´s mitgenommen für Euch.

Gruß

KBM


Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland426031
Datum04.09.2007 08:5512522 x gelesen
Hallo Christof,

also so ganz zustimmen will ich da nicht, dass überörtliche Führungskräfte längere Strecken fahren müssen, ok, stimmt, aber Geschrieben von Christof Strobl- Sie haben die entsprechende Ausbildung die ein örtlich zuständiger Kdt. (wenn überhaupt vor Ort) oft nicht hat.: ist da nicht vorher schon was schiefgelaufen? Welche Ausbildung meinst Du denn? oder kritisch gefragt: können Eure Kommandanten nur kleine Feuer ausmachen?

außerdem erscheint es mir sinnvoller, dem KBI, KBR oder wie er auch immer tituliert wird, ein MTF oder ELW der nächsten Feuerwehr anzubieten, das ihn zu den Einsätzen (wenn er denn gebraucht wird) fährt, hat den Vorteil, dass er (bei entsprechendem Personal) gleich noch einen Führungsgehilfen dabei hat, der z.B. die Doku führt etc.

Dass Gerätschaften mitgebracht werden ist auch schön, aber kann das nicht eine Stützpunktwehr machen? Wer bedient denn die Gerät am Einsatzort? der KBI, KBR selbst? oder gibts vorher Einweisungen für "alle"?

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern426034
Datum04.09.2007 09:4612515 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlen Hallo Christof,

also so ganz zustimmen will ich da nicht, dass überörtliche Führungskräfte längere Strecken fahren müssen, ok, stimmt, aber Geschrieben von Christof Strobl- Sie haben die entsprechende Ausbildung die ein örtlich zuständiger Kdt. (wenn überhaupt vor Ort) oft nicht hat.: ist da nicht vorher schon was schiefgelaufen? Welche Ausbildung meinst Du denn? oder kritisch gefragt: können Eure Kommandanten nur kleine Feuer ausmachen?

außerdem erscheint es mir sinnvoller, dem KBI, KBR oder wie er auch immer tituliert wird, ein MTF oder ELW der nächsten Feuerwehr anzubieten, das ihn zu den Einsätzen (wenn er denn gebraucht wird) fährt, hat den Vorteil, dass er (bei entsprechendem Personal) gleich noch einen Führungsgehilfen dabei hat, der z.B. die Doku führt etc.

Dass Gerätschaften mitgebracht werden ist auch schön, aber kann das nicht eine Stützpunktwehr machen? Wer bedient denn die Gerät am Einsatzort? der KBI, KBR selbst? oder gibts vorher Einweisungen für "alle"?


Bei uns fährt der KBR bis zu 40 km, der KBI ggf. genauso weit.
Unsere Kommandanten können bestimmt auch größere Feuer ausmachen. Allerdings gibt es bei uns viele Kommandanten, die auf Grund der Größe der Wehr nur einen Gruppenführerlehrgang haben, alle 10 Jahre einen Einsatz als Einsatzleiter. Ich denke das hat Christof gemeint.
Unsere KBI, KBR fahren mit ihrem eigenen privaten Pkw zur Einsatzstelle. Diese sind mit SoSi und Funk ausgestattet. Bei uns haben sie keine besondere Ausrüstung mit dabei außer ihrer Einsatzkleidung.


Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.426035
Datum04.09.2007 09:4812457 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Paul BohlenWelche Ausbildung meinst Du denn?
Z.B. Führer von Verbänden, Ausbildung für Gefahrgut usw. Sicher gibt es auch Kdt. die über solche Lehrgänge verfügen, aber es gibt auch welche, die haben GF und Leiter einer FW, fahren nicht grad viele Einsätze im Jahr (alle x Jahre mal ein Großbrand im Ort). Da kann es schon Sinn machen, wenn KBM/BI/BR an der EST sind.

Geschrieben von Paul Bohlenaußerdem erscheint es mir sinnvoller, dem KBI, KBR oder wie er auch immer tituliert wird, ein MTF oder ELW der nächsten Feuerwehr anzubieten, das ihn zu den Einsätzen (wenn er denn gebraucht wird) fährt,
Dann muss ich zusätzlich eine weitere Wehr alarmieren, wobei ich bei der Alarmierung gar nicht weiß, wo sich die bestimmte Person gerade befindet!

Geschrieben von Paul Bohlenhat den Vorteil, dass er (bei entsprechendem Personal) gleich noch einen Führungsgehilfen dabei hat, der z.B. die Doku führt etc.
Dafür gibt es den ELW/MZF vor Ort, oder bei Bedarf die UGÖEL (diese darf ja nicht NUR tätig werden, wenn der ÖEL im Einsatz ist!).

Geschrieben von Paul BohlenDass Gerätschaften mitgebracht werden ist auch schön, aber kann das nicht eine Stützpunktwehr machen?
Wie viele Stützpunkte in By verfügen denn derzeit über WBK, bes. Messgeräte usw.?

Geschrieben von Paul BohlenWer bedient denn die Gerät am Einsatzort? der KBI, KBR selbst?
Wenn es kein anderer kann, ja, warum auch nicht?

Sorry, aber es gibt Wehren, die fahren z.B. zum Baum auf Fahrbahn mit vier Fahrzeugen mitten in der Nacht mit SoSi raus, zum VU treffen sich zwölf Fahrzeuge und mehr usw.
Da rege ich mich nicht über die bes. Führungskräfte auf, denn da muss man erst mal wo anders anfangen!


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorMark8us 8E., Weißenburg i. Bay. / Bayern426120
Datum04.09.2007 17:3412400 x gelesen
Hallo Christof,

das auch Feuerwehren unnötigerweise mit SoSi fahren bestreit ich ja nicht, kenn ich genügend Beispiele. Aber ich erwart halt von den höheren Führungskräften a weng mehr Hirn. Wie Thomas ja auch geschrieben hat: Es wird bei Einsätzen angefahren, die durch nen Zug abgearbeitet werden können, wirkliche Standardeinsätze die ohne besondere Gefahrenpunkte sind.
Ich sag ja nix wenn KBRs/KBIs bei schwierigen Einsätzen und Großschadenslagen eingreifen (und net nur als uniformierte Gaffer zum Brotzeitmachen kommen). Da macht es durchaus Sinn!

Ich könnt ja auch konkete Beispiele von Gefährdung von Feuerwehrlern und Privatpersonen durch SoSi-nutzende Führungskräfte nennen, aber dann kriegt man nur wieder eins auf den Deckel weil die Herrschaften die Wahrheit net vertragen!! Drum lass ich lieber detailierte Ausführungen bleiben.

Gruß


Markus


Dies ist meine persönliche Meinung!!

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AutorThom8as 8W., Gundelsdorf / Bayern435090
Datum24.10.2007 21:0312465 x gelesen
Das stimmt, und die anderen haben ein blinkendes gebes " Feuerwehr im Einsatzschild" auf dem Autodach, grins


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY435105
Datum24.10.2007 22:0112367 x gelesen
Geschrieben von Thomas WelschDas stimmt, und die anderen haben ein blinkendes gebes " Feuerwehr im Einsatzschild" auf dem Autodach, grins

Hallo Thomas,

also ich hab ja schon viel Blödsinn in und um die Feuerwehr gesehen, aber bis jetzt hat noch keiner ein blinkendes Schild auf dem Autodach. Obwohl das Schild an sich ja schon superdämlich ist.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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